Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsplan

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Aufgaben die Verwaltungsbeiräte haben und wann ihre Entlastung einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Aufgaben der Verwaltungsbeiräte Die Verwaltungsbeiräte haben den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen und zu überwachen. Der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung sollen, bevor die Beschl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweit-Vorschuss-Beschluss: ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer fassen vor dem Jahr 2019 Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Jahre 2016, 2017 und 2018. Die Beschlüsse werden nicht angegriffen. Im Jahr 2022 werden nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG die Vorschüsse für die Jahre 2016 bis 2018 erneut beschlossen. Fraglich ist u. a., ob diese Zweitbeschlüsse einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / bb) Verpflichtungen zur Sicherung der Nacherben im Überblick

Rz. 36 Vorerben unterliegen während der Zeit der Vorerbschaft diversen Verpflichtungen zur Sicherung des oder der Nacherben. Vor Eintritt des Nacherbfalls sind Vorerben auf Verlangen eines Nacherben verpflichtetmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / d) Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben

Rz. 96 Der Hoferbe muss nach § 6 Abs. 6 HöfeO wirtschaftsfähig sein. Das ist nach § 6 Abs. 7 HöfeO der Fall, wenn der Erbe "nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit geeignet ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbstständig ordnungsgemäß zu bewirtschaften". Das OLG Hamm sieht einen Erbanwärter als wirtschaftsfähi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.2 Ermächtigung

Rz. 10 Die Vorschrift greift den in § 367 Abs. 2 geregelten Aufbau der Bundesagentur für Arbeit auf und bestimmt die Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene als die Dienststelle, die über den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes nach § 135 (§ 421h a. F.) entscheidet. Einen solchen Vorbehalt kennen die übrigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht, auch § 16f...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XXII. Verwaltungsbeirat

Rz. 50 Ein Verwaltungsbeirat ist künftig das Kontrollorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – § 29 Abs. 2 WEG. Er unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Verwaltungsbeirat haftet, wenn er unentgeltlich tätig ist, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein Aufwendungsersatz ist kein Entgelt und steht der Haftungsprivilegieru...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / J. Widerruf einer Veräußerungszustimmung des WEG-Verwalters

Rz. 126 Ist eine erteilte Verwaltergenehmigung dem Notar, der zum Empfang durch die Vertragsparteien bevollmächtigt ist, zugegangen, so wird dadurch der Zustand der schwebenden Unwirksamkeit des Kaufvertrags und der Auflassung beendet, sodass die Zustimmung unwiderruflich geworden ist. Ein wirksamer Widerruf durch den Verwalter ist dann nicht mehr möglich.[76] Zuvor hatte de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.2.1 Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung

Rz. 670 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mitglied des DRSC kann gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung B...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.2.3 Präsidium

Rz. 675 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Präsidium ist das Geschäftsführungsorgan des Vereins (§ 17 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung). Die Mitglieder des Präsidiums leiten ohne Stimmrecht jeweils einen Fachausschuss und darüber hinaus nach Absprache den Wissenschaftsbeirat (§ 16 Abs. 1 DRSC-Satzung, § 17 Abs. 1 Satz 2 DRSC-Satzung). Sie vertreten den Verein und die Fachausschüsse und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 1.2.1 Ordentliche Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 1 WEG wird die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Notwendigkeit, mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Wohnungseigentümerversammlung durchzuführen, ergibt sich bereits aus § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WEG. Hiernach haben die Wohnungseigentümer über die sich auf Grundlage des Wirtschaftsplans ergeb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 5.3.7 Gäste

Die Wohnungseigentümerversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich.[1] Alles in allem sollen die Wohnungseigentümer unbefangen und ohne Einflussnahme gemeinschaftsfremder Dritter Gemeinschaftsangelegenheiten erörtern können. Insoweit können nicht Wohnungseigentümerversammlungen zweier selbstständiger voneinander unabhängiger Wohnungseigentümergemeinschaften, die vom selben...mehr

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Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Mehrheit vorsehen (sog. Absenkungsbeschlüsse), sind nicht isoliert anfechtbar.[1] Ein "Absenkungsbeschluss" ist – wegen seiner Wesensähnlichkeit zu einem Beschluss zur Geschäftsordnung – nicht isoliert anfechtbar; dessen Ordnungsmäßigkeit so...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.6 Inhalt der Einladung

Im Einladungsschreiben sind Zeit und Ort der Wohnungseigentümerversammlung anzugeben. Von erheblicher Bedeutung ist daneben die Tagesordnung, denn gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es für die Gültigkeit von Beschlüssen erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung bezeichnet ist. Tipp: Prioritäten setzen Der Verwalter ist grundsätzlich in der Gestaltung der ...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.4.4 Wenn eine abschließende Beschlussfassung (noch) nicht möglich ist

Für den Fall, dass den Wohnungseigentümern im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung eine abschließende Beschlussfassung nicht möglich sein sollte, etwa weil für eine Beschlussfassung noch nicht alle Informationen vorliegen oder aber auch mit Blick auf die Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der erstellten Jahresabrech...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 4.8.4 Pflichtenverstoß

Haben die Wohnungseigentümer vor dem 1.1.2028 die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form beschlossen, wird aber gegen die Verpflichtung zur Durchführung mindestens einer Präsenzversammlung pro Jahr verstoßen, weil hierauf nicht durch einstimmigen Beschluss verzichtet wurde, führt dies nach § 48 Abs. 6 Satz 2 WEG weder zur Anfechtbarkeit noch zur Nic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.1 Wirtschaftsplan

Seit Inkrafttreten des WEMoG sind Gegenstand des Beschlusses über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG lediglich die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den gebildeten Rücklagen. Alleiniger Beschlussgegenstand ist letztlich der auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallende Vorschussbetrag, also das, was er an Hausgeld in der jeweiligen Wirtschaftsperiode zu z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.1 Fälligkeit der Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans

Die Fälligkeit der monatlichen Hausgeldvorschüsse kann auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG auch dann dauerhaft – über die konkrete Wirtschaftsperiode hinaus – geregelt werden, wenn bereits eine entsprechende Vereinbarung zur Fälligkeit besteht (kein Vereinbarungsvorbehalt). Bestimmt etwa die Gemeinschaftsordnung eine Fälligkeit der Hausgelder jeweils zum Monatsersten, können d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.3 Jahresabrechnung

Korrespondierend mit den Neuregelungen zum Wirtschaftsplan ist Beschlussgegenstand der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG lediglich die Abrechnungsspitze. Bei der Abrechnungsspitze handelt es sich um den Saldo aus den nach Wirtschaftsplan kalkulierten Soll-Hausgeldern und den tatsächlich angefallenen Kosten. Maßgeblich ist also nicht ein Abrechnungssaldo aus tatsäc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 10.1.1 Weiter Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer

Bei der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ein Kostenverteilungsänderungsbeschluss auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG dann, wenn sich nicht lediglich die Mehrheit auf Kosten einer Minderheit finanziell entlasten möchte (Willkürverb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.2 Tilgungsbestimmung von Hausgeldzahlungen

Die monatlichen Hausgelder werden von den einzelnen Wohnungseigentümern einschließlich der Beiträge zur Erhaltungsrücklage in aller Regel in einer Summe gezahlt. Diese sind dann vom Verwalter entsprechend der Beiträge zum Ausgleich der Kosten und Lasten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Beiträge zur Erhaltungsrücklage aufzuteilen. Für den Verwalte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 13.1.2 Rücklage für Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Musterbeschluss: Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer TOP XX Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Auf Grundlage der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 19 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer die Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Klagen der Gemeinschaft der Wohnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.1 Vorfälligkeits-/Verfallsregelungen

Auf Grundlage des § 21 Abs. 7 WEG a. F. konnten die Wohnungseigentümer auch Vorfälligkeits- bzw. Verfallsregelungen dergestalt beschließen, dass im Fall des Verzugs mit einer konkreten Anzahl von Hausgeldzahlungen sofort das restliche auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wurde.[1] Hinweis Begriffe Verfallsregelung Wesen einer Verfallsrege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 8.8 Beschluss über Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren

Das WEMoG vereinfacht die Willensbildung der Wohnungseigentümer erheblich, indem es den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz einräumt, im konkreten Einzelfall auch eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren herbeiführen zu können. Der Gesetzgeber ist hier der Auffassung, dass die Mehrheitsentscheidung nach Diskussion und Erörterung in der Wohnungseigentümerversamml...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 13.2.2 Langfristige Kreditaufnahme

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer auch zur Finanzierung besonders kostenintensiver Maßnahmen wie Erhaltungsmaßnahmen oder baulichen Veränderungen mit einer Kostentragungsverpflichtung aller Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 2 WEG eine langfristige Kreditaufnahme beschließen. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder der privilegierten Maßnahmen de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.4 Fälligkeit von Guthaben/Verrechnung

Weist die genehmigte Jahresabrechnung Guthaben zugunsten einzelner Miteigentümer aus, können die Wohnungseigentümer darüber beschließen, ob das Guthaben an den Miteigentümer ausgezahlt oder mit den künftigen Vorauszahlungen verrechnet wird. Die Möglichkeit der Auszahlung von Anpassungsbeträgen bzw. Guthaben steht den Wohnungseigentümern unter Geltung des WEMoG allerdings nur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.3 Gesetzes- und vereinbarungsändernde Beschlüsse

Von vornherein nichtig sind Beschlüsse, die entweder gesetzliche Bestimmungen oder aber innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft geltende Vereinbarungen dauerhaft abändern, obwohl keine gesetzliche Beschlusskompetenz hierzu besteht und auch etwa die Gemeinschaftsordnung oder eine nachfolgende Vereinbarung keine Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Beschlussfassung enthält....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 1.1 Beschlussvarianten

Inhaltlich können die Beschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung in 4 Gruppen unterteilt werden: Geschäftsordnungsbeschlüsse Geschäftsordnungsbeschlüsse regeln Durchführung und Ablauf der konkreten Eigentümerversammlung. Beschlüsse über die formelle Organisation der Verwaltung Beschlüsse über die formelle Organisation der Verwaltung sollen insbesondere dem Verwalter eine re...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 13.1.1 Rücklage für gemeinschaftliche Baumaßnahmen

Musterbeschluss: Bildung einer Rücklage für gemeinschaftliche bauliche Veränderungen TOP XX Bildung einer Rücklage für gemeinschaftliche Baumaßnahmen Auf Grundlage der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 19 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer die Bildung einer Rücklage für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die gemäß § 21 Abs. 2 WEG eine Kostenbeteiligung aller ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kosten einer Beschlussklage... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der BGH legt die Umlagevereinbarung anders als das LG aus. Er meint, die Umlagevereinbarung bestimme nur, was ohnehin im Gesetz stehe. Zur Kernfrage (= Kosten einer Beschlussklage) ist er der Ansicht, alle Wohnungseigentümer müssten sich an den Kosten der Gemeinschaft beteiligen. Die Kosten, welche die Gemeinschaft aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung im Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Geneh... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig! Die Wohnungseigentümer müssten nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zwar über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschließen. Richtig sei auch, dass nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nur Zahlungspflichten Gegenstand des Beschlusses seien ("Abrechnungsspitzen"). Der BGH habe aber bereits entschieden,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / I. Kostenabzug aus der Instandhaltungsrückstellung (bisherige Rechtspraxis)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnete die Ansammlung von Geldern für die Instandhaltung der WEG-Immobilie bisher in § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG a.F. als "Instandhaltungsrückstellung". Seit der Gesetzesänderung durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2020, 2187 zum 1.12.2020 wird die Bezeichnung "Erhaltungsrücklage" (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.6 Berufe und Gewerbezweige mit speziellen gesetzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen

Rz. 77 In dem Einführungserlass zur AO 1977 vom 1.10.1976 (BStBl I S. 576) ist eine Aufzählung der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen gewerberechtlichen Anordnungen zur Führung spezieller (Nachweis-)Bücher, Aufzeichnungen, Konten (z. B. Führung eines Baukontos bei öffentlichen Aufträgen, von Baubüchern, Wertpapierverwahrungsbüchern u. a.) enthalten, die je...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimafonds 2025: Milliarden-Förderetat für Heizungstausch

Der Haushaltsentwurf für 2025 steht. Die Bundesregierung will im kommenden Jahr knapp 14,4 Milliarden Euro für Förderprogramme im Gebäudebereich bereitstellen. Die Spitzen von SPD, Grünen und FDP haben sich grundsätzlich auf den Bundeshaushalt 2025 geeinigt und sich auf Änderungen beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) verständigt. Ein großer Teil des Fördergeldes fließt ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Künftig... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Wert sei mit dem 12-fachen des geforderten monatlichen Vorschusses von 236,73 EUR zu bemessen. Die Frage, mit welchem Wert ein Antrag auf Zahlung künftig fälliger Vorschüsse zu bemessen sei, werde allerdings unterschiedlich beurteilt. Nach einer Ansicht solle sich der Wert nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag gemäß § 9 ZPO richten, wenn der zugrunde liegende Wi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Künftig... / 1 Leitsatz

Klagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer künftig fällig werdende Vorschüsse ein, bis wirksam über neue Vorschüsse beschlossen ist, bemisst sich der Gebührenwert für diesen Antrag nicht mit dem 3,5-fachen Jahresbetrag, wenn der Wirtschaftsplan typischerweise jährlich angepasst wird.mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Möglicher Verzicht auf die Umsetzung der Anforderungen

Rz. 13 Auf die Einhaltung der in diesem Modul niedergelegten Anforderungen kann vollständig verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder (absolut) 30 Millionen Euro noch (relativ) 2 Prozent der Bilanzsumme übersteigen (→ BTO 3 Tz. 1, Erläuterung). Der relative Schwellenwert hat insofern für sämtliche Institute mit einer Bilanzsumme über 1,5 Milliar...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechnungsprüfer

Zusammenfassung Die Person eines Rechnungsprüfers sieht das Wohnungseigentumsgesetz nicht vor. Prüfungsbefugnisse kommen vielmehr dem Verwaltungsbeirat zu. Dieser soll insbesondere den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse und Einforderung der Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse prüfen. Insbesondere in Gro...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / 1 Allgemeines

Zu beachten ist, dass die Verjährung einer Leistungspflicht nicht gleichzeitig dazu führt, dass die für sie bestellten Grundpfandrechte ihre Sicherheit verlieren. Auch nach Verjährung des der Bestellung zugrunde liegenden Anspruchs kann der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundpfandrecht betreiben. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Ansprüche der Verjährung. Lediglich d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermögensbericht / 3 Wer hat den Vermögensbericht zu erstellen?

Nach § 28 Abs. 4 WEG hat der Verwalter den Vermögensbericht zu erstellen. Da die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts eine solcher der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darstellt und der Verwalter nur im Innenverhältnis zur Gemeinschaft verpflichtet ist, hat den Vermögensbericht der jeweils im Amt befindliche Verwalter zu erstellen.[1] Wie im Fall der Jahresabrechn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermögensbericht / 6.2 Weiter gebildete Rücklagen

Die Wohnungseigentümer haben nach §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 19 Abs. 2 WEGdie Kompetenz zur Beschlussfassung über die Erhebung weiterer Rücklagen, etwa zur Liquiditätssicherung oder zur Finanzierung von Verfahrenskosten.[1] Auch derartige zusätzlich gebildete Rücklagen sind jeweils mit dem tatsächlichen Ist-Bestand anzugeben, wobei sich auch hier zunächst weitere Angaben wie z. B....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermögensbericht / 6.3.1 Forderungen der Gemeinschaft

In erster Linie sind sämtliche Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer darzustellen. Hierzu zählen Hausgeldrückstände, also Rückstände auf den Wirtschaftsplan, beschlossene Sonderumlagen, beschlossene Jahresabrechnungen. Beitragsrückstände zur Erhaltungsrücklage, Beitragsrückstände zu sonstigen gebildeten Rücklagen. Weiter sind auch Forderungen der Gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Liquiditätsrücklage (WEG) / 1 Grundsätze

Den Wohnungseigentümern ist seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 die Kompetenz eingeräumt, neben der Erhaltungsrücklage die Bildung weiterer Rücklagen zu beschließen. Infrage kommen hier Rücklagen zur Finanzierung gemeinschaftlicher Klagen, baulicher Veränderungen, die mit einer Kostenbelastung aller Wohnungseigentümer verbunde...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kassenprüfer (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht keinen Kassenprüfer vor. Der Grund ist plausibel, da die Wohnungseigentümer einen Verwaltungsbeirat bestellen können. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind die Wohnungseigentümer nach § 29 Abs. 1 WEG nicht mehr gezwungen, eine bestimmte Zahl von Wohnungseigentümern zum Beirat zu bestellen. Sie können die Zahl der Beiräte vielmehr fl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitwert / 4 Beschlussanfechtung bei Wirtschaftsplan bzw. Jahresabrechnung

Beschlussgegenstand sind seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung als Rechenwerke, sondern nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG nur noch das Ergebnis des Wirtschaftsplans, nämlich die Hausgeldvorschüsse, und nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Abrechnungsspitzen als sog. Nachschüsse bzw. Anp...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitwert / Zusammenfassung

Begriff Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem geltend gemachten Anspruch. Bei bezifferten Zahlungsklagen bildet in aller Regel der beanspruchte Zahlungsbetrag den Streitwert. Dieser wiederum bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe des Streitwerts kann auch für die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts von Bedeutu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mahngebühr (WEG) / 1 Anspruchsgrundlage

Der Verwalter kann einen Anspruch auf Erhebung einer Mahngebühr durch entsprechende Regelung im Verwaltervertrag begründen. Voraussetzung ist dabei die konkrete Vergütungsstruktur des Vertrags. Wenn auch nach wie vor umstritten, kann sich der Verwalter nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann ein Honorar für die Mahnung säumiger Wohnungseigentümer im Vertrag ausbeding...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 1 Grundsätze

Grundsätzlich soll jeder vor Gericht Rechtsschutz erhalten, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Liegt hingegen ein solches Rechtsschutzbedürfnis nicht vor, darf ein Gericht nicht in Anspruch genommen werden. Letztlich soll nur derjenige einen Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung haben, der mit dem von ihm angestrengten Gerichtsverfahren ein rechtsschutzwürdig...mehr