Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / V. Verteilung des Erbbauzinses

Rz. 18 Eine Mitwirkung des Grundstückseigentümers wird erst im Rahmen der Verteilung des Erbbauzinses erforderlich,[100] wozu dringend zu raten ist, um die gesamtschuldnerische Haftung aller Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten zu beseitigen.[101] Ohne Verteilung ist die weitere Beleihung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten kaum bzw. nur erschwert möglich, weil der Beleihung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / 3. Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktion; Umlegungsgebiete; Enteignungsverfahren

Rz. 23 Vervollständig wird das Bild öffentlich-rechtlicher Genehmigungspflichten durch die Genehmigungspflicht nach § 22 BauGB, geschaffen für Gemeinden mit Fremdenverkehrsfunktion.[152] Die Regelung offeriert den Gemeinden die Möglichkeit, im Bebauungsplan oder einer sonstigen Satzung[153] auch die Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten einer Genehmigungspflicht zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Ziele der Reform 1998

Rz. 1 Mit der UG sollte 1998 eine Rechtsformvariante der GmbH zur Verfügung gestellt werden, bei der eine einfache Gründung sowie ein niedriger Kapitalaufwand von mindestens einem Euro insb. kapitalschwachen Gründern den Marktauftritt ermöglichen soll. Ein weiteres Ziel besteht darin, das weitere Vordringen der englischen Ltd. aufzuhalten (limited company seit 2004 in Deutsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.5 Abrechnungsfrist

Rz. 83 Die Abrechnungsfrist ist diejenige Frist nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, innerhalb derer der Vermieter über die Betriebskosten und die darauf geleisteten Vorauszahlungen des Mieters abrechnen muss. Selbst der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abfallentsorgung (kommunale) / 4.1 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist nach den kommunalen Satzungsregelungen der Grundstückseigentümer oder sonst dinglich Berechtigte. Achtung Gebührenschuldner bei Wohnungseigentum § 9a Abs. 2 und § 9 Abs. 4 WEG stehen einer durch Landesgesetz angeordneten gesamtschuldnerischen persönlichen Haftung der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks für die Entgelt...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487). Für Betriebskostenabrechnungen ist keine Form vorgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mobilfunkantenne / 3 Die Rechtslage nach dem Wohnungseigentumsgesetz

3.1 Bauliche Veränderung Bei der Montage einer Mobilfunkanlage auf dem Dach einer Eigentumswohnanlage und der gleichzeitigen Errichtung eines Betriebs- oder Technikraums ebenfalls auf dem Dach oder dessen Installation in einem bisher anders genutzten Raum im Gemeinschaftseigentum handelt es sich eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 20 Abs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 6 Nachbarrecht und Wohnungseigentum

Die nachbarrechtlichen Vorschriften des BGB und der Landesnachbarrechtsgesetze gelten nach Meinung der Gerichte für Wohnungseigentümer zueinander nicht unmittelbar. Den Grund dafür sehen sie in den Sonderregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Diesen sei zu entnehmen, dass Wohnungseigentümer als Folge des intensivierten Nachbarschaftsverhältnisses in einer Eigentumsw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.2 Wohnungseigentum

Lässt ein Wohnungseigentümer seine Wohnung so verwahrlosen, dass es zu Beeinträchtigungen der anderen Bewohner des Hauses kommt, kommen Abmahnung, Unterlassungsklage und als ultima ratio die Entziehung des Wohnungseigentums infrage. Abmahnung des Wohnungseigentümers Gemäß § 17 Abs. 2 WEG kann das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn ein Wohnungseigentümer trotz Abmahnung "wi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mobilfunkantenne / 3.2 Beschluss

Alte Rechtslage Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 mussten einem Beschluss über bauliche Veränderungen sämtliche im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zustimmen, deren Rechte durch die bauliche Maßnahme über das in § 14 WEG a. F. bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wurden.[1] Neue Rechtslage Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann jede bauliche Veränderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mobilfunkantenne / 3.1 Bauliche Veränderung

Bei der Montage einer Mobilfunkanlage auf dem Dach einer Eigentumswohnanlage und der gleichzeitigen Errichtung eines Betriebs- oder Technikraums ebenfalls auf dem Dach oder dessen Installation in einem bisher anders genutzten Raum im Gemeinschaftseigentum handelt es sich eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG (das indizieren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

[Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumungsklage – gerichtlich... / 2.1 Bezeichnung der Parteien und des Gerichts

Die Klage muss grundsätzlich vom Vermieter erhoben werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter nicht Eigentümer ist, sondern die Wohnung seinerseits nur gemietet hat. Solange das Hauptmietverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Vermieter besteht, kann der Eigentümer den Mieter nicht auf Herausgabe in Anspruch nehmen. Nach der Beendigung des Hauptmietverhältnisses hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick] Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 6 Mehrere Beteiligte

[Miteigentum bei Wohnungseigentum, wenn keine gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgt → Zeilen 29–37] Bei Miteigentum des zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudeteils (begünstigtes Objekt) kann die Steuerermäßigung insgesamt nur einmal bis zum Höchstbetrag von 40.000 EUR in Anspruch genommen werden. In Fällen von geringer Bedeutung (z. B. Ehegatten sind Mite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.3 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 190 Unter grundstücksgleichen Rechten sind solche Rechte zu verstehen, die im Privatrecht wie Grundstücke zu behandeln sind. Hierzu gehören insbesondere das Erbbaurecht (§ 11 ErbbauRG) sowie das Wohnungseigentum bzw. Teileigentum (§§ 1 bis 9 WEG) und das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG. Ferner gehört dazu das Bergwerkseigentum nach § 9 BBergG. Zu den grundstücksgleichen Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.4 Verfügbares Vermögen

Rz. 188 Für den Steuererlass kommt es darauf an, ob der Erwerber die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann. Rz. 189 Der Steuergesetzgeber geht dabei von einem neuen und eigenständigen Begriff des "verfügbaren Vermögens" aus. Die zivilrechtliche Möglichkeit, über Vermögen verfügen zu können (§ 185 BGB) ist demnach nicht maßgeblich. Rz. 190 Der Gesetzeswortlaut ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmepumpen / 6.1.2 Antragstellung für den Ergänzungskredit

Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA gewährt werden, für die nach den ab 1.1.2024 gelten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 2.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts

Im ersten Schritt der Grundsteuerberechnung wird der Grundsteuerwert für das Grundstück ermittelt. Die Formel dazu lautet: Berechnungsformel: Grundsteuerwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert in EUR/qm. Der Grundsteuerwert wird dabei immer für die wirtschaftliche Einheit (das Grundstück) festgestellt. Die Definition der wirtschaftlichen Einheit ist im LGrStG BW normiert und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Leistungsempfänger

Rz. 14 Betroffen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschränkend, soweit diese im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art tätig werden) und alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, für die jemand im Inland Bauleistungen erbringt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Die Tätigkeit muss auf di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.8 Teilhaftung auch der "Gasetagen-Eigentümer"

Da die zur Umrüstung der vorhandenen Zentralheizung erforderlichen Maßnahmen oder deren Austausch seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu initiieren sind, unterliegen auch die Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum mittels Etagenheizung mit Wärmeenergie (weiter)versorgt wird, der Teilhaftung des § 9a Abs. 4 WEG. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in § 9a Abs. 4 WE...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.3 Bisher ausschließlich dezentrale Versorgung wird künftig auf teilweise dezentrale, teilweise zentrale Versorgung umgestellt

Denkbar ist auch die Konstellation, dass bei einer bisher ausschließlich dezentralen Versorgung der Einheiten mit Etagenheizungen künftig ein Teil der Einheiten mittels Zentralheizung versorgt werden soll. Die Kosten, die mit dem Aufstellen der Heizungsanlage und der Errichtung des Leitungsnetzes verbunden sind, haben dann diejenigen Wohnungseigentümer zu tragen, deren Einhe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.3.1 Doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschluss

Soll künftig mindestens eine Etagenheizung beibehalten werden, ist hierfür ein doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschluss erforderlich: Qualifizierte Mehrheit Nach § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG kann die Beibehaltung mindestens einer Etagenheizung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen werden.[1] Abgestellt wird auf die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.4 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine bestehende Zentralheizung fortgeführt

Wird die Wohnanlage bereits teilweise zentral versorgt und wollen oder müssen sich weitere bislang dezentral versorgte Wohnungseigentümer an die Zentralheizung anschließen, so haben diese die Kosten hierfür nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen. Auch für diesen Fall gilt § 71n Abs. 7 Satz 2 GEG mit der Folge, dass die Wohnungseigentümer auch über die Vertei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.5.2 Sondernutzungsrecht

Sondernutzungsrechte sind entweder bereits in der Gemeinschaftsordnung begründet oder beruhen auf einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer können Vereinbarungen jederzeit wiederum durch Vereinbarung ändern. Da eine Vereinbarungsänderung der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf, kommt eine solche also nicht zustande, wenn der betroffene Woh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.2.4 Verwalterlose Gemeinschaften

Insbesondere kleine Eigentümergemeinschaften haben häufig keinen Verwalter. Diesen Umstand berücksichtigt zwar das GEG nicht, die Pflichten nach §§ 71l und 71n GEG sind aber selbstverständlich auch für verwalterlose Gemeinschaften verbindlich. Stets ist zu berücksichtigen, dass die Wohnungseigentümer einen Vertreter der Gemeinschaft aus ihren Reihen nicht durch Beschluss best...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.4 Vorgehen bei unterlassener Information

Es dürfte zu prognostizieren sein, dass die Informationsbeschaffung nicht in allen Fällen reibungslos verlaufen wird und nicht alle (betroffenen) Wohnungseigentümer tatsächlich der Aufforderung des Verwalters innerhalb der ihnen gesetzten Frist folgen werden. Im Fall der Weigerung einzelner Wohnungseigentümer, erforderliche Informationen zu erteilen, muss der Verwalter für d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.1 Informationen vom Bezirksschornsteinfeger einholen

Ist in einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit eine Etagenheizung zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt, verpflichtet § 71n Abs. 1 Satz 1 GEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, bis zum Ablauf des 31.12.2024 vom Bezirksschornsteinfeger die Mitteilung der im Kehrbuch vorhandenen Informationen zu verlangen, die für die Entscheidung über eine zukünftige...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.2 Informationen von Wohnungseigentümern

§ 71n Abs. 2 Satz 1 GEG verpflichtet die GdWE, bis zum Ablauf des 31.12.2024 von den betreffenden Wohnungseigentümern bzw. Teileigentümern, in deren Einheiten eine Etagenheizung betrieben wird, die Mitteilung von Informationen über die zum Sondereigentum gehörenden Anlagen und Ausstattungen zu verlangen, die für eine Ersteinschätzung etwaigen Handlungsbedarfs zur Erfüllung d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.7 Behandlung des Ausgleichsbetrags

Den nach § 71n Abs. 7 Satz 3 GEG in den Konstellationen "Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine bestehende Zentralheizung fortgeführt" (Kap. 3.4.4) und "Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine neue Heizungsanlage fortgeführt" (Kap. 3.4.5) von den Wohnungseigentümern durch Beschluss fe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.2 Bisher ausschließlich dezentrale wird auf ausschließlich zentrale Versorgung umgestellt

Beschließen die Wohnungseigentümer im Fall einer ausschließlich dezentral versorgten Wohnanlage, dass die Wärmeversorgung künftig zentral erfolgen soll, sind die Kosten hierfür unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen oder dem abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer haben aber auch die Kompetenz, a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.6 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird unter Beibehaltung dieses Zustands fortgeführt

Werden Sondereigentumseinheiten teilweise durch Zentralheizung und teilweise mittels Etagenheizungen mit Wärmeenergie versorgt und beschließen die Wohnungseigentümer mit der doppelt qualifizierten Mehrheit des § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG die unveränderte Beibehaltung dieses Zustands, haben die Eigentümer der Etagenheizungen erforderliche Umrüstmaßnahmen jeweils auf eigene Kosten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.2.2 Pflicht zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung

Der Verwalter hat nach § 71n Abs. 4 Satz 1 GEG unverzüglich eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sobald die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer über ihn davon Kenntnis erlangt, dass die erste Etagenheizung nach Ablauf der in § 71 Abs. 8 GEG geregelten Zeiträume[1] ausgetauscht und eine neue Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt wurde. In ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 7.1 Wohnungseigentum

Bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind bauliche Veränderungen i. S. v. § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG, auf die ein Anspruch besteht – allerdings nur für "angemessene bauliche Veränderungen". Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu entscheiden (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die übrigen Eigentümer können sich im Rahmen der (allerdings hohen Hü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 8.2 Vermietete Eigentumswohnung

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist die Entscheidung über das Recht des Mieters zur Installation einer Parabolantenne vom Vermieter zu treffen. Will dieser die Anbringung der Antenne im Bereich des Gemeinschaftseigentums (z. B. vor dem Fenster oder auf dem Balkon) genehmigen, ist er allerdings in seiner Entscheidung nicht frei. Achtung WEG muss zustimmen Vielmehr hat er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1.2 Umlageschlüssel ändern

Beim Wohnungseigentum Im Wohnungseigentum kommen für die Änderung des Umlagemaßstabs 2 Regelungen in Betracht: Jeder Wohnungseigentümer kann "eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Barrierefreiheit in vermiet... / 4 Besonderheiten bei der vermieteten Eigentumswohnung

Will der Mieter einer Eigentumswohnung bauliche Maßnahmen im Gemeinschaftseigentum durchführen, so ist zu beachten, dass dabei die Rechte der Eigentümergemeinschaft tangiert werden. Deshalb sind in diesem Fall einige Besonderheiten zu beachten.[1] Es gelten folgende Grundsätze: Der Mieter einer Eigentumswohnung kann nur seinen Vermieter, nicht aber die Gemeinschaft auf Erteil...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 7.2 Vermietete Eigentumswohnung

Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient. Allerdings muss sie dem Vermieter zumutbar sein (§ 554 Abs. 1, 2 BGB). Wichtig Berechtigtes Mieterinteresse Die Regelung des § 554 BGB gilt auch, wenn der Mieter einer Eigentumswohnung eine bauliche Veränderung im Gemeinschaf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1.3 Neue Betriebskosten

Beim Wohnungseigentum Nach § 19 WEG können neue Kosten wie Betriebskosten für Rauchmelder ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 19 WEG entsprechen, die dann grundsätzlich gemäß § 16 WEG umzulegen sind. Praxis-Beispiel Sonstige Betriebskosten bei Rauchmeldern Bei der Nutzung von Rauchmeldern entstehen Betriebskosten (optische Funktionsprüfung, Probealarm, Reinigung, Kosten für Batt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Barrierefreiheit in vermiet... / 1.1 Zustimmung

Der Mieter ist nicht kraft Gesetzes berechtigt, die Mietsache nach seinen Bedürfnissen umzugestalten. Vielmehr bedarf er hierzu einer Erlaubnis, die vor Durchführung der Maßnahmen einzuholen ist.[1] Wenn der Mieter diese nicht vorher einholt, ist von einer Pflichtverletzung des Mieters auszugehen.[2] Praxis-Tipp Form der Erlaubnis Eine bestimmte Form sieht das Gesetz nicht vor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 5.1 Mangelbeseitigungsanspruch gegen den Vermieter

Der Vermieter hat die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Begriff der "Mietsache" ist dabei in einem umfassenden Sinne zu verstehen. Wird eine Eigentumswohnung vermietet, zählt zur Mietsache i. S. d. § 535 BGB nicht nur die im Sondereigentum des Vermieters stehende Wohnung, sondern...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 2.2 Umlageschlüssel

Die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sind unter den Eigentümern nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu verteilen (§ 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG). Für die Miete gilt grundsätzlich kraft Gesetzes, dass die Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen zu verteilen sind (§ 556a Abs. 2 BGB). Der gesetzlich vorgesehene Umlagemaßstab ist allerdings ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 5.4 Abwehr sonstiger Störungen

Wird der Mieter durch das Verhalten eines anderen Wohnungseigentümers gestört, kann er seinen Vermieter auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Außerdem stehen ihm die mietrechtlichen Gewährleistungsrechte (Minderung, Schadensersatz, Kündigung) zu. Der Vermieter hat die Möglichkeit, notfalls gerichtlich im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft die Beseitigung der Störung se...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 1 Umlage sonstiger Nebenkosten

Der vermietende Eigentümer darf von seinem Mieter nicht verlangen, dass dieser das an die Verwaltung zu zahlende Wohngeld entrichtet und den sich aus der jährlichen Verwalterabrechnung ergebenden Betrag bezahlt. § 556 Abs. 1 BGB bestimmt, dass Nebenkostenvorauszahlungen lediglich für Betriebskosten vereinbart werden dürfen. Diese Betriebskosten sind in § 2 Betriebskostenvero...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 2.4 Kostenerfassung (Abfluss- und Leistungsprinzip)

Die vom Verwalter des Wohnungseigentums nach § 28 WEG zu erstellende Abrechnung ist eine reine Ausgaben-Einnahmen-Rechnung. Maßgeblich für die Kostenerfassung (Ausnahme: Heiz- und Warmwasserkosten) sind die im Abrechnungszeitraum getätigten Zahlungen, gleichgültig, ob die jeweils zugrunde liegenden Leistungen in vollem Umfang oder nur zum Teil im Abrechnungszeitraum angefall...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 6.3 Gerichtliche Durchsetzung

Hat die Eigentümergemeinschaft eine Modernisierungsmaßnahme des Gemeinschaftseigentums beschlossen, entspricht die Umsetzung des Beschlusses einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Daraus folgt wiederum, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Duldungsanspruch aus § 555d Abs. 2 BGB gegenüber dem Mieter geltend zu machen (§ 19 WEG). Unter Umständen muss der Vermieter hierbei auch ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Für die Vermietung einer Eigentumswohnung gelten die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts. Diese Vorschriften nehmen auf die Besonderheiten der Eigentumswohnung allerdings keine Rücksicht. Deshalb muss der Vermieter bei der Gestaltung des Mietvertrags diesen Besonderheiten Rechnung tragen. Hierbei sind die nachfolgenden Ausführungen zu beachten. Gesetze, Vorschr...mehr