Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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WEG-Streitigkeit: Gebührens... / 4 Die Entscheidung

Überwiegend mit Erfolg! Der Gegenstandswert betrage tatsächlich lediglich 911 EUR. Ein Streitwert von 3.211 EUR ergäbe sich nur, wenn sich die Wertfestsetzung nach § 49a Abs. 1 GKG a. F. richtete. § 49a GKG a. F. könne für das Beschwerdeverfahren aber nicht herangezogen werden. In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das – wie hier – in einem wohnungseigentumsrechtlichen Ü...mehr

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Versammlung: Beschluss nach... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Wohnungseigentümer können an der Wohnungseigentümerversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und ihre Rechte über elektronische Kommunikation ausüben." Wohnungseigentümer K geht dagegen vor. Er meint, im Beschluss sei die nähere Ausgestaltung der Online-Teilnahme zu regeln gewesen. Dies betreffe insbesondere...mehr

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Versammlung: Ermächtigung e... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Beschlussersetzungsklage. Ihr Gegenstand ist die Ermächtigung eines Wohnungseigentümers nach § 24 Abs. 3 WEG, die Versammlung einzuberufen. Ermächtigung nach §§ 24 Abs. 3, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG Unterbleibt eine notwendige Beschlussfassung, kann das Gericht nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG auf Klage eines Wohnungseigentümers den Beschluss fasse...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer darum, ihm nach § 20 Abs. 1 WEG die Installation eines Klimagerätes zu gestatten. Findet die Bitte keine Mehrheit, kann er nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eine Beschlussersetzungsklage erheben. Diese hat Erfolg, wenn die Wohnungseigentümer die Gestattung erteilen müssen. So liegt es, wenn der klagende Wohnungseigentümer einen...mehr

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Verwalterbestellung: Abweic... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG anders! Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen sei zutreffend nach dem nach der Gemeinschaftsordnung geltenden Wertprinzip ermittelt worden. § 47 WEG ändere daran nichts, da seine Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt seien. § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer eine Stimme habe ("Kopfprinzip"), sei am 1.12.2020 weder neu eingeführt noch g...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, ihm nach § 20 Abs. 1 WEG die Installation eines Klima-Splitgerätes zu gestatten. Dieser Antrag erhält keine Mehrheit. K klagt daher nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG auf eine Beschlussersetzung.mehr

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Beschluss außerhalb der Ver... / 4 Die Entscheidung

Das AG verneint die Frage! Gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG sei ein Beschluss nur dann nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstoße, auf deren Einhaltung nicht rechtswirksam verzichtet werden könne. So liege es nicht. Gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG seien die Wohnungseigentümer berechtigt, einen Beschluss außerhalb der Versammlung mit der Mehrheit der Stimmen zu fassen – Abs...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Aufgaben die Verwaltungsbeiräte haben und wann ihre Entlastung einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Aufgaben der Verwaltungsbeiräte Die Verwaltungsbeiräte haben den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen und zu überwachen. Der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung sollen, bevor die Beschl...mehr

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Beschluss außerhalb der Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Beschluss außerhalb der Versammlung, dem nicht alle Wohnungseigentümer zustimmen, nichtig ist. Dabei geht es nicht um einen Zählfehler. Die Verwaltung geht vielmehr davon aus, es gebe einen Absenkungsbeschluss. Dies ist aber nicht der Fall. Absenkungsbeschluss Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Absenkungsbeschlu...mehr

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Verwalterbestellung: Abweic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Vereinbarung, die abweichend von § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG ein anderes Stimmrechtsprinzip bestimmt, durch das WEMoG am 1.12.2020 ungültig geworden ist. § 47 Auslegung von Altvereinbarungen Vereinbarungen, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurden und die von solchen WEG-Vorschriften abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmoder...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Ablehnung der Gestattung entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Das Ermessen sei hinsichtlich der beantragten Beschlussfassung nicht auf null reduziert gewesen. Bei der Errichtung der Klimaanlage und der damit einhergehenden Durchbohrung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Außenwand des Gebäudes handele es sich um eine bauliche Veränderung. Hi...mehr

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Verwaltung: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, die Verwaltung zu entlasten. Ordnungsmäßigkeit Ein Entlastungs-Beschluss entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn keine Schadensersatzansprüche gegen die Verwaltung absehbar sind. Er widerspricht ihr hingegen, wenn gegen die Verwaltung Ansprüche in Betracht kommen und kein Gru...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift u. a. den Beschluss an, mit dem die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten Entlastung erteilt hat. Er meint, die Verwaltungsbeiräte seien ihrer Überwachungspflicht aus § 29 Abs. 2 WEG nicht nachgekommen. Ein zur Wohnungseigentumsanlage gehörendes Hallenschwimmbad sei während der Pandemie vom 20.3.2020 bis 14.9.2021 und von Nov...mehr

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Bauliche Veränderung: Besei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Anspruch haben kann, gegen einen "Schwarzbau" vorzugehen. Bauliche Veränderungen ohne Gestattung Eine bauliche Veränderung widerspricht einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn sie dem Bauherrn nicht durch einen Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG oder eine Vere...mehr

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Verwalterbestellung: Abweic... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gilt für Abstimmungen das Wertprinzip. Unter Zugrundelegung dieses Prinzips bestellen die Wohnungseigentümer nach § 26 Abs. 1 WEG den V zum Verwalter, da mehr Miteigentumsanteile für als gegen seine Bestellung vorliegen. Wohnungseigentümer K greift diesen Beschluss an. Er ist der Ansicht, die Anwendung des Wertprinzips widerspreche im Hinblick...mehr

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Versammlung: Ermächtigung e... / 2 Normenkette

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Verwalter: Wann besteht ein... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Vorla... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss genüge den Bestimmtheitserfordernissen, die an Beschlüsse gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu stellen seien. Da Beschlüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG sich auf die Begründung bzw. Korrektur von Zahlungspflichten beschränkten, müssten die Höhe der von den Wohnungseigentümern (Teileigentümern) zu leistenden Nachschüsse sowie die angepasste Vorschusshöhe a...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Vorla... / 2 Normenkette

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Verwaltung: Entlastung / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Besei... / 2 Normenkette

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Trittschall: Veränderung de... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 2 Normenkette

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Beschluss außerhalb der Ver... / 2 Normenkette

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Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Besei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K habe gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch, dass diese die Terrasse und das Dach auf ihre Kosten entferne. Greife ein Wohnungseigentümer als Störer durch eine bauliche Maßnahme ohne Legitimation in das gemeinschaftliche Eigentum ein, obliege es der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, gegen ihn vorzugehen. Bl...mehr

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Verwalterbestellung: Abweic... / 2 Normenkette

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Zweit-Vorschuss-Beschluss: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann die Wohnungseigentümer einen Zweitbeschluss fassen können. Und es geht um die Frage, wann der Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Ordnungsmäßigkeit Die Ordnungsmäßigkeit eines Zweitbeschlusses ist an § 18 Abs. 2 WEG zu messen. Außerdem darf nicht missbräuchlich agiert werden. Bei einem Zweitbeschluss zu de...mehr

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Versammlung: Ermächtigung e... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG anders! Die Beschlussersetzungsklage hat Erfolg. In der Wohnungseigentumsanlage gebe es keinen Verwalter. Es gebe auch keinen Verwaltungsbeirat und keinen Einberufungsvertreter nach § 24 Abs. 3 WEG. Eine Vorbefassung sei nicht möglich. Damit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B wieder handlungsfähig werde, sei zwingend ein Einberufungsvertreter nach § 2...mehr

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Benutzungsbestimmung: Wann ... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Wie w... / 2 Normenkette

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Benutzungsbestimmung: Wann ... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Vereinbarungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und Beschlüsse aufgrund einer solchen Vereinbarung könnten zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG. Der Senat habe wiederholt entschieden, dass das Grundbuchamt eine solche Vereinbarung nur beanstanden dürfe, wenn zweifelsfrei feststehe, dass das Grundbuch durch d...mehr

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Zwangsversteigerung: Aufgab... / 2 Normenkette

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Vorschuss-Beschluss: Gebühr... / 4 Die Entscheidung

Das OLG folgt AG und LG! Zwar handele es sich bei Hausgeldzahlungen um ein Recht auf wiederkehrende Leistungen. Denn diese seien in bestimmten Zeitabschnitten fällig werdende Leistungen aus ein und demselben Rechtsverhältnis, so dass die einzelne Leistung nur noch vom Zeitablauf abhänge. § 9 ZPO betreffe aber nur solche Rechte, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß eine D...mehr

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Verwalterbestellung: Abweic... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 29.2.2024, 1293 C 18026/23 WEGmehr

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Verwalterbestellung: Abweic... / 1 Leitsatz

Vereinbarungen, die ein von § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichendes Stimmrechtsprinzip bestimmen, sind auch nach dem 30.11.2020 wirksam.mehr

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Zweit-Vorschuss-Beschluss: ... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Wie w... / 1 Leitsatz

Fehler einer Jahresabrechnung, die einem Nachschuss-Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegen, können nur dann zu einer Ungültigerklärung führen, wenn sie sich auf die Zahlungspflicht des Klägers auswirken.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.1.1 Kasuistik des Rückerwerbs

Rz. 27 Unter den Tatbestand des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG fallen sämtliche Rückerwerbe eines Grundstücks, die innerhalb von 2 Jahren nach der Entstehung der Steuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang[1] stattfinden. Die Vergünstigung erstreckt sich sowohl auf den Rückerwerb durch schlichten Rückkauf eines Grundstücks[2] und die Fälle der Rückauflassung, Rückabtretung und ...mehr

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Versammlung: Ermächtigung e... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es keinen Verwalter und keinen Verwaltungsbeirat. Wohnungseigentümer K strebt daher einen Beschluss nach § 24 Abs. 3 WEG an, der ihn ermächtigt, zu einer Versammlung zu laden. Die Streithelfer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B, die die Abweisung der Klage beantragen, meinen, es fehle für eine Beschlussersetzung an einer Vorbefass...mehr

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Zweit-Vorschuss-Beschluss: ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer fassen vor dem Jahr 2019 Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Jahre 2016, 2017 und 2018. Die Beschlüsse werden nicht angegriffen. Im Jahr 2022 werden nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG die Vorschüsse für die Jahre 2016 bis 2018 erneut beschlossen. Fraglich ist u. a., ob diese Zweitbeschlüsse einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.mehr

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Vorschuss-Beschluss: Gebühr... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Vorla... / 1 Leitsatz

Wird in dem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG auf die in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen Anpassungen der Vorschüsse und die Anforderungen der Nachschüsse Bezug genommen, ist es nicht erforderlich, dass den Wohnungseigentümern vor oder bei der Beschlussfassung sämtliche Einzeljahresabrechnungen vorgelegt werden.mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 1 Leitsatz

Ein Anspruch auf die Gestattung eines Klima-Splitgerätes aus § 20 Abs. 2 Satz 1 oder § 20 Abs. 3 WEG besteht in der Regel nicht.mehr

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Bauliche Veränderung: Besei... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und B bilden eine Zweiergemeinschaft (es handelt sich um ein Doppelhaus). Wohnungseigentümer B errichtet eine Terrasse und überdacht diese. Eine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG gibt es nicht. Eine Klage des K gegen B auf Beseitigung scheitert wegen Ablaufs der Verjährung (die läuft nach Kenntnis 3 Jahre). Jetzt erhebt K eine Beschlussersetzungsklage. Die...mehr

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Zweit-Vorschuss-Beschluss: ... / 4 Die Entscheidung

Der BGH bejaht die Frage! Ein Zweitbeschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG werde regelmäßig dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit des Erstbeschlusses bestünden und schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer hinreichend berücksichtigt seien. Eine erneute Beschlussfassung dürfe allerdings nur der Beseitigung der Mängel de...mehr

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Benutzungsbestimmung: Wann ... / 1 Leitsatz

Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, wonach untersagt wird, das Sondereigentum an eine für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständige (Landes-)Behörde zu vermieten, ist nicht offensichtlich unwirksam. Das Grundbuchamt hat deshalb keinen Anlass, den Antrag auf Eintragung einer entsprechenden Ergänzung der Gemeinschaftsordnung in den Wohnun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss: Gebühr... / 3 Das Problem

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG hat Wohnungseigentümer B, Eigentümer der Einheit 1, für das Jahr 2023 monatlich Vorschüsse (Hausgeld und Erhaltungsrücklage) in Höhe von 434 EUR zu leisten. Der Beschluss enthält eine Fortgeltungsklausel, nach welcher die Vorschüsse bis zur nächsten Beschlussfassung gelten sollen. B zahlt im Zeitraum Februar bis Juli 2023 einen Betrag für Hausgeld...mehr

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Vorschuss-Beschluss: Gebühr... / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es um die Frage, ob sich der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Vorschüsse (§ 258 ZPO) gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. § 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag richtet, wenn es eine Fortgeltungsklausel gibt. Stammrecht Das OLG meint, der Gebührenstreitwert bemesse sich in der Regel nur nach dem Jahresbetrag. Dem ist au...mehr

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Zwangsversteigerung: Aufgab... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Recht auf Befriedigung aus dem Wohnungseigentum gewähren nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bei Vollstreckung in ein Wohnungseigentum die daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1 und Abs. 2 WEG geschuldet werden, einschließlich der Vorsch...mehr