Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Zweit-Vorschuss-Beschluss: ... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer dürfen – auch nach Ablauf des Wirtschaftsjahres – auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG einen Zweitbeschluss über die Vorschüsse fassen. Ein Eigentumswechsel zwischen den beiden Beschlüssen ändert nichts an der Beschlusskompetenz. Der Zweitbeschluss wird in der Regel aber nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen, wenn berechtigte Zweife...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie w... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Fehler einer Jahresabrechnung, die einem Nachschuss-Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde lägen, könnten nur dann zu einer Ungültigerklärung führen, wenn sie sich auf die Zahlungspflicht des Klägers auswirkten. Das sei nicht der Fall! Es gebe schon keinen Fehler. Nach dem Beschluss aus dem Jahre 2009 sei auf alle Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer n...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Vorla... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob den Wohnungseigentümern vor einem Nachschuss-Beschluss im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG eine Saldenliste oder alternativ sämtliche Einzeljahresabrechnungen vorliegen müssen. Vorlage der Jahresabrechnung und der Einzeljahresabrechnung Die Frage ist zu verneinen. Nach h. M. reicht es, wenn einem Wohnungseigentümer vor dem Nachs...mehr

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Verwalter: Wann besteht ein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es aus Verwaltersicht um die Frage, welche Pflichten die Verwaltung bei der Betreuung von Werkverträgen treffen. Eine dieser Fragen ist, ob und wann die Verwaltung den Werkunternehmer bezahlen darf. Werkverträge: Grundlagen Bei einem Werkvertrag geht es zunächst darum, nach der Feststellung, was zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu tun...mehr

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Benutzungsbestimmung: Wann ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann eine Vereinbarung ausnahmsweise unwirksam ist. Freiheit zu Vereinbarungen Die Wohnungseigentümer können jeden beliebigen Gegenstand vereinbaren. Eine solche Vereinbarung ist allerdings ungültig, wenn sie gegen das Wohnungseigentumsgesetz oder gegen die übrige Rechtsordnung verstößt. So liegt es nach § 19 Abs. 1 AGG nach den do...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 6 Betreten des Sondereigentums im Wohnungseigentum

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, das Betreten und die Benutzung seines Sondereigentums zu erlauben, soweit dies zur Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist (§ 14 WEG).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.13.2 Richtlinie

Rz. 19 Eine Richtlinie ist nach Art. 288 Abs. 3 AEUV für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, lässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel zu ihrer Umsetzung in nationales Recht. Anders als die Verordnung muss eine Richtlinie somit in innerstaatliches Recht transformiert werden, um rechtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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AGS 12/2024, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz - WEG

Begründet von Johannes Bärmann; fortgeführt von Prof. Dr. Christian Armbrüster, Prof. Dr. Matthias Becker u.a. 15. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XIX, 2.050 S., 159,00 EUR Der von Bärmann begründete führende Großkommentar zum WEG ist in der 15. Aufl. völlig neu überarbeitet worden. Dies hat seinen Grund darin, dass der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Modernisierung ...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / II. Definition Wohnungs- und Teilerbbaurecht, § 30 Abs. 1 WEG

Rz. 6 Die Definition findet sich in § 30 Abs. 1 WEG: ein Bruchteil am Erbbaurecht, verbunden mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (= Wohnungserbbaurecht) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen (= Teilerbbaurecht) in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude.[27] Aufgeteilt wird nur das Erbbaurecht, das Gebäude, n...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 1. Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung sowie Aufteilungsplan, §§ 30 Abs. 3 S. 2, 7 Abs. 4 WEG

Rz. 21 Nach § 30 Abs. 3 S. 2 WEG gelten im Übrigen für Wohnungs- und Teilerbbaurechte die Vorschriften des WEG entsprechend, was die Notwendigkeit eines amtlichen[118] Aufteilungsplanes [119] (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG) und einer Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung der Baubehörde (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 WEG) bedeutet. Auf diese Weise wird die Abgrenzung von Sonder-...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / B. Begründung durch Vorratsteilung, § 30 Abs. 2 i.V.m. § 8 WEG

I. Praktische Relevanz Rz. 13 Als Pendant zur Begründungspraxis von Wohnungs- und Teileigentum stellt die Vorratsteilung durch den Erbbauberechtigten den häufigsten Anwendungsfall zur Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht dar, § 30 Abs. 2 WEG i.V.m. § 8 WEG, die Aufteilung durch den alleinigen Erbbauberechtigten. Eine Erklärung hierauf geben das besondere Sicherungsint...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG

A. Allgemeines I. Begründungsformen; Belastungsgegenstand; Bebauung Rz. 1 Konzeptionell zeigt sich das Erbbaurecht von jeher mit dem "dauernde(n) Bedürfnis für Wohnungen"[1] und der "Abhilfe der Wohnungsnot"[2] verbunden. Die Regelung in § 30 WEG greift dies auf und zieht die Parallele zu den allgemeinen Begründungsformen des WEG . Demnach können Bruchteilsberechtigte eines Erb...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / IV. Zwei Hemisphären

Rz. 9 Für das Wohnungs- und Teilerbbaurecht gelten die Vorschriften des WEG entsprechend, § 30 Abs. 3 S. 2 WEG i.V.m. §§ 1–29 WEG, weshalb "doppelte Rechtsbeziehungen"[42] zu konstatieren sind, zwei Hemisphären. Das sind zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Grundstückseigentümer und den Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten, also Bestimmungen, die sich aus dem Erbbaure...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VII. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Grundbuchvollzug

Rz. 24 Um die Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / I. Begründungsformen; Belastungsgegenstand; Bebauung

Rz. 1 Konzeptionell zeigt sich das Erbbaurecht von jeher mit dem "dauernde(n) Bedürfnis für Wohnungen"[1] und der "Abhilfe der Wohnungsnot"[2] verbunden. Die Regelung in § 30 WEG greift dies auf und zieht die Parallele zu den allgemeinen Begründungsformen des WEG . Demnach können Bruchteilsberechtigte eines Erbbaurechts Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vertrag begründen, s...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 2. Schließung des Erbbaugrundbuchs

Rz. 36 Das Erbbaurechtsgrundbuch wird von Amts wegen geschlossen, § 30 Abs. 3 S. 2 WEG i.V.m. § 7 Abs. 1 S. 3 WEG.[184] Vereinzelt wird gefordert, in die Aufteilung einen Antrag auf Schließung des Erbbaugrundbuchs aufzunehmen. Ein entsprechender Antrag ist jedoch nicht erforderlich, da die Schließung von Amts wegen ins Werk gesetzt wird. Im Einzelnen:mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 1. Anlegung von Wohnungs- und Teilerbbaugrundbücher

Rz. 27 Für jeden Miterbbaurechtsanteil wird von Amts wegen ein eigenes Grundbuch angelegt, § 30 Abs. 3 S. 1 WEG,[178] ein Wohnungserbbaugrundbuch bzw. ein Teilerbbaugrundbuch,[179] je nachdem, ob Gegenstand des Sondereigentums zu Wohnzwecken oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume sind, § 30 Abs. 1 WEG. Notwendigerweise entstehen die Wohnungs- und Teilerbbaurechte erst mit ...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / I. Praktische Relevanz

Rz. 13 Als Pendant zur Begründungspraxis von Wohnungs- und Teileigentum stellt die Vorratsteilung durch den Erbbauberechtigten den häufigsten Anwendungsfall zur Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht dar, § 30 Abs. 2 WEG i.V.m. § 8 WEG, die Aufteilung durch den alleinigen Erbbauberechtigten. Eine Erklärung hierauf geben das besondere Sicherungsinteresse des Grundstücks...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / III. Zustimmung des Grundstückseigentümers?

Rz. 15 Die einfachste Möglichkeit, dem Grundstückseigentümer ein Mitspracherecht bei der Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht zu verschaffen, bestünde darin, die Begründung von der Zustimmung des Grundstückseigentümers abhängig zu machen, § 5 Abs. 1 ErbbauRG. Ältere Erbbaurechtsbestellungsverträge sehen solche Regelungen gelegentlich noch vor.[85] Die Rechtsprechung[...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 1. Kosten des Notariats

Rz. 39 Die Beurkundung einer Teilungserklärung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG [187] löst eine volle Gebühr nach der Nr. 21200 KV GNotKG aus, mindestens 60 EUR.[188] Zum Geschäftswert vgl. Rdn 40. Die Verteilung des Erbbauzinses bildet einen eigenen Beurkundungsgegenstand und ist gesondert zu bewerten, § 86 Abs. 2 GNotKG.[189] Beide Werte sind zusammenzurechnen,[190] der Wert der Au...mehr

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§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / IV. Zustimmung Drittberechtigter?

Rz. 16 Gleiches gilt grundsätzlich für Drittberechtigte, für Realgläubiger, die am Erbbaurecht eingetragen sind.[92] Die Vorratsteilung bewirkt keine Verschlechterung ihrer Rechtsposition, keine Änderung des Vertragsgegenstandes oder der Haftung.[93] Aus der Erbbauzinsreallast entsteht beispielsweise eine Gesamtreallast, die sich an allen Wohnungs- und Teilerbbaurechten fort...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / II. Form der Vorratsteilung

Rz. 14 Materiell-rechtlich bedarf die Vorratsteilung keiner Form, weil § 4 WEG nicht zur Anwendung gelangt,[82] verfahrensrechtlich gebietet jedoch § 29 GBO mindestens die Form der öffentlichen Beglaubigung.[83] Zweckmäßigkeitsgründe geben in der Praxis den Ausschlag dafür, zur notariellen Beurkundung zu optieren, um bei späteren Kaufverträgen den Weg der vereinfachenden Bez...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 2. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB; Milieuschutzsatzung, § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB

Rz. 22 Das Baulandmobilisierungsgesetz[125] vom 14.6.2021 begründete einen neuen Genehmigungsvorbehalt für die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, betroffen sind Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB . Sofern Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten i.S.v. § 201a S. 3 und 4 BauGB vorliegen und diese Gebiete durch landesrechtliche Verordnung bestimmt s...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 6. Zustimmungsvorbehalt für die Belastung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG

Rz. 111 Eine weitere Möglichkeit, die Einflusssphäre des Grundstückseigentümers auszudehnen und für den Schutz vor einer "übermäßigen Belastung des Erbbaurechts"[881] und damit für eine Risikoreduzierung[882] im Heimfall zu sorgen, bietet die Belastungsbeschränkung nach § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG, ein Zustimmungsvorbehalt für spezielle Erbbaurechtsbelastungen. Die Beschränkung...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 3. Vermerk der Aufteilung im Grundstücksgrundbuch

Rz. 37 Im Grundstücksgrundbuch wird die Aufteilung des Erbbaurechts in Wohnungs- und Teilerbbaurechte in der Veränderungsspalte zum Erbbaurecht vermerkt. Unter Berücksichtigung des Regelungsziels, das § 14 Abs. 3 S. 3 ErbbauRG beigemessen wird, empfiehlt sich eine Bezugnahme auf die neu angelegten Wohnungs- und Teilerbbaurechtsgrundbücher. Neue Wohnungs- und Teilerbbauberech...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare, Hand- und Lehrbücher

Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, Band 3: §§ 705–1017, PartGG, ProdHaftG, ErbbauRG, WEG, 5. Aufl. 2023 Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 15. Aufl. 2022 Bauer/Schaub, GBO, 5. Aufl. 2023 Baumann, Tiny House: Ratgeber, 1. Aufl. 2021 Beck’sches Formularbuch Immobilienrecht, 4. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Wohnungseigentumsrecht, 5. Aufl. 2022 Beck’sches Notar-Handbuch, 8. A...mehr

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Allgemeine Abkürzungen

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Literaturverzeichnis / 2 Aufsätze

Amann, Erbbauzinslose kommunale Erbbaurechte infolge Ersitzung?, DNotZ 2017, 328 Becker, Das Erbbaurecht in der Insolvenz des Erbbauberechtigten – Teil 1: Grundlagen des Erbbaurechts, InsbürO 2023, 142 Bittl, Vergünstigte Erbbaurechte als kommunales Instrument der Wohnraumförderung, ErbbauZ 2024, 98 Boemke/Purrmann, Ausschluss des Entschädigungsanspruchs des Erbbauberechtigten ...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VI. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Bescheinigungen

1. Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung sowie Aufteilungsplan, §§ 30 Abs. 3 S. 2, 7 Abs. 4 WEG Rz. 21 Nach § 30 Abs. 3 S. 2 WEG gelten im Übrigen für Wohnungs- und Teilerbbaurechte die Vorschriften des WEG entsprechend, was die Notwendigkeit eines amtlichen[118] Aufteilungsplanes [119] (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG) und einer Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheini...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / C. Dingliche Übertragung und Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Bestimmung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG sieht die Anwendung des allgemeinen Grundstücksrechts vor, nimmt jedoch die Anwendung des § 925 BGB ausdrücklich aus, was eine formlose Einigung bedeuten würde.[9] Die Übertragung folgt der "Übertragung sonstiger dinglicher Rechte an Grundstücken"[10] und erfordert Einigung und Eintragung, § 873 BGB.[11] Dass dennoch nicht di...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / IX. Eintragungen im Grundbuch

1. Anlegung von Wohnungs- und Teilerbbaugrundbücher Rz. 27 Für jeden Miterbbaurechtsanteil wird von Amts wegen ein eigenes Grundbuch angelegt, § 30 Abs. 3 S. 1 WEG,[178] ein Wohnungserbbaugrundbuch bzw. ein Teilerbbaugrundbuch,[179] je nachdem, ob Gegenstand des Sondereigentums zu Wohnzwecken oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume sind, § 30 Abs. 1 WEG. Notwendigerweise ent...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / X. Kosten des Notariats und des Grundbuchamtes

1. Kosten des Notariats Rz. 39 Die Beurkundung einer Teilungserklärung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG [187] löst eine volle Gebühr nach der Nr. 21200 KV GNotKG aus, mindestens 60 EUR.[188] Zum Geschäftswert vgl. Rdn 40. Die Verteilung des Erbbauzinses bildet einen eigenen Beurkundungsgegenstand und ist gesondert zu bewerten, § 86 Abs. 2 GNotKG.[189] Beide Werte sind zusammenzurechne...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Regelungen zum Bauwerk, §§ 1 Abs. 1, 12 ErbbauRG

Rz. 23 Die zentrale Definition des Erbbaurechtsbegriffs findet sich in § 1 Abs. 1 ErbbauRG: das subjektiv-persönliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Die Regelung adaptiert die Begriffsbestimmung des BGB-Erbbaurechts[139] und wendet sich gegen altrechtliche Bestimmungen, die noch auf den Gebäudebegriff...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / a) Wohnungseigentum

Rz. 109 Gehört zum Nachlass Wohnungseigentum, so bedarf, wenn die Veräußerung des Wohnungseigentums gemäß § 12 Abs. 1 WEG der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, die Übertragung des Erbteils nicht deren Zustimmung.[134]mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 5. Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 101 Nach der Konzeption des § 5 Abs. 1 ErbbauRG beschränkt sich der Gestaltungsraum auf die Veräußerung des Erbbaurechts, was allerdings für die Vertragspraxis nicht die Notwendigkeit zur Auffächerung des Veräußerungsbegriffs impliziert. Vielmehr reicht es aus, die Veräußerung des Erbbaurechts unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Der Hinweis, dass auch die Veräußerung ...mehr

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§ 20 Mietrecht / Literaturtipps

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AGS 12/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtswirtin Carmen Wolf, Vergütungsvereinbarungen – Was ist zu beachten, IBA-Infobrief AnwaltBuero 8/2024, 9 Vergütungsvereinbarungen haben nach den einleitenden Worten der Autorin sowohl für die Rechtsanwälte als auch für deren Mandanten Vorteile. Eine solche Vergütungsvereinbarung ermögliche nämlich sowohl dem Rechtsanwalt und auch dem Mandanten eine optimierte Planung ihr...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 2. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 40 Für die Anlegung der Wohnungs- und Teilerbbaurechtsgrundbücher erhebt das Grundbuchamt eine volle Gebühr nach der Nr. 14112 KV GNotKG,[193] und zwar aus dem vollen Wert des Erbbaurechts nach § 49 Abs. 2 GNotKG (80 Prozent des bebauten Grundstücks). Eine künftige Bebauung ist zu berücksichtigen, da der Beurkundungsgegenstand, das Wohnungs- und Teilerbbaurecht, wesensge...mehr

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AGS 12/2024, Heinemann/Trautrims, Notarrecht

Herausgegeben von Notar Dr. Jörn Heinemann, Notar Dr. Christoph Trautrims. 1. Aufl., 2022. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1.990 S., 128,00 EUR Der Nomos Verlag hat mit seinem Handkommentar "Gesamtes Kostenrecht" von Schneider/Volpert/Fölsch und dem Handkommentar "Gesamtes Kostenhilferecht" von Poller/Härtel/Köpf gezeigt, dass es durchaus praxisgerecht ist, die für das jeweilige R...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 3. An wen wenden: Betreuer oder Betreuten?

Rz. 8 Der Betreute wird gem. § 1823 BGB vom Betreuer in dessen Aufgabenkreis vertreten. Wird mit dem Betreuer verhandelt, sind später keine Diskussionen um die Geschäftsfähigkeit des betreuten Miterben zu befürchten. Genau geprüft werden sollte aber, dass der Betreuer auch für den relevanten Sachverhalt vertretungsberechtigt ist (Aufgabenkreis) und die Betreuung auch noch be...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / III. Belastungsgegenstand, § 1 Abs. 1, Abs. 3 ErbbauRG

Rz. 5 Belastungsgegenstand eines Erbbaurechts ist ein Grundstück, § 1 Abs. 1 ErbbauRG, ein unter einer eigenen Bestandsverzeichnisnummer im Grundbuch eingetragener, räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche,[37] unabhängig von der Größe, der Wirtschaftsart[38] oder der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum.[39] Letzteres steht zum einen unter der Prämis...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 5a Unternehmergesellschaft

Neuere Entscheidungen zur UG: BGH v. 28.4.2020 – II ZB 13/19 – K. gUG (haftungsbeschränkt) zulässig – vgl. auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek § 5a Rz. 56; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 4 Rz. 26; BGH v. 13.1.2022 – III ZR 210/20 – persönliche Haftung des Handelnden neben der X-UG – analog § 179 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2, 3 BGB; BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20 – Vorgesellschaft – Vor...mehr

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§ 3 Allgemeines zum Erbbaurecht (wirtschaftliche Bedeutung; Phänotypen)

Rz. 1 Die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Erbbaurechts findet ihren Ausdruck in den unter § 1 bereits geschilderten Zahlen (5 Prozent[1] aller Wohnflächen beruhen auf Erbbaurechten, Marktwert ca. 50 Mrd. Euro[2]). Mehr als einhundert Jahre nach Inkrafttreten des Erbbaurechtsgesetzes ist das Erbbaurecht wieder ein Mittel der Wahl, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu ermöglich...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / bb) Grenzen der notwendigen Verwaltung

Rz. 176 Das Recht zur Notverwaltung darf nicht dazu dienen, den Willen der Mehrheit der Erbengemeinschaft zu übergehen. Daher darf eine Maßnahme von einem einzelnen Miterben nicht vorgenommen werden, wenn die Miterben diese mehrheitlich ablehnen, es sei denn die Sachlage hat sich inzwischen erheblich geändert.[253] Jeder einzelne Miterbe ist verpflichtet, unaufschiebbare Notv...mehr