Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Rechtzeitiges Verlangen der Arbeitszeitverringerung

Rz. 1531 Das Verlangen, die Arbeitszeit herabzusetzen, muss mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens drei Monaten vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung geäußert werden. Es kann wirksam erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit geltend gemacht werden. Sofern die Drei-Monats-Frist nicht gewahrt ist, wird ein Verringerungsverlangen regelmäßig jedenfalls ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Homosexualität

Rz. 261 Eine Kündigung wegen Homosexualität ist bei Geltung des KSchG gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial ungerechtfertigt und – falls der allgemeine Kündigungsschutz wegen Nichterfüllung der Wartezeit noch nicht greift – wegen Verstoßes gegen § 242 BGB rechtsmissbräuchlich (BAG v. 23.6.1994 – 2 AZR 617/93, NZA 1994, 1080 = BB 1994, 204 = DB 1994, 2190).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Urlaubsanspruch/-abgeltung

Rz. 1386 Die Entstehung des Urlaubsanspruches ist nicht abhängig von der Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern von dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der Wartezeit nach dem BurlG. Gem. § 4 Abs. 4 PflegeZG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der der oder dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / kk) Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung, Brandenburg

Rz. 1839 Das Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (BbGWBG) v. 15.12.1993, zuletzt geändert durch Artikel 7 d. G. v. 14.3.2014 gewährt "Beschäftigten" bezahlte Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen für max. zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, sofern die s...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Bestehen von Kündigungsschutz

Rz. 1246 Folgt man der Auffassung des BAG v. ergibt sich der Wiedereinstellungsanspruch aus der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht, auf die berechtigten Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen. Die Herleitung des Wiedereinstellungsanspruches aus einer vertraglichen, den Vorgaben des KSchG und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden N...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Dauer der Betriebszugehörigkeit

Rz. 743 Die Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet sich nach der Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber, auch wenn diese in verschiedenen Betrieben erfolgte (BAG v. 6.2.2003, EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51; BAG v. 2.6.2005, AP Nr. 75 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl). Somit gelten die für die Berechnung der Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KSchG anwendbaren Grundsätze entsprech...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Stichtagsregelung

Rz. 1666 Urlaubsjahr ist nach § 1 BUrlG das Kalenderjahr. Davon abweichende Regelungen sind nur für den Bereich der Deutschen Bahn AG sowie der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost zulässig (§ 13 Abs. 3 BUrlG). Für jedes Kalenderjahr entsteht ein Urlaubsanspruch, dessen Höhe sich nach § 3 Abs. 1 BUrlG richtet. Er entsteht erstmalig nach Erfüllung der Wartezeit (§ 4 ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / j) Aufhebungsvereinbarung als Mittel der Probezeitverlängerung

Rz. 245 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber selbst am Ende einer sechsmonatigen Probezeit kein eindeutiges Bild darüber gewonnen hat, ob der Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. In solchen Fällen ist es zwar möglich, die Probezeit durch eine Individualabrede mit dem Arbeitnehmer über die Dauer von sechs Monaten hinaus zu verlänge...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 7. Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 282 Soweit die Parteien eines Arbeitsvertrages keine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbaren, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit eingegangen. Rz. 283 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist z.B. entscheidend für:mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Verlängerte Kündigungsfristen

Rz. 218 Die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich gem. § 622 Abs. 2 BGB mit zunehmender Beschäftigungsdauer. Rz. 219 Die verlängerten Kündigungsfristen sind nach der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in dem Betrieb oder Unternehmen gestaffelt. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer, die für die Bestimmung der längeren Kündigungsfristen maßgebend sind, ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Gewährung der Aktienoptionen durch einen Dritten

Rz. 509 Sehr oft werden die Optionen nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einer konzernzugehörigen Gesellschaft, meistens der Muttergesellschaft gewährt. Diese dritte Gesellschaft verpflichtet sich dann selbst und nimmt dabei das Bestehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses im Konzern zum Anlass der Gewährung der Optionen, ohne dadurch selbst Arbeitgeber zu werden u...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 290 Die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen fristlosen Arbeitgeberkündigung in eine ordentliche fristgerechte Kündigung ist der in der Praxis wohl am häufigsten vorkommende Anwendungsfall. Eine solche Umdeutung ist nach Maßgabe des § 140 BGB dann angezeigt, wenn der Arbeitgeber Tatsachen vorgetragen hat, die darauf hindeuten, dass die Umdeutung in eine ordentli...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Belohnung der Betriebstreue

Rz. 367 Die Sonderzahlung kann (auch) ausschließlich als zusätzliches Entgelt für vergangene und/oder künftige Betriebstreue gewährt werden. Rz. 368 Die Betriebstreue steht im Vordergrund, wenn für die Sonderzahlung allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses für einen gewissen Zeitraum maßgebend ist (vergangene Betriebstreue) oder die Auszahlung der Sonderleistung...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und Vorliegen einer Kündigung

Rz. 79 Für die Anwendbarkeit des KSchG ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig, wenn er sich auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung beruft. Zur Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage muss er mindestens darlegen, dassmehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Die i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer als Anknüpfungspunkt

Rz. 854 Für das Eingreifen der nach der Betriebsgröße gestaffelten Anzeigepflicht kommt es auf die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer an. Bei der Ermittlung dieser Zahl ist auf den Zeitpunkt der Entlassung, d.h. auf den Zeitpunkt des Zuganges der schriftlichen Kündigungserklärung (s. § 29 Rdn 40 ff.) abzustellen (vgl. BAG v. 24.2.2005 – 2 AZR 207/04, NZA 2005...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Verfallbare Anwartschaften – weniger als drei Jahre Betriebszugehörigkeit

Rz. 288 Die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, nach denen eine Anwartschaft unverfallbar wird, sind in § 1b BetrAVG geregelt. Soweit diese Voraussetzungen nicht erreicht werden, liegt eine verfallbare Anwartschaft vor, es sei denn, es besteht ohnehin aufgrund von Entgeltumwandlung sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit gem. § 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG. Nach § 1b Abs. 1 S. 1 B...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 1 Der allgemeine Kündigungsschutz ist in § 1 KSchG geregelt. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG ist eine (ordentliche) Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Rz. 2 Das ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG der Fall, wenn die Kündigung nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Urlaubsentgelt

Rz. 614 Der Urlaubsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung in Gestalt des zu zahlenden Urlaubsentgeltes, § 11 BUrlG (vgl. unten Rdn 1713 ff.). Er ist unabdingbar, unverzichtbar und auch durch Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Die Tarifvertragsparteien dürfen abwe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Vertragsmuster

Rz. 1735 Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Hausangestellten-Vertrag Zwischen den Eheleuten _________________________ Anschrift und Frau _________________________ Anschrift wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsverhältnis, Arbeitsbeginn und Auskunftspflicht Frau _________________________ wird beginnend mit dem _______________________...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Ausnahmen

Rz. 1116 Der besondere Kündigungsschutz greift in den Fällen des § 173 SGB IX nicht ein. Die dort enthaltende Aufzählung ist enumerativ. Daraus ergibt sich, dass der besondere Kündigungsschutz nicht für Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen gilt, die im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung noch keine sechs Monate bestanden haben (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / F. Kündigungsverbot (§ 613a Abs. 4 S. 1 BGB)

Rz. 68 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Überganges eines Betriebes oder eines Betriebsteiles ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 S. 1 BGB). Dieses Verbot ist nach seinem Zweck umfassend zu verstehen, sodass auch Änderungskündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und Befristungsabreden hier...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Übernahme von Versorgungsanwartschaften

Rz. 657 Sowohl die vom Bestand der Zusage als auch die vom Beginn der Betriebszugehörigkeit abhängigen Unverfallbarkeitsfristen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG i.V.m. § 613a Abs. 1 BGB durch den Betriebsübergang nicht unterbrochen. Diese Rechtsfolge gilt für alle Durchführungswege (Pensionszusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensi...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 385 In Tarifverträgen sind regelmäßig die näheren Modalitäten für die zu erbringenden Sonderzahlungen oder Gratifikationen geregelt. Dazu zählen insb. die Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Stichtags-, Wartezeitregelungen, Staffelungen nach Alter und/oder Betriebszugehörigkeit), die Höhe, Fälligkeit und Auszahlungstermin, Rückzahlungsklauseln und Gründe für die Kürzung und d...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / VI. Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 19 Nach der bisherigen Rspr. des BAG war die Frage nach einer Schwerbehinderung des Bewerbers zulässig. Nach allgemeiner Ansicht ist die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung des Bewerbers unzulässig. Zwar wurde vom BAG zunächst noch gegenteilig entschieden (vgl. BAG v. 11.11.1993 – 2 AZR 467/93, DB 1994, 939). Seit dem Inkrafttreten der EG-Gleichbehandlungsric...mehr

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§ 19 AGG / B. Anwendungsbereich des AGG

Rz. 3 Den Anwendungsbereich für das Verbot von Benachteiligungen aus den Gründen des § 1 AGG regelt § 2 AGG. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG ist das Benachteiligungsverbot auf alle Tatbestände aus dem Bereich des Berufs und der Beschäftigung anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich). Daneben regelt § 2 Abs. 1 Nr. 5–8 AGG weitere Anwendungsfelder wie Bildung oder den Zugang zu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VIII. Urlaubsregelung

Rz. 657 Die nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 NachwG geforderte Angabe der Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes muss wegen der Wartefrist des § 4 BUrlG und des Teilurlaubes gem. § 5 BUrlG nicht auf die im Zeitpunkt der Aushändigung der Niederschrift bestehenden Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Es genügt die Angabe der Modalitäten der Gewährung und der Festlegung der Höh...mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Unterrichtung über den Kündigungsgrund

Rz. 96 Der Arbeitgeber muss den Kündigungssachverhalt so genau umschreiben, dass der Betriebsrat ohne eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen (BAG v. 17.2.2000 – 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761; BAG v. 5.12.2002, NZA 2003, 849). Anderenfalls ist die Kündigung nicht wirksam. Rz. 97 Nicht ausreichend sind lediglich pa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Betriebsverfassungsrecht (§ 14 AÜG)

Rz. 1854 Die gesetzliche Definition des sich rechtmäßig verhaltenden Verleihers als alleinigem Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers erforderte auf der Ebene des Betriebsverfassungsrechtes eine gesonderte Klarstellung, ob und wenn ja, welche Rechte der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers genießt. Z.T. regelt dies § 14 AÜG. Zusätzliche Fragen wurden von der Rspr. beantwort...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1708 Der Urlaubsanspruch erlischt durch Gewährung von bezahlter Freizeit (§ 7 Abs. 2 BUrlG) oder zulässiger Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG); er verfällt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wird (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder, falls ein Grund zur Übertragung besteht, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wird (BAG v. 26.6.1969, A...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Künftige Ertragslage des Unternehmens

Die betriebliche Veranlassung fehlt, wenn sich eine GmbH schon kurz nach ihrer Gründung mit einer hohen Pensionszusage belastet, bevor die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig eingeschätzt werden können.[1] Eine zuverlässige Aussage über die Ertragsaussichten der Gesellschaft ist i. d. R. erst einige Jahre nach der Gründung des Unternehmens möglich.[2] Die Finanzve...mehr

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Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.6.5 Praxisfragen

Auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Ausfallzeiten durch Krankheit stellt sich die Frage, ob eine Verlängerung der Probezeit möglich ist. Maßgebliche Vorschrift ist hier § 1 Abs. 1 KSchG, der die Wartezeit regelt. Die Wartefrist beträgt 6 Monate. Die (längste) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt ebenfalls 6 Monate. Im Bereich TVöD/TV-L ergibt sich aus dem Tarifvertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.4 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 23 Abs. 1 KSchG)

Die gesetzliche Ausgestaltung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist – abgesehen von der Anrechnung der Unternehmenszugehörigkeit auf die Wartezeit und der Weiterbeschäftigungspflicht – betriebs-, nicht unternehmensbezogen. Das Kündigungsschutzgesetz erfasst alle Betriebe und Verwaltungen des privaten wie öffentlichen Rechts. 6.4.1 Begriff des Betriebs und der Verwaltung Zur A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.2 Arbeitsbereitschaft

Rz. 6 Einen Unterfall der Vollarbeit stellt die Arbeitsbereitschaft dar. Wie sich bereits aus § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG ergibt, zählt sie kraft Gesetz zur Arbeitszeit. Arbeitsbereitschaft liegt begrifflich dann vor, wenn vom Arbeitnehmer eine wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung verlangt wird.[1] Die Belastung während der Arbeitsbereitschaft ist gegenüber der Belastung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Fristenlauf (S. 3)

Rz. 10 Mit der öffentlichen Bekanntmachung beginnt die einjährige Wartefrist. Maßgebend ist der Tag der Aushängung.[1] Der Zeitpunkt des Fristablaufs ist in der Bekanntmachung eindeutig festzuhalten.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungsstrecke beträgt nicht mehr als 50 Kilometer

Rz. 110 Erstreckt sich eine Beförderung über das Gebiet einer Gemeinde hinweg, unterliegt die jeweilige Verkehrsart (ab 1.1.2020 gilt dies nicht mehr für den Schienenbahn-Verkehr) nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Rz. 111 Beförderungsstrecke [1] ist die Strecke, auf der der Beförderungsunternehmer einen Fahrgast oder...mehr

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Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Umfang der Entschädigung

Rz. 9 Entschädigt werden nur die im JVEG aufgeführten Aufwendungen oder Leistungen in der dort genannten Höhe. Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten genauso wie Zeugen und Dritte bei Vorliegen der Voraussetzungen gleichermaßen eine Entschädigung nach §§ 5-7 JVEG, also für Fahrtkosten, Aufwand und sonstige Aufwendungen, insbesondere Kopien. Rz. 10 Banken oder Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.2 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Rz. 24 Die Arbeit beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung oder dem Anbieten der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber[1], sodass diesem die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zur Verfügung steht, auch wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht. Dementsprechend gehören auch betrieblich verursachte Wartezeiten zur Arbeitszeit i...mehr

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Kündigung / 9.6.1 In die Auswahl einzubeziehende Arbeitnehmer

Die Sozialauswahl ist betriebs- und nicht unternehmens- oder gar konzernbezogen. Arbeitnehmer eines anderen Betriebs sind also nicht einzubeziehen. Andererseits sind alle austauschbaren vergleichbaren Arbeitnehmer des ganzen Betriebs/der ganzen Dienststelle einzubeziehen. Eine Beschränkung auf eine Betriebsabteilung oder einen Teilbereich einer Dienststelle ist unzulässig. Zu...mehr

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Kündigung / 6.1 Allgemeines

Die weitgehendsten Einschränkungen bei ordentlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber resultieren aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Danach ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam, wenn sie nicht sozial gerechtfertigt ist. Damit meint das Gesetz, dass es für die Kündigung einen Grund geben muss, der den gesetzlichen Anforderungen des § 1 Abs. 2 Sa...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 2. (Überwiegender) Einsatz im internationalen Verkehr

Die Entscheidung, ob ein Schiff im Wirtschaftsjahr (WJ) überwiegend im internationalen Verkehr eingesetzt war, hängt insbesondere ab von dem Anteil der entsprechenden Reisetage an der Gesamtzahl der Reisetage des Schiffes in einem WJ. Wartezeiten des Schiffes im betriebsbereiten Zustand gelten als Reisetage. Auswirkung unterjähriger Ereignisse auf Berechnung der Reisetage: Wurde...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 9 Eheschließung/Ehescheidung

Die Schließung einer Ehe ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Sogenannte Zölibatsklauseln sind wegen Umgehung des allgemeinen Kündigungsschutzes und Verletzung der Art. 6 Abs. 1 und Art. 1, 2 GG nichtig. Etwas anderes gilt, wenn die Eheschließung eines im kirchlichen Dienst stehenden Arbeitnehmers gegen fundamentale Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre oder...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.2 Kündigungsschutz und -klage

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt die rechtzeitige Klageerhebung innerhalb der 3-Wochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG voraus. Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG besteht auch während der Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG oder wenn der Arbeitnehmer die Klagefrist versäumt hat, die Kündigungsschutzklage aber nachträglich zugela...mehr