Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wesentlichkeit der Wertänderung.

Rn 5 Zur Konkretisierung der ›Wesentlichkeit‹ einer Wertänderung verweist § 51 II auf § 225 III FamFG. Die danach maßgebliche Wesentlichkeitsgrenze braucht nur dann nicht überschritten zu sein, wenn die Abänderung zur Erfüllung einer für die Versorgung des Ausgleichsberechtigten maßgebenden Wartezeit führen würde (§ 51 V iVm § 225 IV FamFG; s Rn 7). Rn 5a Eine Wertänderung is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Abmahnung.

Rn 67 Grds setzt die verhaltensbedingte Kündigung eine Abmahnung und erneute vergleichbare Pflichtverletzung voraus (zur Kündigung aus wichtigem Grund § 314 II Rn 7). Die Abmahnung verbraucht – auch in der Wartezeit – das Kündigungsrecht, sofern ihr nichts Abweichendes zu entnehmen ist (BAG NZA 16, 540 [BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15]), wegen der abgemahnten Pflichtverletzung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 4 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung. In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der Scheidung ist ferner erforderlich, dass das Rentenstammrecht gesichert ist. Des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutungstatsachen.

Rn 5 Vermutungstatsachen können insb sein (vgl auch § 2 Rn 6 ff): nicht § 7 I entsprechende Ausschreibung (§ 11 Rn 3) oder Stellenanzeige (BAG NZA 17, 715, 310 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]; 16, 1394 [BAG 19.05.2016 - 8 AZR 470/14]), falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen (BAG NZA 12, 1345), Fragen im Bewerbungsgespräch bzw Bewerbungsfragebogen nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Versorgungsausgleich bei kurzer Ehedauer (Abs 3).

Rn 3 Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich gem III nur auf Antrag statt. Damit sollen Versorgungsträger und Familiengerichte von Verfahren entlastet werden, in denen es in aller Regel nur um geringe Ausgleichswerte geht und auch aus Sicht der Eheleute regelmäßig kein Bedarf besteht, einen Versorgungsausgleich durchzuführen (BTDrs 16/10144, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kündigung ›wegen‹ Betriebsübergangs.

Rn 34 IV 1 verbietet Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ›wegen‹ des Betriebs(teil)übergangs, dh wenn der Betriebs(teil)übergang tragender Grund und nicht nur äußerer Anlass für die Kündigung ist (BAG NZA 06, 672 [BAG 27.10.2005 - 8 AZR 568/04] mwN). Das Kündigungsverbot gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des KSchG (§ 13 III KSchG), somit auch in der Wartezeit (§ 1 KSchG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Inhalt der Vorschrift.

Rn 1 § 51 regelt die Voraussetzungen für die Abänderung einer nach früherem Recht getroffenen Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, der dem heutigen Wertausgleich nach der Scheidung (§§ 9 ff) entspricht. Die Vorschrift eröffnet die Abänderung in weitergehendem Umfang als § 225 FamFG in Bezug auf Entscheidungen nach neuem Recht. Sie beschränkt die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbarkeit des KSchG.

Rn 51 Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für alle ordentlichen Kündigungen einschl Änderungskündigungen (§ 2 KSchG). Zwei Voraussetzungen: (1.) Das Arbeitsverhältnis – nicht: Ausbildungsverhältnis, Dienst- o Arbeitsvertrag von Organmitgliedern (§ 14 I KSchG; BAG NZA 18, 358; iE Zaumseil NZA 20, 1448) – hat im selben inländischen (BAG DB 09, 1409) Betrieb oder Unternehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beamte auf Zeit.

Rn 4h Ein Beamten- oder Richterverhältnis auf Zeit wird zur befristeten Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben begründet. Auch die in einem solchen Dienstverhältnis stehenden Personen können ein Versorgungsanrecht iSv § 44 I Nr 1 erwerben, wenn sie die maßgebliche Wartezeit erfüllen. Von praktischer Bedeutung sind insb die Anrechte kommunaler Wahlbeamter. Bei ihnen besteht die Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1111 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) 1Bescheinigungen nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2In den Fällen des § 726 Absatz 1 und der §§ 727 bis 729 kann der Schuldner vor der Ausstellung der Bescheinigung gehört werden. 3Eine Ausfertigung der Bescheinigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 4Das gilt nicht, wen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Veräußerung und Überlassung.

Rn 9 Veräußerung iSv § 577a I meint grds einen Eigentümerwechsel. Sie muss nicht entgeltlich erfolgen. Möglich ist zB eine Schenkung oder der Erwerb in Erfüllung eines Vermächtnisses (BayObLG NZM 01, 747, 748). Auch der Erwerb in der Zwangsversteigerung genügt (BGH NJW 99, 2044, 2046; aA Bruns ZMR 12, 933, 935). Erfasst sind zudem Übertragungen, mit denen sich der vermietend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 5 Es gelten die normalen Wirkungen eines Kfb. Der intendierte Beschleunigungseffekt setzt sich iRd Vollstreckung fort. Es bedarf keiner besonderen Vollstreckungsklausel, § 795a, und es ist keine Wartefrist zu beachten, § 798. Mit der förmlichen Zustellung der vollstreckbaren Titelausfertigung samt Kfb, nicht schon mit der formlosen Mitteilung, beginnt die Frist zur Einleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlender oder fehlerhafter Zustellung.

Rn 16 Die fehlende Zustellung des Titels macht diesen ebenso wenig nichtig wie die fehlende oder fehlerhafte Bezeichnung der Vollstreckungsbeteiligten (s Rn 10). Vielmehr ist er nur anfechtbar und, solange er nicht aufgehoben wurde, rechtswirksam (allgM; BGHZ 66, 79 = NJW 76, 851; Fischer Rpfleger 07, 12, 18 mwN). Wird die Zustellung nachgeholt, was nach § 189 grds möglich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 795a ZPO – Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nach § 105 auf das Urteil gesetzt ist, erfolgt auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils; einer besonderen Vollstreckungsklausel für den Festsetzungsbeschluss bedarf es nicht. Rn 1 Unter den Voraussetzungen des 105 I kann ein Kfb auf das Urt gesetzt werden (vgl auch § 794 Rn 33). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fristberechnung nach § 188 II.

Rn 14 Die Dreijahresfrist beginnt mit Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Da der Erwerber gem § 566 auch in befristete Zeitmietverträge aus der Zeit vor dem 1.9.01 eintritt und nach neuem Recht ein einseitiger Kündigungsausschluss möglich ist, gilt die Sperrfrist des § 577a neben der vertraglichen Beschränkung der ordentlichen Kündigung. Die frühestens am Tag nach Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnung außerhalb der mündlichen Verhandlung.

Rn 4 Wird der Richter außerhalb der Verhandlung abgelehnt, darf er nur Handlungen vornehmen, deren Unterlassen einer Partei wesentliche Nachteile bringen könnten (Celle NJW-RR 89, 569). Unaufschiebbar ist die Anordnung der Zustellung der Klage, jedoch ohne prozessleitende Vfg, bei einer Selbstablehnung (MüKoZPO/Stackmann § 47 Rz 5), oder Ablehnung schon mit der Klage. Zum ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erhöhungen nach §§ 559, 560.

Rn 6 Die Jahressperrfrist wird nicht durch Mieterhöhungen nach einer Modernisierung (§ 559) oder wegen Veränderungen von Betriebskosten (§ 560) ausgelöst. Dies gilt auch dann, wenn eine Mieterhöhung auf den in § 559 genannten Gründen beruht, jedoch einvernehmlich vereinbart worden ist (BGH NJW 08, 2031 [BGH 09.04.2008 - VIII ZR 287/06] Rz 10; NJW 07, 3122 [BGH 18.07.2007 - V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Ein förmlicher Aufruf ist – wenngleich wünschenswert – nicht in jedem Fall geboten. Es ist ausreichend, wenn nach den gesamten Umständen erkennbar von einem Beginn des Termins auszugehen ist (BGH MDR 11, 74 [BGH 12.10.2010 - VIII ZB 16/10]). Dies ist etwa der Fall, wenn alle Beteiligten anwesend sind und das Gericht in die Sach- und Rechtslage einführt. Ein Aushang, won...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der (Sicherungs-)Vollstreckung.

Rn 3 Sicherungsvollstreckung ist Zwangsvollstreckung. Zusätzlich zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils gegen Sicherheitsleistung (s Rn 2) ist deshalb erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung vorliegen (Titel, Klausel, Zustellung, s vor §§ 704 ff Rn 9) und die besonderen einer Sicherungsvollstreckung nach §§ 751, 756, 765, bis auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitlich.

Rn 3 Einigkeit besteht, dass die Wartefrist mit dem Eingang des ordnungsgemäßen Gesuchs beginnt, auch wenn der Richter keine Kenntnis hat (Frankf NJW 88, 1238 zu § 29 I StPO). Zu weitgehend ist es, bei nicht begründeten Gesuchen die Sperrwirkung zu verneinen, es sei denn, bei rechtsmissbräuchlichen Gesuchen (§ 45 Rn 1), da diese einer Entscheidung nicht bedürfen. Sie endet m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Zuständig ist der GV, der die Sache gepfändet hat, nicht das Vollstreckungsgericht (Schlesw OLGR Schlesw 01, 367). An den Antrag ist der GV entsprechend § 308 I gebunden (Zö/Herget Rz 6; MüKoZPO/Gruber Rz 5), doch kann der GV eine Änderung des Antrags anregen. Will der GV dem Antrag auf andere Verwertung entsprechen, hat er zunächst zur Gewährung rechtlichen Gehörs den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verwertungserleichterung.

Rn 3 Die Erleichterung der Verwertung liegt va darin, dass ein freihändiger Verkauf durch den Pfandgläubiger selbst zum aktuellen Börsen- oder Marktpreis etwa über die Börse ohne Androhung u Wartefrist entgegen § 1245 II schon vor Pfandreife (§ 1228 II), insb schon bei der Verpfändung, vereinbart werden kann. Ein Verkauf unter dem aktuellen Börsen- oder Marktpreis begründet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 9 Der stattgebende Beschl wird sofort wirksam. Der erfolgreich abgelehnte Richter steht dem ausgeschlossenen gleich (allgM), obwohl das Gesetz diese Anordnung nicht trifft. An die Stelle des verhinderten Richters tritt sein geschäftsplanmäßiger Vertreter, der die Sache im Dezernat des Abgelehnten zu bearbeiten hat (s § 41 Rn 14). Der zurückweisende Beschl wird erst wirksa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eintragung trotz vollstreckungsrechtlichem Mangel.

Rn 23 Die Eintragung einer Zwangshypothek ist nicht nur eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern verfahrensrechtlich zugleich ein Grundbuchgeschäft. Das Grundbuchamt hat daher sowohl die vollstreckungsrechtlichen Anforderungen als auch die grundbuchrechtlichen Eintragungsvoraussetzungen zu beachten (BGH NJW 01, 3627 [BGH 13.09.2001 - V ZB 15/01]). Bei Anträgen des Fina...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zwischen dem Erwerb eines Titels und einer wirksamen Pfändung kann es durch die gerichtliche Bearbeitungszeit und die gesetzlichen Wartefristen aus den §§ 750 III, 798 (unten Rn 4) zu erheblichen Zeitverlusten kommen. Dem Gläubiger drohen deswegen uU benachteiligende Verfügungen des Schuldners oder Rangnachteile (BayObLG Rpfleger 85, 58, 59). Um sich davor zu schützen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 751 gilt für alle Vollstreckungsarten, für alle Vollstreckungsorgane und für alle Titel, die die ZPO kennt (§§ 704 I, 795, 794), zB das GBA beim Verfahren auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (Ddorf MDR 15, 672 [BGH 27.03.2015 - V ZR 296/13]; München ZflR 15, 621). Der Rechtsgedanke des § 751 I wird auch für die Vollstreckung von Schiedssprüchen herangezogen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarkeit.

Rn 31 Den Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit teilt der Kfb mit der Kostengrundentscheidung. Ist letztere nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, gilt gleiches für den Kfb. Da aus dem Kfb vollstreckt werden kann, § 794 I Nr 2, ist die Aussage zur Vollstreckbarkeit aus der Kostengrundentscheidung zur Klarstellung in den Kfb aufzunehmen (Karlsr Rpfleger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ausnahmen beim Vollzug einer einstweiligen Verfügung (Abs 5).

Rn 13 Beim Vollzug einer einstweiligen Verfügung bedarf es der Ankündigung der Zwangsvollstreckung und der Einhaltung einer Wartefrist nicht, das widerspräche dem Eilcharakter. Die sonstigen Regelungen, insb über den erweiterten Pfändungsschutz gelten auch hier. Abs 5 ist auf den Vollzug eines dinglichen Arrestes nicht entsprechend anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verlängerte Sperrfrist nach § 577a II.

Rn 21 Bei einer besonderen Gefährdung für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung in bestimmten Gemeinden mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung (vgl NRW GVBl 12, 82 für 5 bzw 8 Jahre; Hbg GVBl 13, 455 bis 31.1.24; Berlin GVBl 13, 488 bis 30.9.23 – verfassungskonform, LG Berlin MDR 16, 511 –; Bayern GVBl 12, 189 bis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausnahmen.

Rn 11 Die Sperrfrist greift nicht ein, wenn das Grundstück nach der Überlassung an den Mieter als Ganzes/en bloc an einen Miteigentümer (vgl BGH MDR 22, 1147 [BGH 22.06.2022 - VIII ZR 356/20]) oder die Gesamthandsgemeinschaft veräußert wird, die erst anschließend nach § 3 WEG Wohnungs- oder Teileigentum schafft (BGH ZMR 94, 554). Rn 12 Der BGH (ZMR 94, 554) hat festgestellt, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 558 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt und zuletzt mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete v 21.12.19 (BGBl. I 2911) mWv 1.1.20 geändert worden (Rn 18; s.a. Rn 15). Die Vorgängervorschrift ist § 2 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Sein Zweck ist es, dem Vermieter zu ermöglichen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung darf, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der zur Vertretung des Schuldners berufenen Behörde und, sofern die Zwangsvollstreckung in ein von einer anderen Behörd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Nichteinhaltung der Schutzfrist.

Rn 4 Ein innerhalb der Schutzfrist vorgenommener Vollstreckungsakt ist fehlerhaft, jedoch wirksam (BGHZ 30, 173, 175; aA RGZ 125, 286, 288). Dem Schuldner steht die Möglichkeit der Erinnerung nach § 766 zu. Nimmt man Unwirksamkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme an, wird der Mangel nach Ablauf der Zweiwochenfrist geheilt; das Pfandrecht entsteht dann mit Ablauf der Wartefri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Reihenfolge der tatbestandlichen Voraussetzungen.

Rn 4 Ein die Sperrfrist auslösender Umwandlungsfall liegt immer dann vor, wenn die sog Umwandlung nach Abschluss des Mietvertrages und nach Überlassung der Wohnräume an den Mieter erfolgt (AG Tempelhof-Kreuzberg GE 14, 876). Hierbei wird die Kündigungssperre stets und ausnahmslos ausgelöst, wenn von den drei Tatbestandselementen die Umwandlung zuletzt erfolgt. Insoweit ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Titel.

Rn 4 Zugunsten des Gläubigers muss ein auf eine Geldforderung gerichteter, für vollstreckbar erklärter oder rechtskräftiger Titel bestehen. Darunter sind ebenso vollstreckbare Urteile, Urkunden iSd § 794 (RGZ 71, 179, 182) sowie Arrestbefehle und Leistungsverfügungen (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 845 Rz 2) zu verstehen. Der Titel muss bestehen, ein Urt a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verwerfung der Rüge bei Unzulässigkeit.

Rn 13 Ist die Rüge bereits unzulässig, ist sie durch begründeten Beschluss (§ 38 III 1) als unzulässig zu verwerfen, der auch als Zwischenentscheidung eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss (zB Sternal/Schäder § 155b Rz 11; Prütting/Helms/Abramenko § 39 Rz 2). Der Beschluss ist dem Rügeführer entsprechend § 41 I 2 zuzustellen. Rn 14 Die Rüge ist insb dann unzulässig, wenn s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilsverkündung.

Rn 2 Die gem § 173 GVG und wegen Art 6 EMRK stets öffentliche Verkündung steht nicht zur Disposition der Parteien (ThoPu/Reichold Rz 1). Der Anwesenheit der Parteien bei der Verkündung bedarf es aber nicht. Zur Wirkung ggü Abwesenden § 312. Ist keine Partei bei der Verkündung anwesend, so muss die Urteilsformel nicht verlesen werden; Bezugnahme auf die Formel reicht aus, § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kostenpflicht des Schuldners.

Rn 2 Grundsätzlich hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, vorausgesetzt, sie waren notwendig. Eine eventuelle Kostenquotierung in dem zugrunde liegenden Titel gilt nicht für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Eine Kostenentscheidung im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel (Urt, Vergleich oder Beschl) ist insoweit für die Kosten der Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1193 BGB – Kündigung.

Gesetzestext (1) 1Das Kapital der Grundschuld wird erst nach vorgängiger Kündigung fällig. 2Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu. 3Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. (2) 1Abweichende Bestimmungen sind zulässig. 2Dient die Grundschuld der Sicherung einer Geldforderung, so ist eine von Absatz 1 abweichende Bestimmung nicht zulässig. Rn 1 Die Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sozialauswahl.

Rn 78 Ist der ArbN, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, mit anderen ArbN vergleichbar, so ist aufgrund der gesetzlich angeordneten Sozialauswahl, § 1 III 1 Hs 1 KSchG, nicht unbedingt ihm zu kündigen, sondern dem vergleichbaren ArbN, der bei ausreichender Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitsdauer (richtiger: Unternehmenszugehörigkeit), Lebensalter (BAG NZA 17, 902 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 750 formuliert mit der namentlichen Bezeichnung der Parteien im Titel, der Zustellung des Schuldtitels und bestimmter Urkunden sowie der Wartefrist bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a Vollstreckungsvoraussetzungen. Die Vorschrift sichert nicht nur die Einhaltung einer Formalität, sondern gewährleistet, dass staatlicher Zwang nur zur Durchsetzung eines urkundli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nr 1 und 2.

Rn 3 Das Protokoll muss Ort und Zeit der Aufnahme bezeichnen (Nr 1). Es soll im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Vornahme der Vollstreckungshandlung dort aufgenommen werden, wo sie stattgefunden hat. Wird es erst später errichtet, muss der Grund dafür nach § 63 III GVGA im Protokoll angegeben werden. Nimmt die Vollstreckung mehrere Tage in Anspruch, soll das Pro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art 1 ROM I 2, 28; Art 2 ROM I 4; Art 24 ROM I 5; Art 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubnispflic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel.

Rn 14 Vollstreckungstitel kann jeder auf Zahlung gerichtete Vollstreckungstitel sein. Ausreichend ist auch ein Beschl gem § 888 (AG Hamburg Rpfleger 82, 31). Auch für einen Anspruch auf Hinterlegung von Geld kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, denn auch dies ist eine Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Ein schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einleitung ZPO 42 Wahlfeststellung 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien 21b GVG 18 Wahlrecht 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand 35 ZPO 2 Eilverfahren 35 ZPO 3 Mahnbescheid 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage 35 ZPO 2 Widerklage 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht 138 ZPO 4 Wahrheitspflicht 27 FamFG 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsart, Zeitpunkt und Nachweis.

Rn 13 Die Zustellung erfolgt bei gerichtlichen Entscheidungen vAw nach §§ 166 bis 190 und bei anderen Titeln auf Betreibung der Parteien (nicht zwingend des Gläubigers: Brandbg FamRZ 16, 1960, str), nach §§ 191 bis 195. Nach Abs 3 handelt es sich wegen der Vollstreckungsklausel zwingend um eine Parteizustellung (ThoPu/Seiler § 750 Rz 11). Dem Gläubiger ist es unbenommen, zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 70 GVG 1 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 1; 106 GVG 1 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbststän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weisung.

Rn 2 Unter einer Weisung (gesetzlich nicht definiert) ist eine einseitige Anordnung des Auftraggebers an den Beauftragten zu verstehen, welche die Ausführung des Auftrags konkretisiert (Art und Weise). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und kann auch nach Vertragsschluss abgegeben werden. Abzugrenzen ist die Weisung von der bloßen Empfehlung, die zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.6 Tätigkeit an Bord eines Luftfahrzeugs

Rz. 281 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e EStG enthält eine Sondervorschrift für die Tätigkeit in einem Luftfahrzeug. Für Schiffspersonal gilt diese Regelung nicht. Rz. 282 Die Vorschrift ist eingefügt worden durch G. v. 19.7.2006[1] mit Wirkung ab Vz 2007. Die Vorschrift wurde dadurch erforderlich, dass durch die übrigen Tatbestände der Nr. 4 ein Besteuerungsrecht nur bei Tätigkei...mehr