Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.2 Beginn, Ende und Verfahren

Rz. 9 Liegen diese Voraussetzungen vor, besteht ein einklagbarer Anspruch auf Übergangsgeld (BSG, Urteil v. 21.3.2001, B 5 RJ 34/99 ). Das Übergangsgeld wird für die Dauer der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt. Der Anspruch beginnt am ersten und endet am letzten Tag der Maßnahme. Die Zeiten der Maßnahme sind regelmäßig im Bewilligungsbescheid angegeben (BSG, Urtei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Headset-Pflicht: Mitbestimm... / Hintergrund

Ein Bekleidungsunternehmen wollte, dass alle Mitarbeiter in den Filialen über ein ständig aktives Headset-System kommunizieren. Dies sollte die Kommunikation vereinfachen und Wartezeiten verkürzen. Laut dem Unternehmen wurden keine Gespräche aufgezeichnet. Dennoch klagte der Betriebsrat einer Filiale. Er wollte erreichen, dass die Headset-Pflicht ohne seine Zustimmung nicht e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit

Zusammenfassung Begriff Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn der Versicherte eine Mindestversicherungszeit die sog. Wartezeit erfüllt hat. Sie muss vor dem jeweiligen Rentenfall erfüllt sein. Ausnahme: Für die Wartezeit von 20 Jahren zählen auch Beitrags- und Ersatzzeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung und vor Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 4 Wartezeiten aus geringfügigen Beschäftigungen

Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung werden auf alle Wartezeiten angerechnet.[1] Dabei werden Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, in denen Versicherungspflicht bestand, in vollem/tatsächlichen Umfang bei der Wartezeit angerechnet. Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, in denen keine Versicherungspflicht bestand, werden in reduziertem Umfang bei der Wartezeit an...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.2 Wartezeit von 35 Jahren

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für langjährig Versicherte muss eine große Wartezeit von 35 Jahren (420 Kalendermonate) erfüllt sein. Auf diese Wartezeit werden über Beitrags- und Ersatzzeiten hinaus auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten angerechnet. Die zusätzlichen Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre (60 Kalendermonate). Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für alle Renten wegen Todes. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten sowie zusätzliche Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder einer partnerschaftlichen Au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3 Besondere Wartezeiten

3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.3 Wartezeit von 45 Jahren

Seit dem 1.1.2012 besteht die Möglichkeit, trotz stufenweiser Anhebung der Altersgrenzen nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wird durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz für Rentenzugänge ab 1.7.2014 durch die Regelung zur Rente ab 63 Jahren vorübergehend ausgeweitet: Durch eine befristete Sonderregelung sollen besonders l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 4.1 Berechnung der anzurechnenden Wartezeitmonate

Wartezeitmonate werden ermittelt, indem die zusätzlichen Entgeltpunkte durch den Wert 0,0313 geteilt werden. Das Ergebnis dieses Rechengangs wird auf den vollen Wert (Monat) gerundet.[1] Praxis-Beispiel Wartezeit für eine geringfügige Beschäftigung 0,0246 zusätzliche Entgeltpunkte aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung für 7 Monate: 0,0246 : 0,0313 = 0,7859 =...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / Zusammenfassung

Begriff Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn der Versicherte eine Mindestversicherungszeit die sog. Wartezeit erfüllt hat. Sie muss vor dem jeweiligen Rentenfall erfüllt sein. Ausnahme: Für die Wartezeit von 20 Jahren zählen auch Beitrags- und Ersatzzeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung und vor Rentenantragstellung,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2 Vorzeitige Wartezeiterfüllung

2.1 Allgemeine Rentenversicherung In besonderen Fällen ist die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, obwohl noch keine 5 Jahre eingezahlt wurden. Dies ist z. B. der Fall, wenn die (teilweise oder volle) Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall[1], eine Berufskrankheit[2], eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung oder politischen Gewahrsam[3] eingetreten ist. Grundsätzlich genü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.2 Renten wegen voller Erwerbsminderung/Renten wegen Todes

Für Renten wegen voller Erwerbsminderung und Renten wegen Todes gilt eine weitere Variante der vorzeitigen Wartezeiterfüllung: Die allgemeine Wartezeit verkürzt sich auf (mindestens) 12 Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bzw. ihnen gleichstehende Beiträge in den letzten 2 Jahren, wenn die volle Erwerbsminderung oder der Tod innerhalb von 6 Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.1 Allgemeine Rentenversicherung

In besonderen Fällen ist die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, obwohl noch keine 5 Jahre eingezahlt wurden. Dies ist z. B. der Fall, wenn die (teilweise oder volle) Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall[1], eine Berufskrankheit[2], eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung oder politischen Gewahrsam[3] eingetreten ist. Grundsätzlich genügt zur vorzeitigen Erfüllung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.3 Alterssicherung der Landwirte

In der Alterssicherung der Landwirte gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung.[1] Die ansonsten mindestens zu erfüllende Wartezeit von 5 Jahren braucht nicht in vollem Umfang zurückgelegt worden sein, wenn als Ursache einer Erwerbsminderung oder gar des Todes des Versicherten ein Arbeitsunfall oder aber eine Berufskrankheit im Sinne der Unfallver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.5 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 68 In der betrieblichen Altersversorgung sind Zeiten der Elternzeit bei der Berechnung der Wartezeiten und der Unverfallbarkeitsfristen zu berücksichtigen, denn das Arbeitsverhältnis besteht fort. Der Arbeitgeber kann jedoch Zeiten der vollständigen Arbeitsbefreiung während der Elternzeit von Steigerungen einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.1 Voraussetzungen für den Anspruch

Rz. 31 Soweit eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht möglich ist, hat der Arbeitnehmer unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit – und auch auf eine wunschgemäße Lage der verringerten Arbeitszeit (§ 15 Abs. 7 Satz 1 und 3)[1]: Rz. 32 Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeldanspruch bei Sprachkurs und Warten auf Freiwilligenplatz

Leitsatz Sprachunterricht kann kindergeldrechtlich grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung angesehen werden, wenn er nach seinem Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt und mindestens 10 Wochenstunden umfasst. Eine Berücksichtigung als Kind, das auf einen Studienplatz wartet und deswegen seine Berufsausbildung mangels Ausbildun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.6 Kündigungsfrist und Zugang eines Einwurfeinschreibens

BAG, Urteil v. 20.6.2024, 2 AZR 213/23 Das BAG hat sich zu der Frage geäußert, wann ein Einwurfeinschreiben dem Arbeitnehmer zugeht. Im vorliegenden Fall kam es auf den genauen Zeitpunkt des Zugangs des Einwurfeinschreibens an, um die Einhaltung der Kündigungsfrist zu wahren. Auch in anderem Zusammenhang kann der Zeitpunkt des Zugangs wichtig sein, z. B. bei der Frage, ob den...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.4.5 Betriebliche Leistungen

Auch nach dem Wertewandel sind materielle Leistungen des Unternehmens nicht ohne Bedeutung, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Dabei ist es den Mitarbeitern heute besonders wichtig, dass die Vergütung als "fair" empfunden wird. Eine markt- und leistungsgerechte Vergütung sowie ein attraktives Angebot an Sozialleistungen werden also nach wie vor von den Mitarbeitern...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personenbedingte Kündigung:... / 9 Eheschließung/Ehescheidung

Die Schließung einer Ehe ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Sogenannte Zölibatsklauseln sind wegen Umgehung des allgemeinen Kündigungsschutzes und Verletzung der Art. 6 Abs. 1 und Art. 1, 2 GG nichtig. Etwas anderes gilt, wenn die Eheschließung eines im kirchlichen Dienst stehenden Arbeitnehmers gegen fundamentale Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre oder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.6 Firmenname und Auftritt in der Öffentlichkeit

Das Thema Firmenname (§ 17 HGB) ist nur für denjenigen Gründer relevant, der Kaufmann i. S. d. § 1 HGB bzw. § 6 HGB ist bzw. sich als Kaufmann freiwillig (§ 5 HGB) in das Handelsregister (§ 8 HGB) einträgt. Wie die Firma gebildet werden muss, regelt § 18 HGB für alle Rechtsformen. Z. B. kann der bürgerliche Name des Kaufmanns Kennzeichnungsfunktion übernehmen.[1] Aber auch Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 2 Beurteilung der Gesamtbezüge des Geschäftsführers

Die an den GmbH-Geschäftsführer geleisteten Bezüge müssen angemessen sein (Geschäftsführer-Vergütung). Maßgebend ist die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Zur Gesamtausstattung gehört alles, was er von der Gesellschaft erhält, z. B.: Gehalt Tantiemen Urlaubs- und Weihnachtsgratifikationen Pensionszusage/Direktversicherung Firmenwagen Darlehen Miet- bzw. Pachtza...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung der Wartezeit

Rz. 1643 Der Verzicht auf die Wartezeit ist ebenso zulässig wie deren Verkürzung oder inhaltliche Einschränkung, da diese Regelungen für den Arbeitnehmer uneingeschränkt günstig sind. Die Wartezeit kann daher gänzlich ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt werden. Ebenso kann die Kündigung innerhalb der Wartezeit auf bestimmte Gründe beschränkt oder für einzelne Kündigungsgrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verkürzung der Wartezeit

Rz. 1518 Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Der Arbeitnehmer muss die Wartezeit in einem fortdauernden Arbeitsverhältnis nur einmal absolvieren.[3587] Scheidet der Arbeitnehmer vor Vollendung der sechsmonatigen Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat er lediglich Anspruch auf Teilurlaub. Krankh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / II. Wartezeit

Rz. 32 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach § 3 Abs. 3 EntgFG erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Die Wartezeit knüpft lediglich an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an. Nicht entscheidend ist dagegen, wie viel der Arbeitnehmer innerhalb dieser vier Wochen tatsächlich gearbeitet hat. Rz. 33 Hinweis Eine Umgehung ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Wartezeit und fehlender Risikoausschluss

Rz. 23 In § 4 Abs. 1 ARB bzw. 3.1.1 ARB 2012 und 2021 ist geregelt, dass eine dreimonatige Wartezeit in Betracht kommt.[19] Auch dürfen keine Risikoausschlüsse vorliegen. So ist in den ARB 2012 und 2021 beispielsweise Deckungsschutz bei Park- und Halterverstößen (3.2.16) ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn in den Rechtsbereichen nach 2.2.1 bis 2.2.8 ein ursächlicher Zusammenh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Einschränkung der gesetzlichen Wartezeit

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Erfüllung der Wartezeit

Rz. 1635 Auf die Wartezeit werden nur Zeiten angerechnet, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zurückgelegt werden, wobei nicht erforderlich ist, dass das Arbeitsverhältnis durchgehend deutschem Recht unterfallen ist.[3833] Zeiten, in denen der Arbeitnehmer außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Organvertreter,[3834] als freier Mitarbeiter, als Praktikant,[3835] als Le...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Wartezeit

Rz. 864 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht gem. § 3 Abs. 3 EFZG in der seit dem 1.10.1996 geltenden Fassung[2030] erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Entscheidend ist dabei allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; nicht notwendig ist, dass der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich beschäftigt worden ist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) § 1 Wartezeit

Rz. 673 Eine Wartezeit kann, muss aber nicht vorgesehen werden. Sie wirkt sich insbesondere aus, wenn eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist. Erst nach Ablauf der Wartezeit entsteht der Anspruch auf die Versorgungsleistung. D.h. bei Invalidität innerhalb der ersten drei Jahre nach Erteilung der Versorgungszusage oder bei Tod des Arbeitnehmers in diese...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Wartezeit, § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 16 Die Verringerung der Arbeitszeit kann nach § 8 Abs. 1 TzBfG erst verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Maßgebend ist der Arbeitgeber, nicht der Betrieb.[28] Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Tag der Arbeitsaufnahme ungeachtet der Frage, ob an diesem Tag tatsächlich gearbeitet worden ist. Beginnt also das Arbeitsverhält...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Wartezeit

Rz. 323 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 340 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die Wartezeit ununte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 134. Wartezeit (Kündigungsschutz)

a) Allgemeines Rz. 1634 Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die das Entstehen von Rechten von einer Wartezeit abhängig machen, mithin von einem Mindestzeitraum, den ein Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben muss. Das prominenteste Beispiel einer Wartezeit findet sich im Kündigungsschutzgesetz. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG beträgt d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

Rz. 836 Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der sechsmonatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vereinbarung von Warte- und Haltefristen

Rz. 269 Mit der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms (§ 2 Abs. 1 des Aktienoptionsplans) wird der Zeitraum, innerhalb dessen die Optionsrechte ausgeübt werden können, begrenzt. Dadurch wird die Planbarkeit des Programms für das Unternehmen erhöht. Rz. 270 Die Wartezeit (§ 2 Abs. 2 des Aktienoptionsplans) bestimmt demgegenüber den Zeitraum, der zwischen der Einräumung und der A...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Bedingungen zum Erwerb der Aktien sind noch nicht eingetreten

Rz. 216 Sind die Bedingungen zum Erwerb der Aktien nach dem Aktienoptionsplan noch nicht eingetreten oder die Wartezeit zur Ausübung der Option noch nicht abgelaufen, bestand beim Erblasser lediglich ein Anwartschaftsrecht. Zwar kann grundsätzlich auch ein Anwartschaftsrecht vererbt werden,[347] jedoch führt nach Auffassung von Kolmann die gesetzliche Wertung des § 193 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.1 Begriff und Hintergrund des Merkmals der Probezeit

Tz. 616 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Der BFH (s Urt des BFH v 30.09.1992, BFH/NV 1993, 330; s Urt der BFH v 16.12.1992, BStBl II 1993, 455; v 15.10.1997, BStBl II 1999, 316; v 29.10.1997, BStBl II 1999, 318; v 11.02.1998, BFH/NV 1998, 1262; v 04.05.1998, BFH/NV 1998, 1530; v 23.02.2005, BFH/NV 2005, 1203; v 28.04.2010, BStBl II 2013, 41) hat in nunmehr ständiger Rspr entschiede...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1634 Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die das Entstehen von Rechten von einer Wartezeit abhängig machen, mithin von einem Mindestzeitraum, den ein Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben muss. Das prominenteste Beispiel einer Wartezeit findet sich im Kündigungsschutzgesetz. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG beträgt die Wartezeit b...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vereinbarungen über die Probezeit

Rz. 1645 Auch Regelungen, mit denen "die Probezeit" beschränkt oder völlig ausgeschlossen wird, können Auswirkungen auf den Kündigungsschutz haben. Die Vereinbarung einer Probezeit führt zwar gem. § 622 Abs. 3 BGB lediglich zu einer Verkürzung der gesetzlichen Grundkündigungsfrist, ohne dass dies Auswirkungen auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG hätte[3862] (vgl. hierzu Rd...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Aktienoptionsplan

Rz. 261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.19: Aktienoptionsplan Präambel Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (im Folgenden: AG) hat am _________________________ gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG die Schaffung von bedingtem Kapital in Höhe von bis zu _________________________ beschlossen und den Vorstand dazu ermächtigt, bis zum __________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Unabdingbarkeit

Rz. 1640 Das Kündigungsschutzgesetz und damit auch die hier dargestellten Grundsätze zur Wartezeit sind einseitig zwingendes Schutzrecht. Dies gilt unabhängig von dem Grad der wirtschaftlichen oder sozialen Abhängigkeit; auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Nebenbeschäftigung unterfallen dem Kündigungsschutzgesetz.[3852] Eine Verschlechterung zu Lasten des Arbeitnehmers,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / jj) Festlegung von Verfallklauseln

Rz. 276 Verfallklauseln führen bei Eintritt der vorgegebenen Voraussetzungen zu dem Verlust der dem Mitarbeiter gewährten Bezugsrechte.[733] Verfallklauseln, die die Ausübung der Aktienoptionen insbesondere von dem (Fort-)Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Ausübung abhängig machen (§ 7 des Aktienoptionsplans), sind Bestandteil nahezu aller gängigen Aktienoptio...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Ablehnung von Erstattungsansprüchen wegen Vorvertraglichkeit

Rz. 270 Oft kommt es insbesondere bei Zahnzusatzversicherungen oder nach einem Wechsel des Krankenversicherers zum Streit darüber, ob der Versicherungsfall bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten ist und damit Vorvertraglichkeit vorlegen hat. Hintergrund ist die Regelung in § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK. Danach beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Abschluss des Versicherungs...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Konkludente Vereinbarung

Rz. 1644 Auch die konkludente Einschränkung der Wartezeit ist grds. möglich[3857] und wird bspw. bei einem einvernehmlichen Wechsel des Arbeitnehmers innerhalb des Konzerns oftmals vorliegen.[3858] Geht der Arbeitgeberwechsel innerhalb des Konzerns ausschließlich auf die Initiative des Arbeitgebers zurück und wird der Arbeitnehmer beim verbundenen Unternehmen zu annähernd gl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / II. Begutachtung durch die BASt

Rz. 32 Nach der Erstbegutachtung wird mithilfe der Begutachtung durch die BASt in regelmäßigen Abständen überprüft, ob Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung die für die Anerkennung erforderlichen Anforderungen weiterhin erfüllen. Dadurch stellt die Begutachtung der Träger eine Maßnahme der Qualitätssicherung für die Begutachtungsstellen dar. Rz. 33 Bei dieser Beguta...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1049 Anders als bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung muss im Falle einer ordentlichen, also fristgemäßen Kündigung gleich durch welche Partei des Arbeitsvertrags die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Dies gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, ...mehr

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§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr