Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wartezeit / 3 Besondere Wartezeiten

Jörg Heidemann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die

  • Altersrente für Frauen und
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich.

Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, und es seither ununterbrochen sind, haben einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erst, wenn sie eine Wartezeit von 20 Jahren (240 Kalendermonate) erfüllt haben. Diese Regelung wurde geschaffen für Menschen, die seit Geburt schwerbehindert sind. Sie hätten ohne diese Regelung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da die Behinderung als Leistungsfall vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren eingetreten ist. Durch diese Sonderregelung entsteht nach 20 Jahren Beitragsleistung dennoch ein Rentenanspruch. Die erforderlichen Beiträge können z. B. aufgrund einer Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte oder als freiwillige Beiträge geleistet werden.

Für die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren sind genau wie bei der allgemeinen Wartezeit Beitrags- und Ersatzzeiten sowie zusätzliche Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting zu berücksichtigen.

Besondere Wartezeit von 25 Jahren

Nur in der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt noch eine besondere Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate). Die Erfüllung dieser Wartezeit ist Voraussetzung für eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute oder eine Rente für Bergleute vom vollendeten 50. Lebensjahr an. Die Wartezeit muss durch Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage oder gleichstehe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jansen, SGG § 86a Aufschiebende Wirkung von Widerspruch ... / 2.3.2 Vollziehungsaussetzung (Abs. 3 Satz 1)
    1
  • Arbeitgeberanteil / 2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer
    0
  • Jansen, SGB IV § 79 Geschäftsübersichten und Statistiken ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 286c Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
    0
  • Jansen, SGB VI § 36 Altersrente für langjährig Versicherte / 2.3 Hinzuverdienst
    0
  • Jansen, SGB VI § 66 Persönliche Entgeltpunkte / 2.1.3 Erhöhung der persönlichen Entgeltpunkte für Witwen, Witwer und Waisen (Satz 1 HS 2)
    0
  • Jung, AsylbLG § 3a Bedarfssätze der Grundleistungen / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, KKG § 4 Beratung und Übermittlung von Informatione ... / 1.1 Inhalt der Norm
    0
  • Jung, SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbesc ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbesc ... / 2.2.3.3 Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung nach § 80 Abs. 3
    0
  • Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / 2.5.3 Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen
    0
  • Jung, SGB XII § 144 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 2.2 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)
    0
  • Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben
    0
  • Jung, SGB VIII § 22a Förderung in Tageseinrichtungen / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)
    0
  • Jung, SGB VIII § 48a Sonstige betreute Wohnform / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jung, SGB VIII § 98 Zweck und Umfang der Erhebung / 2.3.6 Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder Beistandschaft nach Nr. 7
    0
  • Jung, SGB XII § 47 Vorbeugende Gesundheitshilfe / 2.3.2 Zu den übrigen Büchern des SGB
    0
  • Jung, SGB XII § 49 Hilfe zur Familienplanung / 2.3 Abgrenzungen
    0
  • Klose, SGB I § 28 Leistungen der Sozialhilfe / 2.5 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren