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Sauer, SGB III § 82 Förderung beschäftigter Arbeitnehmer ... / 1 Allgemeines

Franz-Josef Sauer
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Rz. 2

Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewiesen, auf den sich die Beschäftigten aktiv vorbereiten müssen, der demographische und technologische Wandel werden demnach massive qualifikatorische Anpassungen der Arbeitnehmer erfordern. Damit gehen auch veränderte Schutzbedürfnisse gegenüber der Arbeitslosenversicherung einher.

 

Rz. 2a

Die Substituierungspotenziale haben sich in den vergangenen Jahren aber auch in den Fachkraft-, Spezialisten- und Expertenberufen deutlich erhöht. Der technologische Fortschritt wird die Vorgänge beschleunigen, die Unternehmen werden die Substitutionspotenziale realisieren. Vor diesem Hintergrund wird es darauf ankommen, dass die Arbeitnehmer hierauf gut vorbereitet werden, insbesondere durch Beratung und Förderung unterstützt werden. Hierauf zielt das durch die Bundesregierung formulierte Angebot im Qualifizierungschancengesetz. Auch aus der Sicht der Betriebe erhöht die Nutzung der modernen digitalen Technologien den internen Weiterbildungsbedarf. Die Verantwortung für die interne betriebliche berufliche Weiterbildung ist zwar auch für die Bundesregierung vorrangig bei den Arbeitgebern zu verorten, sie hält jedoch weitergehende Anstrengungen für erforderlich, um den Herausforderungen zu begegnen, die mit dem Wandel von Kompetenz- und Qualifikationsprofilen verbunden sind.

Das Weiterbildungsengagement der Betriebe hatte sich in den letzten Jahren positiv entwickelt, jedoch waren die Anpassungen meist nur von kurzer Dauer, sie betreffen selten längerfristige, grundlegende und substanzielle Anpassungen der beruflichen Weiterbildung. Die vorhandene berufliche Qualifikation, das individuelle Lebensalter und die jeweilige Größe des Betriebes spielen eine große Rolle bei der Realisierung betrieblicher beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten. Ziel der Bundesregierung ist daher eine Flexibilisierung, bei der Förderungen unabhängig von diesen Merkmalen ermöglicht werden. Die Zukunft der deutschen Wirtschaft hängt demnach maßgeblich davon ab, dass die Chancen des digitalen Zeitalters konsequent genutzt werden und auch kleinere Produktionsbetriebe die notwendigen Investitionen in berufliche Bildung nicht scheuen.

 

Rz. 2b

Der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten kommt eine wichtige Rolle bei der Umgestaltung der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung zu. Ziel muss es der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz zufolge sein, eine stärkere Beteiligung an beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen, die Intensität der Weiterbildung zu erhöhen und die Anreize für berufliche Weiterbildung zu verstärken. Letztlich sollen die Aktivitäten des Gesetzgebers dazu führen, die Weiterbildungsförderung für beschäftigte und arbeitslose Arbeitnehmer zu verstärken und mit dem Ziel zu flexibilisieren, zukünftig allen Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder in Engpassberufen eine Weiterbildung anstreben, unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße den Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung zu ermöglichen und die Fördervoraussetzungen und Förderleistungen nach SGB II und SGB III auf aktuelle und künftige Herausforderungen auszurichten. Ergänzend soll die Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung der Bundesagentur für Arbeit gestärkt werden. Darin sieht die Bundesregierung auch einen Beitrag für die Entwicklung einer nationalen Weiterbildungsstrategie von Bund, Ländern und Verbänden, die sich entlang der Bedarfe von Beschäftigten und Unternehmen ausrichten soll. Die Gesetzesbegründung weist darauf hin, dass dies auch dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen für die 19. Legislaturperiode entspricht. Auch die Europäische Union (EU) verfolgt demnach mit der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen, die die Kommission am 10.6.2016 angenommen hat, das Ziel, die Menschen in der EU beim Zugang zu einer geeigneten Ausbildung und beim Kompetenzerwerb zu unterstützen. Hierzu zählt z. B. die Empfehlung des Rates der Europäischen Union, Erwachsenen mit einem geringen Niveau an Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen den Zugang zu Weiterbildungspfaden zu eröffnen. Das bedeutet, dass den Betroffenen entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse die Möglichkeit geboten wird, ein breiteres Spektrum von Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen zu erwerben, die für den Arbeitsmarkt und eine aktive Beteiligung an der Gesellschaft wichtig sind. Mit diesen Entwicklungen verändern sich auch Strukturen im Beschäftigungssystem und die Anforderungen an Arbeitnehmer. Von ihnen wird zunehmend eine hohe Flexibilität verlangt. Das betrifft insbesondere Personen, die h...

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