Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / III. Kollusives Zusammenwirken mit Dritten

Rz. 32 Ein besonders krasser Missbrauch der Vollmacht liegt vor, wenn der Vertreter mit einem Dritten Verträge abschließt, die erkennbar eine Schädigung des Vollmachtgebers zur Folge haben. Rz. 33 Beispiel Sohn S wurde von seinem pflegebedürftigen Vater V eine Vorsorgevollmacht erteilt. Zur Sicherung der häuslichen Pflege stellt S die Pflegerin P ein. Mit ihr vereinbart er ei...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Vollstreckung der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 164 Hat das Gericht – was selten vorkommt – festgestellt, dass die Auskünfte so unsorgfältig erteilt wurden, dass vom beklagten Bevollmächtigten eine eidesstattliche Versicherung (e.V.) verlangt werden darf, sollte dieser Anspruch im Weigerungsfalle auch vollstreckt werden. Rz. 165 Dies ist ein nicht alltäglicher Vorgang, der daher auch nicht an die Fachangestellte mit de...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Auskunftsklage

Rz. 136 Wird die Auskunft verweigert oder nur unzureichend erteilt, sollte zügig Klage erhoben werden. Bei allen Risiken des Auskunftsanspruchs birgt jede zeitliche Verzögerung das zusätzliche Risiko einer ungenauen oder gar unmöglichen Information. Hier spielen insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen eine Rolle. Wenn z.B. Buchungsunterlagen und Bankbelege n...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Auskunftspflicht des Hausgenossen

Rz. 45 Lebten der Bevollmächtigte und der Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, hat der Erbe zusätzlich Auskunft über die erbschaftlichen Geschäfte zu erhalten, die nicht selten auf einer transmortalen bzw. postmortalen Vollmacht beruhen dürften. Als Hausgenosse kann insbesondere ein Lebensgefährte[45] gelten, aber auch Familienmitglieder, die zwar nicht mit dem Erblasser zu...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / e) Herausgabeanspruch gem. § 985 BGB

Rz. 154 Ist der Bevollmächtigte im Besitz von Sachen des Vollmachtgebers, muss der Vollmachtgeber beweisen, dass er Eigentümer ist und dass sich die Sache im Besitz des Bevollmächtigten befindet. Rz. 155 Bei Immobilien ist der Nachweis des Eigentums meist problemlos durch Vorlage eines Grundbuchauszuges zu führen. Ist der Bevollmächtigte fälschlicherweise im Grundbuch eingetr...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs

Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges beantragt werden. Ander...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / I. Unerkannt vollmachtsloser Vertreter

Rz. 10 Die Angehörigen eines zunehmend pflegebedürftigen Menschen erkennen manchmal erst zu spät die Notwendigkeit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Obwohl eigentlich klar ist, dass der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist, wird ihm noch eine Bankvollmacht oder gar eine notarielle Vorsorgevollmacht "abgerungen". Gerade bei Demenzkranken, die auch bei fortgeschri...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Befragung des persönlichen Umfelds

Rz. 107 Die Erben eines verstorbenen Vollmachtgebers stehen manchmal vor der Situation, dass sie keine oder nur geringe Informationen über dessen Lebensumstände verfügen. Daher sind Freunde, Nachbarn, Pflegepersonal, Ärzte und andere Personen wichtige Informationsquellen. Rz. 108 Dabei sind es nicht nur Hinweise zu einzelnen Vermögensgegenständen oder Geschäften des Erblasser...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / B. Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

Rz. 4 Das Abstraktionsprinzip gebietet eine Trennung zwischen der Vertretungsmacht auf der einen und dem notwendigerweise zwischen Vertreter und Vertretenem bestehenden Rechtsverhältnis auf der anderen Seite. Während die Vertretungsmacht nach außen das "Können" bestimmt, regelt das Innenverhältnis das "Dürfen". Letzteres ist in den wenigsten Fällen ausdrücklich zwischen den P...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Herausgabeansprüche

Rz. 97 Die Herausgabe von Sachen des Vollmachtgebers hat gem. § 269 Abs. 1 BGB grundsätzlich am Wohnort des Schuldners, also des Bevollmächtigten zu erfolgen. Dies kann allerdings problematisch sein, wenn der Bevollmächtigte weit entfernt wohnt. Rz. 98 Beispiel Der Bevollmächtigte B war für seinen in Köln lebenden Vater V Vorsorgebevollmächtigter und hat sich um dessen Vermög...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Anhörung/Parteivernehmung des Bevollmächtigten

Rz. 167 Es gibt zudem noch eine prozessuale Möglichkeit, mit der sich ein redlicher Bevollmächtigter vom Vorwurf, er habe vereinnahmte Gelder nicht ausgekehrt, entlasten kann: Da Streitigkeiten um den richtigen Gebrauch der Vollmacht überwiegend familiäre Streitigkeiten sind, neigen viele Gerichte dazu, einen frühen ersten Temin zu bestimmen, zu dem das persönliche Erscheinen...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Ausdrückliche Vereinbarung

Rz. 173 Beruft sich der Bevollmächtigte auf eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber, ist diese genau zu prüfen. Handelt es sich um eine formularmäßig verwendete Klausel, wonach auf die Rechnungslegung verzichtet wird, kann diese wegen unangemessener Benachteiligung des Vollmachtgebers gem. § 307 BGB unwirksam sein.[150] Rz. 174 Für die Annahme einer vorformuliert...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Klage auf Herausgabe gegen den Bevollmächtigten

Rz. 108 Neben Zahlungsklagen spielen Klagen auf Herausgabe in der Mandatspraxis eine bedeutsame Rolle. Insbesondere kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die dingliche Berechtigung an Pkws von Personen, die ihr Fahrzeug krankheitsbedingt nicht mehr fahren können und den Gebrauch Dritten überlassen. Diese tragen in aller Regel vor, dass sie für den Vollmachtgeber Chauf...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt

Rz. 116 Falls die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist, kann der Miterbe die Leistung nur an alle Erben fordern. Dies geschieht gem. § 2039 S. 2 BGB durch Hinterlegung[62] oder Ablieferung an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer. Rz. 117 Beispiel Die vier Töchter A, B, C und D werden gesetzliche Erben zu je ¼ nach Ihrer verwitweten Mutter. Nach dem Tod s...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Auftragsrecht bei Eheleuten

Rz. 13 Unter Eheleuten darf man hingegen nicht ohne weiteres Auftragsrecht annehmen, wie der BGH ausführt: Zitat "Eheleute müssen während des Zusammenlebens Ausgaben nicht mit der gleichen Genauigkeit abrechnen wie Vertragspartner, die nicht in einer ehelichen Lebensgemeinschaft verbunden sind. Verschwenderische oder unbelegte Ausgaben durch den wirtschaftenden Ehegatten könne...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Exkurs: Rückforderung wegen groben Undanks

Rz. 104 Es mag Fälle geben, in denen der Bevollmächtigte schon lange vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit vom Vollmachtgeber großzügige Schenkungen erhalten hat, so dass sich die Frage der "selbstsegnenden Schenkung" nicht stellt. Verhält sich ein Bevollmächtigter nach Eintritt des Vorsorgefalls unredlich, sei es in finanziellen oder aber in persönlichen Angelegenheiten, ka...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Indizienbeweis

Rz. 164 Im Beispielsfall könnte die Tochter auch den Versuch eines Indizienbeweises unternehmen. Der BGH[92] hat in dem Anastasia-Urteil, in dem über den Erbanspruch der angeblichen Zarentochter Anastasia Romanow entschieden wurde, den Indizienbeweis so definiert: Zitat "Der unmittelbare Beweis hat tatsächliche Behauptungen zum Gegenstand, die unmittelbar und direkt ein gesetz...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Auftragsverhältnis

Rz. 6 Der häufigste Fall eines der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist der Auftrag gem. § 662 BGB, wonach sich der Auftragnehmer durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. Zentrale Rechtsfolge des Auftrags ist neben der hier interessierenden Pflicht zur Auskunft u...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Bankgeschäfte

Rz. 88 Die Bankgeschäfte des Vertreters sind ab Beginn seiner Bevollmächtigung nachvollziehbar darzustellen. Idealerweise legt der Bevollmächtigte die gesammelten Kontoauszüge vor und markiert dort die von ihm veranlassten Verfügungen. In einer separaten Aufstellung wird dann der Rechtsgrund der jeweiligen Verfügung dargelegt, jeweils unter Beifügung der Originalbelege. Rz. 8...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Anderweitige Informationsmöglichkeiten

Rz. 198 Der Rechtsanwalt des Vollmachtgebers bzw. dessen Erben muss nicht befürchten, dass von dritter Seite eingeholte Informationen, z.B. ein Kontenjournal von der kontoführenden Bank, zum Vorwurf des Rechtsmissbrauchs führen. Der Bevollmächtigte, dem so mögliche Verfehlungen vorgehalten werden, darf nicht einwenden, dass die Gegenseite schon alle Informationen habe und ih...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 28 Wer gegen Bezahlung Geschäfte für den Vollmachtgeber ausführt, hat in aller Regel mit diesem einen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 Abs. 1 BGB geschlossen. Aufgrund der weitgehenden Verweisung auf das Auftragsrecht sind die Auskunftspflichten zumindest identisch, wenn sie nicht durch Individualvereinbarung abgeändert wurden. Liegt ein schriftlicher Geschäftsbesorg...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Herausgabeanspruch nach Auftragsrecht

Rz. 124 Der Vollmachtgeber hat als Auftraggeber zunächst das Bestehen eines Auftragsverhältnisses zu beweisen. Hier wird ihm die regelmäßig von der Rechtsprechung angenommene Vermutung helfen, dass jede Bevollmächtigung auf einem Auftragsverhältnis beruht (wegen der Einzelheiten vgl. § 3 Rdn 6 ff.). Wurden dem Bevollmächtigten Gegenstände zur Ausführung des Auftrags überlasse...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Zahlungsansprüche

Rz. 93 Bei Geldansprüchen kann es oft vorkommen, dass ein Teil der Forderungen, die gegen den Bevollmächtigten erhoben werden, schon sehr früh feststeht und ein anderer Teil erst nach einem langwierigen Auskunftsverfahren zu beziffern ist. Ob man dann schon vorab einen Teil der Forderungen geltend machen soll oder bis zum Ende der Auskunftserteilung abwartet, ist eine Entsch...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.1 Vollmachten

Mangels gesetzlicher Regelungen bleibt den Partnern für Zwecke der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nur die Vollmacht. Diese ist nach §§ 164 ff. BGB grundsätzlich ohne Beschränkung möglich. Im Rahmen der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte für und gegen den Vertretenen wirkende Rechtsgeschäfte abschließen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Umfang der Vollmacht g...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 7 Vorsorge durch vertragliche Vereinbarung

Es empfiehlt sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Insbesondere Regelungen über die finanziellen Beziehungen während und nach der Partnerschaft helfen, das wirtschaftliche Risiko der Trennung zu verringern und teure Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Durch Vollmachten und andere Ver...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.2 Schweigepflichtentbindungserklärung und Patientenverfügung

Der nicht erkrankte Partner hat grundsätzlich kein Auskunfts- und Besuchsrecht bezüglich des anderen Partners. Die Partner sollten sich daher gegenseitig bevollmächtigen, Einwilligungen zu ärztlichen Heilbehandlungen des jeweils anderen zu erteilen und sich über den Gesundheitszustand des Erkrankten umfassend zu informieren sowie in gravierenden Fällen auch dessen Angehörige...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.3.1 Konto

Am besten ist es, wenn beide Partner jeweils ein eigenes Bankkonto unterhalten, über welches nur der jeweilige Partner allein verfügungsberechtigt ist. Soweit eine gegenseitige Bevollmächtigung über das Konto des anderen gewünscht ist, kann dies auch über eine Kontovollmacht erfolgen. Der Kontoinhaber muss jedoch bedenken, dass nur er als Kontoinhaber für eventuelle Schulden...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / 2.2. Entscheidung des KG

Nach Ansicht des Gerichts soll eine Beglaubigung durch einen ausländischen Notar grundsätzlich zulässig sein, eine Fernbeglaubigung durch einen ausländischen Notar in Abwesenheit der Unterzeichnenden soll jedoch im Ergebnis nicht gleichwertig mit einer Beglaubigung eines deutschen Notars sein. Weiter stellt das KG fest, dass die Einhaltung (jedenfalls) aller Erfordernisse de...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / d) Erfolgsvergütungen

Rz. 44 Mit Entscheidung vom 12. 12. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise die Verfassungswidrigkeit des Verbots für Rechtsanwälte gem. § 49b Abs. 2 BRAO verkündet (BVerfG, Beschluss v. 12. 12. 2006, 1 BvR 2576/04). Das BVerfG hat im Leitsatz Folgendes entschieden: "Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes "quota litis" ist mit Ar...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / III. Fazit

Die Zulässigkeit und die Gleichwertigkeit von Beurkundungen und Beglaubigungen durch ausländische Notare nach deutschem Recht ist ein Dauerbrenner in der juristischen Literatur und Transaktionspraxis. Festzuhalten ist, dass eine der nach deutschem Recht erfolgten Unterschriftsbeglaubigung gleichwertige Beurkundung dann nicht vorliegt, wenn der ausländische Notar (hier: Luxem...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 47 Anwendung

Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) war erstmals anzuwenden auf Angelegenheiten (vgl. E I – Rz. 17–24), mit deren Bearbeitung der StB nach dem 31. 03. 1982 begonnen hatte. Auf den Tag der Erteilung des Auftrags oder der Vollmacht kam es dabei nicht an. Rz. 2 Bei einer Vertretung in Verfahren vor Verwaltungsbehörden konnte nach der StBGebV (jetzt StBVV) abgerechnet werden, wenn di...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Informationspflicht

Rz. 18 Abs. 4 sieht für den StB eine Informationspflicht vor. Der StB hat in Textform (§ 126b BGB) jeden vorhandenen und zukünftigen Mandanten darauf hinzuweisen, dass "eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann". Durch Aufnahme einer entsprechenden Klausel z. B. in Vergütungsvereinbarungen, Steuerberatungsverträgen...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Mehrere Auftraggeber als Gesamtschuldner

Rz. 6 Die einzelnen Auftraggeber sind hinsichtlich der Gebühren und Auslagen Gesamtschuldner (§§ 421 ff. BGB). Leistet ein Auftraggeber Ausgleich über seinen "internen" Anteil hinaus, hat er einen entsprechenden (Teil-)Anspruch gegen die anderen Gesamtschuldner (§ 426 Abs. 2 BGB). Rz. 7 Der StB kann sich daher mit seinem Vergütungsanspruch grundsätzlich an jeden Auftraggeber ...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) StBerG

Rz. 28 In § 9 StBerG mit der Überschrift "Vergütung" ist geregelt: Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. Diese im Jahre 2008 geänderte Vorschrift ist hinsichtlich des...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Höhere Vergütung als nach der StBVV

Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend entschieden war, ob die Formerfordernisse ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) verweist nunmehr auf das RVG, um Doppelregelungen und Wettbewerbsprobleme möglichst auszuschalten. Die Bestimmungen des RVG sind entsprechend anzuwenden, soweit die Ermächtigung des § 64 StBerG reicht. Regelungen des RVG, die über die Berechnung der Vergütung hinaus weitere Tatbestände regeln, sind nicht anwendbar.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit

Rz. 2 Wird ein StB in finanzgerichtlichen Verfahren tätig, gelten die Gebührenvorschriften des RVG. Dies hat zur Folge, dass für die Wertberechnung die §§ 23 ff. RVG im Gerichtsverfahren auch für den StB gelten. Die Gebühren für das Klageverfahren richten sich nach den Teilen 1 und 3, Abschnitt 2 und 5, sowie Teil 7 (Auslagen) des Vergütungsverzeichnisses. (Anlage 1 zu § 2 A...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.2 Schriftlichkeit der Beitrittserklärung (Abs. 3)

Rz. 19 Der Beitritt ist aus Gründen der Rechtssicherheit (BT-Drs. 11/2237 S. 216) schriftlich zu erklären. Eine besondere Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist jedes Schriftstück, das den Aussteller erkennen lässt. Die Schriftform kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder gleichgestellter Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Anwendungsregeln

Rz. 5 Die Vorschrift gilt sowohl für Unterbrechungshandlungen der Finanzbehörde gegen den Stpfl. als auch für Unterbrechungshandlungen des Gläubigers eines gegen die Finanzbehörde gerichteten Anspruchs.[1] Rz. 6 Unterbrechung der Verjährung tritt nur ein, wenn es sich um eine Maßnahme mit Außenwirkung handelt, die also in der Außenwelt in Erscheinung tritt. Rein innerdienstli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.8 Schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (Abs. 1 S. 1 Nr. 8)

Rz. 64 Dieser Unterbrechungsgrund gilt sowohl für Ansprüche der Finanzbehörde gegen den Stpfl. als auch für gegen die Finanzbehörde gerichtete Ansprüche (Erstattungs-, Vergütungsansprüche usw.). Es muss sich um eine Maßnahme handeln, die vom konkreten Willen zur Geltendmachung des Anspruchs getragen ist. Aus der Geltendmachung müssen Art und Umfang des geltend gemachten Ansp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein? – Zugleich ein Beitrag zur Reichweite von § 188 Abs. 4 SGB V, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Elsner, Tricksereien mit den Saisonarbeitern?, Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ei...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 4 Die Stiftungsorgane nach dem neuen Stiftungsrecht

Wie schon im aktuellen Stiftungsrecht wird auch in Zukunft der Vorstand das einzig zwingende Organ jeder Stiftung sein und zwar unabhängig davon, ob er auch als solcher bezeichnet wird oder anders, z.B. als "Stiftungsrat" oder "Geschäftsführer" bezeichnet wird. Der Vorstand ist das Vertretungs- und häufig auch das entscheidende Geschäftsführungsorgan einer Stiftung – er ist ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten – postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 9 Originär dienen Vorsorgevollmachten der lebzeitigen Absicherung der eigenen, auch vorübergehenden, Handlungsunfähigkeit.[10] Sinnvoll kann eine Erweiterung auch auf eine trans- und postmortale Wirkung sein, da mit der Testamentserrichtung im Weiteren nur selten alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen sind. Die Überlastung der Gerichte und Stre...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.), Unterbringung nach § 1831 BGB (§ 1906 BGB a.F.) und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB (§ 1906a BGB a.F.)

Rz. 40 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so bedarf die Bevollmächtigu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Widerruf und Rechtsscheinswirkung der Vollmacht gemäß § 172 BGB

Rz. 129 Gemäß § 172 Abs. 2 BGB besteht die Vertretungsmacht so lange fort, bis die Urkunde an den Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird; bis dahin darf der gutgläubige Geschäftspartner auf das Fortbestehen der Vollmacht vertrauen. Das bedeutet, dass selbst wenn die Vollmacht wirksam widerrufen wurde, die einmalige Vorlage der Vollmachtsurkunde beim erste...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Widersprüchliche Rechtsprechung zum Erbnachweis bei transmortaler Vollmacht

Rz. 227 In den letzten Jahren gibt es in der obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedene Ansichten zum Nachweis der grundbuchverfahrensrechtlichen Legitimation des transmortal Bevollmächtigten, wenn dieser gleichzeitig Erbe des im Grundbuch eingetragenen Erblassers ist. Hierzu das KG, Beschl. v. 2.3.2021 – 1 W 1503/20:[259] Zitat "Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 80 Sofern Vollmacht für den späteren Testamentsvollstrecker erteilt wird, kann die Kopplung von Testamentsvollstreckeramt und Generalvollmacht dazu verwendet werden, die Rechte des Testamentsvollstreckers zu erweitern.[132] So kann der Testamentsvollstrecker schon vor Amtsbeginn aufgrund einer erteilten Vollmacht über den Nachlass verfügen; nach Amtsbeginn kann die ertei...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten

a) Gesetzliche Formvorschriften und Geschäftsfähigkeit Rz. 13 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist so...mehr