Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

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Sommer, SGB V § 328 Gebühre... / 2.1 Gebühren und Auslagen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik kann für die Zulassungen und Bestätigungen Gebühren und Auslagen erheben (Satz 1). Zulassungen und Bestätigungen sind Verwaltungsakte (§ 31 SGB X). Die Kostenverfügung kann Bestandteil des Verwaltungsakts sein oder als eigenständiger Verwaltungsakt erlassen werden. Vor dem 1.7.2022 war nicht ausdrücklich geregelt, dass für das Zulassungsverfahren nach § 311...mehr

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Sommer, SGB V § 325 Zulassu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur (Hardware, Software, Dienstleistungen bzw. Kombinationen davon) werden von der gematik zugelassen. Die Zulassung ist durch den Anbieter zu beantragen. Die Vorgaben stellen sicher, dass Komponenten und Dienste, die von Herstellern angeboten werden, funktionsfähig, interoperabel und sicher sind (BT-Drs. 16/3100 S. 174 zu...mehr

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Sommer, SGB V § 325 Zulassu... / 2.5 Zulassung von Herstellern und Anbietern (Abs. 5)

Rz. 7 Die gematik kann auch Hersteller und Anbieter von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur zulassen (Satz 1). Die bereits bestehende Regelung der Zulassung von Komponenten und Diensten in der Telematikinfrastruktur wird um die Möglichkeit der Zulassung von Herstellern ergänzt. Dabei muss die gematik sicherstellen, dass nur Hersteller von barrierefreien Kompo...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.2 Vorschlag zur Berufung der Mitglieder der Organe

Rz. 13 Mit Organe sind die Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft angesprochen. Das sind der Vorstand und die Vertreterversammlung (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Mit der Vereinigung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 enden die Mitgliedschaften der in die Organe der Selbstverwaltung der aufzulösenden Berufsgenossenschaften gewählten Personen. Ab dies...mehr

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Sommer, SGB V § 324 Zulassu... / 2.1 Zulassung (Abs. 1)

Rz. 3 Anbieter von Betriebsleistungen haben einen Anspruch auf Zulassung (Satz 1). Folgende Voraussetzungen sind dazu kumulativ erforderlich: die zu verwendenden Komponenten und Dienste sind nach Maßgabe von § 311 Abs. 6 und § 325 zugelassen, der Anbieter erbringt den Nachweis, dass die Verfügbarkeit und Sicherheit der Betriebsleistungen gewährleistet sind und der Anbieter verp...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.4 Nachträgliche Anordnung und Selbstvornahme

Rz. 15 Gemäß Abs. 2 Satz 2 kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass der Unfallversicherungsträger eine Satzungsänderung vornimmt, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Satzung nicht hätte genehmigt werden dürfen. Es handelt sich mithin um eine Rechtmäßigkeitskontrolle, nicht um Zweckmäßigkeitskontrolle. Die Aufsichtsbehörde kann die Anordnung vornehmen. Ihr ist also ...mehr

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Sommer, SGB V § 325 Zulassu... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 4 Die Zulassung ist durch den Anbieter zu beantragen (Satz 1). Der Antrag löst ein Verwaltungsverfahren der gematik aus (§ 8 SGB X), in dem geprüft wird, ob die Komponenten und Dienste funktionsfähig, interoperabel und sicher sind. Über den Antrag wird durch einen gebundenen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) entschieden, der mit Nebenbestimmungen (§ 32 SGB X) versehen werden k...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.2 Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 13 Sie bedarf der Genehmigung der nach den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige zuständigen Behörde. Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV führt das Bundesamt für Soziale Sicherung, auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufsicht über die Versicherungsträger, deren Zustän...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.1 Zuständigkeit vor der Vereinigung

Rz. 7 Der Beschluss muss von der/den vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde(n) genehmigt werden (Abs. 1 Satz 2). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dieser Genehmigung handelt es sich um staatliche Mitwirkung bei Beschlu...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.4 Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung

Rz. 15 Nach Abs. 1 Satz 3 haben die beteiligten Berufsgenossenschaften der nach der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde zwingend eine Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung vorzulegen. Diese Vereinbarung kann gemäß Abs. 1 Satz 4 HS 1 für eine Übergangszeit von höchstens 12 Jahren unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Beiträge oder unterschiedl...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.2 Zuständigkeit nach der Vereinigung

Rz. 9 Die Satzung und die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 3 müssen von der nach der Vereinigung (im Falle von Abs. 2: jeweils) zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Abs. 1 Satz 6). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dies...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.3 Rechtmäßigkeitskontrolle

Rz. 14 Bei der Satzungsgenehmigung handelt es sich um die staatliche Mitwirkung bei dem Erlass von Satzungen als bestimmtes Verwaltungshandeln eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung, Stand November 2004, Kz. 200 S. 1; Fattler, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand April 2021, K § 87 Rz. 5). Die Satzungsge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 65 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO ist eine Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Die Aufklärungsbedürftigkeit der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Wegfall der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 80 Die Befugnis zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen endet nach § 13a Abs. 1 S. 4 EStG in dem Wirtschaftsjahr, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, mit der die Finanzverwaltung auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Abs. 2 AO) oder den Wegfall einer der in § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rz. 78 Gegen den Vorauszahlungsbescheid, den Anpassungsbescheid und gegen den eine Herabsetzung ablehnenden Bescheid ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vorauszahlungsbescheid mit dem ESt-Bescheid in einer Urkunde verbunden ist (Rz. 73). Die Anfechtung des ESt-Bescheids ist daher keine Anfechtung auch des Vorauszahlungsbes...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / 2. Neuerungen durch § 153 Abs. 4 AO nach DAC 7

Durch die gesetzgeberischen Neuerungen nach DAC 7 soll ein neuer § 153 Abs. 4 AO gesetzgeberisch implementiert werden (vgl. RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts v. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.3 Vorauszahlungen bei Einkünften aus Mitunternehmerschaften und Verlustzuweisungsgesellschaften

Rz. 68 Die geschilderten Grundsätze zur Feststellung und Anpassung von Vorauszahlungen gelten auch insoweit, als der Stpfl. positive oder negative Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft bezieht. Zuständig für die Festsetzung und Bemessung der Vorauszahlungen ist das für den Mitunternehmer zuständige FA (Wohnsitz-FA), nicht das Betriebs-FA. Insbesondere hat das Betriebs-FA ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 4.2 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann nur gebildet werden, wenn die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung auch wahrscheinlich ist, d. h. der Bilanzierende ernsthaft mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen muss.[1] Nach Auffassung des BFH ist eine Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme gegeben, wenn nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag mehr Gründe dafür als dagegen s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 4.1 Wirtschaftliche Verursachung

Nach überwiegender Literaturmeinung[1] und Auffassung des BFH[2] ist eine der Höhe nach ungewisse Verpflichtung als ungewisse Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren, wenn sie rechtlich voll entstanden ist. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit des vollständigen Schuldenausweises in der Bilanz nach § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB. Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen entsteh...mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rücknahme von Verwaltungsakten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 116a wurde durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 (vgl. Art. 14 Abs. 3 des Gesetzes) neu in das SGB XII eingeführt. Weder im vorherigen BSHG noch im SGB XII gab es eine vergleichbare Vorgängerregelung. Die Gesetzes...mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 6 Nach Nr. 1 der Regelung sind rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte nach § 44 Abs. 1 und 2 SGB X nicht später als 4 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Verwaltungsakt bekanntgegeben wurde, zurückzunehmen; ausreichend ist, wenn die Rücknahme innerhalb dieses Zeitraums beantragt wird. Hintergrund dieser neuen Regelung sind nach der Gesetzesbegründung die ...mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Ausnahmeregelung zu § 44 SGB X dar, der eine Möglichkeit schafft, einen belastenden Verwaltungsakt trotz dessen Bestandskraft 4 Jahre rückwirkend noch zu überprüfen (zu den Voraussetzungen einer Überprüfung vgl. die Komm. zu § 44 SGB X). § 116a begrenzt den Anwendungsbereich des § 44 SGB X auf eine rückwirkende Überprüfung von grundsätzlich n...mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 116a wurde durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 (vgl. Art. 14 Abs. 3 des Gesetzes) neu in das SGB XII eingeführt. Weder im vorherigen BSHG noch im SGB XII gab es eine vergleichbare Vorgängerregelung. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs....mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 2.2 Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 5 § 116a gilt für sämtliche Leistungsbereiche des SGB XII. Eine Begrenzung auf bestimmte Leistungsarten lässt sich dem Wortlaut des § 116a nicht entnehmen. Die Regelung gilt daher nicht nur für die Leistungsgewährung im engeren Sinne, sondern auch für andere Entscheidungen nach dem SGB XII wie z. B. die Festsetzung von Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten nach § 103.mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 3 Rechtsprechung

Rz. 7 § 136 SGB XII in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung ist auch über diesen Zeitpunkt hinaus für Überprüfungsverfahren maßgeblich, wenn diese noch vor dem 1.4.2011 in Gang gesetzt worden sind: BSG, Urteil v. 17.12.2015, B 8 SO 24/14 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.6.2015, L 20 SO 103/13. Die Übergangsvorschrift des § 136 SGB XII i. d. F. vom 24.3.2011, wonach § 1...mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 2.1 Zeitliche Anwendbarkeit der Regelung (§ 136 SGB XII a. F.)

Rz. 4 § 136 SGB XII i. d. F. vom 24.3.2011 (gültig bis 31.12.2012) sieht einen Bestandsschutz für Anträge, die vor dem 1.4.2011 gestellt wurden, vor. Für diese Anträge findet § 116a keine Anwendung. Dies gilt auch für Fälle, die erst nach Außerkrafttreten des § 136 SGB XII einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt wurden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.6.2015, L 20 S...mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Diese Regelung hat in der Praxis große Bedeutung. Durch § 44 SGB X stehen Entscheidungen im Sozialrecht grundsätzlich für mindestens 4 Jahre einer erneuten Überprüfung offen. Dies hat in der Praxis – gerade im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II und XII – zu einem erheblichen Verfahrensaufkommen geführt. Die Regelung soll nach der Gesetzesbegründung die Anwendun...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.10 Verfahren und Konsequenzen fehlender Auskunft

Rz. 32 Dem Auskunftsersuchen nach § 117 hat (auch wenn es sich bei der hier vertretenen Auffassung nicht um einen Verwaltungsakt handelt) eine Anhörung entsprechend § 24 Abs. 1 SGB X vorauszugehen (BayVGH, Beschluss v. 10.3.2003, 12 ZB 02.2679). Ist die Anhörung des Leistungsberechtigten unterblieben, darf sich darauf der Drittschuldner im Prozess gegen die Überleitung jedoc...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.8 Anspruch gegen die Erben

Rz. 43 Neben dem Anspruch gegen Empfänger von Geldleistungen und Verfügende besteht nach Abs. 4 Satz 4 ggf. auch ein Anspruch gegen die Erben gemäß § 50 SGB X . Dabei steht nach der Rechtsprechung des BSG der Erstattungsanspruch gegenüber den Erben gleichrangig neben dem Erstattungsanspruch gegenüber Empfängern oder Verfügenden (BSG, Urteil v. 10.7.2012, B 13 R 105/11 R). Die...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht in wesentlichen Teilen und in ihrer Funktion dem bisherigen § 116 BSHG. Zweck der Regelung ist es, dem Träger der Sozialhilfe die Prüfung der Bedürftigkeit des Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ihn in die Lage zu versetzen, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der Nachrang der Sozialhilfe durch Inanspruchnahme von etwaigen Unterhalts- ...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7.3 Verfahrensregelungen bei Rückforderung vom Geldinstitut

Rz. 33 Die Anwendung des Abs. 3 erfordert kein öffentlich-rechtliches Verwaltungsverfahren nach § 50 SGB X . Der Verfahrensablauf für die Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Geldleistungen nach Abs. 3 Satz 2 ist vielmehr als Dialog unter gleichberechtigten Partnern zu verstehen. Der Rentenversicherungsträger/Postrentendienst ist somit nicht berechtigt, seine Forderung nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes. Dabei sind z. B. Renten, die nach dem 31.3.2004 (ohne unmittelbaren vorherigenm Rentenbezug) beginnen, jeweils zum Ende des Kalendermonats fällig, für den sie gezahlt werden (sog. nachschüssige Zahlung). Fällt der letzte Tag eines Kalendermonats auf einen...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7.4 Rückforderungsanspruch gegen erstattungspflichtige Empfänger und Verfügende

Rz. 37 Neben kontoführenden Geldinstituten sind nach Abs. 4 Satz 1 ggf. auch Empfänger und Verfügende von Geldleistungen, die für Zeiten nach dem Tod eines Leistungsberechtigten zu Unrecht gezahlt worden sind, gegenüber dem Rentenversicherungsträger zur Erstattung verpflichtet. Rz. 37a Empfänger i. S. v. Abs. 4 Satz 1 sind Personen, die eine zu Unrecht gezahlte Geldleistung u...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 2.3 Beteiligung sozial erfahrener Dritter nach Abs. 2

Rz. 11 Zu den in Abs. 2 genannten Arten von Verwaltungsakten, an denen sozial erfahrene Dritten zu beteiligen sind, gehören außer den Bescheiden über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe auch Entscheidungen über Widersprüche gegen ihre Art und Höhe. Unter "Ablehnung der Sozialhilfe" fällt nicht nur der negative Erstbescheid, sondern auch die Einstellung oder...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 2.2 Beteiligung sozial erfahrener Dritter nach Abs. 1

Rz. 9 Unter Verwaltungsvorschriften versteht man Regelungen, die innerhalb der Verwaltungsorganisation von übergeordneten Verwaltungsinstanzen allgemeine, verbindliche Anweisungen an die nachgeordnete Behörde enthalten. Auf die Bezeichnung (etwa als Anhaltspunkte, Erlasse, Durchführungsbestimmungen oder Richtlinien) kommt es nicht an (näher Mrozynski, SGB I, 6. Aufl. 2019, §...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 114 BSHG. Gestrichen ist die Beteiligung Dritter bei der Festsetzung der Regelsätze. Die Ersetzung des Wortes "Personen" durch "Dritte" stellt klar, dass es sich um Dritte i. S. d. § 78 SGB X handelt und damit das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I auch von ihnen zu beachten ist. Rz. 3 Die Anhörung vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 3.7.1 Rückzahlungsverpflichtung von kontoführenden Geldinstituten

Rz. 24 Der Tod eines Leistungsberechtigten begrenzt materiell die Zahlungspflicht des Rentenversicherungsträgers (§ 102 Abs. 5) und lässt die Wirksamkeit der den Anspruch begründenden Verwaltungsakte durch "Erledigung auf andere Weise" (§ 39 Abs. 2 SGB X) entfallen. Mit einer nach dem Todesmonat objektiv ohne Rechtsgrund gezahlten Geldleistung kann der Zweck einer Zuwendung ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umweltmanagement: Zertifizi... / 6 Fördermöglichkeiten und Privilegierungen für zertifizierte Umweltmanagementsysteme

Fördermöglichkeiten zur Ersteinführung Für die Ersteinführung von zertifizierten Umweltmanagementsystemen wie ISO 14001 und EMAS gibt es in einigen Bundesländern unterschiedliche Fördermöglichkeiten: Förderprogramme in einzelnen Bundesländern Bayern und Bayern und Baden-Württemberg haben Gruppenberatungs- bzw. Konvoi-Förderprogramme Saarland, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / VI. Rechtsfolgen, § 30 Abs. 1 i.V.m. § 27 BtOG

Rz. 43 Der Gesetzestext untersagt die Annahme der Leistung, auch bei solcher durch Erbfall, bei denen die Annahme gar nicht ausdrücklich erklärt wird,[51] sondern durch Ablauf der Ausschlagungsfrist erfolgt, die Erbschaft (nur) als angenommen gilt, § 1943 BGB.[52] Die Schenkung oder die Zuwendung mittels letztwilliger Verfügung bleiben wirksam.[53] Zu einer Ausschlagung ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 220 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert oder die Ablehnung einer Feststellung ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.[2] Er muss nach § 355 Abs. 1 AO binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.[3] Hinsichtlich der Auswirkungen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung wird auf die Ausführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen und ab 2025 geltenden § 27 GrStG und regelt die Festsetzung der Grundsteuer durch die hebeberechtigte Gemeinde. Die Gemeinde hat in dem System der dreigliedrigen Grundsteuer damit die endgültige Ertragshoheit und entscheidet somit über das tatsächliche Aufkommen.[2] In der als politisches Ziel der Grundsteuerreform aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 7. Bestimmung und Bekanntmachung der baureifen Grundstücke (Abs. 5)

Rz. 140 [Autor/Stand] Die städtebaulichen Erwägungen und die Festlegung des Gemeindegebiets, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll, sind von der Gemeinde in einer öffentlich bekanntzugebenden Allgemeinverfügung begründet darzulegen. Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / D. Rechtsbehelfe

Rz. 187 [Autor/Stand] Gemäß Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG verwalten die Landesfinanzbehörden die Grundsteuer als Realsteuer. § 2 Abs. 1 LGrStG BW sieht für Handlungen und Entscheidungen der Landesfinanzbehörden im Zusammenhang mit der Bewertung, der Feststellung und dem Steuermessbetragsverfahren die entsprechende Anwendung der Vorschriften der Abgabenordnung und des Finanzverwa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 145 [Autor/Stand] Ein Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 AO erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Inhaltsadressaten oder dem sonst von ihm Betroffenen bekannt gegeben ist.[2] Die Wirksamkeit tritt gegenüber demjenigen ein, an den die Bekanntgabe erfolgt ist. Der Verwaltungsakt kann bei mehreren Inhaltsadressaten bzw. Betroffenen verschiedenen Personen gegenüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einzelfallregelung

Rz. 95 [Autor/Stand] Wie jeder Verwaltungsakt enthält auch der Grundsteuerwertbescheid eine oder mehrere Regelungen des Einzelfalls, nämlich Feststellungen über den Wert, die Art und die Zurechnung des Bewertungsgegenstandes. Alle drei Regelungen sind selbständige Verwaltungsakte oder selbständige Teilregelungen, die selbständig angefochten werden können und selbständig best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit für Folgebescheide

Rz. 200 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide im Sinne des § 171 Abs. 10 AO. Die durch sie getroffenen Feststellungen sind für andere Bescheide in der Weise bindend, dass sie diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden müssen. Für die "anderen Bescheide", denen die Feststellungen der Grundlagenbescheide zugrunde zu legen sind, verwendet die AO den Begrif...mehr