Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.3 Weitere Pflichtverletzungen

Rz. 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 regelt die Rechtsfolgen bei weiteren Pflichtverletzungen nach § 31. Insoweit hatten schon die Übergangsregelungen des BVerfG im Urteil v. 5.11.2019 für Sachverhalte nach § 31 Abs. 1 Gesetzeskraft. Eine weitere Pflichtverletzung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn auf eine Pflichtverletzung nach § 31 eine weitere wegen eines Meldeversäumnisses nac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.1 Meldeaufforderung/Meldezweck

Rz. 16a Meldeaufforderungen i. S. v. § 32 ergehen als Verwaltungsakt nach § 59 i. V. m. § 309 SGB III. Insbesondere muss die Aufforderung zur Meldung von einem Meldezweck getragen werden. Meldezwecke sind insbesondere die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, die Vorbereitung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder von Entscheidungen im Leistungsverfahren sowie die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.2.1 Anhörung auf Verlangen des Leistungsberechtigten

Rz. 94 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass Leistungsberechtigte vor der Feststellung einer Leistungsminderung auf Verlangen im Regelfall persönlich anzuhören sind. Das stellt eine Möglichkeit für Leistungsberechtigte dar, ist für das Jobcenter wesentliche Voraussetzung, um die Voraussetzungen für die Feststellung der Leistungsminderung zuverlässig feststellen zu können (z. B. das F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.1 Überblick

Rz. 9 § 32 enthält ergänzende Regelungen zu § 31, die sozialwidriges Verhalten des Leistungsberechtigten mit einer Leistungsminderung belegen. Dieses Verhalten liegt nach § 32 vor, wenn der Einladung zur Meldung oder Untersuchung trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung und ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen wird. Eine außergewöhnliche Härte steht der Feststellung eine...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.2 Beginn der Minderung des Auszahlungsanspruchs in Sonderfällen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 trifft eine Sonderregelung in Bezug auf Leistungsminderungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3. Das sind Leistungsminderungen, bei denen der Anspruch auf Alg nach dem SGB III aufgrund einer entsprechenden Feststellung des Jobcenters entweder ruht, weil eine Sperrzeit nach § 159 SGB III eingetreten ist, oder aber erloschen ist, weil der Leistungsberechtigte Anlass z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die bis 31.3.2011 in einem Paragraphen zusammengefassten Regelungen über Leistungsminderungen wurden wie folgt neu strukturiert: Regelung der Tatbestände von Pflichtverletzungen (§ 31), Regelung der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (§ 31a), Regelung zu Beginn und Dauer der Verminderung des Bürgergeldes (§ 31b), Regelung zu Meldeversäumnissen (§ 32). Die §§ 31a und 31b w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 49 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / 3. ESt-Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

Von dem LSt-Abzug durch den Arbeitgeber sind die spätere Festsetzung der ESt und die Anrechnung der durch Abzug erhobenen LSt im ESt-Festsetzungs- und Erhebungsverfahren des Steuerpflichtigen zu unterscheiden. Im Rahmen des späteren Veranlagungsverfahrens des Arbeitnehmers erfolgt zunächst die ESt-Festsetzung. Erst wenn die konkrete Höhe der vom Arbeitnehmer zu zahlenden ESt fes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / [Ohne Titel]

Alexander v. Wedelstädt[*] § 175b AO begleitet den zunehmenden Datenaustausch von Behörden und Dritten. Da Mitteilungen Dritter keine Verwaltungsakte und daher keine Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 AO mit der Änderungsfolge des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind, bedurfte es dieser besonderen gesetzlichen Änderungsregelung. Soweit ersichtlich hat sich der BFH bisher nur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / I. Einleitung

§ 175b AO begleitet die zunehmende Vernetzung von Behörden und Dritten, die zum verstärkten Datenaustausch führt. Da Mitteilungen Dritter keine Verwaltungsakte und daher keine Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 AO mit der zwangsläufigen Änderungsfolge des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind, bedurfte es dieser besonderen gesetzlichen Änderungsregelung. Die Vorschrift schein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschleunigung von Außenprü... / 1.4 Neues Sanktionssystem bei Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO)

Der neue § 200a AO enthält Regelungen zu qualifizierten Mitwirkungsverlangen im Rahmen einer Außenprüfung. Um die Mitwirkung des Steuerpflichtigen während der Außenprüfung auch bei einer Verkürzung der Ablaufhemmung in § 171 Abs. 4 AO (neu) sicherzustellen, soll in Absatz 1 des neuen § 200a AO Abs. 1 AO ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen in Form eines vollstreckbaren Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand

Leitsatz 1. Hat das FA in einem Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG Feststellungen zu mehreren Grundstücken getroffen, von denen eines oder mehrere nicht in die Feststellungen hätte einbezogen werden dürfen, ist der Bescheid insgesamt rechtswidrig und deshalb aufzuheben. Eine bloße Änderung oder nur teilweise Aufhebung des Feststellungsbescheids ist ni...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Energiesteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. § 55 Abs. 4 InsO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.12.2010 (BGBl I 2010, 1885, 1893) erfasste auch Energiesteuerverbindlichkeiten. 2. Verbindlichkeiten werden nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet (Fortführung BFH-Urteil vom 24.09.2014 – V R 48/13 (BFHE 247, 460,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Erziehung / 4 Verfahren

Die Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung obliegt dem sachlich und örtlich zuständigen Jugendamt. Die Entscheidung ergeht durch Verwaltungsakt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfeplanung / 2.5 Rechtsnatur

Der Hilfeplan ist kein Verwaltungsakt und keine Nebenbestimmung gemäß § 32 SGB X. Er ist schlichtes Handeln in Form eines Realakts.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersfeststellung bei unbe... / 7 Rechtsschutz

Die Altersfeststellung ist kein Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, sondern lediglich Vorbereitung der Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme. Nur gegen diese Entscheidung sind daher Widerspruch und Klage zulässig.[1] Eine Entscheidung des Jugendamts über die (endgültige) Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII erfolgt nicht, da das Jugendamt die Inobhutna...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 4.2 Abschluss

Nach Abschluss des Einschätzungsverfahrens muss das Jugendamt eine Entscheidung darüber treffen, ob es den Minderjährigen zur Verteilung anmeldet. Diese Entscheidung ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine die Verteilung vorbereitende Regelung (sog. schlichtes Handeln). Dies folgt auch daraus, dass eine Regelung über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 8 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Kostenerstattung kann nicht mit einem Verwaltungsakt geltend gemacht werden, da sich die Leistungsträger nicht in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zueinander befinden. Vielmehr wird sie durch Willenserklärung als schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln gefordert und mit der allgemeinen Leistungsklage[1] gerichtlich durchgesetzt. Das bloße Anmelden einer Forderung genügt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 5 Mitteilungspflichten des Jugendamts

Das Jugendamt muss die vorläufige Inobhutnahme und das Ergebnis des Einschätzungsverfahrens der Verteilungsstelle mitteilen. Diese wird durch Landesrecht bestimmt, in der Regel ist es das Landesjugendamt. Die Mitteilung muss binnen 7 Werktagen erfolgen. Werktage sind Montag bis Freitag.[1] Die Verteilungsstelle muss innerhalb von 3 Werktagen dem Bundesverwaltungsamt den Minde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verteilung bei unbegleitete... / 2 Rechtsschutz

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsamts und der Landesstelle zur Verteilung sind Verwaltungsakte. Daher gelten die Regeln des Verwaltungsverfahrens, insbesondere zu Anhörung [1] und Begründung.[2] Wirksam wird die Entscheidung erst nach Bekanntgabe. Adressat der Bekanntgabe ist die Landesstelle für den Bescheid des Bundesamtes und das Jugendamt sowie der Minderjährige für ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.2.1 Aktivprozesse

Entscheidung zur Aktivklage Ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Klage erhebt, müssen nach § 19 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentümer beschließen. Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung selbst zu treffen, wenn die Klageerhebung eine untergeordnete Bedeutung hat und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt oder zur Wahrung ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 8. Verfahren/Veranlagung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2022, Einstweilige An... / 2 Anmerkung

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 7.9.2022 einmal mehr auf eine gefestigte Rechtsprechung[1] zu der gebotenen Folgenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgreifen müssen, der – mit Blick auf das Kindeswohl – gerade in jenen Sachverhalten besondere Bedeutung zukommt, in denen nicht nur ein mehrfacher Wechsel des bisherigen Lebensumfeldes und Lebensmit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Zulassungs- und Registrierungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 18 Abs. 10 UStG)

Rz. 1 Die Regelung dient der Betrugsbekämpfung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge. Da der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge gem. § 1b Abs. 1 UStG auch von Nichtunternehmern – also von Personen, die nicht zum Personenkreis des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gehören und die deshalb grundsätzlich keine innergemeinschaftlichen Erwerbe nach § 1a UStG zu erklä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Antrag

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Prämienanbieter (> Rz 4) kann die auf den steuerpflichtigen Teil der von ihm ausgeschütteten Prämien entfallende ESt mit abgeltender Wirkung pauschal besteuern, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt und das FA diesen genehmigt. Über den Pauschalierungsantrag des Dienstleistungsunternehmens entscheidet dessen > Betriebsstätten-Finanza...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abgabenordnung

Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der LSt nicht nach, so kann das FA die Abgabe der LSt-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 II, 1087). Das FA h...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Einzelnachweis

Rz. 61 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da nur Zuschläge für tatsächlich geleistete SFN-Arbeit steuerfrei bleiben (> Rz 47 ff), setzt das den Einzelnachweis der geleisteten Arbeitsstunden voraus (> R 3b Abs 6 Satz 3ff LStR). Die Art und Weise des Nachweises bleibt im Einzelnen grundsätzlich demjenigen überlassen, der die Steuerfreiheit in Anspruch nimmt, idR also dem ArbG; ergänze...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Lohnzahlungszeitraum bei Abschlagszahlungen

Rz. 21 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Leistet der ArbG auf den in einem Lohnzahlungszeitraum verdienten Arbeitslohn Abschlagszahlungen, zahlt er also den Lohn nur in ungefährer Höhe aus und rechnet er nach einer bestimmten Zeit endgültig ab, so kann der ArbG – abweichend von § 38 Abs 3 EStG – den (endgültigen) Lohnabrechnungszeitraum als Lohnzahlungszeitraum betrachten und die LS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ablaufhemmung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Außenprüfung Rz 29, 73, > Verjährung von Steueransprüchen Rz 22 ff. Ergänzend > Antragsgebundene staatliche Leistungen Rz 3, > Aufbewahrung von Unterlagen Rz 1, > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 72 f, > Grundlagenbescheid Rz 2, > Haftung für Lohnsteuer Rz 214, 234, 237, > Rechtsbehelfe Rz 13, > Straf- und Bußgeldverfahren Rz 13.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Prozesskostenvorschuss – Erstattung von Prozesskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein Prozesskostenvorschuss, für den der Abzug als WK in Betracht kommt, wird allgemein im Kalenderjahr (VZ) der Zahlung berücksichtigt; es gilt grundsätzlich das Abflussprinzip (§ 11 Abs 2 Satz 1 EStG, dazu > Abfluss von Ausgaben; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das Abflussprinzip gilt aber für Prozesskostenvorschüsse, die zu außergewöhnli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 17 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG nur für sämtliche dafür in Betracht kommenden Sachzuwendungen zulässig ist (zu Ausnahmen > Rz 46 ff), ist ihre Eingrenzung von erheblicher Bedeutung. Die Pauschalierung gilt für > Sachbezüge, und zwarmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abrechnungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei Streitigkeiten, die die Verwirklichung (Realisierung) von Steueransprüchen oder einen Erstattungsanspruch im Steuererhebungsverfahren betreffen, entscheidet die FinBeh durch Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs 2 AO). Der Abrechnungsbescheid hat die nur für > Beteiligte verbindliche Feststellung zum Inhalt, ob und in wieweit der festgesetzte An...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerruf einer Vollmacht via Vollmachtsdatenbank vor Eintritt der Bekanntgabefiktion

Leitsatz Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts wird im Fall des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht nur vermutet, sondern mit Ablauf der Frist fingiert. Die Existenz und die Wirksamkeit des Verwaltungsakts treten nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO erst mit Ablauf der 3-Tagesfrist ein. Sachverhalt Das Finanzamt hatte die Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 am 21.12.2021 erlassen und an ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.14 Teilförderung für eine angestrebte höherwertige Tätigkeit (Abs. 3)

Rz. 62 Die Ermessensvorschrift des § 35 Abs. 3 ermöglicht die Teilförderung in Form der Kostenerstattung oder der Gewährung einer Dienst- oder Sachleistung, wenn die angestrebte höherwertige Tätigkeit nicht angemessen ist. Demgemäß muss der Leistungsträger zunächst prüfen, ob die angestrebte Tätigkeit angemessen ist. Wird dies bejaht, so muss die Maßnahme zur Teilhabe am Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / aa) Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt

Eine wesentliche Verschärfung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bringt das sog. qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO-E mit sich. Es knüpft an die in § 200 AO geregelten allgemeinen Mitwirkungspflichten in der Betriebsprüfung an. § 200a Abs. 1 AO-E definiert das qualifizierte Mitwirkungsverlangen als "Aufforderung zur Mitwirkung durch ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / c) Rechtsbehelfe

Bei dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen handelt es sich, wie dargestellt, um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mittels Einspruch und Klage angefochten werden. Beraterhinweis Da weder Einspruch noch Klage aufschiebende Wirkung haben (§§ 361 Abs. 1 AO, 69 Abs. 1 FGO) dürfte es in der Praxis regemäßig ratsam sein, auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des qualifiz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / 5. Frühzeitige Rechtssicherheit durch einen neuen Teilabschlussbescheid, § 180 Abs. 1a AO-E, und eine frühzeitige verbindliche Zusage, § 204 Abs. 2 AO-E

Teilabschlussbescheid: Mit dem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO-E wird ein neues Verfahrensinstrument eingeführt. Gemäß § 180 Abs. 1a AO-E kann, solange noch kein Prüfungsbericht ergangen ist, ein Teilabschlussbescheid ergehen, in dem einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 171 Abs. 4 AO – Beginn der Außenprüfung

Während einer laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2016 2018 stellte der Außenprüfer fest, dass Unterlagen darauf hindeuten würden, dass sich auch Veränderungen für das Jahr 2015 ergeben könnten. Mit einem dem Prozessbevollmächtigten am 21.12.2020 zugegangenen Schreiben vom 15.12.2020 erweiterte der Prüfer daher den Prüfungszeitraum u.a. auf die Umsatzsteuer 2015. Als vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 97 Abs. 1 AO, § 332 Abs. 1 S. 1 AO – Zwangsgeldandrohung zur Vorlage eines Ausschüttungsbeschlusses

Im Rahmen der Bearbeitung einer Kapitalertragsteueranmeldung der Antragstellerin, forderte das FA die Vorlage einer Kopie des vollständig unterschriebenen Gewinnverteilungsbeschlusses (Versammlungsprotokoll) an. Dagegen wandte sich die Antragstellerin mit dem Einwand, dass von einem Steuerpflichtigen nichts Unmögliches und auch kein gesetzlich nicht erforderliches Dokument v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / b) Einzelfälle der Rechtsprechung

Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage WA zur Körperschaftsteuererklärung ergibt, dass die Steuerpflichtige eine Gewinnausschüttung einer GmbH erhalten und das FA in der Anrechnungsverfügung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / 2. Datenzugriff und Datenschutz, § 147 Abs. 6 und 7 AO-E

Datenzugriff: § 146 Abs. 6 und 7 AO-E fassen die Regelungen zum Datenzugriff auf steuerrelevante Daten der Steuerpflichtigen neu. Die bisherigen Datenzugriffsmöglichkeiten ("Z1-Zugriff" unmittelbar auf das Datenverarbeitungssystem, "Z2-Zugriff" durch Datenauswertung durch den Steuerpflichtigen nach Weisung des Prüfers, "Z3-Zugriff" durch Datenträgerüberlassung; vgl. hierzu a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 78 Für Vermögensverwahrer wird es sich daher häufig empfehlen, vor Transaktionen ins Ausland auf der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des FA über die Entrichtung oder Sicherstellung der Erbschaftsteuer zu bestehen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich unabhängig von der Höhe einer ggf. gegebenen Anzeigepflicht. Die Unbedenklichkeitsbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 34 Die "erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG ist in ihren Auswirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b der Vorschrift gleichgestellt. Sie betrifft deutsche Staatsangehörige als Erblasser bzw. Schenker und Erwerber, die sich nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen

Leitsatz 1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. 2. Der Steuerpflichtige, der f...mehr