Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 1 Antrag auf Aufnahme eines TOPs

Ein Wohnungseigentümer bittet den Verwalter darum, einen Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu nehmen. Hat er darauf einen Anspruch? Im Grundsatz hat jeder Wohnungseigentümer aus § 18 Abs. 2 WEG gegen die Verwaltung einen Anspruch darauf, dass ein von ihm gewünschter Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung genommen wird. Diesem Anspruc...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Beschlussklage

Muss die Verwaltung eine außerordentliche Versammlung einberufen, um den Willen der GdWE zu ermitteln, ob diese einer Beschlussklage oder einer anderen Klage überhaupt entgegengetreten treten will? Die Frage, ob die GdWE sich gegenüber einer Klage verteidigen will, kann und muss von der Verwaltung beantwortet werden, wenn die Wohnungseigentümer vereinbart haben, dass die Ver...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Erhaltungsrücklage

Verzinsliche Anlage Entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, die Mittel einer Rücklage, beispielsweise der Erhaltungsrücklage, in einem ETF anzulegen? Grundsätzlich ist diese Frage zu verneinen. § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG fordert die Verwaltungen allerdings dazu auf, sofern die Wohnungseigentümer keine eigene Bestimmung treffen, nach billigem Ermessen darüber zu entscheiden, das...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Anwaltliche Beratung

Um von einem Rechtsanwalt einen Beschluss vor der Eigentümerversammlung prüfen zu lassen: brauchen wir schon dafür einen Beschluss? Oder gehört aus Ihrer Sicht eine juristische Prüfung bei unklarer Situation zur ordnungsmäßigen Verwaltung? Die Verwaltung ist, ist nichts anderes nach § 27 Abs. 2 WEG beschlossen oder vereinbart, nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG befugt, die Maßnahme...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Versammlungszeit

Kann der Verwalter die Versammlung an einem beliebigen Wochentag, am Wochenende oder zu einer beliebigen Uhrzeit einberufen? Die Entscheidung, wann die Eigentümerversammlung stattzufinden hat, steht im Ermessen des Verwalters. Er darf sie allerdings nicht zur Unzeit einberufen. Er muss also einen Zeitpunkt wählen, an dem möglichst viele Eigentümer an der Versammlung teilneh...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... / 2 Anschaffung neuer Wasserzähler

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es Wasserzähler. Die Eichung der Wasserzähler, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, läuft bald ab. Ist die Verwaltung berechtigt oder womöglich sogar verpflichtet, die Entscheidung, neue Wasserzähler anzuschaffen selbst zu treffen? Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger V...mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Verwalterwechsel

Was passiert, wenn der Verwalter sein Amt zum 31.12. des Jahres gekündigt hat? Muss er dann die Jahresabrechnung noch erstellen? Nein, da die Pflicht zur Erstellung der Abrechnung noch nicht entstanden ist. Diese beginnt am 1.1. des Folgejahres. Die GdWE hat am 12.1. die bisherige Verwaltung zum 30.6. abberufen und uns als neue Verwaltung ab 1.1. berufen. In der Kündigung ...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Rechtsanwalt

Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung soll vor der Eigentümerversammlung von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Bedarf es für die anwaltliche Prüfung auch eines Beschlusses oder gehört eine juristische Prüfung bei unklarer Situation zur ordnungsmäßigen Verwaltung? Die Verwaltung ist, ist nichts anderes nach § 27 Abs. 2 WEG beschlossen oder vereinbart, nach § 27 Abs. 1...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Zertifizierter Verwalter

Bekanntlich widerspricht die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung und ist anfechtbar. Wenn in einer Gemeinschaft mit 30 Eigentümern der Bestellungsbeschluss von einem Eigentümer angefochten wird, wird dann der Richter den Beschluss für ungültig erklären? Und wenn ja, wie soll ein anderer zertifizierter Verwalter bestellt werden, wenn ...mehr

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Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Lärmbelästigung

In einem Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung spielt ein Friseursalon tagsüber laute Musik ab. Zwei Eigentümer fühlen sich gestört, da sie täglich im Homeoffice arbeiten. Nachdem die Beschwerden vermehrt ignoriert worden sind, stellt sich die Frage, wie nun (als Hausverwalter oder Eigentümer) vorzugehen ist. Zunächst muss die Verwaltung klären, ob es in der entsprechenden A...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 2 Nachmelden von TOPs

Die Einladung ist verschickt, es kommt noch ein TOP nach. Kann ich den noch vor der Versammlung nachschieben? Ja, wenn Sie noch die Ladungsfrist einhalten können. Ist das nicht möglich, sollten Sie zu diesem Zeitpunkt die Tagesordnung nicht mehr ergänzen. Sie können dann zu Beginn der Versammlung mit dem Hinweis, es liege ein Ladungsmangel vor, fragen, ob die Wohnungseigent...mehr

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Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Teilungserklärung

Wonach muss sich die GdWE richten: Nach der Teilungserklärung oder dem geltenden Recht? Die Teilungserklärung beantwortet die Frage, welche Räume im Sondereigentum und damit welche Räume im gemeinschaftlichen Eigentum stehen. Soweit ist allein die Teilungserklärung maßgeblich mit der Einschränkung, dass sie keine Räume zum Sondereigentum erklären kann, die nicht sondereigen...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... / 1 Im Vorfeld der Versammlung

Ein Wohnungseigentümer bittet die Verwaltung darum, einen Beschluss zu initiieren, mit dem ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird. Muss der Verwalter zeitnah zu einer Versammlung einladen? Hier antwortet der Jurist: "Es kommt darauf an". Worauf kommt es an? Auf die Dringlichkeit der baulichen Veränderung! Nehmen wir als Beispiel eine bauliche Veränderung, auf die ein ...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Abberufung des Verwalters

Welche Auswirkungen hat die jederzeitige Abberufungsmöglichkeit auf den Verwaltervertrag? Der Verwaltervertrag endet gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Im Fall einer aufschiebend bedingten Abberufung, endet der Vertrag spätestens 6 Monate mit dem Wirksamwerden der Abberufung. Beschließen die Wohnungseigentümer etwa am 21.3.2025 die Abberuf...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 6 Verkündung des Ergebnisses

Die Wohnungseigentümer fassen außerhalb der Versammlung einen Beschluss. Muss die Verwaltung jedem Wohnungseigentümer mitteilen, ob ein Beschluss zustande gekommen ist? Ja! Die Verwaltung muss jeden Wohnungseigentümer informieren.mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Mehrhausanlage

Was gilt, wenn ein Beschluss (bestandskräftig) gefasst wurde, dass entgegen der Vereinbarung bestimmte Kosten von allen Wohnungseigentümern und nicht nur von der Untergemeinschaft zu tragen sind? Dann ist dieser neue Umlageschlüssel anzuwenden. Bringt eine getrennte Abstimmung über Beschlüsse auch automatisch eine getrennte Kostentragung mit sich? Nein. Wer welche Kosten de...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... / 4 Vertrag mit Messdienstleister

Die Verwaltung bestimmt – gestützt auf § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG (untergeordnete Bedeutung/keine erhebliche Verpflichtung) – mit welchem Messdienstunternehmen ein Vertrag geschlossen werden soll, um fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung nachzurüsten. Wohnungseigentümer X hält diese Entscheidung für nicht ordnungsmäßig. Kann X eine Anfechtungsklage erheben? Nein! D...mehr

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Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Sondernutzungsrecht

In der Gemeinschaftsordnung wird der Gebrauch der vor dem Erdgeschoss liegenden Grundstücksflächen in der Weise geregelt, dass je zum ausschließlichen Gebrauch zustehen: dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung Nr. XX die vor seiner Wohnung liegende im Aufteilungsplan farbig umrandete Grundstücksfläche. Die Pflege und Instandhaltung der vorbezeichneten Flächen obliegt dem jew...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Erweiterung/ Beschränkung der Verwalterbefugnisse

Ein Eigentümer stellt folgenden Beschlussantrag: "Die Verwaltung darf nicht mehr als 2.000 EUR Rechnungs-/Reparaturbetrag vom Konto der WEG ohne Zustimmung aller Eigentümer abheben/entnehmen." Gibt es hierfür eine Beschlusskompetenz? Ja! Nach § 27 Abs. 2 WEG sind die Wohnungseigentümer befugt, die Rechte der Verwaltung nach § 27 Abs. 1 WEG einzuschränken. Im alten Recht war...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Fenster

Ich habe 2 Fragen zu der erforderlichen Beschlussmehrheit beim Austausch von 40 Jahre alte Fenstern, die nicht alle defekt sind: Was gilt bei einem Austausch ohne gestalterische Veränderung, also wieder Holzfenster? Was gilt bei einem Einbau von Kunststofffenstern anstelle der Holzfenster? Für die zu erreichende Beschlussmehrheit "Holzfenster-Holzfenster" ist unerheblich, ob ...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 7 Teilnahme

Darf der Wohnungseigentümer ohne einen Beschluss nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG online bei einer Versammlung mithören? Nein. Ist die Vorgehensweise möglich: Der Verwalter erhält eine Vollmacht vom Eigentümer und der Eigentümer ist online lediglich zum Zuhören dazugeschaltet? Nein. Neben dem Vertreter (= Verwalter) darf nicht zusätzlich der Vertretene (= der Wohnungseigentümer)...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Wasserzähler

Warmwasserkosten: Kostenumlage bei fehlenden Zählern Wie hat die Verwaltung vorzugehen, wenn es in einer Wohnungseigentumsanlage keine Warmwasserzähler gibt? Der Gebäudeeigentümer – in einer Wohnungseigentumsanlage ist im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern die GdWE der Gebäudeeigentümer – hat nach § 5 Abs. 1 HeizkostenV die Pflicht, zur Erfassung des anteiligen Warmwasser...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Stromkabel

Wohnungseigentümer A hat an seiner Terrassenlampe durch eine Verlängerung des Anschlusskabels eine weitere Lampe an der Balkondecke installiert. Wohnungseigentümer B hat nun Sorge um seine Sicherheit bezüglich der Elektroinstallation und verlangt von der Verwaltung, dass diese darauf hinwirkt, dass die Lampe entfernt wird. Was muss die Verwaltung unternehmen? Sollte Wohnung...mehr

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Beschluss (FAQs) /   Nichtiger Beschluss

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Beschluss nichtig? Nichtig ist ein Beschluss, wenn sich weder aus dem Gesetz noch aus einer Vereinbarung das Recht der Eigentümer ergibt, die betreffende Angelegenheit durch Beschluss zu regeln, ihnen also die notwendige Beschlusskompetenz fehlt; der betreffende Beschluss gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt; der Be...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Heizungstausch

Braucht man einen Beschluss, wenn die Heizung kaputt ist? Als Verwalter muss ich doch sofort handeln und kann nicht auf eine Versammlung warten – vor allem wenn Winter ist. Nach § 20 Abs. 1 WEG müssen die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung beschließen. § 27 Abs. 1 WEG, den sie mit ihrer Frage in den Blick nehmen, behandelt keine baulichen Veränderungen. Sein Gegen...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Kostentragung/-verteilung nach § 21 WEG

Wie werden die Kosten von Maßnahmen der baulichen Veränderung unter den Wohnungseigentümern verteilt? Vom Grundsatz her gilt, dass diejenigen Wohnungseigentümer, die der Maßnahme zugestimmt haben, deren Kosten zu tragen haben, aber auch ausschließlich zur Nutzung berechtigt sind. Hiervon gibt es allerdings zwei Ausnahmen: Die Kosten sind von allen Eigentümern zu tragen, wen...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Anwaltsbeauftragung

Nach dem Verwaltervertrag darf der Verwalter einen Rechtsanwalt beauftragen. Muss zusätzlich dennoch ein Beschluss gefasst werden, wenn es um einen bestimmten Rechtsstreit geht, zum Beispiel gegen einen Wohnungseigentümer, der die Zahlung der Vorschüsse verweigert? Jein! Nach derzeit h.M. kann im Verwaltervertrag dokumentiert werden, welche Rechte die Verwaltung hat. Sie kö...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... / 4 TG-Sanierung

Ist vom Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ein Beschluss erfasst, die Kosten einer Tiefgaragen-Beton-Sanierung (Wände, Stützen, Decke, Boden) nur auf die Stellplatzeigentümer nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu verteilen? Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG erfasst einen solchen Beschluss. Dies gilt auch dann, wenn die Kostentragungspflic...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Beschränkung der Befugnisse

Ein Eigentümer stellt folgenden Beschlussantrag: "Die Verwaltung darf nicht mehr als 2.000 EUR Rechnung/Reparaturbetrag vom Konto der WEG ohne Zustimmung aller Eigentümer abheben/entnehmen." Gibt es hierfür eine Beschlusskompetenz? Ja! Nach § 27 Abs. 2 WEG sind die Wohnungseigentümer befugt, die Rechte der Verwaltung nach § 27 Abs. 1 WEG einzuschränken. Im alten Recht war e...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Feuchtigkeitsschaden

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass vorerst in einer Wohnung keinerlei Maßnahmen hinsichtlich von Feuchtigkeitsbildung mehr unternommen werden, da in der Vergangenheit bereits mehrere Maßnahmen durchgeführt wurden. Der Mieter beheizt zwei Räume nicht und hier wird jetzt vermutet, dass die Feuchtigkeitsbildung aufgrund von mangelndem Heizen und Lüften entst...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Form der Versammlung (Präsenz-, Hybrid- oder Onlineversammlung)

Es ist ausgeführt worden, dass es jetzt 3 Versammlungsformen gibt. Müssen die Wohnungseigentümer festlegen, welches Format die nächste Versammlung haben soll oder kann die Verwaltung die Versammlungsform nach den Gegebenheiten des Falles bestimmen? Grundsätzlich müssen die Wohnungseigentümer bestimmen, ob abweichend vom Normalfall, also der Präsenzversammlung, eine Hybrid- ...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Verwaltervertrag

Was gilt, wenn kein Verwaltervertrag abgeschlossen wird? Da der Bestellungsbeschluss selbst nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, wenn er die wesentlichen Eckpunkte des Bestellungsverhältnisses regelt, nämlich den Zeitraum der Bestellung und die Vergütung des Verwalters, ist der Abschluss eines förmlichen Verwaltervertrags nicht Voraussetzung für die Bestellung, w...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Niederschrift/ Protokoll

Ich lese öfters "Niederschrift". Ist es nicht besser, wenn ein Beschluss-Protokoll erstellt wird? Nein! Nach § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG ist über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse unverzüglich eine "Niederschrift" aufzunehmen. Deren Inhalte gehen über ein Protokoll der Beschlüsse hinaus. Sinnvoll und zum Teil zwingend sind folgende Angaben:[1] Name der Gemeinschaft der ...mehr

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Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Öffnungsklauseln – Allgemeines

Können Sie ein paar typische Beispiele nennen, die häufiger auf Basis von Öffnungsklauseln beschlossen wurden? Ja. Es geht vor allem um Sondernutzungsrechte, Umlageschlüssel, Verwaltungs- und Gebrauchsbeschlüsse. Sollte man bei künftigen Beschlussfassungen die GdWE immer belehren, dass sie die Kosten für die Eintragung tragen muss? Ja, das sollte man. Ich habe die Vereinba...mehr

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Beschluss (FAQs) /   Öffnungsklausel – Allgemeines

Was sind typische Beispiele für eine Beschlussfassung auf Basis von Öffnungsklauseln? Es geht vor allem um Sondernutzungsrechte, Umlageschlüssel, Verwaltungs- und Gebrauchsbeschlüsse. Sollte man bei künftigen Beschlussfassungen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer belehren, dass sie die Kosten für die Eintragung des Öffnungsklauselbeschlusses tragen muss? Ja, das sollte ...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Nachträgliche Gestattung

Kann eine bereits durchgeführte bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG gestattet werden und kann der "Bauherr" diese so lange bestehen lassen, beispielsweise eine Mauer? Es besteht die Möglichkeit auch bereits durchgeführte bauliche Veränderungen nach § 20 Abs. 1 WEG zu gestatten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Zustand allerdings rechtswidrig und müsste eigentlich besei...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Aufzug

Ist der Anbau eines Außenaufzugs ein Fall des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG? Ja. Im aktuellen Recht besteht kein Zweifel, dass ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf die Errichtung eines Personenaufzugs hat. Dieser ist entweder im Treppenhaus zu errichten oder außen an der Fassade anzubringen. Der behinderte Wohnungseigentümer 1 sowie di...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   E-Mobilität (Wallbox/Ladestation)

Es existieren keine Stellplätze Was gilt in Wohnungseigentumsanlagen (z. B. Altbauten) ohne Stellplätze und ohne Zufahrten zum Gebäude oder wenn die Gebäudeaußenwand die Grundstücksgrenze am öffentlichen Gehweg bildet? Besteht trotzdem ein Anspruch auf Errichtung einer Ladestation? § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG verschafft keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Gibt es keinen S...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Handlungspflicht

In der Teilungserklärung /Gemeinschaftsordnung finden sich keine Angaben zu einer Sprechanlage mit Kamerafunktion. Tatsächlich befindet sich in einer Wohnung eine defekte Kamera. Muss sich die Verwaltung um dieses Problem kümmern? Ob sich die Verwaltung um ein Bauteil oder eine Einrichtung kümmern muss, ist die Frage danach, ob sich das Bauteil oder die Einrichtung im gemei...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Förderantrag

Angenommen, ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird nach Genehmigung rückwirkend von der BAFA zurückgezogen: Droht der Verwaltung eine Haftung? Nein. Etwas anderes kann gelten, wenn die Rücknahme der Genehmigung ihre Ursachen in der Pflichtverletzung der Verwaltung hat. Das kann in seltenen Ausnahmefällen so sein, ist aber in der Regel zu v...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Geheime Abstimmung

Wie stimmt man geheim ab? Wie macht man das als Verwalter organisatorisch? Braucht man dann Karten mit den MEA und die werden in eine Box geworfen? Wie die Verwaltung eine geheime Wahl organisiert, bestimmt sie als Versammlungsleiterin nach billigem Ermessen. Das muss sich u. a. am geltenden Stimmrechtsprinzip ausrichten. Ihr Vorschlag ist nicht zu beanstanden, wenn das Wer...mehr

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Beschluss (FAQs) /   Exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer

Ist eine Klausel im Verwaltervertrag wirksam, wonach Zusatzvergütungen, wie zum Beispiel die Gebühren für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, Mahnungen, die Erstellung von Kopien von Faxen oder Dateien von denjenigen Eigentümern zu tragen sind, die sie veranlasst haben? Die Wohnungseigentümer können gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Verteilungsschlüssel einzelner Kos...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Bauliche Veränderung (Kostentragung)

Stimmenmehrheit Ist die Stimmenmehrheit nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG von mehr als zwei Dritteln auf die in der Versammlung abgegebenen Stimmen zu beziehen oder sind damit 2/3 aller Eigentümer gemeint ohne Rücksicht darauf, ob sie an der Versammlung teilgenommen haben? Die Antwort ergibt sich aus dem Wortlaut des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG. § 22 Abs. 2 WEG a. F. knüpft...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Angebotseinholung

Angenommen, ich hole keine Angebote verschiedener Verwaltungsunternehmen ein, wäre die Bestellung in diesem Fall dann nichtig oder nur anfechtbar? Nur anfechtbar. Ich weigere mich, bei Abbestellung oder bei Neuwahl für die GdWE Angebote von anderen Hausverwaltungen einzuholen. Ist dies ein Problem? Ja, sofern es nicht um eine Wiederbestellung geht und Wohnungseigentümer kei...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Abstimmung in der Eigentümerversammlung

Gibt es konstruktive Änderungen, die nach § 20 Abs. 1 WEG nur allstimmig gestattet werden können? Nein. Über jede bauliche Veränderung wird nach § 25 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Auf die Frage, ob eine bauliche Veränderung nachteilig ist oder konstruktiv wesentlich in das gemeinschaftliche Eigentum eingreift, kommt es für die Frage, welche Mehrheit ein Gest...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Heizkörper und -ventile

Können die Kosten für Heizkörper oder Ventile, die nach § 5 WEG im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, durch Beschluss auf bestimmte Wohnungseigentümer übertragen werden? Ja. Dies ermöglicht § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Es dürfte in der Regel sogar ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, den Wohnungseigentümern die Kosten für die wesentlichen Gebäudebestandteile zu übertragen, d...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Balkone

Ist ein Balkonanbau bei einem Altbau eine bauliche Veränderung, die die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten würde? Das Gesetz definiert nicht, was eine grundlegende Umgestaltung ist. Der BGH hatte in 2 Fällen[1] jetzt Gelegenheit, hier für Klarheit zu sorgen, hat eine Definition aber noch vermieden. Er hat sich jedoch festgelegt, dass eine grundlegende Umgestalt...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Eigentümerversammlung

Ein Wohnungseigentümer bittet die Verwaltung darum, einen Beschluss zu initiieren, mit dem ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird. Wer trägt die Kosten der Versammlung? Ändert sich dies, wenn dann "praktischerweise" auf dieser Versammlung auch weitere Beschlussfassungen (zu ganz anderen Tagesordnungspunkten) erfolgen? Bei den Kosten, die für die Vorbereitung, Durchfüh...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Mobilfunkantenne

In einer Wohnungseigentumsanlage ist seit 2015 eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Hauses und wird durch einen Drittanbieter betrieben, mit dem ein langjähriger Mietvertrag noch bis 2030 besteht. Der Drittanbieter will nun die Anlage umbauen und wesentlich erweitern und bietet dafür eine zusätzliche Miete an; er will aber auch eine weitere Verlängerung des Mietvertrags ...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Technik für virtuelle Versammlung

Wer trägt die Kosten für die Technik, wenn die Gemeinschaft die Durchführung einer virtuellen Versammlung beschließt? Es handelt sich um Kosten der Verwaltung im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG. Die Kosten hat daher die GdWE zu tragen. Die Kosten sind im Verhältnis der Miteigentumsanteile auf die Wohnungseigentümer umzulegen. Die Wohnungseigentümer sind befugt, nach § 16 A...mehr