Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.4 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in diese ursprünglich der Gemeinschaft obli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.2.2.2 Zusatzversicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung Ist der Verwalter nicht bereits über die Haus- und Grundbesitzerhaftplichtversicherung der Eigentümergemeinschaft versichert, kann er entsprechenden Versicherungsschutz über eine Betriebshaftpflichtversicherung herbeiführen. Nach dem "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum" m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.3 Verwalter

Ist der Verwalter von sich aus zur Verkehrssicherung verpflichtet? In Beantwortung dieser Frage ist zu differenzieren: Da die Pflicht zur Verkehrssicherung gemäß § 9a Abs. 2 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen ist und der Verwalter als ihr (Ausführungs-)Organ fungiert, trifft in erster Linie den Verwalter die Verpflichtung, Maßnahmen der Verkehrssich...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.2.2.1 Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Sowohl die Wohnungseigentümer als auch der Verwalter können einer Inanspruchnahme wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten vorbeugen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erstreckt sich neben der Haftung der Wohnungseigentümer in aller Regel nämlich auch auf eine solche des Verwalters und hat zum Inhalt, dass Schadensersatzansprüche insbesondere aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.6 Zeitliche Voraussetzung der finanziellen Eingliederung

Rz. 272 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft bis zu dessen Ende ununterbrochen in einer Weise beteiligt sein, die den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung genügt. Der Begriff "ununterbrochen" ist eng auszulegen: Jede noch so kurze Unterbrechung schadet und führt zur Aufl...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten und Bestandsgebäuden in sämtlichen Bundesländern. Zwischenzeitlich besteht auch die Pflicht zur Nachrüstung in Bestandsgebäuden in allen Bundesländern Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmeldermehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.16 Treppenhaus

Absturzsicherung Geradezu selbstverständlich ist, dass an Treppen eine Absturzsicherung wie etwa ein Geländer bzw. Handlauf angebracht sein muss.[1] Handläufe dienen der Sturzvermeidung. Angesichts der erheblichen Körperschäden, die ein Treppensturz verursachen kann, ist die Anbringung von Handläufen dringend geboten. Hier ist auch Eile geboten. So Handläufe (noch) nicht ange...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.1 Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum der Wohnungseigentümer in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Vom Grundsatz her sind also die Wohnungseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei der Pflicht zu Verkehrssicherung um eine, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultiert und daher nach § 9a Abs. 2 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungsei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.4 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 675 Die Organschaft endet auch, wenn über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht steht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter der Organgesellschaft zu. Daher entfällt die finanzielle Eingliederung, da der Gesellschafter über seine Stimmrechte keinen Einfluss mehr auf die Organges...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 2 Objektbegehung

Haftungsrisiken wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sollte der Verwalter von Beginn seiner Tätigkeit an vorbeugen. Objektbegehung: Was Verwalter tun sollten Erstbegehung: Der Verwalter sollte zeitnah nach Übernahme einer neuen Verwaltung eine Objektbegehung durchführen, um den Zustand der Anlage und etwaige Gefahrenquellen zu ermitteln. Unabhängig von der F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.6 Rechtsfolge der Auflösung des Ausgleichspostens

Rz. 908 Die Auflösung der Ausgleichsposten hat steuerwirksam zu erfolgen, erhöht oder vermindert daher den steuerpflichtigen Gewinn. Als Rechtsfolge bestimmt § 14 Abs. 4 S. 4 KStG, dass auf die Auflösung des Ausgleichspostens § 3 Nr. 40 EStG, § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG anzuwenden sind. Dabei sind der Buchwert der Beteiligung und des Ausgleichsposten zusammenzufassen.[1] ...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.3 Bäume

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden. Gerade im Hinblick auf die Zunahme te...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.13 Räum- und Streupflichten

Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt zunächst eine konkrete Gefahrenlage durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen allgemeiner Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.[1] Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den Umständen des Einzelfalls. Keine Beschlusskompetenz für Turnusre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.1 Beendigung der Eingliederung und des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 666 Die Organschaft endet, wenn die Wirkungen des Ergebnisabführungsvertrags enden oder die finanzielle Eingliederung nicht mehr besteht. Alle Voraussetzungen der Organschaft müssen zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, dessen Ergebnis dem Organträger zugerechnet werden soll, vorliegen, die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung zusätzlich während d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.1 Allgemeines und Systematik

Rz. 739 § 14 Abs. 3 KStG enthält eine besondere Regelung, falls Mehr- oder Minderabführungen aus Geschäftsvorfällen aus vororganschaftlicher Zeit resultieren. Die Vorschrift soll verhindern, dass die steuerlichen Auswirkungen der vor Anwendbarkeit der Organschaftsregeln realisierten Geschäftsvorfälle in die organschaftliche Zeit verlagert werden.[1] Dabei ist auf den einzelne...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.17 Trinkwasser

Nach der Bestimmung des § 31 Abs. 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) haben Unternehmer und sonstige Inhaber das Trinkwasser einer Wasserversorgungsanlage an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen regelmäßig von einer zugelassenen Untersuchungsstelle auf Legionellen untersuchen zu lassen. Verpflichtet ist die WEG Mittler...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.2 Körperschaften mit Auslandsbezug

Rz. 187 Die Organgesellschaft musste ursprünglich Geschäftsleitung und Sitz im Inland haben (doppelter Inlandsbezug); unbeschränkte Stpfl. allein genügte nicht. Wegen der mit diesem doppelten Inlandsbezug verbundenen Diskriminierung hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.[1] Das BMF hatte sich der Ansicht der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.7 Elektrische Anlagen

Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft bezieht sich ausschließlich auf den Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums. Aber auch hier existieren elektrische Anlagen wie Lichtschalter, Steckdosen, ggf. elektronisch betriebene (Tief-)Garagen-Rolltore. Lose Kabel sind vom Elektriker zu sichern. Zu einer derartigen Maßnahme ist der Verwalter sowohl nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfü...mehr

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Verwaltung: Haftung

1 Leitsatz Wird ein Bauunternehmer mit Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beauftragt, hat die Verwaltung diese Maßnahmen wie ein Bauherr zu überwachen. Die Verwaltung ist danach verpflichtet, im Interesse der Wohnungseigentümer und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Absc...mehr

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Verwaltung: Haftung / 1 Leitsatz

Wird ein Bauunternehmer mit Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beauftragt, hat die Verwaltung diese Maßnahmen wie ein Bauherr zu überwachen. Die Verwaltung ist danach verpflichtet, im Interesse der Wohnungseigentümer und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- ode...mehr

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Verwaltung: Haftung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es aus Verwaltersicht um die Frage, welche Pflichten die Verwaltung bei der Betreuung von Werkverträgen treffen. Werkverträge: Grundlagen Bei einem Werkvertrag geht es nach der Feststellung, was zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu tun ist und woher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die notwendigen Mittel hierfür nimmt, für die G...mehr

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Verwaltung: Haftung / 6 Entscheidung

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Verwaltung: Haftung / 2 Normenkette

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Verwaltung: Haftung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, das Dach durch die X-GmbH reparieren zu lassen. Die Verwaltung B rät dazu, die X-GmbH und nicht die Y-GmbH zu beauftragen. B schreibt: "Bei der Ausführung der Arbeiten durch die Y-GmbH würden wir jedoch im Rahmen unserer Verwaltungstätigkeit eine Baubetreuung der Maßnahme ablehnen, da wir zu der Y-GmbH kein entsprechendes Vertrauensverhält...mehr

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Verwaltung: Haftung / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat i. H. v. 8.070,15 EUR Erfolg! B habe seine verwaltervertraglichen Pflichten verletzt, indem er die Ausführungsmängel der X-GmbH betreffend die Anschlüsse der Kaminköpfe, die seitlichen Anschlüsse der Dachgauben sowie die Anschlüsse der Zinkfensterbänke an die Fensterrahmen und Rollladenführungsschienen bei Abnahme nicht moniert und nicht auf Beseitigung der ...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: W... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums versagt werden kann. Wichtiger Grund Eine nach § 12 Abs. 1 WEG notwendige Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden (§ 12 Abs. 2 Satz 1 WEG). Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn der Erwerbsinteressent finanziell oder persönlich unzuverlässig ist. Im Fall lie...mehr

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Bauliche Veränderung: Einba... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch haben kann, dass ihm der Einbau eines Treppenlifts gestattet wird. Anspruch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG Jeder Wohnungseigentümer kann nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Beh...mehr

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Beschlussklage: Anerkenntnis / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Verwaltung den Antrag, einen Beschluss für ungültig zu erklären, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anerkennen kann. Anerkenntnis Seit dem 1.12.2020 sind Beschlussklagen gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erheben, nicht gegenüber den Wohnungseigentümern. Da es um eine Entscheidung der Wohnungsei...mehr

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Vorschussbeschluss: Vorschu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Vorschussbeschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht, wenn er keine Vorschüsse zu Rücklagen vorsieht. Inhalte des Vorschussbeschlusses Die Wohnungseigentümer beschließen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG oder durch Beschluss vorgesehenen Rückla...mehr

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Gebührenstreitwert: Mehrere... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Gebührenstreitwert darf den Verkehrswert des Wohnungseigentums nicht übersteigen. Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob der Wert für jeden Beschluss oder für alle gemeinsam gilt. Bemessung Das OLG meint, die Obergrenze gelte für jede Anfechtung eines gesonderten Beschlusses und nicht insgesamt für mehrere in einer Klage verbundene Anfechtungen. Dem ist...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Re... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer eine Forderung gegen die Wohngebäudeversicherung durchsetzen kann, wenn dieses Vorgehen nach den AGB der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen ist. Wohngebäudeversicherung Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung ist in der Regel die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Versichert sind die Wohnungs...mehr

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, gegen wen ein Wohnungseigentümer klagen muss, wenn er eine Änderung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung anstrebt. Beschlussklagen Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG sind nur die Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Strebt ein Wohnungseigentümer eine sachen- oder schuldrechtliche Vereinbarun...mehr

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Entmodernisierende Erhaltun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es ein Wohnungseigentümer hinnehmen muss, dass sich der Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums verschlechtert. Entmodernisierende Erhaltung Das Gericht erkennt nicht die dogmatische Frage einer "Entmodernisierung". Es ist aber grundsätzlich nicht richtig, dass ein Wohnungseigentümer einen schlechteren Erhaltungszustand hinnehm...mehr

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Vorschuss: Kein Zurückbehal... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist die Frage zu beantworten, ob ein Wohnungseigentümer sich gegenüber einer Hausgeldforderung damit verteidigen kann, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Pflichten nicht erfüllt hat und ihm daher ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Hausgeld Teilweise wird bislang ein Zurückbehaltungsrecht jedenfalls wegen...mehr

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Gestattungsbeschluss: mitte... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Gestattungsbeschlusses auf die mittelbaren Folgen der baulichen Veränderung (= den späteren möglichen Lärm) ankommt. Unmittelbare und mittelbare Nachteile Wird eine technische Anlage gestattet, ist nach § 20 Abs. 4 Halbsatz 1 WEG zu fragen, ob diese einen Wohnungseigentümer gegenüb...mehr

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Zuständigkeit: Klage gegen ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welches Gericht für eine Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig ist, die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer und einen Drittnutzer gemeinsam erhebt. Für den Rechtsstreit besteht kein für beide Beklagten gemeinsam sachlich zuständiges Gericht. Für die Klage gegen den Wohnungseige...mehr

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"Mehrhausanlage": Jahresabr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Untergemeinschaft einen Nachschussbeschluss fassen kann, mit dem die Wohnungseigentümer verpflichtet werden, den gesamten Nachschuss zu zahlen. Vor- und Nachschussbeschluss in einer Mehrhausanlage BGH, Urteil v. 16.7.2021, V ZR 163/20, hat unter Aufgabe älterer Rechtsprechung 3 Klärungen herbeigeführt, an denen sich das LG ...mehr

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Beschlussklage: Anfechtungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der klagende Wohnungseigentümer die Anfechtungsfrist gewahrt hat. Anfechtungsfrist Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. Die Klagefrist wird durch Erhebung einer ordnungsmäßigen und wirksamen Anfechtungsklage gewa...mehr

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Beschlussklage: Anerkenntnis / 1 Leitsatz

Die Verwaltung kann eine Anfechtungsklage namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 307 ZPO anerkennen.mehr

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Versammlung: Leitung / 1 Leitsatz

Die Verwaltung ist berechtigt und verpflichtet, den Vorsitz in der Versammlung auszuüben. Sie kann sich durch einen ihrem Geschäftsbetrieb angehörenden Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Übertragung der Versammlungsleitung auf Personen außerhalb des Geschäftsbetriebs muss allerdings beschlossen werden.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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Entmodernisierende Erhaltun... / 1 Leitsatz

Es kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, eine Erhaltung zu beschließen, die hinter dem ursprünglichen Niveau (hier: warme Dusche) zurückbleibt.mehr

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Vorschuss: Kein Zurückbehal... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, B stehe kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, abzurechnen, sei zwar fällig. Wohnungseigentümer B könne seiner Pflicht, Vorschuss zu zahlen, diesen Anspruch aber nicht entgegenhalten. Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / Zusammenfassung

Überblick Dem Geschäftsführer obliegen die laufende Geschäftsführung und die Verwaltung der GmbH. Dazu gehören alle Handlungen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs der GmbH. Davon abzugrenzen sind ungewöhnliche Geschäfte, für deren Durchführung der Geschäftsführer regelmäßig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt. Auf jeden Fall ist der Geschäftsführer gegenübe...mehr

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Negativbeschluss widerspreche keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Wohnungseigentümer könnten den beantragten Beschluss nicht einmal fassen. Ihnen fehle für diesen Gegenstand nämlich eine Beschlusskompetenz. Aufgrund der ausdrücklich bestehenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung sei für einen abweichenden Beschluss über einzelne Kosten oder Arten von Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 6 Geschäftsordnung einer Geschäftsführung mit Ressortaufteilung

Wer sich auf eine Geschäftsführung mit Ressortaufteilung gut vorbereiten will, sollte mit seinen Mit-Geschäftsführern unbedingt eine Geschäftsordnung beschließen. Sie hilft mit Sicherheit, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden. Checkliste: Diese Punkte sollten Sie klar regeln Grundlegendes Prinzip: Geschäftsführung steht den Geschäftsführern nur gemeinschaftlich zu (Prin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2c BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] am 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift in das Gesetz eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der v. 18.9.2012 bis 31.12.2014 gelt...mehr