Problemüberblick
Im Fall geht es um die Frage, ob es ein Wohnungseigentümer hinnehmen muss, dass sich der Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums verschlechtert.
Entmodernisierende Erhaltung
Das Gericht erkennt nicht die dogmatische Frage einer "Entmodernisierung". Es ist aber grundsätzlich nicht richtig, dass ein Wohnungseigentümer einen schlechteren Erhaltungszustand hinnehmen muss, als er vor Mangeleintritt bestand. Eine Warmwasserdusche im Saunabereich ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Nutzbarkeit des Saunabereichs. Gab es eine Warmwasserdusche, entspricht es aber grundsätzlich allein ordnungsmäßiger Verwaltung, wieder warm duschen zu können.
Schließzylinder für die Heiz- und Technikraumtüren
K klagte auch, weil der Schließzylinder für die Heiz- und Technikraumtüren getauscht werden und jedenfalls er keinen Schlüssel erhalten sollte. Hier meinte das LG, der Austausch diene einem vernünftigen Zweck und es sei geregelt, wie K an Schlüssel komme.
Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig?
Der Beschluss, einen bislang frei zugänglichen Raum abzuschließen, ist als Gebrauchsregelung zulässig, sofern diese Regelung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und keine unbillige Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer bewirkt. Grundsätzlich muss dann aber jeder Wohnungseigentümer einen Schlüssel erhalten.