Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Die Testamentsvollstreckung / 12.2.2.1 Einfache Testamentsvollstreckung (Abwicklungsvollstreckung)

Rz. 79 Liegt eine "einfache" Testamentsvollstreckung (= Nachlassverwaltung bis zur Abwicklung der erbschaftsteuerlichen Fragen einschließlich der Freigabe des Nachlasses an die Erben und sonstigen Bedachten) vor, deckt der Vergütungsgrundbetrag die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ab. Dieser sogenannte Vergütungsgrundbetrag richtet sich nach der Schwierigkeit der Verwal...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 14.1 Aktive Prozessführungsbefugnis

Rz. 92 Im Aktivprozess klagt der Testamentsvollstrecker als Partei kraft Amtes gemäß §§ 2212 BGB, § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aus eigenem Recht. Folglich kann er alle Prozesshandlungen im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben über die seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände vornehmen. Das Rubrum lautet daher "... als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am ... ...mehr

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Erbprozessrecht / 7.2.2.1 Allgemeines

Der nicht befreite Vorerbe unterliegt hinsichtlich des Nachlasses diversen Beschränkungen und Verpflichtungen. Und auch wenn er aufgrund seiner Vorerbenstellung als Eigentümer des Nachlasses gilt, ist seine Stellung rechtlich eher mit der eines Nießbrauchers vergleichbar. Nach § 2130 Abs. 1 Satz 1 BGB trifft ihn bei Eintritt des Nacherbfalls die Pflicht den Nachlass in dem Z...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.3.2 Auseinandersetzungsklage

Rz. 62 Kommt es auch unter Vermittlung des Amtsgerichts nicht zu einer Vereinbarung über die Auseinandersetzung, bleibt nur noch der Weg über die Auseinandersetzungsklage. Jeder Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten nach Beendigung der Gütergemeinschaft aus § 1471 BGB einen Anspruch auf Auseinandersetzung des Gesamtgutes. Zuständig für eine solche Klage ist das Familienge...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 3.2 Das Sondergut

Rz. 9 Gemäß § 1417 Abs. 1 BGB ist vom Gesamtgut das Sondergut ausgeschlossen. Sondergut ist das rechtsgeschäftlich nicht übertragbare Vermögen beider Ehegatten, § 1417 Abs. 2 BGB. Eine vertragliche Schaffung des Sonderguts ist daher nicht möglich. Unter das Sondergut fällt nur spezielles Vermögen, wie beispielsweise nicht abtretbare unpfändbare Forderungen (§§ 399, 400 BGB) Fo...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 5.3 Persönliche Fähigkeiten

Rz. 26 Neben der Frage, wem aus rechtlicher Sicht das Amt des Testamentsvollstreckers übertragen werden kann, besteht auch noch das Problem der persönlichen Fähigkeiten. Hier ist vor allem neben der wirtschaftlichen und rechtlichen Qualifikation von Bedeutung, dass eine Person eingesetzt wird, die über Verhandlungsgeschick verfügt und sowohl im Wirtschaftsleben erfahren als ...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 6.3 Beendigung durch Aufhebungsurteil

Rz. 35 §§ 1447, 1448 und 1469 BGB geben den Ehegatten die Möglichkeit, auf Aufhebung der Gütergemeinschaft zu klagen. § 1447 BGB gibt dem nichtverwaltenden Ehegatten diese Möglichkeit und knüpft an ein Fehlverhalten oder mangelnde Eignung des Gesamtgutsverwalters an. § 1448 BGB bezieht sich auf den Verwalter des Gesamtgutes. Der Gesamtgutsverwalter kann auf Aufhebung der Güt...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 7.2 Verwaltungsvollstreckung, § 2209 Satz 1 HS. 1 BGB

Rz. 31 Wer seinen Nachkommen "nur" die Erträge der Erbschaft zukommen lassen will, bevorzugt die Anordnung einer "Verwaltungstestamentsvollstreckung" i. S. d. § 2209 Satz 1 HS. 1 BGB. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die bloße Verwaltung des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände, beispielsweise von Grundstücken; andere Aufgaben bestehen nicht. Man spricht hie...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 7.4 Gesamtvollstreckung

Rz. 35 Der Erblasser kann mehrere Testamentsvollstrecker bestimmen. Diese führen dann ihr Amt gemeinschaftlich als Gesamtvollstrecker aus, § 2224 Abs. 1 Satz 1 BGB. Aus der gemeinschaftlichen Amtsführung folgt letztlich, dass mehrere Testamentsvollstrecker auch grundsätzlich nur übereinstimmend Handlungen vornehmen können. So können Anträge nur gemeinsam gestellt und Rechtsmi...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 7.6 Nacherbenvollstreckung

Rz. 37 Sollte die Testamentsvollstreckung bis zum Eintritt des Nacherbfalls andauern, spricht man von Nacherbenvollstreckung gemäß § 2222 BGB, die nicht zu verwechseln ist mit der Testamentsvollstreckung bei einer Vor- und Nacherbschaft. Die Nacherbenvollstreckung dient der Wahrung und Sicherung der Rechte der Nacherben gegenüber dem Vorerben. Mit einer Nacherbentestamentsvo...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.1 Tarifrunde 2020 – Verhandlungszusage

In der Tarifrunde 2020 konnte am 25.10.2020 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen eine Einigung erzielt werden. Das Einigungspapier sieht in Teil A -Gemeinsame Regelungen für Bund und VKA – unter Ziff. 4 (Praxisintegrierte duale Studiengänge) u. a. eine Verhandlungszusage dergestalt vor, dass die Tarifvertragsparteien nach Abschluss der Tar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

a) Gesetzliche Fallgruppen Rz. 247 [Autor/Stand] Die "namentlich" in § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a-c AO aufgeführten Fallgruppen dienen der Konkretisierung, wobei umstritten ist, ob es sich um Regelbeispiele oder Anwendungsfälle handelt[2]. In § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a und b AO sind Verbrechen und bestimmte vorsätzliche schwere Vergehen und schwerwiegende Wirtschaftsstraftate...mehr

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Erbprozessrecht / 8.4 Prozessuales

Der Vermächtnisanspruch kann am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 ZPO klageweise geltend gemacht werden. Passivlegitimiert ist/sind grundsätzlich der/die Erben. Gemäß § 2058 BGB haften Miterben als Gesamtschuldner, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Handelt es sich um ein Untervermächtnis, ist der Hauptvermächtnisnehmer der richtige Beklagte. Sollt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.5 Aufwendungsersatz

Rz. 83 Gemäß § 2218 Abs. 1 i. V. m. § 670 BGB hat der Testamentsvollstrecker unabhängig von der Vergütung Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses entstanden sind. Allerdings stellt sich die Frage, ob der Testamentsvollstrecker für die Hinzuziehung anderer Personen eine gesonderte Vergütung aus dem Nachlass erhält, oder ob dies zu einer...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.2 Ausschluss vom Geltungsbereich

Aus der Beschränkung des TVHöD auf Studierende in einem dualen Hebammenstudium ergibt sich, dass der TVHöD keine Anwendung für Studierende, die im Bereich des öffentlichen Dienstes der Kommunen ein anderes praxisintegriertes duales Studium absolvieren, ein Masterstudium absolvieren. Hinweis Hinsichtlich der Vertragsgestaltung und Bezahlung der Studierenden in praxisintegrierten...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 10 Elternteil als Testamentsvollstrecker des minderjährigen Kindes

Rz. 63 Nimmt ein alleiniger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen erbenden Kindes Aufgaben eines Testamentsvollstreckers wahr, so begründet dies für sich allein weder einen Interessengegensatz noch erfordert dies die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft. Die Wahrnehmung der Aufgaben als alleiniger gesetzlicher Vertreter und Testamentsvollstrecker in einer Person schließ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.7 Verfahrensfragen

Tz. 678 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die ErbSt-Problematik bei vGA wird durch § 30 Abs 1 ErbStG verschärft. Danach ist jeder der ErbSt unterliegende Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten vom Erwerber dem für die Verwaltung der ErbSt zuständigen FA schriftlich anzuzeigen. Erfolgt der stpfl Erwerb als Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist gem. § 30 Abs 2 ErbStG auch derjenige ...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 3.3 Das Vorbehaltsgut

Rz. 11 Neben dem Sondergut ist auch das Vorbehaltsgut gemäß § 1418 Abs. 1 BGB vom Gesamtgut ausgeschlossen. Zum Vorbehaltsgut zählen zum einen die Gegenstände, die durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten erklärt worden sind (§ 1418 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die ehevertragliche Vereinbarung von Vorbehaltsgut ist sowohl bei der Begründung der Gütergemeinschaft als auch zu ...mehr

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ZErb 03/2024, Stillschweige... / 1 Gründe

I. Die Parteien sind Geschwister und zugleich Mitglieder der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter, der am … 2019 verstorbenen (Name 01), geborene (Name 02) (nachfolgend: Erblasserin). Weitere Abkömmlinge der Erblasserin sind nicht vorhanden. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament (vom 31.8.2017) mit nachfolgendem Inhalt: Zitat Testam...mehr

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Erbprozessrecht / 7.2.2.3 Klage des Vorerben gegen den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

Bei der Abwicklung der Vorerbschaft entstehen einige Ansprüche, die der Vorerbe dem Nacherben gegenüber auch gerichtlich am allgemeinen Gerichtsstand des Nacherben (§§ 12, 13 ZPO) geltend machen kann. Einmal handelt es sich um die Duldung der Wegnahme eingebrachter Einrichtungen, § 2125 Abs. 2 BGB. Streitig ist hierbei, inwieweit sich dieser Anspruch auch auf vom Vorerben gem...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.2 Verwalterinnen/Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistentinnen/Assistenten

Hier stellt sich die Frage, was eigentlich unter "Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten" zu verstehen ist. Der Begriff war in der Reichsassistentenverordnung vom 1.1.1940 festgelegt. Er fand sich auch in der Reichsassistentenordnung. Zum wissenschaftlichen Assistenten konnte ernannt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen zur Ernennung zum Beamten erfüllte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Aufteilung bei gemischten Beiträgen

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Dienen die Beiträge sowohl den allg ideellen oder wirtsch Zwecken als auch der Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder zur wirtsch Förderung der Mitglieder, sind diese in nach § 8 Abs 5 KStG stfrei Beiträge und in stpfl Leistungsentgelte aufzuteilen (s R 8.11 Abs 3 S 2 KStR 2022). Eine solche Aufteilung unterbleibt jedoch, wenn...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 6 Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Rz. 27 Der Testamentsvollstrecker hat sein Amt höchstpersönlich auszuüben. Er darf sich hierbei jedoch im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung stets Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) bedienen. Sind dem Testamentsvollstrecker nicht nur einzelne Aufgaben übertragen, ist seine erste Aufgabe die sogenannte Konstituierung des Nachlasses. Die Konstituierung des Nachlasses dient dem Z...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 11.2.4 Entlassung durch das Nachlassgericht aus wichtigem Grund

Rz. 70 Auch eine Entlassung durch das Nachlassgericht aus wichtigem Grund ist möglich. Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auch gegen seinen Willen, aber nach seiner Anhörung, vgl. § 2227 Abs. 2 Satz 3 BGB, auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn dieser seine Pflichten grob verletzt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unfähig ist. U...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.5 Ersatztestamentsvollstrecker/Mitvollstrecker

Rz. 19 Will der Erblasser nur einer einzelnen Person seines Vertrauens die Verwaltung seines Nachlasses übertragen, z. B. um Kompetenzstreitigkeiten unter den Testamentsvollstreckern zu vermeiden, kann er die Fortsetzung der Testamentsvollstreckung bei Ausfall der von ihm beauftragten Person auf verschiedenen Wegen erreichen: § 2197 Abs. 2 BGB sieht die Möglichkeit der Ernenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Entscheidungserheblichkeit einer steuerlichen Vorfrage

Rz. 42 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Beurteilung der Tat muss davon abhängen, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt sind (Aussetzungsgrund). Aus dem Grundgedanken der Vorschrift folgt, dass es sich hierbei um eine rein steuerrechtliche Vorfrage handeln muss[2]. Es ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.6 Sonstige Gemeinschaften

Tz. 30 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einem vom RFH (s Urt des RFH v 04.04.1933, RStBl 1933, 990) entschiedenen Fall, in dem sich eine Vielzahl sog "Holzrechtler" zusammengeschlossen hatte, um ein Brauhaus zu betreiben, wurde die KStPflicht verneint, weil die tats Handhabung der Organisation gegen die Auff des FA sprach, das Einzelrecht der Beteiligten trete hinter das Gesam...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.3 Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung zur Eindämmung überschießender Wirkungen des § 50i Abs 2 EStG aF (Schr des BMF v 20.12.2015, BStBl I 2016, 7)

Tz. 227d Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Reduzierung der über den eigentlichen Sinn der Regelung des § 50i EStG hinausgehenden Folgen des § 50i Abs 2 EStG aF (s Tz 227c) erlässt die Fin-Verw eine allgemeine Billigkeitsregelung (s Schr des BMF v 21.12.2015, BStBl I 2016, 7; zur Frage, warum die Fin-Verw eine Billigkeitsentscheidung getroffen hat, s van Lishaut/Hannig, FR 2016, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Gewinne "anlässlich" der Einbringung (durch Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern)

Tz. 255 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 WG, die nicht zu den (funktional) wes Betriebsgrundlagen eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gehören, können unbeschadet der Tatbestandsmäßigkeit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG von der Einbringung ausgenommen werden (zur Betriebseinbringung s Tz 40b; zur Teilbetriebseinbringung s Tz 93 [str]; und zur MU-Anteilseinbringung s Tz 12...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.1 Nachlassverzeichnis

Rz. 50 Unverzüglich nach der Amtsannahme ist der Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben bzw. jedem Miterben verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, § 2215 Abs. 1 BGB. Da das Nachlassverzeichnis das wichtigste Kontrollmittel des Erben ist, meint unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern" i. S. d. § 121 Abs. 1 BGB. Folglich darf der Testamentsvollstrecker nicht ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Dieselbe Rechtssache" als gemeinsamer Bezugspunkt

a) Keine Personenidentität Rz. 26 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 396 AO verlangt nach der heutigen, zutreffenden h.M. zwar keine Personenidentität der Verfahrensbeteiligten im Besteuerungs- und im Strafverfahren, mithin des Steuerschuldners und des Beschuldigten (Angeklagten), doch kann nicht zugleich auf die Identität der Verfahrensgegenstände verzichtet werden[2]. Rz. 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Bearbeiterübersicht

Zitiervorschlag (Beispiel) Krämer in Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Tz 20mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.2.1 Vor dem Erbfall in der Person des Erblassers entstandene Steuern

Rz. 60 Nachdem die Erben wegen der durch den Erblasser angeordneten Vermögensverwaltung keine Verfügungsbefugnis über ihr Erbe haben, greift § 34 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 AO ein, wonach der mit der Verwaltung betraute Testamentsvollstrecker die Steuerschuld für die Erben zu begleichen hat. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung ergibt sich aus der Abgabenordnung für den Test...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Verzögerungsgeld

Rz. 74 [Autor/Stand] Ein effektives und mit Blick auf das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2 AO bedenkliches Druckmittel ist Verzögerungsgeld (§ 146 Abs. 2c AO – bis 2020 § 146 Abs. 2b AO)[2]. Ein solches kann – nur einmalig[3] – i.H.v. 2.500–250.000 EUR verhängt werden, wenn der Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung nach § 200 AO nicht fristgerec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verhältnis zu § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO

Rz. 240 [Autor/Stand] § 393 Abs. 2 Satz 2 AO bestimmt die Ausnahmen vom Verwendungsverbot des Abs. 2 Satz 1. Ein Verwertungsverbot entfällt, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. In diesem Fall hat das Legalitätsprinzip Vorrang vor dem Steuergeheimnis. Wann ein solches Interesse anzunehmen ist, bestimmt die Vorschrift nicht selbst, sonder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 57 § 275 SGB V lautet– soweit dieser im Zusammenhang mit der Begutachtung eines Arbeitnehmers wegen Zweifeln an seiner Arbeitsunfähigkeit von Belang ist – wie folgt: Abs. 1: Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, … … bei Arb...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 13.1 Voraussetzungen

Rz. 86 Gemäß § 2219 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker Schadensersatz zu leisten, wenn er bei der Ausübung seines Amtes schuldhaft eine ihm obliegende Verpflichtung verletzt und den Erben hierdurch ein Schaden entsteht. Hierbei hat er sich an seinen beruflichen Qualifikationen messen zu lassen. Eine Pflichtverletzung kann sowohl die Ausführung einer pflichtwidrigen al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 3 Verhältnis Erben/Testamentsvollstrecker

Rz. 8 Das Rechtsverhältnis zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker ist geprägt von den Regelungen in § 2218 BGB. Auch wenn dort auf die Regelungen des Auftragsrechts verwiesen wird, besteht zwischen den Beteiligten kein Auftragsverhältnis, sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis sui generis. Rechtstechnisch gesehen ist der Testamentsvollstrecker weder Beauftragte...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.5 Rechnungslegung

Rz. 55 Neben der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht ist der Testamentsvollstrecker auf Verlangen der Erben zur Rechnungslegung verpflichtet, der er innerhalb einer angemessenen Frist nachzukommen hat. Nach § 2218 Abs. 2 BGB kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder eine reine Abwicklungsvollstreckung handelt – dies bei einer länger als ein Jahr ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 5.3.1 Saisonbeschäftigungen

Für Drittstaatsangehörige ist eine Saisonbeschäftigung grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen möglich. Bei der Saisonbeschäftigung ist die Beschäftigung ausnahmsweise ohne Aufenthaltstitel nur auf Grundlage einer (isolierten) Arbeitserlaubnis möglich. Dabei ersetzt die Erlaubnis zur Saisonarbeit den Aufenthaltstitel zu...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.5 Förderungsart

Rz. 25 Nach dem Grundsatz des § 17 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung als verlorener Zuschuss gezahlt, soweit nicht in § 17 Abs. 2 und 3 BAföG Abweichendes bestimmt ist. Im Ergebnis kommt eine Ausbildungsförderung als Zuschuss nur noch bei Schülern in Betracht. Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Tei...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 1 Allgemeines

Die Anlage SPIF ist erstmalig für den VZ 2023 auszufüllen. Diese Anlage ist auszufüllen, wenn der Steuerpflichtige in einen Spezial-Investmentfornds investiert ist. Die relevanten Beträge sind in die Anlage GK zu übernehmen und werden dort bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.4 Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Nach Abs. 3 hat der zuständige Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass sich bei einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen diese zum Wohl des Leistungsberechtigten ergänzen. Die Vorschrift knüpft an den bei Erlass des Gesetzes vorgefundenen Tatbestand der Hilfeleistung und Sozialleistungserbringung auch durch gemeinnützige und freie Einric...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Felix, Vorläufige Leistungen im Sozialrecht, SGb 2022, 12. Krause, Die sozialen Dienste im System der Sozialversicherung, der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 1985, 346. Kreutz, Gesetzlich normierte Kommunikationshilfen für Gehörlose, ZFSH/SGB 2008, 586. Münder, Verbände der freien Wohlfahrtspflege – ein strittiger Begriff, NDV 1996, 350. Pickel, Zusam...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zu den Einweisungsvorschriften. Sie richtet sich an die Sozialleistungsträger und legt diesen die Verpflichtung auf, im Interesse der Verwirklichung der sozialen Rechte (§ 2) dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialleistungen zeitgemäß, zügig und umfassend (Abs. 1 Nr. 1) erbracht werden, die dafür erforderlichen sachlichen und personellen Kapazitäte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.4 Barrierefreier Zugang (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 68 Abs. 1 des SGB IX v. 19.6.2001 ist dem Abs. 1 die Nr. 4 angefügt worden. Damit werden die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu ihren Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet ist und auch die Erbringung von Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen möglich ist. Dabei betrifft der Zugang zu den Gebäuden ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.3 Geltung von § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (Abs. 2a)

Rz. 23c Abs. 2a mit dem Verweis auf den (neuen) § 11 BGG ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts v. 19.7.2016 (BGBl. I S. 1757) mit Wirkung zum 27.7.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Danach ist § 11 BGG bei der Ausführung von Sozialleistungen entsprechend anzuwenden. Zur Begründung ist dazu ausgeführt (BT-Drs. 18/7824 S. 48), da...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr