Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kostenverteilung und Kostenverteilungsänderung (FAQs) /   Dach (Erhaltungskosten)

Dr. Oliver Elzer
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Wo sind die Grenzen einer Änderung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG? Kann man auch Kostenverteilungen verändern, die für konstruktive Bestandteile, die zwingend Gemeinschaftseigentum sind, bestehen, oder ist dies nicht zulässig (Beispiel wäre hier das Dach einer Einzelgarage im Sondereigentum)?

Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG kann der geltende Umlageschlüssel geändert werden, unabhängig davon, ob er vereinbart war oder beschlossen ist oder es sich um den gesetzlichen Schlüssel nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG handelt. Es ist allerdings keine generelle Änderung möglich, sondern nur eine Änderung für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten.

Nach diesen Maßgaben ist es ohne Weiteres möglich, einem Wohnungseigentümer die Kosten für die Erhaltung eines wesentlichen Bauteils aufzuerlegen, der für das Gebäude konstruktiv ist, beispielsweise ein Dach.

Eine andere Frage ist, ob eine solche Änderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Bei den Garagen, die im Fall genannt werden, müsste man beispielsweise den Grundsatz der Maßstabskontinuität beachten.

 

Besteht nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine Beschlusskompetenz zu bestimmen, dass der Eigentümer der Dachgeschosswohnung die Kosten einer Dachsanierung (= Dachhaut) tragen muss?

Ja. Dieser Beschluss wird aber aller Voraussicht nach keiner ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen, da er nicht die Gebrauchsmöglichkeit berücksichtigt[1] und willkürlich erscheint.

 

Die Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage fassen den Beschluss, ein neues Flachdach zu errichten. Es ist mit Kosten in Höhe von 60.000 EUR zu rechnen. Muss der Beschluss einstimmig gefasst werden oder entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen?

Es reicht eine einfache Mehrheit (die Wohnungseigentümer können etwas ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: KI-Anwendungen für Immobilienmakler
KI-Anwendungen für Immobilienmakler
Bild: Haufe Shop

Es geht um die Einsatzmöglichkeiten von KI speziell für Maklerbüros - ob im CRM-System, bei der Texterstellung oder bei Bildern und Videos. Anhand von Beispielen gibt es Impulse zur Optimierung von Routineaufgaben und wertvolle Einblicke, um Arbeitsabläufe zu verbessern und Kosten zu senken. 


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren