Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnungspreis

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.1 Allgemeines

Rz. 371 Die Dokumentationsvorschriften ( § 90 Abs. 3 AO) sind Folge der Rechtsprechung des BFH vom 17.10.2001[1]. Der BFH konstatierte hierbei, dass die Beweisführungs- oder Feststellungspflicht hinsichtlich der Existenz von verdeckten Gewinnausschüttungen, selbst bei Sachverhalten, die einen internationalen Bezug aufweisen, bei der Finanzbehörde liegt. Während Steuerpflichti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.1 Einführung des § 1 AStG mit der Einführung des Außensteuergesetzes (AStG)

Rz. 9 Nach einem ausgedehnten legislativen Verfahren trat das Außensteuergesetz (bekannt als „Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen“ [1]) zusammen mit § 1 AStG, der den Anfangsteil des AStG bildet, am 13. September 1972 in Kraft. Die rechtliche Anwendung des Gesetzes begann mit dem Besteuerungszeitraum 1972. Die historische Gesetzesbegründung weist darauf hin, d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.5.1 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und verdeckten Einlagen (vE)

Rz. 35 § 1a AStG sieht rechtsfolgenseitig (nur) eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG vor. Da eine Korrektur nach anderen Vorschriften (§ 8 Abs. 3 S. 2, 3 KStG) nicht vorgesehen ist, ist bei (rein) innerstaatlichen Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden mit immateriellen Werten (z. B. beim Verkauf eines Markenrechtes von einer deutschen Mut...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.1 Allgemeines

Rz. 298 Aus ökonomischer Perspektive operiert eine international agierende Unternehmensgruppe als "Ganzes". Juristisch gesehen sind die einzelnen verbundenen Konzernunternehmen (z. B. Tochterkapitalgesellschaften) jedoch eigenständige Rechtssubjekte, die mithin separat in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten besteuert werden. Entsprechend hat das Steuerhoheitsgebiet, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.7 Mittelwertansatz beim hypothetischen Fremdvergleich (§ 1 Abs. 3a S. 6 AStG)

Rz. 197 Widerlegbare Vermutung: Mittelwertansatz: Innerhalb des ermittelten Einigungsbereichs besteht für den Steuerpflichtigen nicht die Freiheit, einen beliebigen Wert als fremdvergleichskonformen Verrechnungspreis anzusetzen. Vielmehr wird gemäß Satz 6 der Mittelwert des Einigungsbereichs herangezogen, es sei denn, der Steuerpflichtige kann glaubhaft machen, dass ein "ande...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.3 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 S. 2 AStG)

Rz. 96 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtiger: Satz 2 bestimmt, dass Steuerpflichtiger im Sinne von § 1 AStG und § 1a AStG auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft sein kann; § 1 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AStG. Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist zudem selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.5.2 § 162 Abs. 1 AO

Rz. 409 Nach § 162 Abs. 1 S. 1 AO müssen die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn die Finanzbehörde nicht in der Lage ist, diese zu ermitteln oder zu berechnen. Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AO sind dabei alle relevanten Umstände, die für die Schätzung bedeutsam sind, in Betracht zu ziehen. Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 90 Abs. 1 und Abs. 2 AO oder ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.5 Gegenbeweis anhand des Funktions- und Risikoprofils (§ 1 Abs. 3e S. 3 AStG)

Rz. 277 § 1 Abs. 3e Satz 3 AStG eröffnet den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eines Gegenbeweises, die (gesetzliche) Einstufung etwaiger (Finanzierungs-)Tätigkeiten nach Abs. 3e als funktions- und risikoarme Dienstleistungen zu entkräften. Die Steuerpflichtigen können dies erreichen, indem sie mittels einer Funktions- und Risikoanalyse "nachweisen", dass ihre Tätigkeiten ni...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.5.2 Verhältnis zum Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG)

Rz. 38 § 1a AStG steht nicht nur aufgrund seiner Entstehungsgeschichte in enger Verbindung mit § 1 AStG , vielmehr nimmt die Preisanpassungsklausel auch rechtsfolgenseitig Bezug auf § 1 AStG und ordnet nach Satz 2 eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG an (s. Rz. 63). Somit kann im Ergebnis eine (Einkünfte-)Korrektur aufgrund der Preisanpassungskl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.2 Bandbreite (§ 1 Abs. 3a S. 1 AStG)

Rz. 180 Bandbreite von Werten: Satz 1 erkennt an, dass der Fremdvergleichsgrundsatz in der Praxis oft nicht zu einem einzigen, präzisen Fremdvergleichspreis führt. Diese Ansicht wird auch durch die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 in Rz. 3.55 bestärkt, die in einem Zitat festhalten, dass die Verrechnungspreisbestimmung "keine exakte Wissenschaft ist". Stattdessen resulti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.5 Verhältnis zur Preisanpassungsklausel (§ 1a AStG)

Rz. 53 § 1a AStG steht nicht nur aufgrund seiner Entstehungsgeschichte[1] in enger Verbindung mit § 1 AStG, vielmehr nimmt die Preisanpassungsklausel auch rechtsfolgenseitig Bezug auf § 1 AStG und ordnet nach Satz 2 eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG an. Rz. 54 Trotz des engen Zusammenhangs beider Vorschriften ist die Ausgliederung der Preisan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 16.1 EU-Schiedskonvention

Rz. 460 Die sog. EU-Schiedskonvention, das Übereinkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung im Fall von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG), zielt darauf ab, Doppelbesteuerungen im Bereich der Verrechnungspreise durch ein mehrstufiges Verfahren zu verhindern. Dieses Verfahren besteht aus einem obligatorischen Schiedsverfahren, das einem Vers...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 7.2 Hinreichende Berücksichtigung der Unsicherheiten (§ 1a S. 6 Nr. 2 AStG)

Rz. 82 Ferner erfolgt auch keine Korrektur aufgrund von § 1a AStG, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er bei der Bestimmung des Verrechnungspreises die aus der künftigen Entwicklung resultierenden Unsicherheiten angemessen berücksichtigt hat. Nach der Gesetzesbegründung[1] kann dies insbesondere durch extern veröffentlichte Informationen seitens des Unternehmens und a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.2.1 Einführung der Preisanpassungsklausel erstmals mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG) in § 1 Abs. 3 Sätze 11–12 AStG a. F.

Rz. 5 Erstmals wurde eine Preisanpassungsnorm durch das UntStRefG 2008[1] in § 1 Abs. 3 S. 11 u. 12 AStG a. F. eingefügt und durch die Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) flankiert. In Abstimmung mit der internationalen Entwicklung erließ die Finanzverwaltung zudem Verwaltungsanweisungen, die sich gleichzeitig an der Spruchpraxis des BFH orientierten. Im Hinblick auf die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Literaturverzeichnis Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78, S. 132; Behrens, BFH: Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG – verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel, RdF 2024, 72; Binn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3 Dreistufiger Aufbau des Dokumentationspakets

Rz. 382 Es wird den Staaten empfohlen, ihren Ansatz zur Dokumentation zu vereinheitlichen und eine dreigliedrige Struktur zu implementieren. Dabei dient das EU-Masterfile-Konzept als Richtlinie, um die Erstellung von Dokumentationen zu vereinfachen. Dieses Konzept wird durch das länderbezogene Berichtswesen (sog. Country-by-Country Reporting) ergänzt. Die dreistufige Struktur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 AStG ist unionsrechtskonform. § 17 Abs. 1 AStG nimmt Bezug auf die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Ein Stpfl. mit Auslandsbeziehungen unterliegt weitergehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten als ein Stpfl. mit Geschäftsfeld im Inland. In der Fassung ab dem 1.1.2022[1] ist von einer zufälligen Inländerbeherrschung nicht mehr aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.4 Zuordnung von Einkünften zu der maßgeblichen Substanz (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 370 § 8 Abs. 2 S. 4 AStG regelt die Reichweite des Substanznachweises, d. h. den Substanznachweis der Höhe nach. Die Norm knüpft an das Vorliegen einer "wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit" an und ordnet dieser Tätigkeit nur solche Einkünfte zu, die durch die Tätigkeit "erzielt" werden und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG) beachtet worden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 2 Wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile, erhebliche Abweichung zwischen Gewinnentwicklung und -erwartung (§ 1a S. 1 AStG)

Rz. 51 Wesentlichkeitskriterium: § 1a S. 1 AStG nimmt dem Wortlaut nach nur "wesentliche" immaterielle Werte und Vorteile in den Blick. Wann immaterielle Werte bzw. Vorteile "wesentlich" sind, definiert § 1a AStG jedoch nicht. Einen Anhaltspunkt bietet dabei eine Parallelwertung durch einen Blick ins weitere Normenumfeld – nämlich im Rahmen der Funktionsverlagerung: Der Begri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.5 Bestimmung und Bepreisung der Geschäftsbeziehungen (§ 1 Abs. 5 S. 4 AStG)

Rz. 327 Auf der zweiten Stufe müssen nach § 1 Abs. 5 S. 4 AStG auf Basis der in § 1 Abs. 5 S. 3 AStG festgelegten Zuordnungen die "Art der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und seiner Betriebsstätte" sowie die (fremdüblichen) Verrechnungspreise für diese Geschäftsbeziehungen ("anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen") festgelegt werden. Rz. 328 Anzunehmende schu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.1 Allgemeines

Rz. 241 Mit dem Wachstumschancengesetz wurden in den neuen Absätzen 3d und 3e in § 1 AStG erstmalig gesetzliche Verrechnungspreisregeln für unternehmensgruppeninterne Finanzierungsbeziehungen implementiert. Die Neufassung des § 1 AStG sollte nach § 21 Abs. 1a AStG a. F. ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung kommen. Ein Bestandsschutz für Altdarlehen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3.1 Sicherung von deutschem Steuersubstrat

Rz. 16 Die Bedeutung von immateriellen Werten, vornehmlich das geistige Eigentum an Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, aber auch sonstigem wertvollen Wissen (Know-how) sowie gesammelte Daten, wächst für einen nachhaltigen (internationalen) Geschäftserfolg seit Jahrzehnten und dies über die verschiedensten Branchen hinweg.[1] Dabei sind in einer immer weiter forts...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Seit der Einführung des AStG im Jahr 1972 hat § 1 AStG mehrere Anpassungen erfahren (s. dazu Rz. 8 ff.). Bis zur Durchführung der Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 blieben die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 AStG weitgehend unverändert. Allerdings hat die Definition der "Geschäftsbeziehung" gemäß § 1 Abs. 4 AStG im Laufe der Zeit mehrfache Änderungen erfahren. Mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–13 AStG)

Rz. 48 Die hinzurechnungssteuerlichen Bestimmungen in §§ 7 ff. AStG und die Verrechnungspreisvorschriften in § 1 AStG überschneiden sich in ihren Anwendungsbereichen, interagieren miteinander und können sich ergänzen. Ein Zusammentreffen der Verrechnungspreisvorschriften und der Hinzurechnungsregelungen ergibt sich im Grundsatz schon, weil die Ermittlung des Hinzurechnungsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.8 Gewinnabgrenzung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern (§ 1 Abs. 5 S. 7 AStG)

Rz. 338 Nach § 1 Abs. 5 S. 7 AStG sind die Bestimmungen der § 1 Abs. 5 Sätze 1 bis 4 AStG nicht auf die Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft anzuwenden, unabhängig davon, ob eine unmittelbare oder eine nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG mittelbare Beteiligung vorliegt. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.1 Allgemeines

Rz. 353 In der heutigen, sich rasant verändernden und globalisierten Welt, stoßen Konzerne, insbes. mit internationaler Präsenz, auf komplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte, die auch durch (deutsche) Außenprüfungen untersucht und überprüft werden. Solche Vorgänge mit Auslandsbezug sind für den deutschen Fiskus von erheblicher Bedeutung, da sie über die Problematik "bloße...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.5 DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c S. 4 AStG)

Rz. 233 DEMPE-Konzept: Nach Satz 3 bildet das (zivilrechtliche oder wirtschaftliche) Eigentum oder die Inhaberschaft an einem immateriellen Wert zunächst nur den Ausgangspunkt zur Bestimmung, welchem Beteiligten die Erträge aus dessen Verwertung zustehen. Weiterhin ist i. S. einer funktionsorientierten Vergütung zu prüfen, welche wertschöpfenden Funktionen in Bezug auf den im...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.3 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen

Rz. 56 Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen ist somit akzessorisch. Eine eigenständige Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, die nicht mit einer Pflicht zur Aufzeichnung von Daten in Zusammenhang stehen, ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise (Abs. 3)

Rz. 6 Mit § 7 Abs. 3 EUAHiG setzt der Gesetzgeber nahezu identisch Art. 8a Abs. 1 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Das BZSt als zentrales Verbindungsbüro meldet demnach die in § 7 Abs. 7 EUAHiG näher definierten Daten zu allen nach dem 31.12.2016 erteilten, getroffenen, geänderten oder erneuerten grenzüberschreitenden Vorbescheiden und zu nach dem 31.12.2016 e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise in der Übergangszeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Regelung in § 7 Abs. 4 EUAHiG betrifft ausschließlich die Übermittlung von Altfällen. Gemeint sind damit solche grenzüberschreitenden Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die in der Zeit zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 erteilt, getroffen, geändert oder erneuert wurden. Innerhalb dieser Gruppe erfolgt eine weitere Diff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Ausschlussregelung (Abs. 6)

Rz. 9 Der automatische Informationsaustausch nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG findet nach § 7 Abs. 6 EUAHiG dann nicht statt, wenn ausschließlich die Steuerangelegenheiten einer oder mehrere natürlicher Personen betroffen sind. Damit liegt im nationalen Recht eine praktisch identische Umsetzung von Art. 8a Abs. 4 der Amtshilferichtline vor. Diese Regelung kann im Einzelfall bei g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 13 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend länderbezogene Berichte (Abs. 12)

Rz. 15 Entsprechend der Regelung in § 7 Abs. 9 EUAHiG für grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über Verrechnungspreise legt § 7 Abs. 12 EUAHiG fest, dass das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die von anderen Mitgliedstaaten empfangenen Daten nach § 7 Abs. 10 und 11 EUAHiG zu den länderbezogenen Berichten entgegennimmt und an die zuständigen Landesfinanzbehörde...mehr

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Kostenweiterbelastung und A... / 2.4.2 Jahresendanpassungen

Eine Besonderheit bilden sog. Jahresendanpassungen bzw. Verrechnungspreiskorrekturen, die ausschließlich aus ertragsteuerlichen Gründen erfolgen. Nachträgliche Anpassungen der Bepreisung erbrachter Lieferungen oder sonstiger Leistungen ziehen grds. eine Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 17 UStG) nach sich. Fraglich ist jedoch, ob dies auch bei rein ertragsteuerlich getrieb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Begriffsdefinition (Abs. 2)

Rz. 5 § 12 Abs. 2 S. 1 EUAHiG definiert den Begriff der gleichzeitigen Prüfung i. S. d. Abs. 1 als behördliche Ermittlungen, die von der zuständigen Finanzbehörde gleichzeitig mit der entsprechenden Behörde eines anderen Mitgliedstaats im jeweils eigenen Hoheitsgebiet in Bezug auf eine Person oder mehrere Personen von gemeinsamen oder ergänzendem Interesse durchgeführt werde...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.4 Erfordernis eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten

Rz. 136 Durch sogenannte "Transferpreise" können Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken der jeweiligen Geschäftsart zugeordnet werden, so dass Fehlanreize und damit zugleich Abweichungen vom übergeordneten Risikoappetit vermieden werden können. Implizite Liquiditätselemente in den Marktpreisen können ohne Transferpreise nicht sichtbar gemacht werden. Verzichtet man auf de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Verrechnungssysteme in kleineren Instituten

Kleinere Institute befinden sich zumeist noch in der Phase der Erstellung eines Konzeptes zum Einsatz von Verrechnungssystemen. Die Liquiditätskosten und -nutzen werden teilweise bereits im Bereich der Kalkulation verarbeitet. Darüber hinaus erfolgt zumeist keine Quantifizierung von Liquiditätskosten und -nutzen in den Verfahren der Institute, d. h. der Preis der erwarteten ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.6 Empfehlungen von CEBS

Rz. 141 Schließlich hat CEBS im Dezember 2010 Leitlinien zur Verrechnung von Liquiditätskosten formuliert, deren Kernelemente im Rahmen der dritten und vierten MaRisk-Novelle auch in Deutschland umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich um folgende Grundgedanken:[1] Leitlinie 1: Der Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte als wichtiger Bestandteil des Liq...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Methodenverantwortung

Rz. 196 Die Aufsicht fordert die Wahrnehmung der Methodenverantwortung durch einen vom Markt und Handel unabhängigen Bereich. Ebenjener Bereich soll sich federführend um die Entwicklung und Qualität sowie die regelmäßige Überprüfung des Liquiditätstransferpreissystems kümmern. Auf diese Weise soll ein Interessenkonflikt vermieden werden, dem ein Bereich mit Positions- bzw. E...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Gestaffelte Anforderungen an ein Verrechnungssystem

Rz. 142 Vor dem Hintergrund der internationalen Vorgaben wurde im Zuge der dritten MaRisk-Novelle von der Aufsicht zunächst gefordert, unter Proportionalitätsgesichtspunkten die jeweiligen Liquiditätskosten und -risiken sowie ggf. Beiträge zur Refinanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen. Se...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Methodenfreiheit

Rz. 60 Auf welcher Basis der zukünftige Liquiditätsbedarf ermittelt wird, bleibt den Instituten überlassen. Neben einfachen Hochrechnungen sind zur Erstellung einer Liquiditätsübersicht unter normalen Bedingungen auch der Rückgriff auf historische Daten und die Verwendung statistischer Verfahren möglich. Dabei können saisonale oder konjunkturelle Faktoren, Zinsempfindlichkei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Bedeutung des Verrechnungssystems für den SREP

Rz. 159 Die EBA erwartet von den zuständigen Behörden ihren Leitlinien zum SREP zufolge auch eine Beurteilung, ob die Institute ein geeignetes "Liquiditätstransferpreissystem" ("Funds Transfer Pricing", FTP) eingerichtet haben und dabei bestimmte Aspekte berücksichtigt wurden. Insbesondere soll geprüft werden, ob das Liquiditätstransferpreissystem alle wichtigen Geschäftstät...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Grundsätzliche Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement

Rz. 85 Die regulatorischen Entwicklungen schlagen sich auch in den MaRisk nieder, indem die Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken im Rahmen der zweiten bis fünften MaRisk-Novelle jeweils massiv überarbeitet und erweitert wurden. Während mit der sechsten MaRisk-Novelle Anpassungen in nur noch überschaubarem Maße vorgenommen wurden, beschränken sich die aktuel...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.2 Verrechnungspreise

Eine der zentralen nationalen Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverschiebungen in das niedrig besteuernde Ausland ist die Korrektur von Verrechnungspreisen gemäß § 1 AStG. Hierunter ist die steuerliche Würdigung von Transferpreisen zwischen verbundenen Unternehmen zu sehen. Werden diese von der Finanzverwaltung als nicht angemessen angesehen, kann es zu einer Gewinnkorrek...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.1.2 Sonderfragen

Eine maßgebliche Bedeutung für die Frage des angemessenen Verrechnungspreises ist auch die Funktion, die das jeweilige Unternehmen erfüllt, sowie das Risiko, welches es zu tragen hat. Welche Art des Vertriebs ein Steuerpflichtiger wählt, steht in seinem Ermessen. Steuerliche Probleme können aber hinsichtlich der Verrechnungspreise daraus resultieren, dass eine einmal gewählte...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der Angemessenheit ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.2 Immaterielle Werte

Bei der Nutzungsüberlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (Marken, Patente, Kundenstamm, Lizenzen usw.) ist als angemessener Fremdpreis eine angemessene Lizenzgebühr zu entrichten. Dies wird regelmäßig ein Prozentsatz vom Umsatz sein, es kann aber auch ein fester Betrag vereinbart werden.[1] Immaterielle Werte sind deshalb im Kontext internationaler Verrechnungspreise v...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.2 Standardmethoden

Die wichtigsten Methoden zur Ermittlung von angemessenen Verrechnungspreisen sind nach wie vor die 3 sog. Standardmethoden.[1] Allerdings haben nach der Neufassung des Gesetzes diese Methoden nicht mehr Vorrang vor den anderen Methoden. § 1 Abs. 3 Satz 1 AStG a. F. wurde aufgehoben.[2] Es gilt nunmehr nach § 1 Abs. 3 Satz 5 AStG, dass die beste Methode anzuwenden ist.[3] In ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.1.1 Allgemeines

Bei der Lieferung von Waren ist der angemessene Verrechnungspreis – vorbehaltlich des jeweiligen EInzelfalles – regelmäßig der, den fremde Dritte vereinbaren würden.[1] Damit die jeweiligen Lieferungen vergleichbar sind, sind die folgenden Aspekte auf ihre Vergleichbarkeit zu prüfen: Es muss sich um gleichartige Güter oder Waren handeln; hierbei sind Art, Qualität, Ausstattun...mehr