Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnungspreis

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.3 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen

Rz. 56 Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen ist somit akzessorisch. Eine eigenständige Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, die nicht mit einer Pflicht zur Aufzeichnung von Daten in Zusammenhang stehen, ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise (Abs. 3)

Rz. 6 Mit § 7 Abs. 3 EUAHiG setzt der Gesetzgeber nahezu identisch Art. 8a Abs. 1 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Das BZSt als zentrales Verbindungsbüro meldet demnach die in § 7 Abs. 7 EUAHiG näher definierten Daten zu allen nach dem 31.12.2016 erteilten, getroffenen, geänderten oder erneuerten grenzüberschreitenden Vorbescheiden und zu nach dem 31.12.2016 e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise in der Übergangszeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Regelung in § 7 Abs. 4 EUAHiG betrifft ausschließlich die Übermittlung von Altfällen. Gemeint sind damit solche grenzüberschreitenden Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die in der Zeit zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 erteilt, getroffen, geändert oder erneuert wurden. Innerhalb dieser Gruppe erfolgt eine weitere Diff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Ausschlussregelung (Abs. 6)

Rz. 9 Der automatische Informationsaustausch nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG findet nach § 7 Abs. 6 EUAHiG dann nicht statt, wenn ausschließlich die Steuerangelegenheiten einer oder mehrere natürlicher Personen betroffen sind. Damit liegt im nationalen Recht eine praktisch identische Umsetzung von Art. 8a Abs. 4 der Amtshilferichtline vor. Diese Regelung kann im Einzelfall bei g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 13 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend länderbezogene Berichte (Abs. 12)

Rz. 15 Entsprechend der Regelung in § 7 Abs. 9 EUAHiG für grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über Verrechnungspreise legt § 7 Abs. 12 EUAHiG fest, dass das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die von anderen Mitgliedstaaten empfangenen Daten nach § 7 Abs. 10 und 11 EUAHiG zu den länderbezogenen Berichten entgegennimmt und an die zuständigen Landesfinanzbehörde...mehr

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Kostenweiterbelastung und A... / 2.4.2 Jahresendanpassungen

Eine Besonderheit bilden sog. Jahresendanpassungen bzw. Verrechnungspreiskorrekturen, die ausschließlich aus ertragsteuerlichen Gründen erfolgen. Nachträgliche Anpassungen der Bepreisung erbrachter Lieferungen oder sonstiger Leistungen ziehen grds. eine Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 17 UStG) nach sich. Fraglich ist jedoch, ob dies auch bei rein ertragsteuerlich getrieb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Begriffsdefinition (Abs. 2)

Rz. 5 § 12 Abs. 2 S. 1 EUAHiG definiert den Begriff der gleichzeitigen Prüfung i. S. d. Abs. 1 als behördliche Ermittlungen, die von der zuständigen Finanzbehörde gleichzeitig mit der entsprechenden Behörde eines anderen Mitgliedstaats im jeweils eigenen Hoheitsgebiet in Bezug auf eine Person oder mehrere Personen von gemeinsamen oder ergänzendem Interesse durchgeführt werde...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.4 Erfordernis eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten

Rz. 136 Durch sogenannte "Transferpreise" können Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken der jeweiligen Geschäftsart zugeordnet werden, so dass Fehlanreize und damit zugleich Abweichungen vom übergeordneten Risikoappetit vermieden werden können. Implizite Liquiditätselemente in den Marktpreisen können ohne Transferpreise nicht sichtbar gemacht werden. Verzichtet man auf de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.6 Empfehlungen von CEBS

Rz. 141 Schließlich hat CEBS im Dezember 2010 Leitlinien zur Verrechnung von Liquiditätskosten formuliert, deren Kernelemente im Rahmen der dritten und vierten MaRisk-Novelle auch in Deutschland umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich um folgende Grundgedanken:[1] Leitlinie 1: Der Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte als wichtiger Bestandteil des Liq...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Verrechnungssysteme in kleineren Instituten

Kleinere Institute befinden sich zumeist noch in der Phase der Erstellung eines Konzeptes zum Einsatz von Verrechnungssystemen. Die Liquiditätskosten und -nutzen werden teilweise bereits im Bereich der Kalkulation verarbeitet. Darüber hinaus erfolgt zumeist keine Quantifizierung von Liquiditätskosten und -nutzen in den Verfahren der Institute, d. h. der Preis der erwarteten ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Methodenverantwortung

Rz. 196 Die Aufsicht fordert die Wahrnehmung der Methodenverantwortung durch einen vom Markt und Handel unabhängigen Bereich. Ebenjener Bereich soll sich federführend um die Entwicklung und Qualität sowie die regelmäßige Überprüfung des Liquiditätstransferpreissystems kümmern. Auf diese Weise soll ein Interessenkonflikt vermieden werden, dem ein Bereich mit Positions- bzw. E...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Gestaffelte Anforderungen an ein Verrechnungssystem

Rz. 142 Vor dem Hintergrund der internationalen Vorgaben wurde im Zuge der dritten MaRisk-Novelle von der Aufsicht zunächst gefordert, unter Proportionalitätsgesichtspunkten die jeweiligen Liquiditätskosten und -risiken sowie ggf. Beiträge zur Refinanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen. Se...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Methodenfreiheit

Rz. 60 Auf welcher Basis der zukünftige Liquiditätsbedarf ermittelt wird, bleibt den Instituten überlassen. Neben einfachen Hochrechnungen sind zur Erstellung einer Liquiditätsübersicht unter normalen Bedingungen auch der Rückgriff auf historische Daten und die Verwendung statistischer Verfahren möglich. Dabei können saisonale oder konjunkturelle Faktoren, Zinsempfindlichkei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Bedeutung des Verrechnungssystems für den SREP

Rz. 159 Die EBA erwartet von den zuständigen Behörden ihren Leitlinien zum SREP zufolge auch eine Beurteilung, ob die Institute ein geeignetes "Liquiditätstransferpreissystem" ("Funds Transfer Pricing", FTP) eingerichtet haben und dabei bestimmte Aspekte berücksichtigt wurden. Insbesondere soll geprüft werden, ob das Liquiditätstransferpreissystem alle wichtigen Geschäftstät...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Grundsätzliche Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement

Rz. 85 Die regulatorischen Entwicklungen schlagen sich auch in den MaRisk nieder, indem die Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken im Rahmen der zweiten bis fünften MaRisk-Novelle jeweils massiv überarbeitet und erweitert wurden. Während mit der sechsten MaRisk-Novelle Anpassungen in nur noch überschaubarem Maße vorgenommen wurden, beschränken sich die aktuel...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.2 Verrechnungspreise

Eine der zentralen nationalen Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverschiebungen in das niedrig besteuernde Ausland ist die Korrektur von Verrechnungspreisen gemäß § 1 AStG. Hierunter ist die steuerliche Würdigung von Transferpreisen zwischen verbundenen Unternehmen zu sehen. Werden diese von der Finanzverwaltung als nicht angemessen angesehen, kann es zu einer Gewinnkorrek...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.1.2 Sonderfragen

Eine maßgebliche Bedeutung für die Frage des angemessenen Verrechnungspreises ist auch die Funktion, die das jeweilige Unternehmen erfüllt, sowie das Risiko, welches es zu tragen hat. Welche Art des Vertriebs ein Steuerpflichtiger wählt, steht in seinem Ermessen. Steuerliche Probleme können aber hinsichtlich der Verrechnungspreise daraus resultieren, dass eine einmal gewählte...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der Angemessenheit ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.2 Immaterielle Werte

Bei der Nutzungsüberlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (Marken, Patente, Kundenstamm, Lizenzen usw.) ist als angemessener Fremdpreis eine angemessene Lizenzgebühr zu entrichten. Dies wird regelmäßig ein Prozentsatz vom Umsatz sein, es kann aber auch ein fester Betrag vereinbart werden.[1] Immaterielle Werte sind deshalb im Kontext internationaler Verrechnungspreise v...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.1.1 Allgemeines

Bei der Lieferung von Waren ist der angemessene Verrechnungspreis – vorbehaltlich des jeweiligen EInzelfalles – regelmäßig der, den fremde Dritte vereinbaren würden.[1] Damit die jeweiligen Lieferungen vergleichbar sind, sind die folgenden Aspekte auf ihre Vergleichbarkeit zu prüfen: Es muss sich um gleichartige Güter oder Waren handeln; hierbei sind Art, Qualität, Ausstattun...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.2.3 Wiederverkaufspreismethode

Die dritte der Standardmethoden ist die Wiederverkaufspreismethode, die international als Resale Price Method (RPM) bezeichnet wird.[1] Bei dieser Methode ist der Ausgangspunkt der Absatzpreis, zu dem die Sache oder die Leistung an den Dritten abgegeben wird. Der Verrechnungspreis zwischen dem Wiederverkäufer und dem Lieferanten ist der Wiederverkaufspreis abzüglich eines Ge...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 3 Folgen eines Verstoßes gegen Verrechnungspreisgrundsätze und Dokumentationspflichten

Nach § 162 Abs. 3 AO wird widerlegbar vermutet, dass ein Steuerpflichtiger inländische Einkünfte verkürzt, wenn er eine Dokumentation i. S. von § 90 Abs. 3 AO nicht vorlegt oder diese Dokumentation im Wesentlichen nicht verwertbar ist. Zudem wird nach § 162 Abs. 3 Satz 2 AO der Finanzverwaltung die Ermächtigung eingeräumt, bei einer Schätzung innerhalb einer Bandbreite den f...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.2 Standardmethoden

Die wichtigsten Methoden zur Ermittlung von angemessenen Verrechnungspreisen sind nach wie vor die 3 sog. Standardmethoden.[1] Allerdings haben nach der Neufassung des Gesetzes diese Methoden nicht mehr Vorrang vor den anderen Methoden. § 1 Abs. 3 Satz 1 AStG a. F. wurde aufgehoben.[2] Es gilt nunmehr nach § 1 Abs. 3 Satz 5 AStG, dass die beste Methode anzuwenden ist.[3] In ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.2.1 Drittvergleichsmethode oder Preisvergleichsmethode

Nach der Drittvergleichsmethode [1] ist Verrechnungspreis der Preis, den unabhängige Dritte im Geschäftsverkehr für ein gleiches Geschäft unter den gleichen Bedingungen vereinbart haben oder vereinbart hätten. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass sie als einzige direkt auf das Verhalten fremder Dritter abstellt. Problematisch ist indes, dass es regelmäßig schwer ist, ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.6 Absprachen über Verrechnungspreismethoden

Es ist angesichts der Unsicherheiten, die oftmals über den zutreffenden Verrechnungspreis bestehen, offensichtlich, dass Unternehmen ein Bedürfnis nach Absprachen über Verrechnungspreise haben, um nicht vielleicht nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung unliebsame Überraschungen zu erleben. Dieses Bedürfnis hat auch die Finanzverwaltung erkannt und – in Anlehnung an ents...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5 Methodenwahl bei wichtigen Liefer- und Leistungsbeziehungen

1.5.1 Lieferung von Waren 1.5.1.1 Allgemeines Bei der Lieferung von Waren ist der angemessene Verrechnungspreis – vorbehaltlich des jeweiligen EInzelfalles – regelmäßig der, den fremde Dritte vereinbaren würden.[1] Damit die jeweiligen Lieferungen vergleichbar sind, sind die folgenden Aspekte auf ihre Vergleichbarkeit zu prüfen: Es muss sich um gleichartige Güter oder Waren han...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.1 Lieferung von Waren

1.5.1.1 Allgemeines Bei der Lieferung von Waren ist der angemessene Verrechnungspreis – vorbehaltlich des jeweiligen EInzelfalles – regelmäßig der, den fremde Dritte vereinbaren würden.[1] Damit die jeweiligen Lieferungen vergleichbar sind, sind die folgenden Aspekte auf ihre Vergleichbarkeit zu prüfen: Es muss sich um gleichartige Güter oder Waren handeln; hierbei sind Art, Q...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1 Methoden der Abgrenzung

1.1 Allgemeines Der allgemeine Maßstab, an dem sich ein Verrechnungspreis messen lassen muss, ist der Preis, der auch unter unabhängigen Dritten unter gleichen Umständen vereinbart worden wäre. Hierbei gilt der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters.[1] Bei dem Fremdvergleich kann unterschieden werden zwischen einem konkreten Fremdvergleich und einem hypo...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.6 Funktionsverlagerungen

Besondere Fragen ergeben sich bei sog. Funktionsverlagerungen. Diese waren seit 2008 in § 1 Abs. 3 Sätze 9 bis 13 AStG gesondert geregelt. Einzelheiten ergeben sich aus der FVerlV.[1] Nach den letzten Änderungen findet sich die gesetzliche Regelung zur Funktionsverlagerung in § 1 Abs. 3b AStG. Weiterhin sind die Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung zu beachten, die auf...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerliche Behandlung

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.3.1.2 Transaktionsbezogene Netto-Margen-Methode

Die zweite gewinnorientierte Methode ist die transaktionsbezogene Netto-Margen-Methode, die international als Transactional Net Margin Method oder TNMM bezeichnet wird.[1] Bei dieser wird die Gewinnmarge eines konzerninternen Geschäfts mit der eines Fremdgeschäfts untersucht. Diese Methode ähnelt somit der Kostenaufschlag- oder der Wiederverkaufspreismethode. Sie unterscheid...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.4 Wahl der Methode

Hinsichtlich der Methodenwahl fand sich in § 1 Abs. 3 Satz 1 AStG a. F. eine gesetzliche Festlegung, dass die 3 oben dargestellten Standardmethoden Vorrang gegenüber den weiteren Methoden haben. Welche der 3 Standardmethoden angewandt wird, war gesetzlich nicht fixiert. Die Parteien waren hier grundsätzlich in ihrer Wahl frei. Dies galt allerdings dann nicht, wenn die gewähl...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.3 Dienstleistungen

Leistungen werden grundsätzlich regelmäßig wie Warenlieferungen behandelt. Die oben dargestellten Grundsätze gelten somit entsprechend. Auch bei Dienstleistungen sind zunächst im Rahmen der Funktionsanalyse die Funktion und die Risiken der einzelnen Gesellschaften zu ermitteln, um sodann einen fremdüblichen Preis ermitteln zu können.[1] Die Verwaltung wendet bei Dienstleistun...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.8 Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz und das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Wie bereits verschiedentlich dargestellt, wurde das Recht der Verrechnungspreise im Jahr 2021 durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[1] und das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug[2] in einigen Punkten geändert.[3] Diese Änderungen sind in die obigen Darstellungen bereits eingeflossen. Zusammengefasst sind die wesentlichen Änderungen wie folgt: Der ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.9 Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der "DAC 7"

Im Hinblick auf die Dokumentation von Verrechnungspreisen hat das Gesetz zur Umsetzung der DAC-7-Richtlinie v. 20.12.2022[1] eine weitere Verschärfung mit sich gebracht. § 90 AO wurde dahingehend geändert, dass bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen eine zeitnahe Aufzeichnung zu erstellen ist und auf Aufforderung der Behörde eine Ergänzung zu erfolgen hat. Zudem kann die F...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.2.2 Kostenaufschlagsmethode

Die zweite wichtige Standardmethode ist die Kostenaufschlagsmethode.[1] International wird von cost plus method gesprochen. Ausgangspunkt dieser Methode sind die Kosten des Herstellers bzw. des Leistenden, auf die ein angemessener Gewinnaufschlag berechnet wird. Der sich dann ergebende Preis ist der Verrechnungspreis. Die Kosten können dabei mit jedem anerkannten Kostenrechnu...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 4 Entwicklungen im Verhältnis des deutschen Rechts zum EU-Recht

In den letzten Jahren ist das Verhältnis der deutschen Regelungen zur Bestimmung von Verrechnungspreisen zum EU-Recht verschiedentlich thematisiert worden. Zu verweisen ist hierbei zunächst auf den Vorlagebeschluss des FG Rheinland-Pfalz, welches durch den EuGH die Europarechtskonformität des § 1 AStG geklärt haben wollte.[1] Aufgrund dieses Vorlagebeschlusses hat der EuGH am...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.3.1.1 Profit-Split-Methode

Bei dieser Methode wird der Gesamtgewinn, den die verbundenen Unternehmen aus einem Geschäft mit Dritten erzielt haben, aufgeteilt.[1] Dabei ist der Aufteilungsmaßstab der jeweilige Mehrwert, der durch das Geschäft erzielt wird. Maßgeblich für die Aufteilung des Gewinns sind dabei die jeweils ausgeführte Funktion, das Risiko sowie die eingesetzten Mittel des Konzernunternehm...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.7 Verschärfung der Rechtslage durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) und die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013[1] ist in § 1 Außensteuergesetz (AStG) der sog. Authorised OECD Approach (AOA) zur Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Diese Neuregelungen fanden erstmalig für Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 31.12.2012 begonnen haben.[2] Die O...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.3.1 Gewinnorientierte Methoden

Bei den beiden gewinnorientierten Methoden wird nicht vom Preis ausgegangen, sondern vom Gewinn des jeweiligen Geschäfts.[1] Diese beiden Methoden werden grundsätzlich nicht von der Finanzverwaltung in Deutschland anerkannt, da zwischen fremden Dritten der Gewinn regelmäßig nicht die Basis für einen angemessenen Marktpreis sein wird. 1.3.1.1 Profit-Split-Methode Bei dieser Met...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 2 Pflichten im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation

In seinem Urteil vom 17.10.2001 urteilte der BFH, dass der Steuerpflichtige nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Verrechnungspreise hatte.[1] Auf diese ihm missliebige Entscheidung hat der Gesetzgeber reagiert, indem neue Aufzeichnungspflichten in die AO eingefügt wurden. Nach § 90 Abs. 3 AO besteht für einen Steue...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.1 Allgemeines

Der allgemeine Maßstab, an dem sich ein Verrechnungspreis messen lassen muss, ist der Preis, der auch unter unabhängigen Dritten unter gleichen Umständen vereinbart worden wäre. Hierbei gilt der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters.[1] Bei dem Fremdvergleich kann unterschieden werden zwischen einem konkreten Fremdvergleich und einem hypothetischen Frem...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.3.2 Globale Aufteilungsmethoden

Die globalen Aufteilungsmethoden entsprechen nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, da diese bei der Aufteilung nicht an Geschäfte, sondern an Gesamtgrößen anknüpfen.[1] Die Finanzverwaltung erkennt diese Methoden deshalb in Deutschland nicht an. Hingegen wird in den USA etwa die Gewinnvergleichsmethode (comparable profit method – CPM) durchaus anerkannt. Bei dieser Methode wer...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.4 Darlehen

Bei der Darlehensgewährung gilt, dass die Konditionen fremdüblich sein müssen.[1] Sie müssen also unter vergleichbaren Verhältnissen auch unter fremden Dritten so vereinbart werden. Hierbei sind zu berücksichtigen: Art des Kredits, Zweck des Kredits, Sicherheiten, Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, Währung, Wechselkursrisiken, Kapital- und Refinanzierungskosten. Zu beachten ist, d...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.5 Umlagen

Unter Umlagen[1] werden Verträge verstanden, durch die verbundene Unternehmen im gemeinsamen Interesse in einem Pool Leistungen erbringen oder erlangen.[2] Merkmale von Umlageverträgen sind damit: Die Leistungen müssen im Interesse der beteiligten Unternehmen erfolgen, die Leistungen müssen für die Beteiligten einen Vorteil erwarten lassen, die Leistungen erstrecken sich nur au...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.3 Übrige Methoden

Neben den 3 vorstehend dargestellten Standardmethoden gibt es verschiedene andere Methoden der Verrechnungspreisbestimmung, die aber in Deutschland nicht als besonders üblich anzusehen sind. Gleichwohl kann es sich im Einzelfall anbieten, die entsprechenden Methoden zur Verprobung eines Ergebnisses hinzuzuziehen. Diese übrigen Methoden sind im Ausland teilweise durchaus übli...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 4.1 Maßnahmekatalog der OECD bzw. G-20

Der Maßnahmekatalog der OECD zur Umsetzung der vorgenannten Ziele umfasst folgende 15 Punkte: Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Hierbei ist vor allem an eine Lösung der Besteuerungsprobleme, die sich aus der Digitalisierung ergeben, gedacht; insbesondere problematisch ist das Fehlen einer Betriebsstätte sowie die Mobilität immaterieller Vermögensgegenstände.[1] Verhinderu...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.4 Gesetz zur Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie der EU

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden verschiedene Bestimmungen der AO geändert bzw. neu in das Gesetz eingefügt. Von den relevanten Neuerungen sind zu nennen: Es wurden gewisse Verschärfungen der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach § 90 Ab...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.9 Änderungen im AStG im Jahr 2021

Wie bereits angedeutet, hat das AStG im Jahr 2021 durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[1] sowie das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuer[2] einige Änderungen erfahren. Diese gelten zumeist ab 2022. Zu nennen sind die folgenden Änderungen: Hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Verrechnungspreises erfolgten in § 1 AStG verschiedene Änderungen. So wurde der...mehr