Neben den 3 vorstehend dargestellten Standardmethoden gibt es verschiedene andere Methoden der Verrechnungspreisbestimmung, die aber in Deutschland nicht als besonders üblich anzusehen sind. Gleichwohl kann es sich im Einzelfall anbieten, die entsprechenden Methoden zur Verprobung eines Ergebnisses hinzuzuziehen. Diese übrigen Methoden sind im Ausland teilweise durchaus üblich, sodass es in jedem Fall sinnvoll ist, sie zu kennen. Da seit der Neufassung des § 1 AStG zudem kein gesetzlicher Vorrang der 3 Standardmethoden mehr besteht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die anderen Methoden zur Verrechnungspreisbestimmung zukünftig auch in Deutschland eine größere Bedeutung erlangen. In seinen Verwaltungsgrundsätzen aus dem Jahr 2021 nennt das BMF diese Methoden denn auch gleichberechtigt neben den 3 Standardmethoden.
1.3.1 Gewinnorientierte Methoden
Bei den beiden gewinnorientierten Methoden wird nicht vom Preis ausgegangen, sondern vom Gewinn des jeweiligen Geschäfts. Diese beiden Methoden werden grundsätzlich nicht von der Finanzverwaltung in Deutschland anerkannt, da zwischen fremden Dritten der Gewinn regelmäßig nicht die Basis für einen angemessenen Marktpreis sein wird.
1.3.1.1 Profit-Split-Methode
Bei dieser Methode wird der Gesamtgewinn, den die verbundenen Unternehmen aus einem Geschäft mit Dritten erzielt haben, aufgeteilt. Dabei ist der Aufteilungsmaßstab der jeweilige Mehrwert, der durch das Geschäft erzielt wird. Maßgeblich für die Aufteilung des Gewinns sind dabei die jeweils ausgeführte Funktion, das Risiko sowie die eingesetzten Mittel des Konzernunternehmens. Die Aufteilung kann dabei nach dem Gesamtgewinn erfolgen oder aber es kann eine Aufteilung in...