Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnungspreis

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Praxisprobleme

In der Praxis treten nachfolgende Abgrenzungsprobleme auf. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Bewertung nur auf die Frage des Ansatzes eines Transferpaketes im Rahmen einer "echten" Funktionsverlagerung bezieht. In diesen Fällen ist bei einer Verneinung einer Funktionsverlagerung (im engeren Sinne) dennoch eine Verechnungspreisproblematik (d. h. i. d. R. durch Einzelbewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Beispiele zur Direktabrechnung (aus Praxisfällen)

Praxis-Beispiel Fall 1 – Managementdienstleistungen Der im Maschinenbau tätigen D-GmbH werden von der US-Muttergesellschaft folgende Management-Gebühren in Rechnung gestellt: Gebühren für das Recht, den Konzernnamen zu führen (4 % Umsatzlizenz). Gebühren für Hilfestellungen bei der Auswahl und der Einstellung von leitenden Mitarbeitern (Abrechnung auf cost plus). Gebühren für di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 7 So bereiten Sie sich auf die Prüfung vor

So, wie der Prüfer sich anhand seiner Amtsakten vorbereitet, können auch Sie Ihre Unterlagen einem "letzten Check" unterwerfen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Literaturverzeichnis

Beiser, R. (2008), Verrechnungspreise im Gemeinschaftsrecht, IStR 2008, Heft 16, S. 587 ff. Bernhardt, L. (Hrsg.) (2017), Verrechnungspreise, Boorberg Verlag, 2. Auflage, 2017. Blakemore, B., Starbucks, Amazon & Google – are they tax avoiders? MP's seem to think so, Aufzeichnungen, https://www.youtube.com/watch?v=db4TlUY_1gI, 2012. Bölscher, A. (2004), Leistungsverträge/Service...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fuhrparkcontrolling – Trans... / 3.4 Personalkosten

Neben den Fahrzeugkosten spielen die Personalkosten im Fuhrpark eine wichtige Rolle. Um eine korrekte Analyse der Kosten vornehmen zu können, muss zunächst eine Zuordnung der Personalkosten zu Kostenträgern erfolgen. Die Einteilung in direkte und indirekte Kosten ist abhängig von der Sichtweise. Bezogen auf die erbrachte Dienstleistung, den Transport eines Gutes von A nach B ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfung der Zuordnung von Auslandsverlusten – Verrechnungspreisfragen bei Anlaufverlusten

Auslandsverluste entstehen häufig in einer Anlaufverlustphase beim Einstieg in einen ausländischen Markt oder bei der Verteidigung eines ausländischen Marktes. Bei der steuerlichen Beurteilung einer ausländischen Vertriebseinheit (Vertriebsgesellschaft oder Vertriebsbetriebsstätte) ist vorab zu prüfen, ob nicht das deutsche Stammhaus bzw. Mutterunternehmen entsprechende Koste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.6 Regelung in einer EU-Richtlinie?

Auf europäischer Ebene gab es hinsichtlich der Problematik einer grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung bereits 2 gescheiterte Richtlinienentwüfe. Zum einen der Vorschlag einer Richtlinie zur Harmonisierung der steuerlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Übertragung von Unternehmensverlusten (COM(84) 404, sog. Verlustvortragsrichtlinie), der 1996 zurückgez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Besteuerung der Ausschüttungen

Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und eine technische vollständige Freis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 515 [Autor/Zitation] Der Teilwert geht auf das deutsche EStG 1934 zurück (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 132 [9/2009]; grundlegend zum Teilwert Doralt, ÖStZ 1989, 63); der Teilwert findet sich in § 6 Z 1, Z 2 lit. a öEStG und nahezu wortgleich als Definition des beizulegenden Werts in § 189a Z 3 öUGB (vgl. auch öEStR 2000 Rz. 2230). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / ee) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, deren Bewertung und Berichtigung, insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung

Rz. 396 Forderungen aus Lieferung- und Leistungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, Damit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der steuerlichen Buchführung

Rz. 183 [Autor/Zitation] Abgabenrechtliches Pendant zu § 190 Abs. 1 öUGB sind die §§ 131, 132a öBAO. Die Regelungen enthalten eigene steuerliche Vorschriften zur Buchführung, wenngleich keine echten Gegensätze zwischen den beiden Bestimmungen bestehen (vgl. Marschner in Hirschler2, § 190 Rz. 81). Die deutschen Parallelbestimmungen sind die §§ 145, 146, 146a sowie § 146b AO. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerliche Aspekte

Rz. 42 [Autor/Zitation] Bücher und Aufzeichnungen sind wie im Unternehmensrecht (Rz. 34) in einer lebenden Sprache zu führen und können grds. ohne besondere Zustimmungserfordernisse der Abgabenbehörde im Ausland geführt werden (§ 131 Abs. 1 öBAO, s. ausführlich dazu § 239 Rz. 171 in Österreich, § 239 Rz. 32 ff. in Deutschland; ebenso in Deutschland, wonach § 146 Abs. 3 AO für...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.2 Verrechnungspreise für anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen (§ 16 Absatz 2 BsGaV)

172 Für anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen sind Verrechnungspreise anzusetzen, die entsprechend den OECD-Leitlinien und § 1 AStG sowie den dazu ergangenen Rechtsverordnungen und BMF-Schreiben dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Es sind alle Verrechnungspreismethoden, die auch zwischen nahestehenden Personen (bzw. verbundenen Unternehmen) anwendbar sind, in Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.3 Voraussetzungen für die Anerkennung eines niedrigeren Verrechnungspreises (§ 37 Absatz 3 BsGaV)

412 § 37 Absatz 3 Satz 1 BsGaV ermöglicht den Ansatz eines Verrechnungspreises für die fiktive Veräußerung des Explorationsrechts, der von dem nach § 37 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 16 Absatz 2 Satz 1 BsGaV anzusetzenden Betrag abweicht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Bergbau- bzw. das Erdöl- oder Erdgasunternehmenmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 - 12/04, BStBl. I 2004, 270 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. I 2004, 171)

Der BFH hat mit Urteil v. 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. BMF, Schr. v. 30.3.2016 – IV B 5 - S 1341/11/10004 - 7, BStBl. I 2016, 455 (Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13 (BStBl II 2016 S. 261), und vom 24. Juni 2015, I R 29/14 (BStBl II 2016 S. 258), über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Artikel 9 Absatz 1 OECD-M...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.24.7 Sonderregelung für unterstützende Personalfunktionen von Versicherungsbetriebsstätten (§ 24 Absatz 7 BsGaV)

312 In Fällen von unterstützenden Personalfunktionen (§ 24 Absatz 7 i. V. m § 19 Absatz 5 BsGaV) ist entsprechend § 16 Absatz 2 BsGaV für die Ausübung der Personalfunktionen anderer Versicherungsbetriebsstätten gegenüber der Versicherungsbetriebsstätte mit der unternehmerischen Risikoübernahmefunktion, der der Versicherungsvertrag nach § 24 Absatz 1 bis 6 BsGaV zuzuordnen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 16.1.2009 – IV B 2 - S 1301 - USA/08/10001 – DOK 2009/0013814, BStBl. I 2009, 345 (DBA-USA; Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens)

2 Anlagen Mit der US-Finanzbehörde ist am 8. Dezember 2008 die anliegende Verständigungsvereinbarung getroffen worden (Anlage 1). Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 und 6) konkretisiert sowie Regelungen für die Tätigkeit der Schiedsstelle festgelegt (Anlage 2). Die Anlagen zu diesem Schreiben sind auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1.1 Funktions- und Risikoanalyse, Vergleichbarkeitsanalyse (§ 1 Absatz 1 BsGaV)

26 Für die steuerliche Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte eines Unternehmens ist eine Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte als Teil des Unternehmens durchzuführen (§ 1 Absatz 1 BsGaV). Auf der Grundlage der Funktions- und Risikoanalyse werden die Betriebsstätte und das übrige Unternehmen so behandelt, als wären sie verbundene...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.2 Änderung der Zuordnung des Förderrechts als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (§ 37 Absatz 2 BsGaV)

410 Ändert sich die Zuordnung des Explorationsrechts nach § 36 Absatz 3 BsGaV, so liegt eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung i.S.d. § 16 Absatz 1 Nummer 1 BsGaV vor (fiktive Veräußerung), für die grundsätzlich ein Verrechnungspreis anzusetzen ist, der dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht (§ 16 Absatz 2 BsGaV). Ist für die fiktive Veräußerung des Explorationsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.31.4 Zuordnung des Bau- und Montagevertrags (§ 31 Absatz 4 BsGaV)

353 Ein Bau- und Montagevertrag mit dem Auftraggeber ist ein Geschäftsvorfall i.S.d. § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 AStG, der im Regelfall der Geschäftsleitungsbetriebsstätte zuzuordnen ist. Dies gilt auch für einen Anschluss- bzw. für einen Folgeauftrag (s. Rn. 342 f.). Der Bau- und Montagevertrag kann im Einzelfall aber auch einer anderen Betriebsstätte i.S.d. § 12 Satz 1 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.17.2 Finanzierungsfunktion als Dienstleistung (§ 17 Absatz 2 BsGaV)

180 Die Ausübung einer Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens ist im Regelfall als Dienstleistung (anzunehmende schuldrechtliche Beziehung) der Finanzierungsbetriebsstätte für das übrige Unternehmen anzusehen und nicht als Zurverfügungstellung eigener finanzieller Mittel der Finanzierungsbetriebsstätte, die zur Annahme einer fiktiven Darlehensvereinbarung zwisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.4 Folgewirkung der Zuordnung nach § 36 Absatz 3 BsGaV (§ 37 Absatz 4 BsGaV)

415 In den Fällen des § 36 Absatz 3 BsGaV ist im Hinblick auf die Funktions- und Risikoanalyse für die Ermittlung der Verrechnungspreise und des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit der Förderbetriebsstätte zu beachten, dass das Explorationsrecht der Förderbetriebsstätte zuzuordnen ist. Die Förderbetriebsstätte gilt in diesen Fällen entgegen § 37 Absatz 1 BsGaV nicht als bloß...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.17.3 Indirekte Kostenverrechnung (§ 17 Absatz 3 BsGaV)

184 Zur Bestimmung der Verrechnungspreise für die Dienstleistung der Finanzierungsbetriebsstätte sind die Kosten der Finanzierungsbetriebsstätte zuzüglich eines angemessenen Aufschlags grundsätzlich direkt auf die nutzenden Betriebsstätten zu verteilen. 185 Ist es nicht möglich oder wäre es unverhältnismäßig aufwendig, die Kosten der Finanzierungsbetriebsstätte, die von der...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 31. BMF, Schr. v. 22.12.2016 – IV B 5 - S 1341/12/10001-03, BStBl. I 2017, 182(Grundsätze für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und auf die Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung [Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung – VWG BsGa])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und für die Prüfung der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.5 Zuordnung zu einer Bankbetriebsstätte bei Funktionsaufteilung (§ 19 Absatz 5 BsGaV)

228 In Fällen von Funktionsaufteilungen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil II Tz. 159 und Rn. 421) und in Fällen von Personalfunktionskonkurrenz (unterstützende Personalfunktionen, s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil II Tz. 187) ist entsprechend § 16 Absatz 2 BsGaV für die Ausübung der unterstützenden Personalfunktionen i.S.d. § 19 Absatz 5 Satz 2 BsGaV, die a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.1 Grundsatz (§ 5 Absatz 1 BsGaV)

76 Ein materielles Wirtschaftsgut ist nach der Vermutungsregelung des § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der es genutzt wird, da die Nutzung materieller Wirtschaftsgüter insofern als maßgebliche Personalfunktion gilt (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 75). Unter Nutzung i.S.d. § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV ist der unmittelbare Verbrauch de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.6.2 Abweichende Zuordnung eines immateriellen Werts (§ 6 Absatz 2 BsGaV)

93 Die abweichende Zuordnung eines immateriellen Werts nach § 6 Absatz 2 BsGaV aufgrund anderer Personalfunktionen i.S.d. § 6 Absatz 2 Satz 2 BsGaV, insbesondere aufgrund der Nutzung, der Verwaltung, der Weiterentwicklung, dem Schutz oder der Veräußerung des immateriellen Werts, ist nur dann möglich, wenn diesen anderen Personalfunktionen im Einzelfall einzeln oder zusammen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Anlage 2

Die Definitionen, die im Glossar in Anlage 1 angeführt sind, gelten entsprechend. Das nachfolgende Glossar enthält daher nur Definitionen, die dort nicht enthalten sind.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.32.1 Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (§ 32 Absatz 1 BsGaV)

356 Nach § 32 Absatz 1 Satz 1 BsGaV gilt die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags im Regelfall (Ausnahme s. § 33 BsGaV) als fiktive Dienstleistung (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 BsGaV) gegenüber dem übrigen Unternehmen, für die der Verrechnungspreis nach § 32 Absatz 1 Satz 2 Bs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.33.1 Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (§ 33 Absatz 1 BsGaV)

370 Nach § 33 Absatz 1 BsGaV sind unter den dort alternativ genannten Voraussetzungen die Verrechnungspreise für die anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nicht nach einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode, sondern nach einer geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode zu bestimme...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2.5 Maßgebliche Personalfunktionen (§ 2 Absatz 5 BsGaV)

39 "Maßgebliche Personalfunktionen" i.S.d. § 2 Absatz 5 BsGaV sind für die Betriebsstättengewinnermittlung von zentraler Bedeutung (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 15 und Tz. 16), da sie grundlegend für die Ausgestaltung der Fiktion einer Betriebsstätte als selbständiges Unternehmen sind. Denn auf der Grundlage der maßgeblichen Personalfunktion werden einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.1 Grundsatz (§ 37 Absatz 1 BsGaV)

404 Nach § 37 Absatz 1 Satz 1 BsGaV gilt die Mitwirkung einer Förderbetriebsstätte an der Nutzung des vom Bergbau- bzw. vom Erdöl- oder Erdgasunternehmen erworbenen Explorationsrechts im Regelfall als fiktive Dienstleistung (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 BsGaV) gegenüber dem übrigen Unternehmen (Ausnahme: s. § 36 Absatz 3 und § 37 Absatz 2 BsGaV), für die der Verrechnungspreis nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.2 Abweichende Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts (§ 5 Absatz 2 BsGaV)

80 Überwiegt die Bedeutung einer anderen, im übrigen Unternehmen ausgeübten Personalfunktion für ein materielles Wirtschaftsgut eindeutig gegenüber der Nutzung (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), so ist die betreffende andere Personalfunktion nach § 5 Absatz 2 Satz 1 BsGaV entgegen der Vermutungsregelung des § 5 Absatz 1 BsGaV für die Zuordnung des materiellen Wirtsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Regelungsziel

1 § 1 Absatz 5 AStG und die BsGaV setzen den Inhalt des OECD-Betriebsstättenberichts in innerstaatliches Recht um. Der OECD-Betriebsstättenbericht beruht auf den international entwickelten Grundsätzen (Authorised OECD Approach – AOA) zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Ermittlung der Einkünfte einer Betriebsstätte, wenn die Betriebsstät...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Anlage 2

Die Definitionen, die im Glossar in Anlage 1 angeführt sind, gelten entsprechend. Das nachfolgende Glossar enthält daher nur Definitionen, die dort nicht enthalten sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 34. BMF, Schr. v. 5.7.2018 – IV B 5 - S 1341/0 :003 – DOK 2018/0513090, BStBl. I 2018, 743(Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG im Hinblick auf die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen Folgendes: Das Schreiben vom 30. Dezember 1999 (BStBl I S. 1122) "Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr