Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / IV. Angebot einer befristeten Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzrechtsstreits

Rz. 52 Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer anbieten, ihn für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses (bis zu einer erstinstanzlichen, zweitinstanzlichen oder rechtskräftigen Entscheidung) befristet weiterzubeschäftigen. Von Bedeutung ist diese Möglichkeit im Wesentlichen in denjenigen Fällen, in denen eine mittlere oder längere Dauer der Arbeitslosigkeit des gekündigten Ar...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Verschulden

Rz. 215 Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt grundsätzlich nur bei schuldhaftem, d.h. vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten in Betracht (§ 276 Abs. 1 BGB).[538]mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / b) Anlass durch vertragswidriges Verhalten

Rz. 20 Ein arbeitsvertragswidriges Verhalten im Sinne des § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 SGB III bedeutet ein vorwerfbares Verhalten, das eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt.[36] Verhaltensbedingte Gründe sind alle Verletzungen der Vertragspflichten.[37] In seltenen Fällen kann auch ein personenbedingter Kündigungsgrund infolge eines außerdienstlichen Fehlverhalte...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 1. Beendigungsart und Zeitpunkt

Rz. 7 Zu Nr. 1 des Beendigungsvergleichs werden typischerweise Art und Zeitpunkt der Beendigung geregelt. Rz. 8 Formulierungsbeispiel Die Parteien sind sich einig, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitgeberseitiger ordentlicher fristgerechter betriebsbedingter Kündigung/Kündigung aus betrieblichen Gründen vom (…) zum (…) sein Ende gefunden hat/finden wird. Rz. 9 Durch die...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Überblick

Rz. 240 Die Abmahnung ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Sie ist von der Rspr. entwickelt, stellt also typisches Richterrecht dar. Die Notwendigkeit der Abmahnung ergibt sich aus dem ultima-ratio-Prinzip (allg. dazu vgl. Rdn 51) und dem Rechtsgedanken des § 314 Abs. 2 S. 1 BGB.[612] Im Übrigen ist die Abmahnung erforderlich, um die negative Zukunftsprognose...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / b) Kündigung aus anderen Gründen als dem Arbeitskampf

Rz. 27 Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, seine Arbeitnehmer aus anderen Gründen als der Arbeitsverweigerung abzumahnen oder zu kündigen.[27] Rz. 28 Beispiel[28] Der Arbeitnehmer will nach einem gewerkschaftlichen Aufruf an einem – rechtmäßigen – Warnstreik teilnehmen. Entgegen den betrieblichen Gepflogenheiten stempelt er nicht aus, als er seinen Arbeitsplatz für die...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Arbeitsverweigerung

Rz. 220 Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.[555] Dies gilt nur, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die ihm zugewiesene Tätigkeit auszuüben. Dies gilt insb. bei unberechtigter Ablehnung von Überstunden.[556] Entsprechendes gilt für eigenmächtigen Url...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 14. Wettbewerbs- und Nebentätigkeit

Rz. 238 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch ohne dass entsprechende individual- oder kollektivvertragliche Regelungen bestehen. Das gilt auch während einer noch laufenden Kündigungsfrist.[606] Das BAG hat bisher offengelassen, ob dies auch für einfache (Neben...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 10. Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 232 Wiederholte Verletzungen der Anzeige- und Nachweispflichten gem. § 5 Abs. 1 und 2 EFZG bei Erkrankungen und Folgeerkrankungen können den Arbeitgeber grundsätzlich berechtigen, eine ordentliche Kündigung auszusprechen.[595] Das Vortäuschen einer Krankheit oder die Krankheitsandrohung [596] können eine – ggf. außerordentliche – verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Abmahnung

Rz. 212 Grundsätzlich ist eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens Wirksamkeitsvoraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung. Dies gilt bei jedem steuerbaren Verhalten. Die Abmahnung gehört zur sachlichen Begründetheit (jedenfalls) der verhaltensbedingten Kündigung (ausführlich vgl. Rdn 240 ff.). Im Rahmen der nachfolgend unter IV. (siehe Rdn 218 ff.) zu ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz

Rz. 213 Auch bei der verhaltensbedingten Kündigung ist zu prüfen, ob es möglich und zumutbar ist, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiter zu beschäftigen. Es gelten grundsätzlich die gleichen Grundsätze wie bei der betriebsbedingten Kündigung (vgl. Rdn 95 ff.). Der Arbeitgeber braucht sich jedoch auf die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nur dann verw...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Beleidigungen

Rz. 224 Beleidigt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, dessen Vertreter oder Arbeitskollegen und führt dies zu einer erheblichen Ehrverletzung des Betroffenen, so ist eine verhaltensbedingte – ggf. außerordentliche – Kündigung gerechtfertigt.[575] Dies gilt insbesondere für rassistische Beleidigungen.[576] Bei einer Beleidigung ist jedoch stets zu prüfen, inwieweit die Auseinan...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Interessenabwägung

Rz. 214 Im Wege der Interessenabwägung (vgl. dazu Rdn 53 ff.) ist zu ermitteln, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zugemutet werden kann. Die Lösung des Arbeitsverhältnisses muss in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheinen. Nach der Rspr. des BAG[530] muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall d...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Abmahnungsberechtigung

Rz. 250 Für eine wirksame Abmahnung ist es nicht erforderlich, dass der Abmahnende kündigungsberechtigt ist. Hierfür kommen alle Mitarbeiter in Betracht, die befugt sind, verbindliche Anweisungen bezüglich des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise der geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen.[627] So ist z.B. der Chefarzt gegenüber den nachgeordneten Ärzten und dem Pflegep...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Anzeigen und Zeugenaussagen/Erklärungen gegenüber der Presse

Rz. 219 Strafanzeigen oder Anzeigen bei Verwaltungsbehörden gegen den Arbeitgeber können diesen zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigten, wenn diese Anzeigen ohne sachlichen Grund erfolgen. Dies gilt insb. für die wahrheitswidrige Behauptung gegenüber Ermittlungsbehörden.[547] Die kündigungsrechtlich erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten kann sich i...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 12. Sexuelle Belästigung

Rz. 236 Eine sexuelle Belästigung i.S.d. § 3 Abs. 4 AGG liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Für das Bewirken genügt der bloße Eintritt der Belästigung. Ein vorsätzliches Verhalten der für dieses Ergebnis objektiv verantwortlichen Person ist nicht erforderlich. Eine sexuel...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / III. Entlassung

Rz. 12 Anzuzeigen sind nach dem Wortlaut des Gesetzes "Entlassungen". Nach der früheren Rechtsprechung des BAG war "Entlassung" i.S.d. §§ 17, 18 KSchG nicht schon die Kündigung, sondern die mit ihr beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Maßgeblich für die Anzeigepflicht war deshalb nicht der Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs, sondern der Zeitpunkt d...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / IV. Alkohol- und sonstige Drogenabhängigkeit

Rz. 199 Auf die Kündigung wegen Alkohol- und sonstige Drogenabhängigkeit sind die für die krankheitsbedingte Kündigung entwickelten Grundsätze anzuwenden, sofern die jeweiligen Leistungsausfälle Folge einer Abhängigkeit sind.[489] Eine negative Prognose ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung nicht therapiebereit ist. Erst nach Zugang der Kündigung e...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Keine Abmahnung bei Nichtanwendbarkeit des KSchG

Rz. 270 Eine Abmahnung ist nur erforderlich, wenn das KSchG auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.[687] Dementsprechend ist erst nach Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. dazu Rdn 46 ff.) die Erteilung einer vorherigen Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung. In Kleinbetrieben muss überhaupt nicht abgemahnt werden (zum Begriff ...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / 2. Gründe für einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag

Rz. 24 Das Arbeitsverhältnis ist auf Antrag des Arbeitgebers durch das Gericht gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (§ 9 Abs. 1 S. 2 KSchG). Voraussetzung ist die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnis...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 9. Gehaltspfändungen

Rz. 231 Gehaltspfändungen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn zahlreiche Pfändungen für den Arbeitgeber einen erheblichen, über das Übliche hinausgehenden Arbeitsaufwand in der Gehaltsbuchhaltung verursachen.[593] Diese Voraussetzungen sind jedenfalls bei einem Arbeitsverhältnis gegeben, das noch nicht über einen längeren Zeitraum bestand, wenn mehr als zeh...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Kündigungsgründe – Allgemeines und Grundsatz der subjektiven Determination

Rz. 73 Die besondere Problematik des Anhörungsverfahrens für den Arbeitgeber beruht auf der Notwendigkeit, die Gründe für die beabsichtigte Kündigung vollständig mitzuteilen. Auszugehen ist vom Sinn des Anhörungsverfahrens. Dem Betriebsrat soll Gelegenheit gegeben werden, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen und auf die Kündigungsentscheidung Einfluss zu nehmen...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Außerbetriebliches Verhalten

Rz. 222 Außerdienstliches Verhalten ist grundsätzlich nicht geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Etwas anderes gilt, wenn sich aus dem außerdienstlichen Verhalten unmittelbare Einwirkungen auf das Arbeitsverhältnis ergeben, wenn also das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird.[565] Bei Lehrern und Erziehern kann eine Verurteilung wegen vorsätzlicher ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Erweiterter Kündigungsschutz

Rz. 167 Nach § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG ist die Kündigung auch sozial ungerechtfertigt, wenn in Betrieben des privaten Rechts die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 BetrVG verstößt oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann und der Betriebsrat widersprochen hat....mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers

Rz. 221 Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers können regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Der damit verbundene Vertrauensbruch wird einer weiteren Zusammenarbeit in den meisten Fällen entgegenstehen. Dies gilt auch bei "Bagatellfällen". So hat das BAG in seiner "Emmely-Entscheidung" ausgeführt, dass die Festlegung einer nach dem Wert bestimmte...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 8. Fehl-, Schlecht- oder Minderleistung

Rz. 229 Der Arbeitnehmer schuldet diejenige Arbeitsleistung, die er bei angemessener Anspannung seiner individuellen Kräfte und Fähigkeiten erbringen kann.[590] Beruhen Schlecht- oder Minderleistung auf einer mangelnden Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenden Aufgaben, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht (vgl. dazu Rdn 203). Beruht die Schlecht- ode...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Kein Formerfordernis

Rz. 251 Die Einhaltung der Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Der Arbeitgeber hat im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast für die vorherige ergebnislos gebliebene und wirksam erteilte Abmahnung (vgl. Rdn 217). Dieser Beweis lässt sich in der Praxis durch Zeugen häufig nur schwer führen, weil diese in der Verhandlung entweder das ...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / VI. Wichtige Rechtsprechung des BAG

Rz. 72 Wichtig ist die Entscheidung des BAG vom 24.9.2003.[93] Erwirkt der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits, so ist ihm mangels besonderer, von ihm darzulegender Umstände nicht unzumutbar (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 KSchG), der Aufforderung des Arbeitgeb...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Abgrenzung der Änderungskündigung von der Ausübung des Direktionsrechts

Rz. 5 Der Arbeitgeber, der Änderungen im Arbeitsverhältnis und seiner konkreten Durchführung vornehmen will, muss sich zunächst über das jeweils zu wählende arbeitsrechtliche Instrument klar werden. Rz. 6 In jeder arbeitsvertraglichen Beziehung steht dem Arbeitgeber das Recht zu, die jeweils vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung zu konkretisieren. Soweit keine bindende...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / II. Form, Inhalt und Zeitpunkt des Auflösungsantrags

Rz. 10 Der Auflösungsantrag kann bei einer ordentlichen Kündigung sowohl vom Arbeitnehmer wie auch vom Arbeitgeber, bei einer außerordentlichen Kündigung nur vom Arbeitnehmer (§ 13 Abs. 1 S. 3 KSchG, vgl. Rdn 5), gestellt werden. Dem Auflösungsantrag des Arbeitnehmers kommt der Charakter eines uneigentlichen Eventualantrages zu, da er nur für den Fall der Begründetheit der K...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 11. Private Nutzung betrieblicher Telefon- und Datenverarbeitungsanlagen sowie Internetzugänge

Rz. 233 In der Vergangenheit ist in Anlehnung an die Rspr. zu ungenehmigten Privattelefonaten [597] überwiegend angenommen worden, dass private Internetnutzung im Regelfall nicht ohne ein ausdrückliches Verbot oder eine vorausgegangene einschlägige Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen kann.[598] Dies hat das LAG Köln für die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Konkrete Bezeichnung (eines) Fehlverhaltens

Rz. 245 Nach der Rspr. des BAG[618] muss der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer “hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise“ Leistungsmängel beanstanden. Der Arbeitnehmer soll eindeutig und unmissverständlich ersehen können, was ihm zum Vorwurf gemacht wird, welches Verhalten der Arbeitgeber missbilligt und in welcher Hinsicht seine Leistungen nicht dessen Anforde...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / J. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 61 Grundsätzlich muss die Partei, die sich auf die für sie günstige Norm beruft, deren tatsächliche Voraussetzungen darlegen und beweisen.[74] Den Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das Arbeitsverhältnis dem Anwendungsbereich des KSchG unterfällt. Der Arbeitnehmer muss die Umstände darlegen und im Streitfall beweisen, aus denen seine Arbeitneh...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 191 Darunter werden Leistungsausfälle verstanden, die jeweils für sich genommen von kurzer Dauer sind und sich häufig wiederholen.[465] Damit soll gegenüber der lang andauernden (vgl. Rdn 187) und dauernden Leistungsunfähigkeit (vgl. Rdn 186) abgegrenzt werden. Dementsprechend sind alle sich wiederholenden Leistungsausfälle ohne zeitliche Beschränkung gemeint. Wiederholt...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / a) Lösen des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 10 Lösen i.S.d. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III bedeutet rechtlich Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wobei hierfür grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers erforderlich ist.[6] Neben der Eigenkündigung, der berechtigten verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber und dem Aufhebungsvertrag kommt auch die Beteiligung des Arbeitnehmers ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 7. Betriebliche Ordnung

Rz. 226 Dem Arbeitnehmer obliegt die vertragliche Nebenpflicht, die zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung aufgestellten Regeln zu beachten. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen die betriebliche Ordnung, so kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.[585] Rz. 227 Dies gilt auch für einen Verstoß gegen eine Kleiderordnung. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / F. Betriebsbedingte Gründe

Rz. 57 Gegen betriebsbedingte Kündigungen wird seltener geklagt als gegen verhaltens- und personenbedingte Kündigungen. Bei betriebsbedingten Kündigungen erleichtert der Grundsatz der freien unternehmerischen Entscheidung die Kündigung. Demgegenüber bestehen hohe Anforderungen bei verhaltensbedingten Kündigungen, z.B. wegen Schlechtleistung, oder bei krankheitsbedingten Künd...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrendt/Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vossen/Woitaschek, Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, Loseblatt, 134. Ergänzungslieferung, Stand: Oktober 2022 (zitiert: GK-ArbGG/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2024 Arens/Brand, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, 4. Auflage 2019 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Überblick

Rz. 284 Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, § 2 S. 1 KSchG. § 2 KSchG soll den Arbeit...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Ultima-ratio-Prinzip

Rz. 51 Aus dem ultima-ratio-Prinzip, das unmittelbar aus § 1 Abs. 2 KSchG abgeleitet wird,[115] folgt insb. der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung. Lässt sich eine Beendigungskündigung durch Ausspruch einer Versetzung, einer Änderungskündigung (vgl. dazu Rdn 105 ff.) oder durch ein sonstiges milderes Mittel vermeiden, muss der Arbeitgeber zunächst vo...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 13. Tarifliche Regelung

Rz. 237 Verstöße gegen tarifvertragliche Regelungen können eine Vertragspflichtverletzung darstellen. Z.B. hat das BAG[605] eine ungenehmigte Geschenkannahme (z.B. § 3 Abs. 2 TVöD) als ausreichenden Grund für eine verhaltensbedingte – ggf. außerordentliche – Kündigung angenommen. Im entschiedenen Fall hatte ein Pflegebedürftiger seine ihm vom Träger des Pflegedienstes zugewi...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / a) Wichtiger Grund

Rz. 108 Gem. § 626 Abs. 1 BGB ist eine Kündigung zulässig, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, wobei alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die widerstreitenden Interessen abzuwägen sind. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit ist die Kündigungsfrist zugrunde zu legen, die ohn...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Klageanträge

Rz. 34 Mit dem Klageantrag muss eine bestimmte Kündigung angegriffen werden. Es empfiehlt sich, in Anlehnung an den Wortlaut des § 4 S. 1 KSchG den Antrag dahin gehend zu fassen, "... festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom … nicht aufgelöst ist". Rz. 35 Um der Gefahr vorzubeugen, dass der Arbeitgeber weitere Kündigungen ausspricht, die etwa deshalb ...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 216 Nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Der Arbeitgeber muss die schuldhafte Vertragsverletzung nebst ihrer betrieblichen Auswirkung darlegen und ggf. beweisen. Das gilt auch für solche Umstände, die einen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund für das Fehlverhalten des Arbeitnehmers ausschließen.[539]...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / III. Verhaltens- und personenbedingte Änderungskündigung

Rz. 70 Statt einer verhaltensbedingten Beendigungs- ist eine verhaltensbedingte Änderungskündigung vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit besitzt, den Arbeitnehmer auf einem Arbeitsplatz einzusetzen, an dem eine Störung durch das beanstandete Verhalten zukünftig nicht zu befürchten ist. Das wird nur in Ausnahmefällen anzunehmen sein. Zu denken ist etwa an den Fall...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen

Rz. 249 Der Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, das beanstandete Verhalten abzustellen bzw. nicht zu wiederholen. Für den Wiederholungsfall sind ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Diese arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssen benannt werden. Es reicht die Ankündigung, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Die ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 10. Verdachtskündigung

Rz. 103 Eine Verdachtskündigung liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung darauf stützen möchte, dass der zu kündigende Arbeitnehmer im Verdacht stehe, eine Vertragsverletzung, meist eine Straftat oder einen Vertrauensbruch, begangen zu haben. Dabei kann die Verdachtskündigung sowohl als ordentliche als auch als außerordentliche Verdachtskündigung ausgesproche...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Wirkungsdauer und Tilgung

Rz. 260 Gemeint ist die Frage, nach Ablauf welcher Zeit der Arbeitgeber von sich aus tätig werden muss, um die Abmahnung und deren Folgen zu beseitigen bzw. die Abmahnung auch bei Verbleib in der Personalakte kündigungsrechtlich keine Wirkung mehr entfalten kann. Nach der Rspr. des BAG besteht keine bestimmte Frist.[644] Eine ursprünglich berechtigte Abmahnung kann durch Zei...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Teilnahme des Arbeitnehmers an der Güteverhandlung

Rz. 69 Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers nicht angeordnet, kann der Anwalt zusammen mit seinem Mandanten frei entscheiden, ob dessen Teilnahme an der Güteverhandlung sinnvoll ist. Der Anwalt wird zunächst für sich allein eine Einschätzung darüber treffen, ob der Mandant nach seinem Erscheinungsbild und Auftreten bei Gericht eher einen positiven oder nega...mehr