Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 12. Außerdienstliches Verhalten

Rz. 474 Außerdienstliches Verhalten, welches keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat, ist grds. kündigungsrechtlich irrelevant (v. Hoyningen/Huene-Linck, § 1 KSchG Rn 588; ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rn 82). Hierzu zählen auch besondere sexuelle Neigungen und Veranlagungen (BAG v. 23.6.1994, AP Nr. 9 zu § 242 BGB Kündig...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Mildere Mittel

Rz. 396 Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kommt eine verhaltensbedingte Kündigung nur in Betracht, wenn dem Arbeitgeber keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Auch die verhaltensbedingte, ordentliche Kündigung kann unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat und es ihm zumutbar ist, den Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen auf einem freien Arbeitsp...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 28. Politische Betätigung

Rz. 527 I.d.R. wird die durch Art. 5 GG geschützte Meinungsfreiheit einer Kündigung wegen politischer Betätigung außerhalb des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen. Die außerdienstliche politische Betätigung vermag eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen daher nur zu rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis durch die im außerdienstlichen Bereich entfaltete...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 9. Arbeitsunfähigkeit – Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten

Rz. 456 Der Arbeitnehmer ist im Fall seiner Erkrankung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG spätest...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Personenbedingte Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 124 Bei anderen personenbedingten Kündigungen, z.B. wegen fehlender fachlicher Eignung, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Tatsachen mitteilen, die aus seiner Sicht zum dauernden Fortfall der Eignung für die Tätigkeit führen. Rz. 125 Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründe für di...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Abkehrwille

Rz. 416 Äußerungen des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis aufgeben, sich verändern zu wollen oder "keine Lust mehr zu haben", können keine Kündigung rechtfertigen, solange es bei bloßen Äußerungen bleibt und die arbeitsvertraglichen Pflichten weiterhin ordnungsgemäß erfüllt werden (BAG v. 22.10.1964, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung). Ein Arbeitnehmer vers...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 32. Sexuelle Belästigung

Rz. 539 Eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG stellt – unabhängig von ihrer Strafbarkeit – nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar, die "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 302/16, Rn 15; BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 698/15, Rn 36; BAG v. 9.6.2011, NZA 2011, 1342). Nach der Definition des § ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Arbeitspapiere

Rz. 437 Der Arbeitnehmer hat die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, rechtzeitig seinem Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, ggf. Gesundheitszeugnis, ggf. Arbeitserlaubnis etc.) vorzulegen. Der Arbeitgeber benötigt diese Unterlagen, um die ihm obliegenden öffentlich-rechtlichen Abführungs- und Kontrollpflichten zu erfüllen. Legt der Arbeitnehmer trot...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / gg) "Verbrauch" eines Kündigungsgrunds

Rz. 386 Hat der Arbeitgeber auf ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers mit einer Abmahnung reagiert, kann er das abgemahnte Verhalten regelmäßig nicht mehr zum Anlass einer Kündigung nehmen. Mit der Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber konkludent darauf, dem Arbeitnehmer wegen des ihm vorgeworfenen Vertragsverstoßes zu kündigen (BAG v. 6.3.2003, AP Nr. 30 zu § 611 ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Sinn und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, können anstelle des Arbeitslohnes (Arbeitslosengeld) Arbeitslosengeld erhalten (max. bis zu 24 Monaten, i.d.R. 12 Monate, vgl. § 147 Abs. 2 SGB III). Diese Leistung ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II nicht davon abhängig, dass der Arbeitslose bedürftig ist. Er muss auch keine Beiträge in die Kasse der Arbeitslo...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 26. Nebentätigkeit

Rz. 525 Die Ausübung einer nicht genehmigten oder verbotenen Nebentätigkeit kann nach vorheriger Abmahnung eine fristgemäße verhaltensbedingte Kündigung gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG rechtfertigen (BAG v. 15.3.1990, RzK I 5i Nr. 60 sowie BAG v. 26.8.1976, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 39). Die Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 GG) berechtigt den Arbeitnehmer grds., Nebenbeschäftigu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 16. Druckkündigung

Rz. 501 Von einer Druckkündigung wird gesprochen, wenn Dritte unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber von diesem die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangen (vgl. auch Rdn 669 und § 29 Rdn 211). Die rechtsdogmatische Einordnung der Druckkündigung ist umstritten. Sie wurde früher von der Rspr. überwiegend als betriebsbedingte Kündigung angesehen (BAG v....mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Kündigungsgrund

Rz. 93 Nach der gesetzlichen Beweisregel in § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber bei allen drei Kündigungsgründen des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG die Tatsachen zu beweisen – und damit notwendigerweise vorher darzulegen –, die die Kündigung bedingen. Er muss also zunächst den Kündigungsgrund oder auch die Kündigungsgründe darlegen, d.h. im Kündigungsschutzprozess mit substanti...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 38. Urlaub

Rz. 559 Eigenmächtiger Urlaubsantritt und die Überschreitung des genehmigten Urlaubes können eine fristlose Kündigung gem. § 626 BGB gerechtfertigt erscheinen lassen. Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, ist ein solches Verhalten an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen (BAG v. 20.1.1994 –...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Drogen

Rz. 236 Bei einer personbedingten Kündigung wegen krankhafter Drogensucht – nicht einer verhaltensbedingten Kündigung wegen willensgesteuertem vereinzeltem Drogenkonsums – gelten die gleichen Erwägungen wie bei Alkoholabhängigkeit eines Arbeitnehmers (aus der Rspr. vgl. LAG Hamm v. 19.9.1986 – 16 Sa 833/86, NZA 1987, 669; LAG Frankfurt am Main v. 26.6.1986 – 12 Sa 259/86, Au...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 13. Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik

Rz. 480 Beleidigungen oder ehrverletzende Äußerungen ggü. dem Arbeitgeber, Vorgesetzten, Mitarbeitern oder Kunden sind geeignet, das Arbeitsverhältnis gem. § 626 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (BAG v. 21.1.1999, AP Nr. 151 zu § 626 BGB; BAG v. 10.10.2002, EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 1). Dies gilt insb. für grobe Beleidigungen des Arbeitge...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 21. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

Rz. 507 Der Verrat von Betriebsgeheimnissen ist gem. § 17 UWG ein Straftatbestand. Daher kann eine fristlose Kündigung in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer schutzwürdige Geheimnisse des Arbeitgebers unbefugt an Dritte weitergibt (§ 17 Abs. 1 UWG). Strafbar ist auch die Mitnahme aus Eigennutz oder in der Absicht, dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen (§ 17 Abs. 2 UWG). Vielf...mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Unterrichtung über den Kündigungsgrund

Rz. 96 Der Arbeitgeber muss den Kündigungssachverhalt so genau umschreiben, dass der Betriebsrat ohne eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen (BAG v. 17.2.2000 – 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761; BAG v. 5.12.2002, NZA 2003, 849). Anderenfalls ist die Kündigung nicht wirksam. Rz. 97 Nicht ausreichend sind lediglich pa...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 10. Arbeitsunfähigkeit – Nebentätigkeiten – Verzögerung des Heilungsprozesses

Rz. 467 Der Arbeitgeber kann zu einer fristlosen oder fristgerechten Kündigung berechtigt sein, wenn der Arbeitnehmer während seiner angeblichen Arbeitsunfähigkeit einer anderweitigen Tätigkeit nachgeht, die geeignet ist, den Heilungsprozess zu verzögern und die Krankheit zu verlängern (BAG v. 13.11.1979 – 6 AZR 934/77, NJW 1980, 1917; KR/Etzel, § 1 KSchG Rn 475–477). Ob es ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 36. Unentschuldigtes Fehlen

Rz. 553 Bleibt der Arbeitnehmer unentschuldigt der Arbeit fern, liegt eine vertragswidrige Nichterfüllung der geschuldeten Dienste vor, die nach vorheriger Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann (BAG v. 17.1.1991 – 2 AZR 375/90, DB 1991, 1226; BAG v. 16.3.2000, NZA 2000, 1332). I.R.d. Interessenabwägung können sich die durch die Verspätung eingetreten...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Rz. 190 Für die Wirksamkeit einer solchen Verei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Rechtsgrundlage

Rz. 354 Das Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung in Ausprägung des Gedankens eines abgestuften Vorgehens bei Leistungsstörungen ist keine Besonderheit des Arbeitsrechtes, sondern entspricht dem im Schuldrecht allgemein verwurzelten Prinzip, bei Leistungsstörungen zunächst die Möglichkeit der Abhilfe einzuräumen und erst dann zu einer Kündigung des Vertra...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 2 Antrag des Arbeitnehmers

Dieses kommt auf Antrag des Arbeitnehmers in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine sozialwidrige Kündigung ausgesprochen hat, dem Arbeitnehmer aber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus mit der Kündigung zusammenhängenden Gründen nicht mehr zuzumuten ist. Sozialwidrig ist die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG dann, wenn diese ohne personen-[1], betriebs-[2] oder verhalten...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Begriff

Rz. 350 Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall seien Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung). Mit der Abmahnung missbilligt ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 20. Fernbleiben von der Arbeit

Rz. 506 Siehe Unentschuldigtes Fehlen (vgl. Rdn 553 ff.).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Gleichartigkeit der Pflichtverletzung

Rz. 33 Eine Abmahnung erfüllt ihre Rüge- und Warnfunktion als Voraussetzung einer Kündigung nur dann, wenn es sich um ein Fehlverhalten im Wiederholungsfall handelt. Dies bedeutet aber nicht, dass eine auf Störungen im Leistungsbereich gestützte Kündigung automatisch sozial gerechtfertigt gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG oder als außerordentliche Kündigung gem. § 626 BGB wirksam i...mehr

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§ 29 Kündigung / (3) Unterscheidung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

Rz. 114 Bei einer Betriebsratsanhörung wegen einer Verdachtskündigung ist der Unterschied zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung zu beachten. Eine Verdachtskündigung ist gegeben, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines nicht erwiesenen strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die weitere Fortsetzung des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Pflichtenkollision

Rz. 449 Von Arbeitsverweigerung kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer bei Ausführung der verlangten Arbeit in einen vermeidbaren Gewissens- oder Glaubenskonflikt gerät. Lehnt ein Chemiker es bspw. ab, an der Entwicklung eines Medikamentes für militärische Zwecke mitzuarbeiten, kann der Arbeitgeber nach § 106 S. 1 GewO verpflichtet sein, ihm eine andere Arbeit z...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Heutige Rechtsprechung

Rz. 360 Seit der grundlegenden Entscheidung des BAG v. 4.6.1997 (AP Nr. 137 zu § 626 BGB m. Anm. Felderhoff) wird eine Abmahnung vor Ausspruch jeder Kündigung für erforderlich gehalten, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG v. 4.6.1997, AP Nr. 137 zu § 626 BGB; BAG v. 10.2.1999, AP Nr. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Dokumentations-, Rüge- und Warnfunktion

Rz. 351 Die Abmahnung erfüllt im Wesentlichen drei Zwecke. Sie soll zunächst das beanstandete Verhalten tatbestandsmäßig festhalten (Dokumentationsfunktion). Zudem hat sie eine Rügefunktion, da sie den Arbeitnehmer darauf hinweisen soll, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten als vertragswidrig einstuft. Schließlich kommt ihr eine Warnfunktion zu, indem sie dem Arbeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (1) Frühere Rechtsprechung

Rz. 358 Nach der früheren Rspr. des BAG war zwischen Störungen im Leistungs-, Vertrauens- und Betriebsbereich zu unterscheiden. Danach war eine Abmahnung grds. erforderlich bei Störungen im Leistungsbereich, bspw. bei der Schlechtleistung der Arbeit oder der Verletzung von Nebenpflichten (BAG v. 25.4.1996, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; BAG v. 13.6.1996, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 34. Steuerhinterziehung

Rz. 549 Steuerhinterziehung kann als außerdienstliches Verhalten nur dann zu einer Kündigung berechtigen, wenn damit eine konkrete Beeinträchtigung eines Arbeitsverhältnisses verbunden ist (BAG v. 20.9.1984 – 2 AZR 233/83, NJW 1985, 1852 = NZA 1985, 285; BAG v. 24.9.1987, NJW 1988, 2261). Bei Angestellten des öffentlichen Dienstes kann die dienstliche Verwendbarkeit durch au...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Abwerbung

Rz. 418 Eine Kündigung kann nicht darauf gestützt werden, dass wechselwillige Arbeitnehmer ihre Kollegen über die geplante berufliche Veränderung unterrichten. Selbst die Aufforderung an andere Mitarbeiter, ebenfalls den Arbeitgeber zu wechseln, kann für sich genommen noch keine Kündigung rechtfertigen. Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Abwerben...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Erforderlichkeit einer Abmahnung

Rz. 125 Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer personen- bzw. verhaltensbedingten Kündigung unterscheiden sich namentlich im Hinblick darauf, dass bei einer verhaltensbedingten Kündigung eine vorherige Abmahnung erforderlich ist. Sinn und Zweck einer Abmahnung ist es, den Arbeitnehmer zukünftig zu vertragsgemäßem Verhalten aufzufordern. Kann die mit einer Abmahnung ve...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (1) Abmahnungsberechtigung

Rz. 361 Eine Abmahnung können nicht nur kündigungsberechtigte Personen aussprechen, sondern alle Vorgesetzten, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, dem Arbeitnehmer Anweisungen wegen des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BA...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (7) Anhörung des Arbeitnehmers

Rz. 377 Grds. ist der Arbeitgeber weder verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Abmahnung anzuhören, noch bevor er eine Abmahnung zur Personalakte nimmt (BAG v. 23.3.1972, AP Nr. 63 zu § 626 BGB m. Anm. Herschel). Tarifvertragliche Regelungen können indes eine Anhörungspflicht vorsehen. Beachtet der Arbeitgeber eine tarifvertragliche Anhörungspflicht nicht, ist di...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / hh) Wegfall der Kündigungsrelevanz einer Abmahnung

Rz. 388 Eine Abmahnung kann mit der Zeit ihre kündigungsrechtliche Wirkung verlieren, sodass sie irgendwann nicht mehr geeignet ist, eine negative Zukunftsprognose zu begründen. Allerdings gibt es hierzu keine bestimmte Regelfrist. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles. Dabei kommt es auf die Art und Schwere des abgemahnten Vertragsverstoßes an (BAG v. 18.11.1986, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (3) Keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, gegen eine unzutreffende Abmahnung vorzugehen

Rz. 394 Der Arbeitnehmer ist i.Ü. nicht verpflichtet, gegen eine unzutreffende Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Verzichtet er zunächst darauf, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die ihm erteilte Abmahnung wirksam ist, bleibt es ihm unbenommen, den abgemahnten Vertragsverstoß in einem späteren Kündigungsschutzprozess zu bestreiten (BAG v. 13.3.1987, NZA 1987, 518). Aus dem Ums...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / II. Prüfungsaufbau

Rz. 336 Die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung ist regelmäßig in vier Stufen zu prüfen: Rz. 337 Zunächst ist festzustellen, ob der Arbeitnehmer durch sein Verhalten arbeitsvertragliche Pflichten verletzt hat. Danach ist festzustellen, ob auch künftig Vertragsverstöße zu befürchten sind (negative Prognose). In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob der Ar...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Repressive Maßnahmen

Rz. 1233 Bei eingetretenen Störungen hat der Arbeitnehmer einen gerichtlich durchsetzbaren Erfüllungsanspruch. Der Arbeitgeber ist zu konkretem Eingreifen verpflichtet. Er muss sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen und ggf. gegen den oder die Mobber vorgehen. Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung der Fortsetzung des Mobbings dem oder den Mobbern eine Abmahnung erteilen u...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 19. Fahrerlaubnis

Rz. 505 Verliert der Arbeitnehmer die zur Ausübung seiner Tätigkeit als Berufskraftfahrer erforderliche Fahrerlaubnis, kann eine darauf gestützte Kündigung aus verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen gerechtfertigt sein (im Einzelnen vgl. Rdn 260). Einen als Kraftfahrer angestellten Mitarbeiter trifft die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, sich auch außerhalb seine...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 11. Ausländerfeindliches Verhalten

Rz. 471 Ausländerfeindliche Äußerungen können ebenso wie antisemitisches Verhalten je nach den Umständen des Einzelfalles eine fristgemäße und in schwerwiegenden Fällen ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG v. 5.11.1992 – 2 AZR 287/92, AuR 1993, 124; ArbG Hannover v. 22.4.1993, AuR 1993, 415; ArbG Siegburg v. 4.11.1993, DB 1994, 1146). E...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 17. Eingriffe in das EDV-System

Rz. 503 Unbefugte Eingriffe in das EDV-System und der unbefugte Zugriff auf bestimmte Computerprogramme und geschützte Daten sind arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, welche je nach der Schwere des Eingriffes eine fristlose oder fristgemäße Kündigung rechtfertigen können. Computerprogramme und Datenbanken sind gesetzlich besonders geschützt. Computerprogramme, die das Er...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Vermeidung von Sperrzeit und Steuernachteilen – Grund für die Beendigung

Rz. 95 Die Beendigung des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung ist nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit stets ein sperrzeitrelevanter Lösungssachverhalt (vgl. zur Zusage einer Ausgleichzahlung für Sperrzeit durch den Arbeitgeber, ArbG Düsseldorf v. 26.10.2018 – 14 Ca 3722/18, juris, mit Anm. Bartelmeß, ArbR 2019, 155). Entscheid...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 15. Drohung mit einem empfindlichen Übel

Rz. 497 Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit einem empfindlichen Übel, um die Erfüllung eigener streitiger Forderungen zu erreichen, kann darin – je nach den Umständen des Einzelfalls – ein erheblicher, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigender Verstoß gegen seine Pflicht zur Wahrung von dessen Interessen liegen (BAG v. 5.12.2019 – 2 AZR 240/19,...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage von Abmahnungen/Unterlagen

Rz. 110 Hinweis Es kann in der betrieblichen Praxis empfehlenswert sein, im Anhörungsschreiben die in der Vergangenheit erfolgten einschlägigen Abmahnungen dem Anhörungsschreiben als Anlage beizufügen. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für andere Unterlagen, wenn sie geeignet erscheinen, den Betriebsrat von der Richtigkeit der Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu überze...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 33. Spesenbetrug

Rz. 548 Ein Arbeitnehmer, der bei Spesenabrechnungen bewusst falsche Angaben macht oder deren Unrichtigkeit zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, verletzt in erheblicher Weise seine vertraglichen Pflichten (BAG v. 11.7.2013 – 2 AZR 994/12, Rn 22). Unkorrektheiten können selbst dann geeignet sein, eine – ggf. außerordentliche – Kündigung zu rechtfertigen, we...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 18. Einmaliger Pflichtenverstoß

Rz. 504 Auch die einmalige Vertragsverletzung durch den Arbeitnehmer kann das Merkmal der beharrlichen Arbeitsverweigerung erfüllen, wenn daraus der nachhaltige Wille des Arbeitnehmers erkennbar wird, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen (BAG v. 12.1.1956, AP Nr. 5 zu § 123 GewO; BAG v. 31.1.1985, AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968). Deshalb kann auch d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Arbeitsunfähigkeit – Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 455 Das Erschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung bilden (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 597/16, Rn 16). Dies gilt nicht nur, wenn sich der Arbeitnehmer für die Zeit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gewähren lässt und damit regelmäßig einen Betrug zulasten des...mehr