Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Suchterkrankungen.

Rn 64 Bei Suchterkrankungen mit medizinischem Krankheitswert greift nicht die verhaltensbedingte (Rn 65 ff), sondern die personenbedingte Kündigung (BAG NZA 14, 602). Eine negative Gesundheitsprognose besteht aber erst bei Verweigerung einer Entziehungskur (BAG NZA 14, 602) oder Rückfälligwerden nach Entziehungskur (BAG NZA 14, 602 [BAG 20.03.2014 - 2 AZR 565/12]); iE Lingem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Anforderungen.

Rn 3 Entscheidend ist, ob dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar ist (BAG NZA 19, 1343 [BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19]; 19, 445; 17, 1179 [BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16]; st Rspr). IRe zweistufigen Prüfung (BAG aaO) ist (1.) zu prüfen, ob der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbarkeit des KSchG.

Rn 51 Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für alle ordentlichen Kündigungen einschl Änderungskündigungen (§ 2 KSchG). Zwei Voraussetzungen: (1.) Das Arbeitsverhältnis – nicht: Ausbildungsverhältnis, Dienst- o Arbeitsvertrag von Organmitgliedern (§ 14 I KSchG; BAG 20.7.23 – 6 AZR 228/22, NZA 23, 1457; iE Zaumseil NZA 20, 1448) – hat im selben inländischen (BAG DB 09, 1409...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Dauernde Leistungsminderung unabhängig von Krankheit (›Low Performance‹).

Rn 62 Wegen Minderleistung kann personenbedingt gekündigt werden, wenn der ArbN über längere Zeit trotz Ausschöpfung seiner Leistungsmöglichkeiten leistungsschwach war, auch in der Zukunft mit einer schweren Störung des Vertragsgleichgewichts zu rechnen ist und mildere Mittel zu dessen Wiederherstellung nicht bestehen (BAG NZA 09, 842 [BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07]; 08, 693...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Böswilliges Unterlassen.

Rn 19 Böswillig unterlassen iSv 2 (entspr § 11 Nr 2 KSchG, BAG NZA 17, 988; NJW 04, 316 [BAG 24.09.2003 - 5 AZR 500/02]) wird Zwischenverdienst, wenn der ArbN zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, oder vorsätzlich verhindert, dass ihm zumutbare Arbeiten angeboten werden (BAG NZA 24, 408 [BAG 24.01.2024 - 5 AZR 331/22]; 21, 938; 20, 1113). Der ArbN muss Arbeitslosigkeit gem § 2 ...mehr

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Arbeitsverweigerung / 2 Kündigung

Ist eine Arbeitsverweigerung beharrlich, ist sie geeignet, eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen und kann sogar ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 BGB für eine fristlose Kündigung sein.[1] Wichtig Beharrliche Arbeitsverweigerung Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will....mehr

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Arbeitsverweigerung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bzw. die Erfüllung von Weisungen seines Arbeitgebers nach § 106 GewO rechtswidrig ablehnt. Sie kann sowohl eine außerordentliche (fristlose) als auch eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Dies gilt grundsätzlich nicht für eine "bloße" Ankündigung einer A...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.2 Verhaltensbedingte Gründe

Rz. 30 Die bedeutendste und in der Praxis häufigste Fallgruppe der außerordentlichen Kündigung ist die verhaltensbedingte. Sie setzt – entsprechend der verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung – eine rechtswidrige Pflichtverletzung voraus.[1] Der Gekündigte muss dabei nicht alle fraglichen Handlungen selbst vorgenommen haben, es reicht aus, wenn er dabei mit anderen zusamm...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

Rz. 18 Bei Arbeitnehmern, die einzel- oder tarifvertraglich ordentlich unkündbar sind (vgl. z. B. § 34 Abs. 2 TVöD [1]), kann dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen aufgrund dessen langer Dauer unzumutbar sein, sodass eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist (sog. Orlando-Kündigung); sie kann weder arbeits- noch tarifvert...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.5.1 Gesamtbetrachtung

Rz. 33 Eine Kündigung kann auf mehrere Gründe gestützt werden. Die Rechtsprechung prüft in diesem Fall zunächst, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen. Wird dies abgelehnt, ist im Weg einer Gesamtbetrachtung zu entscheiden, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. In diese Würd...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.1 Prognoseprinzip

Rz. 28 Für sämtliche Fallgruppen gilt, dass stets zukünftige Nachteile das Arbeitsverhältnis erschüttern müssen, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (s. bereits Rz. 3). Dieses Prognoseprinzip ist insbesondere für verhaltensbedingte außerordentliche Kündigungen bedeutsam. Die in der Vergangenheit liegende Pflichtverletzung stellt für sich genommen noch keinen ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.4 Weitere Aspekte und Interessen

Rz. 56 Auch die Berücksichtigung weiterer Aspekte und Interessen ist nicht ausgeschlossen. Ob dies (noch) für das Lebensalter gilt, ist zweifelhaft.[1] Je geringer der Bezug dieser Aspekte zum Arbeitsverhältnis ist, desto weniger Gewicht kann ihnen allerdings im Rahmen der Interessenabwägung beigemessen werden.[2] Außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann nur Anlass ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.1 1. Stufe: Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG

Rz. 83 In der 1. Stufe bedarf es nach der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG eines Kündigungsgrundes i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG. Danach ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Insoweit gilt grundsätzlich der gleiche Prüfun...mehr

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Kündigung / 2 Kündigungsgründe

Ordentliche Kündigung: Bei Anwendbarkeit KSchG personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund erforderlich Nach der Grundstruktur des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keines Kündigungsgrundes. Dies gilt auch uneingeschränkt für die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer. Soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung ...mehr

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Kündigung / 4.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate[1] und werden im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt[2], besteht für den Arbeitnehmer allgemeiner Kündigungsschutz . Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn für sie eine soziale Rechtfertigung i. S. d. § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG vorliegt. Die soziale Rechtfertigung ist gegeben, wenn personenbedingte, ...mehr

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Kündigung / 3.1 Inhalt der Kündigungserklärung

Die Kündigung muss eindeutig und bestimmt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sein. Das Wort "kündigen" braucht aber nicht ausdrücklich erwähnt zu werden. Die Nennung von Kündigungsgründen ist grundsätzlich nicht erforderlich.[1] Es empfiehlt sich im Regelfall auch nicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben anzugeben. So muss sich der Arbeitgeber nicht...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 2 Der verfassungsrechtliche Mindestkündigungsschutz

Greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht, z. B. in Kleinbetrieben gemäß § 23 KSchG oder vor Erfüllung der Wartefrist gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, oder ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte), bedarf die arbeitgeberseitige Kündigung grundsätzlich keines Grundes oder Rechtfertigung. Egal ob betriebs-, personen- und verha...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.5 Verstoß gegen die Meinungsfreiheit

Eine Kündigung kann gemäß § 134 BGB wegen der Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 5 Abs. 1 GG unwirksam sein. Dies spielt insbesondere bei (ggf. außerordentlichen) verhaltensbedingten Kündigungen eine Rolle, die der Arbeitgeber infolge von Äußerungen des Arbeitnehmers ausspricht. Die Meinungsfreiheit geht grundsätzlich sehr weit. Zur Ab...mehr

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Änderungskündigung / 4.1 Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbeitsbedingungen entweder du...mehr

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Urlaub / 4.12 Erwerbstätigkeit im Urlaub

Aus dem Zweck des Urlaubs, der Erholung des Arbeitnehmers verbunden mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft, ist zu erklären, dass eine diesem Zweck widersprechende Erwerbstätigkeit während des Urlaubs durch die Regelung des § 8 BUrlG grundsätzlich verhindert werden soll. Damit erfasst die Vorschrift nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern gilt au...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigung

Zusammenfassung Begriff Besteht im Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 2 KSchG, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebli...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigung: Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Der nachfolgende Beitrag legt die allgemeinen Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung dar. Im Einzelnen werden Hinweise für die Interessenabwägung gegeben, die in jedem Fall vor Ausspruch der Kündigung durchzuführen, aber immer eine Frage des Einzelfalls ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ordentliche verhaltensbedingte K...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 1 Verhaltensbedingte Gründe

Verhaltensbedingte Gründe rechtfertigen nach der Rechtsprechung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach vorangegangener Abmahnung, wenn bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebs die Kündigung billigenswert und angemessen ist.[1] Dabei ist nicht von dem Standpunkt des jeweiligen Arbeitgebers auszugehen. Es gilt vielmehr ei...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigung / 2 Verhaltensbedingte Kündigungsgründe

In folgenden Fällen kann eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein,[1] wobei bedacht werden muss, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und kein allgemeingültiger Katalog möglicher Kündigungsgründe aufgestellt werden kann: Arbeitsverweigerung, also die Weigerung, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, aber auch wiederholtes unentschuldi...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag legt die allgemeinen Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung dar. Im Einzelnen werden Hinweise für die Interessenabwägung gegeben, die in jedem Fall vor Ausspruch der Kündigung durchzuführen, aber immer eine Frage des Einzelfalls ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist § ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag kann – abgesehen von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – durch ordentliche Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist unbeschränkt möglich. Gilt jedoch allgemeiner Kün...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Interessenabwägung

Handelt es sich um Gründe, die grundsätzlich geeignet sind, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen, ist aufgrund des ultima-ratio-Prinzips eine Interessenabwägung zwischen dem betrieblichen Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem privaten Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses vorzunehmen. Zugunsten des ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Besteht im Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 2 KSchG, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernis...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigung / 3 Abmahnungserfordernis

In allen Fällen ist zu beachten, dass ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der Regel zunächst erfolglos abgemahnt werden muss. In der Regel ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer ihr künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses ändern können und werden. Wenn eine Abmahnung von vornherein als aussichtslos angesehen werden...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag kann – abgesehen von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – durch ordentliche Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist unbeschränkt möglich. Gilt jedoc...mehr

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Zeugnis / 11.6 Schlussfloskel

Die Schlussfloskel besteht aus vier Teilen. Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ausdruck von Bedauern über das Verlassen des Unternehmens Dank Zukunftswünsche Eine Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unbedingt notwendig, wenn der Beschäftigte aus eigenem Antrieb geht oder betriebsbedingt gekündigt wurde. Enthält das Zeugnis keine Angaben zur Beendigung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.15 § 75 Abs. 1 Nr. 12 LPVG BW: ordentliche Kündigung durch die Dienststelle

Die Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer. Sie gilt nicht bei einer Kündigung in der Probezeit (d. h. für ordentliche Kündigungen, die dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen). Bei solchen Kündigungen steht dem Personalrat nur ein Anhörungsrecht zu, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 9 Fall 1 LPVG BW. Wird die Kündigung noch während der 6-monatigen Wartezeit des § 1...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Wichtiger Grund

Rz. 51 Nach § 626 Abs. 1 BGB ist der Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsv...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Initiatoren für die Betriebsratswahl (Abs. 3a, 3b)

Rz. 22 Durch das BetrVerf-Reformgesetz v. 23.7.2001[1] wurde Abs. 3a in das Gesetz eingefügt. Dieser wurde am 14.6.2021 durch das BReModG[2] ergänzt. Danach unterfallen dem persönlichen Geltungsbereich des § 15 KSchG auch die ersten 6 (statt zuvor 3) Arbeitnehmer, die eine Einladung zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung, oder die ersten 3 Arbeitnehmer, die einen ger...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Rechtmäßige Arbeitskämpfe

Rz. 3 Da § 25 KSchG ferner rechtmäßige Arbeitskämpfe voraussetzt[1], sind auch solche Kündigungen nicht von der Norm erfasst, durch die sich der Arbeitgeber gegen rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitnehmer zur Wehr setzt. Dabei handelt es sich lediglich um die Reaktion auf ein vertragswidriges Verhalten, das nach allgemeinen Maßstäben des Kündigungsschutzrechts zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtliche Konsequenzen.

Rn 37 Wegen des generellen Gleichlaufs von Pfändbarkeit und Abtretbarkeit ist nach § 400 BGB eine rechtsgeschäftliche Abtretung unpfändbarer Forderungen grds unzulässig. Für den gesetzlichen Forderungsübergang gilt diese Regelung gem § 412 BGB entspr. Nach dem Schutzzweck der Regelung steht eine unpfändbare Forderung der Abtretung dann nicht entgegen, wenn der Zessionar dem ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.4 Stellung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 39 Leitende Angestellte treffen i. d. R. höhere Sorgfalts- und Treuepflichten. Deren Nichteinhaltung kann deshalb auch schneller eine Kündigung nach sich ziehen, als bei anderen Arbeitnehmern.[1] Beispiel Nach BAG, Urteil v. 30.1.1976, 2 AZR 518/74 [2]: Ein leitender Angestellter darf sich im Fall plötzlicher Erkrankung jedenfalls dann, wenn seine Anwesenheit im Betrieb aus...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3 Angebot der Prozessbeschäftigung

Rz. 11 Kommt der Arbeitgeber im Anschluss an eine von ihm ausgesprochene unwirksame fristlose Kündigung in Annahmeverzug, so endet dieser auch dann nicht, wenn er dem Arbeitnehmer vorsorglich einen für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits befristeten neuen Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen oder eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündig...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.5 Entscheidung des Integrationsamts

Das Integrationsamt erklärt schließlich seine Zustimmung zur Kündigung oder verweigert sie. Es kann außerdem seine Zustimmung unter einer Bedingung oder unter Auflage erteilen. Erhält der Arbeitgeber die Zustimmung, muss er die Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Zustimmung erklären.[1] Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Zustimmung. Bei unverändertem Kündigung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Entscheidung für Weiterarbeit

Rz. 12 Wenn sich der Arbeitnehmer für die Fortsetzung des alten, unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses entscheidet, muss er gegenüber dem alten Arbeitgeber keine besondere Erklärung abgeben. Es reicht aus, dass er die Wochenfrist des § 12 KSchG verstreichen lässt (hierzu unten Rz. 31). Rz. 13 Allerdings muss er sich regelmäßig von dem neuen Arbeitsverhältnis lösen, da di...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.4 Ermessen des Integrationsamts

Bevor es eine Entscheidung trifft, muss das Integrationsamt auf eine gütliche Einigung hinwirken[1], d. h. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln. Als Ergebnis einer solchen Einigung ist z. B. denkbar: Die Zurücknahme des Zustimmungsantrags durch den Arbeitgeber oder eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen. Kann keine Einigung erzielt werden, trifft da...mehr

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Pfändung von Lohn / 13 Auswirkung der Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis wird durch die Lohnpfändung in seinem Bestand nicht berührt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fragestellungen: Der Arbeitnehmer bleibt Inhaber des gesamten Lohnanspruchs, kann das Arbeitsverhältnis beenden, kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Teilzeit gehen. Die Pfändung erfasst den Nettolohn, sodass der Arbeitgeb...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 6.2 Für Arbeitnehmer

Arbeitgeber können die Erfassung der Arbeitszeit auf ihre Arbeitnehmer delegieren, wobei sie für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes verantwortlich bleiben. Besteht eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erfassung der Arbeitszeit und verstößt er gegen diese, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen. In Betracht kommt bei...mehr

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Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 1.2.5 Beschäftigte als Adressaten

Die Beschäftigten sind nach dem ArbSchG verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Damit korrespondiert die Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 9 Anzeigepflicht

Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist jeder Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies bedeutet, dass der Beschäftigte grundsätzlich am 1. Tag der Erkrankung, und zwar zu Arbeitsbeginn, den Arbeitgeber zu informieren hat. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit verschuldet...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 10 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Nachweis- bzw. Feststellungspflicht

Unabhängig von der Mitteilungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind alle Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 1a EFZG verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen bzw. feststellen zu lassen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert (sogenannte Erstbescheinigu...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4 Verhaltensbedingte Kündigung

2.3.1.5.5.4.1 Überblick Rz. 305 Verhaltensbedingte Kündigungen resultieren aus kündigungsrelevantem Verhalten des Arbeitnehmers, das ist ein von seinem Willen gesteuertes Handeln, durch das arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden. Der verhaltensbedingte Kündigungsgrund wird im Gesetz nicht definiert. Anders als bei einem personenbedingten Kündigungsgrund will der Arbeit...mehr