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Zeugnis / 11.6 Schlussfloskel

Prof. Dr. Klaus Hock †
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Die Schlussfloskel besteht aus vier Teilen.

  • Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Ausdruck von Bedauern über das Verlassen des Unternehmens
  • Dank
  • Zukunftswünsche

Eine Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unbedingt notwendig, wenn der Beschäftigte aus eigenem Antrieb geht oder betriebsbedingt gekündigt wurde. Enthält das Zeugnis keine Angaben zur Beendigung, kann davon ausgegangen werden, dass Beschäftigte aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde.

Bezüglich der anderen drei Bestandteile gilt der Grundsatz: Je ausführlicher die Schlussfloskel, desto besser der Mitarbeiter.

 
Achtung

Beachten Sie: Zum Ausspruch von Dank, Bedauern und guter Zukunftswünsche kann der Arbeitgeber nicht gezwungen werden.[1]

Selbst wenn die Gesamtnote "gut" entspricht, besteht kein Anspruch, dass der Arbeitgeber sein Bedauern über den Fortgang des Beschäftigten in das Zeugnis aufnimmt. Schon gar nicht besteht ein Anspruch auf ein "Wir bedauern sehr". Ebenso hat ein ausscheidender Mitarbeiter keinen Anspruch auf "gute Wünsche" für die private Zukunft[2].

Aussagen über das persönliche Empfinden des Arbeitgebers gehören nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Falls einem Mitarbeiter die Schlussformel des Zeugnisses nicht gefällt, kann er lediglich verlangen, dass sie komplett gestrichen wird. Einen Anspruch auf Änderung in eine ihm genehmere Formulierung hat er nicht[3].

Formulierungsbeispiele:

  • Sehr guter Mitarbeiter

    Herr scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus, um sich einer größeren Aufgabe in einem anderen Unternehmen zu widmen. Wir bedauern seine Entscheidung sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine Mitwirkung in unserem Unternehmen und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

    Oder (bei einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen)

    Aus betriebsbedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis von Herrn mit dem heutigen Tag beendet. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da wir mit Herrn einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.

  • Guter Mitarbeiter

    Herr scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung, danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.

    Oder (bei Kündigung aus betriebsbedingten Gründen)

    Aus betriebsbedingten Gründen musste das Arbeitsverhältnis von Herrn mit dem heutigen Tag beendigt werden. Wir bedauern diese Entwicklung, da wir mit Herrn einen guten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige Arbeit und wünschen ihm in der Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.

  • Durchschnittlicher Mitarbeiter

    Herr scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

    Oder:

    Herr verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

    Oder (dem Mitarbeiter wird gekündigt bzw. die Kündigung nahe gelegt) Herr scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

  • Mitarbeiter mit ausreichender Gesamtbewertung

    Herr scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

    (Beschäftigter hat zwar selbst gekündigt, man war aber froh über seinen Weggang)

    Oder (dem Mitarbeiter wird gekündigt bzw. die Kündigung nahe gelegt)

    Herr scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück.

  • Mitarbeiter mit mangelhafter Gesamtbewertung

    Herr scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück.

    Oder (dem Mitarbeiter wird gekündigt bzw. die Kündigung nahe gelegt)

    Herr scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück.

    Oder

    Das Arbeitsverhältnis von Herrn endet am 31.12.0000. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück.

    Oder

    Wir haben uns von Herrn einvernehmlich zum 31.12.0000 getrennt.

    (Dies deutet auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber hin oder darauf, dass dem Beschäftigten nahe gelegt wurde, selbst zu kündigen. Auch kann hierin ein Hinweis auf einen Prozessvergleich liegen.)

    Ähnlich, aber ein wenig freundlicher ist folgende Formulierung:

    Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen zum Wir wünschen Herrn alles Gute.

    Abschließend noch eine besonders negative Schlussformel:

    Das Arbeitsverhältnis von Herrn endet am Wir hoffen, dass er in einem anderen Unternehmen eine seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit finden wird und wünschen ihm hierbei viel Glück.

[1] BAG, Urteil v. 20.02.2001, 9 AZR 44/00.
[2] LAG München, Urteil v.15.7.2012, 3 Sa 188/21.
[3] BAG, Urteil v. 11.12.2012, 9 AZR 227/11.

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