Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 15. Drohung mit einem empfindlichen Übel

Rz. 497 Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit einem empfindlichen Übel, um die Erfüllung eigener streitiger Forderungen zu erreichen, kann darin – je nach den Umständen des Einzelfalls – ein erheblicher, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigender Verstoß gegen seine Pflicht zur Wahrung von dessen Interessen liegen (BAG v. 5.12.2019 – 2 AZR 240/19,...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage von Abmahnungen/Unterlagen

Rz. 110 Hinweis Es kann in der betrieblichen Praxis empfehlenswert sein, im Anhörungsschreiben die in der Vergangenheit erfolgten einschlägigen Abmahnungen dem Anhörungsschreiben als Anlage beizufügen. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für andere Unterlagen, wenn sie geeignet erscheinen, den Betriebsrat von der Richtigkeit der Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu überze...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 33. Spesenbetrug

Rz. 548 Ein Arbeitnehmer, der bei Spesenabrechnungen bewusst falsche Angaben macht oder deren Unrichtigkeit zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, verletzt in erheblicher Weise seine vertraglichen Pflichten (BAG v. 11.7.2013 – 2 AZR 994/12, Rn 22). Unkorrektheiten können selbst dann geeignet sein, eine – ggf. außerordentliche – Kündigung zu rechtfertigen, we...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 18. Einmaliger Pflichtenverstoß

Rz. 504 Auch die einmalige Vertragsverletzung durch den Arbeitnehmer kann das Merkmal der beharrlichen Arbeitsverweigerung erfüllen, wenn daraus der nachhaltige Wille des Arbeitnehmers erkennbar wird, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen (BAG v. 12.1.1956, AP Nr. 5 zu § 123 GewO; BAG v. 31.1.1985, AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968). Deshalb kann auch d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Arbeitsunfähigkeit – Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 455 Das Erschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung bilden (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 597/16, Rn 16). Dies gilt nicht nur, wenn sich der Arbeitnehmer für die Zeit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gewähren lässt und damit regelmäßig einen Betrug zulasten des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 40. Verstoß gegen Arbeitszeiterfassung

Rz. 567 Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen die Verpflichtung, seine abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit richtig zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG v. 9.6.2011 – 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027; BAG v. 24.11.2005, AP Nr. 197 zu ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Arbeitsverweigerung

Rz. 438 Die Weigerung des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldeten Arbeitsleistungen zu erbringen, kann nach vorheriger Abmahnung eine fristgemäße und in Fällen beharrlicher Arbeitsverweigerung auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG v. 14.12.2017 – 2 AZR 86/17, Rn 29; BAG v. 19.1.2016 – 2 AZR 449/15, Rn 29; BAG v. 22.10.2015 – 2 AZR 569/14, Rn 22; BAG v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 31. Privates Sammeln von Pfandgegenständen während Arbeitstätigkeit

Rz. 538 Das weisungswidrige Sammeln von Pfandgegenständen zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit kann eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Ein Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit keine Pfandgegenstände zu privaten Zwecken sammeln (BAG v. 23.8.2018 – 2 AZR 235/18, Rn 23). Sie erbringen inso...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Form

Rz. 362 Die Abmahnung kann zwar grds. mündlich oder schriftlich erfolgen, da gesetzliche Formvorschriften nicht bestehen. Allerdings muss der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess ggf. nachweisen, dass er vor Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung dem Arbeitnehmer bereits eine Abmahnung in einem früheren, einschlägigen Fall erteilt hat. Rz. 363 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 14. Diebstahl

Rz. 490 Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – ggf. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 35. Tätlichkeiten

Rz. 550 Tätliche Angriffe auf Arbeitskollegen oder auf den Arbeitgeber und dessen Angehörige sind Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, die schwer wiegen und zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung sowie aus Gründen der Fürsorgepflicht regelmäßig eine fristlose, in weniger schweren Fällen eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen (BAG v. 12.7.1984, AP Nr. 32 zu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Androhung oder Ankündigung einer Erkrankung

Rz. 427 Die Androhung oder Ankündigung einer Erkrankung kann ohne vorherige Abmahnung eine fristgerechte oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn die Äußerung die Bereitschaft des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (BAG v. 29.7.2016 – 2 AZR 47/16,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Verlust von Eignung und Fähigkeit

Rz. 130 Eine wirksame personenbedingte Kündigung setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer wegen seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften nicht mehr in der Lage ist, künftig seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen (BAG v. 20.5.1988 – 2 AZR 682/87, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 personenbedingte Kündigung unter C III 2 b aa) m. Amn. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigung

Rz. 222 Hier gelten grds. die allgemeinen Voraussetzungen der Kündigung wegen Leistungsminderung (vgl. Rdn 130 ff.). Insb. kommt bei einer Kündigung wegen dauerhafter krankheitsbedingter Leistungsminderung eine wirtschaftliche Belastung in Betracht, weil der gezahlten Vergütung keine adäquate Arbeitsleistung mehr gegenübersteht (v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 410). Es...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Entbehrlichkeit einer Abmahnung

Rz. 37 Die Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung macht nur Sinn, wenn sie dazu dient, den Arbeitnehmer zu vertragstreuem Verhalten anzuhalten. Bei einem unbeeinflussbaren Schicksalsschlag, z.B. einer lang anhaltenden Erkrankung, kommt daher eine Abmahnung regelmäßig nicht in Betracht. Bei häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten kann zwar auf den gefährdeten Bestand des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / jj) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 395 Der Arbeitgeber ist für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Abmahnung sowohl in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte als auch im Kündigungsschutzrechtsstreit aufgrund einer verhaltensbedingten Kündigung darlegungs- und beweispflichtig (LAG Berlin v. 14.11.2002, ZTR 2002, 149; LAG Frankfurt am Main v. 31.10.1986, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Ultima-Ratio-Prinzip

Rz. 103 Nach dem Ultima-Ratio-Prinzip, welches das gesamte Kündigungsrecht beherrscht, kommt eine Kündigung stets nur als letztes Mittel in Betracht (BAG v. 30.5.1978 – 2 AZR 630/76, DB 1978, 1790). Der Arbeitgeber muss daher in jedem Fall versuchen, die Kündigung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden (BAG v. 30.11.1989 – 2/AZR 197/89, NZA 1990, 529). Bei verhaltensbedi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Personenbedingte Kündigungsgründe

Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. hierzu Rdn 568 ff.) auch aus Gründen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Arbeitsrechtliche Konsequenzen des Alkoholmissbrauchs

Rz. 116 Für den Mitarbeiter kann die Alkoholisierung während der Arbeit in mehrfacher Weise Konsequenzen haben: Rz. 117 Minderung des Entgelts Der Mitarbeiter verliert für die Zeit, in der er alkoholbedingt seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, seinen Entgeltanspruch (LAG Schleswig-Holstein v. 28.11.1988, DB 1989, 630). Rz. 118 Ausschluss der Entgeltfortzahlung Erleidet ei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Beharrliche Arbeitsverweigerung/Beharrliche Verweigerung der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten

Rz. 439 Die beharrliche Arbeitsverweigerung bzw. beharrliche Weigerung, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, setzt eine besondere Nachhaltigkeit oder Widersetzlichkeit voraus, also wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten bewusst und nachhaltig nicht erfüllen will (BAG v. 28.6.2018 – 2 AZR 436/17, Rn 16), wobei es nicht genügt, dass der Arbeitnehmer eine Weisung unbeach...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 22. Konkurrenztätigkeit

Rz. 510 Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer jede Tätigkeit verboten, die seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen könnte. Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers aus § 241 Abs. 2 BGB (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 597/16, Rn...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 24. Loyalitätspflichten

Rz. 516 Der Arbeitnehmer ist gemäß § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, Störungen des Betriebsfriedens oder Betriebsablaufs zu vermeiden (BAG v. 1.6.2017 – 6 AZR 720/15, Rn 49). Dies entspricht dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung des Betriebsfriedens und der Einhaltung der betrieblichen Ordnung als Voraussetzung einer funktionierenden Arbeitsorganisation (BA...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Mehrarbeit

Rz. 446 Auch die Weigerung eines Arbeitnehmers, Mehrarbeit, z.B. an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zu leisten, kann eine die Kündigung rechtfertigende Arbeitsverweigerung sein. Eine Arbeitspflichtverletzung liegt aber nicht vor, wenn die Mehrarbeit unzulässig ist, weil sie die gesetzlich oder tariflich zulässigen Höchstarbeitszeiten überschreitet. Vom Arbeitgeber angeordne...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Zurückbehaltungsrecht

Rz. 452 Steht dem Arbeitnehmer bzgl. der von ihm zu erbringenden Arbeitsleistung ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zu, begeht er keine Arbeitsverweigerung (BAG v. 1.5.1992, DB 1992, 2446 = NZA 1993, 115). Der Arbeitnehmer kann berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitskraft wegen nicht erfüllter Vergütungsansprüche geltend machen. Es m...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Unechte Mischtatbestände

Rz. 118 Bei sog. unechten Mischtatbeständen, bei denen mehrere voneinander unabhängige Vertragsstörungen bestehen (bspw. Krankheit, vertragswidriges Verhalten sowie betriebsbedingte Gründe), ist nach der Rspr. des BAG jeder Sachverhalt zunächst für sich allein im Hinblick darauf zu prüfen, ob er zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung geeignet ist. Lässt sich nach diesem e...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Schulden des Arbeitnehmers, Lohnpfändungen

Rz. 334 Schulden des Arbeitnehmers gehören zur privaten Lebensführung und können keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Insb. rechtfertigen sie keine verhaltensbedingte Kündigung (vgl. § 30 Rdn 332 ff.), auch dann nicht, wenn diesen Arbeitnehmern Vermögenswerte anvertraut sind (etwa Kassierer, Lagerverwalter). Die Überschuldung eines in einer Vertrauensposition ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Arbeitserlaubnis

Rz. 250 Benötigt ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeiten will, eine Arbeitserlaubnis und fehlt oder erlischt diese, hat dies ein Beschäftigungsverbot nach den §§ 284 Abs. 1 S. 1 SGB III, 18 AufenthG zur Folge. In einem solchen Fall ist eine ordentliche personenbedingte Kündigung regelmäßig sozial gerechtfertigt, weil der Arbeitnehmer dann zur Leistung der...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / II. Schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Rz. 20 Der Arbeitnehmer muss die Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben. Das ist nur der Fall, wenn die Kündigung bzw. seine Mitwirkung am Aufhebungsvertrag Ursache der Arbeitslosigkeit ist (LSG Baden-Württemberg v. 24.2.2017 – L 8 AL 3805/16; BSG v. 8.7.2009 – B 11 AL 17/08 R; BSG, v. 25.4.1990 – 7 RAr 84/88 und 7 RAr 106/89, SozSich 1991, 94 = NZA 1990, 791). Zwischen der Kü...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Außerdienstliches Verhalten

Rz. 259 Außerdienstliches Verhalten kann im Ausnahmefall eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich hieraus die mangelnde persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit ergibt. Auch strafbares außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit begründen (BAG v. 10.4. 2014 – 2 AZR 68...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 37. Unpünktlichkeit/Verspätungen

Rz. 556 Häufige und verschuldete Verspätungen sind nach vorheriger Abmahnung ein Kündigungsgrund. Hinsichtlich des Verschuldensgrades sind keine erhöhten Anforderungen zu stellen, es genügt Fahrlässigkeit (BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 302/96, NZA 1997, 761 = NJW 1997, 2540; BAG v. 17.1.1991, DB 1991, 1226). Rz. 557 Von einem einschlägig abgemahnten Arbeitnehmer muss erwartet werd...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Abmahnung

aa) Begriff Rz. 350 Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall seien Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung). Mit der Abmahnung m...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Negative Prognose

a) Allgemeine Ausführungen Rz. 347 Auch die verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Zukunftsprognose gestellt werden kann (BAG v. 16.9.2004 – 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459; BAG v. 26.1.1995, NZA 1995, 517; BAG v. 12.1.2006, NZA 2006, 980). Die verhaltensbedingte Kündigung hat keinen Sanktionscharakter (BAG v. 12.1.2006 – 2 AZR 179/05,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit einer Abmahnung

(1) Frühere Rechtsprechung Rz. 358 Nach der früheren Rspr. des BAG war zwischen Störungen im Leistungs-, Vertrauens- und Betriebsbereich zu unterscheiden. Danach war eine Abmahnung grds. erforderlich bei Störungen im Leistungsbereich, bspw. bei der Schlechtleistung der Arbeit oder der Verletzung von Nebenpflichten (BAG v. 25.4.1996, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kün...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ii) Rechte des Arbeitnehmers bei unrichtigen Abmahnungen

(1) Gegendarstellungs- und Beschwerderecht Rz. 389 Der Arbeitnehmer hat gem. § 83 Abs. 2 BetrVG ein Recht zur Gegendarstellung und gem. § 84 Abs. 1 BetrVG ein Beschwerderecht, wenn eine ihm erteilte Abmahnung inhaltlich unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die ihn in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können oder wenn diese inhaltlich...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ee) Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Abmahnung

(1) Abmahnungsberechtigung Rz. 361 Eine Abmahnung können nicht nur kündigungsberechtigte Personen aussprechen, sondern alle Vorgesetzten, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, dem Arbeitnehmer Anweisungen wegen des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhal...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 3. Einigungsgebühr gem. Nr. 1000/1003 VV RVG

Rz. 41 Zu beachten ist, dass die Einigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren in I. Instanz 1,0 gem. Nr. 1003 VV RVG beträgt, während sich nach dem Gebührentatbestand Nr. 1004 VV RVG die Einigungsgebühr im Fall einer vergleichsweisen Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren, einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel auf 1,3 er...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (6) Vorweggenommene Abmahnung

Rz. 373 Umstritten ist, ob und inwieweit eine Abmahnung bspw. durch Aushang am Schwarzen Brett oder durch einen Hinweis im Arbeitsvertrag vorweggenommen werden kann. Rz. 374 Nach einer teilweise vertretenen Ansicht in der Literatur (KR/Fischermeyer, § 626 BGB Rn 266) und Rspr. (LAG Hamm v. 12.9.1996, LAGE § 626 BGB Nr. 105) ist eine Abmahnung entbehrlich, wenn der Arbeitnehme...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 957 Unter Anwendung des § 307 BGB ist nunmehr auch der für die Rückzahlungspflicht auslösende Ausgangssachverhalt zu berücksichtigen. Dabei ist es nicht ausreichend, die Rückzahlungspflicht an jedes vorzeitige Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die eine Rückzahlungspflicht auslösen kann, muss aufgrund eines aus der Sphäre d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 412 Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, ist er darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen (BAG v. 6.8.1987 – 2 AZR 226/87, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438; Reinecke, NZA 1989, 584). Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gem. § 1 Abs. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 29. Presseerklärung

Rz. 530 Wendet sich der Arbeitnehmer eigenmächtig an die Presse oder erhebt er in der Öffentlichkeit unzutreffende Vorwürfe gegen seinen Arbeitgeber, kann darin eine Verletzung der Treuepflicht liegen, die in schweren Fällen sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (BAG v. 13.4.2000 – 2 AZR 259/99, DB 2000, 1819 = MDR 2000, 1384; BAG v. 11.3.1999, BB 1999, 11...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (3) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 364 Der notwendige Inhalt einer Abmahnung folgt aus ihrer Dokumentations-, Rüge- und Warnfunktion. Sie muss eindeutig und bestimmt sein. Rz. 365 In der Abmahnung muss das vertragswidrige Verhalten hinreichend deutlich beschrieben werden. Pauschale Umschreibungen, wie "Unpünktlichkeit", "Nichtbefolgung von Arbeitsanweisungen", "nicht ausreichende Leistung", genügen nicht. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (5) Ausschlussfrist

Rz. 369 Es besteht keine gesetzliche Ausschlussfrist, innerhalb derer eine Abmahnung auszusprechen ist (BAG v. 13.12.1989, RzK I 1 57; BAG v. 14.12.1994, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung). Rz. 370 Spricht der Arbeitgeber allerdings erst geraume Zeit nach dem beanstandeten Verhalten eine Abmahnung aus, entfaltet diese nur noch eine abgeschwächte Warnfunktion (LAG Nürnberg v. 1...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Fehlende Eignung

Rz. 256 Erweist sich der Arbeitnehmer für die von ihm geschuldete Arbeitsleistung als fachlich ungeeignet, liegt ein personenbedingter Kündigungsgrund vor. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn dem Arbeitnehmer berufliche Qualifikationsmerkmale fehlen, er vorgeschriebene Prüfungen nicht besteht oder er nur über mangelhafte Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Lassen sich die Mängel ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXIX. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III

Rz. 382 Gem. § 312 SGB III ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Alg oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung). Es genügt die Übersendung einer Kopie des unterschriebenen Originals an den Arbeitnehmer (vgl. Küttner/Kreitner, Personal...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Außerdienstliches Verhalten von Tendenzträgern und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

Rz. 338 In Tendenzbetrieben (z.B. Kirche, Gewerkschaften, Rundfunk, Fernsehen, vgl. § 118 BetrVG) haben sich die sog. Tendenzträger (Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit an der geistig-ideellen Zielsetzung des Unternehmens bzw. der Organisation mitwirken) bei ihrer Tätigkeit nach der Tendenz zu richten und dürfen auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenzen ih...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / b) Weisungen (seit 2017 "Fachliche Weisung" [FW], vorher Geschäftsanweisung [GA] bzw. Dienstanweisung [DA]) der BA 10/2007

Rz. 30 Dieses Urteil hat die BA zum Anlass genommen, ihre Weisungen entsprechend zu ändern (früher DA 10/2007). Rz. 31 Zunächst bleibt es dabei, dass die Nichtannahme einer Änderungskündigung nicht einer Arbeitnehmerkündigung gleichzusetzen ist. Allerdings kann eine Sperrzeit ausgelöst werden, wenn die Nichtannahme einer Änderungskündigung eine Arbeitgeberkündigung nach sich ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 39. Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 561 Die Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten kann "an sich" einen wichtigen Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAG v. 25.4.2018 – 2 AZR 611/17, Rn 43; BAG v. 20.10.2016 – 6 AZR 471/15, Rn 18; BAG v. 19.1.2016 – 2 AZR 449/15, Rn 29; BAG v. 26.3.2015 – 2 AZR 517/14, Rn 23; BAG v. 8.5.2014 – 2 AZR 249/13, Rn 19). Das betrifft sowohl auf die Hauptleistungspf...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Negative Prognose

Rz. 104 Jede Kündigung setzt prinzipiell eine negative Prognose voraus. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur dann kündigen, wenn ihm wegen der zu erwartenden künftigen Beeinträchtigungen des Arbeitsverhältnisses eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht zumutbar ist (zur krankheitsbedingten Kündigung vgl. BAG v. 7.11.2002 – 2 AZR 599/01, NZA 2003, 816; zur v...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Rechtskraft des Abmahnungsprozesses

Rz. 74 Die Rechtskraft des im Abmahnungsprozess ergangenen Urteils richtet sich gem. § 322 Abs. 1 ZPO zunächst nach dem Streitgegenstand, der durch die gestellten Anträge und den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt definiert wird. Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das Gericht nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was sie nicht beantragt hat. Hatte der Arbei...mehr