Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Variable Vergütung

Zusammenfassung Überblick Variable Vergütungsbestandteile sind neben der Grundvergütung und den Sozial- und Nebenleistungen die dritte Säule einer modernen Vergütungspolitik. Der Arbeitgeber hat dabei sehr differenzierte Möglichkeiten, seine Mitarbeiter variabel zu vergüten. Die Variabilität kann sich auf die individuelle Leistung des Arbeitnehmers oder einer Gruppe beziehen ...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1 Gesetzlicher Rahmen

Gesetzliche Regelungen, nach denen sich die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern richtet, finden sich in den §§ 37 Abs. 1–4 und 78 Satz 2 BetrVG. 1.1.1 Ehrenamtsprinzip Das Ehrenamtsprinzip nach § 37 Abs. 1 BetrVG besagt, dass für Betriebsratstätigkeiten kein zusätzliches Entgelt gezahlt werden darf. Einem Betriebsratsmitglied darf somit in keiner Weise irgendeine Vergütung f...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1 Rechtliche Grundsätze der Betriebsratsvergütung

Ausgangspunkt der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern ist der zwingende Grundsatz, dass es sich bei dem Betriebsratsamt um ein unentgeltliches Ehrenamt handelt. Die Betriebsratstätigkeit selbst wird weder unmittelbar noch mittelbar vergütet. Mit der Unentgeltlichkeit des Amtes soll die innere Unabhängigkeit des Betriebsratsmitglieds gewährleistet und eine Besserstellung im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 15 Auszahlung des Lohns/Gehalts

Der Auszahlbetrag wird auf das vom Arbeitnehmer angegebene Girokonto überwiesen. Zusätzlich erfolgt ggf. die Überweisung der Vermögensbildung auf das Konto des entsprechenden Anlageinstituts bzw. der Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge an das entsprechende Versicherungsinstitut und evtl. abgerechnete Pfändungen an den Gläubiger.mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4 Exkurs: Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt, dass Betriebsratstätigkeiten während der Arbeitszeit durchzuführen sind. Ist die Erledigung von Betriebsratsaufgaben aus betriebsbedingten Gründen während der Arbeitszeit ausnahmsweise nicht möglich und sind diese daher außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen, sieht § 37 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsen...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / Zusammenfassung

Überblick Das Betriebsratsamt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Tätigkeit an sich darf nicht vergütet werden. Betriebsratsmitglieder dürfen zudem wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Für Betriebsratstätigkeiten werden sie nach dem "Entgeltausfallprinzip" freigestellt und erhalten für diese Zeit das Arbeitsentgelt, welches ihnen bei normaler W...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 2 Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2023 (Volkswagen)

Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2023 in seiner Entscheidung zur Betriebsrätevergütung bei Volkswagen aus der strafrechtlichen Perspektive strenger bewertet, also den Raum für zulässige Anpassungen der Betriebsratsvergütung nach oben weiter eingegrenzt[1]: Der BGH knüpft zur Bemessung der Vergütung – ebenso wie das Bu...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1.2 Entgeltausfallprinzip

Betriebsratsmitglieder sind entsprechend dem Entgeltausfallprinzip nach § 37 Abs. 2 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, unabhängig davon, ob diese nur zeitweise oder vollständig nach § 38 BetrVG freigestellt sind. Während der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds für Betriebsratsarbeit ist also das Entgelt zu zahlen, auf ...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 4 Strafrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Eine Begünstigung oder Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund der Amtstätigkeit ist strafbar.[1] Die Strafverfolgung erfolgt allerdings nur auf Antrag, u. a. des Betriebsrats oder der Gewerkschaft, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der strafbaren Handlung bzw. des Unterlassens. Eine Strafbarkeit kommt hier primär für den Arbeitgeber in Betracht. Das be...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der Betriebsratsmitglieder

Zusammenfassung Überblick Das Betriebsratsamt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Tätigkeit an sich darf nicht vergütet werden. Betriebsratsmitglieder dürfen zudem wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Für Betriebsratstätigkeiten werden sie nach dem "Entgeltausfallprinzip" freigestellt und erhalten für diese Zeit das Arbeitsentgelt, welches ihnen...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.2.2 Betriebsübliche berufliche Entwicklung

Nachdem Vergleichsmitarbeiter identifiziert wurden, ist zu prüfen, ob deren berufliche Entwicklung betriebsüblich war. Betriebsüblich ist eine Entwicklung, die bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen wird. Es muss ein gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers und eine von ihm aufgestellte Regel, z. B. die A...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.1 "Außerhalb der Arbeitszeit"

Für die Frage, ob Betriebsratstätigkeiten während oder außerhalb der Arbeitszeit erbracht werden, ist die individuelle, persönliche Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds entscheidend, die sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben kann. Auch Schichtarbeit oder ähnliche besondere Arbeitszeitmodelle sind zu berücksichtigen.mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 1 Einleitung

Die variable Vergütung ist begrifflich schwer zu fassen. Sie umfasst prinzipiell sämtliche Formen der nicht fixen Vergütung. Hierzu zählen Tantiemen, Boni, Prämien, Rewards, Benefits, Zulagen, Provisionen, Aufmerksamkeiten, Gratifikationen, Aktien und Aktienoptionen sowie monetäre und nicht-monetäre Incentives, nicht aber kollektiv vereinbarte Lohnzuschläge wie Akkordlohn, Ü...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.4 Freizeitausgleich

Liegen die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 BetrVG vor, wurde also erforderliche Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit erbracht, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbefreiung im Rahmen seines Direktionsrechts innerhalb eines Monats zu gewähren. Ohne arbeitgeberseitige Gewähr...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1.3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit als solches nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt für ihre berufliche Entwicklung sowie das sich daraus ergebende Entgelt. Durch dieses Verbot soll die unabhängige, unparteiische Amtsführung der Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe gewährleistet werden. Ob eine Begünsti...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 5 Kriterien für die Konzeptentwicklung

Wenn die variable Vergütung Teil eines Zielvereinbarungssystems ist, sollten folgende Kriterien beachtet und abgewogen werden:mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 2 Grundgedanken und Ziele

Es ist heute durchaus üblich, dass sich die Mitarbeitervergütung zusätzlich zum Fixum aus variablen Anteilen zusammensetzt. In den letzten Jahren hat sich zudem gezeigt, dass die variable Vergütung in unterschiedlichen Varianten immer mehr an Relevanz gewinnt. Dies ist vor allem auf folgende Faktoren zurückzuführen (siehe auch Abb. 1): Die Mitarbeiter des Unternehmens werden ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 6.3 Die Ertragsbeteiligung

Die Ertragsbeteiligung hat den Vorteil, dass sie sowohl die Marktsituation als auch produktionsinterne Aspekte berücksichtigt. Die Mitarbeiter werden am Ertrag beteiligt, wenn eine bestimmte Ertragsgröße erreicht bzw. überschritten ist. Dies erklärt auch die hohe Anwendung dieser Vergütungsform in verkaufsorientierten Bereichen und bei Führungskräften, da diese Mitarbeitergr...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 5 "Neues Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes": Gesetzesvorschlag der Bundesregierung

Um negative Folgen nach der durch die Entscheidung des BGH (Volkswagen)[1] hervorgerufenen Rechtsunsicherheit zu verhindern, hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Kommission eingesetzt, die mit der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Vergütung von Betriebsräten beauftragt wurde. Im November 2023 hat sodann das Bundeskabinett das "Zweite Gesetz zur Ä...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.2 Erforderlichkeit

Die Erledigung von Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit muss für die ordnungsgemäße Tätigkeit des Betriebsrats unter Berücksichtigung von Umfang und Art des Betriebs erforderlich sein. Hier gelten dieselben Maßstäbe, wie bei der Arbeitsbefreiung von nicht pauschal freigestellten Amtsträgern für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG.[1] Für die Beurteilung ...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.3 Betriebsbedingte Gründe für Betriebsratsüberstunden

Die erforderliche Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit muss betriebsbedingte Gründe haben, d. h. durch die betrieblichen Verhältnisse veranlasst sein. Sie können sich u. a. aus der Eigenart des Betriebs oder der betrieblichen Arbeitsabläufe ergeben. Betriebsbedingte Gründe sind regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitgeber Einfluss auf den Zeitraum der Betriebsratstä...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.5 Unmöglichkeit des Freizeitausgleichs: Vergütungsanspruch

Ist der Freizeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen innerhalb der individuellen Arbeitszeit des Amtsträgers ausnahmsweise nicht möglich, besteht ein Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung der Überstunden. Dabei handelt es sich allerdings um einen seltenen Ausnahmefall. Betriebsbedingte Gründe sind z. B. gegeben, wenn der Betriebsablauf bei der Freistellung eines oder meh...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.2.1 Identifikation der Vergleichsgruppe

Weil im Rahmen der Bemessung der Vergütungsentwicklung nach § 37 Abs. 4 BetrVG nicht die hypothetische Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds, sondern die von vergleichbaren Arbeitnehmern maßgeblich ist, ist im ersten Schritt die Vergleichsgruppe zu identifizieren. Dafür ist eine Auswahl von Arbeitnehmern vorzunehmen, die zum Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamt...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 3 Zivilrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Die zivilrechtlichen Konsequenzen einer unzulässigen Begünstigung oder Benachteiligung sind weitreichend: Verstöße gegen § 78 Satz 2 BetrVG haben die unheilbare Nichtigkeit der getroffenen Vereinbarung zur Folge, und zwar unabhängig davon, ob den Beteiligten der Gesetzesverstoß bekannt war oder nicht. Ein Anspruch auf die Leistung oder den Vorteil besteht aufseiten des Betrie...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 3 Adressaten

War die variable Vergütung zunächst aufgrund der größeren Gestaltungsmöglichkeiten und höheren unternehmerischen Verantwortung nur für die oberen Hierarchieebenen und in traditionell provisionsbasierten Unternehmensbereichen (Verkauf/Vertrieb) interessant, findet sie heute auch bei anderen Arbeitnehmergruppen Anwendung. Auch Einsteiger und junge Berufstätige müssen immer häu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Var... / 6.2 Die Leistungsbeteiligung

Bei dieser Form der Erfolgsbeteiligung steht die Gruppe im Mittelpunkt. Somit zählt nicht die Leistung des einzelnen Mitarbeiters, sondern das Arbeitsergebnis einer Gruppe. Anders als die variable Vergütung mittels Zielvereinbarung wird die Leistungsbeteiligung nicht mit der Gruppe verhandelt, sondern vom Arbeitgeber einseitig vorgegeben. Die Leistungsbeteiligung ist daher b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Var... / 6.1 Erfolgsbeteiligung

Die Erfolgsbeteiligung ist der Gattungsbegriff für eine Reihe von Beteiligungsformen, die den Mitarbeiter sehr unterschiedlich am wirtschaftlichen Ertrag des Unternehmens beteiligen. Zielsetzungen der Erfolgsbeteiligung können dabei unter anderem die Motivationssteigerung und die Kommunikation von Leistungserwartungen, aber auch die Förderung unternehmerischen Denkens sein. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Var... / 6.4 Die Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung ist die in den Unternehmen am häufigsten verbreitete Form der Erfolgsbeteiligung. Sie wird nur dann fällig, wenn auch wirklich ein Gewinn erzielt wurde. Die Mitarbeiter erhalten einen bestimmten Anteil vom ausgewiesenen Jahresgewinn. Er kann nach verschiedenen Kriterien verteilt werden: Die Gewinnbeteiligung wird damit der heute geforderten Kostenflexib...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Var... / 7 Messung und Steuerung

Ein Kernproblem der variablen Vergütung ist die Definition geeigneter Ziele und Leistungsindikatoren. Dabei können drei mögliche Zielarten unterschieden werden, die mit unterschiedlichen Indikatoren und Systemen beurteilt und gemessen werden: Finanzielle Ziele, die an das Erreichen definierter finanzieller Kennzahlen des Unternehmens, eines Bereichs oder einer individuellen m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 12 Abführung der Lohn- und Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags

Die Lohn- und Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind monatlich, vierteljährlich oder jährlich bis zum 10. des Folgemonats vom Arbeitgeber beim Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Am Ende des Kalenderjahres oder beim Austritt eines Arbeitnehmers erhält der Arbeitnehmer den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, welche den steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte

Rz. 89 § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG betrifft die Umstände der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Erfasst werden weder Fragen der innerbetrieblichen Lohngestaltung (dazu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) noch die Höhe der jeweiligen Vergütung. Rz. 90 Arbeitsentgelt ist jede Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unabhängig von ihrer Bezeichnung. Dazu zählen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Var... / Zusammenfassung

Überblick Variable Vergütungsbestandteile sind neben der Grundvergütung und den Sozial- und Nebenleistungen die dritte Säule einer modernen Vergütungspolitik. Der Arbeitgeber hat dabei sehr differenzierte Möglichkeiten, seine Mitarbeiter variabel zu vergüten. Die Variabilität kann sich auf die individuelle Leistung des Arbeitnehmers oder einer Gruppe beziehen – hier sind die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 1 Bruttobezüge

Im Steuerrecht wird ausschließlich der Begriff "Arbeitslohn" für sämtliche Einnahmen der Arbeitnehmer verwendet, während im Sozialversicherungsrecht von "Arbeitsentgelt" die Rede ist. Beide Begriffe stehen für die Bruttobezüge der Arbeitnehmer, wobei die Steuer- und Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit jeweils getrennt zu prüfen sind. Man unterscheidet verschiedene Arte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 17 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied der Techniker KK (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 1,2 %). Der Beitragssatz der Renten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Var... / 8 Das Cafeteria-System

Bei einer Aufstellung von Zusatzleistungen nach dem Cafeteria-Prinzip haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, sich in einem vorgegebenen Rahmen ihre Benefits selbst auszuwählen. Ähnlich wie in einer Cafeteria, in der zwischen mehreren Menüs zu wählen ist, kann der Mitarbeiter seine Zusatzleistungen aus einem Angebot nach seinen individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. Da d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.1 Allgemeines

Rz. 180 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gewährt eine sehr umfassende Mitbestimmung in den Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Aus dem Regelungsgegenstand wird deutlich, dass dieser Mitbestimmungstatbestand in Praxis und Literatur eine herausragende Rolle spielt. Das Schrifttum hierzu ist kaum noch zu übersehen[1], ebenso wenig die Vielzahl von Ger...mehr

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Anforderungsprofile und Kom... / 4.6 Vergütungsmanagement

Die Festlegung der wesentlichen Stellenmerkmale und Umfang der Anforderungen ermöglicht eine anforderungsbasierte Vergütungsermittlung. Diese wird summarisch, mittels generischer Zuordnung, oder analytisch, mittels Punktvergabe für einzelne Anforderungen, in Tarifverträgen oder ohne Tarifbindung auf betrieblicher Ebene angewendet. Schematisch sind die beiden Vorgehensweisen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 3 Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt

Arbeitsentgelt ist der sozialversicherungsrechtliche Begriff für die Einnahmen eines Arbeitnehmers. "Arbeitsentgelt" ist nicht identisch mit "Arbeitslohn" im steuerrechtlichen Sinne. So zählen alle lohnsteuerfreien und die meisten pauschal besteuerten Lohnbestandteile nicht zum Arbeitsentgelt. In vielen Fällen ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn jedoch mit dem Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.2 Lohnbegriff

Rz. 183 Allgemein wird der in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gebrauchte Lohnbegriff in weitem Sinn interpretiert. Gemeint sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die er als Gegenleistung für die von den Arbeitnehmern erbrachten Arbeitsleistungen gewährt; auf die Bezeichnung kommt es nicht an (BAG, Beschluss v. 16.9.1986, GS 1/82 [1]). Nicht zum Lohn gehören Auslagen, die dem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 3.4 Gehaltsumwandlung mit Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Wenn der Arbeitgeber auch bei Altverträgen keine Beiträge zur Direktversicherung zusätzlich zum Arbeitslohn übernehmen will, kann der Arbeitnehmer insoweit weiterhin auf einen Teil seines Gehalts in Höhe der Versicherungsbeiträge verzichten. Der Arbeitgeber überweist dann die Versicherungsbeiträge und führt die pauschale Lohnsteuer ab. Da die Beiträge durch Barlohnumwandlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 14 Ermittlung des Auszahlbetrags

Der Auszahlbetrag kann vom Nettobetrag abweichen. Dies ist der Fall, wenn noch folgende Sachverhalte berücksichtigt werden: Vermögensbildung Die Vermögensbildung, für die ein Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag eines im 5. Vermögensbildungsgesetz genannten Anlageinstituts wie z. B. einer Bank, Bausparkasse oder Lebensversicherung beim Arbeitgeber einreichen muss, wird vom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 4.3 Vervielfältigungsregel

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses können erheblich höhere Beiträge und Zuwendungen steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden, und zwar 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), für 2024 = 3.624 EUR, vervielfältigt mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre, höchstens jedoch 10 Kalenderjahre. Praxis-Beispiel Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung Ein Arbeitneh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.1.3 Zuständigkeit von Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat

Rz. 182a Zuständig für die Regelung der Vergütungsgrundsätze i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist regelmäßig der örtliche Betriebsrat, nicht aber der Gesamtbetriebsrat. Weder der arbeitsrechtliche noch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begründen eine originäre Befugnis des Gesamtbetriebsrats zur Verabschiedung von Bestimmungen i. S. d. § 87 Abs. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4 Vergleichbare leistungsbezogene Entgelte

Rz. 200 Die vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelte, für die § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG das Mitbestimmungsrecht eröffnet, müssen gerade mit Akkord- und Prämienlohn vergleichbar sein. Es muss sich also um Vergütungen handeln, bei der die Leistung des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird; das Entgelt muss sich nach dem Verhältnis des Arbeitnehm...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.5 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten vor dem 1.1.1973

Rz. 19 Nach Abs. 5 ist eine Beschäftigungszeit als Beitragszeit anzuerkennen, wenn Versicherte für Zeiten vor dem 1.1.1973 glaubhaft machen, dass sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt haben, die vor dem Ausstellungstag der Versicherungskarte liegt oder nicht auf der Karte bescheinigt ist. Abs. 5 gilt somit nur für Zeiten vor der Einführ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.3 Wirksamkeitsvoraussetzung

Rz. 18 Von der herrschenden Meinung[1] wird vertreten, dass eine Maßnahme des Arbeitgebers, die der notwendigen Mitbestimmung entbehrt, rechtswidrig sei (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung). Einseitige rechtsgeschäftliche Maßnahmen (wie z. B. die Ausübung des Direktionsrechts) als auch einzelvertragliche Vereinbarungen seien infolge der Rechtswidrigkeit unwirksam. Tatsäch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Verhältnis zu § 77 Abs. 3 BetrVG

Rz. 39 Umstritten war das Verhältnis zwischen § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG. Das Bundesarbeitsgericht vertritt dazu die sogenannte Vorrangtheorie. Danach schließt § 77 Abs. 3 BetrVG Betriebsvereinbarungen nur in Angelegenheiten aus, in denen dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht. Soweit es aber um die in § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 4 Beitragspflichtige Einnahme nach § 163 Abs. 5 Satz 1 a. F. ist der Unterschiedsbetrag zwischen mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts i. S. d. Altersteilzeitgesetzes (§ 6 Abs. 1 AltTZG a. F.) und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit. Übersteigt der Betrag von mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversic...mehr