Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 2.2 Zusätzliche Angaben für beteiligte Körperschaften, die selbst Organgesellschaften sind

Vor Zeilen 12–13 In den Zeilen 12–13 sind Sachverhalte zu erfassen, die natürliche Personen betreffen. Die Daten dienen der Durchführung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligte Körperschaft Organgesellschaft ist. Dann kann deren Gesellschafter als Organträger eine natürliche Person sein, für die das T...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Personengesellschaft verarbeitet. Er ist vo...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10 und § 12 AStG) Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im VZ 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.11 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 3.6 Zusätzliche Feststellungen bei Veräußerung

Zeilen 43-49 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 50 Sofern eine Veräußerung eines Anteils am Spezial-Investmentsfonds erfolgt ist, ist in diese Zeile das Datum der Veräußerung einzutragen. Ebenfalls als Veräußerung gilt dabei die Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung oder Liquidation des Spezial-Investmentfo...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung,...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.2 Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 37 Es existieren vom Wortlaut her identische gesetzliche Regelungen, z. B. in § 21 Abs. 2 2. Hs. bzw. S. 3 Nr. 1 UmwStG [1], nach denen es ebenfalls darauf ankommt, dass das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ausweislich deren Gesetzesbegründung kommt es aber nicht auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.4 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an dem eingebrachten Betriebsvermögen

Rz. 218 Das Bewertungswahlrecht ist ausgeschlossen, soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland an der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nach der Einbringung im Vergleich zu dem Zeitpunkt vor der Einbringung entweder ausgeschlossen oder beschränkt ist. Rz. 219 Die Abgrenzung der beiden Begriffe "Ausschluss" und "Beschränkung" ...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 5.1 Grundsätzlicher Wertansatz

Die Bewertung verdeckter Einlagen[1] hat mit dem Teilwert zu erfolgen.[2] Die Sonderregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG findet keine Anwendung, weil die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG in eine Kapitalgesellschaft gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG beim Einlegenden einer Veräußerung gleichgestellt wird und es somi...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 338 Der Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem fiktiven Veräußerungspreis i. S. d. § 20 Abs. 3 UmwStG, der sich wiederum aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens durch die übernehmende Gesellschaft ergibt. Der Einbringungsgewinn unterliegt auf der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.4 Körperschaft als Einbringender

Rz. 350 Soweit Einbringender eine Körperschaft ist, handelt es sich bei dem Einbringungsgewinn zwar auch um einen Veräußerungsgewinn, der aber weder der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG noch den Steuervergünstigungen des § 34 Abs. 1 oder 3 EStG unterliegt. Insoweit wird der Einbringungsgewinn wie ein laufender Gewinn der Körperschaft besteuert.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.1 Grundlagen

Rz. 337 Soweit die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn, für den nach § 20 Abs. 4 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigungen von § 16 Abs. 4 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.1 Grundlagen

Rz. 35 Handelt es sich bei dem Ausgangsrechtsträger nicht um eine EU/EWR-Gesellschaft/natürliche Person, kann § 20 UmwStG nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b UmwStG dennoch zur Anwendung kommen, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der dem Einbringenden gewährten Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt is...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 3. Gewerbeertrag (§ 7 GewStG)

Nach § 7 S. 1 GewStG ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum (§ 14 GewStG) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist. Der Gewerbeertrag umfasst bei einer Mitunternehmerschaft die Gesamtb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 236a Die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG sieht eine relative und eine absolute Wertobergrenze für den gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen vor, wobei die für den Einbringenden günstigere Alternative maßgebend ist. Es ist zu prüfen, nach welcher Vorschrift sich eine geringere Einschränkung des Wertansatzwahlrechts ergibt.[1] Die absolute Wertobergrenze na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 (Mit-)Einbringung von einbringungsgeborenen Anteilen (§ 20 Abs. 3 S. 4) a. F.

Rz. 330 Durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde § 20 Abs. 3 S. 4 UmwStG aufgehoben. Zur alten Fassung:[2] Zu dem eingebrachten Betriebsvermögen können auch Anteile an Kapitalgesellschaften gehören, deren Einbringung nicht gesondert nach § 21 UmwStG zu beurteilen ist. Handelt es sich bei den miteingebrachten Anteilen um einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens (§ 20 Abs. 3 S. 1)

Rz. 314 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens. Die etwaige Ausübung des Bewertungswahlrechts nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch die übernehmende Gesellschaft ist damit auch für den Einbringenden bindend, selbst wenn die übernehmende Gesell...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.1 Buchwert

Rz. 248 Das Bewertungswahlrecht gibt der übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit, für das eingebrachte Betriebsvermögen zwischen dem Ansatz mit dem bisherigen Buchwert, dem aktuellen gemeinen Wert oder einem Zwischenwert zu wählen. Rz. 249 Der Buchwert ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung nach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.2 Gewährung einer "überdimensionierten" sonstigen Gegenleistung (§ 20 Abs. 2 S. 4 UmwStG)

Rz. 274 Erhält der Einbringende neben den Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft auch sonstige Gegenleistungen, deren gemeiner Wert den sich nach etwaiger Anpassung infolge § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG ergebenden Buchwert bzw. das infolge § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG angepasste buchmäßige Eigenkapital des eingebrachten Betriebsvermögens übersteigt, hat die übernehmende Gesellschaf...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 5.4 Verzicht auf Pensionsansprüche

Wird von Seiten des Gesellschafters auf Pensionsansprüche verzichtet, liegt i. d. R. auch eine verdeckte Einlage vor. Auf Ebene des Gesellschafters kommt es zum Zufluss beim Verzicht auf Pensionsansprüche, wenn der Pensionsanspruch eine werthaltige Forderung darstellt. Dabei muss der Teilwert des Pensionsanspruchs nicht zwingend deckungsgleich mit dem nach § 6a EStG passivier...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundsatz: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Grundsätzlich ist der gemeine Wert anzusetzen. Gemäß § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der gemeine Wert umfasst grundsätzlich auch einen Gewinnaufschlag. Rz. 185 Mit dem Ansatz des gemeinen Werts sind sämtliche in dem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

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Übertragung stiller Reserve... / Hintergrund

Stabile, effiziente und tiefe Kapitalmärkte sind von entscheidender Bedeutung für Innovation, private Investitionen und Wachstum. Mit dem sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) (BGBl. I 2023 Nr. 354) wurden bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kapitalmarkt und Start-ups ergriffen. Ziel des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetztes II (ZuFinG I...mehr

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Teilabschlussbescheid (§ 18... / 1. ... in Personengesellschaftsstrukturen

Transparente Besteuerung: Personengesellschaften sind als solche grundsätzlich weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die Ertragsbesteuerung findet – mit Ausnahme der Gewerbesteuer, § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG – erst auf Ebene der Gesellschafter statt, wenn und soweit diese im Inland steuerpflichtig sind. Insofern wird das von der Personengesellschaft erwirtschaftete ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Steuerliche Folgen bei einer nicht in Anteilen bestehenden Gegenleistung

Rz. 73 Soweit ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft im Rahmen der Verschmelzung neben/statt Anteilen an der übernehmenden Körperschaft Bar- oder Sachleistungen von der übernehmenden oder übertragenden Körperschaft oder von anderen Anteilseignern erhält, gilt § 13 UmwStG nicht.[1] Der Gewinn entsteht nicht zum steuerlichen Übertragungsstichtag, sondern nach allgem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG ist der Buchwert- bzw. Anschaffungskostenansatz zulässig, wenn ein vor der Verschmelzung – wenn auch nur eingeschränkt (d. h. unter Anrechnung ausl. Steuern) – bestehendes deutsches Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bzgl. der untergehenden Anteile nach der Verschmelzung bzgl. der (an deren Stelle tretenden) Anteile an der übernehm...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.8 Auslandsbezüge

Rz. 13 Der Anwendungsbereich von § 13 UmwStG ist eröffnet, wenn die untergehenden Anteile in Deutschland steuerverstrickt sind oder (nach m. E. zutreffender Auffassung) zumindest die Anteile an der übernehmenden Körperschaft es werden.[1] Zur Steuerverstrickung Rz. 14. Die Ansässigkeit der Anteilseigner ist ebenso irrrelevant wie eine (beschränkte) KSt-Pflicht von übertragen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von Art. 8 FRL (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 56 Unabhängig vom Fortbestand eines Besteuerungsrechts (Rz. 42ff.) sieht Art. 8 Abs. 1 FRL für grenzüberschreitende Verschmelzungen von EU-ausl. Körperschaften, die in Anhang I Teil A der FRL gelistet sind, generell Steuerneutralität auf Anteilseignerebene vor. In diesem Anwendungsbereich erweitert § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG die Möglichkeit der Buchwert- bzw. Anschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.2 Ausschluss oder Beschränkung eines bestehenden Besteuerungsrechts

Rz. 125 Die Besteuerung der stillen Reserven kann nur dann ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn an diesen vor der Verschmelzung ein – wenn auch nur eingeschränktes (d. h. unter Anrechnung ausl. Steuern) – deutsches Besteuerungsrecht bestanden hat.[1] Das ist der Fall, wenn ein entsprechender Veräußerungsgewinn bei der übertragenden Körperschaft nach rein inl. Vorschrif...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.10 Begriff der "Rente"

Der Begriff der Rente wird in Art. 18 Abs. 2, 3 oder 4 der deutschen DBA definiert. Er entspricht dem deutschen Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtung (= Rentenstammrecht) vorliegt, das dem Berechtigten für entweder bestimmte Zeit (Fall der Zeitrente) oder für eine vom Leben einer Person abhängige Zeit (Fall der Leibrente) eingeräumt ist....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.1 Allgemeines

Rz. 123 Die Verschmelzung ist für diejenigen übergehenden Wirtschaftsgüter zum Buch-/Zwischenwert möglich, für die das deutsche Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bei der übernehmenden Körperschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Daher sind ("punktuell") nur die Wirtschaftsgüter, deren stillen Reserven nach der Verschmelzung nicht in selbem Umfang in Deutschland...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 134 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG ist i. d. R. nur bei der Hinausverschmelzung relevant. Da dort an die Stelle der unbeschränkten KSt-Pflicht der inl. übertragenden Körperschaft die (nur noch) beschränkte KSt-Pflicht der ausl. übernehmenden Körperschaft (lediglich mit dem übergegangenen inl. Vermögen i. S. d. § 49 EStG) tritt, kann allein durch den verschmelzungsbedingte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Übertragungsgewinn

Rz. 192 Erfolgt die Verschmelzung generell (oder soweit die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 UmwStG nicht vorliegen) zum gemeinen Wert oder wird ein Zwischenwert gewählt (oder ist faktisch wegen § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG anzusetzen), ergibt sich aus der Differenz zu den steuerbilanziellen Buchwerten auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (s. a. Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.2 Tochtergesellschafts-Anteile als übergehendes Wirtschaftsgut

Rz. 180 Die bestehenden Tochtergesellschafts-Anteile gehören nicht nur dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1, 2 S. 1 UmwStG, wenn sie (ausnahmsweise) auf die Tochtergesellschaft übergehen,[1] sondern nach dem BFH auch im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der übertragenden Muttergesellschaft.[2] Folglich sind die Anteile stets in der ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 5.1 Einkünfte und Veräußerungsgewinne

Laufende Einnahmen wie Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig. Bei Stillhaltergeschäften werden die Aufwendungen für die Glattstellung gegengerechnet. Auch beim Verkauf von Wertpapieren und Kapitalforderungen sowie bei Termingeschäften wird der Gewinn abzgl. der Veräußerungskosten angesetzt. Von diesen Einnahmen wird der Sparer-Pauschbetrag[1] abgezogen, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 4.2 Rechtslage ab 2018

Zum 1.1.2018 wurde das InvStG reformiert. Privatanleger versteuern die Investmenterträge als Kapitaleinkünfte[1] , womit diese auch der Abgeltungsteuer unterliegen. Hierbei zählen zu den Investmenterträgen nach § 16 InvStG die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und der Veräußerungsgewinn. All diese Einkünfte unterliegen bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds einer (je nach "Fo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.6 Veräußerung nach dem 1.1.2022

Veräußert der Unternehmer seine PV-Anlage nach dem 1.1.2022 gilt aufgrund von § 3 Nr. 72 EStG auch der Veräußerungsgewinn als steuerfrei. Lagen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 3 Nr. 72 EStG nicht vor, gelten weiterhin die allgemeinen Regelungen zu Betriebsveräußerungen gem. § 16 EStG. Hierbei ist der Freibetrag von bis zu 45.000 EUR gem. § 16 Abs. 4 EStG, die Fün...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 6 Kapitalertragsteuer­abzug

Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Abzugsverpflichteter ist der Schuldner der Erträge, z. B. die ausschüttende Gesellschaft, oder die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. Kreditinstitut). Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge bzw. der Veräußerungsgewinn. Bei Investmenterträgen wird ab 2018 der maßgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten[1]: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[2], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Für Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.5 Beschränkte Steuerpflicht

Gewinnausschüttungen aus inländischen Aktien sind auch im Falle einer beschränkten Einkommensteuerpflicht im Inland anzusetzen.[1] Ggf. wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gemindert. Veräußerungsgewinne führen nur dann zur beschränkten Steuerpflicht, wenn eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG vorliegt.[2] Ggf. wird aber im DBA...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 2 Bemessung der Kapitalertragsteuer

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht nur für Kapitaleinkünfte vorzunehmen, sondern auch, wenn die Erträge einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind. Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug. Für Erträge aus Investmentfonds wird ab 2018 die Teilfreistellung nach § 20 InvStG entsprechend den für Privatanleger geltenden Freistellungssätzen berü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.4 Kapitalertragsteuerabzug

Gewinnausschüttungen aus inländischen Aktien unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug. Sind die Aktien zur Depotverwahrung zugelassen erfolgt der Abzug seit 2012 durch die inländische Kreditwirtschaft[1] und ansonsten durch die ausschüttende Gesellschaft.[2] Der Steuerabzug ist ungeachtet des § 3 Nr. 40 EStG (Personenunternehmen) und des § 8b KStG (Kapitalgesellschaft) vorzu...mehr