Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Einbringung in eine Persone... / 2.5 Ansatzwahlrechte des § 24 UmwStG

Ist § 24 UmwStG anwendbar, so besteht gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ein Wahlrecht, in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft zu gemeinen Werten Buchwerten oder Zwischenwerten zu bilanzieren.[1] Das Wahlrecht gilt unabhängig von der Handelsbilanz.[2] Der Antrag auf Anwendung des § 24 UmwStG ist in der Eröffnungsbilanz[3] der aufnehmenden Personengesellschaft[4] und bei dem für die...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.5 Stufenmodell

Wird ein ganzer Mitunternehmeranteil veräußert, so ist dieser Veräußerungsgewinn tarifprivilegiert[1]. Er ist bei gewerblichen Unternehmen nicht gewerbesteuerpflichtig[2]. Die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil stellt jedoch laufender Gewinn dar[3]. Der Teil-Anteils-Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG ist gewerbesteuerpflichtig.[4] Desweg...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2.2 Eintritt eines neuen Gesellschafters gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Tritt in eine bestehende Personengesellschaft ein Gesellschafter gegen Zuzahlung in das Privatvermögen der bisherigen Gesellschafter ein, so ist teilweise ein Fall des § 24 UmwStG und des § 16 EStG vorliegend.[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt 1 A und B sind zu je 50 % Gesellschafter der A+B-OHG (Kapital zu Buchwerten je 60 TEUR; zu gemeinen Werten je 150 TEUR). C tritt in die OH...mehr

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Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG

Leitsatz Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes bestehen auch bei ­einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 6b Abs. 7 EStG, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Klägerin zu 1. betreibt in der Rechtsform einer GbR seit dem 1.7.2020 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Gesellschafter der Klägerin zu 1. waren die Erbengemeinschaft C/D, bestehend aus Herrn C und dessen Tochte...§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG§ 6b EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.9.2023, 10 K 1459/22mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.3 Problem der verdeckten Zuzahlung in das Privatvermögen

Eine verdeckte Zuzahlung ins Privatvermögen kann auch vorliegen, wenn dem bisherigen Einzelunternehmer im Rahmen der Personengesellschaft ein erhöhtes Entnahmerecht zusteht[1], wenn die Zuzahlung zwar ins Gesellschaftsvermögen erfolgt, jedoch in der von den Gesellschaftern für verbindlich erklärten Schlussbilanz des Einzelunternehmers eine Privatschuld ausgewiesen ist, weil ei...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.3 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Begründung einer Personengesellschaft durch Einbringung von Sachwerten

Bei der erstmaligen Gründung einer Personengesellschaft durch Einbringung von Sachwerten (Einzelbetrieben oder Wirtschaftsgüter) sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Abbildung 5 Unter den § 24 UmwStG fällt nur der Tausch, nämlich die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, weil von der Systematik her ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.11 Besonderheiten bei der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Die Vorschrift des § 24 Abs. 5 UmwStG umfasst folgenden Fall: Soweit im Rahmen einer Einbringung nach § 24 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert eingebrachte Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt durch die übernehmende Personengesellschaft veräußert oder durch einen Vorgan...mehr

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Verlusttragung bei einem Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil

Leitsatz 1. NV: Ob die auf einen mit einem Nießbrauch belasteten Kommanditanteil entfallenden Verluste dem Kommanditisten oder dem Nießbraucher zuzurechnen sind, richtet sich grundsätzlich danach, wer die Verluste nach den vertraglichen Abreden wirtschaftlich zu tragen hat (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. NV: Wird in dem Vertrag über die Bestellung des Nießbrauchs nicht von dem gesetzlichen Leitbild des Nießbrauchs abgewichen, sind die auf einen Kommanditanteil entfallenden Verluste dem Komma...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.6.1 Einschränkung der Tarifbegünstigung

Der Einbringungs-/Übertragungsgewinn gilt als laufender Gewinn, soweit auf der Seite des Veräußerers (Einzelunternehmer) und auf der Seite des Erwerbers/Übernehmers (Personengesellschaft) dieselben Personen Mitunternehmer sind.[1] Dabei wird nicht auf den einzelnen Gesellschafter, sondern auf die Personengruppe "Altgesellschafter" abgestellt. Der objekt- und personenbezogene ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.10.1 Keine Besteuerung stiller Reserven führt zur Fußstapfentheorie

Bei der Buchwerteinbringung – einschl. Ansatz mit den gemeinen Werten in der Bilanz der Personengesellschaft mit negativer Ergänzungsbilanz – werden die Vorbesitzzeiten sowie Behaltefristen angerechnet. Dies gilt nur hinsichtlich des Einbringenden, soweit nicht ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG vorliegt.[1] Dies ist bei einem einzelkaufmännischen Betrieb nur b...mehr

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Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes vom 01.01.1995 (UmwStG 1995) gilt als Anschaffungskosten der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das bei der Umwandlung eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt. 2. Das gilt auch dann, wenn der Wert zu niedrig angesetzt wurde, weil bei der Umwandlung die Zwangsaufstockung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 versäumt wurde. 3. Der auf den Umwandlungsstich...§ 15a des Einkommensteuergesetzesmehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.1 Auswirkung auf den Veräußerungsgewinn

Rz. 161 Die Kaufpreisforderung aus der Betriebsveräußerung geht nicht unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers über. Dieser entnimmt also nicht mit der Veräußerung die Kaufpreisforderung in sein Privatvermögen. Eine Messgröße für den Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis. Fällt später die Kaufpreisforderung ganz oder zum Teil aus, etwa wenn der Betriebserwerbe...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11 Veräußerungsgewinn/Aufgabegewinn

11.1 Veräußerungsgewinn Rz. 128 Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs den Wert des Betriebsvermögens übersteigt oder bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft den Wert des Anteils am Betriebsvermögen...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.1 Veräußerungsgewinn

Rz. 128 Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs den Wert des Betriebsvermögens übersteigt oder bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt oder bei der...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13 Besteuerung des Veräußerungsgewinns

13.1 Tarifvergünstigungen Rz. 170 Bei Betriebsveräußerungen, Betriebsaufgaben und den ihnen gleichgestellten Vorgängen werden aus vielen Wirtschaftsjahren zusammengeballte stille Reserven aufgedeckt. Gewinne aus diesen Vorgängen gehören zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften, deren Besteuerung begünstigt ist (§ 34 EStG).[1] Rz. 171 Ausgenommen sind die steuerpflichtig...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.3 Auflösung der Rücklage

Rz. 139 Werden Rücklagen nach § 6b EStG bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe aufgelöst, wird hierdurch der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erhöht.[1] Praxis-Beispiel U veräußert am 31.12.03 seinen Gewerbebetrieb und erzielt einen Veräußerungsgewinn von 200.000 EUR. Er löst im Rahmen der Betriebsveräußerung eine zum 31.12.01 gebildete Rücklage nach § 6b EStG in Hö...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.3 Objektbezogenheit des Freibetrags

Rz. 180 Der Freibetrag beschränkt sich für einen Steuerpflichtigen auf ein Objekt, wird dann aber in voller Höhe gewährt.[1] Steuerpflichtiger im Sinne von § 16 Abs. 4 EStG ist bei einer Personengesellschaft jeder einzelne Mitunternehmer. Fallen daher bei Mitunternehmern Veräußerungsgewinne an, so kann jeder einzelne Mitunternehmer den Freibetrag von § 16 Abs. 4 EStG in voll...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.1 Umwandlungssteuergesetz

Rz. 6 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann in eine Personengesellschaft eingebracht und der Einbringende hierbei Mitunternehmer der Gesellschaft werden (§ 24 Abs. 1 UmwStG). Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Rz. 7 Das eingebrachte Vermögen wird in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen d...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.3 Abgrenzung von laufenden Gewinnen

Rz. 131 Der Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn ist von den laufenden Gewinnen abzugrenzen. Denn Veräußerungs- und Aufgabegewinn sind steuerbegünstigt und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.[1] Bei ihnen werden die mit der Veräußerung oder Aufgabe zusammenhängenden Veräußerungs- oder Aufgabekosten berücksichtigt. Die laufenden Gewinne, die im zeitlichen Zusammenhang mit de...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.2 Aufgabegewinn

Rz. 129 Aufgabegewinn ist der Betrag, um den die Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter zuzüglich etwaiger Veräußerungspreise abzüglich der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Für die Berechnung des Aufgabegewinns kann auf den Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 2 EStG zurückgegriffen werden.[1] Rz. 130 Soweit e...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.1 Voraussetzungen

Rz. 177 Hat der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn eine bestimmte Betragsgrenze übersteig...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4 Abwicklung

Rz. 160 Im Ausgangsbeispiel (s. Rz. 148) waren nach der Veräußerung im Betriebsvermögen verblieben die Restforderung aus der Betriebsveräußerung in Höhe von 450.000 EUR, Forderungen in Höhe von 220.000 EUR aus dem früheren laufenden Geschäftsbetrieb, Verbindlichkeiten in Höhe von 180.000 EUR aus dem früheren laufenden Geschäftsbetrieb, eine bestrittene Schadensersatzforderung in...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4 Rücklage nach § 6b

11.4.1 Veräußerungstatbestände im Zusammenhang mit § 6b-Rücklagen Rz. 137 Wird ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil veräußert, eine Personengesellschaft aufgelöst oder ein Betrieb aufgegeben,[1] kann entweder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG bereits zum Betriebsvermögen des veräußerten Betriebs gehört haben oder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 E...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.2 Fünftel-Regelung

Rz. 173 Für die außerordentlichen Einkünfte wird ohne besonderen Antrag der Steuertarif nach § 34 Abs. 1 EStG geglättet. Sind in den außerordentlichen Einkünften Veräußerungs- oder Aufgabegewinne enthalten und wurden hierauf ganz oder teilweise § 6b EStG oder § 6c EStG angewendet, werden diese Gewinne von der Tarifglättung ausgenommen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 EStG). Rz. 174 Die Ta...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.1 Veräußerungstatbestände im Zusammenhang mit § 6b-Rücklagen

Rz. 137 Wird ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil veräußert, eine Personengesellschaft aufgelöst oder ein Betrieb aufgegeben,[1] kann entweder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG bereits zum Betriebsvermögen des veräußerten Betriebs gehört haben oder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG kann erst aus Anlass eines Veräußerungstatbestandes aufgrund ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 14 Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 184 Veräußert ein Unternehmer, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, so ist er so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen.[1] Rz. 185 Das gilt auch[2] bei der Veräußerung eines Teilbetriebs, bei der Veräußerung des gesamten Mitunternehmerant...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3.2 Entnahme von Aktivvermögen bei bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 158 Soweit aber ein Unternehmer betriebliche Verbindlichkeiten nach der Beendigung des Gewerbebetriebs nicht durch Verwertung vorhandener Aktiva tilgt, sondern Aktiva in das Privatvermögen entnimmt, gibt er zu erkennen, dass er insoweit den Zusammenhang der Verbindlichkeiten mit dem Betrieb löst. In diesem Umfang werden daher die Verbindlichkeiten zu privaten Schulden.[1...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.2 Weiterführung der Rücklage

Rz. 138 In beiden Fällen – (1) und (2) (Rz. 137) – kann die Rücklage noch für die Zeit weitergeführt werden, für die sie ohne Veräußerung, Auflösung oder Aufgabe des Betriebs zulässig gewesen wäre.[1] Während dieser Zeit kann die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Einzelbetriebs des Steuerpflichtigen oder auf Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft übertragen we...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.6 Ausfall der Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung und nachträgliche Schuldenhaftung des Betriebsveräußerers

Rz. 147 Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 19.7.1993[1] wirkt der nachträgliche Ausfall einer Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung rückwirkend gewinnmindernd auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung. Der Steuerbescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern. Ebenso liegt nach einem weiteren Beschluss des Großen Senats vom 19.7.1993[2] ein Ereignis mit...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.4 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 182 Auf Antrag können die außerordentlichen Einkünfte abweichend von der "Fünftelregelung" wie folgt besteuert werden (§ 34 Abs. 3 EStG):mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.1 Tarifvergünstigungen

Rz. 170 Bei Betriebsveräußerungen, Betriebsaufgaben und den ihnen gleichgestellten Vorgängen werden aus vielen Wirtschaftsjahren zusammengeballte stille Reserven aufgedeckt. Gewinne aus diesen Vorgängen gehören zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften, deren Besteuerung begünstigt ist (§ 34 EStG).[1] Rz. 171 Ausgenommen sind die steuerpflichtigen Teile der Veräußerungs...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.1 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 51 Unentgeltliche Übertragungen kommen insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor. Der BGH beschreibt mit vorweggenommener Erbfolge die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[1] Praxis-Beispiel V hat einen Gewerbebetrieb. Das Kap...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3 Freibetrag

13.3.1 Voraussetzungen Rz. 177 Hat der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn eine bestimmte B...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.2 Alter oder Berufsunfähigkeit

Rz. 179 Tod ist keine dauernde Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 Abs. 2 Satz 1 SGB VI (2002). Veräußern daher die Erben, kommt es darauf an, ob sie die Voraussetzungen (Alter ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.5 Wahl der günstigeren Regelung

Rz. 183 Ob für Veräußerungs- oder Aufgabegewinne die Fünftelregelung oder die Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz günstiger ist, muss durch eine Vergleichsberechnung ermittelt werden. Beide Verfahren dienen dazu, die Steuerprogression zu mildern. Grob gesehen sind günstig bei einem zu versteuernden Einkommen unterhalb der Progressionsstufe die Fünftelregelung, in der obe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks

Leitsatz Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 3 Sätze 1 und 4 EStG Sachverhalt Der Kläger erwarb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Steuerfolgen

Rz. 326 Ist der Veräußerer der sperrfristverstrickten Anteile eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem Betrieb gewerblicher Art dieser Körperschaft entstanden. Ist der Veräußerer persönlich von der KSt befreit, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Körperschaft entstanden. In beid...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Anwendungsbereich

Rz. 323 § 22 Abs. 4 UmwStG betrifft nur die Fälle, in denen sperrfristverstrickte Anteile i. S. d. § 22 Abs. 1 UmwStG von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer steuerbefreiten Körperschaft veräußert werden. Abgesehen von § 22 Abs. 1 S. 4 UmwStG, der über die nachträglichen Anschaffungskosten Einfluss auf die Höhe des Veräußerungsgewinns nimmt, regelt §...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / e) Nicht kostendeckende Vermietung eines Hauses an einen Gesellschafter

Fehlende außerbetriebliche Sphäre: Kapitalgesellschaften verfügen steuerlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre[25]. Aufgrund dessen gehören von einer Kapitalgesellschaft angeschaffte Wirtschaftsgüter – wie z.B. ein erworbenes Einfamilienhaus – zum betrieblichen Bereich und die von ihr hierauf getätigten Aufwendungen und die hieraus erlittenen Verluste stellen Betri...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 21 UmwStG

Rz. 1 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und den Anteilstausch regelt. § 21 UmwStG regelt als eigenständige Vorschrift den Anteilstausch. Der "Anteilstausch" wird in § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG definiert als Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 8 Behandlung der Abwicklung bei der Kapitalgesellschaft (Beispiel)

Rz. 98 Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt: Die Gesellschaft wird am 31.3.02 au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Ausschluss/Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den eingebrachten Anteilen

Rz. 163 Obgleich der Wortlaut "nach der Einbringung … ausgeschlossen oder beschränkt ist" auch anders verstanden werden könnte, scheint wohl unstreitig zu sein, dass es hier nicht um eine statische Betrachtung des Besteuerungsrechts nach der Einbringung, sondern vielmehr um eine vergleichende Betrachtung der Besteuerungsrechte vor und nach der Einbringung geht.[1] Rz. 164 Der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Ausnahme bei Beschränkung bzw. Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts an den erhaltenen Anteilen (§ 22 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 205 Aufgrund der unterschiedlichen Buchwertvoraussetzungen von § 20 UmwStG und § 21 UmwStG gibt es Anteils(mit)einbringungen, die in den Anwendungsbereich des § 20 UmwStG fallen und aufgrund dessen Buchwertvoraussetzungen steuerneutral durchgeführt werden können, die aber nicht steuerneutral bzw. nur unter Hinnahme einer erweiterten Steuerverhaftung der erhaltenen Anteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 22 UmwStG

Rz. 1 § 22 UmwStG soll im Wesentlichen verhindern, dass durch die Vorschaltung einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG die im Rahmen einer späteren Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder einer niedrigeren inländischen Besteuerung unterliegen oder dem inländischen Besteuerungszugriff gänzlich entzogen werden. § 22 UmwStG hat mithin den Charakter einer Missbrauch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.2 Liquidation

Rz. 162 Auf die Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach den §§ 262f. AktG oder den §§ 60ff. GmbHG folgt ihre Abwicklung[1], die mit der Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter endet.[2] Somit ist der Tatbestand des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 1 UmwStG noch nicht mit der Betriebseinstellung und auch noch nicht mit der Auflösung verwirklicht[3], sondern erst mit der Abw...mehr