Die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) dient u. a. der Identifizierung des Unternehmens. Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck (ESt 1 B) – dient im Wesentlichen dazu, allgemeine Informationen abzufragen, um die gesonderte und einheitliche Feststellung durchführbar zu machen – sowie zusätzlich für die verschiedenen Einkünfte die entsprechenden Anlagen wie z. B.:

  • Anlage FG: Der Vordruck enthält die Angaben zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Anlage FG-AUS: Diese wird benötigt, wenn im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit ausländische Einkünfte erzielt werden.

Die Anlage FB enthält u. a. die Feststellungsbeteiligten. Sie sind zu nummerieren. Es ist darauf zu achten, dass diese Nummerierung in den Folgejahren beizubehalten ist und in den Anlagen auf sie Bezug genommen wird. Bei Ausscheiden eines Beteiligten (z. B. Gesellschafter) ist dessen Nr. nicht neu zu vergeben.

Weiterhin werden noch u. a. folgende Vordrucke benötigt (siehe auch www.formulare-bfinv.de):

  • Anlage FE 1 – Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen u .a. für laufende Einkünfte
  • Anlage FE 2 – Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen (Veräußerungsgewinne)
  • Anlage FE 3 – Aufteilung Sonderausgaben (z. B. Spenden)
  • Anlage FE-KAP – Aufteilung von Kapitalvermögen, anrechenbare Steuern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge