Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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FoVo 01/2025, Nur wer die (... / Leitsatz

Der Grundsatz, dass es an der für eine sofortige Beschwerde notwendigen Beschwer des Gläubigers fehlt, wenn in seinem Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsgelds angegeben wurde und das Gericht die Höhe des Ordnungsgelds nach seinem Ermessen festgesetzt hat, gilt auch für die Rechtsverfolgung durch...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Erfordernis eines vollstreckbaren Titels zum Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 91 Soll gegen den Schuldner ein Ordnungsmittel wegen der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungs- oder Duldungsgebot festgesetzt werden, so bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung vorgelegen haben muss. Ansonsten läge nämlich schon kein Verhaltensverstoß mehr vor. Dies ...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / Literaturtipps

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Die Mitgliedschaft / 3.5.3 Anwendung des Mietrechts auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag

Rz. 280 Grundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.[1] Die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft der Genossenschaft hat keine so erhebliche Bedeutung, dass der Charakter des Vertrags grundsätzlich verändert wird. Maßgeb...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 13 Marketing

Marketing ist eine Konzeption der Unternehmensführung bzw. eine Unternehmensphilosophie, bei der zur Erreichung der Unternehmensziele (z. B. mehr Gewinn, Ertragssicherung, Vergrößerung der Marktanteile, Wertsteigerung des Unternehmens usw.) alle betrieblichen Aktivitäten konsequent auf die Erfordernisse des konkreten Markts ausgerichtet werden. Werbung ist ein Bestandteil all...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.6 Firmenname und Auftritt in der Öffentlichkeit

Das Thema Firmenname (§ 17 HGB) ist nur für denjenigen Gründer relevant, der Kaufmann i. S. d. § 1 HGB bzw. § 6 HGB ist bzw. sich als Kaufmann freiwillig (§ 5 HGB) in das Handelsregister (§ 8 HGB) einträgt. Wie die Firma gebildet werden muss, regelt § 18 HGB für alle Rechtsformen. Z. B. kann der bürgerliche Name des Kaufmanns Kennzeichnungsfunktion übernehmen.[1] Aber auch Sa...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragliches Abwerbeverbot für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses

Rz. 244 Von dem Verbot der Abwerbung von Kollegen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zu unterscheiden sind Abwerbeverbote für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Anders als während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr das allgemeine vertragliche Wettbewerbsverbot nach § 60 BGB. Mit dem En...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Erläuterungen

Rz. 1555 Wie bereits im ersten Teil erwähnt, sind ein Kernstück des Geheimnisschutzes aufgrund des GeschGehG die "angemessenen Schutzmaßnahmen" gem. § 2 Nr. 1b) GeschGehG: Anders als noch bei § 17 UWG reicht ein bloßer subjektiver Geheimhaltungswille nicht mehr: Erforderlich sind objektive Geheimhaltungsmaßnahmen. Hierunter werden alle Vorkehrungen verstanden, um die geheime ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Rechtsfolgen eines Verstoßes – Beweislast

Rz. 9 Ein Verstoß gegen die Bestimmung hat auf die Wirksamkeit der in dem "Geschäftsbrief" enthaltenen Willenserklärung keinen Einfluss (Altmeppen § 35a Rz. 7). Soweit damit eine Täuschung verbunden ist, kann sich u.U. ein Anfechtungsrecht (Noack § 35a Rz. 30) oder ein Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo oder aus Rechtsscheinhaftung ergeben (Noack § 35a Rz. 31). ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 2 Unter Strafe gestellt ist die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Besonders hervorgehoben ist vom Gesetz die Offenbarung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses. Die Formulierung entspricht § 2 Nr. 1 des am 26.4.2019 in Kraft getretenen GeschGehG (BGBl. I 2019, S. 466, §§ 17–19 UWG dadurch aufgehoben). Voraussetzung ist u.a. ein Geheimnis – d.h. keine Offenkund...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Schranken der Firmenbildung

Rz. 8 Beachtet werden müssen die allg. Grundsätze für die Firmenbildung. Sie bestehen aus folgenden Kriterien: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft nach § 18 Abs. 1 HGB, deutliche Unterscheidbarkeit von anderen Firmen im selben Bezirk des HR i.S.d. § 30 Abs. 1 HGB, Beachtung des Täuschungsverbots nach § 18 Abs. 2 HGB, unabdingbarer Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschrän...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Verbot der Abwerbung bei eigener späterer Selbstständigkeit (eigennütziges Verbot)

Rz. 247 Wird dem Arbeitnehmer bereits im Arbeitsvertrag pauschal die spätere Abwerbung ehemaliger Kollegen verboten oder gar konkret bezogen auf eine spätere eigene Selbstständigkeit des Arbeitnehmers, ist dies ein Anwendungsfall des § 75f HGB . Denn der bisherige Arbeitnehmer wird als selbstständiger Prinzipal tätig und verpflichtet sich in der Klausel, Arbeitnehmer des bish...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 850 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1948] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes unterliegt die Konkurrenztätigkeit ehemaliger Arbeitnehmer nach Vertragsende nur ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Pflichten des Studierenden

Rz. 491 Da die Pflichten des Studierenden während der Praxisphasen notfalls durch das Weisungsrecht des Unternehmens definiert werden können, sind vor allem die Pflichten während der Theoriephasen zu regeln. Das Unternehmen zahlt dem Studierenden i.d.R. auch außerhalb der Praxisphasen eine erhebliche Vergütung, damit er sein Studium aktiv betreibt. Der Studierende sollte des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Datenschutz und Follower auf Social Media-Kanälen

Rz. 1374 Follower sind im Social Media-Profil gespeicherte Kundendaten.[3169] Die Verfügungsgewalt an diesen Daten richtet sich nach den bereits für die Social-Media-Kanäle dargelegten Grundsätzen. Die datenschutzrechtliche Seite stellt sich so dar, dass Follower eines privaten Accounts ihre persönlichen Daten dem privaten Account-Inhaber zugänglich machen, indem sie ihm folg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1537 Der Vertragsgestaltung im Bereich der Verschwiegenheitspflichten wurde in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit zuteil: Die üblichen Klauseln untersagten weitgehend die Weitergabe und/oder Verwertung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen, dieser Begriff wurde durch umfangreiche deskriptive Aufzählungen näher erläutert. Diese Art der Vertragsgestaltung reagierte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Fortlaufende Überprüfung

Rz. 1568 Die einmalige Installation eines solchen Systems ist nicht ausreichend, dieses muss laufend überprüft und angepasst werden. Verletzungen dieser Pflicht können zum Verlust des Schutzes als Geschäftsgeheimnis führen.[3681]mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Betroffener Personenkreis

Rz. 36 Entgegen früherer Meinung wird heute von der Rspr. (BGHZ 63, 378; 66, 359; 80, 129; 91, 148) verlangt, dass der Handelnde zum Geschäftsführer bestellt ist oder doch zumindest wie ein solcher auftritt (h.M. vgl. Scholz/Schmidt § 11 Rz. 113, 115; Noack § 11 Rz. 47; Lutter/Hommelhoff § 11 Rz. 30). Gründer, Gesellschafter, Hilfspersonen des Geschäftsführers scheiden damit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 231 In Zeiten der Verknappung des Gutes "Arbeitskraft" haben Arbeitgeber zunehmend ein Interesse daran, zu vermeiden, dass eigene Arbeitnehmer von Dritten abgeworben werden oder selber auf dem Weg in eine neue Beschäftigung Kollegen abwerben. Gerade im bestehenden Arbeitsverhältnis bietet die Nähe zu der funktionierenden und bekannten Arbeitsorganisation häufig Gelegenhe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verhalten und Auftreten in sozialen Netzwerken

Rz. 1365 Der Arbeitnehmer darf bei Nutzung von Social Media grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie er sich präsentiert. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer ihm auf Social Media-Kanälen folgt, oder dass der Arbeitnehmer sich in eine bestimmte Weise online präsentiert. Der Arbeitgeber ist in der privaten Social Media-Nutzung des Arbeitnehmers auf ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Definition des Geschäftsgeheimnisses

Rz. 1539 Das GeschGehG enthält erstmals eine Legaldefinition des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG. Demnach ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information,mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Ansehen des Arbeitgebers in der öffentlichen Wahrnehmung

Rz. 1283 Das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit macht nicht vor dem Arbeitsverhältnis halt. Äußerungen von Arbeitnehmern in der Öffentlichkeit – etwa vor der Kamera aus Anlass eines Streiks oder bei Meinungsumfragen auf offener Straße – sind daher grundsätzlich zulässig, auch wenn damit sachliche Kritik verbunden ist. Grenzenlos ist diese Freiheit natürlich nicht, der ...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.2 Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 stellt zunächst klar, dass unlautere geschäftliche Handlungen der Krankenkassen unzulässig sind, ohne dabei jedoch den Begriff der Unlauterkeit näher zu definieren. Auch den anderen Büchern des Sozialgesetzbuchs ist der Begriff der Unlauterkeit fremd. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll zur näheren Ausgestaltung der Unlauterkeit auf die Maßstäbe des UWG verwie...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.8.2 Vorgerichtliches Verfahren/Abmahnung (Abs. 7 Satz 2 und 3)

Rz. 25 Bevor eine Krankenkasse ein gerichtliches Verfahren einleitet, soll sie zunächst die Schuldnerin abmahnen und dieser durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung ermöglichen, den Streit beizulegen (vgl. Abs. 7 Satz 2). Sofern die Abmahnung berechtigt ist, sind zudem die hierfür erforderlichen Aufwendungen von der andere...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Einführung des Rechts zur freien Krankenkassenwahl für alle Versicherten über die §§ 173 bis 175 durch das Gesundheitsstrukturgesetz mit Wirkung zum 1.1.1996 hat der Gesetzgeber den Grundstein für einen Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen untereinander gelegt. Ziel des Gesetzgebers war dabei, durch den Wettbewerb die gesetzlichen Krankenkassen zu einem ef...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.8.3 Gerichtliche Geltendmachung (Abs. 7 Satz 4 bis 8)

Rz. 30 Bei der gerichtlichen Geltendmachung können die von einer beeinträchtigenden Wettbewerbsmaßnahme betroffenen Krankenkassen nach Abs. 7 Satz 4 im einstweiligen Rechtsschutz den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen, ohne dass es dazu einer Darlegung und Glaubhaftmachung der in § 86b Abs. 2 Satz 1 und 2 SGG bezeichneten Voraussetzungen bedarf. Mithin bedarf es...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.3 Zulässige Werbemaßnahmen (Abs. 3)

Rz. 11 Mit Abs. 3 Satz 1 stellt der Gesetzgeber zunächst klar, dass die Krankenkassen berechtigt sind, um Mitglieder und für ihre Leistungen zu werben. Werbemaßnahmen sind daher ein untrennbarer Bestandteil des von dem Gesetzgeber gewünschten Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenkassen untereinander, da ohne an die (potenziellen) Mitglieder gerichtete informierende Werbemaßna...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.8.1 Überblick

Rz. 22 Sofern sich eine gesetzliche Krankenkasse in ihren Interessen im Wettbewerb durch das Verhalten einer anderen Krankenkasse beeinträchtigt sieht, stehen ihr nunmehr zwei Wege zur Verfügung, um die Beeinträchtigung zu beseitigen bzw. einer solchen vorzubeugen. Zunächst kann sie sich unabhängig von Abs. 7 an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, um die Rechtmäßigkeit d...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.7 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 19 Den ursprünglich in § 4 Abs. 3 Satz 2 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung enthaltene Unterlassungsanspruch bezüglich unzulässiger Werbemaßnahmen hat der Gesetzgeber in Abs. 7 Satz 1 überführt und inhaltlich auf sämtliche Maßnahmen, die geeignet sind, das Interesse einer anderen Krankenkasse im Wettbewerb zu beeinträchtigen, erweitert. Zudem ist nicht nur – wie ...mehr

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zfs 11/2024, zfs Aktuell / 1.1 Commercial Courts und Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit

Am 10.10.2024 ist das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) v. 7.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2024 I Nr. 302 v. 10.10.2024). Es tritt im Wesentlichen am 1.4.2025 in Kraft. Das Gesetz eröffnet den Lände...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / b) Informationspflichten (§ 7 VVG)

Rz. 31 Nach § 7 Abs. 1 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung sämtliche Vertragsunterlagen in Textform mitzuteilen. Inhaltlich dieselbe Bestimmung enthält § 312c Abs. 1 S. 1 BGB für die Verbraucherinformation in Fernabsatzverträgen. Die vorvertragliche Informationspflicht des Versicherers gilt für alle Versicherung...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 4. Verrat von Geschäftsgeheimnissen

Rz. 42 §§ 5-8 AVB-VSV enthalten besondere Regelungen für den Fall, dass die vorsätzliche unerlaubte Handlung einer Vertrauensperson im vorsätzlichen und rechtswidrigen Erlangen, Nutzen oder Offenlegen von Geschäftsgeheimnissen besteht. Die Neuregelung trägt der Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen[111] mit dem 2019 in Kraft getretenen GeschGehG [112] ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.2.2.1 Geheimnis der Kapitalgesellschaft

Rz. 130 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Gesellschaftsgeheimnis geschützt sind Informationen über äußere und innere Tatsachen, die einen wirtschaftlichen Bezug zur Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen haben. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind die praktisch wichtigsten Anwendungsfälle, wobei Betriebsgeheimnisse (Herstellungs- und Fertigungsverfahren, Erfindungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Berufsrecht der selbstständ... / 6 Was ist bei der Werbung für Ihr Lohn- und Buchhaltungsbüro zu beachten?

Wie in § 8 Abs. 4 Steuerberatergesetz (StBerG) geregelt, dürfen selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter werben, müssen aber dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beachten. Bei Verwendung von Begriffen wie z. B. Buchhaltung, Buchführung, Rechnungswesen, selbstständiger Buchhalter, selbstständiger Bilanzbuchhalter oder selbstständiger Steuerfachwirt muss der T...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Schuldtitel

§ 36 Schuldtitel nach der Zivilprozessordnung (ohne ausländische Schuldtitel) (1) Die Zwangsvollstreckung findet nach der ZPO insbesondere aus folgenden Schuldtiteln statt: 1. aus Endurteilen und Vorbehaltsurteilen deutscher Gerichte, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind (§§ 704, 300, 301, § 302 Absatz 3, § 599 Absatz 3 ZPO), 2. aus Arresten und einst...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 4. Ersatz von Anwaltsgebühren für Forderungsabwehr

Rz. 136 Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.[136] Die Kosten der Rechtsverteidigung gegen eine grundlose Inanspruchnahme sind daher grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Liegen indes die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vor, §§ 280, 311, 823, 826 BGB, eventuell auch §§ 677 ff. BGB, kommt ein materiell-rechtli...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 6. Schutzschrift, Widerspruch und Berufung

Rz. 406 Befürchtet der Schuldner, dass der Gläubiger einen Antrag im einstweiligen Verfahren stellt, kann für den Schuldner vorsorglich bei dem/den zuständigen Gericht/en eine sog. Schutzschrift – ein in der Rechtspraxis entwickeltes Rechtsinstitut – eingereicht werden. Das mehrfache Einreichen von Schriftsätzen – bei etwaig diversen örtlichen Zuständigkeiten (z.B. bei Verst...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Glaubhaftmachung

Rz. 395 Der Anspruch und der Grund sind gemäß §§ 920 Abs. 2, 936 ZPO in der Antragsschrift darzustellen und zusätzlich glaubhaft zu machen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Antragsteller wegen der dem Gegner drohenden Nachteile Sicherheit geleistet hat. Abweichungen von der Glaubhaftmachung bestehen nach bestimmten Sondervorschriften (u.a.: in Bezug auf eine Vormerkung im Gru...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 7. Prozessfinanzierungen

Rz. 169 Versicherungsgesellschaften bieten teilweise Prozessfinanzierungen an.[159] Solche Finanzierungen sind zulässig, §§ 4 S. 2, 13b Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 10 Abs. 6 UWG. Geworben wird damit, dass es Rechtsuchenden auf diese Weise ermöglicht wird, ohne ein finanzielles Risiko zu klagen. Als Gegenleistung verlangen die Versicherungen dafür allerdings bei positivem Prozessausg...mehr

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Geschäftsbriefe und Impress... / 6.2 Wettbewerbsrechtlich

Eine Verletzung von § 35a GmbHG kann Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) begründen. Ein Verstoß begründet nach überkommender Auffassung jedoch nur bei Hinzutreten besonderer, wettbewerbsrelevanter Umstände einen Wettbewerbsverstoß (Umstände, die über die allgemeine Kostenersparnis, wie Druckkosten oder Versandkosten,...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr