Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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Makler im Wettbewerb / 2.5 Missachtung der Informationspflichten

Nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG müssen Anbieter, die vorsätzlich oder fahrlässig ihren Informationspflichten nach § 5 DDG überhaupt nicht, fehlerhaft oder unvollständig nachkommen, mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR rechnen. Außerdem kommt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbände infrage. In einem derartigen Fall droht die Abgabe einer strafbewehrte...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.1 "Wesentlichkeit" bzw. "Spürbarkeit" des Wettbewerbsverstoßes

Zwar muss die geschäftliche Handlung geeignet sein, eine geschäftliche Handlung "wesentlich" zu beeinflussen bzw. muss der Rechtsbruch zu einer "spürbaren" Beeinträchtigung führen; die gerichtliche Praxis ist allerdings streng. Nahezu alle unzulässigen geschäftlichen Handlungen überschreiten die Bagatellgrenze. Wesentlich ist eine Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung ber...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.4 Objektangaben

Dass vom Makler gemachte Objektangaben zutreffen müssen, dürfte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein, will er sich nicht dem Risiko der Provisionsverwirkung oder gar des Schadensersatzes ausgesetzt sehen.[1] Fehlerhafte Objektangaben können aber auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. Die Objekt-Wahrheit beginnt insoweit schon mit den vom Makler verwendeten Lichtb...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.6 Exkurs: Xing, LinkedIn, Facebook und Co.

Im Bereich der sozialen Netzwerke führten instanzgerichtliche Urteile immer wieder zu erheblichen Unsicherheiten, was die Erfordernisse und den Umfang der Impressumspflicht angeht. Mittlerweile zeichnet sich eine einheitliche Linie dahingehend ab, dass auch in den sozialen Medien ein Impressum Pflicht ist, wenn mit dem Internetauftritt wirtschaftliche Interessen verfolgt wer...mehr

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Maklervertrag / 4.4.26 Vorkenntnisklauseln

Im Rahmen von Provisionsstreitigkeiten wird der Makler häufig mit dem Einwand der Vorkenntnis konfrontiert. Maklerkunden wenden sich gegen den Provisionsanspruch des Maklers mit dem Argument, ihnen sei das Kauf- oder Mietobjekt bereits vor Benennung durch den Makler bekannt gewesen. Für den Nachweismakler wirkt sich dies in der Regel provisionsvernichtend aus. Makler versuch...mehr

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Makler: Ursächlichkeit der ... / 2 Vorkenntnis

Häufig versuchen findige Maklerkunden, sich mit dem sog. Vorkenntniseinwand vor der Provision zu drücken. Praxis-Beispiel Vorkenntniseinwand Der Maklerkunde beauftragt den Makler mit dem Nachweis einer Kaufgelegenheit für eine Eigentumswohnung. Daraufhin wird der Makler tätig und weist seinem Kunden eine entsprechende Wohnung nach, die dieser später auch kauft. Gegen den Provi...mehr

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Makler im Wettbewerb / 3 Preisangaben

Von wettbewerbsrechtlicher Relevanz für Makler sind auch die Bestimmungen der Preisangabenverordnung. Insoweit sind "Preiswahrheit" und "Preisklarheit" durch sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation oberstes Gebot auch bei der Immobilienvermarktung. Die Preisangabenverordnung dient des Weiteren der Förderung von Preisvergleichen und Wettbewerb. Als Marktv...mehr

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Makler im Wettbewerb / 4.3 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet § 80 Abs. 4 GEG hinsichtlich der Vorlagepflicht und Pflichtangaben in Werbemedien sowohl den Verkäufer bzw. den Vermieter als auch den Makler. Die nach § 87 Abs. 1 GEG geforderten Pflichtangaben hat der Makler also zwingend in seine Angebote aufzunehmen. Insoweit bestimmt § 5a Abs. 2 UWG, dass eine unlautere Handlung vorliegt, wenn die Entsche...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 4 Provisionshöhe und Nebenleistungen

Das Wohnungsvermittlungsgesetz begrenzt in § 3 Abs. 2 Satz 1 die Höhe des Provisionsanspruchs gegen den Wohnungssuchenden auf zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Begrenzung gilt nicht bei Wohnungsvermittlungsverträgen mit dem Vermieter. Berechnungsgrundlage ist dabei die Nettokaltmiete, sodass die Nebenkosten, über die gesondert abgerechnet wird, bei der Berechnu...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 5 Besondere Maklerpflichten

Das Wohnungsvermittlungsgesetz erlegt dem Makler gegenüber den allgemeinen Regelungen der §§ 652 ff. BGB weitere besondere Maklerpflichten auf, deren Missachtung als Ordnungswidrigkeiten zu Geldbußen führen kann. Keine Maklertätigkeit ohne Auftrag Zunächst einmal darf der Wohnungsvermittler gemäß § 6 Abs. 1 WoVermRG nicht ohne Auftrag des Vermieters Wohnräume anbieten. Ein Ver...mehr

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FoVo 02/2025, Praxisalltag: Wettbewerbsrecht als Problem

Köhler/Feddersen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Kommentar, 25. Aufl. 2025 3001 Seiten, 225 EUR Verlag C.H.BeckISBN 978-3-406-82129-5 Das Wettbewerbsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil der Wettbewerb immer häufiger auch Grenzen austestet. Hinzu kommt, dass der kollektive Rechtsschutz an Bedeutung gewinnt und in diesem Umfang gleichsam die Beachtung der Marktreg...mehr

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FoVo 01/2025, Nur wer die (... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. BGH folgt dem OLG Das OLG ist mit Recht davon ausgegangen, dass der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Verhängung eines Ordnungsgelds die fehlende Beschwer entgegensteht, wenn im Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsge...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 11. Klauselerteilung bei anderen Urkunden

Rz. 323 Checkliste: Zuständigkeit für die Klauselerteilung in Sonderfällen Die Zuständigkeit für die jeweilige Erteilung der Vollstreckungsklausel wird hier nur in einer Übersicht dargestellt:mehr

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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FoVo 01/2025, Nur wer die (... / Leitsatz

Der Grundsatz, dass es an der für eine sofortige Beschwerde notwendigen Beschwer des Gläubigers fehlt, wenn in seinem Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsgelds angegeben wurde und das Gericht die Höhe des Ordnungsgelds nach seinem Ermessen festgesetzt hat, gilt auch für die Rechtsverfolgung durch...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Erfordernis eines vollstreckbaren Titels zum Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 91 Soll gegen den Schuldner ein Ordnungsmittel wegen der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungs- oder Duldungsgebot festgesetzt werden, so bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung vorgelegen haben muss. Ansonsten läge nämlich schon kein Verhaltensverstoß mehr vor. Dies ...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / Literaturtipps

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Die Mitgliedschaft / 3.5.3 Anwendung des Mietrechts auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag

Rz. 280 Grundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.[1] Die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft der Genossenschaft hat keine so erhebliche Bedeutung, dass der Charakter des Vertrags grundsätzlich verändert wird. Maßgeb...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 13 Marketing

Marketing ist eine Konzeption der Unternehmensführung bzw. eine Unternehmensphilosophie, bei der zur Erreichung der Unternehmensziele (z. B. mehr Gewinn, Ertragssicherung, Vergrößerung der Marktanteile, Wertsteigerung des Unternehmens usw.) alle betrieblichen Aktivitäten konsequent auf die Erfordernisse des konkreten Markts ausgerichtet werden. Werbung ist ein Bestandteil all...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.6 Firmenname und Auftritt in der Öffentlichkeit

Das Thema Firmenname (§ 17 HGB) ist nur für denjenigen Gründer relevant, der Kaufmann i. S. d. § 1 HGB bzw. § 6 HGB ist bzw. sich als Kaufmann freiwillig (§ 5 HGB) in das Handelsregister (§ 8 HGB) einträgt. Wie die Firma gebildet werden muss, regelt § 18 HGB für alle Rechtsformen. Z. B. kann der bürgerliche Name des Kaufmanns Kennzeichnungsfunktion übernehmen.[1] Aber auch Sa...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragliches Abwerbeverbot für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses

Rz. 244 Von dem Verbot der Abwerbung von Kollegen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zu unterscheiden sind Abwerbeverbote für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Anders als während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr das allgemeine vertragliche Wettbewerbsverbot nach § 60 BGB. Mit dem En...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Erläuterungen

Rz. 1555 Wie bereits im ersten Teil erwähnt, sind ein Kernstück des Geheimnisschutzes aufgrund des GeschGehG die "angemessenen Schutzmaßnahmen" gem. § 2 Nr. 1b) GeschGehG: Anders als noch bei § 17 UWG reicht ein bloßer subjektiver Geheimhaltungswille nicht mehr: Erforderlich sind objektive Geheimhaltungsmaßnahmen. Hierunter werden alle Vorkehrungen verstanden, um die geheime ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Rechtsfolgen eines Verstoßes – Beweislast

Rz. 9 Ein Verstoß gegen die Bestimmung hat auf die Wirksamkeit der in dem "Geschäftsbrief" enthaltenen Willenserklärung keinen Einfluss (Altmeppen § 35a Rz. 7). Soweit damit eine Täuschung verbunden ist, kann sich u.U. ein Anfechtungsrecht (Noack § 35a Rz. 30) oder ein Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo oder aus Rechtsscheinhaftung ergeben (Noack § 35a Rz. 31). ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 2 Unter Strafe gestellt ist die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Besonders hervorgehoben ist vom Gesetz die Offenbarung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses. Die Formulierung entspricht § 2 Nr. 1 des am 26.4.2019 in Kraft getretenen GeschGehG (BGBl. I 2019, S. 466, §§ 17–19 UWG dadurch aufgehoben). Voraussetzung ist u.a. ein Geheimnis – d.h. keine Offenkund...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Schranken der Firmenbildung

Rz. 8 Beachtet werden müssen die allg. Grundsätze für die Firmenbildung. Sie bestehen aus folgenden Kriterien: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft nach § 18 Abs. 1 HGB, deutliche Unterscheidbarkeit von anderen Firmen im selben Bezirk des HR i.S.d. § 30 Abs. 1 HGB, Beachtung des Täuschungsverbots nach § 18 Abs. 2 HGB, unabdingbarer Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschrän...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Verbot der Abwerbung bei eigener späterer Selbstständigkeit (eigennütziges Verbot)

Rz. 247 Wird dem Arbeitnehmer bereits im Arbeitsvertrag pauschal die spätere Abwerbung ehemaliger Kollegen verboten oder gar konkret bezogen auf eine spätere eigene Selbstständigkeit des Arbeitnehmers, ist dies ein Anwendungsfall des § 75f HGB . Denn der bisherige Arbeitnehmer wird als selbstständiger Prinzipal tätig und verpflichtet sich in der Klausel, Arbeitnehmer des bish...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1537 Der Vertragsgestaltung im Bereich der Verschwiegenheitspflichten wurde in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit zuteil: Die üblichen Klauseln untersagten weitgehend die Weitergabe und/oder Verwertung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen, dieser Begriff wurde durch umfangreiche deskriptive Aufzählungen näher erläutert. Diese Art der Vertragsgestaltung reagierte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Fortlaufende Überprüfung

Rz. 1568 Die einmalige Installation eines solchen Systems ist nicht ausreichend, dieses muss laufend überprüft und angepasst werden. Verletzungen dieser Pflicht können zum Verlust des Schutzes als Geschäftsgeheimnis führen.[3681]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 850 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1948] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes unterliegt die Konkurrenztätigkeit ehemaliger Arbeitnehmer nach Vertragsende nur ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Pflichten des Studierenden

Rz. 491 Da die Pflichten des Studierenden während der Praxisphasen notfalls durch das Weisungsrecht des Unternehmens definiert werden können, sind vor allem die Pflichten während der Theoriephasen zu regeln. Das Unternehmen zahlt dem Studierenden i.d.R. auch außerhalb der Praxisphasen eine erhebliche Vergütung, damit er sein Studium aktiv betreibt. Der Studierende sollte des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Datenschutz und Follower auf Social Media-Kanälen

Rz. 1374 Follower sind im Social Media-Profil gespeicherte Kundendaten.[3169] Die Verfügungsgewalt an diesen Daten richtet sich nach den bereits für die Social-Media-Kanäle dargelegten Grundsätzen. Die datenschutzrechtliche Seite stellt sich so dar, dass Follower eines privaten Accounts ihre persönlichen Daten dem privaten Account-Inhaber zugänglich machen, indem sie ihm folg...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Betroffener Personenkreis

Rz. 36 Entgegen früherer Meinung wird heute von der Rspr. (BGHZ 63, 378; 66, 359; 80, 129; 91, 148) verlangt, dass der Handelnde zum Geschäftsführer bestellt ist oder doch zumindest wie ein solcher auftritt (h.M. vgl. Scholz/Schmidt § 11 Rz. 113, 115; Noack § 11 Rz. 47; Lutter/Hommelhoff § 11 Rz. 30). Gründer, Gesellschafter, Hilfspersonen des Geschäftsführers scheiden damit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 231 In Zeiten der Verknappung des Gutes "Arbeitskraft" haben Arbeitgeber zunehmend ein Interesse daran, zu vermeiden, dass eigene Arbeitnehmer von Dritten abgeworben werden oder selber auf dem Weg in eine neue Beschäftigung Kollegen abwerben. Gerade im bestehenden Arbeitsverhältnis bietet die Nähe zu der funktionierenden und bekannten Arbeitsorganisation häufig Gelegenhe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verhalten und Auftreten in sozialen Netzwerken

Rz. 1365 Der Arbeitnehmer darf bei Nutzung von Social Media grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie er sich präsentiert. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer ihm auf Social Media-Kanälen folgt, oder dass der Arbeitnehmer sich in eine bestimmte Weise online präsentiert. Der Arbeitgeber ist in der privaten Social Media-Nutzung des Arbeitnehmers auf ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Definition des Geschäftsgeheimnisses

Rz. 1539 Das GeschGehG enthält erstmals eine Legaldefinition des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG. Demnach ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information,mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Ansehen des Arbeitgebers in der öffentlichen Wahrnehmung

Rz. 1283 Das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit macht nicht vor dem Arbeitsverhältnis halt. Äußerungen von Arbeitnehmern in der Öffentlichkeit – etwa vor der Kamera aus Anlass eines Streiks oder bei Meinungsumfragen auf offener Straße – sind daher grundsätzlich zulässig, auch wenn damit sachliche Kritik verbunden ist. Grenzenlos ist diese Freiheit natürlich nicht, der ...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.2 Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 stellt zunächst klar, dass unlautere geschäftliche Handlungen der Krankenkassen unzulässig sind, ohne dabei jedoch den Begriff der Unlauterkeit näher zu definieren. Auch den anderen Büchern des Sozialgesetzbuchs ist der Begriff der Unlauterkeit fremd. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll zur näheren Ausgestaltung der Unlauterkeit auf die Maßstäbe des UWG verwie...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.8.2 Vorgerichtliches Verfahren/Abmahnung (Abs. 7 Satz 2 und 3)

Rz. 25 Bevor eine Krankenkasse ein gerichtliches Verfahren einleitet, soll sie zunächst die Schuldnerin abmahnen und dieser durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung ermöglichen, den Streit beizulegen (vgl. Abs. 7 Satz 2). Sofern die Abmahnung berechtigt ist, sind zudem die hierfür erforderlichen Aufwendungen von der andere...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.8.3 Gerichtliche Geltendmachung (Abs. 7 Satz 4 bis 8)

Rz. 30 Bei der gerichtlichen Geltendmachung können die von einer beeinträchtigenden Wettbewerbsmaßnahme betroffenen Krankenkassen nach Abs. 7 Satz 4 im einstweiligen Rechtsschutz den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen, ohne dass es dazu einer Darlegung und Glaubhaftmachung der in § 86b Abs. 2 Satz 1 und 2 SGG bezeichneten Voraussetzungen bedarf. Mithin bedarf es...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Einführung des Rechts zur freien Krankenkassenwahl für alle Versicherten über die §§ 173 bis 175 durch das Gesundheitsstrukturgesetz mit Wirkung zum 1.1.1996 hat der Gesetzgeber den Grundstein für einen Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen untereinander gelegt. Ziel des Gesetzgebers war dabei, durch den Wettbewerb die gesetzlichen Krankenkassen zu einem ef...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.3 Zulässige Werbemaßnahmen (Abs. 3)

Rz. 11 Mit Abs. 3 Satz 1 stellt der Gesetzgeber zunächst klar, dass die Krankenkassen berechtigt sind, um Mitglieder und für ihre Leistungen zu werben. Werbemaßnahmen sind daher ein untrennbarer Bestandteil des von dem Gesetzgeber gewünschten Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenkassen untereinander, da ohne an die (potenziellen) Mitglieder gerichtete informierende Werbemaßna...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.8.1 Überblick

Rz. 22 Sofern sich eine gesetzliche Krankenkasse in ihren Interessen im Wettbewerb durch das Verhalten einer anderen Krankenkasse beeinträchtigt sieht, stehen ihr nunmehr zwei Wege zur Verfügung, um die Beeinträchtigung zu beseitigen bzw. einer solchen vorzubeugen. Zunächst kann sie sich unabhängig von Abs. 7 an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, um die Rechtmäßigkeit d...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.7 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 19 Den ursprünglich in § 4 Abs. 3 Satz 2 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung enthaltene Unterlassungsanspruch bezüglich unzulässiger Werbemaßnahmen hat der Gesetzgeber in Abs. 7 Satz 1 überführt und inhaltlich auf sämtliche Maßnahmen, die geeignet sind, das Interesse einer anderen Krankenkasse im Wettbewerb zu beeinträchtigen, erweitert. Zudem ist nicht nur – wie ...mehr

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zfs 11/2024, zfs Aktuell / 1.1 Commercial Courts und Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit

Am 10.10.2024 ist das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) v. 7.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2024 I Nr. 302 v. 10.10.2024). Es tritt im Wesentlichen am 1.4.2025 in Kraft. Das Gesetz eröffnet den Lände...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / b) Informationspflichten (§ 7 VVG)

Rz. 31 Nach § 7 Abs. 1 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung sämtliche Vertragsunterlagen in Textform mitzuteilen. Inhaltlich dieselbe Bestimmung enthält § 312c Abs. 1 S. 1 BGB für die Verbraucherinformation in Fernabsatzverträgen. Die vorvertragliche Informationspflicht des Versicherers gilt für alle Versicherung...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 4. Verrat von Geschäftsgeheimnissen

Rz. 42 §§ 5-8 AVB-VSV enthalten besondere Regelungen für den Fall, dass die vorsätzliche unerlaubte Handlung einer Vertrauensperson im vorsätzlichen und rechtswidrigen Erlangen, Nutzen oder Offenlegen von Geschäftsgeheimnissen besteht. Die Neuregelung trägt der Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen[111] mit dem 2019 in Kraft getretenen GeschGehG [112] ...mehr