Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Mehrfachverfolgung

Rz. 125 In der Praxis sind Verfügungs- und Hauptsacheverfahren häufig einander nachgeschaltet. Zwingend ist dies jedoch nicht. Ein zeitgleiches Vorgehen des Klägers gegen den Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung und der Hauptklage ist prozessual zulässig. Hierzu kann jedoch nicht geraten werden. Erscheint das gleichzeitige Vorgehen in Verfügungsverfahren und Hauptsa...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Verjährung

Rz. 52 Wettbewerbsrechtliche Verstöße unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG. Danach verjähren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach dem UWG in sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Handlung und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat; ohne solche Kenntnis in drei Jahren von Begehung der Handlun...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Vertragsstrafeversprechen

Rz. 19 Eine Unterwerfungserklärung lässt regelmäßig nur dann die Wiederholungsgefahr entfallen, wenn sie mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist und damit ein Druckmittel im Falle zukünftiger Verletzungen begründet. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein Mitbewerber einen erstmaligen Verstoß gegen Fälle des § 13 Abs. 4 UWG abmahnt, also einen Verstoß gegen Datenschutzvorschr...mehr

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§ 16 Franchiserecht / 3. Wettbewerbsrecht

Rz. 15 Ebenfalls ein "Klassiker" unter den Problembereichen des Franchising ist die Frage der Zurechenbarkeit wettbewerbswidriger Handlungen gem. §§ 5 ff. UWG einzelner Franchisenehmer für den Franchisegeber nach § 8 Abs. 2 UWG.[27] Rz. 16 Nachdem ursprünglich die Ansicht vertreten worden war, dass der Franchisegeber sich uneingeschränkt wettbewerbswidrige Handlungen seiner F...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Veröffentlichungsbefugnis

Rz. 49 Strittig ist, ob ein Verfügungsantrag einen Antrag auf Veröffentlichung enthalten darf. Dies wird teilweise bejaht, wobei aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 2 UWG "Urteil" geschlossen wird, dass die Veröffentlichungsbefugnis nur in einer Urteilsverfügung angeordnet werden darf.[68] Die Gestattung einer Veröffentlichungsbefugnis selbst beruht auf einer Güterabwägung zwische...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 145 Die negative Feststellungsklage kann nach den allgemeinen Vorschriften überall dort erhoben werden, wo der Abmahnende seinerseits gerichtliche Schritte ergreifen könnte. Wird seitens des Abmahnenden (Beklagter des Feststellungsverfahrens) später Leistungsklage erhoben, so muss diese nicht als Widerklage bei dem Gericht, vor dem die Feststellungsklage bereits anhängig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vorschaltung eines Verfügungsverfahrens Rz. 119 Ein Hauptsacheverfahren stellt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vom einstweiligen Rechtsschutz dominiert werden, eine eher nachgeordnete Rechtsschutzmaßnahme dar. Gegenüber einem Hauptsacheverfahren haben einstweilige Verfügungen den Vorteil, dass dem Antragsgegner eine sofortige Reaktion – zumeist ein Unterlasse...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Frist/Verjährung

Rz. 120 Eine wettbewerbsrechtliche Hauptklage folgt allgemeinen Regeln. Eine Klagefrist besteht – mit Ausnahme der §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO (Anordnung der Klageerhebung, in der Praxis eher selten) – grundsätzlich nicht. Zu beachten ist jedoch die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG . Auch bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die hemmende Wirkung hat (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / h) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 27 In § 90 HGB werden die Verschwiegenheitspflicht sowie ein Verwertungsverbot auch nach Vertragsende festgeschrieben. Die Geheimhaltungspflicht besteht unabhängig vom Grund des Vertragsendes ohne zeitliche Begrenzung so lange, wie es der Geheimhaltungszweck verlangt.[96] Im Falle einer Verletzung kann der Handelsvertreter sowohl auf der Grundlage des BGB – Schadensersat...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.22: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten An das Landgericht _________________________ Klage der A GmbH, gesetzlich vertr. d. d. Geschäftsführer – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die B GmbH, gesetzlich vertr. d. Geschäftsführer – Beklagte – wegen: Abmahnkosten Gegenstandswert: _...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Abmahnung

Rz. 2 Das Abmahnverfahren – mittlerweile detailliert geregelt in den §§ 13, 13a UWG – steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" eine Aufforder...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Klageaufbau

Rz. 127 Der Klageaufbau unterliegt keinen Besonderheiten mit der Ausnahme, dass anders als bei den reinen Leistungsklagen die Antragsfassung häufig Schwierigkeiten bereitet (siehe Rdn 48). Bei "insbesondere"-Anträgen ist zu berücksichtigen, dass diese lediglich ein Ausführungsbeispiel eines ansonsten abstrakten Antrages darstellen. Häufig ist aber gerade der abstrakte Antrag...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Abschlussschreiben

Rz. 110 Das Abschlussschreiben enthält die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abschlusserklärung abzugeben. Bei der Fristsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Antragsgegner muss ausreichend Zeit haben, sich selbst darüber schlüssig zu werden, ob er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennen möchte. Zum Teil wird daher – in Anlehnung an Rec...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Antragsbefugnis und Verfügungsgrund

Rz. 50 In dem Verfügungsantrag sind die Voraussetzungen für eine Antragsbefugnis darzustellen. Dies kann Ausführungen zu der Aktivlegitimation erfordern. Wenn es sich um einen unmittelbar Verletzten handelt, genügt eine Darlegung des Wettbewerbsverhältnis. Umgekehrt müssen, wenn die Passivlegitimation des in Anspruch Genommenen nicht ohne weiteres erkennbar wird (bspw. in de...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Angaben auf Geschäftsbriefen

Rz. 9 Das Handelsrechtsreformgesetz 1998 hat die bisher im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften geltenden Normen über Angaben auf Geschäftsbriefen[56] auf alle kaufmännischen Unternehmensträger erweitert.[57] Gem. § 37a HGB muss der Kaufmann auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, Folgendes angeben:mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Abmahnung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Negative Feststellungsklage

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.19: Negative Feststellungsklage An das Landgericht _________________________ Klage der B-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, _________________________ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die A-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführe...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Unterwerfungserklärung

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Rechtswahl im außervertraglichen Schuldrecht (Art. 14 Rom II-VO, Art. 42 EGBGB)

Rz. 67 Die gesetzlichen Schuldverhältnisse der ungerechtfertigten Bereicherung (Art. 4 Rom II-VO,[181] Art. 38 EGBGB), der Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 4 Rom II-VO, Art. 39 EGBGB) und der unerlaubten Handlung (Art. 4 Rom II-VO, Art. 40 EGBGB) unterliegen der Rechtswahl grundsätzlich erst ab Entstehung des Anspruchs (Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a Rom II-VO; Art. 42 S. 1 E...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeiner Widerspruch

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – In Sachen Z-GmbH ./. X bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens und im Auftrag ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Einigungsstellenverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Antrag

Rz. 123 Wie bei jeder Klage ist ein hinreichend bestimmter Antrag notwendig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört auch die Bestimmung der Reihenfolge bei einer alternativen Klagehäufung (siehe auch Rdn 48).[148] Wird ein Unterlassen begehrt, muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen.[149] Diese lässt sich am besten durch Einblendung des beanstandeten ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 79 Die Firma Z-GmbH hat gegen ihre Konkurrentin, die X-GmbH, am … eine Beschlussverfügung erwirkt, die fristgerecht zugestellt wurde. Gestützt wurde die Beschlussverfügung auf die §§ 3, 5a Abs. 4 UWG (Verschleierung des kommerziellen Charakters einer geschäftlichen Handlung). Die X-GmbH legt dagegen Widerspruch ein.mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Vorvertragliche Informationspflichten nach § 312d Abs. 1 BGB

Rz. 152 Gem. § 312d Abs. 1 S. 1 BGB muss der Unternehmer den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB informieren. Hierzu gehören gem. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB insbesondere Identität und Anschrift des Unternehmers, die wesentlichen Eigenschaften und der Preis der Ware, die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrec...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Form

Rz. 45 Die Einleitung eines Verfügungsverfahrens unterliegt keinem Anwaltszwang (§§ 920 Abs. 3, 936, 78 Abs. 3 ZPO). Daraus folgt gleichzeitig, dass eine anwaltliche Vertretung in der mündlichen Verhandlung wieder erforderlich wird. Rz. 46 Die Formalien einer einstweiligen Verfügung unterscheiden sich wenig von denjenigen einer Klage. Gemäß den §§ 920 Abs. 1, 936 ZPO soll der...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 141 B stellt Süßwaren her. Auf der Süßwarenmesse stellt er einen neuen Schokoladenriegel vor. A ist der Auffassung, der Schokoladenriegel stelle eine unzulässige Nachahmung eines seit längerem von A vertriebenen Schokoladenriegels dar. A hat B daher auf der Basis der §§ 3, 4 Nr. 3 UWG abgemahnt. B hat die Abmahnung als unbegründet zurückgewiesen und A aufgefordert, die d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Schuldhafte Zuwiderhandlung

Rz. 153 Weitere Voraussetzung für die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen den tenorierten Verbotsumfang. Zwar reicht nach der herrschenden Meinung das Verschulden von Hilfspersonen i.S.d. §§ 278, 831 BGB, § 8 Abs. 2 UWG nicht aus,[177] jedoch werden an die Exkulpation des Schuldners sehr hohe Maßstäbe angesetzt. So genügt es bspw. nic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Vorschaltung eines Verfügungsverfahrens

Rz. 119 Ein Hauptsacheverfahren stellt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vom einstweiligen Rechtsschutz dominiert werden, eine eher nachgeordnete Rechtsschutzmaßnahme dar. Gegenüber einem Hauptsacheverfahren haben einstweilige Verfügungen den Vorteil, dass dem Antragsgegner eine sofortige Reaktion – zumeist ein Unterlassen – vorgeschrieben wird. Der Antragsteller...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 7. Muster: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.5: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein _________________________ (Adresse) Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _________________________ Uns liegt Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _________________________ vor. Mit dieser Anzeige bewerben Sie unter Verstoß g...mehr

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§ 34 Presserecht / dd) Veröffentlichungsanspruch

Rz. 51 Der Anspruch auf Veröffentlichung eines Urteils ist in manchen Rechtsgebieten gesetzlich normiert (§ 12 Abs. 2 UWG, § 103 UrhG, § 200 StGB), im Presserecht aber gewohnheitsrechtlich als Ausfluss des Folgenbeseitigungsanspruchs anerkannt.[109] Dieser Anspruch soll jedoch nur für Hauptsacheentscheidungen gelten. Ausnahmsweise können die Medien aber auch zum Abdruck eine...mehr

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§ 27 Kaufrecht / dd) Rechtsfolgen im Fall eines Verstoßes

Rz. 125 Erfüllt der Garantiegeber die Anforderungen des § 479 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht oder nicht vollständig, bleibt die Garantieverpflichtung zum Schutz des Verbrauchers in der Regel wirksam (§ 479 Abs. 4 BGB). Vom übrigen Vertragstext trennbare Garantieklauseln können jedoch nach § 307 Abs. 1 BGB oder § 309 Nr. 8b) aa) BGB oder § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sein, wenn d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Verfügungsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Negative Feststellungsklage

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund fehlerhafter Impressumsangaben

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.8: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund fehlenden Rankings An das Landgericht _________________________ – Kammer für Handelssachen – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Firma A, _________________________ (Adresse) – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ______________...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 11. Nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen des Handelsvertreters

Rz. 60 Nach Vertragsbeendigung kann eine Wettbewerbsbeschränkung des Handelsvertreters gelten, die entweder auf gesetzlicher Grundlage – z.B. dem UWG [284] – oder auf einer die Wettbewerbsbeschränkung regelnden Abrede der Parteien beruht. Rz. 61 Voraussetzung für die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes nach § 90a HGB ist, dass diese schriftlich erfolgt und...mehr

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 89 Regelmäßig wird ein Verfügungsverfahren durch eine Abmahnung eingeleitet, in der dem angeblichen Verletzer sein rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und er gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst werden soll. Dem liegt schon die Forderung des BVerfG nach "Waffengleichheit" zugrunde.[109] Verschiedentlich...mehr

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§ 34 Presserecht / 3. Anspruchsverpflichteter

Rz. 36 Anspruchsverpflichtet sind zunächst einmal die Verfasser, Verlage und Sendeanstalten. Diese haften als Unternehmen grundsätzlich für alle zivilrechtlichen Folgen ihrer Äußerungen. Der Verleger bzw. in Unternehmen ein Mitarbeiter mit Organstellung hat eine eigene Verpflichtung zur Überprüfung der zur Veröffentlichung oder Ausstrahlung vorgesehenen Beiträge auf inhaltli...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. Z...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregiste...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _________________________ (bei Bedarf kurze Vorste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1 Risiken

Im wirtschaftlichen Wettbewerb gilt grundsätzlich die Freiheit der Nachfrage nach Mitarbeitern.[1] Das heißt, es gibt keinen Bestandsschutz bezüglich der eigenen Mitarbeiter. Nach ständiger Rechtsprechung ist das Abwerben von Mitarbeitern, selbst wenn es bewusst und planmäßig erfolgt, insbesondere durch einen darauf spezialisierten Mitbewerber oder Headhunter, lauterkeitsrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3 Wettbewerbsrecht

Das Abwerben von fremden Mitarbeitern durch Active Sourcing stellt eine Wettbewerbshandlung i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar. Diese gilt bereits für eine erste Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern anderer Unternehmen, weshalb etwaige Handlungen am UWG zu messen sind. 3.1 Risiken Im wirtschaftlichen Wettbewerb gilt grundsätzlich die Freiheit der Nachfrage nach Mitarbeitern.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.1.2 Abwerben per E-Mail oder Direktnachricht auf Social Media

Während Telefonate in gewissem Rahmen noch zulässig sind, ist das bei Anschreiben über E-Mail oder Direktnachricht auf Social Media nicht der Fall. Hier ist § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu beachten, der für die Verwendung "elektronischer Post" eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten voraussetzt. Diese ist im Fall der erstmaligen Kontaktaufnahme zwecks Abwerbens des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3.2 Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten, wenn sie geeignete Kandidaten durch Active Sourcing-Maßnahmen ausfindig gemacht haben, von elektronischen Anschreiben absehen, sofern keine Anhaltspunkte für eine Einwilligung vorliegen. Denn eine Kontaktaufnahme auf dem elektronischen Postweg i. S. d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist nur mit vorheriger Einwilligung wettbewerbsrechtlich zulässig. Stattdessen soll...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Active Sourcing / Zusammenfassung

Begriff Active Sourcing ist eine proaktive Methode der Personalbeschaffung, bei der Unternehmen aktiv auf potenzielle Kandidaten zugehen, anstatt passiv auf Bewerbungen zu warten. Dabei werden gezielt Talente identifiziert, angesprochen und in einen Talentpool aufgenommen, um langfristige Beziehungen aufzubauen und die Rekrutierung effizienter zu gestalten. Verschiedene Meth...mehr