Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / 3. Geografische Angaben

Rz. 111 Die Auffassung, dass Landes-, Landschafts-, Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Firmenbestandteil in aller Regel nicht nur als Hinweis auf den Sitz, die Nationalität oder die Zugehörigkeit des Unternehmens zu dem betreffenden Gebiet verstanden werden, sondern darüber hinaus auf eine besondere Beziehung zu diesem Gebiet in der Weise hindeuten, dass das Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / 2. Firmenrechtliche Vorschriften im Überblick

Rz. 6 Das Firmenrecht kann nach verschiedenen Kriterien unterteilt werden. Nach seinem Regelungscharakter differenziert steht dem Firmennamensrecht das Firmenordnungsrecht ggü.[8] Rz. 7 Nach dem Regelungsinhalt unterscheidet man[9] die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Firmenbildung (§§ 17–19 HGB) und der Firmenfortführung (§§ 21–24 HGB).mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Guidelines für die wirksame Vereinbarung von Wettbewerbsverboten

Zusammenfassung Wettbewerbsverbote sind integraler Bestandteil von Vertriebs- und Kooperationsverträgen, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Grenzen des rechtlich Zulässigen sowie darüber, was bei einem Verstoß zu tun ist. Was sind Wettbewerbsverbote? Es gibt verschiedene Arten von vertrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.1 Allgemeines

Vor Inkrafttreten des GeschGehG wurden Geschäftsgeheimnisse durch die §§ 17–19 UWG a. F. geschützt. Diese wurden nun durch § 23 GeschGehG ersetzt, welcher der Gesetzesbegründung im Regierungsentwurf zufolge im Wesentlichen den ursprünglichen Regelungen des UWG entsprechen soll.[1] Dementgegen steht allerdings bereits, dass zahlreiche begriffliche Veränderungen und Umformulie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.4 Umgang mit Altfällen

Da § 23 GeschGehG die §§ 17–19 UWG a. F. ablöst, stellt sich die Frage, wie mit denjenigen Fällen umzugehen ist, bei denen das GeschGehG zwar zum Zeitpunkt der gerichtlichen Endentscheidung in Kraft ist, aber zum Zeitpunkt der Tat noch nicht in Kraft war. Bei solchen "Altfällen" ist gemäß § 2 Abs. 3 StGB die mildere Vorschrift anzuwenden. Hier kommt die Anwendung der Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.1 Reverse Engineering

Reverse Engineering meint einen Vorgang, bei dem durch Beobachten, Testen, Untersuchen oder Rückbau von erworbenen Mitbewerberprodukten versucht wird, an das im Produkt enthaltene Know-how zu gelangen.[1] Von der Ausnahme der Offenkundigkeit des Geheimnisses abgesehen, war ein solches Verhalten nach der alten Rechtslage grundsätzlich nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UWG a. F. strafbar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 1 Rechtlicher Rahmen

Das GeschGehG ist zunächst im gewerblichen Rechtsschutz zu verorten, auch wenn wesentliche Auswirkungen in der Praxis gerade auch für den Bereich HR / Arbeitsrecht bestehen. Systematisch ist das GeschGehG also als eigenständige Regelung neben dem Arbeitsrecht einzuordnen. Ersichtlich ist dies aus § 1 Abs. 3 GeschGehG, nach dem Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / Zusammenfassung

Überblick Um einen EU-weiten Mindeststandard an Know-how-Schutz zu gewährleisten, hat der europäische Gesetzgeber bereits im Juni 2016 die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung[1] verabschiedet (Trade-Secret-RL). Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 3 Haftung in der Vorgründungsgesellschaft

In zweierlei Hinsicht ergeben sich Haftungstatbestände: Die Vorgründungsgesellschaft haftet nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, wenn die Gesellschafter für sie handeln. In der Praxis wird oft nicht für die Vorgründungsgesellschaft gehandelt, sondern der betreffende Gesellschafter tritt in Vorleistung und handelt i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2 Sachliche Unterrichtung potenzieller Mitglieder

Zu einer sachlichen Unterrichtung gehört, auf das Leistungsangebot im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen hinzuweisen. Die Angaben müssen einen erkennbaren Informationsgehalt haben, objektiv nachprüfbar und frei von persönlicher Wertung sein. Werbung darf nicht unwahr oder unlauter sein, irreführen, unzulässig vergleichen oder unzumutbar beläst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.3 E-Mail-Werbung

Werbung mittels Telefon und E-Mail ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine vorherige Einwilligung des Adressaten vorliegt.[1] Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich" sind, "sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.2 Postwurfsendungen

Die unter dem Sammelbegriff "Briefkastenwerbung" bekannte Werbung durch Einwurf von nicht adressiertem Werbematerial in den Briefkasten der Empfänger ist weit verbreitet und bei lokalen Anbietern wie den Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen beliebt. Da der werbende Lohnsteuerhilfeverein ein berechtigtes Interesse hat, auf seine Dienste aufmerksam zu machen, und ander...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 1 Rechtliche Grundlagen

§ 8 Abs. 1 StBerG enthält Regelungen über die zulässige Werbung sowohl für Steuerberater als auch für Lohnsteuerhilfevereine. Auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen darf in Form und Inhalt sachlich hingewiesen werden. Die Überschrift zu § 8 StBerG lautet "Werbung" (früher: "Verbot der Werbung"). Die Vorschrift ist in Form einer Generalklauel ausgest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.1 Grundsätze

Es ist zulässig, dass sich Lohnsteuerhilfevereine im Internet präsentieren.[1] Neben der eigenen Homepage gewinnen soziale Netzwerke [2] zunehmend an Bedeutung. In ihnen präsentieren sich auch häufig auch die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese übernehmen eine (wettbewerbs)rechtliche Verantwortung, wenn sie z. B. auf ihrer Facebook-Seite, auf X (vormals Twitter) ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.1 Flyer

Derartige Werbemaßnahmen sind grundsätzlich zulässig, wobei auch hier die Gesamtschau entscheidet. Das bloße Verteilen von Werbematerial (Flyer und dergleichen) in der Öffentlichkeit ist seit jeher wettbewerbsrechtlich unbedenklich, da die davon ausgehende Belästigung geringfügig ist und auch keine ­unmittelbare Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung besteht. Auch Informatio...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.2 Domainname

Der Domainname muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Er muss inhaltlich und formal sachlich informieren und darf nicht irreführen. Das OLG Nürnberg[1] hat seine Entscheidung auf das Irreführungsverbot gestützt. Die Benutzung der Domain "www.steuererklaerung.de" durch einen Lohnsteuerhilfeverein sei wettbewerbswidrig, weil die Benutzung der Domain durch einen Verein, der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Urheberrecht / II. Erläuterung

Rz. 6 Im Urheberrecht gilt die Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG nach wohl herrschender Meinung weder direkt noch analog. Damit sollte der Antragssteller die Dringlichkeit/den Verfügungsgrund sicherheitshalber gesondert darlegen und glaubhaft machen. Ebenso besteht Streit darüber, welche Fristen für die Geltendmachung für die Antragsstellung im einstweiligen Verfahren gelten. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 3 Erfordernis einer Gewerbeerlaubnis für Krankenkassen

Der BGH sieht in der Vermittlung privater Zusatzversicherungen durch Krankenkassen eine geschäftliche Handlung i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, da die Krankenkassen bei der Vermittlung auch zur Förderung des Absatzes der Dienstleistungen der mit ihr kooperierenden privaten Krankenversicherungen handeln.[1] Die Krankenkassen benötigen aus diesem Grund im Rahmen der Vermittlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit oder einzelnen Teilbereiche der Post-Universaldienstleistungen verpflichten. Darüber hinaus müssen die Universaldienstleistungen bestimmte Qualitätsanforderunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2 Fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis

Rz. 35 § 30 Abs. 2 Nr. 2 AO erweitert den Schutzbereich des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO hinaus.[1] Zwar sind fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse i. d. R. auch "personenbezogene Daten eines anderen". Anders als im Schutzbereich des § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO bedarf es hier aber keiner "Zuordnung" zu einer Person. Das Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.2 Wirtschaftsstraftaten (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. b AO)

Rz. 120 Als Wirtschaftsstraftaten kommen Delikte in Betracht, die von Personen des Geschäftslebens, von Angehörigen der freien Berufe wie auch von im Wirtschaftsleben agierenden staatlichen Funktionsträgern im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit begangen werden. An der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten soll dann ein zwingendes öffentliches Interesse best...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Verschwiegenheitspflicht für Arbeitnehmer

Rz. 1795 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings kein arbeitsrechtliches Gesetz, sondern eher dem Recht des unlauteren Wettbewerbs bzw. des gewerblichen Rechtsschutzes zuzuordnen....mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen während des Anstellungsverhältnisses

Rz. 674 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten (vgl. ausführlich Apel/Drescher/Lindner, BB 2022, 1795 ff.). Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Auch wenn § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG ausführt, dass die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhä...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / B. Gesetzliche Grundlage – die Rechtsprechung des BGH und BAG

Rz. 3 Eine gesetzliche Regelung mit der Verpflichtung für Arbeitnehmer, auch nach dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren, ist trotz verschiedener Ansätze des Gesetzgebers bisher nicht umgesetzt (s. oben § 21 Rdn 1803 ff.). Auch die EU-Richtlinie v. 8.6.2016 zum "Schutz von Know-How und Geschäftsgehe...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 21. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

Rz. 507 Der Verrat von Betriebsgeheimnissen ist gem. § 17 UWG ein Straftatbestand. Daher kann eine fristlose Kündigung in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer schutzwürdige Geheimnisse des Arbeitgebers unbefugt an Dritte weitergibt (§ 17 Abs. 1 UWG). Strafbar ist auch die Mitnahme aus Eigennutz oder in der Absicht, dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen (§ 17 Abs. 2 UWG). Vielf...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Folgen einer unzulässigen Abwerbung

Rz. 94 Der durch eine sitten- oder wettbewerbswidrige Abwerbung benachteiligte Arbeitgeber kann sowohl Unterlassung als auch Schadensersatz fordern. Insofern kommen Ansprüche auf folgender Grundlage in Betracht:mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Grenze der Zulässigkeit

Rz. 5 Nach Beendigung des Arbeitsvertrages unterliegt der Arbeitnehmer einem Konkurrenzverbot nur dann, wenn der Arbeitgeber dies mit ihm zuvor wirksam vereinbart hat. Automatisch gilt das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht. Es gilt auch dann nicht, wenn die Parteien zwar eine solche Wettbewerbsvereinbarung gewollt haben, hierbei aber nicht die vom Gesetz zwingend vorg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1578 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer grundsätzlich frei, mit ihren ehemaligen Arbeitgebern in Wettbewerb zu treten oder für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden (BAG v. 22.3.2017 – 10 AZR 448/15, EversOK Ls. 7; LAG Köln v. 7.2.2017 – 12 Sa 745/16, EversOK Ls. 8). Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der angestellten Vertriebskra...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / IV. Folgen unzutreffender Angaben in Stellenausschreibungen

Rz. 11 Vorsicht ist geboten im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltung interner oder externer Stellenausschreibungen im Zusammenhang mit der in Stellenausschreibungen üblichen Darstellung des Unternehmens und seiner Produkte. Werden hier unwahre oder irreführende Aussagen gemacht, kann dies einen Wettbewerbsverstoß ggü. einem Mitbewerber darstellen, der nach §§ 1, 3, 13 UWG ...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / III. Stellenanzeige

Rz. 23 Der Erfolg einer Stellenanzeige, bei deren Gestaltung die o.g. Grundsätze zu beachten sind, hängt im Wesentlichen von Inhalt und Form ab. Es empfiehlt sich, die folgende Checkliste zur Gestaltung zu verwenden: Rz. 24 Checkliste: Gestaltung einer Stellenanzeigemehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Entbehrlichkeit einer Abmahnung

Rz. 37 Die Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung macht nur Sinn, wenn sie dazu dient, den Arbeitnehmer zu vertragstreuem Verhalten anzuhalten. Bei einem unbeeinflussbaren Schicksalsschlag, z.B. einer lang anhaltenden Erkrankung, kommt daher eine Abmahnung regelmäßig nicht in Betracht. Bei häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten kann zwar auf den gefährdeten Bestand des...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XVI. Nachvertragliche Schweigepflicht, insb. über Geschäftsgeheimnisse

Rz. 338 In zahlreichen Anstellungsverträgen sind Formulierungen enthalten, wonach der Mitarbeiter auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. sonstige betriebsinterne Angelegenheiten zu wahren hat. Nach allgemeiner Auffassung sind solche Geheimhaltungsvereinbarungen (nachvertraglicher Geheimhaltungsvertrag) zulässig (vgl. BAG v. 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Immanente Beschränkung

Rz. 1448 Eine Beschränkung der Grundfreiheiten i.S.d. § 84 Abs. 1 S. 2 HGB ist dann nicht gegeben, wenn sie dem gesetzlichen Leitbild des Handelsvertreters entspricht (LAG Hamm v. 11.5.2000 – 4 Sa 1694/98, EversOK Ls. 32; LAG Nürnberg v. 26.1.1999, EversOK Ls. 58 = BB 1999, 793; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz v. 28.5.1998 – 5 Sa 1392/97, EversOK Ls. 27). Schränken also Vertra...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verschwiegenheitsregelungen für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 990 Der Arbeitnehmer ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seines Arbeitgebers zu bewahren (BAG v. 24.11.1956, AP Nr. 4 zu § 611 BGB; BAG v. 15.12.1987, AP Nr. 5 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis; BAG v. 16.3.1982, AP Nr. 1 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis). Allerdings gilt es festzuhalten,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorsicht vor unlauterem "Greenwashing": Werbung mit der Bezeichnung "klimaneutral"

Zusammenfassung Klimaschutz wird für Verbraucher immer wichtiger. Besonders die Bezeichnung "klimaneutral" kann die Kaufentscheidung erheblich beeinflussen. Dabei ist die Grenze zwischen zulässiger Werbung und unlauterem "Greenwashing" fließend, was ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt/M. anschaulich darstellt. Kurzwiedergabe des Sachverhaltes In dem vom OLG Frankfurt/M. ent...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / h) Vergütungsvereinbarung und VKH

Rz. 105 Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, nichtig ist. Zitat § 3a Abs. 4 RVG … "(4) 1Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsan...mehr