Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Die einstweilige Verfügung nach § 12 I UWG.

I. Bedeutung der Unterlassungsverfügung. Rn 8 Der einstweiligen Verfügung kommt für das Wettbewerbsrecht eine außerordentliche Bedeutung zu. Namentlich die in der Praxis vorherrschende Unterlassungsverfügung ermöglicht es, gg einen Verletzer schnell und umfassend vorzugehen, um weiteren oder drohenden Wettbewerbsverstößen wirksam zu begegnen. Der vorläufige Charakter der eins... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. UWG und Prospekthaftung (Abs 1 Nr 5, Nr 6).

Rn 12 Ansprüche aus dem Gesetz gg den unlauteren Wettbewerb (vgl iE Goldbeck WRP 17, 181) können auch dann die Zuständigkeit der KfH begründen, wenn sie gleichzeitig aus allg Bürgerlichen Recht begründet werden (vgl Rn 2; aA LG Offenburg 13.5.14 – 5 O 20/14). Nicht ausreichend ist ein Unterlassungsanspruch aus allg Zivilrecht ohne Anspruchsberechtigung iSd § 8 III UWG (Hamm ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Wettbewerbsrecht.

Rn 11 Wird ein Anspruch nach dem UWG geltend gemacht, sind neben § 104a UrhG (der auch im eV-Verfahren gilt; Hambg GRUR-RR 14, 109) die Gerichtsstände des § 14 UWG zu beachten. Hierfür genügt, dass sich aus dem Tatsachenvortrag der Klagepartei ein solcher Anspruch begründen lässt (BayObLG MMR 23, 719). Soweit früher die Auffassung vertreten wurde, § 32 könne neben § 14 UWG z... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Sondernormen.

Rn 8 Außerhalb der ZPO sind für bestimmte Sachverhaltskomplexe Sonderregelungen geschaffen worden, die § 21 teils verdrängen, teils ergänzen. So verdrängt § 6 UKlaG den § 21 (Zö/Schultzky § 21 Rz 3). Nach der Neufassung des § 14 II 1 UWG (zuletzt idF v 6.5.24, gültig ab 14.5.24) ist für die örtliche Zuständigkeit nicht mehr auf den Gerichtsstand der gewerblichen oder selbsts... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 9 Die besondere Bedeutung des wettbewerblichen Eilverfahrens wird durch § 12 I UWG auch dadurch anerkannt, dass der Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht werden muss (widerlegliche Dringlichkeitsvermutung, BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99] – späte Urteilsbegründung). Die Regelung gilt nach § 12 I für die im UWG bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung sowie... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 10). Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ist, dass der Kl sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, dh dass er einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (BGHZ 153, 173, 174; NJW 02, 1425). Hierfür reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb im VDuG, in §§ 8 und 10 UWG, im Markenrecht (§ 55 II Nr 3 MarkenG), ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abmahnung.

Rn 2 Der Verweis auf das Abmahnverfahren gem § 13 UWG entspricht der Praxis. Die Abmahnung ist Obliegenheit des Verbandsklageberechtigten zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO. Sie ist aber entbehrlich, wenn der Bekl sich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens berühmt (P/O/S § 12 UWG Rz 7), denn dann gibt er schon dadurch Anlass zur Klageerhebung iSv § 93 ZPO. In der Abm... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Konkurrierende Zuständigkeiten.

Rn 8 Wird eine Klage sowohl auf Normen des UKlaG als auch auf sonstige Vorschriften (zB UWG) gestützt, kann es zu einer Konkurrenz ausschließlicher Gerichtsstände kommen, insb zwischen § 6 UKlaG (OLG) und § 14 UWG (LG). Man könnte dem Kl dann gem § 35 ZPO die Wahl überlassen (LG Oldenburg 10.4.24 – 5 O 90/24; Büscher WRP 24, 1). Dagegen spricht aber, dass es nicht Sache des ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die in den §§ 1 bis 2a bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beseitigung.

Rn 16 Weil der Verwender sich nun nicht mehr auf die unwirksamen Klauseln berufen darf, hat er auch den Anschein ihrer Wirksamkeit zu beseitigen, dh er muss etwaige Vertragspartner – sofern diese mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können – über die Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln unterrichten (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz 12; MüKoZPO/Micklitz/Rott Rz 6).... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt die Befugnis zu einer objektiven Rechtskontrolle auf bestimmte Institutionen, die als besonders seriös und sachkundig angesehen werden. Damit soll ein angeblich drohender Missbrauch derartiger Befugnisse verhindert werden. Zugleich nimmt der Gesetzgeber damit in Kauf, dass die tatsächliche Wirkung der Kontrollbefugnisse von der Ausstattung und ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 16 Ausschlaggebend für die Bemessung des Streitwerts (s.a. § 3 ZPO Rn 37) ist nach Ansicht der Rspr das Allgemeininteresse am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen AGB-Klauseln (BGH NJW 18, 1880, 1883 [BGH 10.04.2018 - VIII ZR 247/17] mwN) bzw des sonstigen Rechtsverstoßes. Dabei handelt es sich um eine komplett fiktive Festlegung ohne Rücksicht auf die reale Bedeutun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angemessene Vertragsstrafe.

Rn 3 Die abzugebende Unterlassungsverpflichtung soll gem §§ 13 I, 13a UWG mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt werden. In der Praxis der Verbandsklage gelten bisher Beträge im Bereich von 3.000 bis 15.000 EUR als angemessen, wobei es aber auf den Einzelfall ankommt und gerade bei großen Unternehmen auch wesentlich höhere Beträge erforderlich sein können (MüKoUWG/Ott... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

§ 119b GVG(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, jeweils durch Rechtsverordnung einen oder mehrere Senate bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht als Commercial Court einzurichten, der im ersten Rechtszug zuständig ist für folgende Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 Euro: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVIII. Wettbewerbsrecht.

Rn 25 Materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterlassungsverfügung ist, wenn noch keine Verletzungshandlung vorliegt, die Begehungsgefahr; nach erfolgter Verletzung die dann zu vermutende Wiederholungsgefahr (§ 8 I UWG). Sie entfällt bei Abgabe einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung, wenn eine angemessene Strafhöhe (BGH NJW 83, 941, 942 [BGH 07.10.1982 - I ZR ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kontrollierbare Vorschriften.

Rn 2 Gegenstand der Kontrolle sind die im Anh zu Art 3 Nr 1 EU-VO 2017/2394 enumerativ aufgeführten Rechtsnormen zum Schutz der Verbraucherinteressen, dh die dort genannten europarechtlichen Normen und ggf ihre mitgliedstaatlichen Umsetzungsvorschriften. Die EU-DSGVO 2016/679 wird in diesem Anh nicht aufgeführt, soll jedoch nach dem etwas kryptischen Hinweis in Erw 47 der EU... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung und Verwirkung.

Rn 18 Wie bei § 1 (s § 1 Rn 23) ist eine Verwirkung der Klagebefugnis des § 2 nicht möglich. Für die Verjährung gelten §§ 195 ff BGB; es kommt eine Hemmung durch Anrufung der Einigungsstelle (§ 12) in Betracht. Soweit man bei UWG-Verstößen gleichzeitig auch die Anwendbarkeit von § 2 UKlaG bejahen möchte, soll die Klagebefugnis aus § 2 UKlaG nicht der Verjährung nach § 11 UWG... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwendungsersatz im Abmahnverfahren.

Rn 4 Die ältere Rspr zum Aufwendungsersatz für Abmahnkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist angesichts der heute geltenden gesetzlichen Regelung in § 13 III UWG nicht mehr relevant. Sachlich enthält aber auch diese Vorschrift den Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Abmahnung (aber nicht für eine zweite Abmahnung, s BGH NJW 10, 1208). Dazu gehöre... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vergleiche vor Gütestellen.

Rn 32 Vergleiche, die von einer der durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen abgeschlossen worden sind, stehen Prozessvergleichen gleich. Ein solcher Vergleich hat nicht die Wirkung des § 127a BGB. Den in § 794 I Nr 1 genannten staatlichen Gütestellen sind die von den Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern errichteten Eini... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Allgemeine Reformperspektiven.

Rn 5 Mit Einführung des VDuG wird die Zersplitterung des Verbandsklagerechts auf verschiedene Gesetze (s.o. Rn 3) noch verstärkt. Eine Zusammenfassung dieser Befugnisse und eine bessere Abstimmung mit dem allgemeinen Verfahrensrecht wäre wünschenswert, etwa durch eine Integration in die ZPO (dafür bereits Hess WM 04, 2329, 2334). Außerdem sind die geltenden Verbandsklagen au... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 6 Der Unterlassungsanspruch gem § 1 UKlaG kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (vgl Ddorf NJW 89, 1487, 1488 [OLG Düsseldorf 29.12.1988 - 6 U 206/88]; Frankf NJW 89, 1489). Beim Verfügungsgrund wird Dringlichkeit gem § 5 UKlaG, § 12 II UWG, widerleglich vermutet (KG NJW-RR 04, 1239). Die Grundsätze der Selbstwiderlegung (§ 935 Rn 10) sind zu beachten. Bei Un... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbandsklage.

Rn 47 Ein Verbandsklagerecht ist seit langem im Lauterkeitsrecht anerkannt (§§ 8 III Nr 2, 3 UWG, 33 II GWB), mittlerweile aber auch im Verbraucherschutzrecht (§ 3 I Nr 1, 2 UKlaG) eingerichtet worden. In diesen gesetzlich normierten Fällen nehmen die Verbände, denen das Gesetz mitunter berufsständische Kammern gleichstellt (§§ 13 II Nr 4 UWG, 3 I Nr 3 UKlaG), eigene materie... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Historische Entwicklung.

Rn 1 Bei den im UKlaG normierten Verbandsklagebefugnissen handelt es sich um besondere Interventionskompetenzen zur Durchsetzung des objektiven Rechts, die keine individuelle Rechtsverletzung voraussetzen. Darin ähneln sie der schon im römischen Recht vorkommenden Popularklage (vgl Halfmeier 29 ff), wobei aber bei der heutigen Verbandsklage der Kreis der zulässigen Kl stark ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Taugliches Gericht und taugliche Streitigkeit.

Rn 2 Nach § 606 können nicht alle zivilprozessualen Verfahren in englischer Sprache geführt werden. Aus dem Verweis auf § 184a GVG wird deutlich, dass nur solche Verfahren in englischer Sprache geführt werden können, die in die Zuständigkeit ausgewählter Zivilkammern und KfH der LG (der sog Commercial Chambers, § 184a Abs 1 S 1 Nr 1 GVG) oder der Commercial Courts (§ 184a Ab... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Charakter der Einigungsstelle.

Rn 1 Bei den Einigungsstellen handelt es sich um eine im Lauterkeitsrecht bewährte Form der außergerichtlichen Streitbeilegung ohne Anwaltszwang. Weil die Einigungsstelle eine Lösung nur mit Zustimmung der Parteien erreichen kann (§ 15 VI, VII UWG), handelt es sich nicht um ein Schiedsgericht, sondern um eine Form der Mediation. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit für bestimmte Sachgebiete.

Rn 8 Ein Commercial Court kann nur für die Sachgebiete des § 119b Abs 1 S 1 und nur für Rechtsstreitigkeiten mit einem Mindeststreitwert von 500.000 EUR (sehr krit zum Konzept der Streitwertgrenze Hoffmann ZRP 22, 108, 109 f; Wolff SchiedsVZ 23, 209, 213; Burianski/Fleckenstein ZRP 23, 162, 163; Rühl ZfPW 24, 397, 415; den Hertog GWR 23, 207, 209; auch Koch MDR 24, 1015, 101... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abschlusserklärung.

Rn 7 Das im Wettbewerbsrecht entwickelte Verfahren der Abschlusserklärung (vgl P/O/S § 12 UWG Rz 181 ff) nach einer einstweiligen Verfügung ist auch im UKlaG-Verfahren anwendbar (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 59). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Regionale Besonderheiten.

Rn 11 Im Hinblick auf die fehlende Revisibiltät des einstweiligen Rechtschutzverfahrens haben sich zahlreiche regionale Besonderheiten entwickelt. Einen guten Überblick über diese bedauerliche Rechtszersplitterung verschaffen die Rechtsprechungsübersichten in der WRP (Auflistung nach den einzelnen Oberlandesgerichten bei Teplitzky 10. Aufl. Kap 53 Rz 9 sowie bei Harte-Bavend... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirtschaftsverbände (Nr 2).

Rn 4 Diese Verbände sind klagebefugt, wenn sie in die Liste gem § 8b UWG eingetragen sind; dort sind auch die Voraussetzungen der Eintragung geregelt. Rn 5 [nicht besetzt] mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Gerichtsstände.

Rn 5 Ausschließlich sind nur die Gerichtsstände, die als solche gekennzeichnet sind. Sie können gesetzlich bestimmt sein oder sich aus einer zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung ergeben (s dazu § 38 Rn 2). Liegt ein ausschließl Gerichtsstand vor, so ist das Verfahren zwingend vor diesem Gericht zu führen (s dazu näher Rn 8). Bsp für gesetzlich geregelte ausschl Gerichtsstän... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Verbraucherschutzgesetze.

Rn 10 Die Aufzählung des Abs 2 ist also nicht abschließend. Die Vorschrift beschränkt sich auch nicht auf den Schutz der rein ökonomischen Interessen des Verbrauchers, wie zB der in Nr 5 avisierte Gesundheitsschutz und der in Nr 3 angesprochene Jugendschutz belegen. Rn 11 Verbraucherschutzgesetze iSd Abs 1 sind außerdem §§ 241a, 661a BGB (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 6a UKlaG – Bekanntmachungen im Verbandsklageregister zu einstweiligen Verfügungen und Klagen zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht macht zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der durch eine anspruchsberechtigte Stelle nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zur Sicherung oder Regelung von Ansprüchen nach den §§ 1 bis 2a gestellt wurde, unverzüglich nach der Zustellung des Antrags an den Antragsgegner Folgendes im Verbandsklageregister bekannt: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Verstöße können bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung durch Ablieferung mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Fördert der GV durch die Missachtung des § 817a den unlauteren Wettbewerb eines anderen, kann er auf Unterlassung nach dem UWG in Anspruch genommen werden (KG NJW-RR 86, 201, 203 [KG Berlin 07.09.1985 - 5 U 2894/85]). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Dogmatische Einordnung.

Rn 2 Die hM geht davon aus, dass die Voraussetzungen des § 3 eine Doppelnatur haben und zugleich materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen wie auch vAw zu prüfende Regelungen zur Prozessführungsbefugnis darstellen (BGH NJW-RR 05, 1128, 1129 [BGH 27.01.2005 - I ZR 146/02] für die UWG-Verbandsklage; zust Grüneberg/Grüneberg Rz 2). Diese Auffassung wäre bei Annahme eines ma... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hemmung der Verjährung.

Rn 4 Die Verjährungshemmung ist in § 204a BGB geregelt. Ebenso wie bereits bei der Musterfeststellungsklage wirkt die Anmeldung auf den Zeitpunkt der Erhebung der Verbandsklage zurück, dh auch ein eigentlich schon verjährter Anspruch wird durch Anmeldung wieder durchsetzbar, wenn die Verbandsklage noch in unverjährter Zeit erhoben wurde (BGH NJW 21, 3250, 3251 [BGH 29.07.202... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wegfall.

Rn 21 Die Wiederholungsgefahr kann idR nur durch eine unbedingte und strafbewehrte Unterlassungserklärung seitens des Verwenders ausgeräumt werden (vgl Grüneberg/Grüneberg Rz 6; BGH NJW-RR 01, 485, 487) oder wenn ausnw das Verhalten des früheren Verwenders eindeutig Gewähr dafür bietet, dass es zu einer weiteren Verwendung nicht kommt (BGHZ 81, 222). Der Druck neuer und korr... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt bei inländischen Beklagten eine Konzentration der Zuständigkeit, weil nach den allgemeinen Regeln (insb § 32 ZPO) andernfalls oft ein ›fliegender Gerichtsstand‹, dh eine Auswahl unter vielen möglichen Gerichten in Betracht käme. Zur Zuständigkeit des OLG für ›Klagen aus diesem Gesetz‹ zählen auch gemeinsam mit dem Unterlassungsanspruch geltend ge... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 5 Für bestimmte Fallgruppen wird eine Gefährdung von Gesetzes wegen angenommen, weshalb eine Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes nicht erforderlich ist. Hierzu gehören bspw § 650d, § 885 I, 899 II, § 1615o III BGB, § 12 I UWG sowie §§ 2, 5 UKlaG. Die dort enthaltene Vermutung der Dringlichkeit ist aber widerleglich, wie etwa im Falle der Selbstwiderlegung, wenn der Glä... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die bisherige Rechtslage.

Rn 18 Das deutsche Recht geht von der Beweislastverteilung aus und schützt zunächst die nicht beweisbelastete Partei vor Offenbarung (BGH NJW 07, 155 [BGH 26.10.2006 - III ZB 2/06]; 97, 128; 90, 3151 [BGH 11.06.1990 - II ZR 159/89]; 58, 1491 [BGH 26.06.1958 - II ZR 66/57]). Darüber hinaus gibt das deutsche Recht der beweisbelasteten Partei Auskunftsansprüche nach materiellem... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Der Klageantrag.

Rn 20 Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass das im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte klägerische Begehren und seine Rechtsbehauptung nach wie vor entscheidend für die Bestimmung des Streitgegenstandes sind (weitergehend Althammer Streitgegenstand und Interesse 12, der über den Antrag hinaus auf das klägerische Interesse abstellt; dazu Prütting FS Pekcanitez 15, 301). Dur... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 43 VDuG – Verbandsklageregister.

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz führt ein Register für Verbandsklagen (Verbandsklageregister). Das Verbandsklageregister kann elektronisch betrieben werden. (2) Öffentliche Bekanntmachungen und Eintragungen sind unverzüglich vorzunehmen. Die öffentliche Bekanntmachung von Terminen muss spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Terminstag erfolgen. (3) Die im Verband... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Abgrenzung.

Rn 1 § 797 bezieht sich auf vollstreckbare Urkunden des § 794 I Nr 5 und auf notariell vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche nach § 796c, nicht dagegen auf solche des § 796b. Prozessvergleiche sind nicht gerichtliche Urkunden iSd § 797 (St/J/Münzberg Rz 1; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 143; aA RGZ 21, 345, 347 ff; 35, 395, 397, 398; München NJW 61, 2265, 2266 [OLG München 13.04.... mehr