Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abschlusserklärung.

Rn 7 Das im Wettbewerbsrecht entwickelte Verfahren der Abschlusserklärung (vgl P/O/S § 12 UWG Rz 181 ff) nach einer einstweiligen Verfügung ist auch im UKlaG-Verfahren anwendbar (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 59).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirtschaftsverbände (Nr 2).

Rn 4 Diese Verbände sind klagebefugt, wenn sie in die Liste gem § 8b UWG eingetragen sind; dort sind auch die Voraussetzungen der Eintragung geregelt. Rn 5 [nicht besetzt]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Regionale Besonderheiten.

Rn 11 Im Hinblick auf die fehlende Revisibiltät des einstweiligen Rechtschutzverfahrens haben sich zahlreiche regionale Besonderheiten entwickelt. Einen guten Überblick über diese bedauerliche Rechtszersplitterung verschaffen die Rechtsprechungsübersichten in der WRP (Auflistung nach den einzelnen Oberlandesgerichten bei Teplitzky 10. Aufl. Kap 53 Rz 9 sowie bei Harte-Bavend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Verbraucherschutzgesetze.

Rn 10 Die Aufzählung des Abs 2 ist also nicht abschließend. Die Vorschrift beschränkt sich auch nicht auf den Schutz der rein ökonomischen Interessen des Verbrauchers, wie zB der in Nr 5 avisierte Gesundheitsschutz und der in Nr 3 angesprochene Jugendschutz belegen. Rn 11 Verbraucherschutzgesetze iSd Abs 1 sind außerdem §§ 241a, 661a BGB (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Gerichtsstände.

Rn 5 Ausschließlich sind nur die Gerichtsstände, die als solche gekennzeichnet sind. Sie können gesetzlich bestimmt sein oder sich aus einer zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung ergeben (s dazu § 38 Rn 2). Liegt ein ausschließl Gerichtsstand vor, so ist das Verfahren zwingend vor diesem Gericht zu führen (s dazu näher Rn 8). Bsp für gesetzlich geregelte ausschl Gerichtsstän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung.

Rn 3 Im Regelfall wird über den Verfügungsantrag aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden (BGH NJW 20, 2474 [BGH 07.05.2020 - V ZB 110/19] Rz 12; Teplitzky FS Bornkamm, 2014, 1073, 1077 f; ders WRP 16, 1181, 1183). Hiervon abw eröffnet Abs 2 zwei Ausn. Die erste betrifft dringende Fälle, bei denen auch eine kurzfristige Terminanberaumung nicht mehr abgewartet werden kann ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sachverhaltsermittlung im Verbandsklageverfahren.

Rn 8 Es ist umstr, ob und in welcher Hinsicht der Verhandlungsgrundsatz auch im Verbandsklageverfahren gilt. Weder die apodiktische Behauptung seiner uneingeschränkten Geltung (Grüneberg/Grüneberg Rz 1) noch seine komplette Ersetzung durch den Untersuchungsgrundsatz aufgrund des öffentlichen Interesses am Verfahren (Reinel 134; ebenso Häsemeyer FS Spellenberg 2010, 99, 103 f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonderzuweisungen und Konzentrationsermächtigung.

Rn 7 Die Öffnungsklausel des Abs 3 räumt den Ländern ein, in bestimmten fiskalischen Streitigkeiten, sofern nicht bundesrechtlich ein anderer Rechtsweg vorgeschrieben ist, die ausschließliche Zuständigkeit des LG festzulegen. Von dieser Möglichkeit haben etwa Rheinland-Pfalz (§ 5 AGGVG RP, GVBl 89, 225) und Sachsen (vgl LG Dresden 15.3.12 – 10 O 65/12) Gebrauch gemacht (s.a....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fälle mit Auslandsberührung.

Rn 4 Der Wortlaut der Vorschrift ist nicht auf die Verletzung deutscher Gesetze beschränkt (BGH NJW 09, 3371, 3373 [BGH 09.07.2009 - Xa ZR 19/08]), sondern lässt den Anwendungsbereich offen. Teilweise wird jedoch die Auffassung vertreten, dass sich die Verbandsklagebefugnisse des deutschen Rechts auf die Kontrolle von Verhalten im Inland beschränken (Lindacher 79 mwN; zum UW...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Dogmatische Einordnung.

Rn 2 Die hM geht davon aus, dass die Voraussetzungen des § 3 eine Doppelnatur haben und zugleich materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen wie auch vAw zu prüfende Regelungen zur Prozessführungsbefugnis darstellen (BGH NJW-RR 05, 1128, 1129 [BGH 27.01.2005 - I ZR 146/02] für die UWG-Verbandsklage; zust Grüneberg/Grüneberg Rz 2). Diese Auffassung wäre bei Annahme eines ma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Trennung zwischen prozessrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragen.

Rn 10 In Fällen mit Auslandsberührung ist zwischen dem Bestehen der Verbandsklagebefugnis (dazu ausf mit Blick auf das UWG Sack WRP 17, 1298) einerseits und den anzuwendenden materiell-rechtlichen Maßstäben bei der objektiven Rechtskontrolle andererseits zu unterscheiden. Nur für letztere gilt das gem Kollisionsrecht zu ermittelnde anwendbare Sachrecht (lex causae). Die Frag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert die Verbandsklagebefugnis über das AGB-Recht (§ 1) und das Lauterkeitsrecht (§ 8 UWG) hinaus auf alle Verstöße gg Verbraucherschutzgesetze, weil auch bei diesen typischerweise ein Durchsetzungsdefizit besteht, das sich aus dem ansonsten auf individueller Rechtsdurchsetzung beruhenden Privatrechtssystem ergibt. Der weite Begriff der Verbrauchersc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hemmung der Verjährung.

Rn 4 Die Verjährungshemmung ist in § 204a BGB geregelt. Ebenso wie bereits bei der Musterfeststellungsklage wirkt die Anmeldung auf den Zeitpunkt der Erhebung der Verbandsklage zurück, dh auch ein eigentlich schon verjährter Anspruch wird durch Anmeldung wieder durchsetzbar, wenn die Verbandsklage noch in unverjährter Zeit erhoben wurde (BGH NJW 21, 3250, 3251 [BGH 29.07.202...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt bei inländischen Beklagten eine Konzentration der Zuständigkeit, weil nach den allgemeinen Regeln (insb § 32 ZPO) andernfalls oft ein ›fliegender Gerichtsstand‹, dh eine Auswahl unter vielen möglichen Gerichten in Betracht käme. Zur Zuständigkeit des OLG für ›Klagen aus diesem Gesetz‹ zählen auch gemeinsam mit dem Unterlassungsanspruch geltend ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 5 Für bestimmte Fallgruppen wird eine Gefährdung von Gesetzes wegen angenommen, weshalb eine Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes nicht erforderlich ist. Hierzu gehören bspw § 650d, § 885 I, 899 II, § 1615o III BGB, § 12 I UWG sowie §§ 2, 5 UKlaG. Die dort enthaltene Vermutung der Dringlichkeit ist aber widerleglich, wie etwa im Falle der Selbstwiderlegung, wenn der Glä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die bisherige Rechtslage.

Rn 18 Das deutsche Recht geht von der Beweislastverteilung aus und schützt zunächst die nicht beweisbelastete Partei vor Offenbarung (BGH NJW 07, 155 [BGH 26.10.2006 - III ZB 2/06]; 97, 128; 90, 3151 [BGH 11.06.1990 - II ZR 159/89]; 58, 1491 [BGH 26.06.1958 - II ZR 66/57]). Darüber hinaus gibt das deutsche Recht der beweisbelasteten Partei Auskunftsansprüche nach materiellem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Der Klageantrag.

Rn 20 Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass das im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte klägerische Begehren und seine Rechtsbehauptung nach wie vor entscheidend für die Bestimmung des Streitgegenstandes sind (weitergehend Althammer Streitgegenstand und Interesse 12, der über den Antrag hinaus auf das klägerische Interesse abstellt; dazu Prütting FS Pekcanitez 15, 301). Dur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 43 VDuG – Verbandsklageregister.

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz führt ein Register für Verbandsklagen (Verbandsklageregister). Das Verbandsklageregister kann elektronisch betrieben werden. (2) Öffentliche Bekanntmachungen und Eintragungen sind unverzüglich vorzunehmen. Die öffentliche Bekanntmachung von Terminen muss spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Terminstag erfolgen. (3) Die im Verband...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Abgrenzung.

Rn 1 § 797 bezieht sich auf vollstreckbare Urkunden des § 794 I Nr 5 und auf notariell vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche nach § 796c, nicht dagegen auf solche des § 796b. Prozessvergleiche sind nicht gerichtliche Urkunden iSd § 797 (St/J/Münzberg Rz 1; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 143; aA RGZ 21, 345, 347 ff; 35, 395, 397, 398; München NJW 61, 2265, 2266 [OLG München 13.04....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dringlichkeitsvermutung.

Rn 5 Wegen der Verweisung auf § 12 I UWG wird der Verfügungsgrund (Dringlichkeit) vermutet und muss daher vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht werden. Die Rspr hält die Vermutung für widerlegt, wenn der Antragsteller mit seinem Verhalten zeigt, dass er die Sache selbst nicht als dringlich ansieht (BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99]). Dagegen spricht aber, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beseitigungsanspruch.

Rn 16 Der nunmehr explizit eingeführte Beseitigungsanspruch gilt nicht nur für den Datenschutz, sondern für Verstöße gg sämtliche Verbraucherschutzgesetze iSd Vorschrift. Soweit es um den Datenschutz geht, kommen insb Ansprüche auf Löschung oder Sperrung bestimmter Daten in Betracht; dabei verweist Abs 1 S 3 auf das materielle Datenschutzrecht. Der Anspruch des Verbandskläge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Im Interesse des Verbraucherschutzes.

Rn 14 Die Verbandsklage ist nur zulässig (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 8: Frage der Begründetheit), wenn sie gem Abs 1 im Interesse des Verbraucherschutzes erhoben wird. Damit ist gemeint, dass wegen der Bedeutung oder der Häufigkeit der Zuwiderhandlung gg Verbraucherschutzgesetze eine generelle Klärung sinnvoll erscheint (BTDrs 14/2658, 53). Dies ist bei Verstößen durch untern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Als Grundlage für den Auskunftsanspruch kommen zB Unterlassungsansprüche gem §§ 823, 862 und 1004 BGB in Betracht, aber auch solche aus § 8 III Nr 1 UWG (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz 2). Diese Ansprüche müssen sich aber auf die in der Vorschrift genannten Verhaltensweisen beziehen. Die Vorschrift des § 13a UKlaG kommt daher nicht zur Anwendung, wenn Auskunft übe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 3 Gegenstand der Überprüfung ist die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen in AGB iSv § 305 I BGB. Ein Vertragsschluss im rechtlichen Sinne ist nicht erforderlich, sondern es reicht aus, wenn der Text nach dem insoweit maßgeblichen Empfängerhorizont den Eindruck erweckt, dass vertragliche oder vorvertragliche Rechte oder Pflichten begründet werden sollen (BGH NJW 14, 2269, 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung des Musterentscheids.

Rn 2 Da der ZPO eine Sammelklage grds fremd ist und sie nur eine Verfolgung einzelner Ansprüche ermöglicht, bietet sie keine Lösung für die sog Streuschäden, bei denen eine Vielzahl von Geschädigten betroffen sind, der den Einzelnen treffende Schaden aber regelmäßig nicht so hoch ist, dass sich für diesen die Rechtsverfolgung wirtschaftlich lohnt (Möllers/Weichert NJW 05, 27...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Zweck des Zivilprozesses.

Rn 3 Zentraler Zweck des Zivilprozesses ist und bleibt der Schutz und die Durchsetzung subjektiver Rechte des einzelnen Rechteinhabers. Dieser Schutz und damit die Institution des Zivilprozesses sind verfassungsrechtlich garantiert (s.u. Rn 6, 36 ff). Wenn der Gesetzgeber dem Einzelnen subjektive Rechte zuteilt und ihm Selbsthilfe verbietet, muss er zur Durchsetzung dieser s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstiges Verfahrensrecht.

Rn 9 Außerhalb des Prozessrechts finden sich Verweisungen auf die §§ 41 ff in § 27a II 5 UWG für das Einigungsverfahren, für die Verfahren vor dem Patentamt in § 27 VI PatG, § 10 IV GebrMG, § 23 III DesignG und § 57 MarkenG. Ähnliche Regelungen gibt es in förmlichen Verwaltungsverfahren durch §§ 20 f VerwVerfG, §§ 82 bis 84 AO sowie § 16 f SGB X.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 37 Bei Klage nach § 3 UKlaG und Musterfeststellungsverfahren nach VDuG beläuft sich der GeS gem § 48 I 2 GKG auf höchstens 250.000 EUR. Das Interesse des Klägers, § 3, bemisst sich ausschl nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzeswidrigen AGB-Bestimmung (BGH NJW 18, 1880 Rz 34, 19, 1531 Rz 9); die wirtschaftliche Bedeutung eines Klauselverbots i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende gesetzliche Regelung.

Rn 12 Mangels ausdrücklicher Regeln zur internationalen Zuständigkeit in allen sonstigen Fällen ergibt sich diese aus einer entspr Anwendung der innerstaatlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit aufs Ausland (BGHZ 44, 46, 47 = NJW 65, 1665 [BGH 14.06.1965 - GSZ 1/65]; 120, 334, 337 = NJW 93, 1073 [BGH 03.12.1992 - IX ZR 229/91]), denn wenn der Gesetzgeber ein bestimmtes in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung der Unterlassungsverfügung.

Rn 8 Der einstweiligen Verfügung kommt für das Wettbewerbsrecht eine außerordentliche Bedeutung zu. Namentlich die in der Praxis vorherrschende Unterlassungsverfügung ermöglicht es, gg einen Verletzer schnell und umfassend vorzugehen, um weiteren oder drohenden Wettbewerbsverstößen wirksam zu begegnen. Der vorläufige Charakter der einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen steht de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wegfall.

Rn 21 Die Wiederholungsgefahr kann idR nur durch eine unbedingte und strafbewehrte Unterlassungserklärung seitens des Verwenders ausgeräumt werden (vgl Grüneberg/Grüneberg Rz 6; BGH NJW-RR 01, 485, 487) oder wenn ausnw das Verhalten des früheren Verwenders eindeutig Gewähr dafür bietet, dass es zu einer weiteren Verwendung nicht kommt (BGHZ 81, 222). Der Druck neuer und korr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 32 schafft einen besonderen Gerichtsstand, der nach allg Grundsätzen (vgl § 12 Rn 8) wahlweise neben den allg und anderen besonderen Gerichtsständen (zB § 20 StVG, § 56 LuftVG, § 14 HaftpflG, § 6 II ÖlschadenG, § 94a AMG) in Anspruch genommen werden kann. Da es sich um einen besonderen (also nicht ausschließlichen) Gerichtsstand handelt, kann er durch ausschließliche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Im Grundsatz sollte man davon ausgehen, dass die Bekämpfung von Rechtsbrüchen sinnvoll und erwünscht ist, sodass ein angeblicher Missbrauch gem § 2c die seltene Ausn sein wird. Mit der ›vorwiegenden‹ Verfolgung finanzieller Interessen sind theoretisch denkbare ›Abmahnvereine‹ angesprochen, die aber heute gar nicht mehr klagebefugt wären (vgl § 4 II UKlaG), so dass ein F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sonstige Verbandsklagen.

Rn 3 Das deutsche Recht kennt eine Reihe weiterer Verbandsklagebefugnisse, insb in §§ 1 ff UKlaG, §§ 8 und 10 UWG, § 33 und 34a GWB. Diese Befugnisse können – auch von demselben Verband – anstelle oder zusätzlich zu Verfahren nach dem VDuG wahrgenommen werden, da das VDuG sie weder ausschließt noch begrenzt. Daher darf eine Abhilfeklage gem VDuG auch nicht im Hinblick auf ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitwertbegünstigung.

Rn 160 Gruber, Streitwertbegünstigung – die Beschwerdeberechtigung der einzelnen Prozessbeteiligten, MDR 16, 310. Der Antrag nach § 51 GKG, § 12 IV UWG, § 142 MarkenG ist missbräuchlich, wenn auf Abmahnung nicht reagiert wurde (Frankf GRUR-RR 20, 559; OLGR Frankf 05, 842). Die Herabsetzung verlangt außergewöhnliche Umstände, aus denen sich eine besondere Härte ergibt (BGH MD...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Schuldnachfolge.

Rn 34 Grds ist die Schuldnachfolge bereits dem Wortlaut nach keine Rechtsnachfolge iSd § 325 I (BGHZ 61, 140, 142 = NJW 73, 1700; NJW 98, 1645, 1646). Der Erwerber eines Grundstücks ist daher auch im Fall des § 867 III kein Rechtsnachfolger des im Zahlungstitel benannten Schuldners (BGH NJW-RR 21, 1145 [BGH 23.06.2021 - VII ZB 37/20] Rz 15). Eine Rechtskrafterstreckung auf d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Punitive Damages.

Rn 27 Ein Verstoß gg Verfahrensgrundrechte kann in der Verurteilung zu Strafschadensersatz gesehen werden. Da hier die Sanktionswirkung einer Strafe ohne die rechtsstaatlichen Garantien eines geordneten Strafverfahrens eintritt und ein Einzelner an die Stelle des Bestrafungsmonopols des Staates tritt, verstößt der Strafschadensersatz gg den ordre public. Da daneben auch das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sachliche Zuständigkeit des Commercial Court.

Rn 22 Die Grenzen der sachlichen Zuständigkeit des Commercial Court in erster Instanz zieht § 119b Abs 1 S 1 und S 4 GVG. Die den Landesregierungen nach § 119b Abs 1 S 2–3 GVG eingeräumten Gestaltungsspielräume lassen es nicht zu, dass einem Commercial Court Streitigkeiten auf anderen Sachgebieten als den in § 119b Abs 1 S 1 GVG genannten oder über die Beschränkungen des § 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstwiderlegung.

Rn 10 Der Gläubiger kann die Dringlichkeitsvermutung durch sein eigenes Verhalten entkräften, in dem er zu erkennen gibt, dass es ›ihm nicht eilig ist‹ (Selbstwiderlegung, BGH GRUR 00, 151 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99]; KG NJW-RR 01, 1201, 1202 [KG Berlin 09.02.2001 - 5 U 9667/00]; Hamm WRP 21, 1489). Dies ist va dann der Fall, wenn der Gläubiger die Antragstellung trotz Kenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entspr den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt. Die n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungsklagen.

Rn 159 Wertbestimmend ist das Interesse an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße (BGH K&R 22, 194). Es kommt auf den sog Angriffsfaktor an, dh die Summe aller von dem str Fehlverhalten ausgehenden Beeinträchtigungen des Kl. Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache für den Kläger (Frankf JurBüro 21, 527). Wichtigste Bemessungsfaktoren sind Größe und Umsatz des kla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nr 6, Aufhebung einer früheren Entscheidung.

Rn 10 Es geht um die Aufhebung einer vorgängigen Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil. Insgesamt ist also iRv Nr 6 von drei Urteilen die Rede: Zum einen das Urt des Vorprozesses, dessen Rechtskraftdurchbrechung mit der Wiederaufnahme angestrebt wird, zum zweiten ein Urt, worauf das Urt im Vorprozess gegründet ist (›vorgängiges Urteil‹), und drittens ein rkr Urt, das ebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialzuständigkeit.

Rn 5 Eine weitere, originäre Kammerzuständigkeit sieht § 348 I 2 Nr 2 vor, wenn der Rechtsstreit einem der dort genannten Rechtsgebiete entstammt und die Kammer für dieses Rechtsgebiet entweder nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan oder qua Gesetz nach § 72a I u II GVG (seit 1.1.18 bzw 1.1.21, s § 40a EGGVG und Rn 1; vgl zur Abgrenzung zu sonstigen Familiensachen i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gg die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gg das Angebot ›gefälschter‹ Waren ger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der Forderu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Muster- und Parallelprozesse, ›Massenverfahren‹.

Rn 11 Klagt der Kl in zwei selbstständigen Verfahren Teilbeträge derselben Forderung ein oder wollen mehrere Kl aus parallel gelagerten Sachverhalten gg denselben Beklagten gleich gelagerte Ansprüche einfordern, so liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor. Der Ausgang der parallel geführten Prozesse ist voneinander unabhängig. Dennoch wird das Gericht im Einz...mehr