Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002 S. 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010 S. 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000 S. 329. Bloch/Ha...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Vorsicht bei vorenthaltenen Informationen

Unlauter (= wettbewerbswidrig) handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.[1] Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preise so angeboten, ...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.8 Datenschutzerklärung auf Homepage

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ab 25.5.2018: Betreiber von Websites (auch Steuerberater und Rechtsanwälte, Ärzte etc.) sind verpflichtet, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung auf der Homepage bereitzustellen, und zwar außerhalb des Impressums, unter einem gesonderten "Menüpunkt" (Direktverlinkung). Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem Logfiles, Registrieru...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.6 Hinweispflichten auf die OS-Plattform

Die ODR-Verordnung [1] gilt ab dem 9.1.2016 für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, bei denen in der EU wohnhafte Verbraucher gegen in der EU niedergelassene Unternehmer und umgekehrt vorgehen können. Jeder Online-Händler oder Online-Dienstleister (auch Anwälte und Steuerberater) und Online-Marktplatz-Betreiber muss seit dem 9.1.2016 auf seiner Homepage auf die...mehr

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Informationspflichten für D... / 4 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen DL-InfoV

Werden die Pflichtangaben[1] oder die auf Anfrage mitzuteilenden Informationen[2] oder erforderliche Preisangaben[3] vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist das eine Ordnungswidrigkeit.[4] § 6 DL-InfoV verweist auf § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO: Es droht ein Bußgeld ...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.3 Preisangabenverordnung bei Angaben von Preisen gegenüber Letztverbrauchern

Für alle Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich ein Endpreis inkl. Umsatzsteuer und Liefer-/Versandkosten anzugeben, z. B. muss ein Bestattungsunternehmer, der für seine Dienstleistungen unter Angabe von Preisen für einzelne Bestattungsarten wirbt, im Hinblick auf die bei jeder Beerdigung anfallenden, entweder in Form von Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilomet...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Unterschreiten des Gebührenrahmens

Rz. 25 Eine Unterschreitung der angemessenen Vergütung liegt bereits vor, wenn weniger als die "angemessene" Gebühr angesetzt wird. Wird dabei sogar die nach der StBVV vorgegebene Mindestgebühr unterschritten, konnte nach alter Rechtslage neben der Berufspflichtverletzung auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 1 UWG) vorliegen, da insoweit ander...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Bindungswirkung der Vergütungsverordnung

Rz. 1 Die StBVV wird in dem durch § 1 bestimmten Anwendungsbereich bei Abschluss des Beratungsvertrages zum Vertragsinhalt, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung über die Höhe des Honorars bedarf. Der Gesetzgeber hat den Berufsangehörigen in § 64 Abs. 1 StBerG zwingend die Beachtung der StBVV vorgegeben. Sie wirkt insoweit ebenso verbindlich wie die das Vertragsverhältn...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 3. Fachberater für vereinbare Tätigkeiten

Rz. 17 Im Berufsstand besteht ein allgemeines Bedürfnis für vereinbare Tätigkeiten neben der Möglichkeit, Tätigkeitsschwerpunkte der Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu machen, analog den Rechtsanwälten die Möglichkeit zu haben, sich "Fachberater" für besondere Qualifikationen oder Kenntnisse nennen zu dürfen. Nach § 43 Abs. 2 StBerG ist es den Berufsangehörigen nur gestatte...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die StBVV bezieht sich zum einen nur auf die selbständig ausgeübte Berufstätigkeit und zum anderen nur auf die in § 33 StBerG erwähnten Aufgaben des StB (vgl. E I – Rz. 34 und 36). Rz. 15 Hieraus ergeben sich wesentliche Einschränkungen des Bereichs der unmittelbaren Anwendung. Soweit die StBVV nicht anzuwenden ist, gilt das BGB, allerdings mit den erwähnten Bindungen ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Angemessenheit der Pauschalvergütung

Rz. 21 Abs. 3 verlangt, dass der Gebührenanteil der Pauschalvergütung in einem "angemessenen Verhältnis zur Leistung des StB" stehen muss. Damit ist zwar für die Bestimmung der Höhe kein genauer Anhaltspunkt gegeben; der StB hat hier weitgehende Verhandlungsfreiheit. Die Grenze ist jedoch eine unangemessene Bestimmung (vgl. § 315 BGB); dies kann sich sowohl auf eine sittenwi...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VIII. Ersatzformen

Rz. 162 Aus unterschiedlichsten Gründen kommen für manche potenziellen Stifter die klassischen Rechtsformen der rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Stiftung nicht in Betracht. Sie wählen stattdessen z.B. die Rechtsform des Vereins oder der gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Nicht selten wird in der Praxis dann aber die Bezeichnung "Stiftung" nicht nur für Stiftungen im eigentlic...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 1.2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312 b BGB schützt den Verbraucher umfassender als früher. Die Rechtsprechung zum früheren Haustürgeschäft gilt insoweit weiterhin entsprechend.[1] Verträge, die durch mündliche Verhandlung am Arbeitsplatz des Kunden oder in einer Privatwohnung zustande kommen, sind also immer Direktvertriebsverträge i. S. des § 312 b Abs. 1 Nr. 1 BGB.[2] Dabei muss es sich nicht um die Wohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entsprechende Anwendung von § 15 UWG.

Rn 2 Die Einigungsstellen bestehen in den einzelnen Bundesländern, die jeweils Durchführungsverordnungen gem § 15 XI UWG erlassen haben. Die Einigungsstellen arbeiten nur auf Antrag der Parteien (§ 15 III UWG) und ihre Anrufung ist fakultativ. Ist eine Klage bereits erhoben, so kann der Richter einen Termin vor der Einigungsstelle auf Antrag einer Partei anberaumen (§ 15 X 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. UWG und Prospekthaftung (Abs 1 Nr 5, Nr 6).

Rn 12 Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl iE Goldbeck WRP 17, 181 [BGH 19.10.2016 - I ZR 93/15]) können auch dann die Zuständigkeit der KfH begründen, wenn sie gleichzeitig aus allg Bürgerlichen Recht begründet werden (vgl Rn 2; aA LG Offenburg 13.5.14 – 5 O 20/14). Nicht ausreichend ist ein Unterlassungsanspruch aus allg Zivilrecht ohne Anspruchsbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum UWG.

Rn 3 In § 8 V 2 UWG wird klargestellt, dass das UKlaG (mit Ausnahme von § 4e, s § 4e Rn 2) auf Verstöße gegen das UWG keine Anwendung findet. Das ist schon deshalb unschädlich, weil die in § 3 UKlaG genannten Einrichtungen regelmäßig auch nach § 8 III Nr 2–4 UWG klagebefugt sind. In vielen Fällen verstößt ein unternehmerisches Verhalten zugleich gegen Verbraucherschutzgesetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. UWG.

Rn 12 Der Begriff der guten Sitten in § 138 hat nicht denselben Inhalt wie der Begriff des UWG (BGHZ 110, 174; BGH NJW 98, 2532). Während § 138 der autonomen Rechtsgestaltung bei Rechtsgeschäften Grenzen setzt und Missbräuchen der Privatautonomie entgegenwirkt, schützt das UWG die guten Sitten des Wettbewerbs und knüpft an einen Verstoß gerade nicht die Nichtigkeit. Nur beim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Die einstweilige Verfügung nach § 12 I UWG.

I. Bedeutung der Unterlassungsverfügung. Rn 8 Der einstweiligen Verfügung kommt für das Wettbewerbsrecht eine außerordentliche Bedeutung zu. Namentlich die in der Praxis vorherrschende Unterlassungsverfügung ermöglicht es, gegen einen Verletzer schnell und umfassend vorzugehen, um weiteren oder drohenden Wettbewerbsverstößen wirksam zu begegnen. Der vorläufige Charakter der e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verbandsklage nach UWG oder UKlaG.

Rn 5 Die gem § 606 klagebefugten Einrichtungen sind stets auch gem §§ 1 ff UKlaG und § 8 III UWG klagebefugt. Sie können daher als Alternative oder als Ergänzung zur Musterfeststellungsklage auch auf Unterlassung und/oder Beseitigung klagen (Weinland Rz 34). Insb der Beseitigungsanspruch gem § 2 UKlaG oder § 8 UWG kann ggf ein effektives Mittel sein, da er auch die Verpflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung.

Rn 85 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen (insb auf Unterlassung) aus Schutzrechten gegen einen Konkurrenten oder dessen Abnehmer, die sich als unberechtigt erweist. Werden Herstellung oder Vertrieb bestimmter Produkte durch den Verwarnten aufgrund der Verwarnung eingeschränkt oder eingestellt, hat die Rspr einen Eingriff in das Recht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Wettbewerbsrecht.

Rn 11 Im Bereich des UWG sind die Gerichtsstände des § 14 UWG zu beachten. Soweit früher die Auffassung vertreten wurde, § 32 könne neben § 14 UWG zur Anwendung kommen (vgl BGHZ 15, 338, 355 f; Köln NJW 70, 477; Celle GRURINT 77, 238, 239), kann dies angesichts der Entscheidung des Gesetzgebers, § 14 UWG nF als § 32 ZPO verdrängende Spezialregelung auszugestalten, nicht mehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die in den §§ 1 bis 2 bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 9 Die besondere Bedeutung des wettbewerblichen Eilverfahrens wird durch § 12 I UWG auch dadurch anerkannt, dass der Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht werden muss (widerlegliche Dringlichkeitsvermutung, BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99] – späte Urteilsbegründung). Die Regelung gilt nach § 12 I für die im UWG bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung sowie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb in §§ 8 und 10 UWG zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, im Markenrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unlauterer Wettbewerb.

Rn 30 Die vorsätzliche Missachtung lauterkeitsrechtlicher Regelungen kann neben Schadensersatzansprüchen aus §§ 3 ff iVm § 9 UWG auch einen Schadensersatzanspruch aus § 826 begründen. Beide Haftungsregime stehen grds nebeneinander (zB BGHZ 36, 252, 254 ff; 51, 41, 48; NJW 77, 1062), das dürfte auch nach der Neufassung des § 9 UWG zum 28.5.22 gelten. § 826 kann auch Fälle unl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abmahnung.

Rn 2 Der Verweis auf das Abmahnverfahren gem § 13 UWG entspricht der Praxis. Die Abmahnung ist Obliegenheit des Verbandsklageberechtigten zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO. Sie ist aber entbehrlich, wenn der Bekl sich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens berühmt (P/O/S § 12 UWG Rz 7), denn dann gibt er schon dadurch Anlass zur Klageerhebung iSv § 93 ZPO. In der Abm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Blockaden.

Rn 102 Bei der Prüfung, ob die Blockade von Versorgungseinrichtungen in das Recht am Unternehmen eingreift, sind der Vorrang des Eigentums- bzw Besitzschutzes iRd § 823 I sowie die Grundsätze über mittelbare Verletzungen (s.o. Rn 9) zu beachten. Nach hM stellen vorsätzliche Betriebsblockaden (zB durch Absperrung des Betriebsgeländes) einen rechtswidrigen Eingriff in das Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Bewertungsportale.

Rn 99 Fraglich ist, ob durch negative Äußerungen in Bewertungsportalen (ausf Wilkat Bewertungsportale im Internet 13, 59 ff) in das Recht am Unternehmen eingegriffen wird. Ein Eingriff durch den Äußernden (sofern er sich ermitteln lässt) dürfte zu bejahen sein, wenn es sich um eine nach allgemeinen Grundsätzen unzulässige Äußerung über ein Unternehmen handelt, also insb bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 10). Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ist, dass der Kl sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, dh dass er einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (BGHZ 153, 173, 174; NJW 02, 1425). Hierfür reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 16 Ausschlaggebend für die Bemessung des Streitwerts (s.a. § 3 ZPO Rn 37) ist nach Ansicht der Rspr das Allgemeininteresse am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen AGB-Klauseln (BGH NJW 18, 1880, 1883 [BGH 10.04.2018 - VIII ZR 247/17] mwN) bzw des sonstigen Rechtsverstoßes (BGH II ZR 119/20). Dabei handelt es sich um eine komplett fiktive und dadurch willkürliche Fest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Anwendbarkeit.

Rn 81 Das Recht am Unternehmen ist als subsidiärer Auffangtatbestand nur bei Vorliegen einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke anwendbar (BGHZ 36, 252, 256 f; NJW 03, 1040, 1041 mwN; WRP 14, 1067 Rz 12; NZBau 20, 609 Rz 22). Vorrangig sind insb: Eigentums- oder Besitzverletzungen gem § 823 I (BGHZ 55, 153, 158 f; 105, 346, 350; 137, 89, 97 f; krit MüKo/Wagner § 823 Rz 32...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beseitigung.

Rn 16 Weil der Verwender sich nun nicht mehr auf die unwirksamen Klauseln berufen darf, hat er auch den Anschein ihrer Wirksamkeit zu beseitigen, dh er muss etwaige Vertragspartner – sofern diese mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können – über die Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln unterrichten (Köhler/Bornkamm/Köhler Rz 12; MüKoZPO/Micklitz/Rott Rz 6). Ein solche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 11 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit bemisst sich nach den allg Vorschriften. Nach Rostock GRUR 14, 304 [OLG Naumburg 18.09.2013 - 2 W 51/12 (KfB)] gilt dies auch bei Vertragsstrafeversprechen, die auf einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung nach dem UWG beruhen (anders Jena NJW-RR 11, 341 [OLG Jena 01.09.2010 - 2 U 330/10]: § 13 I UWG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt die Befugnis zu einer objektiven Rechtskontrolle auf bestimmte Institutionen, die als besonders seriös und sachkundig angesehen werden. Damit soll ein angeblich drohender Missbrauch derartiger Befugnisse verhindert werden. Zugleich nimmt der Gesetzgeber damit in Kauf, dass die tatsächliche Wirkung der Kontrollbefugnisse von der Ausstattung und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angemessene Vertragsstrafe.

Rn 3 Die abzugebende Unterlassungsverpflichtung soll gem § 13 I UWG mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt werden. Für die Höhe sind nun die Regeln des § 13a UWG anzuwenden. In der Praxis galten bisher Beträge ab 2.500 EUR als üblich und angemessen (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 5), im Hinblick auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch 10.000 EUR und bei einem groß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Vertragsbruch.

Rn 19 Auch die Auflösung eines Vertrags ist per se noch nicht sittenwidrig, ebenso wenig die Verleitung dazu (zB RGZ 78, 14, 17 f; BGHZ 12, 308, 317 ff; NJW-RR 99, 1186); bei einer anderen Beurteilung würde § 823 I, der Forderungen nicht als sonstige Rechte schützt (§ 823 Rn 56 f), unterlaufen. Im Falle einer besonders rücksichtslosen Verleitung zum Vertragsbruch kann hingeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verstöße.

Rn 11 Verstößt der Unternehmer gegen eine seiner Pflichten aus § 482 II, kann eine irreführende Werbung durch Unterlassen iSv § 5a II, IV UWG oder eine unzulässige Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen iSv § 3 I iVm § 4 Nr 3 UWG vorliegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderdeliktsrecht.

Rn 26 Neben §§ 823 ff existieren zahlreiche deliktsrechtliche Spezialregelungen im BGB und in anderen Gesetzen. Sie konkurrieren idR mit §§ 823 ff. Bei Ansprüchen aus Gefährdungshaftung, zB §§ 7 StVG, 33 LuftVG, 1 ff HPflG, 84 AMG, 25 f AtG, 114 ff BBergG, 32 GenTG, 1 UmweltHG, 89 WHG, 1 ProdHaftG (bei den beiden letzten ist str, ob es sich tatsächlich um Gefährdungshaftung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Warentests.

Rn 97 Warentests können nur einen Eingriff in das Recht am Unternehmen darstellen, wenn sie betriebsbezogen sind. Nicht ausreichend sind zB positive Bewertungen von Konkurrenzprodukten, die Nichtberücksichtigung noch schlechterer Produkte oder ein reiner Systemvergleich (BGHZ 65, 325, 332; NJW 87, 2222, 2224 f). Ausnahmsweise kann ein betriebsbezogener Eingriff vorliegen, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung und Verwirkung.

Rn 18 Wie bei § 1 (s § 1 Rn 23) ist eine Verwirkung der Klagebefugnis des § 2 nicht möglich. Für die Verjährung gelten §§ 195 ff BGB; es kommt eine Hemmung durch Anrufung der Einigungsstelle (§ 12) in Betracht. Soweit man bei UWG-Verstößen gleichzeitig auch die Anwendbarkeit von § 2 UKlaG bejahen möchte, soll die Klagebefugnis aus § 2 UKlaG nicht der Verjährung nach § 11 UWG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Konkurrierende Zuständigkeiten.

Rn 8 Wird eine Klage sowohl auf Normen des UKlaG als auch auf sonstige Vorschriften (zB UWG) gestützt, kann es zu einer Konkurrenz ausschließlicher Gerichtsstände kommen, insb zwischen § 6 UKlaG iVm einer Konzentrationsverordnung sowie § 14 UWG. Der Kl hat dann gem § 35 ZPO die Wahl (LG Bonn 24.10.11 – 1 O 430/10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr