Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.4 Übertragung von vermieteten Immobilien zum Ausgleich des Zugewinns

Vor Verkauf einer vermieteten Immobilie an Dritte oder der Übertragung von vermietetem Grundbesitz zum Ausgleich des Zugewinns muss Folgendes bedacht werden: Die entgeltliche Veräußerung einer Immobilie ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG. Ist die zu übertragende Immobilie innerhalb von 10 Jahren vor dem Verkauf angeschafft worden, muss der Veräußerungsgewin...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.5 Marketing-Maßnahmen in Social Media

Bei der Durchführung von Marketing-Maßnahmen sind die gleichen Grundsätze zu beachten, die durch die DSGVO und das Wettbewerbsrecht vorgegeben werden. Insofern ergeben sich für die Werbetätigkeiten in sozialen Netzwerken keine Besonderheiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sogenannte "Inbox-Werbung", also die Schaltung von Werbeeinblendungen in E-Mail-Postfächern, rec...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Rechtsdienstleistungsgesetz

In der Praxis wird ein (künftiger) Unternehmer regelmäßig zuerst zu seinem Steuerberater gehen, um dessen betriebswirtschaftliches Know-how in Anspruch zu nehmen und um für sich möglichst günstige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erfragen. Die Erwartungshaltung des Mandanten an seinen Steuerberater, der dann i. d. R. auch nach einem Kauf des Unternehmens die weitere st...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2 Sachliche Unterrichtung potenzieller Mitglieder

Zu einer sachlichen Unterrichtung gehört, auf das Leistungsangebot im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen hinzuweisen. Die Angaben müssen einen Informationsgehalt haben, objektiv nachprüfbar und frei von persönlicher Wertung sein. Werbung darf nicht unwahr oder unlauter sein, irreführen, unzulässig vergleichen oder unzumutbar belästigen. Dies r...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.3 E-Mail-Werbung

Werbung mittels Telefon und E-Mail ist nur zulässig, wenn eine vorherige Einwilligung des Adressaten vorliegt.[1] Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich" sind, "sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten ...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.2 Postwurfsendungen

Die unter dem Sammelbegriff "Briefkastenwerbung" bekannte Werbung durch Einwurf von nicht adressiertem Werbematerial in den Briefkasten der Empfänger ist weit verbreitet und bei lokalen Anbietern wie den Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen beliebt. Da der werbende Lohnsteuerhilfeverein ein berechtigtes Interesse hat, auf seine Dienste aufmerksam zu machen, und ander...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 1 Rechtliche Grundlagen

§ 8 Abs. 1 StBerG enthält Regelungen über die zulässige Werbung sowohl für Steuerberater als auch für Lohnsteuerhilfevereine. Auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen darf in Form und Inhalt sachlich hingewiesen werden. Die Überschrift zu § 8 StBerG lautet "Werbung" (früher: "Verbot der Werbung"). Die Generalklauel räumt den Vereinen das Recht auf Wer...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.1 Grundsätze

Es ist zulässig, dass sich Lohnsteuerhilfevereine im Internet präsentieren.[1] Neben der eigenen Homepage gewinnen soziale ­Netzwerke [2] zunehmend an Bedeutung. In ihnen präsentieren sich häufig auch die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese übernehmen eine (wettbewerbs)rechtliche Verantwortung, wenn sie z. B. auf ihrer Facebook-Seite, auf X (vormals Twitter) oder au...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.8.1 Flyer

Derartige Werbemaßnahmen sind grundsätzlich zulässig, wobei auch hier die Gesamtschau entscheidet. Das bloße Verteilen von Werbematerial (Flyer und dergleichen) in der Öffentlichkeit ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich, da die Belästigung geringfügig ist und auch keine ­unmittelbare Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung besteht. Auch Informationsstände, z. B. in Fußgänger...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.2 Domainname

Der Domainname muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Er muss inhaltlich und formal sachlich informieren und darf nicht irreführen. Das OLG Nürnberg[1] hat seine Entscheidung auf das Irreführungsverbot gestützt. Die Benutzung der Domain "www.steuererklaerung.de" durch einen Lohnsteuerhilfeverein sei wettbewerbswidrig, weil die Benutzung der Domain durch einen Verein, der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abzugsverbot von Bestechungs- und Schmiergeldern

Rz. 1155 [Autor/Stand] Bis zum Veranlagungszeitraum 1995 waren Schmier- und Bestechungsgelder, obwohl sie verboten oder sittenwidrig sind, abzugsfähig, wenn es sich nicht um Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG handelte, der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sicher gestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.6 Gebühr bei Doppelqualifikation

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der StBVV abzurechnen. Soweit dagegen ein Steuerberater, der gleichzeitig zugelassener Rechtsanwalt ist, steuerberatende Leistungen abrechnen will, kann der mehrfach qualifizierte Berufsangehörige wohl frei wählen, ob er nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergüt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. UWG.

Rn 12 Der Begriff der guten Sitten in § 138 hat nicht denselben Inhalt wie der Begriff des UWG (BGHZ 110, 174; BGH NJW 98, 2532). Während § 138 der autonomen Rechtsgestaltung bei Rechtsgeschäften Grenzen setzt und Missbräuchen der Privatautonomie entgegenwirkt, schützt das UWG die guten Sitten des Wettbewerbs und knüpft an einen Verstoß gerade nicht die Nichtigkeit. Nur beim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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FoVo 09/2025, Wettbewerbsre... / 2 II. Aus der Entscheidung

Unzutreffende Behauptung eines Rechtsanwalts ist kein Wettbewerbsverstoß Nach dem vom OLG festgestellten Sachverhalt ist der Klageantrag unbegründet. Die Klägerin hat aus §§ 8 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 2 Fall 1 UWG – in der seit dem 28.5.2022 geltenden Fassung – keinen Anspruch darauf, dass die Beklagte es unterlässt, in einem Inkassoschreiben gegenüber einem Verbra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung.

Rn 85 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen (insb auf Unterlassung) aus Schutzrechten gg einen Konkurrenten oder dessen Abnehmer, die sich als unberechtigt erweist. Werden Herstellung oder Vertrieb bestimmter Produkte durch den Verwarnten aufgrund der Verwarnung eingeschränkt oder eingestellt, hat die Rspr einen Eingriff in das Recht am ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Blockaden.

Rn 102 Bei der Prüfung, ob die Blockade von Versorgungseinrichtungen in das Recht am Unternehmen eingreift, sind der Vorrang des Eigentums- bzw Besitzschutzes iRd § 823 I sowie die Grundsätze über mittelbare Verletzungen (s.o. Rn 9) zu beachten. Nach hM stellen vorsätzliche Betriebsblockaden (zB durch Absperrung des Betriebsgeländes) einen rechtswidrigen Eingriff in das Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unlauterer Wettbewerb.

Rn 30 Die vorsätzliche Missachtung lauterkeitsrechtlicher Regelungen kann neben Schadensersatzansprüchen aus §§ 3 ff iVm § 9 UWG auch einen Schadensersatzanspruch aus § 826 begründen, zB bei systematischer Diskreditierung eines Mitbewerbers (Hamm CR 24, 749, 750). Beide Haftungsregime stehen grds nebeneinander (zB BGHZ 36, 252, 254 ff; 51, 41, 48; NJW 77, 1062), das dürfte a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern gegen Unternehmer wird auch gehemmt durch:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Bewertungsportale.

Rn 99 Fraglich ist, ob durch negative Äußerungen in Bewertungsportalen (ausf Wilkat Bewertungsportale im Internet 13, 59 ff) in das Recht am Unternehmen eingegriffen wird. Ein Eingriff durch den Äußernden (sofern er sich ermitteln lässt) dürfte zu bejahen sein, wenn es sich um eine nach allgemeinen Grundsätzen unzulässige Äußerung über ein Unternehmen handelt, also insb bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Anwendbarkeit.

Rn 81 Das Recht am Unternehmen ist als subsidiärer Auffangtatbestand nur bei Vorliegen einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke anwendbar (BGHZ 36, 252, 256 f; NJW 03, 1040, 1041 mwN; WRP 14, 1067 Rz 12; NZBau 20, 609 Rz 22). Vorrangig sind insb: Eigentums- oder Besitzverletzungen gem § 823 I (BGHZ 55, 153, 158 f; 105, 346, 350; 137, 89, 97 f; krit MüKo/Wagner § 823 Rz 32...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Warentests.

Rn 97 Warentests können nur einen Eingriff in das Recht am Unternehmen darstellen, wenn sie betriebsbezogen sind. Nicht ausreichend sind zB positive Bewertungen von Konkurrenzprodukten, die Nichtberücksichtigung noch schlechterer Produkte oder ein reiner Systemvergleich (BGHZ 65, 325, 332; NJW 87, 2222, 2224 f; Hambg 7 U 13/19). Ausnw kann ein betriebsbezogener Eingriff vorl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderdeliktsrecht.

Rn 26 Neben §§ 823 ff existieren zahlreiche deliktsrechtliche Spezialregelungen im BGB und in anderen Gesetzen. Sie konkurrieren idR mit §§ 823 ff. Bei Ansprüchen aus Gefährdungshaftung, zB §§ 7 StVG, 33 LuftVG, 1 ff HPflG, 84 AMG, 25 f AtG, 114 ff BBergG, 32 GenTG, 1 UmweltHG, 89 WHG, 1 ProdHaftG (bei den beiden letzten ist str, ob es sich tatsächlich um Gefährdungshaftung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Vertragsbruch.

Rn 19 Auch die Auflösung eines Vertrags ist per se noch nicht sittenwidrig, ebensowenig die Verleitung dazu (zB RGZ 78, 14, 17 f; BGHZ 12, 308, 317 ff; NJW-RR 99, 1186); bei einer anderen Beurteilung würde § 823 I, der Forderungen nicht als sonstige Rechte schützt (§ 823 Rn 56f), unterlaufen. Im Falle einer besonders rücksichtslosen Verleitung zum Vertragsbruch kann hingegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 11 Verstößt der Unternehmer gg eine seiner Pflichten aus § 482 II, kann eine irreführende Werbung durch Unterlassen iSv § 5a II, IV UWG oder eine unzulässige Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen iSv § 3 I iVm § 4 Nr 3 UWG vorliegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterlassungsverfügungen und -klagen (I 1 Nr 1 u. 2).

Rn 2 I 1 regelt differenzierend nach den einzelnen Rechtsbehelfen, wann Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen und Unterlassungsklagen zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nach dem UKlaG und dem UWG sowie Musterfeststellungsklagen und Abhilfeklagen nach dem VDuG für Verbraucheransprüche verjährungshemmende Wirkung haben. S 1 Nr 1 betrifft die Zustellung des Ant...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verbreitung von Werturteilen; Kritik.

Rn 96 Die Verbreitung von Werturteilen oder Kritik ist bei Vorliegen einer geschäftlichen Handlung iSd § 2 I Nr 2 UWG ausschließlich nach dem UWG zu beurteilen (Staud/J Hager § 823 Rz D 27; BeckOGK/T Voigt § 823 Rz 233). IÜ kann – in engen Grenzen – das Recht am Unternehmen einschlägig sein (dazu zB BGH GRUR 20, 435 [BGH 14.01.2020 - VI ZR 496/18] Rz 37, 41; GRUR-RS 20, 1917...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolgen (Abs 4).

Rn 7 Verletzungen von I, II, III ändern nichts an der Verbindlichkeit der Garantie. Verstöße können Schadensersatzansprüche gg den Garantiegeber (MüKo/Lorenz Rz 12 ff) sowie Ansprüche gem §§ 1, 3 UWG begründen (Hamm MMR 13, 375, 376; vgl BTDrs 14/6040, 247). Denkbar sind auch Ansprüche nach § 3a UWG (BGH GRUR 22, 1832 [BGH 10.11.2022 - I ZR 241/19], Rz 42). Unklarheit kann z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Dogmatik, Normzweck, Bedeutung, Internationales Privatrecht.

Rn 1 Ansprüche aus Spiel und Wette sind nicht einklagbar. Sie können nur freiwillig erfüllt werden (Volksmund: ›Ehrenschulden‹). Gesetzgeberisches Motiv ist der Schutz des Spielers vor existenzgefährdendem Spielverhalten (Ddorf WM 87, 767, 768; Hamm NJW-RR 97, 1007, 1008 [OLG Hamm 29.01.1997 - 31 U 145/96]). Die praktische Bedeutung des § 762 ist jedoch gering (Bahr Rz 534)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 20 Im Falle eines Verstoßes gg die §§ 307 ff kann von der gem § 3 UKlaG zuständigen anspruchsberechtigten Stelle ein Unterlassungs- und ggf Widerrufsanspruch nach § 1 UKlaG vor dem nach § 6 UKlaG zuständigen LG geltend gemacht werden. Parallel kann der Verbraucherzentrale als qualifizierter Einrichtung iSv § 8 III Nr 3 UWG ein Beseitigungsanspruch aus §§ 3a, 8 I 1 UWG zus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 11 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit bemisst sich nach den allg Vorschriften. Nach Rostock GRUR 14, 304 [OLG Naumburg 18.09.2013 - 2 W 51/12 (KfB)] gilt dies auch bei Vertragsstrafeversprechen, die auf einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung nach dem UWG beruhen (anders Jena NJW-RR 11, 341 [OLG Jena 01.09.2010 - 2 U 330/10]: § 13 I UWG). Klagen auf Geltendm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Boykott.

Rn 26 Ein Boykott kann außer durch §§ 3 I, 4 Nr 4 iVm § 9 UWG und das Recht am Unternehmen (§ 823 Rn 81) auch durch § 826 erfasst werden. Im Verhältnis zwischen Unternehmen dürften die Vorschriften des UWG idR vorrangig sein; mit Blick auf das Recht am Unternehmen kann iRd Anspruchskonkurrenz ein Boykott nur unter von § 823 I abweichenden Voraussetzungen zum Schadensersatz n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Haftung nach § 824 steht in freier Konkurrenz zu den Haftungen gem § 823 I wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (MüKo/Wagner § 824 Rz 5 mwN), § 823 II iVm §§ 186 f StGB (RGZ 51, 369, 370 ff; BGH NJW 83, 1183; anders RGZ 115, 74, 79: bei Anwendung von §§ 186, 187 StGB verbleibt eine Regelungslücke) sowie – bei Vorsatz – gem § 826 (zB MüKo/Wagner § 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 7 Bei Verstößen gilt § 356a II. Kommt der Unternehmer (§ 14 Rn 6 ff) seinen Informationspflichten nicht nach, kann dies außerdem eine Irreführung durch Unterlassen iSv § 5a II, IV UWG darstellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 7 § 241a setzt die Erbringung einer Leistung durch einen Unternehmer iSv § 14 I an einen Verbraucher iSv § 13 voraus. Da der Verbraucher nicht bestellt hat, ist § 13 nicht unmittelbar anwendbar; entscheidend ist die hypothetische Betrachtung, ob der Empfänger Verbraucher wäre, hätte er bestellt (Oppermann/Müller GRUR 05, 280, 288), nur dass bei § 241a der Verbraucher imme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 9 § 134 ist anwendbar, wenn AGB gg ein gesetzliches Verbot verstoßen (MüKo/Wurmnest Vor § 307 Rz 9). In einem Verstoß gg § 134 liegt zugleich eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 I, denn von zwingendem Gesetzesrecht darf durch AGB nicht abgewichen werden (BGHZ 153, 16; NJW 03, 293). Rn 10 § 138 ist anwendbar, wenn die Sittenwidrigkeit auf anderen als den in §§ 307...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Sonstige Eingriffe.

Rn 104 Als sonstige Eingriffe in das Recht am Unternehmen kommen zB Absatzbehinderungen in Betracht (BeckOGK/T Voigt § 823 Rz 232 mN). Dazu könnten im Verhältnis zum Emittenten auch aktivistische Leerverkaufsattacken – die sich nicht ohne Weiteres in die Kategorien Tatsachenbehauptung/Meinungsäußerung einordnen lassen – zählen, bei denen eine Haftung nach § 823 I jedoch rege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 15 Unabhängig von Individualansprüchen des Kunden kommen auch Unterlassungsansprüche in Betracht, zu denen Verbände und andere Institutionen berechtigt sind: § 2 II Nr 2 UKlaG und bei Handeln im Wettbewerb auch die §§ 1, 3 UWG. Dazu tritt die Möglichkeit zu einer kostenpflichtigen Abmahnung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht.

Rn 47 Die Verletzung von Immaterialgüterrechten unterliegt in erster Linie den immaterialgüterrechtlichen Spezialregelungen (§ 823 Rn 65). Daneben mag bei besonders verwerflich erscheinenden Verletzungen vereinzelt eine Heranziehung des § 826 in Betracht kommen (zB BGH NJW 77, 1062 [BGH 18.02.1977 - I ZR 112/75]; abgelehnt: Frankf GRUR-RR 05, 317, 319). Da es hier va um Schl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Grds konkurriert § 826 mit anderen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Vorrangig ggü § 826 sind jedoch § 839 (BGHZ 13, 25, 28; VersR 83, 639, 640 – mit Ausn) und nach hM § 2287 (s.u. Rn 35). Str ist das Verhältnis zum Schutz des Rechts am Unternehmen nach § 823 I: Trotz der Subsidiarität des Rechts am Unternehmen geht die hM von Anspruchskonkurrenz aus (§ 823 Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die dem § 5j österreichisches Konsumentenschutzgesetz v 19.8.99 nachgebildete Vorschrift wurde im Zuge der Umsetzung der FernabsatzRL eingeführt, ist selbst aber nicht europarechtlich veranlasst. Sie wird rechtspolitisch kritisiert (ua Erman/Ehmann Rz 5; HP/Kotzian-Marggraf Rz 10; Hoffmann Verfahrensrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Gewinnzusagen nach § 661a BGB,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form.

Rn 5 Aus dem Begriff des Sendens wird die Notwendigkeit einer gewissen Verkörperung und Textform (Briefe, Faxe, E-Mails, SMS) gefolgert (Köln K&R 12, 57 – Übermittlung eines adressierten Gewinnprotokolls ausr; LG Köln BeckRS 10, 11062 Anrufbeantworteraufzeichnung nicht ausr; ebenso HP/Kotzian-Marggraf Rz 3, aA LG Lübeck v 3.6.10 – 14 S 71/10; LG Köln NJW-RR 09, 1068 [LG Köln...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Allgemeine Informationspflichten (Art 247a §§ 1u 2 EGBGB).

Rn 34 Kreditinstitute, die Immobiliar-Verbraucherdarlehen anbieten, trifft seit dem 21.3.16 (§ 491 Rn 7) unabhängig von Vertragsverhandlungen u einem bestimmten Produkt zur Herstellung von Markttransparenz die Pflicht, über Standardgeschäfte (§ 675a) Interessenten unentgeltlich schriftliches Informationsmaterial, in geeigneten Fällen auch im Internet, zur Verfügung zu stelle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Doping?

Rn 32 Ob Doping im Verhältnis zu Personen, die ein besonderes Vertrauen in die Sportausübung gesetzt haben, sittenwidrig ist (so insb Deutsch VersR 08, 145, 150f), erscheint schon angesichts der sich ständig ändernden Listen verbotener Substanzen zweifelhaft. Zumindest müsste der Tatbestand des § 826 insb in Bezug auf die Kausalität genau eingegrenzt werden, so dass – zumal ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einfache und verständliche Abfassung (Abs 1 S 1).

Rn 3 Gefordert ist gemessen am Adressatenkreis einfache Sprache, zB kein ›Fachchinesisch‹, keine Schachtelsätze. Verständlichkeit ist idR nur bei Erklärungen in Deutsch gewahrt, da bei Verbrauchern keine durchgehenden englischen Sprachkenntnisse erwartet werden können (Erman/Grunewald Rz 2 mit Ausn bei Vertragsverhandlungen in anderer Sprache; HP/Faust Rz 7; offengelassen Dd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Wird die Textform nicht eingehalten, so ist im Falle der Nr 1 die Kündigung unwirksam (§ 125); das erste Dauerschuldverhältnis bleibt bestehen. Im Falle der Nr 2 ist die Vollmacht nichtig; dies führt nach § 180 1 zur Unwirksamkeit des Vertretergeschäfts. Genehmigung (formfrei, § 182 II) ist aber nach § 180 2 dann möglich, wenn der Erstanbieter das Fehlen der Vertretungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sachlicher Anwendungsbereich der Norm.

Rn 7 Von der Verbrauchereigenschaft hängt die Anwendbarkeit zahlreicher verbraucherrechtlicher Normen des BGB (§§ 241a, 305 III, 312 I, 312b I, II, 312c I, 312d I, 355, 356, 474 ff, 481 ff, 491, 495, 499 ff, 655a, 661a) und HGB (§§ 449 I 1, 451a II, 451b II, III, 451g I, 451h I, 455 III, 466 I, 468 II 1, 472 I 2 HGB) ab. Auch die §§ 2 II UWG, 17 IIa BeurkG, 2 UKlaG und 1031 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Beweislast.

Rn 16 Der Geschädigte muss die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung (RGZ 51, 369, 380) und das Verschulden des Äußernden (RGZ 115, 74, 79) beweisen. Wegen der Beweislast für die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung sind die Anforderungen für den Geschädigten bei § 824 höher als etwa bei Ansprüchen aus § 823 II iVm § 186 StGB oder aus §§ 3 I, 4 Nr 2 iVm 8, 9 UWG. Hier kommen die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Boykott.

Rn 100 Der Boykott eines Unternehmens zu Wettbewerbszwecken ist ausschließlich nach §§ 3 I, 4 Nr 4 UWG, 21 GWB, Art 102 AEUV zu beurteilen; teilw wird dies auch bei Verfolgung außerwettbewerblicher Ziele mit wettbewerblichen Mitteln angenommen (zB Erman/Wilhelmi § 823 Rz 74 gg BVerfGE 25, 256, 264). In anderen Fällen ist – ggf neben einem Anspruch aus § 826 (§ 826 Rn 26) – e...mehr