Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verpackungskosten / 6 Mindestpfand bei Getränkeverpackungen

Hersteller, die Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter in Verkehr bringen, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 EUR inkl. Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben.[1] Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben.[2] Bei § 31...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für die Begrifflichkeit des Geschäfts oder Betriebsgeheimnisses kann das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) herangezogen werden. § 2 Nr. 1 GeschGehG definiert den Begriff des Geschäftsgeheimnisses. Danach ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information, a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Person...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] In Österreich wurde Art. 30 Bilanz-RL in § 227 öUGB umgesetzt, der in weiten Teilen mit § 325 übereinstimmt. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der Frist (neun statt zwölf Monate [§ 277 Abs. 1 öUGB einerseits und Abs. 1a andererseits]), hinsichtlich des Veröffentlichungsmediums (§ 277 Abs. 2 öUGB, Pflicht für den Vorstand einer großen Aktieng...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Quick, Geheimhaltungspflicht des Abschlussprüfers: Strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung, BB 2004, 1490; Park (Hrsg.), Kapitalmarktstrafrecht, 5. Aufl. 2019; Münchener Kommentar zum StGB, Band 8, 4. Aufl. 2023; Graf/Jäger/Wittig (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 2024; Köhler/Bornkamm/Feddersen (Hrsg.), UWG, 42. Aufl. 2024.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Geheimnis eines Unternehmens

Rz. 28 [Autor/Zitation] Ein Geheimnis ist jede nicht allgemein bekannte Tatsache, der ein individuelles und objektiv anzuerkennendes Geheimhaltungsinteresse immanent ist. Offenkundige Tatsachen fallen nicht unter den Geheimnisbegriff, da diesen kein objektives Geheimhaltungsinteresse zuzugestehen ist (Dannecker/Bülte in Großkomm. HGB6, § 333 Rz. 28). Der Begriff "Geheimnis" um...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 197 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht begründet keinen Beschlussmangel, und zwar weder hinsichtlich des Gewinnverwendungsbeschlusses noch hinsichtlich des Feststellungsbeschlusses (im Ergebnis auch Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 325 Rz. 93 [12/2023]; Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 380; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 52; Kers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erfordernis eines Vermerks über die fehlende Offenlegungspflicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Bei Veröffentlichungen und Vervielfältigungen, die nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgeschrieben sind, und die nicht in der nach Abs. 1 (Rz. 8 ff.) vorgeschriebenen Form oder dem vorgeschriebenen Format erfolgen, ist nach Satz 1 jeweils in einer Überschrift darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine der gesetzlichen Form oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vergütung, Vorschuss und Auslagenersatz

Rz. 225 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft ist zur Entrichtung der vereinbarten, hilfsweise der üblichen Vergütung verpflichtet (§§ 612, 632 BGB). Eine Gebührenordnung gibt es für Abschlussprüfung nicht. Von der in § 55 WPO aF enthaltenen Möglichkeit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft eine Gebührenordnung für Pflichtprüfungen erlässt, hatte es keinen Gebrauch gemacht h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 3 Haftung in der Vorgründungsgesellschaft

In zweierlei Hinsicht ergeben sich Haftungstatbestände: Die Vorgründungsgesellschaft haftet nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, wenn die Gesellschafter für sie handeln. In der Praxis wird oft nicht für die Vorgründungsgesellschaft gehandelt, sondern der betreffende Gesellschafter tritt in Vorleistung und handelt i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.2 Satzungsbestimmung zur Versicherungsvermittlung (Abs. 1a)

Rz. 26 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 eingefügte Abs. 1a enthält nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Satzungsregelung, nach der die Krankenkasse die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge vorsehen und auf dieser Rechtsgrundlage dann auch Versicherungsvermittlung im weiteren Sinne betreiben kann. Nach bisherigem Recht war es den Krankenkassen r...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Commercial Courts: Sollten Unternehmen ihre Gerichtsstandsvereinbarungen anpassen?

Zusammenfassung Am 1.4.2025 ist das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Zum Start dieser bemerkenswerten Reform im Bereich des deutschen Zivilprozessrechts haben bereits einige Länder Commercial Courts bei ihren Oberlandesgerichten eingerichtet. Bislang gibt es diese in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart und demnächst auch in München (ab Jun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 2 Maßnahmen vor und bei Beginn des Mandats

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) schreibt in Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie auch Steuerberatern vor, welche Informationen sie künftigen Mandanten unaufgefordert, und welche Informationen sie nur auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen. Steuerberater mit Internetpräsenz können die Pflichtangaben gem. §§ 2 und 3 DL-InfoV do...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Marketing / 6.2 Auswirkungen und Chancen der Green Claims Directive

Schwarze Liste Insgesamt sind 35 konkrete geschäftliche Handlungen im Anhang zu § 3 UWG aufgelistet. Zu diesen zählen unter anderem unwahre Angaben bezüglich des Verhaltenskodexes, unerlaubte Verwendung von Gütezeichen, unangemessene Lockangebote oder auch eine verdeckte Werbung. Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Kommunikation Überprüfung von Umweltbehauptungen: Unternehmen müs...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Marketing / 6.1 Ziele und Inhalt der Green Claims Directive

Die Green-Claims-Richtlinie der Europäischen Union zielt darauf ab, einheitliche Standards für umweltbezogene Werbeaussagen zu schaffen, um Greenwashing zu verhindern. Ein Green Claim suggeriert, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen umweltfreundlich ist. Diese Regelung gilt für alle EU-Unternehmen, außer für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2025, Köhler/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Jörn Feddersen, LL.M., Prof. Dr. Christian Alexander, Bernd Odörfer, LL.M., und Prof. Dr. Inge Scherer. 43. neu bearb. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XLI, 3.001 S., 225,00 EUR Mit der Neuauflage des Köhler/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG sind zahlreiche gesetzliche Neuerungen verarbeitet worden, insbesondere die bis zum 27.3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Rz. 1 § 88 FGO ergänzt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO, indem die Ablehnungsgründe erweitert werden. Auch hier wird das finanzgerichtliche Beweiserhebungsverfahren dem des Steuerverwaltungsverfahrens angeglichen.[1] Rz. 2 Die Beeinträchtigung für den Beteiligten i. S. d. § 57 FGO muss durch den konkret in Aussicht genommenen Sachverständigen objektiv möglich sein. Es kann nicht u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Aber auch steigende Kosten z. B. für Ber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rabatte und Zugaben / Zusammenfassung

Überblick Rabatte und Zugaben gehören u. a. zu den Marketinginstrumenten der Unternehmen, um Kunden für sich zu gewinnen. Die restriktiven Regelungen des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sind lange (2001) abgeschafft, was weitestgehend Freiraum für Unternehmen geschaffen hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Firma / 3.2 Zivilrechtliche Ansprüche

Der Anspruch aus § 15 MarkenG hat für den Schutz der Firma die praktisch größte Bedeutung. § 15 Abs. 1 MarkenG schützt geschäftliche Bezeichnungen, worunter oftmals die Firma fällt. Benutzen Dritte geschäftliche Bezeichnungen in einer Weise, "die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen", liegt eine unbefugte Benutzung vor. Der Inhaber der g...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Online-Newsletter – ein... / Zusammenfassung

Immer mehr Briefe und Mitteilungen werden heute per E-Mail versendet. Das geht nicht nur schnell, sondern spart Porto, Papier und Umschläge. Kein Wunder, dass der Newsletter als Kommunikationskanal für viele Unternehmen und Organisationen nicht mehr wegzudenken ist. Auch zahlreiche Vereine haben diese Art der Kommunikation längst für sich entdeckt, um so mit Mitgliedern, Spo...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Online-Newsletter – ein... / 3 Vorgaben durch den Gesetzgeber

Wer sich für Online-Newsletter entschieden hat, muss bedenken, dass deren Versand verschiedenen rechtlichen Vorschriften unterliegt. Im Zusammenhang mit Werbung muss man z. B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb im Auge haben. Zudem sind die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Letzteres ist nicht nur unter rec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 10 Nachweis der Zertifizierung

Die Industrie- und Handelskammer hat bei bestandener Prüfung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ZertVerwV nach der Anlage 2 zu § 6 ZertVerwV eine Bescheinigung auszustellen. Dies gilt aber nicht für solche Personen, die nach § 7 Satz 1 ZertVerwV einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind (dazu oben Kap. 1.5). Es gibt ungeachtet eines Vorschlags des Bundesrats auch keine "Gleichs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 5.6 Kontrolle der Bezeichnungsführung

Behörden kontrollieren nicht, ob eine Person berechtigt ist, sich nach § 7 Satz 2 ZertVerwV als zertifizierter Verwalter zu bezeichnen. Es ist allerdings vorstellbar und möglich, dass Konkurrenten oder qualifizierte Wirtschaftsverbände i. S. v. § 8b UWG im Rahmen von wettbewerblichen Unterlassungsansprüchen gegen Personen vorgehen, die sich zu Unrecht als "Zertifizierter Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verschwiegenheitspflicht / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer sind verpflichtet, über bestimmte Betriebs- und Unternehmensinterna während der Dauer des Arbeitsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber an der Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht diese Pflicht bezogen auf Betriebs- und Geschäftsgeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verschwiegenheitspflicht / 2 Nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht

Ob und in welchem Umfang die Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet, ist streitig. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich seine beim früheren Arbeitgeber erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen, auch soweit sie auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beruhen, für sich verwerten, wenn er keinem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verschwiegenheitspflicht / 1 Verschwiegenheitspflicht vor und während des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht ist umfassender als die aus § 23 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), der eng an den früheren, mit Inkrafttreten des GeschGehG am 26.4.2019 aufgehobenen § 17 UWG angelehnt ist. Der Gesetzgeber wollte mit dem GeschGehG die Anforderungen an vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht ändern. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschG...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das UWG dient nach der Generalklausel seines § 1 dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstiger Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. "Mitbewerber" ist dabei jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / Zusammenfassung

Überblick Makler stehen ebenso wie andere Gewerbetreibende oder Freiberufler untereinander in Konkurrenz. Auch für sie gelten diverse gesetzliche Regelungen, damit die Konkurrenzsituation nicht in einen unlauteren Wettbewerb ausartet: das "Lauterkeitsrecht". Von besonderer Relevanz in der Maklerpraxis sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Preisangabenver...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.2 Belästigungen

Unzulässig sind gemäß § 7 UWG insbesondere auch unzumutbare Belästigungen. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl der angesprochene Marktteilnehmer diese erkennbar nicht wünscht. Telefonische Werbung Im Bereich der telefonischen Werbung gegenüber einem Verbraucher ist zu beachten, dass dessen "vorherige ausdrückliche" Einwilligung erforderlich ist. Das gesetzgeberische Zie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.3 Fehlender Vermittlungsauftrag

Im Bereich der Wohnraumvermittlung benötigt der Makler den Auftrag des Eigentümers bzw. Vermieters, wenn er eine Wohnung anbietet. Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips (Mietrechtsnovellierungsgesetz, MietNovG) am 1.6.2015, mit dem das "Bestellerprinzip" Gesetz wurde, hatte der feh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 2.5 Missachtung der Informationspflichten

Nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG müssen Anbieter, die vorsätzlich oder fahrlässig ihren Informationspflichten nach § 5 DDG überhaupt nicht, fehlerhaft oder unvollständig nachkommen, mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR rechnen. Außerdem kommt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbände infrage. In einem derartigen Fall droht die Abgabe einer strafbewehrte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.1 "Wesentlichkeit" bzw. "Spürbarkeit" des Wettbewerbsverstoßes

Zwar muss die geschäftliche Handlung geeignet sein, eine geschäftliche Handlung "wesentlich" zu beeinflussen bzw. muss der Rechtsbruch zu einer "spürbaren" Beeinträchtigung führen; die gerichtliche Praxis ist allerdings streng. Nahezu alle unzulässigen geschäftlichen Handlungen überschreiten die Bagatellgrenze. Wesentlich ist eine Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung ber...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.4 Objektangaben

Dass vom Makler gemachte Objektangaben zutreffen müssen, dürfte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein, will er sich nicht dem Risiko der Provisionsverwirkung oder gar des Schadensersatzes ausgesetzt sehen.[1] Fehlerhafte Objektangaben können aber auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. Die Objekt-Wahrheit beginnt insoweit schon mit den vom Makler verwendeten Lichtb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 2.6 Exkurs: Xing, LinkedIn, Facebook und Co.

Im Bereich der sozialen Netzwerke führten instanzgerichtliche Urteile immer wieder zu erheblichen Unsicherheiten, was die Erfordernisse und den Umfang der Impressumspflicht angeht. Mittlerweile zeichnet sich eine einheitliche Linie dahingehend ab, dass auch in den sozialen Medien ein Impressum Pflicht ist, wenn mit dem Internetauftritt wirtschaftliche Interessen verfolgt wer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 4.4.26 Vorkenntnisklauseln

Im Rahmen von Provisionsstreitigkeiten wird der Makler häufig mit dem Einwand der Vorkenntnis konfrontiert. Maklerkunden wenden sich gegen den Provisionsanspruch des Maklers mit dem Argument, ihnen sei das Kauf- oder Mietobjekt bereits vor Benennung durch den Makler bekannt gewesen. Für den Nachweismakler wirkt sich dies in der Regel provisionsvernichtend aus. Makler versuch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Wohnungsvermittlung / 5 Besondere Maklerpflichten

Das Wohnungsvermittlungsgesetz erlegt dem Makler gegenüber den allgemeinen Regelungen der §§ 652 ff. BGB weitere besondere Maklerpflichten auf, deren Missachtung als Ordnungswidrigkeiten zu Geldbußen führen kann. Keine Maklertätigkeit ohne Auftrag Zunächst einmal darf der Wohnungsvermittler gemäß § 6 Abs. 1 WoVermRG nicht ohne Auftrag des Vermieters Wohnräume anbieten. Ein Ver...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Ursächlichkeit der ... / 2 Vorkenntnis

Häufig versuchen findige Maklerkunden, sich mit dem sog. Vorkenntniseinwand vor der Provision zu drücken. Praxis-Beispiel Vorkenntniseinwand Der Maklerkunde beauftragt den Makler mit dem Nachweis einer Kaufgelegenheit für eine Eigentumswohnung. Daraufhin wird der Makler tätig und weist seinem Kunden eine entsprechende Wohnung nach, die dieser später auch kauft. Gegen den Provi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 3 Preisangaben

Von wettbewerbsrechtlicher Relevanz für Makler sind auch die Bestimmungen der Preisangabenverordnung. Insoweit sind "Preiswahrheit" und "Preisklarheit" durch sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation oberstes Gebot auch bei der Immobilienvermarktung. Die Preisangabenverordnung dient des Weiteren der Förderung von Preisvergleichen und Wettbewerb. Als Marktv...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 4.3 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet § 80 Abs. 4 GEG hinsichtlich der Vorlagepflicht und Pflichtangaben in Werbemedien sowohl den Verkäufer bzw. den Vermieter als auch den Makler. Die nach § 87 Abs. 1 GEG geforderten Pflichtangaben hat der Makler also zwingend in seine Angebote aufzunehmen. Insoweit bestimmt § 5a Abs. 2 UWG, dass eine unlautere Handlung vorliegt, wenn die Entsche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Wohnungsvermittlung / 4 Provisionshöhe und Nebenleistungen

Das Wohnungsvermittlungsgesetz begrenzt in § 3 Abs. 2 Satz 1 die Höhe des Provisionsanspruchs gegen den Wohnungssuchenden auf zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Begrenzung gilt nicht bei Wohnungsvermittlungsverträgen mit dem Vermieter. Berechnungsgrundlage ist dabei die Nettokaltmiete, sodass die Nebenkosten, über die gesondert abgerechnet wird, bei der Berechnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2025, Praxisalltag: Wettbewerbsrecht als Problem

Köhler/Feddersen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Kommentar, 25. Aufl. 2025 3001 Seiten, 225 EUR Verlag C.H.BeckISBN 978-3-406-82129-5 Das Wettbewerbsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil der Wettbewerb immer häufiger auch Grenzen austestet. Hinzu kommt, dass der kollektive Rechtsschutz an Bedeutung gewinnt und in diesem Umfang gleichsam die Beachtung der Marktreg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2025, Nur wer die (... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. BGH folgt dem OLG Das OLG ist mit Recht davon ausgegangen, dass der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Verhängung eines Ordnungsgelds die fehlende Beschwer entgegensteht, wenn im Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 11. Klauselerteilung bei anderen Urkunden

Rz. 323 Checkliste: Zuständigkeit für die Klauselerteilung in Sonderfällen Die Zuständigkeit für die jeweilige Erteilung der Vollstreckungsklausel wird hier nur in einer Übersicht dargestellt:mehr