Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Trennung zwischen prozessrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragen.

Rn 10 In Fällen mit Auslandsberührung ist zwischen dem Bestehen der Verbandsklagebefugnis (dazu ausf mit Blick auf das UWG Sack WRP 17, 1298) einerseits und den anzuwendenden materiell-rechtlichen Maßstäben bei der objektiven Rechtskontrolle andererseits zu unterscheiden. Nur für letztere gilt das gem Kollisionsrecht zu ermittelnde anwendbare Sachrecht (lex causae). Die Frag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert die Verbandsklagebefugnis über das AGB-Recht (§ 1) und das Lauterkeitsrecht (§ 8 UWG) hinaus auf alle Verstöße gg Verbraucherschutzgesetze, weil auch bei diesen typischerweise ein Durchsetzungsdefizit besteht, das sich aus dem ansonsten auf individueller Rechtsdurchsetzung beruhenden Privatrechtssystem ergibt. Der weite Begriff der Verbrauchersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung der Unterlassungsverfügung.

Rn 8 Der einstweiligen Verfügung kommt für das Wettbewerbsrecht eine außerordentliche Bedeutung zu. Namentlich die in der Praxis vorherrschende Unterlassungsverfügung ermöglicht es, gg einen Verletzer schnell und umfassend vorzugehen, um weiteren oder drohenden Wettbewerbsverstößen wirksam zu begegnen. Der vorläufige Charakter der einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen steht de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entspr den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt. Die n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungsklagen.

Rn 159 Wertbestimmend ist das Interesse an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße (BGH K&R 22, 194). Es kommt auf den sog Angriffsfaktor an, dh die Summe aller von dem str Fehlverhalten ausgehenden Beeinträchtigungen des Kl. Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache für den Kläger (Frankf JurBüro 21, 527). Wichtigste Bemessungsfaktoren sind Größe und Umsatz des kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nr 6, Aufhebung einer früheren Entscheidung.

Rn 10 Es geht um die Aufhebung einer vorgängigen Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil. Insgesamt ist also iRv Nr 6 von drei Urteilen die Rede: Zum einen das Urt des Vorprozesses, dessen Rechtskraftdurchbrechung mit der Wiederaufnahme angestrebt wird, zum zweiten ein Urt, worauf das Urt im Vorprozess gegründet ist (›vorgängiges Urteil‹), und drittens ein rkr Urt, das ebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialzuständigkeit.

Rn 5 Eine weitere, originäre Kammerzuständigkeit sieht § 348 I 2 Nr 2 vor, wenn der Rechtsstreit einem der dort genannten Rechtsgebiete entstammt und die Kammer für dieses Rechtsgebiet entweder nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan oder qua Gesetz nach § 72a I u II GVG (seit 1.1.18 bzw 1.1.21, s § 40a EGGVG und Rn 1; vgl zur Abgrenzung zu sonstigen Familiensachen i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gg die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gg das Angebot ›gefälschter‹ Waren ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der Forderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sachliche Zuständigkeit des Commercial Court.

Rn 22 Die Grenzen der sachlichen Zuständigkeit des Commercial Court in erster Instanz zieht § 119b Abs 1 S 1 und S 4 GVG. Die den Landesregierungen nach § 119b Abs 1 S 2–3 GVG eingeräumten Gestaltungsspielräume lassen es nicht zu, dass einem Commercial Court Streitigkeiten auf anderen Sachgebieten als den in § 119b Abs 1 S 1 GVG genannten oder über die Beschränkungen des § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Muster- und Parallelprozesse, ›Massenverfahren‹.

Rn 11 Klagt der Kl in zwei selbstständigen Verfahren Teilbeträge derselben Forderung ein oder wollen mehrere Kl aus parallel gelagerten Sachverhalten gg denselben Beklagten gleich gelagerte Ansprüche einfordern, so liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor. Der Ausgang der parallel geführten Prozesse ist voneinander unabhängig. Dennoch wird das Gericht im Einz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstwiderlegung.

Rn 10 Der Gläubiger kann die Dringlichkeitsvermutung durch sein eigenes Verhalten entkräften, in dem er zu erkennen gibt, dass es ›ihm nicht eilig ist‹ (Selbstwiderlegung, BGH GRUR 00, 151 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99]; KG NJW-RR 01, 1201, 1202 [KG Berlin 09.02.2001 - 5 U 9667/00]; Hamm WRP 21, 1489). Dies ist va dann der Fall, wenn der Gläubiger die Antragstellung trotz Kenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

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Verpackungskosten / 6 Mindestpfand bei Getränkeverpackungen

Hersteller, die Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter in Verkehr bringen, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 EUR inkl. Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben.[1] Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben.[2] Bei § 31...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für die Begrifflichkeit des Geschäfts oder Betriebsgeheimnisses kann das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) herangezogen werden. § 2 Nr. 1 GeschGehG definiert den Begriff des Geschäftsgeheimnisses. Danach ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information, a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Person...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] In Österreich wurde Art. 30 Bilanz-RL in § 227 öUGB umgesetzt, der in weiten Teilen mit § 325 übereinstimmt. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der Frist (neun statt zwölf Monate [§ 277 Abs. 1 öUGB einerseits und Abs. 1a andererseits]), hinsichtlich des Veröffentlichungsmediums (§ 277 Abs. 2 öUGB, Pflicht für den Vorstand einer großen Aktieng...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Quick, Geheimhaltungspflicht des Abschlussprüfers: Strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung, BB 2004, 1490; Park (Hrsg.), Kapitalmarktstrafrecht, 5. Aufl. 2019; Münchener Kommentar zum StGB, Band 8, 4. Aufl. 2023; Graf/Jäger/Wittig (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 2024; Köhler/Bornkamm/Feddersen (Hrsg.), UWG, 42. Aufl. 2024.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 197 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht begründet keinen Beschlussmangel, und zwar weder hinsichtlich des Gewinnverwendungsbeschlusses noch hinsichtlich des Feststellungsbeschlusses (im Ergebnis auch Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 325 Rz. 93 [12/2023]; Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 380; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 52; Kers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erfordernis eines Vermerks über die fehlende Offenlegungspflicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Bei Veröffentlichungen und Vervielfältigungen, die nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgeschrieben sind, und die nicht in der nach Abs. 1 (Rz. 8 ff.) vorgeschriebenen Form oder dem vorgeschriebenen Format erfolgen, ist nach Satz 1 jeweils in einer Überschrift darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine der gesetzlichen Form oder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vergütung, Vorschuss und Auslagenersatz

Rz. 225 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft ist zur Entrichtung der vereinbarten, hilfsweise der üblichen Vergütung verpflichtet (§§ 612, 632 BGB). Eine Gebührenordnung gibt es für Abschlussprüfung nicht. Von der in § 55 WPO aF enthaltenen Möglichkeit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft eine Gebührenordnung für Pflichtprüfungen erlässt, hatte es keinen Gebrauch gemacht h...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Geheimnis eines Unternehmens

Rz. 28 [Autor/Zitation] Ein Geheimnis ist jede nicht allgemein bekannte Tatsache, der ein individuelles und objektiv anzuerkennendes Geheimhaltungsinteresse immanent ist. Offenkundige Tatsachen fallen nicht unter den Geheimnisbegriff, da diesen kein objektives Geheimhaltungsinteresse zuzugestehen ist (Dannecker/Bülte in Großkomm. HGB6, § 333 Rz. 28). Der Begriff "Geheimnis" um...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 3 Haftung in der Vorgründungsgesellschaft

In zweierlei Hinsicht ergeben sich Haftungstatbestände: Die Vorgründungsgesellschaft haftet nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, wenn die Gesellschafter für sie handeln. In der Praxis wird oft nicht für die Vorgründungsgesellschaft gehandelt, sondern der betreffende Gesellschafter tritt in Vorleistung und handelt i...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.2 Satzungsbestimmung zur Versicherungsvermittlung (Abs. 1a)

Rz. 26 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 eingefügte Abs. 1a enthält nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Satzungsregelung, nach der die Krankenkasse die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge vorsehen und auf dieser Rechtsgrundlage dann auch Versicherungsvermittlung im weiteren Sinne betreiben kann. Nach bisherigem Recht war es den Krankenkassen r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Commercial Courts: Sollten Unternehmen ihre Gerichtsstandsvereinbarungen anpassen?

Zusammenfassung Am 1.4.2025 ist das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Zum Start dieser bemerkenswerten Reform im Bereich des deutschen Zivilprozessrechts haben bereits einige Länder Commercial Courts bei ihren Oberlandesgerichten eingerichtet. Bislang gibt es diese in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart und demnächst auch in München (ab Jun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 2 Maßnahmen vor und bei Beginn des Mandats

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) schreibt in Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie auch Steuerberatern vor, welche Informationen sie künftigen Mandanten unaufgefordert, und welche Informationen sie nur auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen. Steuerberater mit Internetpräsenz können die Pflichtangaben gem. §§ 2 und 3 DL-InfoV do...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Marketing / 6.2 Auswirkungen und Chancen der Green Claims Directive

Schwarze Liste Insgesamt sind 35 konkrete geschäftliche Handlungen im Anhang zu § 3 UWG aufgelistet. Zu diesen zählen unter anderem unwahre Angaben bezüglich des Verhaltenskodexes, unerlaubte Verwendung von Gütezeichen, unangemessene Lockangebote oder auch eine verdeckte Werbung. Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Kommunikation Überprüfung von Umweltbehauptungen: Unternehmen müs...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Marketing / 6.1 Ziele und Inhalt der Green Claims Directive

Die Green-Claims-Richtlinie der Europäischen Union zielt darauf ab, einheitliche Standards für umweltbezogene Werbeaussagen zu schaffen, um Greenwashing zu verhindern. Ein Green Claim suggeriert, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen umweltfreundlich ist. Diese Regelung gilt für alle EU-Unternehmen, außer für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2025, Köhler/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Jörn Feddersen, LL.M., Prof. Dr. Christian Alexander, Bernd Odörfer, LL.M., und Prof. Dr. Inge Scherer. 43. neu bearb. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XLI, 3.001 S., 225,00 EUR Mit der Neuauflage des Köhler/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG sind zahlreiche gesetzliche Neuerungen verarbeitet worden, insbesondere die bis zum 27.3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Rz. 1 § 88 FGO ergänzt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO, indem die Ablehnungsgründe erweitert werden. Auch hier wird das finanzgerichtliche Beweiserhebungsverfahren dem des Steuerverwaltungsverfahrens angeglichen.[1] Rz. 2 Die Beeinträchtigung für den Beteiligten i. S. d. § 57 FGO muss durch den konkret in Aussicht genommenen Sachverständigen objektiv möglich sein. Es kann nicht u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Aber auch steigende Kosten z. B. für Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / Zusammenfassung

Überblick Rabatte und Zugaben gehören u. a. zu den Marketinginstrumenten der Unternehmen, um Kunden für sich zu gewinnen. Die restriktiven Regelungen des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sind lange (2001) abgeschafft, was weitestgehend Freiraum für Unternehmen geschaffen hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firma / 3.2 Zivilrechtliche Ansprüche

Der Anspruch aus § 15 MarkenG hat für den Schutz der Firma die praktisch größte Bedeutung. § 15 Abs. 1 MarkenG schützt geschäftliche Bezeichnungen, worunter oftmals die Firma fällt. Benutzen Dritte geschäftliche Bezeichnungen in einer Weise, "die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen", liegt eine unbefugte Benutzung vor. Der Inhaber der g...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Online-Newsletter – ein... / Zusammenfassung

Immer mehr Briefe und Mitteilungen werden heute per E-Mail versendet. Das geht nicht nur schnell, sondern spart Porto, Papier und Umschläge. Kein Wunder, dass der Newsletter als Kommunikationskanal für viele Unternehmen und Organisationen nicht mehr wegzudenken ist. Auch zahlreiche Vereine haben diese Art der Kommunikation längst für sich entdeckt, um so mit Mitgliedern, Spo...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Online-Newsletter – ein... / 3 Vorgaben durch den Gesetzgeber

Wer sich für Online-Newsletter entschieden hat, muss bedenken, dass deren Versand verschiedenen rechtlichen Vorschriften unterliegt. Im Zusammenhang mit Werbung muss man z. B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb im Auge haben. Zudem sind die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Letzteres ist nicht nur unter rec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 10 Nachweis der Zertifizierung

Die Industrie- und Handelskammer hat bei bestandener Prüfung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ZertVerwV nach der Anlage 2 zu § 6 ZertVerwV eine Bescheinigung auszustellen. Dies gilt aber nicht für solche Personen, die nach § 7 Satz 1 ZertVerwV einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind (dazu oben Kap. 1.5). Es gibt ungeachtet eines Vorschlags des Bundesrats auch keine "Gleichs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 5.6 Kontrolle der Bezeichnungsführung

Behörden kontrollieren nicht, ob eine Person berechtigt ist, sich nach § 7 Satz 2 ZertVerwV als zertifizierter Verwalter zu bezeichnen. Es ist allerdings vorstellbar und möglich, dass Konkurrenten oder qualifizierte Wirtschaftsverbände i. S. v. § 8b UWG im Rahmen von wettbewerblichen Unterlassungsansprüchen gegen Personen vorgehen, die sich zu Unrecht als "Zertifizierter Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verschwiegenheitspflicht / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer sind verpflichtet, über bestimmte Betriebs- und Unternehmensinterna während der Dauer des Arbeitsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber an der Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht diese Pflicht bezogen auf Betriebs- und Geschäftsgeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verschwiegenheitspflicht / 1 Verschwiegenheitspflicht vor und während des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht ist umfassender als die aus § 23 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), der eng an den früheren, mit Inkrafttreten des GeschGehG am 26.4.2019 aufgehobenen § 17 UWG angelehnt ist. Der Gesetzgeber wollte mit dem GeschGehG die Anforderungen an vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht ändern. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verschwiegenheitspflicht / 2 Nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht

Ob und in welchem Umfang die Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet, ist streitig. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich seine beim früheren Arbeitgeber erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen, auch soweit sie auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beruhen, für sich verwerten, wenn er keinem...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das UWG dient nach der Generalklausel seines § 1 dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstiger Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. "Mitbewerber" ist dabei jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / Zusammenfassung

Überblick Makler stehen ebenso wie andere Gewerbetreibende oder Freiberufler untereinander in Konkurrenz. Auch für sie gelten diverse gesetzliche Regelungen, damit die Konkurrenzsituation nicht in einen unlauteren Wettbewerb ausartet: das "Lauterkeitsrecht". Von besonderer Relevanz in der Maklerpraxis sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Preisangabenver...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.2 Belästigungen

Unzulässig sind gemäß § 7 UWG insbesondere auch unzumutbare Belästigungen. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl der angesprochene Marktteilnehmer diese erkennbar nicht wünscht. Telefonische Werbung Im Bereich der telefonischen Werbung gegenüber einem Verbraucher ist zu beachten, dass dessen "vorherige ausdrückliche" Einwilligung erforderlich ist. Das gesetzgeberische Zie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.3 Fehlender Vermittlungsauftrag

Im Bereich der Wohnraumvermittlung benötigt der Makler den Auftrag des Eigentümers bzw. Vermieters, wenn er eine Wohnung anbietet. Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips (Mietrechtsnovellierungsgesetz, MietNovG) am 1.6.2015, mit dem das "Bestellerprinzip" Gesetz wurde, hatte der feh...mehr