Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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Zulässigkeit von Werbe-Mailings

Zusammenfassung Werbe-Mailings an Kunden sind ein wichtiges Marketing-Tool für jedes Unternehmen. Damit der Versand von Werbe-Mailings zulässig und nicht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden kann, sollten jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Nach § 7 UWG ist das Versenden einer Werbe-E-Mail nur unter bestimmen Voraussetzungen bzw. mit vorheriger Einwilligung des ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.6 Geschäftsgeheimnisse

Der Schutz von vertraulichem Know-how und vertraulichen Geschäftsinformationen ist Gegenstand der Richtlinie (EU) 2016/943 vom 8.6.2016, die nach ihrem Art. 19 Abs. 1 bis spätestens zum 9.6.2018 umzusetzen war.[1] Im Wesentlichen enthält die Richtlinie grundlegende Begriffsdefinitionen (vgl. Art. 1 bis Art. 4) und setzt im deutschen Recht bereits bekannte Mindestbedingungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungen

Rz. 6 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Im Fall der Qualifikation als ArbN ergibt sich > Arbeitslohn als Einnahme im Influencer-Bereich oftmals durch Sachzuwendungen (> Rz 7) oder aber auch durch unmittelbaren > Barlohn aus Werbetätigkeiten (vgl > Rz 2 Beispiele 2 und 3), bspw aus sog Affiliate-Marketing. Das Affiliate-Marketing stellt eine Form des digitalen Provisionssystems für ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 131 Welche Vergütung der Verwalter für seine Leistungen beanspruchen darf, ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, i.d.R. also aus dem Verwaltervertrag. Wenn es keinen Verwaltervertrag gibt und auch der Bestellungsbeschluss die Vergütung nicht regelt, hat der Verwalter Anspruch auf die übliche Vergütung (→ § 10 Rdn 225). Weil die Bezahlung fälliger Verbindlichkeit...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung klar und pragmatisch Die Entscheidung ist nicht nur zutreffend begründet, sondern sie überzeugt auch in der Sache. Das Verständnis, dass das AG an den Tag gelegt hat, entspricht dem Verständnis des BMJ, wie es dem Herausgeber dieser Zeitschrift am 1.12.2021 mitgeteilt wurde. Dies spricht dafür, dass der Gesetzgeber auch die von dem AG jetzt ausgesprochene ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VII. Grenzen der Werbung mit Zertifikaten

Rz. 31 Wie die empirischen Untersuchungen von Metternich gezeigt haben, werden gerade bei werthaltigen Nachlässen zu einem hohen Anteil Fachleuten als Testamentsvollstrecker bestimmt.[48] Es ist daher nicht nur aus der Sicht des sich einer besonderen Qualifizierung unterziehen Testamentsvollstrecker wichtig, dass er die Möglichkeit hat, sachgerecht auf die erworbenen Fähigke...mehr

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AGS 05/2022, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 40. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.696 S., 199,00 EUR Schon die Vorauflage des Standardkommentars zum UWG hatte grundlegende Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, BG...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Angemessene Vergütung

Rz. 160 Nach dem seit 1.7.2002 geltenden Urhebervertragsrecht besteht für den Urheber und den ausübenden Künstler gleichermaßen ein gesetzlicher Vergütungsanspruch (§§ 32 Abs. 1, 75 Abs. 4 UrhG). Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so wird nicht etwa – wie in §§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB – die übliche Vergütung, sondern sogar die angemessene Vergütung als vertragl...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / b) Buchpreisbindung; Mengennachlass und weitere Ausnahmen

Rz. 289 Einen besonderen Schutz vor ominösem Preiswettbewerb gewährt § 30 Abs. 1 S. 1 GWB durch Preisbindungen für Verlagserzeugnisse (Zeitungen und Zeitschriften). Inzwischen hat der BGH[399] entschieden, dass dies auch für Verlagsprodukte auf CD-ROM gilt.[400] Fraglich ist allerdings, ob diese Preisbindungen im Vertriebsweg gegen Art. 101 AEUV verstoßen, was im grenzübersc...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / II. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 50 Gewerbliche Schutzrechte sind solche, die dem Schutz des gewerblich-geistigen Schaffens, den gewerblich verwertbaren Ergebnissen und ihren Auswirkungen dienen. Dazu gehören folgende Leistungsschutzrechte: Rz. 51mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / III. Wettbewerbsrecht

Rz. 59 Wettbewerbsschutz und Urheberrecht liegen auf unterschiedlichen Ebenen. Während das Urheberrecht das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit als solches schützt, erfasst das Wettbewerbsrecht die Art und Weise, wie fremde schutzwürdige Leistungen zu Wettbewerbszwecken benutzt und verwertet werden.[84] Rz. 60 Als eine besondere Ausprägung des Wettbewerbsrechts ist das Kenn...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz

Rz. 250 Sowohl der Bund als auch die Länder nehmen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Jugendschutzes für sich in Anspruch. Die oben angesprochenen Neuregelungen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz beruhen auf einer Kompetenzverteilung zwischen diesen Rechtsträgern. Nach Art. 30 und 70 Abs. 1 GG sind grundsätzlich die Länder zur Ausübung staatlicher Befugnisse ermächti...mehr

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§ 4 Medienrecht / d) Gesetzliche Pflichtangaben auf E-Mails

Rz. 360 Durch das Elektronische Handels- und Unternehmensregistergesetz (EHUG) aus dem Jahr 2006[345] wurden zahlreiche Vorschriften (§§ 37a Abs. 1, 125a, 177a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG, § 25a GenG, § 7 Abs. 5 PartGG) dahingehend geändert, dass unabhängig von der Form des Geschäftsbriefs, die dortigen Pflichtangaben vorzunehmen sind. Rz. 361 Freiberufler und Gesellschaften ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Abmahnung

Rz. 483 Die Neuregelung des § 97a UrhG ist gegenüber der vorausgegangen Fassung von 2008 (Umsetzung der Enforcement-Richtlinie) im Umfang erheblich gewachsen[704] und regelt als das neue "Herzstück" die Voraussetzungen einer Abmahnung (Abs. 2) sowie die Deckelung des Aufwendungsersatzes auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen (Abs...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Besondere Informationspflichten

Rz. 354 Auch für die besonderen Informationspflichten (§ 6 Abs. 1 TMG) bei kommerziellen Kommunikationen[342] gilt zunächst, dass der Diensteanbieter bei der Erbringung von Telediensten die dort vorgesehenen Mindestanforderungen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten muss. Rz. 355 Es sind sodann nachfolgende Voraussetzungen zu beachten:mehr

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§ 2 Urheberrecht / 12. Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Rz. 512 § 102a UrhG bringt zum Ausdruck, dass Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften unberührt bleiben. Oftmals werden neben den Urheberpersönlichkeitsrechten Ansprüche aus (allgemeinen) Persönlichkeitsrechtsverletzungen (siehe oben § 1 Rdn 36 ff.) gem. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 BGB analog sowie die Verletzung von Schutzrechten über § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einz...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Anerkennung der Urheberschaft

Rz. 164 Der Urheber hat nach § 13 S. 1 UrhG das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.[271] Daraus folgt, dass sich der Urheber gegen Bestreiten und Anmaßen der Urheberschaft durch Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gem. §§ 96 ff. UrhG wehren kann. § 13 S. 1 UrhG gibt somit ein Abwehrrecht gegen die Behauptung der eigenen Urheberschaft unter bewusster Ver...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Leistungsschutzrecht des Veranstalters

Rz. 396 Veranstalter (die Neufassung der Vorschrift aufgrund der Harmonisierungsrichtlinie 2001/29/EG spricht vom "Unternehmen", ohne inhaltliche Änderungen vornehmen zu wollen)[547] ist derjenige, der für eine Aufführung bzw. eine öffentliche Wiedergabe in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich zeichnet (siehe oben zu den Leistungsschutzrechten § 2 Rdn 2...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Rz. 154 In diesem Zusammenhang sei auf § 4 Nr. 1 und § 7 Nr. 1 MarkenG verwiesen, wonach auch ein privater Anmelder die Eintragung eines Werktitels allerdings als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in Abteilung 45 und damit einen umfassenden Werktitelschutz erreichen kann.[252] Werktitelschutz gibt es auch nach § 5 Abs. 3 MarkenG. Schon hinsichtlich des Vorgängers di...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Kein eigenes originäres Leistungsschutzrecht des Verlegers

Rz. 256 Allerdings hat der Verleger kein eigenes Urheberrecht oder Leistungsschutzrecht. Vielmehr handelt es sich um ein vom Urheber abgeleitetes Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung. Im Gegensatz zu den Tonträger- und Filmherstellern (§§ 85 bzw. 94 UrhG) besitzt der Verleger kein eigenes originäres Leistungsschutzrecht.[367] Allerdings kommt den Verlegern zum Schutz i...mehr

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§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Begriffe und Grundlagen

Rz. 442 Nach Art. 3b des Rom-Abkommens (Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, abgekürzt RA)[590] ist Tonträger "jede ausschließlich auf den Ton beschränkte Festlegung der Töne einer Darbietung oder anderer Töne". Rz. 443 Einerseits ist es nicht notwendig, nur ein urheberrechtlich geschütztes W...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Begriffe und Grundlagen

Rz. 491 Die EU-Richtlinie 96/9/EG vom 11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken begründet einen zweistufigen Rechtsschutz für Datenbanken (zum Begriff der Datenbank siehe Rdn 494). Dazu gehört zunächst eine nach "Auswahl oder Anordnung" des gesammelten Stoffes schöpferisch gestaltete Datenbank (Datenbankwerk), der ein Auswertungsrecht in Bezug auf diese Gestaltun...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Angebote und Drei-Stufen-Test

Rz. 165 Nach § 27 MStV (§ 11a Abs. 1 S. 1 RStV) umschließt das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rundfunkprogramm (Fernseh- und Hörfunkprogramme, §§ 28 und 29 MStV, §§ 11b und 11c RStV) und Telemedien. Programmauftrag ist die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung (§ 26 M...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Erläuterung der Gesetzessystematik

Rz. 37 Die vorgegebene Gesetzessystematik des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Erläuterung und in manchen Punkten der Ergänzung. Ausgangspunkt der inhaltlichen Darstellung ist § 11 UrhG, der unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt des Urheberrechts sich als Zuordnung des Werkes zu seinem Urheber und zwar in den beiden Ausprägungen der geistigen und persönlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Entsprechende Anwendung

Rz. 5 Die Bestimmung wird entsprechend angewandt auf Vergleiche vor Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern nach § 15 Abs. 7 Satz 2 UWG (MünchKomm/ZPO-Wolfsteiner, § 797a Rn. 7). Für Vergleiche vor der Schiedsstelle verweist § 102 Abs. 2 Satz 2 VVG ebenfalls auf § 797a ZPO).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handlungen des Abschlussprüfers oder seines Gehilfen

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 333 Abs. 1 ist die unbefugte Offenbarung eines Geheimnisses der geprüften KapG, eines TU (vgl. § 290 Abs. 1f.), eines gemeinsam geführten UN (vgl. § 310) oder eines assoziierten UN (vgl. § 311) unter Strafe gestellt (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 333, Rn. 27f.). Vom Gesetz besonders hervorgehoben ist die Offenbarung eines Betriebs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / 1 Einführung

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde im deutschen Recht bislang über die Strafvorschriften der §§ 17–19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie über die §§ 823, 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ggf in Verbindung mit § 1004 BGB, analog gewährleistet. Dies genügt den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/943 jedoch nicht, da diese eine Verletzung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / Zusammenfassung

Begriff Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Strafrechtlicher Schutz best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / 4 Strafrechtliche Aspekte

Die §§ 17–19 UWG enthielten strafrechtliche Bestimmungen bezüglich des Verrats von Betriebsgeheimnissen. Diese sind zum 25.4.2019 entfallen. An ihre Stelle ist § 23 GeschGehG getreten. Der Verstoß gegen § 4 GeschGehG stellt keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 23 Abs. 1 GeschGehG eine Straftat dar. Dies spiegelt sich auch im Strafrahmen wider, der Freiheitsstrafe bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / 2.2 Begriffsbestimmungen

Das GeschGehG enthält erstmals eine Legaldefinition des Geschäftsgeheimnisses. Nach § 2 Nr. 1 GeschGehG ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.1 Verschwiegenheit

Rz. 161 Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich – auch ohne explizite vertragliche Festschreibung[1] – eine Pflicht für den Arbeitnehmer, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dabei liegt ein Betriebsgeheimnis[2] vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vortat Rz. 53 [Autor/Stand] Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 257 StGB ist das Vorliegen einer rechtswidrigen (Straf-)Tat eines anderen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, im Zusammenhang mit § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO also das Vorliegen einer vorangegangenen Steuerstraftat eines anderen nach § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO. Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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AGS 01/2022, Harte-Bavendamm/Frauke Henning-Bodewig, UWG - Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, mit Preisangabenverordnung und Geschäftsgeheimnisgesetz

Herausgegeben von Henning Harte-Bavendamm, Frauke Henning-Bodewig, Michael Goldmann und Jan Tolkmitt. 5. Aufl., 2021, Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 3234 S., 319,00 EUR In dem großen Kommentar erläutern erfahrene Praktiker und Wissenschaftler das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht. Die Aktualität und Bedeutung des Werkes wird dadurch hervorgehoben, dass die vielfält...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Informationspflichten

Rz. 31 § 1 des Art. 246a EGBGB setzt in seinen Rz. 32 Der Be...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2760]

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / III. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten

Rz. 11 Art. 16 Abs. 1 Buchst. m VerbrRRL n.F. eröffnet die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts bei Verträgen über digitale Inhalte bei einer Beschränkung auf Verträge, mit denen sich der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet. Das Widerrufsrecht über die Bereitstellung digitaler Inhalte ist ausgeschlossen, wennmehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / 1. Abmahnungen auf gesamtem Gebiet des geistigen Eigentums umsatzsteuerpflichtig

Das BMF-Schr. v. 1.10.2021[1] zur Umsatzsteuerpflicht von Abmahnungen wurde lange erwartet und beinhaltet keine großen Überraschungen. Mit ihm bestätigt die Finanzverwaltung die gefestigte Rechtsprechungslinie des BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Abmahnungen, die ihren Ausgang in der Entscheidung vom 16.1.2003[2] zur lauterkeitsrechtlichen Abmahnung eines sog. Abmahnvereins n...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / a) Rechtsgrundlage und Abmahnerfolg unerheblich

Festhalten lässt sich zunächst, dass es für die Steuerbarkeit einer Abmahnung weder auf den Rechtsgrund (Urheberrecht, Lauterkeitsrecht) noch auf die konkrete zivilrechtliche Norm ankommt, die einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen begründet (§ 97a Abs. 3 UrhG, § 13 Abs. 3 UWG, § 683 S. 1 i.V.m. § 670 BGB). In beiderlei Hinsicht wird damit dem unionsrechtl...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Qualifikation als allgemeines Verkehrsrecht

Rz. 54 Ein geringeres Konfliktpotential im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit weisen grundsätzlich auch solche Regelungen auf, die Bestandteil des sog. allgemeinen Verkehrsrechts sind. Dabei handelt es sich um Rechtsvorschriften, die unterschiedslos auf natürliche und juristische Personen, auf In- und Ausländer anwendbar sind, wie die allgemeinen Haftungstatbestände des...mehr

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Türkei / 1. Allgemein

Rz. 20 Das türkische Gesellschaftsrecht ähnelt, was die Gesellschaftsformen angeht, in großen Teilen dem deutschen Gesellschaftsrecht mit seinen klassischen Gesellschaftsformen. In der Türkei noch nicht bekannt ist die Partnerschaftsgesellschaft; es ist auch nicht abzusehen, ob mit der Einführung dieser Form zu rechnen ist. Da die Türkei der EU noch nicht beigetreten ist, fe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauterem Wettbewerb (zu § 1 und zu § 13 UStG)

Kommentar Mahnt ein Unternehmer einen Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen oder wegen unlauterem Wettbewerb ab und verlangt dafür eine "Abmahngebühr", muss entschieden werden, ob es sich dabei um einen nicht steuerbaren Schadensersatz handelt oder ob sich wirtschaftlich dahinter eine steuerbare Leistung des Abmahnenden verbirgt. Nachdem der BFH regelmäßig einen steuerbare...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Sachverhalt – nicht ausermittelte Veranlagungszeiträume und Beweisverwertbarkeit

Rz. 689 [Autor/Stand] Im objektiven Sachverhalt treten regelmäßig die beiden Probleme der nicht ausermittelten Veranlagungszeiträume und der Beweisverwertbarkeit auf. Hinreichender Tatverdacht bzgl. einer Steuerhinterziehung kann nur bejaht werden, wenn die verkürzte Steuer nach Steuerart und Veranlagungszeitraum beziffert werden kann[2]. Ohne eine solche Feststellung ist ein...mehr