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Commercial Courts: Sollten Unternehmen ihre Gerichtsstandsvereinbarungen anpassen?

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Zusammenfassung

Am 1.4.2025 ist das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Zum Start dieser bemerkenswerten Reform im Bereich des deutschen Zivilprozessrechts haben bereits einige Länder Commercial Courts bei ihren Oberlandesgerichten eingerichtet. Bislang gibt es diese in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart und demnächst auch in München (ab Juni 2025) und Frankfurt (ab Juli 2025).

Doch was sind Commercial Courts? Welche Vor- und Nachteile bieten Sie? Sind Verfahren vor den neuen Commercial Courts einem Schiedsverfahren vorzuziehen und sollte ich als Unternehmer meine Verträge nun anpassen? Diesen Fragen widmet sich dieser Beitrag.

Was sind Commercial Courts?

Die Commercial Courts sind Spezialsenate in Zivilsachen, die bei den Oberlandesgerichten der jeweiligen Länder eingerichtet werden bzw. bereits wurden. Anders als sonst, entscheiden in diesen Verfahren die Mitglieder des Commercial Courts (Richter am Oberlandesgericht) erstinstanzlich über die jeweiligen Streitigkeiten. Eine Berufung gegen diese Entscheidung findet sodann, anders als bei Verfahren vor den Landgerichten, nicht statt. Stattdessen gibt es die (zulassungsfreie) Möglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof (BGH). Zulassungsfrei heißt: Die Revision ist möglich, ohne dass der Commercial Court dies gesondert zulassen müsste. Das ist deshalb interessant, weil Oberlandesgerichte in der Praxis sehr zurückhaltend sind, die Revision gegen ihre Urteile zuzulassen. Über die Commercial Courts kommt man also leichter zum BGH als sonst.

Commercial Courts können gem. § 119b GVG nur bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen direkt angerufen werden:

  1. Der Streitwert der Streitigkeit beträgt mindestens 500.000,00 EUR;
  2. 2. Es handelt sich um (a) eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen Unterneh...

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