Herausgegeben von Henning Harte-Bavendamm, Frauke Henning-Bodewig, Michael Goldmann und Jan Tolkmitt. 5. Aufl., 2021, Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 3234 S., 319,00 EUR

In dem großen Kommentar erläutern erfahrene Praktiker und Wissenschaftler das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht. Die Aktualität und Bedeutung des Werkes wird dadurch hervorgehoben, dass die vielfältigen Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (überwiegend am 2.12.2020, i.Ü. am 1.12.2021 in Kraft getreten), das Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 10.8.2021 (Teile davon am 1.10.2021 in Kraft getreten, andere Teile treten am 1.3.2022 bzw.1.7.2022 in Kraft) sowie auch bereits das zum 28.5.2022 in Kraft tretende Gesetz zu Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht bereits vollständig berücksichtigt worden sind. Grundlegende Änderungen ergeben sich z.B. durch den eingeschränkten "fliegenden Gerichtsstand", die Neuregelung der Aktivlegitimation von Mitbewerbern und Verbänden, die Anforderungen an wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die Einschränkungen des Aufwendungsersatzanspruchs, einen neuen Schadenersatzanspruch des Verbrauchers sowie verschärfte Vorschriften zur Telefonwerbung. Ebenfalls aktualisiert wurde die Kommentierung der PAngV. Auch hier steht demnächst eine Novellierung an. Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Novelle der PAngV Anfang November 2021 mit zwei Maßgaben des Bundesrates beschlossen. Ferner enthält die 5. Aufl. des Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig einen umfassenden Überblick über die Neuregelung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen (§§ 17–19 UWG a.F.) durch das GeschGehG. Ein gut strukturierter Aufbau, eine klare Sprache, benutzerfreundliche Untergliederungen und ein umfangreiches Stichwortverzeichnis ermöglichen ein schnelles Auffinden gesuchter Informationen. Dieser Kommentar zum Lauterkeitsrecht hat sich längst etabliert als wichtiges Hilfsmittel bei der praktischen Arbeit der mit dem europäisierten Wettbewerbsrecht befassten Juristen.

Autor: Dr. Harald Schneider

Rechtsanwalt und FA IT-Recht Dr. Harald Schneider, Siegburg

AGS 1/2022, S. III

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