Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Urlaub: Sonderfälle / 6 Quarantäne

Bei Infektionskrankheiten kann es zur behördlichen Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen für Mitarbeiter kommen. Für den Arbeitgeber stellt sich in diesen Fällen die Frage, wie sich die Quarantäne auf die Festlegung von Urlaub auswirkt und ob er Urlaub ggf. anrechnen darf. Befindet sich ein Arbeitnehmer bei Anordnung einer Quarantäne bereits im Urlaub, war lange ungeklärt und in...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In gewissen Sonderfällen sind jedoch spezielle Regelungen zu berücksichtigen, etwa während der Elternzeit, der Pflegezeit oder im Streikfall. Infographic Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 9 Andere Zeiten der Nichtbeschäftigung

Zuweilen werden Tage, an denen der Arbeitnehmer gefehlt hat, im Nachhinein auf den Erholungsurlaub angerechnet. Praxis-Beispiel Urlaub auch bei Annahmeverzug? Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet und der Arbeitgeber sich z. B. wegen einer von ihm unberechtigterweise ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung in Annahmeverzug befunden hat, werden nicht auf den Urla...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 3 Elternzeit

Kürzung des Urlaubsanspruchs Im Gegensatz zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ausdrücklich Regelungen zur Kürzung des Urlaubsanspruchs vor. Gemäß § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vo...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 8 Wehrdienst/Zivildienst

Sofern ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beschäftigt, der aufgrund der bis zum 30.6.2011 geltenden allgemeinen Wehrpflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu einer Wehrübung oder der ab dem 1.7.2011 zum freiwilligen Wehrdienst einberufen wird, hat er bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die Sonderregelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG) zu beachten...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 2 Schwangerschaft und Mutterschutz

Die Wahrung der gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG führt zwangsläufig zu Zeiten, in denen die Arbeitnehmerinnen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Das kann auch bei individuellen Beschäftigungsverboten nach § 16 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG der Fall sein. Diese Fehlzeiten dürfen auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet werden oder zu e...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 4 Pflegezeit

Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] zum Pflegezeitgesetz soll "die Pflegezeit in Anlehnung an die Regelungen über die Inanspruchnahme von Elternzeit" ausgestaltet werden. In Anlehnung an § 17 BEEG erfolgte eine Regelung in § 4 Abs. 4 PflegeZG. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der voll...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.7 Urlaub und Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz

BAG, Urteil v. 20.8.2024, 9 AZR 226/23 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat durch eine Entscheidung klargestellt, dass während fortlaufender Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz entstehender Urlaub nicht verfällt, sondern gemäß § 24 Satz 2 MuSchG nach Ende des Mutterschutzes im laufenden oder im folgenden Jahr genommen werden kann. Im Fall der Beendigung des Arbeit...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.8 Mutterschutz, Elternzeit und Kürzung des Urlaubs

BAG, Urteil v. 16.4.2024, 9 AZR 165/23 Das BAG hat noch einmal klargestellt, dass der Arbeitgeber, der während der Elternzeit den der Arbeitnehmerin zustehenden Urlaub nicht kürzt, diesen nach Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten hat. Die Arbeitnehmerin war vom 24.8.2015 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Geburt zweier Kinder sowohl in den Mutterschutzf...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 7 Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Das "Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen" (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)[1], das seit dem 29.5.2024 gilt, sieht die Möglichkeit von Freiwilligendiensten in Teilzeit vor. Freiwillige können ihren Dienst mit dem Fr...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.13 Workation

Neben Homeoffice oder hybrider Arbeit erfreut sich ein weiterer kreativer Trend besonderer Beliebtheit: Workation = Work + Vacation. Dieser Begriff meint eine Kombination aus "Arbeit" und "Urlaub"- aber definitiv nicht, im Urlaub zu arbeiten. Es handelt sich vielmehr um die Möglichkeit für Arbeitnehmer, selbst zu bestimmen wo und wann sie arbeiten möchten. Somit ist es denkba...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.2 Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten

Auch Job-Sharing-Partner haben – wie die übrigen Arbeitnehmer – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Der Anspruch des Job-Sharing-Partners auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach denselben Grundsätzen, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte mit...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 4 Personaleinsatzplanung

Flexibel auf Veränderungen im Personalbestand reagieren Ein Personaleinsatzplan (PEP) ist ein strategisch-langfristiger Plan, der die Verteilung von Personalressourcen auf Abteilungen, Projekte oder Aufgaben im Unternehmen im Voraus plant. Er ist dabei auf die optimale Zuordnung von Personal in Bezug auf Fähigkeiten, Verfügbarkeit und Bedarf ausgerichtet. Ziel der Personaleins...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.2 Lebensphasen

Um die jeweiligen Bedürfnissen der Beschäftigten besser zu verstehen, kann ein Blick auf unterschiedliche Lebensphasen sinnvoll sein. Einzelne Lebensphasen können nach bestimmten Merkmalen unterschieden werden und liefern wichtige Anhaltspunkte für das strategische Personal- und Arbeitszeitmanagement. Grundsätzlich lassen sich vier Lebenszyklen unterscheiden: biosozial familiä...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch Weiterarbeit (§ 15 Abs. 6 TzBfG)

Ein Aspekt, den der Arbeitgeber bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses dringend im Blick behalten sollte, versteckt sich in § 15 Abs. 6 TzBfG . Nach dessen Inhalt gilt das zulässig befristete Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es über den vorgesehenen Beendigungstermin hinaus stillschweigend fortgesetzt wird und der Arbeitgeber dem nicht ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 2.1 Aufstellung eines Arbeitszeitplans

Das Verfahren zur Festlegung der von den einzelnen Job-Sharing-Partnern zu leistenden Arbeitszeiten (Arbeitszeitplan) sollte geregelt sein, um eine verbindliche und bedarfsgerechte Aufteilung der Arbeitszeiten zu gewährleisten. Dazu gehören folgende Komponenten: Festlegung einer Zeitspanne, für die der jeweilige Arbeitszeitplan aufzustellen ist (Planperiode, z. B. Wochenplan)...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertragliche Einheit... / 3 Beispiele aus der Praxis

Meist werden arbeitsvertragliche Einheitsregelungen bei Zusatzvereinbarungen verwendet, etwa bei Kfz-Überlassungsverträgen, Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung, Bonus- oder Tantiemeregelungen sowie Dienstreisevereinbarungen. In vielen Arbeitsverträgen finden sich aber auch Bestandteile von Einheitsregelungen, etwa zu den Themen Urlaub, zusätzlichen Vergütun...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsangebote – mit frisc... / 2.4.1 Ferientermine

Unter Umständen können auch Termine innerhalb der Ferien für Angebote interessant sein. Nicht zuletzt durch die gestiegenen Preise für Urlaubsreisen werden Urlaube häufig kürzer geplant oder es wird insgesamt darauf verzichtet. Dennoch sollte man zumindest innerhalb der Sommerferien vorsichtig planen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Vereinsmitglieder ebenfalls in Urlaub fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 4 Anspruch auf Anpassung des Gehalts

Ohne besondere Regelung im Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer keinen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung. Eine Ausnahme kann nur für den Fremd-Geschäftsführer oder den nur unwesentlich an der GmbH beteiligten Geschäftsführer (bis 25 %) aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gelten.[1] Erhalten alle Mitarbeiter höheres Gehalt, kann ggf. auch der Fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.4 Reisebüros/Reiseveranstalter

Rz. 352 Art. 306ff. MwStSystRL regeln die sog. Margenbesteuerung von Reiseleistungen. Danach wenden die Mitgliedstaaten auf die Leistungen der Reiseveranstalter (die Vorschrift spricht insoweit irreführend von Reisebüros, die i. d. R. nur als Vermittler tätig sind) eine Sonderregelung an, soweit die Veranstalter gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 2 Beurteilung der Gesamtbezüge des Geschäftsführers

Die an den GmbH-Geschäftsführer geleisteten Bezüge müssen angemessen sein (Geschäftsführer-Vergütung). Maßgebend ist die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Zur Gesamtausstattung gehört alles, was er von der Gesellschaft erhält, z. B.: Gehalt Tantiemen Urlaubs- und Weihnachtsgratifikationen Pensionszusage/Direktversicherung Firmenwagen Darlehen Miet- bzw. Pachtza...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1521 Mit Ausspruch der Kündigung stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit noch ausstehendem Urlaub zu verfahren ist. Ist der Urlaubszeitpunkt bereits vor Ausspruch der Kündigung auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Kündigungsfrist gelegt, ist die Festlegung hinfällig, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht. Wird hingegen ein Bestandsschutzstreit geführt, ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Urlaub

Rz. 493 Das BUrlG ist nach dessen § 2 S. 2 BUrlG selbst dann auf Studierende anwendbar, wenn man diese im Allgemeinen nicht als Arbeitnehmer oder zur Berufsausbildung Beschäftigte, sondern lediglich als arbeitnehmerähnliche Personen einstuft. Zu Klarstellungszwecken sollte die Anwendbarkeit des BUrlG gleichwohl hervorgehoben werden, um zu verdeutlichen, dass der Urlaub, insb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen

Rz. 673 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.55: Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt ...mehr

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§ 5 Urlaub

A. Allgemeines Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgrif...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Urlaub

Rz. 818 Es entsprach bisher allgemeiner Auffassung, dass auf den GmbH-Geschäftsführer die Vorschriften des BUrlG nicht anwendbar sind.[1795] Nach der Danosa-Entscheidung des EuGH[1796] dürfte allerdings für Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen nach § 3 Abs. 1 BUrlG anzunehmen sein, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Übertragung von Urlaub

Rz. 1519 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Kalenderjahres und erlischt mit seinem Ende.[3588] Gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 und S. 3 BUrlG ist eine Übertragung auf die nächsten drei Monate des folgenden Kalenderjahres möglich, wenn die Erfüllu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Urlaub

Rz. 568 Während des Wiedereingliederungsverhältnisses ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllbar und kann daher nicht gewährt werden.[1389] Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des arbeitsvertraglich und gesetzlich begründeten Urlaubsanspruches ist nämlich, dass für die Zeit des Urlaubswunsches des Arbeitnehmers eine arbeitsvertragliche Arbeitspflicht besteht.[1390] Während des ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Urlaub

Rz. 509 Eine Regelung über einen Urlaubsanspruch müsste nur aufgenommen werden, wenn das Praktikum mehr als einen Monat andauert. Erst dann entsteht nämlich ein Anspruch auf Teilurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Wie im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses muss sich der Urlaubsanspruch mindestens an den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes orientieren. Kann der Urlaub...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / m) Urlaub, Teilnahme an Kongressen, Dienstreisen

Rz. 754 Die Regelung über den Urlaub enthält keine Besonderheiten. Dem Chefarzt muss mindestens der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen auf der Grundlage einer Sechs-Tage-Arbeitswoche gewährt werden. In der Praxis beträgt der Urlaubsanspruch eines Chefarztes regelmäßig mindestens 28, meist aber sogar mindestens 30 Arbeitstage. Das Vertragsmuster räumt dem Chefarzt die Ber...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Anrechnung auf Urlaub

Rz. 291 Beispiele Variante 1 Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaubsanspruch angerechnet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich anzeigt und durch ärztliche Bescheinigung nachweist. Dies gilt nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub. Variante 2 Der Arbeitnehmer erhält neben dem gesetzliche...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Urlaub und Elternzeit

Rz. 1520 Für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG).[3591] Dabei muss er den Gleichbehandlungsgrundsatz wahren. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hat sich der Urlaubsanspruch bereits in einen Abgeltungsanspruch gewandelt, so dass dann eine Kürzung wegen der Elte...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Freistellung und Urlaub

Rz. 374 Je nach Art des Arbeitsverhältnisses bietet es sich an, den Arbeitnehmer für die Restlaufzeit des Arbeitsvertrages von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Eine Freistellung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber aufgrund betriebsbedingter oder verhaltensbedingter Hintergründe auf die weitere Arbeitsleistung des Arbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Urlaub

aa) Grundlagen Rz. 265 Der gesetzliche Urlaub bestimmt sich nach § 1 Abs. 3 BUrlG. Er ist in jedem Arbeitsverhältnis mindestens zu gewähren. Abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage bemessen auf eine Sechs-Tage-Woche, d.h., vier Wochen im Jahr. Rz. 266 Beispiel Bei der X-GmbH wird eine Putzhilfe als...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Urlaub

Rz. 16 Nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 BBiG ist auch die Dauer des Urlaubs in die Vertragsniederschrift aufzunehmen. Der Mindesturlaubsanspruch der Auszubildenden richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und bei jugendlichen Auszubildenden, die unter den Anwendungsbereich des JArbSchG fallen, nach § 19 JArbSchG (Mindesturlaub gestaffelt nach Altersstufen) bzw. dann, wenn tarifl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 120. Urlaub

a) Allgemeines Rz. 1511 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3564] treffen die Mitgliedstaate...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 8. Anrechnung (Betriebszugehörigkeit, Krankheit und Urlaub)

a) Allgemeines Rz. 284 Anrechnungsvereinbarungen können in vielfältiger Weise getroffen werden. Von besonderer praktischer Relevanz sind dabei einerseits Vereinbarungen zur Anrechnung bestimmter Beschäftigungszeiten auf die Betriebszugehörigkeit, andererseits Vereinbarungen zur Anrechnung von Zeiten der Freistellung (vgl. Rdn 911 ff.), der Krankheit oder anderer Abwesenheitsz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Krankheit, Feiertag, Urlaub, Schwangerschaft, Freistellung § 5

Rz. 316 Für die Fälle der gesetzlich zwingenden Entgeltfortzahlung ohne Arbeit enthält die Regelung eine Klarstellung. Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall richtet sich nach dem Lohnausfallprinzip. Der Mitarbeiter ist also – auch hinsichtlich der Provision – so zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte. Um ein Schätzen der Höhe zu vermeiden, erfolgt hier...mehr

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§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 9. Muster und Erläuterungen zum Urlaub

a) Einleitung Rz. 660 Die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs unterliegt der betrieblichen Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Durch diese Beschränkung des arbeitgeberseitigen Gestaltungsrechts sollen die Urlaubswünsche des einzelnen Arbeitnehmers mit den betrieblichen Belangen in Einkla...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Arbeitsbedingungen/Urlaub, § 5

Rz. 665 Für die Zeit der Entsendung des Arbeitnehmers sollten i.R.d. Arbeitsverhältnisses nur die Feiertage im jeweiligen Einsatzland anerkannt werden, um divergierende Feiertagsregelungen im Verhältnis zur lokalen Belegschaft zu vermeiden. Soweit besonders bedeutende Feiertage (z.B. Weihnachten) im Einsatzland nicht eingehalten werden, kann die Einhaltung dieser Tage zwisch...mehr

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§ 5 Urlaub / I. Grundsätze zur Berechnung der Urlaubsdauer

Rz. 10 Die Dauer des Urlaubs beträgt nach § 3 Abs. 1 BUrlG mindestens vierundzwanzig Werktage. Dabei geht das BUrlG von einer Sechs-Tage-Woche aus. Werktage i.S.d. § 3 Abs. 1 BUrlG sind nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, § 3 Abs. 2 BUrlG. Rz. 11 Für Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte gilt daher, dass die Mindestzahl der Urlaubstage sic...mehr

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§ 5 Urlaub / 4. Arbeit auf Abruf

Rz. 26 Auch Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten oder Abrufarbeitnehmer haben wie andere Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei Abrufarbeit gem. § 12 TzBfG werden mit der Konkretisierung der Arbeitszeit zugleich die Arbeitsstunden bestimmt, die der Arbeitnehmer zu leisten hat. Eine festgelegte Zahl von Arbeitstagen existiert nicht, so dass die Berechnung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.8 Abgeltung nicht genommenen Urlaubs

Tz. 836 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nicht genommener Urlaub des Ges-GF darf in Geld abgegolten werden, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen; s Urt des BFH v 28.01.2004, BStBl II 2005, 524; auch s H 8.5 IV. "Urlaub …" KStH 2015. Dies gilt auch dann, wenn diese Möglichkeit nicht im Voraus im Anstellungsvertrag vereinbart war. Das aus § 7 Abs 4 BUrlG...mehr

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§ 5 Urlaub / 1. Ungleiche Verteilung auf die Werktage

Rz. 17 Aus dem Tagesprinzip folgt, dass es für die Dauer des Urlaubs ausschließlich auf die Zahl der Soll-Arbeitstage ankommt, nicht auf die Dauer der Arbeitszeit an diesen Tagen. Arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter also an fünf Wochentagen, an diesen aber nur jeweils einige Stunden, besteht gleichwohl ein gesetzlicher Urlaubsanspruch in Höhe von (24/6 * 5 =) 20 Arbeitstagen....mehr

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§ 5 Urlaub / 3. Unterjährige Veränderungen der Zahl der Arbeitstage pro Woche

Rz. 22 Berechnungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn sich die Verteilung der Arbeit auf die Wochentage unterjährig endet. Das BAG vertrat früher die Auffassung, die Urlaubstage seien grundsätzlich umzurechnen, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringere oder erhöhe[13] (sog. Quotierung). Daran hat das BAG[14] nach den Entscheidungen des EuGH vom 22.4...mehr

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§ 5 Urlaub / B. Urlaubsdauer und Berechnung

I. Grundsätze zur Berechnung der Urlaubsdauer Rz. 10 Die Dauer des Urlaubs beträgt nach § 3 Abs. 1 BUrlG mindestens vierundzwanzig Werktage. Dabei geht das BUrlG von einer Sechs-Tage-Woche aus. Werktage i.S.d. § 3 Abs. 1 BUrlG sind nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, § 3 Abs. 2 BUrlG. Rz. 11 Für Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte gilt da...mehr

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§ 5 Urlaub / C. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Rz. 38 Für die Dauer des Urlaubs ist anstelle von Arbeitsentgelt Urlaubsentgelt zu zahlen. Die Berechnung erfolgt gem. § 11 BUrlG in der Weise, dass der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt wird. Die Berechnung des auf den Urlaubstag entfallenden Urlaubsentgelts erfolgt dabei wie folgt: Monatsgehalt * 3/13/[Zahl der individuellen Wochenarbeitstage] * ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer

Rz. 666 Ausnahmsweise unterliegt auch ein Individualtatbestand der Mitbestimmung des Betriebsrats: Wird zwischen Arbeitgeber und einzelnem Arbeitnehmer bezüglich der endgültigen Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs kein Einverständnis erzielt, ist der Betriebsrat auch im Einzelfall zu beteiligen. Auszugehen ist dann von den Grundsätzen nach § 7 Abs. 1 BUrlG, wonach der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Freiwillige Leistungen, Urlaub und Entgeltfortzahlungen

Rz. 283 Auch wenn dem Betriebsrat nach zutreffender Ansicht kein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen von Kurzarbeit zusteht, wird üblicherweise eine kurzfristige Vereinbarung zur Kurzarbeit nur möglich sein, wenn auch bezüglich dieser Regelungstatbestände Einigkeit erzielt wird. Ausdrücklich geregelt werden sollte jeweils die Ber...mehr