Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 3 Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel für private Zwecke

Einem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, ob er den Arbeitnehmern die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel (Internet, E-Mail, Smartphones etc.) gestattet. Aufgrund der anfallenden personenbezogenen Daten bei der Privatnutzung sind jedoch die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Beim Thema Archivierung oder wenn aufgrund von Krankheit, Urlaub od...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Umstrukturierung der Vorschrift erfolgte aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Kindertagespflege als Angebotsform der Kinderbetreuung, vor allem im Altersbereich von 0–3 Jahren. Ihre Vorzüge liegen in der größeren zeitlichen Flexibilität, der Erhaltung einer familiären Atmosphäre und ihrer Struktur mit einer festen Bezugsperson in einer kleinen Kindergruppe, verbu...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 3.7 Mitarbeiterüberwachung nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

Mitarbeiter in der Sparabteilung von Genossenschaften (vgl. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung) oder in der Maklerabteilung (vgl. Maklertätigkeit) sind auf ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung des GwG zu prüfen. Geeignete Instrumente hierzu sind Personalkontroll- und -beurteilungssysteme. Es sind nicht alle Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens zu überwa...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Urlaubsabgeltungsanspruch

Rz. 50 Unter den Begriff Urlaubsgeld fällt nicht das Entgelt, das der Arbeitnehmer für nicht genommenen Urlaub erhält (Urlaubsabgeltungsanspruch). Die lange Zeit streitige Frage, ob es sich hierbei um einen höchstpersönlichen und zweckgebundenen Anspruch handelt, der bereits nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht übertragbar und somit auch nicht pfändbar ist, hat sich nach der Entschei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.5 Sonstige Fälle

Über die vorgenannten Fälle hinaus sind in Rechtsprechung und Literatur eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle des § 616 BGB genannt. Folgende Fälle seien herausgegriffen: Besonders belastender Umzug [1] Ausübung religiöser Pflichten, insbesondere Gebete, die unabwendbar während der Arbeitszeit zu leisten sind – jedoch nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten, regelmäßig hingegen n...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.3 Kein Verschulden

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist nach § 616 Satz 1 BGB nur dann gegeben, wenn den Arbeitnehmer an der Verhinderung kein Verschulden trifft. Unter Verschulden wird zunächst der allgemeine zivilrechtliche Begriff des § 276 BGB verstanden, nämlich die vorsätzliche (bewusste und gewollte) oder fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Ar...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.5 Anspruchsverpflichteter

Gemäß § 56 Abs. 5 IfSG hat bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Fällig ist der Entschädigungsanspruch wie der Arbeitsentgeltanspruch. Achtung Anrechnung auf Urlaubstage § 59 IfSG enthält eine neue arbeitsrechtliche Sondervorsc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / Zusammenfassung

Überblick Der größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Neben Annahmeverzug, Kuren und anderen Freistellungsgründen kommt der persönlichen Verhinderung als Arbeitsausfall ei...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / III. Anreize für eine Einwanderung nach Italien

Rz. 10 Selbst in Staaten wie Deutschland treten in den letzten Jahren immer mehr Defizite bei der medizinischen Versorgung, der Sozialversicherung und der Infrastruktur zutage. Deshalb gibt es immer mehr Menschen, die in Erwägung ziehen, nach Italien auszuwandern. Rz. 11 Das Leben in Italien hat trotz der sprachlichen und kulturellen Unterschiede viele Vorteile. Klima, Leute,...mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Der Vater des gemeinsamen Kindes der Beteiligten hatte beim AG München – FamG – am 17.7.2021 beantragt, das geteilte Sorge- und Umgangsrecht in der Form zu regeln, dass jedes zweite Wochenende ein Umgang mit Übernachtung, ferner einmal jährlich ein gemeinsamer Urlaub ermöglicht wird und generell ein Mitspracherecht hinsichtlich der elterlichen Sorge bestehen soll. Hieraufhin...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.3 Annexleistungen

Rz. 20 Zu den Annexleistungen gehören insbesondere die Unterhaltsleistungen, wenn die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung außerhalb des Elternhauses gewährt wird. Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 1, der ausdrücklich auf § 35 Bezug nimmt (vgl. insoweit die Komm. zu § 39). Bezogen auf § 35 kommen Annexleistungen nach §§ 39 f. nur in Betracht, wenn die Intensität ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.5 Annexleistungen – ergänzende Leistungen – Unterhalt nach § 39 Abs. 1 Satz 1

Rz. 17 Typische ergänzende Leistungen sind Unterhaltsleistungen des Jugendamts. Dazu gehört der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf, so u. a. die Kleidung sowie unter Umständen auch einmalige Zuschüsse und Beihilfen z. B. für Urlaubs- und Ferienreisen. Dies ordnet § 39 Abs. 1 Satz 1 - Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen – ausdrücklich an, indem er ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.5 Einmalige Beihilfen nach Abs. 3

Rz. 13 Neben den laufenden Leistungen nach § 39 Abs. 2 können auch einmalige Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen nach Abs. 3 gewährt werden. Eine terminologische Differenzierung der Begriffe liegt darin begründet, dass die Beihilfe einmalig für besondere Anlässe zu zahlen ist, der Zuschuss hingegen einen Teil der laufenden Leistungen darstellt. Bei einer einmali...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff der sonstigen Bezüge

Rz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Ein sonstiger Bezug ist der > Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) gezahlt wird (§ 38a Abs 1 Satz 3 EStG; > R 39b.2 Abs 2 LStR). Zu den Ursachen dieser unterschiedlichen Behandlung > Rz 2. Bei sonstigen Bezügen im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich idR um Teile des Arbeitslohns, die nicht in aufeinander folg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Sonstige Bezüge bei geringfügiger Beschäftigung (450-EUR-Jobs)

Rz. 43 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Wird der ArbN in einem Mini-Job beschäftigt und will der ArbG anstelle einer individuellen Regelbesteuerung mit ELStAM die Abgaben einschließlich LSt nach § 40a Abs 2 EStG pauschalieren und an die Minijob-Zentrale abführen, gelten für die Behandlung sonstiger Bezüge die beitragsrechtlichen Vorschriften der > Sozialversicherung. Dann sind die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.4 Urlaub

Rz. 17 Die Gewährung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber. Das Bestimmungsrecht der Arbeitsplatzpartner über die Lage der Arbeitszeit erstreckt sich nicht auf die Urlaubsplanung.[1] Bei der Festlegung hat der Arbeitgeber jedoch neben einem möglichen Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Interessen der Arbeitsplatzpa...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.8 Zweifel an der ärztlichen Bescheinigung

Rz. 24 Die Richtigkeit einer vom Arzt ausgestellten Bescheinigung ist zu unterstellen. Die Rechtsprechung des BAG zum Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dürfte auch auf den Beweiswert einer Bescheinigung nach § 56 heranzuziehen sein. Danach spricht für die Richtigkeit der ärztlichen Bescheinigung der erste Anschein. Der Träger der Grundsicherung kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.1 Vergütung nach allgemeinen Grundsätzen

Rz. 13 Die einzelnen Arbeitsplatzpartner haben nach allgemeinen Grundsätzen Ansprüche auf Arbeitsvergütung, Nebenleistungen und Vergütung von Mehrarbeit. Insbesondere ist bei Teilzeitarbeitsverhältnissen das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG zu beachten.[1] Im Arbeitsvertrag sollte geregelt werden, wie Mehrarbeit, insbesondere vertretungsbedingte Mehrarbeit, ausgeglichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.4.1 Keine automatische Vertretungspflicht

Rz. 9 Die Vertretungsarbeit ist ein besonders geregelter Fall der Mehrarbeit bei Verhinderung des zu vertretenden Arbeitsplatzpartners.[1] Als Vertretungsgründe kommen die in der Person des Vertretenen liegenden Gründe wie typischerweise Krankheit, Urlaub und Fortbildung in Betracht. Arbeitsverweigerung ist kein Verhinderungsfall (LAG München, Urteil v. 15.9.1993, 5 Sa 976/9...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44k Stellen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die gemeinsamen Einrichtungen sind bei der Erstellung des Stellenplans und bei der Stellenbewirtschaftung an die Weisungen der Träger gebunden. Bei den Weisungen kann es sich wie bei dem zugrunde liegenden Recht durchaus um unterschiedliche Regelungen handeln. Rz. 6 Die Träger stellen nicht nur Stellen für Plankräfte, sondern auch Ermächtigungen zur Verfügung, mit denen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.3 Unwichtige Gründe nach Abs. 2

Rz. 26 Abs. 2 grenzt bestimmte Bedingungen für die Erwerbstätigkeit des Leistungsberechtigten von unzumutbaren Bedingungen und Umständen nach Abs. 1 ab. Sie beziehen sich auf den Beruf, die Qualifikation der Tätigkeit, den Beschäftigungsort und sonstige allgemeine Arbeitsbedingungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Verschlechterungen in einem dieser Felder gegenüber f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.2 Anforderungen

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 bestimmt die Anwendung des § 18d Satz 2. Diese Vorschrift definiert die Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen als Aufgabe des örtlichen Beirates. Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung führt zwar der Geschäftsführer nach § 44d. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.3.4 Die Berechnung

Rz. 14 Abschließend ist die regelmäßige Arbeitszeit des möglicherweise teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers der regelmäßigen Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten gegenüberzustellen. Die Gegenüberstellung kann sich dann als schwierig erweisen, wenn den jeweiligen regelmäßigen Arbeitszeiten unterschiedliche Bezugszeiträume (Woche, Monat, Jahr) zugrunde liegen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführung und Haftun... / 2.1 Sachverhalt

Die nachfolgenden Personen sind Geschäftsführer von Gesellschaften, an denen sie auch jeweils beteiligt sind. Zu beurteilen sind jeweils die Geschäftsführungsleistungen. A ist Gesellschafter und Geschäftsführer der A & B OHG. Beide Gesellschafter (A und B) sind zu gleichen Teilen am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Der Gesellschafter B übt keine aktive Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

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zfs 02/2023, (Keine) Rücksi... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt und Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB angeordnet. Das LG hat seine Berufung als unbegründet verworfen. Das LG hat im Wesentlichen folgende Feststellungen und Wertungen getroffen: Der Angeklagte kehrte am 2.1.2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Urlaubsrückstellung, Gleitzeitguthaben

Rn. 1035 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Urlaubsrückstellung ist abstrakt das Produkt aus noch nicht genommenen Urlaubstagen (Resturlaub) und Arbeitskosten je Tag. In der Konkretisierung der Arbeitskosten je Tag unterscheiden sich Steuer- (BFH v 08.07.1992, BStBl II 1992, 910; BFH v 10.03.1993, BStBl II 1993, 446) und Handelsrecht (IDW v 16.04.1992, WPg 1992, 330). Im Handels...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 212 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Die Regelung erfasst Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, und gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl gleichermaßen. Maßgeblich für die Anwendung des § 50d Abs 12 EStG ist der Zuflusszeitpunkt iSd § 11 EStG iVm § 38a EStG (s BFH v 10.07.1996, BStBl II 1997, 341; BMF v 03.05.2018, BStBl I 20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2.2 Kausalität

Rz. 14 In Anlehnung an die Regelungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall muss im Rahmen des § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG ein monokausaler Zusammenhang zwischen subjektiver Verhinderung und Ausfall der Ausbildung bestehen. Soweit der Auszubildende bereits aus anderen Gründen, wie z. B. wegen Urlaub, nicht gearbeitet hätte, ist ein Fortzahlungsanspruch aus § 19 Abs. 1 Nr. 2b ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 1 Allgemeines und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 1 Die Vorschrift regelt – nicht abschließend – verschiedene Fälle, in denen die Ausbildung ausfällt, aber trotzdem die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber geschuldet wird. Die Vorschrift hängt mit dem Zweck der Ausbildungsvergütung zusammen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG geschuldete Ausbi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 5.1 Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

Rz. 9 Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme zu verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Mit der Formulierung "dringende betriebliche Gründe" geht der Gesetzgeber über die Formulierung in § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG hinaus. Während dort bereits das Bestehen "betrieblich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2.2 Inlandsreisen

Rz. 52 Verpflegungspauschalen Für Verpflegungsmehraufwand anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland gelten einheitliche Pauschbeträge, bis zu deren Höhe der Arbeitgeber grundsätzlich steuerfreien Werbungskostenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG leisten, der Unternehmer eine Einlage ansetzen kann. Der Abzug höherer, auch nachgewiesener Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.3 Übernachtungskosten

Rz. 73 Die Abzugsfähigkeit von Übernachtungskosten der beruflich/betrieblich veranlassten Unterkunftskosten während einer Auswärtstätigkeit ist gesetzlich geregelt.[1] Demnach sind notwendige Mehraufwendungen in ihrer tatsächlichen Höhe steuerlich berücksichtigungsfähig. Fallen höhere Übernachtungskosten an, weil die Unterkunft gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Medizinische Maßnahmen, die zu einer Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen Maßnahmeträger führen können, müssen grundsätzlich zur Erreichung des Maßnahmeziels, d. h. der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, geeignet sein. Eine Erholungskur, die ohne akuten Krankheitsanlass nur der Vorbeugung gegen allgemeine Abnutzungserscheinungen oder lediglich der Verbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Leistungspflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Für die ärztliche Verordnung von "Schonzeiten" außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts ist daher auch nach § 616 BGB kein Raum mehr, da § 9 insofern lex specialis ist.[1] Die Entgeltfortzahlung entspr...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2 Urlaub für Teilzeitbeschäftigte

2.1 Berechnung des Urlaubsanspruchs Teilzeitbeschäftigte haben wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h., der Arbeitnehmer hat an den Tagen innerhalb des Urlaubs, an denen er zur Arbeit verpflichtet wäre, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Urlaub und Beteiligung des Betriebsrats

Zusammenfassung Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.4 Urlaubsberechnung bei unterschiedlich langen Arbeitstagen

Schwierigkeiten bereitet oft die Frage, wie sich eine ungleichmäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit von bspw. montags 8 Stunden, mittwochs 6 Stunden und freitags 4 Stunden auf die Urlaubsgewährung auswirkt. In der Praxis ist zuweilen zu beobachten, dass Arbeitnehmer in diesen Fällen dazu neigen, ihren Urlaub vorzugsweise auf die "langen Tage" zu legen. Dies muss der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.2 Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts während des Erholungsurlaubs (Urlaubsentgelt).[1] Gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Dazu gehören auch unregelmäßige Verdienstbestandteile ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.2 Urlaubsanspruch bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit

Die Berechnung der Urlaubsdauer eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit ungleichmäßig im Rahmen eines Wechselschichtmodells verkürzt ist, ist wie folgt vorzunehmen: Praxis-Beispiel Wechselschichtmodell Die betriebliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden pro Woche. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.1 Urlaubsanspruch bei verringerter Anzahl von Arbeitstagen pro Woche

Der Mindesturlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt bei Fehlen einer tariflichen oder vertraglichen Vereinbarung 24 Werktage, d. h. bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Ist die Arbeitszeit bei einem Teilzeitbeschäftigten gleichmäßig auf die Wochenarbeitstage verteilt, hat er Anspruch auf dieselbe Anzahl von Urlaubstagen wie der Vollzeitbeschäftigte.[1] Praxis-Beispiel...mehr