Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Urlaub / 4.15 Urlaub bei Streik oder Aussperrung

Während einer Streikteilnahme ist eine Urlaubsgewährung nicht möglich; die Arbeitspflicht ist bereits suspendiert. Eine Freistellung gerade durch die Gewährung von Urlaub ist deshalb nicht mehr möglich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschäftigte zuvor erklärt, dass er sich nicht mehr an dem Streik beteiligt.[1] Ein bereits bewilligter oder angetretener Urlaub eines Be...mehr

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Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

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Urlaub / 4.14 Urlaub und Beschäftigungsverbot

Das Mutterschutzgesetz kennt in den §§ 3 und 16 MuSchG generelle tätigkeitsbezogene Beschäftigungsverbote. In diesen Zeiten darf die Person nicht beschäftigt werden. Ist in diesen Zeiten bereits Urlaub geplant, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber zur Nachgewährung des Urlaubs verpflichtet ist. Während das Bundesarbeitsgericht in der früheren Rechtsprechung noch davon a...mehr

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Urlaub / 4.18 Urlaub und Auswirkungen der Corona-Pandemie

4.18.1 Urlaub und Quarantänemaßnahmen Wenn der Beschäftigte in Kontakt mit einer Corona-infizierten Person gekommen ist und selbst keine Krankheitssymptome zeigt, muss er im Fall einer behördlichen Anweisung in häuslicher Quarantäne verbleiben. Überlappt sich nun die Zeit der häuslichen Quarantäne mit bereits zuvor gewährtem Urlaub, stellt sich die Frage, ob der Beschäftigte ...mehr

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Urlaub / 5 Urlaub und Erkrankung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Ist ein Beschäftigter erkrankt, besteht keine Arbeitspflicht. Daher steht eine aufgrund Erkrankung bestehende Arbeitsunfähigkeit der Gewährung eines Urlaubs entgegen. Eine andere Frage ist, ob ein Beschäftigter tr...mehr

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Urlaub / 4.12 Erwerbstätigkeit im Urlaub

Aus dem Zweck des Urlaubs, der Erholung des Arbeitnehmers verbunden mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft, ist zu erklären, dass eine diesem Zweck widersprechende Erwerbstätigkeit während des Urlaubs durch die Regelung des § 8 BUrlG grundsätzlich verhindert werden soll. Damit erfasst die Vorschrift nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern gilt au...mehr

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

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Urlaub / 4.18.1 Urlaub und Quarantänemaßnahmen

Wenn der Beschäftigte in Kontakt mit einer Corona-infizierten Person gekommen ist und selbst keine Krankheitssymptome zeigt, muss er im Fall einer behördlichen Anweisung in häuslicher Quarantäne verbleiben. Überlappt sich nun die Zeit der häuslichen Quarantäne mit bereits zuvor gewährtem Urlaub, stellt sich die Frage, ob der Beschäftigte in analoger Anwendung des § 9 BUrlG b...mehr

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Urlaub / 4.10 Nachträgliche Umwandlung eines abgewickelten Urlaubs

Ein Urlaubsanspruch ist erfüllt und geht damit unter, wenn der Urlaub gewährt worden ist und der Beschäftigte den Urlaub genommen hat. Eine nachträgliche Umwandlung des abgewickelten Urlaubs ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass während des Urlaubs ein Freistellungsgrund entsteht, etwa der plötzliche Tod des Vaters des Beschäftigten (§ 29 TV-L), wie auch fü...mehr

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Urlaub / 8.3 Urlaub und Feiertag

Nachfolgend gilt es, das Verhältnis von Urlaub und gesetzlichen Feiertagen zu beleuchten. Feiertage sind (nur) die gesetzlich anerkannten Feiertage. Gleichgültig ist dabei, ob es sich um bundesgesetzlich oder landesgesetzlich anerkannte Feiertage handelt. Die kirchlichen Feiertage, die nicht zugleich auch gesetzliche Feiertage sind, fallen nicht unter den Feiertagsbegriff des...mehr

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Urlaub / 4.16 Urlaub bei Betriebsausflügen

Ein Beschäftigter hat grundsätzlich die freie Entscheidung, ob er an einem Betriebsausflug teilnehmen will oder nicht. Daher ist die abschließende betriebliche Regelung, entweder an dem Betriebsausflug teilzunehmen oder einen Tag Urlaub zu nehmen, in der Regel ein Verstoß gegen diese Entscheidungsfreiheit des Beschäftigten.[1] Schöpft der Arbeitgeber allerdings alle Möglichk...mehr

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Urlaub / 4.3 Zusammenhängende Einbringung des Urlaubs

Die gesetzliche Grundregelung des § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Diese gesetzliche Vorgabe zielt ab auf das gesundheitspolitische Ziel des Urlaubs, nämlich Regeneration und Erholung. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer sich wirklich erholen kann, wenn er z. B. jeden zweiten Mittwoch einen...mehr

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Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TV-L muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

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Urlaub / 8 Dauer des Urlaubs

8.1 Zeitlicher Umfang des Jahresurlaubs 8.1.1 Ursprüngliche Regelung des TV-L Die Dauer des Erholungsurlaubs änderte sich im TV-L im Vergleich zum BAT/BAT-O für die Beschäftigten zunächst nur unwesentlich. Bereits im Rahmen des sog. Potsdamer Abkommens im Februar 2005 hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die grundlegende Struktur des Urlaubsanspruchs geeinigt. Die Dauer b...mehr

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Urlaub / 7 Verfall des Urlaubs

7.1 Grundsätze Gesetzliche Grundregelung und die Auswirkungen der neuen EuGH-Rechtsprechung ("Schultz-Hoff") Die Verfallklausel des § 26 Abs. 2 Buchst. a TV-L bezweckt Druck auf beide Arbeitsvertragsparteien auszuüben, den Erholungsurlaub rechtzeitig durchzuführen. Der Beschäftigte soll hierbei angehalten werden, beim Arbeitgeber den Urlaubsanspruch einzufordern[1] und diesen ...mehr

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Urlaub / 8.8 Kürzung des Urlaubs aufgrund Gesetzes wegen Ruhen des Arbeitsverhältnisses

8.8.1 Elternzeit Auch während der Elternzeit entsteht Urlaub, der nicht dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz unterliegt.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Kürzungsmöglichkeit des Urlaubs wegen Elternz...mehr

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Urlaub / 4.17 Urlaub bei Betriebsversammlungen

Ein Beschäftigter kann während seines Urlaubs an Betriebsversammlungen teilnehmen. Er erhält hierfür jedoch keinen Freizeit- oder Urlaubsausgleich. Allerdings besteht nach § 44 Abs. 1 BetrVG ein eigenständiger Anspruch auf Vergütung der Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung. Dieser Anspruch steht dem Beschäftigten neben dem Urlaubsentgelt zusätzlich zu, da dieser A...mehr

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Urlaub / 5.2 Erkrankung während des Urlaubs

Durch die Erkrankung während des Urlaubs wird die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich. Werden die Krankheitstage durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen, werden sie nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Anders als beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG ist ein Nachweis durch andere Beweismittel nicht möglich. Ohne Attest besteht ke...mehr

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Urlaub / 8.1.2 Dauer des Urlaubs bis zu einer tariflichen Neuregelung aufgrund der Tarifeinigung vom 9. März 2013

Zwar ist obiges Urteil des BAG zum TVöD ergangen, entfaltet aber gleichermaßen auch Wirkung für den Bereich des TV-L . Somit galt: Alle Beschäftigten im Bereich des TV-L hatten in der Übergangszeit Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub. Dies galt gleichermaßen auch für Auszubildende, Praktikanten und Ärzte. In § 9 TVA-L BBiG und in § § 8 TV-Prakt wird jeweils auf eine entspreche...mehr

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Urlaub / 8.9 Kürzung des Urlaubs bei Sonderurlaub nach § 28 TV-L

Im Falle des Sonderurlaubs nach § 28 TV-L ruht das Arbeitsverhältnis. Für den Fall des Ruhens sieht § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-L vor, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel mindert. Nach der früheren Rechtsprechung des BAG[1] war diese Norm, jedenfalls soweit sie den gesetzlichen Urlau...mehr

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Urlaub / 7.4 Hinweispflicht des Arbeitgebers – Mitwirkungsobliegenheit

Nach früherem urlaubsrechtlichem Verständnis ist der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres verfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs in das nächste Kalenderjahr nicht vorlagen. Das LAG München[1] hat diese Grundsätze des BAG neu überdacht und hat einen Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub zugunsten des Arbeitnehmers zuerkannt, de...mehr

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Urlaub / 3 Verhältnis BUrlG zu TV-L

Anders als der BAT enthält der TV-L nur noch einige wenige Regelungen. Diese betreffen die Berechnung des Urlaubsentgelts und den Zahlungszeitpunkt (§ 26 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Buchst. d 21 TV-L) Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 2 TV-L) Berechnung der Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 3–5 TV-L) Zusammenhängende Gewährung (§ 26 Abs. 1 Satz 6 TV-L) Urlaubsübertragung (§ 26 Abs. 2 Buchst. a...mehr

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Urlaub / 4.11 Arbeitgeberwechsel – Urlaubsanspruch aus mehreren Arbeitsverhältnissen

Wechselt ein Arbeitnehmer während des Urlaubsjahres die Beschäftigungsstelle, ist zu unterscheiden, ob der Beschäftigte aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis weniger Urlaub erhalten hat, als er noch Urlaubsansprüche besaß oder ob er mehr als den ihm nach der Beschäftigungsdauer zustehenden Urlaub in dem Urlaubsjahr in Anspruch genommen hat. Hat der Arbeitnehmer exakt d...mehr

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Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Beispielsfall[1] Der schwerbehinderte Arbeitnehmer war arbeitsunfähig vom 23.11.1997–30.9.2009. Das Arbeitsverhältnis wurde beendet durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung i. H. v. 15.000 EUR. Mit der Klage machte der Arbeitnehmer Urlaubsabgeltung i. H. v. 29.198,24 EUR geltend. Das Urteil (nach alter Rechtslage): Der Urlaubsanspruch verjährt nicht. Anspruch au...mehr

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Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-L vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung ...mehr

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Urlaub / 7.3.1 Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Arbeitsunfähigkeit

Der übertragene Anspruch ist bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis nach Genesung in Form bezahlter Freistellung zu erfüllen. Einflussmöglichkeiten bestehen für den Arbeitgeber nur hinsichtlich der zeitlichen Lage des Urlaubs. So könnten etwa dem Wunsch des gerade genesenen Beschäftigten, den aufgelaufenen Urlaub von insgesamt 4 Monaten "am Stück" nehmen zu wollen, dringende ...mehr

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Urlaub / 8.6 Änderung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage im Kalenderjahr

8.6.1 Frühere Rechtsauffassung Änderte sich bei einem Beschäftigten die wöchentliche Arbeitszeit während des Urlaubsjahres, indem sich etwa die Wochenarbeitszeit saisonbedingt bis April auf 5 und ab Mai auf 6 Arbeitstage beläuft, so war nach Auffassung des BAG bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sowohl bezüglich der Urlaubsdauer wie auch des Urlaubsentgelts immer die im Z...mehr

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Urlaub / 8.1 Zeitlicher Umfang des Jahresurlaubs

8.1.1 Ursprüngliche Regelung des TV-L Die Dauer des Erholungsurlaubs änderte sich im TV-L im Vergleich zum BAT/BAT-O für die Beschäftigten zunächst nur unwesentlich. Bereits im Rahmen des sog. Potsdamer Abkommens im Februar 2005 hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die grundlegende Struktur des Urlaubsanspruchs geeinigt. Die Dauer betrug unabhängig von der jeweiligen Ent...mehr

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Urlaub / 7.3 Urlaubsverfall bei Krankheit – Folgen für die Praxis

7.3.1 Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Arbeitsunfähigkeit Der übertragene Anspruch ist bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis nach Genesung in Form bezahlter Freistellung zu erfüllen. Einflussmöglichkeiten bestehen für den Arbeitgeber nur hinsichtlich der zeitlichen Lage des Urlaubs. So könnten etwa dem Wunsch des gerade genesenen Beschäftigten, den aufgelaufenen Url...mehr

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Urlaub / 6 Urlaubsübertragung

Die Regelung der Übertragung ergibt sich im Zusammenspiel zwischen TV-L und BUrlG . Zunächst legt der TV-L fest, wann der Urlaub anzutreten ist. Zu den Voraussetzungen der Übertragung schweigt der TV-L, insofern greift das BUrlG. Den weiteren Fortgang nach einer eventuellen Übertragung bestimmt wieder der TV-L. Achtung Die Übertragung des Urlaubs erfolgt kraft Gesetzes, also a...mehr

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Urlaub / 4.4 Festlegung des Urlaubanspruchs

Hinsichtlich der Festlegung des Urlaubs enthält der TV-L keine Regelungen. Es greift daher § 7 Abs. 1 BUrlG. Danach erfolgt die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Beschäftigten durch Kundgabe seines Urlaubswunsches geltend zu machen. Fällig wird der Urlaubsanspruch – von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 ...mehr

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Urlaub / 7.3.11 Verfall bei Krankheit während Altersteilzeit

In der Altersteilzeit besteht ein Urlaubsanspruch nur während der Arbeitsphase und ist auch dort zu nehmen. In der Freistellungsphase entsteht kein Urlaubsanspruch.[1] Soweit zu Beginn der Freistellungsphase noch ein Urlaubsanspruch besteht, verfällt er nach den allgemeinen Regelungen. Diese Regelung gilt auch in dem Fall, dass der Beschäftigte wegen Erkrankung gehindert war,...mehr

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Urlaub / 13 Sonderurlaub

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 8.6.1 Frühere Rechtsauffassung

Änderte sich bei einem Beschäftigten die wöchentliche Arbeitszeit während des Urlaubsjahres, indem sich etwa die Wochenarbeitszeit saisonbedingt bis April auf 5 und ab Mai auf 6 Arbeitstage beläuft, so war nach Auffassung des BAG bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sowohl bezüglich der Urlaubsdauer wie auch des Urlaubsentgelts immer die im Zeitpunkt der Urlaubsgewährung ...mehr

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Urlaub / 9.4 Keine Abgeltung bei Übernahme Auszubildender

Schließt sich ein Arbeitsverhältnis an ein Berufsausbildungsverhältnis zu demselben Arbeitgeber/Ausbildenden an, besteht kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die noch nicht erfüllten Urlaubsansprüche aus dem Berufsausbildungsverhältnis. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG kommt eine Urlaubsabgeltung nur dann in Betracht, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhä...mehr

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Urlaub / 9.2 Das Abgeltungsverbot

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Um diesen Zweck zu erreichen, ist grundsätzlich der Urlaubsanspruch in natura durch Freizeit zu gewähren. Eine generelle Urlaubsabgeltung würde diesem Zweck zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen nur möglich, wenn der Urlaub ...mehr

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Urlaub / 2.1 Urlaubsanspruch nach BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz legt die wesentlichen Grundzüge des Urlaubsrechts, von denen die Regelungen der §§ 26, 27 TV-L teilweise abweichen, wie folgt fest: Das Kalenderjahr ist das Urlaubsjahr. Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt seit dem 1.1.1995 pro Kalenderjahr mindestens 24 Werktage (= 20 Arbeitstage). Der Anspruch entsteht in voller Höhe nach Ablauf d...mehr

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Urlaub / 8.8.1 Elternzeit

Auch während der Elternzeit entsteht Urlaub, der nicht dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz unterliegt.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Kürzungsmöglichkeit des Urlaubs wegen Elternzeit ist eurapare...mehr

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Urlaub / 6.2 Übertragung bis zum 31.3.

Im Falle einer Übertragung muss der Urlaub gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. a TV-L bis zum 31.3. angetreten werden. Hier ist es ausreichend, wenn der Resturlaub am 31.3. beginnt, er kann also in den April hineinreichen. Hinweis Bei einer Übertragung gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG oder bei einer betriebsüblichen automatischen Übertragung besteht zu Jahresbeginn eine erweiterte Mitwirku...mehr

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Urlaub / 11.8 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte nach SGB IX

Einem schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 208 SGB IX ein gesetzlicher Zusatzurlaub zu. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) erhalten keinen Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Urlaubstage. Bei einer Abweichung von der 5-Tage...mehr

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Urlaub / 4.6 Urlaubsliste

Vom innerbetrieblich ausgehandelten Urlaubsplan ist die Urlaubsliste zu unterscheiden. Diese dient nur dazu, die Urlaubswünsche der einzelnen Beschäftigten zu sammeln und dem Arbeitgeber die Festlegung der Urlaubszeiträume unter Berücksichtigung aller Urlaubswünsche zu ermöglichen. Wenn der Arbeitgeber den in der Urlaubsliste dargelegten Urlaubswünschen nicht binnen einer an...mehr

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Urlaub / 8.2 Arbeits-/Urlaubstag

Im TV-L richtet sich der Urlaubsanspruch im Gegensatz zum BUrlG nach Arbeitstagen und nicht nach Werktagen. Der Urlaubsanspruch ist auf eine 5-Tage-Woche als Grundsatz berechnet und ändert sich bei Erhöhung oder Verringerung der Arbeitstage. Arbeitstag ist grundsätzlich jeder Kalendertag, an dem der Beschäftigte dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hätte.[1] Somit...mehr

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Urlaub / 5.1 Erkrankung vor Urlaubsantritt

Erkrankt der Beschäftigte vor dem genehmigten Urlaubsbeginn und hält die Erkrankung auch in den geplanten Urlaubszeitraum an, so braucht er den Urlaub nicht anzutreten. Wird der Beschäftigte noch im ursprünglich geplanten Urlaubszeitraum wieder arbeitsfähig, so kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Beschäftigte die restlichen Urlaubstage – wie genehmigt – antritt.[1...mehr

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Urlaub / 8.10 Kürzung des Urlaubs bei Ruhen wegen Erwerbsminderung

Der gesetzliche Mindesturlaub unterliegt bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung gem. § 33 Abs. 2 TV-L keiner Kürzung nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-L . Insoweit ist die tarifliche Regelung wegen Verstoßes gegen § 12 BUrlG unwirksam[1]. Ruht das Arbeitsverhältnis wegen einer befristeten Erwerbsminderungsrente, wie dies § 33 Abs. 2 TV-L vorsieht, so kann ...mehr

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Urlaub / 9.5 Urlaubsabgeltung bei ordentlicher Kündigung

Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich in natura zu gewähren. Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch des Beschäftigten dadurch erfüllen, dass er ihn nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistellt. Wenn der Beschäftigte keine anderen begründeten Urlaubswünsche gegenüber dem Arbeitgeb...mehr

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Urlaub / 8.8.2 Pflegezeit

Der Erholungsurlaub kann auch bei Pflegezeit gem. § 4 Abs. 4 PflegezeitG gekürzt werden. Die Norm sieht vor: "Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der der oder dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung um 1/12 kürzen." Damit hat der Arbeitgeber – vergleichbar der Regelung bei Elter...mehr

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Urlaub / 4.5 Urlaubsplan

Den unterschiedlichen Urlaubswünschen der Beschäftigten kann durch die Aufstellung eines förmlichen Urlaubsplans Rechnung getragen werden, der unter Mitwirkung des Personal- bzw. Betriebsrats aufzustellen ist. Dieser Urlaubsplan soll sowohl die Interessen der Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigen als auch dafür sorgen, dass die urlaubsbedingten Personalausfäll...mehr

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Urlaub / 8.1.3 Neuregelung der Urlaubsdauer aufgrund der Tarifeinigung vom 9. März 2013

Die Tarifvertragsparteien haben sich in der Tarifeinigung vom 9. März 2013 darauf geeinigt, dass alle Beschäftigten bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Woche einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub im Jahr haben (§ 26 Abs. 1 TV-L). Wie das Bundesurlaubsgesetz geht der TV-L vom Tagesprinzip aus. Daher kann Urlaub nicht für halbe Tage oder Stun...mehr