"Der Beschäftigte wird ab 00.00.0000 unter Verrechnung seiner Ansprüche auf Urlaub und seiner Zeitguthaben aus Mehrarbeit, Überstunden, Schicht- und Gleitzeitguthaben und Arbeitszeitgutschriften aus sonstigen Gründen unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt."
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