Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / c) Ablesung und Abrechnung

Rz. 79 Messgeräte unterliegen der Eichpflicht. Wärmemengen- und Warmwasserzähler (nicht aber Heizkostenverteiler) müssen alle 6 Jahre geeicht werden.[147] Um die fristgerechte Eichung oder den Austausch der Messgeräte innerhalb der Eichfristen muss sich – wenn einer beauftragt ist – der Messdienstleister kümmern (→ § 8 Rdn 63). Aber auch die Verwendung ungeeichter Zähler (in...mehr

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§ 10 Der Verwalter / III. Verkauf von Verwaltungen

Rz. 10 Ein Verwaltungsbestand ist ein wirtschaftlich bedeutender Wert, den der Inhaber nicht einfach aufgibt, wenn er (z.B. aus Altersgründen) das Unternehmen nicht fortführen möchte. Der Verkauf von Verwaltungen ist deshalb ein üblicher Vorgang. Problemlos möglich ist er bei Verwaltungsgesellschaften. Wenn eine Gesellschaft (genauer: deren Gesellschaftsanteile) verkauft und...mehr

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Verfahrensrechtliche Besond... / 3. Gesonderte Feststellung gem. § 151 BewG

Wie bereits angesprochen, kommt es nur zu einer Feststellung i.S.v. § 151 BewG, wenn die Werte für die Erbschaftsteuer oder eine weitere Feststellung von Bedeutung sind und das Erbschaftsteuer- oder übergeordnete Feststellungs-FA (vgl. auch das Schaubild unter 2.) diese Werte anfordert. Die Aufforderung ist ein verwaltungsinterner Vorgang und daher nicht selbstständig anfech...mehr

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DRK-TV / 2.10.3.1 Anwendbarkeit des AÜG auf die DRK Schwesternschaften

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 6.7.2012[1] entschieden, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht auf die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes Anwendung fände. Die Schwesternschaften haben zwar grundsätzlich die geforderte Erlaubnis zur Gestellung ihrer Mitglieder an Dritte. Jedoch ist die Gestellung auf Dauer vereinbart sein, ...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Musterbeschluss

Rz. 30 Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme 1. Grundlagen a) Das Gebäude soll auf der Grundlage des Sanierungskonzepts des Ingenieurbüros Dr. Ing. vom 22.3.2021 saniert werden. Dazu gehören die Erneuerung der Fassade (mit verbesserter Wärmedämmung), die Sanierung der Balkone und der Einbau neuer Fenster (dreifachverglaste ...mehr

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DRK-TV / 2.5 Belohnungen und Geschenke (§ 5 DRK-TV)

Die Regelung in § 5 entspricht derjenigen des § 9 DRK-TV a. F., zu den Belohnungen und Geschenken hinzugefügt wurden jedoch "sonstige geldwerte Vorteile". Entsprechend § 3 Abs. 2 TVöD darf der Rotkreuz-Mitarbeiter Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. Während nach der Regelung des TVöD die Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich auch stills...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen, Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 19 Liegen für die Lieferungen durch einen in § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG genannten Unternehmer auch die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung[1] bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung[2] vor (z. B. ein Blinder liefert eine Ware ins Drittlandsgebiet oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet), hat die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG Vorrang.[3] Gleiches gilt f...mehr

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Verfahrensrechtliche Besond... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Marvin Mühlenstädt[*] Geht bei einer Erbschaft oder Schenkung ein Unternehmen bzw. ein Unternehmensanteil über, ist für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine gesonderte Feststellung über den Wert des jeweiligen Vermögens durchzuführen. In der Praxis kann es dabei immer wieder zu Problemen und Unsicherheiten im Bereich der verfahrensrechtlichen Vorsch...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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§ 12 Verschiedenes / C. Die Verkehrssicherungspflicht

Rz. 39 Der Begriff Verkehrssicherungspflicht (oder "Verkehrspflicht") hat seinen Ursprung im zivilrechtlichen Deliktsrecht. Ausgangspunkt ist die Haftungsfrage in solchen Fällen, in denen ein Sach- oder Personenschaden eintritt, der nicht auf einer unmittelbaren Verletzungshandlung beruhte (sonst würde der Handelnde ohne weiteres nach § 823 Abs. 1 BGB haften). Haftet jeder, ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Allgemeines

Rz. 303 Gem. § 9b Abs. 1 S. 1 WEG wird die Gemeinschaft durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Die beiden vom Vertretungsrecht ausgenommenen Geschäfte werden gesondert erörtert (Grundstückskauf → § 6 Rdn 23, Darlehensvertrag → § 6 ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / IV. Delegation von Aufgaben

Rz. 14 Nachdem der BGH geklärt hat, dass die Verwalterstellung im Falle einer Umwandlung (oder eines Rechtsformwechsels) regelmäßig auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, ist der früher herrschende Auffassung von der Höchstpersönlichkeit des Amtes und die daraus abgeleitete Konsequenz, dass der Verwalter die geschuldete Tätigkeit in eigener Person erbringen müsse, über...mehr

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Grundfreiheiten – ABC IntStR / 2 Inhalt

Auf die Grundfreiheiten können sich natürliche Personen und Körperschaften berufen. Natürliche Personen müssen Staatsangehörige eines EU-Staats sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Gebiet eines dieser Staaten haben. Körperschaften müssen nach dem Recht eines EU-Staats oder nach EU-Recht (SE, SCE) gegründet worden sein und Sitz und Geschäftsleitung in ei...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Die Durchführung von Beschlüssen

Rz. 260 Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Das ergibt sich aus seiner Funktion als Vollzugsorgan der Gemeinschaft.[367] Er muss, sofern die Finanzierung gesichert ist[368] und wenn nichts anderes beschlossen wurde, gefasste Beschlüsse ohne Rücksicht auf Erforderlichkeit und Dringlichkeit des beschlossenen Vorgehens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit verursachte wirtschaftliche Benachteiligung blinder...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 7. Muster für Beschlüsse und Schreiben

Rz. 77 Vorbemerkungen. Die Rechtsprechung ist meistens nicht kleinlich, wenn es um die Beurteilung von Beschlüssen zum gemeinschaftlichen Vorgehen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum geht. Die Beschlüsse sind unter verständiger Würdigung des Gemeinten auszulegen (→ § 2 Rdn 18). Ausreichend ist etwa ein Beschluss, "rechtliche Schritte gegen den Bauträger einzuleiten",[182]...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Fassung und Durchführung des Beschlusses

Rz. 274 Über festgestellte Baumängel oder anderweitigen Erhaltungsbedarf muss der Verwalter die Eigentümer informieren, sofern er die erforderlichen Maßnahmen nicht sogleich durchführen lässt. Er darf von einer Information nicht etwa absehen, weil die Wohnungseigentümer selbst davon Kenntnis haben und nach Auffassung des Verwalters "über den Stand der Dinge informiert" sind....mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / E. Beschlüsse in Geldangelegenheiten und zur Kostenverteilung gem. §§ 16 Abs. 2 S. 2, 28 Abs. 3 WEG

Rz. 177 Nach § 21 Abs. 7 WEG a.F. konnten die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen, der Fälligkeit und der Folgen des Verzugs sowie der Kosten für eine besondere Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für einen besonderen Verwaltungsaufwand mit Stimmenmehrheit beschließen. In der Variante "Regelung der Kosten für einen besonderen Verwaltungs...mehr

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DRK-TV / 2.7.3 Gesetzliche Versagungsgründe

Arbeitszeitgesetz Bei einer Nebentätigkeit im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses darf die werktägliche Arbeitszeit gem. § 3 ArbZG nicht überschritten werden. Auch die weiteren Vorschriften des ArbZG wie Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung usw. sind zu beachten. Die Einschränkungen des ArbZG gelten allerdings nur für Nebentätigkeiten, die als Arbeitnehmer, also i...mehr

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DRK-TV / 2.1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich (§ 1 Abs. 2 DRK-TV)

Chefärzte, leitende Angestellte u. a. (§ 1 Abs. 2 lit. a) Wie bisher sind von der Geltung des DRK-Tarifvertrags Chefärzte und leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen, sofern ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind. Neu hingegen ist, dass auch nichtärztliche Mitarbeiter, die ein über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertr...mehr

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§ 10 Der Verwalter / II. Gesellschaften als Verwalter

Rz. 5 Die Rechtsprechung hat den Grundsatz aufgestellt, dass die Verwaltung aus Gründen der Klarheit der Verantwortlichkeit nur einer Person übertragen werden dürfe. Ein Beschluss, durch den z.B. "die Miteigentümer A und B" zum Verwalter bestellt werden, ist daher nichtig. Dasselbe gilt, wenn sich mehrere Personen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengesch...mehr

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DRK-TV / 6.1 Allgemeines

Der 34. DRK Änderungstarifvertrag fügt in § 2 des Allgemeinen Teils eine neue Sonderregelung ein. In Buchstabe "g)" gelten für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst die Sonderregelungen der Anlage 8. Diese Regelungen sind am 1.6.2010 in Kraft getreten. Soweit in dieser Sonderreglung nichts abweichendes bestimmt ist, gelten die Arbeitsbedingungen nach dem DRK-TV für die M...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Einzelfälle

Rz. 6 Gewerbliche Nutzung von Wohnungen. Unzulässig: Prostitution;[10] Arztpraxen mit erheblichem Besucherverkehr.[11] Der Betrieb eines Wohnheims (Altenpflege oder Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in einer Gemeinschaftsunterkunft) ist keine Wohnnutzung und deshalb nur in einem Teileigentum zulässig.[12] Zulässig: Kindertagespflege bzw. Tagesmutter (str.),[13] ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Einzelfälle

Rz. 38 Blumenkästen. Die Anbringung (auch) auf der Außenseite des Balkons ist nicht á priori unzulässig, vielmehr sozialadäquat,[98] kann aber in der Hausordnungs-)Beschluss untersagt werden.[99] Im Mietrecht ist es genauso: Wenn vernünftige Gründe gegen die Anbringung auf der Balkonaußenseite sprechen, kann der Vermieter sie untersagen.[100] Beim Gießen ist Rücksicht auf di...mehr

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DRK-TV / 2.10.3.2 Betriebsübergang

§ 10 Abs. 3 Satz 2 DRK-TV verweist auf die Anwendbarkeit des § 613 a BGB sowie den gesetzlichen Kündigungsschutz. Ein Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter an einen Dritten entliehen hat, ist nicht gehindert, seinen Betrieb im Wege eines Betriebsübergangs zu veräußern. Dies hat zur Folge, dass der Übernehmer in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehe...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Der Gestattungsbeschluss

Rz. 82 Wie sich aus § 20 Abs. 3 WEG ergibt, bedürfen bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durch einzelne Eigentümer stets eines Gestattungsbeschlusses. Das gilt auch dann, wenn die bauliche Veränderung unbedeutend erscheint und niemanden stört ("über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt"); in diesem Fall besteht aber ei...mehr

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DRK-TV / 2.10.1 Versetzung und Abordnung

Die Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einem anderen Betrieb oder Betriebsteil desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Hingegen unterscheidet sich die Abordnung von der Versetzung in der Weise, dass diese nur für einen vorübergehenden Zeitraum angeordnet werden kann und eine Beschäftigung bei demse...mehr

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DRK-TV / 2.11.3 Kostenübernahme (§ 11 Abs. 4 DRK-TV)

Die Kosten der vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahmen werden auch vom Arbeitgeber getragen. Die Kostenübernahmepflicht umfasst die Seminarkosten, Dienstreisekosten incl. Übernachtungskosten und Arbeitszeit. Maßgebend ist die tägliche Arbeitszeit, die bei anderen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit) zugrunde gelegt werden. Praxis-Beispiel In einem Betrieb mit...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 3. Der Aufforderungs- und Vorbereitungsbeschluss

Rz. 65 Jede Beschlussfassung setzt eine entsprechende Ankündigung voraus. Muss nun der Verwalter von sich aus das Thema "Störungen" ankündigen, nur weil ihm solche bekannt geworden sind? Die Frage ist zwar zu verneinen; aber zugleich gibt es wenig Grund, weshalb der Verwalter ein an ihn herangetragenes aktuelles Problem nicht auf die Tagesordnung nehmen sollte. Wenn das Them...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 4. Schnellladestation auf Gemeinschaftsfläche

Rz. 164 Wenn es eine geeignete Gemeinschaftsfläche gibt, kommt die Einrichtung einer Schnellladestation als gemeinschaftliche "Elektrotankstelle" in Betracht. Voraussetzung ist in technischer Hinsicht, dass entsprechend starke Stromstärken zur Verfügung stehen. Für die zweckgerichtete Nutzung der Fläche muss eine entsprechende Gebrauchsregelung beschlossen werden. Das ist an...mehr

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DRK-TV / 2.11 Qualifizierung (§ 11 DRK-TV)

Die Vorschrift regelt erstmals im DRK-TV die berufliche Bildung (Fort- und Weiterbildung) für alle Mitarbeiter. Qualifizierung wird als Teil der Personalentwicklung verstanden, um die im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, die ihnen obliegenden Aufgaben optimal wahrzunehmen. Dies spielt auch bei der Besetzung von Arbeitsplätzen eine Rolle, ob eigene o...mehr

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Verfahrensrechtliche Besond... / 8. Zusammenfassung und Fazit

Eine gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 BewG ist immer dann durchzuführen, wenn die Werte für die Erbschaftsteuer oder eine weitere Feststellung von Bedeutung sind und das Erbschaftsteuer- oder übergeordnete Feststellungs-FA diese anfordert. Für die Feststellungen von Betriebsvermögen und nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften ist dabei das Betriebs-FA zuständig....mehr

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§ 11 Der Verwaltungsbeirat / C. Organisation, Entschädigung, Haftung

Rz. 18 Besteht der Verwaltungsbeirat aus mehreren Mitgliedern, ist gem. § 29 Abs. 1 S. 2 WEG ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Das Gesetz lässt offen, wer den Beiratsmitgliedern ihre Funktionen zuweist. Es kann bereits bei der Wahl festgelegt werden, wer Vorsitzender, Stellvertreter oder "einfaches Beiratsmitglied" soll. Zulässig und üblich ist es aber, d...mehr

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Hybride Finanzierungen (Ink... / 2 Inhalt

§ 4k EStG soll verhindern, dass durch Inkongruenz der Besteuerungssysteme zweier oder mehr Staaten unberechtigte Steuervorteile entstehen. Die Vorschrift ist unbeschadet der Regelungen eines DBA anwendbar, ist also "treaty overriding". Für eine durch Inkongruenzen verursachte Doppelbesteuerung enthält die Vorschrift keine Regelung. Eine Doppelbesteuerung ist durch Verständig...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Beschlussfassung zur Laufzeit

Rz. 49 Der Beginn der Bestellungszeit sollte selbstverständlich so bestimmt werden, dass die neue Bestellungszeit an eine etwaige bereits laufende lückenlos anschließt. Wird der Beginn nicht ausdrücklich festgelegt, beginnt die Amtszeit sofort. Wenn der bisherige Verwalter während laufender Bestellung mit sofortiger Wirkung wiedergewählt wird, ist eine etwaige Restlaufzeit s...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 1. Beschlusskompetenz

Rz. 1 Für die Willensbildung der Gemeinschaft stehen nur zwei Regelungsinstrumente zur Verfügung: Beschluss und Vereinbarung. Der Beschluss entspricht grundsätzlich dem Mehrheitsprinzip und ist, vereinfacht gesagt, das Mittel der Entscheidungsfindung im "laufenden Geschäft". Die Vereinbarung entspricht dem Einstimmigkeitsprinzip und dient, wiederum vereinfacht gesagt, der Fe...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / I. Die Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Vereinbarung

Rz. 85 Die Änderung der Gemeinschaftsordnung erfordert im Ausgangspunkt eine Vereinbarung aller Miteigentümer. Beschlüsse zur Änderung der Gemeinschaftsordnung sind nur möglich, soweit das Gesetz dafür eine Beschlusskompetenz vorsieht oder eine Öffnungsklausel besteht. Schweigen bedeutet keine Zustimmung zu einer Vereinbarung, sondern ist grundsätzlich rechtlich unerheblich....mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 277 Der Verwalter muss grundsätzlich ein Bankkonto für die Gemeinschaft anlegen und führen. Soweit bislang allgemein angenommen wurde, es müsse prinzipiell sogar mindestens zwei Bankkonten geben (ein Girokonto für die laufende Verwaltung und ein Konto zur gewinnbringenden Anlage der Erhaltungsrücklage, auf die erst mittel- oder langfristig zugegriffen werden muss), ist d...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Einzelne Kostenarten

Rz. 53 Abfallgebühren, Müllbeseitigung. Zu den "Kosten der Müllbeseitigung" gehören in erster Linie die Abfallgebühren, aber auch die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und ähnlicher Anlangen, ferner Hausmeisterkosten für das Herausstellen der Abfallbehälter (vgl. § 2 Nr. 8 BetrKV). Kosten der Müllbeseitigung sind nur zu einem kleinen Teil Betriebskosten des Gemeinscha...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / a) Übersicht

Rz. 63 Für die Abrechnung der Heizkosten gelten die zwingenden Bestimmungen der zum 1.12.2021 novellierten Heizkostenverordnung (HeizKV), von denen durch Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer nicht abgewichen werden kann (§§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 2 HeizKV).[119] Regelungsziel der HeizKV ist die Energieeinsparung, und das Mittel zum Erreichen dieses Ziels ist die Vor...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 4. Titulierung und Vollstreckung von Unterlassungspflichten

Rz. 72 Bei der Formulierung des Klageantrags ist zu beachten, dass der Anspruch nur auf Unterlassung der Störung und nicht auf das Verbot und Gebot bestimmten Verhaltens gerichtet wird; denn dem Störer muss es grundsätzlich selbst überlassen bleiben, welche Mittel er einsetzt, um den Anspruch zu erfüllen.[176] Nur dann, wenn sich eine unzulässige Störung nur durch Unterlasse...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 9. Videoüberwachung

Rz. 32 Eine Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten dar, der selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen hat. Die Zulässigkeit der hier interessierenden Videoüberwachung durch Private richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f DSGVO.[62] Die Bestimmung entspricht inhaltlich im Wese...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Ansprüche gegen den vermietenden Eigentümer

Rz. 76 Im alten Recht (§ 14 Nr. 2 WEG a.F.) war ausdrücklich geregelt, dass jeder Wohnungseigentümer für die Einhaltung der Pflichten durch die Personen zu sorgen hat, denen er die Benutzung seines Wohnungseigentums überlässt (typischerweise also Mietern). Die Vorschrift als solche ist zwar entfallen; ihr Regelungsgehalt gilt aber weiter, da er in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Ausschluss vom Arbeitnehmerstatus

Rz. 33 Nicht als Arbeitnehmer gelten der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, die minderjährigen Abkömmlinge, die Eltern des Blinden und die Lehrlinge (Auszubildenden).[1] Das gilt auch dann, wenn diese Personen im Betrieb des Blinden mitarbeiten und wie Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis stehen und für ihre Tätigkeit Arbeitslohn beziehen. Unerheblich ist, ob die ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 63 Begünstigt sind die Inhaber der anerkannten Blindenwerkstätten und die anerkannten Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten i. S. v. § 226 SGB IX . Nach § 226 SGB IX sind die §§ 223 und 224 SGB IX auch zugunsten von aufgrund des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliwaG) v. 9.4.1965 [1] anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden. Dies stellt sicher, dass – auch nach Aufhebung...mehr

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Verfahrensrechtliche Besond... / 5. Beteiligte im Feststellungsverfahren gem. § 154 BewG

§ 154 BewG gibt an, wer am Feststellungsverfahren beteiligt ist, um insb. die Frage zu beantworten, an wen eine Bekanntgabe zu erfolgen hat. Weiter sind Mitwirkungs-, Erklärungs- und Beweispflichten aber auch das Recht auf Anhörung oder Akteneinsicht betroffen (Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, 34. EL 1/2022, § 154 Rz. 4). Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteilig...mehr

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DRK-TV / 2.12.3.2 Sonn- und Feiertage

§ 12 Abs. 3 Sätze 3 und 4 DRK-TV regelt die Freistellung von Mitarbeitern, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Werden Mitarbeiter an einem Sonntag oder Wochenfeiertag beschäftigt, so muss ihnen innerhalb von 2 Wochen 2 arbeitsfreie Tage gewährt werden, § 12 Abs. 5 Satz 3. Dabei kommt nach dem Wortlaut der Tarifnorm jeder Werktag, auch wenn er ohnehin arbei...mehr

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DRK-TV / 2.12.1.1 Ruhezeiten und Ruhepausen

Regelungen über arbeitsfreie Zeiten und Ruhezeiten enthalten §§ 4 und 5 ArbZG. Dabei unterscheiden die Vorschriften zwischen Ruhezeiten und Ruhepausen. Ruhezeiten Ruhezeiten sollen den Mitarbeitern ermöglichen, sich von der geleisteten Arbeit zu erholen und neue Kräfte zu gewinnen. Während der Ruhezeiten darf daher ein Mitarbeiter zu keinerlei Arbeit, auch nicht zu kurzen Zwis...mehr