Dipl.-Finw. (FH) Marvin Mühlenstädt[*]

Geht bei einer Erbschaft oder Schenkung ein Unternehmen bzw. ein Unternehmensanteil über, ist für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine gesonderte Feststellung über den Wert des jeweiligen Vermögens durchzuführen. In der Praxis kann es dabei immer wieder zu Problemen und Unsicherheiten im Bereich der verfahrensrechtlichen Vorschriften kommen. Der folgende Beitrag zeigt daher die einzelnen verfahrensrechtlichen Besonderheiten innerhalb des Feststellungsverfahrens auf, stellt den Verfahrenshergang in der Praxis dar und gibt einen Ausblick auf aktuelle Änderungen.

[*] Der Autor ist in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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