Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Drittleistungen

Rz. 38 Bei Leistungen des Arbeitgebers, des Dienstherrn oder eines Sozialversicherungsträgers findet entweder ein gesetzlicher Forderungsübergang statt oder der Geschädigte kann jedenfalls zur Abtretung verpflichtet sein. Diese Leistungen entlasten den Schädiger also nicht, es findet nur ein Gläubigerwechsel statt. Rz. 39 Erwirbt der Geschädigte infolge des Unfalls einen gese...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 3. Unterhaltsfragen bei Ehegatten

Rz. 61 a) Die Frage der Bedürftigkeit spielt keine entscheidende Rolle im Rahmen der gegenseitigen Unterhaltspflicht in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatten. Gemäß §§ 1360, 1360a BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, ihre Arbeitskraft und ihr Vermögen für den angemessenen Unterhalt der Familie einzusetzen, um die Haushaltskosten, die persönlichen Bedürfnisse de...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / c) Einzelfälle

Rz. 217 Abfindungen Soweit der Unfallversicherungsträger anstelle von Renten eine Abfindung gem. §§ 75 ff. SGB VII (§§ 603 ff. RVO a.F.) zahlt, entspricht der Zweck dieser Leistung der sonst gezahlten Rente. Daher ist Kongruenz gegeben. Rz. 218 Zeitlich steht der Abfindungszahlung zwar im Augenblick regelmäßig ein auch nur annähernd gleich hoher Betrag an Schadensersatzforderu...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XII. Dauer der Rentenansprüche

Rz. 118 Die Dauer der Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB ist auf die Zeit beschränkt, in welcher der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre; die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben. [251] Auch dies setz...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Befürchtete (Folge-)Schäden

Rz. 101 Geht es dagegen um den Ersatz objektiv noch nicht vorhersehbarer, sondern erst künftig befürchteter Schäden aufgrund einer nach Behauptung des Klägers bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter zumindest die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus, mögen Eintritt, Art und Umfang der künftigen Schadensfolgen auch noch ni...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 4. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 67 Auf die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lassen sich die vorgenannten Grundsätze nicht übertragen, da sie gegeneinander keine familienrechtlichen Unterhaltsansprüche haben (vgl. oben Rdn 38 f.).mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / Literaturtipps

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 49 Ersatzberechtigt für bei Bahnbetriebsunfällen erlittene Schäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 Abs. 1 HaftpflG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer Sac...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / V. Ersatzberechtigte

Rz. 25 Ersatzberechtigt für erlittene Umweltschäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 UmweltHG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer beschädigten Sache. Mittelbar...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzberechtigte

Rz. 37 Ersatzberechtigt sind diejenigen Personen, denen der Getötete zum Unfallzeitpunkt kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder im Falle seines Fortlebens hätte unterhaltspflichtig werden können. Dazu gehören der Ehepartner, auch bei Getrenntleben und im begrenzten Umfang auch noch nach der Scheidung (§§ 1360 f., 1570 ff. BGB), die ehelichen Kinder (§§ 1601 ff. BGB), au...mehr

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§ 24 Vergleich / D. § 779 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 18 Ein abgeschlossener Vergleich ist nach § 779 BGB unwirksam, wenn beide Parteien übereinstimmend einen Sachverhalt vorausgesetzt haben, der tatsächlich nicht vorlag und wenn sie bei Kenntnis der Sachlage den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Der Irrtum kann sowohl tatsächlicher wie rechtlicher Art sein.[59] Dagegen betrifft es nicht den Sachverhalt, wenn die Partei...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Wiederkehrende Leistungen

Rz. 47 Bei wiederkehrenden Leistungen ist eine Klage auf künftige Entrichtung – auch – wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen möglich (§ 258 ZPO). Wiederkehrende Leistungen sind solche einseitigen Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als einheitliche Folge eines und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so dass die einzelne Leistung nur ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Die Ansprüche dritter Personen

Rz. 47 Wurde ein Vertragspartner durch das Verhalten des anderen getötet, so stellt sich die Frage nach den Rechten Dritter (z.B. Ersatz von Beerdigungskosten, Unterhaltsansprüche, Anspruch desjenigen, der das Recht auf Dienstleistung gegenüber dem Getöteten hatte). Derartige Ansprüche können allenfalls in analoger Anwendung von § 844 BGB, § 845 BGB gegeben sein. Expressis v...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Unerlaubte und eine dieser gleichgestellte Handlung

Rz. 73 Der Begriff der unerlaubten und einer dieser gleichgestellten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II) ist weit – sowie autonom (siehe oben Rdn 62) und unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen der Verordnung[275] – auszulegen, weil zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Mitarbeit im Betrieb eines oder beider Ehegatten

Rz. 156 Die Ehegatten können zum gemeinsamen Familienunterhalt auch dadurch beitragen, dass sie ihre Arbeitskraft einem gemeinschaftlichen Erwerbsgeschäft widmen oder – ohne oder gegen eine der tatsächlichen Leistung nicht angemessene Bezahlung – in einem Unternehmen mitarbeiten, das nur einem von ihnen beiden rechtlich zugeordnet ist. Auch in diesen Fällen kann dann, wenn d...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / C. Prozessuale Fragestellungen

Rz. 20 Die Überleitungsanzeige ist ein Verwaltungsakt, der in die Rechte des Hilfeempfängers eingreift.[21] Es sind deshalb die Erfordernisse der §§ 31 ff. SGB X zu beachten. Vor seiner Bekanntgabe ist deshalb die Anhörung des Adressaten erforderlich (§ 24 Abs. 1 SGB X). Liegt eine Ausnahme hiervon nach § 24 Abs. 2 SGB X vor, so ist zumindest aber eine Mitteilung des Anspruc...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Notwendiger Unterhalt des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten

Rz. 41 Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, was er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Schreiben an Drittschuldner wegen zur Antragsbegründung benötigter Angaben

Rz. 55 An (Name und Anschrift des Drittschuldners) Betr.: Zwangsvollstreckungsangelegenheit ... hier: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ... (Az.: ...) Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vorbereitung eines Antrags nach § 850f Abs. 2 ZPO bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: Wie hoch ist das durchschnit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 27 Abs. 2 erweitert den Zugriff des Gläubigers auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, wenn er wg. eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt. Der Gesetzgeber will dem Gläubiger eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eine Vorzugsstellung bei der Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldne...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.1 Mildtätige Zwecke

Rz. 38 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 53 AO mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das 4-fache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. d. § 28 SGB XII; beim Alleinstehenden od...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.4 Art der Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

Rz. 26 Die Einkünfte müssen geeignet sein, den Lebensbedarf des nicht schuldnerischen Unterhaltsberechtigten mit abzudecken und den Schuldner dadurch hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entlasten. Hierzu zählen z. B. selbstständige bzw. unselbstständige Einkünfte, Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Renten-, Zins- oder Mieteinkünfte, Sach- und Naturalleistungen, e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Wegfall unterhaltsberechtigter Personen (Abs. 6)

Rz. 20 Die Norm dient nicht dem Schuldnerschutz. Sie soll vielmehr dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnen, die Pfändbarkeit des Einkommens des Schuldners zu erweitern, wenn ein Unterhaltsberechtigter über eigene Einkünfte verfügt. Daher wird dem Gläubiger ermöglicht, auf Antrag durch das Vollstreckungsgericht klarstellen zu lassen, dass ein unterhaltsberechtigter Angehöriger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Verfahren

Rz. 28 Es entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) – nicht Prozessgericht – durch Beschluss nach billigem Ermessen. Die Zuständigkeit für die zu treffenden Entscheidung obliegt während eines Insolvenzverfahrens anstelle des Vollstreckungsgerichts gem. § 36 Abs. 4 Satz 1 und 3 InsO dem Insolvenzgericht als besonderem Vollstreckungsgericht (BGH, WM 2004, 834 = ZVI...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Dynamisierte Freibeträge (Abs. 4)

Rz. 18 Satz 1 regelt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung bekannt machen muss: die Höhe des unpfändbaren Arbeitseinkommens nach Abs. 1 (Satz 1 Nr. 1), die Höhe der Erhöhungsbeträge nach Abs. 2 (Satz 1 Nr. 2), die Höhe der in Abs. 3 Satz 3 genannten Höchstbeträge (Satz 1 Nr. 3). Der frühere Anhang zur ZPO als L...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Durchführung der Pfändung

Rz. 40 Die Pfändung vollzieht sich durch einen sog. Blankettbeschluss (vgl. BGHZ 166, 48 = Vollstreckung effektiv 2006, 55 = WM 2006, 488 = NJW 2006, 777 = Rpfleger 2006, 202 = FamRZ 2006, 483 = ZVI 2006, 146 = JurBüro 2006, 267 = MDR 2006, 1069; BayVWGH, Beschluss v. 1.10.2014, 3 ZB 12.461 – Juris). Dieser nimmt lediglich Bezug auf die Tabelle nach § 850c Abs. 5 Satz 2 ZPO ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO gelten nur für die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens selbst (§ 850 Abs. 1 ZPO; BGH, WM 2004, 1928 = Rpfleger 2004, 711 = NJW 2004, 3714 = JurBüro 2004, 671 = BGHReport 2005, 61 = MDR 2005, 48 = ZVI 2004, 735 = InVo 2005, 16 = KKZ 2005, 104). Aus Vereinfachungsgründen werden in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Das Antragsverfahren

Rz. 28 Die Zwangsvollstreckung dient dem Zweck der Gläubigerbefriedigung und erfolgt daher im Interesse des Vollstreckungsgläubigers. Er ist es, der über die Vollstreckungsart, den Beginn der Zwangsvollstreckung und den Gegenstand derselben bestimmt. Dies kommt u. a. in dem Erfordernis eines Antrags zum Ausdruck. Jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung erfordert einen Antrag d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.1 Prüfung des Vorliegens eines wirksamen Vollstreckungstitels und der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf

Leitsatz 1. Versorgungsleistungen können – unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung du...mehr

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Schell, SGB IX § 141 Überga... / 2.1 Voraussetzungen der Überleitung

Rz. 3 Die Überleitung setzt voraus, dass ein überzuleitender Anspruch gegeben ist, dass Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX erbracht werden und der Nachrangigkeitsgrundsatz beachtet wird. Der Nachrangigkeitsgrundsatz hat für die Leistungen der Eingliederungshilfe aber nur insoweit Bedeutung, als die Leistungen nach dem Teil 2 des SGB IX unter Berücksicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandsidentität

Rz. 25 Da es sich bei der Verfahrensgebühr VV 3309 um eine Wertgebühr handelt,[23] setzt die Anwendung von VV 1008 voraus, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (Anm. Abs. 1 zu VV 1008). Die Erhöhung wird nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung der mehreren Personen berechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 1008). Rz. 26 Betrifft die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Gegenstandsidentität

Rz. 15 Die Erhöhung ist unabhängig davon, ob der Anwalt für die verschiedenen Rechtsuchenden auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig wird oder nicht. Auf dieses Erfordernis wird bei Festgebühren verzichtet. Die Gegenstandsidentität ist nur bei Wertgebühren Erhöhungsvoraussetzung (Anm. Abs. 1 zu VV 1008; siehe VV 1008 Rdn 74 ff.). Rz. 16 Beispiel: Die rechtskräftig gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstweilige Anordnung

Rz. 54 Ist der Unterhaltsanspruch durch eine einstweilige Anordnung tituliert, wird man die künftig fällig werdenden Ansprüche hingegen entsprechend § 41 S. 2 FamGKG nur mit dem sechsfachen Monatsbetrag ansetzen müssen.[76]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Schwierigkeit der Materie

Rz. 603 Von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen abgesehen spricht die Kompliziertheit der Materie jedenfalls in folgenden Bereichen für eine Beiordnung eines Anwalts:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorauspfändung/Dauerpfändung

Rz. 53 Die Pfändung wegen zukünftig erst noch fällig werdender Unterhaltsansprüche ist aber nicht nur in Arbeitseinkommen zulässig, sondern auch in Kontoguthaben.[74] Man spricht insoweit von einer Vorauspfändung oder auch Dauerpfändung. Es handelt sich dabei um eine aufschiebend bedingte Pfändung, die erst mit der jeweiligen Fälligkeit des Unterhaltsanspruchs wirksam wird. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Die für die Geltendmachung im Ausland vorgesehene Vervollständigung der Entscheidung und die Bezifferung eines dynamisierten Unterhaltstitels (Nr. 8)

Rz. 80 Nr. 8 regelt, dass insoweit zum Rechtszug oder zum Verfahren auch mit der Folge, dass durch diese Tätigkeiten keine gesonderten Gebühren ausgelöst werden. Rz. 81 Will eine Partei ein Versäumnis-...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / c) Unterhalt nach 1615l BGB

Für einen Antrag wegen Kindesunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB wäre bspw. folgendes Formular bzw. Basisdokument denkbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterhalts- und Rentenansprüche

Rz. 48 Wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen oder werden künftig fällig werdende laufende Sozialleistungen in der Form von Geldleistungen [68] wegen fälliger und künftig noch fällig werdender Unterhaltsansprüche oder wegen Rentenansprüchen infolge Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gepfändet (sog. Vorratspfändung gemäß § 850d Abs. 3 ZPO), so sind bei der Ermi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Festgebühren

Rz. 74 Bei Festgebühren, wie sie etwa in der Beratungshilfe oder i.d.R. in Strafsachen für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt anfallen (VV 2500 ff., VV 4100 ff.), besteht keinerlei Möglichkeit, den Gegenstandswert gebührenbestimmend zu berücksichtigen. Die Zusammenrechnung der Werte verschiedener Gegenstände (§ 22 Abs. 1) lässt die Festgebühr unveränd...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / C. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 16 Wird die gesamte Angelegenheit nach allgemeiner Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 7. Ehegattenunterhalt

Rz. 42 Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate bleibt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren nach VV 4143, 4144

Rz. 12 Ist der Anwalt sowohl in der Strafsache selbst tätig – sei es als Verteidiger oder als Vertreter des Privat- oder Nebenklägers – als auch hinsichtlich der im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Ansprüche, so erhält er für den strafrechtlichen Teil die Gebühren nach den VV 4100 ff.; insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Darüber hinaus erhält er für seine Tätig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gleicher Rahmen

Rz. 32 Die Tätigkeit des Anwalts muss den gleichen Rahmen einhalten. Dies wiederum ist dann der Fall, wenn das Mandat einheitlich bearbeitet werden kann.[7] Der gleiche Rahmen wird in der Regel dann gegeben sein, wenn der Anwalt nur hinsichtlich eines einzigen Gegenstandes tätig wird. Liegen der Tätigkeit des Anwalts mehrere Gegenstände zugrunde, so wird auch dann noch von d...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 1. Umfang der Beiordnung

Rz. 184 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. VV 1000 (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr