Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 07+08/2022, Vollstreckba... / 2 Anmerkung

Wer als Gläubiger im Ausland einen Unterhaltstitel erwirkt, kann diesen nicht ohne Weiteres gegen den im deutschen Inland lebenden Schuldner durchsetzen. Im "Dschungel der Rechtsquellen"[1] geht leicht der Überblick verloren. 1. Rechtsgrundlage für Vollstreckbarerklärung Die zumeist einschlägige "Verordnung Nr. 4/2009 vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht...mehr

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FF 07+08/2022, Erstausbildu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller sind die Söhne des Antragsgegners. Beide Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen. Sie leben im Haushalt ihrer Mutter. Diese erhält das staatliche Kindergeld. [2] Im vorliegenden Verfahren verlangten sie mit Antragsschrift vom 19.4.2021 Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Al...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 5. Die Vorteile rechtskräftig festgestellter Entgeltschäden

Bindet man den Entgeltschadenersatzanspruch beispielsweise an das Bundesbesoldungsgesetz, so kann der Unfallgeschädigte unschwer jederzeit feststellen, welches Einkommen er ab welchem Monat beanspruchen kann. So wurde zuletzt im Juni 2021 das Bundesgesetz zur Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamten für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen,[21] wonach die Bezüge der Beam...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Nach bisher überwiegender Auffassung in der Literatur kann gleichzeitig ein Verfahren auf Anpassung wegen Unterhalt gem. §§ 33, 34 VersAusglG, und ein Abänderungsverfahren zum Unterhalt gem. §§ 238, 239 FamFG, anhängig gemacht werden. In diesen Fällen ist im Hinblick auf die Vorgreiflichkeit nach § 148 ZPO das Abänderungsverfahren auszusetzen. Dem tritt das Kammergericht ent...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Vortrag zum ehebedingten Nachteil im Rahmen des § 1578b BGB

Von zentraler, in aller Regel streitentscheidender Bedeutung ist die sekundäre Darlegungslast für die Frage der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b Abs. 1 u. 2 BGB. Nach § 1578b Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 BGB ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichke...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / II. Vortrag zu kind- und elternbezogenen Belangen im Rahmen der Erwerbsobliegenheit bei den §§ 1570, 1573 Abs. 2 BGB

Große Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens hat die sekundäre Darlegungslast auch für die Höhe des Ehegattenunterhalts, nämlich bei der Frage, in welchem Umfang kind- und elternbezogene Belange einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Rahmen der grundsätzlichen Eigenverantwortung aus § 1569 BGB entgegenstehen. Diese Frage ist nicht nur für den nachehelichen Unterhalt rel...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / III. Einwendungen des Antragsgegners

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den Einwendungen nach § 252 Abs. 1 S. 1 FamFG und denen nach § 252 Abs. 2 FamFG, was sich aus der Formulierung "andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere …" ergibt. Diese Einwendungen sind nach § 252 Abs. 5 FamFG nur zu berücksichtigen, solange der Festsetzungsbeschluss noch nicht ergangen ist.[52] Der Antra...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Freibeträge bei Unterhaltsvollstreckung und Deliktsforderungen (Abs. 1)

Rz. 1 Satz 1 regelt die Ersetzung des Grundfreibetrags (§ 899 Abs. 1 ZPO) und der weiteren Erhöhungsbeträge nach § 902 Satz 1 ZPO, wenn der Gläubiger wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche und Unterhaltsrenten gemäß § 850d ZPO oder Ansprüchen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 850f Abs. 2 ZPO (Deliktsforderungen) in die Gutschrift aus einer Bankverbin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Versagung bei überwiegenden Gläubigerbelangen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Die Anordnung ist zu versagen, wenn überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen (Abs. 1 Satz 2). Dies hat der pfändende Gläubiger im Rahmen des rechtlichen Gehörs darzulegen. Rz. 12 Ein Überwiegen der Interessen des Gläubigers wird vor allem anzunehmen sein, wenn es um die Vollstreckung der in § 850d, § 850f Abs. 2 ZPO genannten Forderungen – gesetzliche Unterha...mehr

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Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Leitsatz 1. Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflich...mehr

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Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Leitsatz 1. Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflich...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 1. Vertraglicher Unterhaltsanspruch

Die unterhaltsrechtliche Praxis hat regelmäßig mit gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zu tun. Vertraglich begründete Unterhaltsansprüche sind eher selten, gewinnen angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen mit Auswirkungen auf das Familienrecht jedoch an Bedeutung. Nach der zur (Schein-)Vaterschaft des Ehemanns ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs enthält ei...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / b) Wohnvorteil des Elternteils

Geht es um die Bemessung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind, ist die Höhe des Wohnwerts grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete zu bemessen. Dies beruht auf der sich aus § 1603 Abs. 2 S. 1 1 BGB ergebenden besonderen Verantwortung der Eltern für den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder. Steht eine vom Unterhaltspflichtigen b...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 1. Bestimmung des Unterhaltsbedarfs

Der Unterhaltsbedarf des betreuenden Elternteils wird bestimmt durch die Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Das Einkommen des Vaters ist nicht bedarfsprägend, denn der Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung aus § 1615l BGB gewährt dem betreuenden Elternteil keine Teilhabe am Lebensstandard des Vaters, selbst wenn er mit ihm zeitweise zusammengelebt hat.[61] Der Un...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 2. Verlängerungsunterhalt

Für einen Unterhaltsanspruch im Anschluss an den Basisunterhalt ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes trägt der Unterhaltsberechtigte die volle Darlegungs- und Beweislast. Zur Betreuungssituation ist eingehender, einzelfallbezogener und substantiierter Vortrag dazu zu halten, dass es wegen fehlender oder nur eingeschränkter Betreuungsmöglichkeiten nicht möglich i...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / VI. Verwirkung von Unterhaltsrückständen

Wird das Unterhaltsverlangen nicht zeitgerecht umgesetzt, wird ihm, soweit Unterhaltszeiträume in der Vergangenheit betroffen sind, vielfach der Einwand der Verwirkung nach § 242 BGB entgegengehalten. Eine Verwirkung von Unterhaltsrückständen kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt vom Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2017. [2] Die Beteiligten schlossen im September 1994 die Ehe und leben seit September 2016 getrennt. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen: G., geboren am 2.12.1998, N., geboren am 29.9.2000, H., geboren am 9.6.2002, O., g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ und der steuerlichen Auswirkung beim Abzug der Freibeträge für Kinder (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die nach § 31 S 4 EStG von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung (BFH v 16.03.2004, VIII R 86/98, BStBl II 2005, 332; BFH v 16.03.2004, II R 88/98, BStBl II 2005, 594) wird schlagwortartig als Günstigerprüfung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist allerdings unzutreffend. Gegenstand der Prüfung ist nicht, ob der Anspruch auf Kindergeld o...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 4 Überleitung von Ansprüchen

Durch Überleitungsanzeige kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 95 SGB VIII bewirken, dass der Anspruch eines Kostenpflichtigen, den dieser gegen einen Dritten hat, auf das Jugendamt übergeht. Ist der Dritte ein anderer Sozialleistungsträger, scheidet die Überleitungsanzeige aus. Die Erstattungsansprüche nach §§ 102-105 SGB X kommen hier nicht in Betracht. Ebe...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / II. Unterhaltsrechtsverhältnis des volljährigen Kindes

Des Hinweises bedarf die nachfolgende Entscheidung, denn in der Praxis greifen nach wie vor unterhaltspflichtige Elternteile auf den Einwand zurück, als "Zahleltern" missbraucht zu werden und von jedem persönlichen Kontakt zu ihrem Kind abgeschnitten zu sein. Allein die Tatsache, dass ein volljähriges Kind jeglichen Kontakt zum Vater ablehnt, führt indes nicht zwingend zu ei...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / III. Beteiligte des Abänderungsverfahrens

Die Beteiligten des Abänderungsverfahrens müssen mit denen des Vorverfahrens identisch sein. Richtet sich das Abänderungsbegehren gegen den falschen Beteiligten, fehlt es an einer Verfahrensvoraussetzung. Das ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen und führt grundsätzlich ohne Prüfung der sachlichen Begründetheit zur Abweisung des Abänderungsantrag...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / h) Leistungsfähigkeit bei Bezug von Sozialleistungen

Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen (im entschiedenen Fall pauschales Pflegegeld nach Stufe 2), wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs – auch auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten – gemäß § 1610a BGB vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozial...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entsprechende Geltung des § 31 S 4 EStG für mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen nach § 65 EStG (§ 31 S 6 EStG)

Rn. 340 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Gemäß § 31 S 5 EStG ist die Vergleichsrechnung nach § 31 S 4 EStG nicht nur dann durchzuführen, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht, sondern auch dann, wenn ein Anspruch auf mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen nach § 65 EStG besteht. Von vergleichbaren Familienleistungen ist auszugehen, wenn ihr Sinn und Zweck sowie ihre Berechnun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 5. Fälligkeit

Rz. 17 Der Schuldner kann nach § 286 Abs. 1 S. 1 BGB nur dann in Verzug geraten, wenn seine Leistung auch fällig ist. Fällig ist die Leistung, wenn der Gläubiger sie verlangen kann. Ausgangspunkt ist die Regelung in § 271 BGB, wonach die Leistung grundsätzlich sofort fällig ist, wenn nichts anderes geregelt ist. Eine anderweitige Regelung kann sich dabei sowohl aus dem Gesetz...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 2. Verheiratete Personen als Gründer und Gesellschafter; Nichtverheiratete als Gründer und Gesellschafter ("De-facto-Relationships")

Rz. 71 Seit 2004 kann das Familiengericht verbindliche Anordnungen in Bezug auf Dritte – etwa Gesellschaften, Trusts, Partnerships oder other business entities der sich trennenden Ehepartner – erlassen. Diese Erweiterung der Kompetenzen kann Dritte, etwa Geschäftspartner oder Kreditoren, berühren. Deshalb ist es für Geschäftspartner wichtig, die Auswirkungen des Scheiterns e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzlicher Kindesunterhalt

Rn. 3 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Kindergeld kann nach § 76 S 1 EStG nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden. Diese bestehen nach § 1601 BGB unter Verwandten in gerader Linie, also für das leibliche Kind (s für das nichteheliche Kind § 1615a BGB) gegenüber seinen Eltern, für das Enkelkind gegenüber seinen Großeltern und für das angenommene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rn. 21 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Grundlage der Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel (Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 4 (Juni 2020)), der für die hier relevante Pfändung des Kindergeldanspruchs auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes gerichtet sein muss. Hierauf beruht der im Zivilvollstreckungsverfahren vom Amtsgericht erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschlus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsberechtigte Kinder

Rn. 9 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Auszahlungsempfänger nach § 74 Abs 1 S 1 EStG kann nur das Zahl- oder Zählkind des Kindergeldberechtigten sein, für das das Kindergeld festgesetzt worden ist. Die Regelung betrifft in der Praxis überwiegend Kinder, die den elterlichen Haushalt verlassen haben sowie Kinder, die bei dem anderen Elternteil leben und beim Kindergeldberechtigten e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 10 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die nicht bloß abstrakt, sondern im Einzelfall konkret festzustellende Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten korrespondiert mit der anspruchsbegründenden Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes (vgl § 1602 BGB; BFH v 16.04.2002, VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575; BFH v 17.03.2006, III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285). Der Unterhalt...mehr

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ZErb 11/2021, Anspruch der ... / 2 Gründe

II. Während die Berufung der Beklagten zulässig und begründet ist, ist die gleichfalls zulässige Berufung der Klägerin nicht begründet. 1. Die Erbengemeinschaft hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Nachlasspflegschaft, den die Klägerin gemäß § 2039 BGB in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen könnte. a) Grundsätzlich steht im Deliktsrecht ein Schadensersatzans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Pfändung des Zählkind-Vorteils

Rn. 14 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Da Kindergeld auch wegen nicht erfüllter Unterhaltsansprüche eines Zählkindes pfändbar ist (s Rn 4), müssen diese Kinder bei der Verteilung des durch sie bedingten Erhöhungsbetrages ebenfalls berücksichtigt werden. § 76 S 2 Nr 2 EStG bestimmt daher die gleichmäßige Verteilung dieses Zählkind-Vorteils auf alle Kinder, die bei der Kindergeldfe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach BT-Drucks 13/1558, 162 gewährt die Vorschrift – wie bereits bisher § 54 Abs 5 SGB I – einen besonderen Pfändungsschutz für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt. Das Kindergeld soll für den Unterhalt des Kindes verfügbar sein, Selder in Blümich, § 76 EStG Rz 1 (Mai 2020). Das Kindergeld soll nur wegen der gesetzlichen Unterhaltsansprüche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abtretung

Rn. 50 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach § 46 Abs 1 AO können noch nicht erfüllte Kindergeldansprüche, die nach § 31 S 3 EStG als Steuervergütung gewährt werden, auch abgetreten werden, V 24.3 Abs 1 S 1 DA-KG 2020. Nach § 400 BGB ist die Abtretung jedoch ausgeschlossen, soweit die Forderung/der Anspruch unpfändbar ist. Der Pfändungsschutz des § 76 EStG gilt auch für die Abtretu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Vorschrift, die inhaltlich den §§ 48, 49 u 50 SGB I entspricht (BT-Drucks 13/1558, 162), durchbricht den Grundsatz, dass das Kindergeld an sich an einen der Anspruchsberechtigten iSd §§ 62–64 EStG auszuzahlen ist. Durch diese Abzweigung wird erreicht, dass das Kind oder diejenige Person unmittelbar das Kindergeld ausbezahlt erhält, die Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Pfändung des Zählkind-Vorteils

Rn. 14 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Da Kindergeld auch wegen nicht erfüllter Unterhaltsansprüche eines Zählkindes pfändbar ist (s Rn 4), müssen diese Kinder bei der Verteilung des durch sie bedingten Erhöhungsbetrages ebenfalls berücksichtigt werden. § 76 S 2 Nr 2 EStG bestimmt daher die gleichmäßige Verteilung dieses Zählkind-Vorteils auf alle Kinder, die bei der Kindergeldfe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wirkung der Abzweigung

Rn. 72 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Abzweigung bewirkt lediglich den Übergang des Anspruchs auf Auszahlung des Kindergeldes auf das Kind oder den Dritten, der Kindergeldanspruch selbst steht hingegen unverändert dem nach den §§ 62–64 EStG Kindergeldberechtigten zu, BFH v 24.08.2001, VI R 83/99, BStBl II 2002, 47. Erfolgt eine Abzweigung, ist der Kindergeldberechtigte nicht...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Handlungsanweisungen

Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft wird mit einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 BGB kombiniert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf die Vorerbschaft und deren Erträge nimmt. Nur mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft alleine würde dieses Ziel nicht erreicht. Ohne die Verwaltungsvollstreckung würden die Nutz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld; Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum ­Selbstunterhalt

Leitsatz 1. Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. 2. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist ...mehr

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Kindergeld; Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum ­Selbstunterhalt

Leitsatz 1. Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. 2. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 5 Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Der Unterhaltsberechtigte kann Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem er den Unterhaltsverpflichteten aufgefordert hat, über seine Einkünfte oder sein Vermögen Auskunft zu erteilen oder durch Zahlungsaufforderung in Verzug gesetzt oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.[1] Wichtig Unterhaltsforderungen auch rückwirkend möglich Ein Kind kann von seinem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4 Maß und Umfang des Unterhaltsanspruchs

4.1 Grundsätze 4.1.1 Kinder Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / Zusammenfassung

Begriff Unterhalt umfasst alle Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Vor allem Verwandte in gerader Linie sowie Ehe- bzw. Lebenspartner schulden einander Unterhalt. Verwandte in gerader Linie sind u. a. Eltern und deren Kinder. Seit 1.1.2008 gilt ein gesetzlich definierter bundesweit einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 6 Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten

Die Pflicht zur Auskunft über die Höhe der Einkünfte gegenüber dem Unterhaltsberechtigten ist Ausfluss der Unterhaltspflicht und dient der Ermittlung der Höhe des Unterhaltsanspruchs.[1] Sie dient der Vermeidung von Unterhaltsprozessen sowie der Verringerung des Prozessrisikos. Auf Verlangen müssen urkundliche Belege (Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, Einkommensteuererklärung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen.[1] Von dem danach verbleibenden E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.3 Vereinfachtes Verfahren für minderjährige Kinder

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht dem minderjährigen Kind getrennt lebender, verheirateter oder nicht verheirateter Eltern, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken.[1] Der erneuten Festsetzung aufgrund übergegangener Unterhaltsansprüche im vereinfachten Unterhalts...mehr