Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Quebec / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Quebec entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Quebec muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist im Voraus eine zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brasilien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Brasilien bei einem brasilianischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/BR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Israel / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-israelischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es keine Begrenzung in Form ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Quebec / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Quebec bei einem quebecischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck Q101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
USA / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in den USA bei einem amerikanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck USA/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Israel / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Israel bei einem israelischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck ISR/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
China / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach China entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in China muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Vora...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Marokko bei einem marokkanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/MA 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Indien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Indien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Indien muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist im Voraus eine zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tunesien / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Tunesien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den tunesischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tunesien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Tunesien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Tunesien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tunesien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tunesien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-tunesischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tunesien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Tunesien bei einem tunesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck A/TN 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfall...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Forst- und Waldarbeit / 5 Wichtiges Instrument im forstlichen Arbeitsschutz: Zertifizierungen

Auch im Wald greifen einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung sowie das Regelwerk der Unfallversicherungsträger zur sicheren Waldarbeit. Wer im Wald beschäftigt ist oder als Dienstleister Waldarbeiten ausführt, ist i. d. R. über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
DNEL und PNEC: Ermittlung d... / 2.2.7 Zusammenfassung

Tab. 1 fasst die verschiedenen Faktoren (soweit bekannt) noch einmal zusammen. Sie zeigt die Unterschiede zwischen der Grenzwertfindung bei den verschiedenen Institutionen in Europa. Von daher ist es leicht einsichtig, dass eine Vereinheitlichung hier dringend geboten wäre. Außerdem zeigen die Ausführungen, dass es durchaus kein leichtes Unterfangen ist, einen DNEL aufzustelle...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.3 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 19 Die Anrechnung von Einkommen auf Verletztengeld (§ 45 SGB VII) und Übergangsgeld (§ 49 SGB VII) ist in § 52 SGB VII geregelt. Nach § 52 Nr. 2 SGB VII sind auf die vorgenannten kurzfristigen Erwerbsersatzleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung die folgenden Sozialleistungen anderer Leistungsträger anzurechnen: Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Cannabis / 6.1 Unfallversicherung

Arbeitnehmer dürfen sich nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen nach § 7 Abs. 2 DGVU Vorschrift 1 Arbeitnehmer, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.8 Erstattungsanspruch beim Vorhandensein mehrerer vorrangig verpflichteter Leistungsträger

Rz. 39 § 104 Abs. 4 regelt Fälle, in denen ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Ansprüche gegen mehrere – dem Grunde nach – vorrangig verpflichtete Leistungsträger geltend machen könnte, weil diese nebeneinander zur Leistung verpflichtet sind, ohne dass eine dieser Sozialleistungen aufgrund von Anrechnungsvorschriften nachträglich ganz oder teilweise wegfällt. Diese...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Vibrationen / 5 Weiterführende Informationen

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (www.dguv.de): Kennwertrechner für Hand-Arm-Vibrationsbelastungen, Broschüre "Schutz vor Vibration", weitere Arbeits- und Handlungshilfen Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz KarLA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, www.baua.de: u. a. Merkblatt zu BK 2110mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.1 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 15 Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung kommen nach § 21 Abs. 2 SGB I folgende Krankenkassen in Betracht: Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als knappschaftliche Krankenkasse, Ersatzk...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 3 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Hierzu gehören z. B. die Agentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, die Sozialhilfeträger, die Träger der Jugendhilfe sowie die Träger der Sozialen Entschädigung....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.4 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Alterskassen

Rz. 23 Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) v. 29.7.1994 (BGBl. I S. 1891) sind auf Leistungen nach dem ALG z. B. die folgenden Sozialleistungen (§ 11 SGB I) anderer Leistungsträger (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) anzurechnen: Erwerbsersatzeinkommen i. S. v. § 18a Abs. 3 SGB IV (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versichertenrenten der gesetzlichen Renten...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.5 Träger der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 24 Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 126 SGB VI) kommen als erstattungsberechtigte Leistungsträger i. S. v. § 103 Abs. 1 z. B. in folgenden Fällen in Betracht: bei Anspruch auf Verletztenrente (§ 56 SGB VII) oder Hinterbliebenenrente (§§ 65 Abs. 1, 67 SGB VII) der gesetzlichen Unfallversicherung, die gemäß § 93 SGB VI auf eine entsprechende Rente der gesetzli...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich unverändert. § 102 is...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Agentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung

Rz. 16 Die Rechtsgrundlagen des SGB III sehen eine Vielzahl von Leistungen vor, die sowohl dem Wiedereinstieg als auch der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung dienen und die ggf. auch finanziell flankiert werden, um den Lebensunterhalt von anspruchsberechtigten Leistungsempfängern zu sichern; z. B. durch Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III. Beim Zusammentref...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.2 Vorleistungspflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften

Rz. 4 Ein Anwendungsfall i. S. v. § 102 Abs. 1 liegt nur vor, wenn ein Leistungsträger zur Erbringung der vorläufigen Sozialleistung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtet gewesen ist. Eine solche Vorleistungsverpflichtung könnte sich z. B. aus § 43 Abs. 1 SGB I, § 23 Abs. 1 SGB III oder § 139 Abs. 1 SGB VII ergeben. Rz. 5 § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB I regelt, dass de...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.2 Keine Abgeltung mittelbarer Fahrzeugkosten

Nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb nicht abgegolten durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind: Park- und Straßennutzungsgebühren, z. B. Vignetten oder Mautgebühren[1] , Stellplatz- und Garagenkosten[2] , ADAC-Schutzbrief, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen und Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder. Kostenübernahme durch Arbeitgeb...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.2 Besonderheit in der Unfallversicherung

Die Beitragsberechnung weicht in Phasen der Freistellung von den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ab. Das laufende Arbeitsentgelt ist immer nach dem Entstehungsprinzip zu verbeitragen. Wird ein Wertguthaben für eine vollständige Freistellung in Anspruch genommen, fallen in dieser Zeit keine Unfallversicherungsbeiträge an. Sie werden ausschließlich in der Ansparphase er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitssicherheit: Die wich... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitssicherheit zählt zu den gesetzlichen Aufgaben der Unternehmensführung. Damit steht sie auch in der Verantwortung der Compliance-Organisation. Denn Versäumnisse im Arbeitsschutz können Schäden "an Leib und Leben" verursachen und sind im schlimmsten Fall nicht mehr gutzumachen. Dieses Dokument beschreibt die wichtigsten Grundlagen zum Thema Arbeitssicherheit au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitssicherheit: Die wich... / 3.3 Wer ist zuständig?

Die Überwachung des Arbeitsschutzes ist in Deutschland Aufgabe des Staates, in den meisten Ländern Aufgabe der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Nach dem ArbSchG haben die zuständigen Behörden die Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu überwachen und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitssicherheit: Die wich... / 3.1 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hierzu gehören nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit, d. h. Vermeidung von Stress und psychisch belastender Arbeitsbedingungen. Er muss eine geeignete Arbeitssch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 2.4 Anspruchsausschluss bei Leistungen der Sozialversicherungsträger (Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2)

Rz. 12 Die Pflicht des Arbeitgebers zur Pflege und Behandlung sowie zum Tragen der dadurch entstehenden Kosten besteht nur insoweit, als nicht ein Sozialversicherungsträger entsprechende Leistungen erbringt.[1] Dabei handelt es sich i. d. R. um die Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, nicht jedoch um private Leistungsträger. Nur Erstere erbringen über die...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 19 Begriff... / 2.2 Mindestpflegezeit (Satz 2)

Rz. 11 Nach Satz 2 erhält eine Pflegeperson nur dann Leistungen zu sozialen Sicherung nach § 44, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, pflegt. Durch diese gesetzlich festgelegte Mindestpflegezeit soll gewährleistet werden, dass geringfügige, gelegentliche oder alltägliche...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.2.4 Beratung durch Videokonferenz (Satz 4)

Rz. 79 Bei der Durchführung der Beratung als Videokonferenz gilt § 365 Abs. 1 Satz 1 SGB V, Satz 4 . Rz. 80 Nach § 365 Abs. 1 Satz 1 SGB V vereinbart die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. die Anforderungen an die technischen Verfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 9 Unfallversicherung

Alle Beschäftigten in einem Betrieb werden von der Unfallversicherung erfasst. Die Aufgaben der Unfallversicherung werden von den Berufsgenossenschaften wahrgenommen. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind als Lohnnebenkosten allein vom Arbeitgeber zu tragen. Für den Unternehmer handelt es sich um Betriebsausgaben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führen in Teilzeit / 4 Die wichtigsten Hinderungsgründe und Lösungsansätze

Teilzeitarbeit ist noch selten unter Führungskräften verbreitet, wie die obigen Daten offenbart haben. Die Gründe dafür sind vielfältig, wie die Tabelle im Überblick zeigt.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 4 Unfallversicherung

Im Bereich der Unfallversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 4.2 Vertragsloses Ausland

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass bei einem Arbeitsunfall bzw. bei einer Berufskrankheit der Arbeitnehmer sich mit der Unterstützung seines Arbeitgebers...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates. Dies kann dazu führen, dass eine Person Einschränkunge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.5 Küstenschiffer und Küstenfischer (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 27 Parallelvorschrift (bezüglich Seeleuten) ist für die Krankenversicherung § 233 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Versicherungspflichtige (§ 2 Nr. 7) selbständige Küstenschiffer und Küstenfischer in den alten Bundesländern entrichten Beiträge nicht nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen, sondern nach dem in der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.2 Künstler und Publizisten

Rz. 4 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung § 251 Abs. 3 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI für die Soziale Pflegeversicherung entsprechend gilt. Vorgängervorschrift war § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG. Gemäß § 2 Nr. 5 sind selbständig tätige Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des KSVG in der gesetzlichen Rentenversicherung v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.3 Verpflichtungen anderer

Rz. 11 Gemeint sind allein rechtliche Verpflichtungen. Dazu gehören Beihilfeleistungen aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses sowie Leistungen einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung. Auch sonstige Zahlungen aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche kommen als Leistungen anderer in Betracht. Voraussetzung ist stets, dass die Leistung anderer die gleiche ...mehr