Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung

a) Beeinträchtigung (Ziff. 2.3.1.1 AUB 2014) Rz. 224 Die VP muss unfallbedingt im beruflichen oder außerberuflichen Bereich, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein und die Beeinträchtigung muss vom Unfalltag an gerechnet ununterbrochen mehr als sechs Monate bestehen...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / V. Tagegeld (Ziff. 2.4)

1. Grundsätzliches Rz. 230 Das Tagegeld ist als Summenversicherung vereinbart und wird daher unabhängig von tatsächlichen Geldeinbußen fällig. Ansprüche auf Lohnfortzahlung, ein Tagegeld der Krankenversicherung oder ein Schadensersatzanspruch sind unbeachtlich und können nicht angerechnet werden. 2. Voraussetzung der Leistung Rz. 231 Die VP muss unfallbedingt in der Arbeitsfähi...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung

a) Vollstationäre Heilbehandlung Rz. 236 Die Behandlung muss unfallbedingt, also adäquat kausal auf den Unfall zurückzuführen sein. Für die medizinische Notwendigkeit gilt entsprechend den Grundsätzen der privaten Krankenversicherung, dass eine Heilmaßnahme medizinisch notwendig ist, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Kriegsereignisse (Ziff. 5.1.3)

a) Grundsätzliches Rz. 112 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Die sog. Kriegsklausel dient dazu, die sich aus dem (Bürger-)Krieg ergebenden unverhältnismäßigen, unübersehbaren und damit auch unkalkulierbaren Gefahren vom VR abzuwehren.[231] Dieser Grundtatbestand wird u...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VI. Krankenhaustagegeld (Ziff. 2.5)

1. Grundsätzliches Rz. 235 Das Unfallkrankenhaustagegeld (UKT) ist als Summenversicherung ausgestaltet und unabhängig von tatsächlich angefallenen Krankenhauskosten, Zuzahlungen oder einem konkreten materiellen Schaden der VP zu zahlen. 2. Voraussetzung der Leistung a) Vollstationäre Heilbehandlung Rz. 236 Die Behandlung muss unfallbedingt, also adäquat kausal auf den Unfall zur...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VII. Todesfallleistung (Ziff. 2.6)

1. Grundsätzliches Rz. 241 Die Todesfallleistung gewährt einen Anspruch, wenn die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zum Tod führt. Der Todesfall ist dem VR innerhalb von 48 Stunden zu melden, Ziff. 2.6.1 AUB verweist dazu auf Ziff. 7.5 AUB. Diese Verpflichtung ist als Obliegenheit ausgestaltet und soll es dem VR ermöglichen, wegen der bevorstehenden Beerdigung oder Einäsch...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Luftfahrtunfälle (Ziff. 5.1.4)

a) Grundsätzliches Rz. 119 Der Versicherungsschutz bei Luftfahrtunfällen besteht nicht für die genannten, relativ kleinen Personengruppen. Deren Unfallrisiko liegt erheblich über denen des normalen Fluggastbetriebes. Um die Prämien des Massengeschäfts der allgemeinen Unfallversicherung nicht zu belasten wird das Luftfahrtrisiko hier ausgenommen, kann aber durch eine spezielle...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VIII. Kosmetische Operationen (Ziff. 2.7)

1. Grundsätzliches Rz. 246 Die Kostenerstattung für kosmetische Operationen (KOP) war bisher in den Musterbedingungen nicht enthalten. Hier passen sich die Musterbedingungen der Praxis an, da unterschiedliche Regelungen der KOP bereits von den VR in den Basisbedingungen verwendet werden. Die konkrete Regelung der VR kann erheblich vom Text der Musterbedingungen abweichen. Die ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung für die Leistung (Ziff. 2.7.1)

a) Kosmetische Operation (Ziff. 2.7.1 S. 1 und 3) Rz. 247 Eine kosmetische Operation dient zur Beseitigung von unfallbedingten Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes, die nach der Durchführung einer Heilbehandlung verbleiben.[406] Die kosmetische Operation muss durch einen Arzt ausgeführt werden und innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag erfolgen. Spätere Opera...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Bewusstseinsstörungen (Ziff. 5.1.1)

a) Grundsätzliches Rz. 87 Der Ausschlusstatbestand der Bewusstseinsstörung ist der praktisch relevanteste Risikoausschluss, insbesondere wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörungen im Straßenverkehr. Der Ausschluss erfasst solche Risiken, die über das normale Unfallrisiko hinausgehen, weil die VP bei den genannten Zuständen nicht in der Lage ist, eine drohende Unfallgefahr k...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 6. Kernenergie (Ziff. 5.1.6)

a) Grundsätzliches Rz. 127 Der Ausschluss soll die unkalkulierbaren Risiken eines Reaktorunfalls vom Versicherungsschutz ausnehmen. Er überschneidet sich teilweise mit dem Ausschluss von Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, Ziff. 5.2.2 AUB, umfasst aber auch z.B. die über die reine Strahlung hinausgehenden Auswirkungen einer Explosion eines Kernkraftwerks. b) Voraussetzunge...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisfragen

Rz. 133 Der VR ist beweispflichtig. Zu beweisen ist die kausale Verursachung der Gesundheitsschädigung durch Kernenergie.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes

aa) Grundsätzliches Rz. 88 Unfälle der VP durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der VP ergreifen, sind ausgeschlossen, d.h. eine Bewusstseinsstörung oder ein Anfall zu Beginn der Kausalkette lässt den Versicherungsschutz entfallen. Erforderlich ist, dass die Bewusstseinsstörung (bzw. der An...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 7. Bauch- und Unterleibsbrüche (Ziff. 5.2.7)

a) Grundsätzliches Rz. 177 Bauch- und Unterleibsbrüche (sog. Hernien) sind vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen, weil sie zumeist auf einer anlagebedingten (angeborenen) oder krankheitsbedingten Bindegewebsschwäche beruhen[305] und genetische Dispositionen bzw. Erkrankungen in den AUB ausgeschlossen sein sollen. b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden Rz. 178 Unt...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Strahlen (Ziff. 5.2.2)

a) Grundsätzliches Rz. 145 Gesundheitsschädigungen durch Strahlen sind nicht versichert. Der Zweck ist das nicht überschaubare und das unkalkulierbare Risiko einer Strahlenbelastung auszuschließen, welches sich aus einer erweiterten Auslegung des Begriffs "Plötzlichkeit" durch das Reichsgericht ergab.[265] Zu beachten sind teilweise Überschneidungen mit Ziff. 5.1.6 AUB (Kerne...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 119 Der Versicherungsschutz bei Luftfahrtunfällen besteht nicht für die genannten, relativ kleinen Personengruppen. Deren Unfallrisiko liegt erheblich über denen des normalen Fluggastbetriebes. Um die Prämien des Massengeschäfts der allgemeinen Unfallversicherung nicht zu belasten wird das Luftfahrtrisiko hier ausgenommen, kann aber durch eine spezielle Luftfahrtunfallve...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VI. Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen (Ziff. 1.4.4)

Rz. 80 1.4.4 Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie bei (rechtmäßiger Verteidigung oder) der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet. Rz. 81 Der dritte neue (erweiterte) Unfallbegriff betrifft Fälle einer Rettungsmaßnahme. Der Retter nimmt ggf. eine Ge...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 135 Bandscheibenschädigungen, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen sind Gesundheitsschäden, die regelmäßig auch ohne traumatische Ursache auftreten. Da die Unfallversicherung aber nur für Unfallfolgen einstehen soll, sind diese Gesundheitsschäden nur als Ausnahme vom Versicherungsschutz umfasst. Der Ausschlusstatbestand der Ziff. 5.2.1 AUB 2020/2014 ist wortg...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / gg) Konsum von Drogen und sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen

Rz. 101 Nach allgemeiner Ansicht kann die Einnahme von Drogen, Medikamenten bzw. sonstigen (chemischen) Mitteln zu Bewusstseinsstörungen führen. Die drogenbedingte Bewusstseinsstörung muss in jedem Fall im Strengbeweis anhand der konkreten Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen nachgewiesen werden. Allgemein anerkannte Erfahrungswerte für die private Unfallversicherung exis...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Fahrlässig geschaffene Gefahrenlage

Rz. 41 Es genügt zur Annahme der Unfreiwilligkeit auch das Vorliegen sog. bewusster Fahrlässigkeit. Derjenige, welcher sich bewusst Gefahren aussetzt, erleidet somit eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung, wenn er sich diese zwar als möglich vorstellt, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten wird. Dies gilt auch, wenn er sich bewusst einem hohen Risiko aussetzt, abe...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Einleitung

Rz. 184 Der Bedingungsgeber hat in die AUB 2014 neben den klassischen Leistungsarten Invaliditätsleistung, Übergangsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung drei weitere Leistungsarten aufgenommen: Die Unfallrente, Kosten für kosmetische Operationen und Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze. Das Genesungsgeld wurde mit den AUB 2014 aus den Mu...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 157 Ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden durch Infektionen. Diese zählen als Krankheiten nicht zu den Lebensrisiken im Bereich einer privaten Unfallversicherung. Der Ausschluss wurde in den AUB 2014 anders strukturiert und neu gestaltet. Die AUB 2020 erweitern die genannten Ausnahmen nochmals. Hinweis In der Praxis sind in neueren Verträgen überwiegend Sonderbedingungen...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 217 In der Unfallversicherung unterliegen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen als solche und die Frage ihrer Dauerhaftigkeit uneingeschränkt dem Beweismaß des § 286 ZPO. Dagegen kann für die Frage, ob die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bzw. Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit auf die unfallbedingte Gesundheitsschädigung...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Zahnschäden (Ziff. 2.7.1 S. 2 und 3)

Rz. 248 Schneide- und Eckzähne zählen zum äußeren Erscheinungsbild. Hier überlagern sich ästhetische und funktionale Aspekte, so dass grundsätzlich alle unfallbedingten Behandlungen in den Versicherungsschutz fallen.[408] Die Unfallversicherung bezieht sich auf Gesundheitsschädigungen des Körpers, nicht auf Sachschäden. Daher ist der Verlust bzw. Teilverlust von (herausnehmb...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Nicht versicherbare Berufe

Rz. 301 Es gibt berufliche Tätigkeiten, die über die allgemeine private Unfallversicherung nicht versichert werden können. Das Risiko z.B. bei Minenräumern, Rennfahrern oder Tierbändigern kann nur durch besondere Abreden und zu speziellen Beiträgen vom VR übernommen werden. Die Rechtslage ist insoweit bislang unklar. Richtigerweise besteht kein Kündigungsrecht des VR nach § ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Allgemeines

Rz. 299 Mit § 181 VVG besteht für die private Unfallversicherung eine Sonderregelung zur Gefahrerhöhung. Danach können nur solche geänderten Umstände als Gefahrerhöhung gelten, die vorher ausdrücklich als Gefahrerhöhung vereinbart wurden. In der Praxis bedeutet dies, dass eine am Beruf der VP orientierte Gefahreneinteilung vorgenommen wird. Andere Kriterien werden üblicherwe...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Art und Höhe der Leistung (Ziff. 2.8.2)

Rz. 258 Erstattet werden die beim VN verbliebenen Kosten. Die Erstattung ist begrenzt auf die versicherte Summe, die im Versicherungsschein oder ggf. schon im Bedingungswerk selber festgeschrieben ist.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 148 Zu den wortgleichen Regelungen nach Ziff. 5.2.2 AUB 10/08/99 und § 2 II (1) AUB 94/88 besteht kein Unterschied. In § 2 (3) c AUB 61 wurde eine kasuistische Aufzählung bestimmter Strahlenarten vorgenommen. Die dort genannten Strahlenarten fallen auch unter den Begriff "Strahlen" der späteren AUB. Abweichend davon besteht nach § 2 (3) c AUB 61 für den Fall Versicherungs...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Invaliditätsleistung (Ziff. 2.1)

1. Grundsätzliches Rz. 185 Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistungsart der AUB. Sie sichert VN/VP eine finanzielle (Einmal-)Leistung für den Invaliditätsfall zu. Unter Invalidität versteht man eine unfallbedingte, dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, § 180 VVG, die Regelung ist abdingbar. Die gesetzliche Regelung entspric...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 155 Ziff. 5.2.3 AUB 10/08/99, § 2 II (2) AUB 94/88 und § 3 (3) S. 1 AUB 61 sind abweichend formuliert, eine sachliche Änderung ist damit nicht verbunden. Die ausdrückliche Regelung des § 3 (3) S. 2 AUB 61, wonach das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen und Hornhaut kein Eingriff im Sinne des Ausschlusses ist, wurde nicht in die späteren AUB übernommen, gilt aber der Sache ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 234 Der VN muss seine konkrete, zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, den Grad der Beeinträchtigung und deren Umfang sowie die ärztliche Behandlung nach § 286 ZPO beweisen.[387]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 235 Das Unfallkrankenhaustagegeld (UKT) ist als Summenversicherung ausgestaltet und unabhängig von tatsächlich angefallenen Krankenhauskosten, Zuzahlungen oder einem konkreten materiellen Schaden der VP zu zahlen.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Höhe und Dauer der Leistung

Rz. 238 UKT wird für jeden Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung bezahlt. Der Aufnahmetag und der Entlassungstag werden als jeweils ein Tag gerechnet. Der Anspruch besteht für Behandlungen, die innerhalb des vereinbarten Zeitraums vom Unfalltag an gerechnet erfolgen. Für Tage der Beurlaubung aus einer vollstationären Heilbehandlung besteht kein Anspruch auf Krankenh...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 6. Kappungsgrenze (Ziff. 3.2.2)

Rz. 275 Das Bestehen einer Krankheit oder eines Gebrechens alleine ist für die Berücksichtigung einer Mitwirkung nicht ausreichend. Eine Leistungskürzung erfolgt nur dann, wenn der Anteil mindestens 25 % beträgt. Hinweis Wird lediglich eine Mitwirkung von 20 % festgestellt, hat der VR die volle Leistung zu erbringen. Viele VR vereinbaren höhere Schwellenwerte als 25 %. Hier s...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 158 Grundsätzlich sind alle Infektionen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Infektion ist die Übertragung, das Haftenbleiben und Eindringen von Mikroorganismen (z.B. Viren, Bakterien, Pilzen, Parasiten) in den menschlichen Körper und die Vermehrung in ihm.[284]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 240 Der VN ist beweisbelastet. In der ersten Alternative ist er für die medizinisch notwendige, vollstationäre Heilbehandlung und deren Dauer beweisbelastet nach § 286 ZPO und in der zweiten Alternative für die ambulante Operation und die Beeinträchtigung der Ausübung des Berufs nach § 286 ZPO. Für die Kausalität gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO.[393]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / e) Beweisfragen

Rz. 118 Der VR ist insbesondere für die Kausalität zwischen Kriegsereignis und Unfall beweispflichtig. Für das Eingreifen der Überraschungsklausel, insbesondere wenn Kriegsbeginn und Tag der tatsächlichen Kenntnisnahme auseinanderfallen, ist der VN beweispflichtig.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 121 Nach § 4 (3) a AUB 61 sind nur Fluggäste in einem Propeller-, Strahlflugzeug oder einem Hubschrauber versichert. Mit § 2 I (4) a AUB 88 wird der Versicherungsschutz für Fluggäste von Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen, Luftfahrzeugen ohne Motor sowie beim Fallschirmspringen ausgeschlossen, auf alle anderen Fluggäste hingegen erweitert. In Ziff. 5.1.4 AUB 10/08/99 sin...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 164 Der Ausschluss von Infektionen und die Wiedereinschlüsse sind in Ziff. 5.2.4 AUB 10/08/99, § 2 II (3) AUB 88/94 und § 2 (2) und (3) AUB 61 inhaltlich vergleichbar geregelt. In Ziff. 5.2.4 AUB 10/08/99 werden ausdrücklich auch Insektenstiche und – bisse genannt. Ebenso wurden bisher auch die Schleimhäute ausdrücklich erwähnt. § 2 (2) b AUB 61 schließt auch Wundinfektio...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 169 Ziff. 5.2.5 AUB 10/08/99 beinhalten im Gegensatz zu § 2 II (4) AUB 94/88 und § 2 (3) c AUB 61 bereits den Wiedereinschluss für Kinder, Ziff. 5.2.5 S. 2 AUB 99, und stellen auf das Zehnte Lebensjahr ab. § 2 (3) c AUB 61 spricht ohne praxisrelevanten Unterschied von Einführen statt Einnehmen.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Höhe der Leistung

Rz. 243 Bei unfallbedingtem Tod besteht Anspruch auf die vereinbarte Todesfallsumme. Problematisch ist die Höhe, wenn der Tod wegen einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen nicht ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen ist. Im Ergebnis erfolgt eine Kürzung entsprechend des jeweiligen Mitwirkungsanteils,[399] basierend auf einer groben Schätzung unter Berücksichtigu...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / B. Versicherungsfall

I. Allgemeines Rz. 11 Als anspruchsbegründender Tatbestand eines jeden Leistungsbegehrens steht der Unfallbegriff am Beginn der materiell-rechtlichen Prüfung. Er ist als gesetzliches Leitbild in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG verankert und entspricht der Regelung von Ziff. 1.3 AUB. Zwar ist § 178 Abs. 2 S. 1 VVG prinzipiell abdingbar, andere Unfallbegriffe haben sich aber bisher nicht...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / F. Fälligkeit der Leistung (Ziff. 9)

I. Erklärung der Leistungspflicht (Ziff. 9.1) Rz. 290 Der VR ist verpflichtet, auf einen Leistungsantrag und nach Vorlage der zur Beurteilung der Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt; für die Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate, § 187 VVG, Ziff. 9...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisfragen

Rz. 126 Nach den allgemeinen Beweisregeln hat der VR das Vorliegen des Ausschlusstatbestandes darzulegen und zu beweisen. Der Ausschluss greift also nicht ein, wenn unklar bleibt, ob die VP an einem Motor-Cross-Rennen teilgenommen hat oder den Unfall auf der Fahrt zu einem solchen Rennen erlitt.[244]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 132 Der Ausschluss findet sich in Ziff. 5.1.6 AUB 10/08/99 und § 2 I (6) AUB 94/88 und wird seit den AUB 88 wortgleich verwendet. In § 2 (3) c AUB 61 waren nur Gesundheitsschädigungen durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die schädigende Wirkung von Strahlen geringerer Härte und Folgen einer K...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Subsidiarität (Ziff. 2.7.1 letzter Satz)

Rz. 249 Der Anspruch ist mit einer Subsidiaritätsklausel ausgestattet. Ein Anspruch entsteht nicht, wenn und soweit ein Dritter (z.B. Krankenversicherer) zur Kostenerstattung verpflichtet ist. Bestreitet der Dritte seine Leistungspflicht, ist der VR zur Leistung verpflichtet.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 127 Der Ausschluss soll die unkalkulierbaren Risiken eines Reaktorunfalls vom Versicherungsschutz ausnehmen. Er überschneidet sich teilweise mit dem Ausschluss von Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, Ziff. 5.2.2 AUB, umfasst aber auch z.B. die über die reine Strahlung hinausgehenden Auswirkungen einer Explosion eines Kernkraftwerks.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / ee) Einnahme von Medikamenten

Rz. 93 Die Einnahme von Medikamenten kann zu sog. Nebenwirkungen führen, die in Packungsbeilagen beschrieben werden. Hier finden sich regelmäßig z.B. Hinweise auf ein beeinträchtigtes Reaktionsvermögen. Unerheblich ist, ob das Medikament vom Arzt verordnet war oder ohne ärztlichen Rat eingenommen wurde, ebenso wenig die Verabreichungsweise, also ob es z.B. geschluckt oder ge...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in und zu Sonderbedingungen

Rz. 251 Bisher gab es eine Empfehlung nur in Form einer Sonderbedingung.[411] Die Sonderbedingung zu den AUB 99 ist der nun eingeführten Regelung der Ziff. 2.7 AUB sehr ähnlich.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 178 Unter einem Bauch- oder Unterleibsbruch (sog. Hernien) versteht man das Vortreten eines Eingeweides aus der Bauchhöhle in eine abnorme Ausstülpung des Bauchfells. Es handelt sich regelmäßig um eine anlagebedingte (angeborene) oder krankheitsbedingte Bindegewebsschwäche. Dazu zählen u.a. der Leistenbruch, der Zwerchfellbruch, der Bauchdeckenbruch und der Nabelbruch. H...mehr