Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Renten-/Unfallversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nur eine unbewertete Anrechnungszeit.[1] Diese führt dazu, dass erworbene Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten erhalten bleiben. Für unter 25-jährige Leistungsbezieher ist bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit jedoch eine bewertete Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI zu berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mutterschutz: Betrieblicher... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen grundsätzlich im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungsbeurteilung, aber auch hinsichtlich der konkreten Umsetzung in Betracht. Die zahlreichen möglichen betriebsverfassungsrechtlichen Berührungspunkte zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Mutterschutzgesetz im Überblick: Rechte aus § 80 BetrVG : Allgemeines Überwachungsrecht gemäß ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Chemikalienschutzhandschuhe / 6 Weitere Informationen

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet im "BGIA-Handbuch digital " eine "Schutzhandschuhe – Positivliste" an. Diese listet alle Typen von Schutzhandschuhen auf, für die das IFA eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat. Das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft Bau (GISBAU) enthält u. a. eine Handsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Hand- und Armschutz / 6 Weitere Informationen

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet im BGIA-Handbuch digital.de eine "Schutzhandschuhe – Positivliste" an. Diese listet alle Typen von Schutzhandschuhen auf, für die das IFA eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat. Das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft Bau (GISBAU) enthält u. a. eine Handsc...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Erste Hilfe / 1.3 Unfallversicherungsschutz eines Ersthelfers

Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen Anderen aus einer erheblichen Gefahr für seine Gesundheit retten, zählen zum Versichertenkreis der Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII). Das gilt nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII auch für Personen, die an Ausbildungsveranstaltungen von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen tei...mehr

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Erste Hilfe / 1 Gesetzliche Grundlagen der Ersten Hilfe

Der Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 SGB VII verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhinderung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe. Für die Umsetzung einer effektiven Ersten Hilfe im Betrieb gibt es die folgenden gesetzlichen Regelungen und berufsgenossenschaft...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 SGB Office Professional (Redaktion), Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung / 4 Zusammentreffen von Leistungen der Renten-/Unfallversicherung. N.N., Meistbegünstigungs-Vorschrift ist bei Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung anzuwenden – Anm.: zu BSG Urteil vom 23.5.2006 – B 13 RJ 16/05 R –, DB 2006, XVIII. N.N., Kei...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 266 enthält ergänzend zu § 93 eine Besitzschutzregelung für Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, wenn am 31.12.1991 auf beide Renten ein Anspruch nach dem bis dahin geltenden "alten" Bundesrecht bestand. In diesen Fällen ist nicht allein der für "neue" Renten ab 1.1.1992 geltende Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3, bei dessen...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 § 256b Abs. 1 gilt für echte Beitragszeiten nach § 55 bzw. § 256a. Abs. 1 regelt als Generalnorm die Bewertung glaubhaft gemachter Pflichtbeitragszeiten; unabhängig vom Rechtsgrund der Glaubhaftmachung (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 3). Damit beinhaltet § 256b selbst keine Begriffsdefinition der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.1 Rentenansprüche i. S. d. § 266 – Anwendungsbereich und Funktion

Rz. 8 Die Vorschrift gilt im sachlichen Anwendungsbereich für Renten, die nach dem 31.12.1991 neu festzustellen (vgl. § 300; vgl. zu den Fallgestaltungen GRA der DRV zu § 266 SGB VI, Stand: 24.1.2018, Abschn. 3.1) oder im unmittelbaren Anschluss an eine vor 1992 beginnende Rente desselben Berechtigten (z. B. Regelaltersrente im Anschluss an eine Rente wegen Berufsunfähigkeit o...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.2 Ermittlung des Grenzbetrags – Rechtsfolge

Rz. 12 Der Grenzbetrag ist grundsätzlich die Summengrenze bis zu der beide Leistungen – also Altersrente und Unfallrente – höchstens zu gewähren sind. Beide Rentenhöhen sind zu berechnen, die Summe der beiden Renten wird mit dem Grenzbetrag verglichen und nur wenn mit beiden Renten der Grenzbetrag nicht überschritten wird, wird keine Anrechnung der Unfallrente auf die Alters...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft gesetzte Vorschrift (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 77, 202; Abs. 2 bis 4 wurden ergänzt durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – 11. Ausschuss, vgl. BT-Drs. 11/5490 S. 163 f.) ist ber...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert, z. B. mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) sowie dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621). Satz 5 erhi...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6.2 Vereinbarkeit von § 256a Abs. 4 mit Art. 3 Abs. 1 GG

Rz. 86 Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von 1961 bis 1981 tatsächlich Beiträge für die zurückgelegten Wehrdienstzeiten entrichtet wurden, im Beitrittsgebiet jedoch nicht. Die von § 256 Abs. 3 Satz 1 abweichende Bewertung der Wehrdienstzeiten im Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.4 Vollständige Rentenangleichung Ost-West

Rz. 4b Mit den Verträgen zur Herstellung der Deutschen Einheit ist festgelegt worden, dass auch für die Renten im Beitrittsgebiet der Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit gelten soll. In Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) wurde vereinba...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / J. Versicherungsbedingungen zur privaten Unfallversicherung

I. Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung Rz. 308 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

Rz. 308 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / Literaturtipps

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Checkliste – Unfallversicherung

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung mit hauptsächlich als reine Summenversicherung ausgestalteten Leistungsarten. Gesetzlich finden sich die Vorschriften zur privaten Unfallversicherung in §§ 178–191 VVG. Der Vertrag unterscheidet zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der über die Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem Versicherer (VR) verfügt un...mehr

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§ 16 Private Unfallversicherung

A. Einleitung I. Allgemeines Rz. 1 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung mit hauptsächlich als reine Summenversicherung ausgestalteten Leistungsarten. Gesetzlich finden sich die Vorschriften zur privaten Unfallversicherung in §§ 178–191 VVG. Der Vertrag unterscheidet zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der über die Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Ausgeschlossene Risiken (Ziff. 5.1)

Rz. 86 Mit Ziff. 5.1 AUB werden vom Versicherungsschutz solche Gefahren ausgeschlossen, die für den VR ein nicht kalkulierbares Kumulrisiko bedeuten (Krieg- und Bürgerkrieg, Kernenergie) oder das individuellen Risiko der VP dabei über das Risiko im Rahmen einer allgemeinen Unfallversicherung hinausgeht (Geistes- bzw. Bewusstseinsstörung, Ausführung einer Straftat, Luftfahrt,...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 279 Für Anzeigepflichten während der Vertragslaufzeit besteht mit § 181 VVG eine besondere halbzwingende gesetzliche Regelung über die Gefahrerhöhung für die Unfallversicherung. Sie geht §§ 23 ff. VVG vor. Die Anzeigepflicht muss ausdrücklich und in Textform vereinbart sein. Die Musterbedingungen sehen dies in Ziff. 6.2 AUB für eine Berufsänderung vor, es kommt aber auf ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Allgemeines

Rz. 11 Als anspruchsbegründender Tatbestand eines jeden Leistungsbegehrens steht der Unfallbegriff am Beginn der materiell-rechtlichen Prüfung. Er ist als gesetzliches Leitbild in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG verankert und entspricht der Regelung von Ziff. 1.3 AUB. Zwar ist § 178 Abs. 2 S. 1 VVG prinzipiell abdingbar, andere Unfallbegriffe haben sich aber bisher nicht durchgesetzt....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Unfreiwilligkeit

a) Allgemeines Rz. 40 Die VP muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erlitten haben. Dies wird durch den Aufbau von Ziff. 1.3 AUB 2020 deutlich, wurde aber bereits früher genauso verstanden. Unfreiwillig bedeutet "nicht vorsätzlich", wobei auch der bedingte Vorsatz die Unfreiwilligkeit entfallen lässt. Die Gesundheitsschädigung ist somit bereits freiwillig und ein Unfall l...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Mitwirkung (Ziff. 3)

1. Grundsätzliches Rz. 262 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesundheitlichen Folgen eines konkreten Unfallereignisses. Andere Gesundheitsbeeinträchtigungen sollen nicht entschädigt werden. Liegen unfallbedingte und unfallfremde Gesundheitsschäden vor, so entsteht grundsätzlich nur für den unfallbedingten Anteil ein Leistungsanspruch. Ziff. 3 AUB 2020/2014 wurde ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / D. Leistungen (Ziff. 2)

I. Einleitung Rz. 184 Der Bedingungsgeber hat in die AUB 2014 neben den klassischen Leistungsarten Invaliditätsleistung, Übergangsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung drei weitere Leistungsarten aufgenommen: Die Unfallrente, Kosten für kosmetische Operationen und Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze. Das Genesungsgeld wurde mit den AUB 20...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung

a) Unfallbedingte, dauerhafte Beeinträchtigung Rz. 187 Die Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Funktionsfähigkeit bzw. der Arbeitsfähigkeit muss dauerhaft sein. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist, Ziff. 2.1.1.1 AUB 2020/2014. Das war nicht immer ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Vorsätzliche Straftaten (Ziff. 5.1.2)

a) Grundsätzliches Rz. 106 Es sind solche Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die der VP dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Dies ist gerechtfertigt wegen des selbstverschuldeten erhöhten Unfallrisikos, das mit einer vorsätzlichen Straftat regelmäßig verbunden ist, sei es bei Ausführung der Straftat selbst oder bei einer si...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Fristen

aa) Grundsätzliches Rz. 190 Im Zusammenhang mit einem möglichen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung ist formell die Einhaltung von drei Fristen zu beachten. Diese sind:mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Heilmaßnahmen und Eingriffe (Ziff. 5.2.3)

a) Grundsätzliches Rz. 150 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der VP sind ausgeschlossen. Der Ausschluss nimmt jene Gefahren vom Versicherungsschutz aus, die mit einer willentlichen Behandlung des menschlichen Körpers verbunden sind, gleichgültig welcher Art.[268] Es muss sich jedoch gerade die der Behandlung eigentümliche Gefahr konkretisiert und...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Infektionen (Ziff. 5.2.4)

a) Grundsätzliches Rz. 157 Ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden durch Infektionen. Diese zählen als Krankheiten nicht zu den Lebensrisiken im Bereich einer privaten Unfallversicherung. Der Ausschluss wurde in den AUB 2014 anders strukturiert und neu gestaltet. Die AUB 2020 erweitern die genannten Ausnahmen nochmals. Hinweis In der Praxis sind in neueren Verträgen überwiegend...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / III. Erhöhte Kraftanstrengung – Unfallfiktion (Ziff. 1.4.1)

1. Allgemeines Rz. 62 Mit Ziff. 1.4.1 AUB 2020 werden die Fälle einem Unfall gleichgestellt, sog. Unfallfiktion, in denen sich die VP durch eine erhöhte Kraftanstrengung entweder Kraftanstrengungen sind mangels Einwirkung von ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Versicherte Verletzungen

a) Grundregelung Rz. 65 Der Versicherungsschutz bei erhöhten Kraftanstrengungen gilt nicht für jeden Teil des Körpers. Erfasst sind Gelenke an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen und Wirbelsäule. Es wird, ohne inhaltliche Änderung zu der früheren AUB, in den AUB 2020/2014 ausdrücklich klargestellt, dass Meniskus und Bandscheiben...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Beispiele

a) Beispiele der AUB 2020/2014 Rz. 71 Problematisch sind die eingeführten Beispiele im Bedingungstext: Beispiel 1 ist in der Schadenpraxis ein klassischer Abgrenzungsfall zum Unfallereignis, da in diesen Fällen oftmals der ab...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Art und Höhe der Leistung (Ziff. 2.1.2)

a) Invaliditätsbemessung (Erstbemessung) Rz. 202 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme (am Schadentag versicherte Invaliditätsgrundsumme) und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Es gilt eine Gliedertaxe, Ziff. 2.1.2.2.1 AUB. Für Verletzungen von nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen erfolgt eine Bewertung außerhalb der Glieder...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / A. Einleitung

I. Allgemeines Rz. 1 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung mit hauptsächlich als reine Summenversicherung ausgestalteten Leistungsarten. Gesetzlich finden sich die Vorschriften zur privaten Unfallversicherung in §§ 178–191 VVG. Der Vertrag unterscheidet zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der über die Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem Versicherer (...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Rennveranstaltung (Ziff. 5.1.5)

a) Grundsätzliches Rz. 123 Unfälle, die die VP als Teilnehmer an Rennen mit Motorfahrzeugen erleidet, sind ausgeschlossen. Es soll das typischerweise bestehende, besonders hohe Unfallrisiko eines eng begrenzten Personenkreises nicht der Versichertengemeinschaft insgesamt aufgebürdet werden. Der Ausschluss wurde neu gestaltet und verständlicher gegliedert. Zudem wurde der Begr...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Vergiftungen (Ziff. 5.2.5)

a) Grundsätzliches Rz. 166 Die AUB 2020/2014 enthalten den Hinweis, dass es sich beim Schlund um den Eingang der Speiseröhre handelt. Die weiteren Änderungen sind nur redaktionell. b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden Rz. 167 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind solche Vergiftungen, die infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund aufgetreten sind. E...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / C. Ausschlüsse (Ziff. 5)

I. Einleitung Rz. 84 In den Ausschlüssen werden Risikobegrenzungen vorgenommen, bestimmte Risiken sind damit generell vom Versicherungsschutz nicht erfasst. Die sog. Wiedereinschlüsse stellen Ausnahmen von der Risikobegrenzung dar und werden ab den AUB 2014 auch als Ausnahme bezeichnet und besonders hervorgehoben. Ebenfalls ab den AUB 2014 werden Beispiele bei einigen Ausschl...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 6. Psychische Reaktion (Ziff. 5.2.6)

a) Grundsätzliches Rz. 172 Der Ausschluss behält den Wortlaut der Vorgänger-AUB bei und führt in den AUB 2020/2014 Beispiele für ausgeschlossene psychische Reaktionen ein. Die sog. "Psycho-Klausel" soll nicht abschätzbare Risiken vom Versicherungsschutz ausnehmen.[293] Die Ausschlussklausel nach Ziff. 5.2.6 AUB ist wirksam, da sie nicht unklar ist und auch einer Inhaltskontro...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Unfall (Ziff. 1.3)

1. Grundsätzliches Rz. 13 Ein Unfall liegt vor, wenn die VP durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese Regelung zieht sich durch alle Bedingungsgenerationen (Ziff. 1.3 AUB 10/08/99, § 1 III AUB 94/88), nur in § 2 I AUB 61 fehlt der Klammerzusatz, was jedoch inhaltlich keine Auswir...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Einwirkung von außen

aa) Grundsätzliches Rz. 23 Das Ereignis muss von außen auf den Körper einwirken, wobei es gleichgültig ist, ob der Zusammenstoß mechanischer, chemischer, thermischer oder elektrischer Art ist. Mit dem Tatbestandsmerkmal werden vornehmlich rein innerorganische Vorgänge vom Unfallbegriff ausgegrenzt.[22] Erleidet also eine VP eine Gesundheitsschädigung, die unmittelbar auf eine...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / III. Unfallrente (Ziff. 2.2)

1. Grundsätzliches Rz. 218 Die Leistungsart Unfallrente (UIR) findet sich in den Musterbedingungen AUB 2020/2014. Als Sonderbedingung, vielfach Unfallinvaliditätsrente genannt, war diese Leistungsart seit langem bei vielen VR im Angebot. Sinn ist es, der VP bei besonders schwerwiegenden, unfallbedingten Gesundheitsschädigungen dauerhaft eine Rente zu zahlen. Die UIR steht als...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Unfallereignis

a) Plötzlichkeit Rz. 14 Das Ereignis muss plötzlich eingetreten sein. In Rechtsprechung und Literatur hat sich bisher keine einheitliche Interpretation des Merkmals der Plötzlichkeit durchgesetzt. Rz. 15 Der Begriff "Plötzlichkeit" enthält zunächst unstreitig ein objektiv zeitliches Element des Unfallbegriffs, indem durch ihn schon nach seinem Wortsinn nur solche Ereignisse ei...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / IX. Bergungskosten (Ziff. 2.8)

1. Grundsätzliches Rz. 253 Die Kostenerstattung für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze (Bergungskosten) war bisher in den Musterbedingungen nicht enthalten. Wie bei Ziff. 2.7 AUB passen sich die Musterbedingungen der Praxis an, da Bergungskosten, oft sogar beitragsfrei, bereits seit vielen Jahren in den AUB der VR enthalten sind. Die konkrete Regelung der VR kann aber erh...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / IV. Übergangsleistung (Ziff. 2.3 AUB 2014)

1. Grundsätzliches Rz. 223 Die Übergangsleistung ist in den AUB 2020 nicht mehr aufgeführt, wird von den VR aber weiter angeboten. Üblicherweise ist im Falle der Vereinbarung einer Übergangsleistung diese wirtschaftlich bedeutsam und soll deshalb hier besprochen werden. Die Leistungsart ist als Summenversicherung ausgestaltet und wird im Sinne des Alles-oder-Nichts-Prinzips vo...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / G. Umstellung Kindertarif und Änderung des Berufs (Ziff. 6)

I. Umstellung Kindertarif (Ziff. 6.1) Rz. 298 Die VR bieten Versicherungsschutz für Kinder zu einem eigenen Tarif an, der mit dem Erreichen eines fest vereinbarten Alters endet. Danach wird ein Tarif für Erwachsene zugrunde gelegt. Der VN darf frei entscheiden, ob er bei gleicher Prämie die versicherten Summen reduzieren will, oder ob er unter Beibehaltung der bisherigen Summ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung (Ziff. 2.8.1)

a) Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze (Ziff. 2.8.1.1 Alt. 1) Rz. 254 Voraussetzung ist die Entstehung von Kosten. Damit sind Kosten für die Personenrettung gemeint, z.B. für Hubschrauberflüge aus den Bergen oder Kosten für die Suche nach Verletzten nach dem Einsturz eines Gebäudes. Ein Ersatzanspruch besteht nur für die Kosten eines öffentlich-rechtlichen oder privaten Re...mehr