Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1, welche Personen als Hinterbliebene der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf das pauschalierte Sterbegeld und die Erstattung von Überführungskosten haben. Abs. 2 regelt die Kostenerstattung einer Überführung an den Ort der Bestattung. Abs. 3 bestimmt konkret die in Abs. 1 genannten anspruchsberechtigte Person. Ab...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 262, 263 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 92). Abs. 1 Satz 4 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze v. 24.7.2003 (BGBl. I S. 1526) mit Wirkung z...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 13 Sachschä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 36 Satz 1 des UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft. Durch Art 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Satz 1 ergänzt und die Sätze 2 und 3 angefügt. Durc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 am 1.1.1997 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1254). Sie übernimmt teilweise die Regelungen des § 595 RVO (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 261 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 92). Der durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.2 Sonderregelung für Unternehmer (Karenzregelung)

Rz. 6 Die Träger der Unfallversicherung haben nach Abs. 2 die Möglichkeit, durch Satzung zu bestimmen, dass Unternehmern, ihren Ehegatten und Lebenspartnern und den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 den Unternehmern Gleichgestellten Verletztengeld längstens für die Dauer der ersten 13 Wochen, gar nicht oder nur zum Teil ausgezahlt wird. Dies liegt im Ermessen des Satzungsgebers. Die Reg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.3 Gesundheits(folge)schaden, der über die spendebedingten, regelmäßig entstehenden Beeinträchtigungen hinausgeht

Rz. 15 § 12a Abs. 1 erstreckt den Versicherungsschutz auf alle Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe. Der Eintritt eines Gesundheitsschadens wird als Versicherungsfall "eigener Art" der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 7 fingiert. Es kommt damit weder darauf an, ob tatbestandlich ein Arbeitsunfall...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.7 Erforderliche Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen

Rz. 25 Abs. 2 Satz 1 stellt ausdrücklich klar, dass der Versicherungsschutz zugunsten des Spenders bereits für alle Gesundheitsschäden besteht, welche als Folge einer erforderlichen Voruntersuchung auftreten. Rz. 26 Wortlaut und Gesetzeszweck, einen Anreiz für die Organspende zu schaffen, umfassen auch die sog. isolierte Voruntersuchung, bei welcher es nachfolgend nicht zu ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.2 Zeitlich begrenzte Unterhaltsansprüche (Satz 2)

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der Unterhaltstatbestände des BGB, nach denen ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch besteht. In diesen Fällen wird die Dauer der Rentenzahlung an die Dauer der Unterhaltsberechtigung geknüpft. Es handelt sich um den Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit einschließlich des Aufstockungsunt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 13 Sachschä... / 2.2.1 Versicherte Tätigkeit

Rz. 7 Ersatzberechtigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 11a, Nr. 12 und Nr. 13a und c versicherte Personen bei der versicherten Tätigkeit. D.h., wie bei der Prüfung des Arbeitsunfalls muss eine Verrichtung vorliegen, die einen inneren sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit aufweist. Dabei handelt es sich um Diensthandlungen für den Staat (außerhalb eines Beschäftigungsve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 2.1.4 Subsidiäre Ansprüche (Satz 4)

Rz. 12 Nach Abs. 1 Satz 4 ist der Anspruch von Verwandten der aufsteigenden Linie (Elternrente nach § 69), von Stief- und Pflegeeltern sowie Pflegekindern subsidiär. Sie haben nur insoweit Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach diesem Versicherten, soweit der Höchstbetrag nicht bereits durch die bevorrechtigten Hinterbliebenen (Witwe, Witwer, früherer Ehegatte, Waise) ausges...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.2 Bezug von Renten und rentenähnlichen Leistungen

Rz. 16 Sofern der Versicherte Leistungen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB V bezieht, endet das Verletztengeld am Tag vor deren Beginn, es sei denn, dass diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen. Da auch diese Leistungen langfristig Lohnersatzfunktion haben, verhindert die Norm insoweit Doppelzahlungen. Hierzu zählen insbesondere die Rente wegen voller Erw...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 schreibt für Bezieher von Verletztengeld die entsprechende Anwendung von § 47a SGB V vor, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Dies betrifft Beschäftigte und selbständig Tätige, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Duale Studiengänge / 2.1 Praxisintegrierte duale Studiengänge an (Fach-)Hochschulen

Ein praxisintegrierter dualer Studiengang liegt vor, wenn der Studierende ein Hochschulstudium mit einem umfassenden Praxisanteil absolviert. Angeboten wird diese Form des Studiums insbesondere von den Fachhochschulen (FH), aber auch von den Berufsakademien (BA). Diese dualen Studiengänge sind in hohem Maße mit der betrieblichen Praxis verbunden. Hierbei dient die Einrichtun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Duale Studiengänge / 3 Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge

Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge verbinden ein Studium mit einer praktischen Berufsausbildung im Betrieb. Der Studierende absolviert parallel eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ein Studium. Die ausbildungsintegrierten Studiengänge sind auf die berufliche Erstausbildung gerichtet. Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge werden an Fachhochschul...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autoinsassen-Unfallversicherung

Begriff Die Insassen-Unfallversicherung ist eine freiwillige Beitragsleistung des Arbeitgebers. Bei der Autoinsassen-Unfallversicherung liegt die Besonderheit darin, dass nicht eine bestimmte Person versichert ist, sondern der jeweilige Benutzer des Pkw. Es steht also erst bei Eintritt des Versicherungsfalls fest, wer die versicherte Person ist. Die Versicherungsbeiträge (Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lehrgangskosten

Begriff Lehrgangskosten werden vom Arbeitgeber übernommen und beziehen sich regelmäßig auf Lehrgänge im Rahmen der Fortbildung. Fortbildungskosten können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder übernommen werden, wenn es sich um Aufwendungen für Maßnahmen auf der Grundlage des bereits ausgeübten Berufes handelt. Fortbildungskosten sind typischerweise Aufwendungen für: Meis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verletztenrente / Zusammenfassung

Begriff Verletztenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Anspruch, Dauer und Höhe der Verletztenrente sind in §§ 56 bis 62, 72 bis 74 SGB VII geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.3 Alterssicherung der Landwirte

In der Alterssicherung der Landwirte gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung.[1] Die ansonsten mindestens zu erfüllende Wartezeit von 5 Jahren braucht nicht in vollem Umfang zurückgelegt worden sein, wenn als Ursache einer Erwerbsminderung oder gar des Todes des Versicherten ein Arbeitsunfall oder aber eine Berufskrankheit im Sinne der Unfallver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Menschen mit Behinderung / 5 Beratung und Unterstützung bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

Die sog. Rehabilitationsträger sind für die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zuständig: Je nach Lebenssituation und Ursache der Behinderung sind das die Träger der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, die Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere (§ 6 SGB IX). Die Integrationsämter (§§ 184 ff. SGB IX) verfügen über die von Arbeitgebern geleisteten Ausgleichsa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 9.2 Unfallversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Unfallversicherung reguliert mit einer Geldentschädigung (Kapital und/oder Invaliditätsrente), wenn Versicherte bedingt durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Der Unfallbegriff im Versicherungssinn umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Versicherte ausüben. Ganz gleich, ob Versicherte einen Schaden bei der Arbeit, beim Sport oder im Haushalt erl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 3.4.5 Meldung beim Unfallversicherungsträger

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 SGB VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erleichtert Existenzgründern die Anmeldung. Oftmals ist Exis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Unfallversicherung

A. Einführung Rz. 1 Die Unfallversicherung hat nicht nur die Aufgabe, Risiken für den Fall ihrer Eintrittspflicht abzusichern. Vielmehr erstrecken sich die gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherung auch auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles leistet die Unfallversicherung Schadenausgleich für die Heilbehandl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 2. Gegenstand der privaten Unfallversicherung

a) Einordnung der Kraftfahrt-Unfallversicherung/Insassenunfallversicherung Rz. 539 Als Spezielle Art der privaten (Allgemeinen) Unfallversicherung ist die Insassenunfallversicherung als Summenversicherung ausgestaltet. Einige VR schließen aber wie in der privaten Unfallversicherung inzwischen auch Leistungsarten mit Schadencharakter ein. Sie ist regelmäßig eine Fremdversicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 2. Gegenstand der privaten Unfallversicherung

a) Einordnung der Unfallversicherung Rz. 393 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Es geht zunächst um eine Gesundheitsschädigung eines Menschen, Sachschäden sind grundsätzlich nicht versichert.[214] Die private Unfallversicherung ist zudem als Summenversicherung ausgestaltet; es gelten die Prinzipien der abstrakten Bedarfsdeckung. Ein Versicherter kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / m) Unfallversicherung

Rz. 820 Der Fremdgeschäftsführer und der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer, die in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind kraft Gesetzes Beteiligte in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasst.[1812] Ungeachtet dessen entspricht es allgemeiner Üblichkeit, dass die Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. Ausnahme: Unfallversicherung

Rz. 83 Auch geringfügig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig. Der Anwendungsbereich erfasst in § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII "Beschäftigte" ohne Differenzierung nach einer etwaigen Geringfügigkeit.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / III. Unfallversicherung

Rz. 21 Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind gesetzlich unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der Minijob-Zentrale automatisch informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Seit dem 1.1.2016 müssen Arbeitgeber für jeden in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten eine besondere UV-Jahresmeldung er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 7. Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung

Rz. 471 Die private Unfallversicherung ist als zivilrechtlicher Vertrag frei vereinbar, unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Berufs- und Freizeitunfällen und unterliegt der Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Die versicherten Summen können im Sinne einer abstrakten Bedarfsdeckung an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.[302] Rz. 472 Die gesetzliche Unfallversicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Versicherungsrecht / IX. Unfallversicherung

Rz. 57 Rechtsgrundlagen sind die §§ 178 und 191 VVG sowie die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94, AUB 99, AUB 2008 und AUB 2010). Bei der Unfallversicherung handelt es sich, ebenso wie bei der Lebensversicherung, um eine Summenversicherung. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erlischt die Unfallversicherung, der Unfallversicherer ist jedoch eintrittspflichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 6. Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR)

Rz. 470 Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr bzw. Prämienrückgewähr ( UBR) ist eine erweiterte Unfallversicherung mit eigenständigem Bedingungswerk.[300] Ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung gibt es einen Risikoteil, der die Unfallleistung wie bei AUB ohne Beitragsrückgewähr regelt. Im Schadensfall ergeben sich insoweit keine Abweichungen. Daneben ist ein Rü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / a) Einordnung der Kraftfahrt-Unfallversicherung/Insassenunfallversicherung

Rz. 539 Als Spezielle Art der privaten (Allgemeinen) Unfallversicherung ist die Insassenunfallversicherung als Summenversicherung ausgestaltet. Einige VR schließen aber wie in der privaten Unfallversicherung inzwischen auch Leistungsarten mit Schadencharakter ein. Sie ist regelmäßig eine Fremdversicherung auf fremde Rechnung und damit stehen die Leistungen dem Versicherten zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / a) Einordnung der Unfallversicherung

Rz. 393 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Es geht zunächst um eine Gesundheitsschädigung eines Menschen, Sachschäden sind grundsätzlich nicht versichert.[214] Die private Unfallversicherung ist zudem als Summenversicherung ausgestaltet; es gelten die Prinzipien der abstrakten Bedarfsdeckung. Ein Versicherter kann mehrere private Unfallversicherunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / H. Kraftfahrt-Unfallversicherung

I. Allgemeines 1. Rechtsgrundlage a) Gesetzliche Regelungen Rz. 536 Die Kraftfahrt Unfallversicherung, auch Insassenunfallversicherung genannt, ist eine besondere Art der allgemeinen Unfallversicherung. Es gilt daher neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften) insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / G. Private Unfallversicherung

I. Allgemeines 1. Rechtsgrundlage a) Gesetzliche Regelungen Rz. 390 Für die private Unfallversicherung ist zunächst das VVG als Spezialgesetz für Versicherungsverträge einschlägig, hier neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften), insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191 VVG. In der Praxis relevant si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Unfallversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die Unfallversicherung hat nicht nur die Aufgabe, Risiken für den Fall ihrer Eintrittspflicht abzusichern. Vielmehr erstrecken sich die gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherung auch auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles leistet die Unfallversicherung Schadenausgleich für die Heilbehandlung, die Maßn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Unfallversicherung / C. Beitragspflicht

Rz. 10 Beitragspflichtig sind in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich die Unternehmer für die in ihrem Unternehmen beschäftigten Versicherten, § 150 Abs. 1 SGB VII.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Unfallversicherung / B. Versicherte

Rz. 5 Der versicherte Personenkreis definiert sich nach §§ 2 ff. SGB VII. Rz. 6 Versichert sind insbesondere Beschäftigte, § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Beschäftigung ist gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Rz. 7 Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte bestehen nicht. Das Gesetz sieht auch keine Geringfügigkeitsgrenze vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Unfallversicherung / D. Beitragshöhe

Rz. 11 Anders als in den übrigen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Beitragshöhe für die gesetzliche Unfallversicherung nicht im Voraus festgelegt. Die Beiträge werden vielmehr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsansprüche dem Grunde nach entstanden sind, im Wege der Umlage festgesetzt, § 152 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Rz. 12 Die gesetzliche Unfallve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Unfallversicherung / E. Rechtsweg

Rz. 24 Gegen den Feststellungsbescheid, mit dem die Gefahrklassen festgestellt werden, gegen den Zuständigkeitsbescheid, mit dem sich eine Berufsgenossenschaft für zuständig erklärt, sowie gegen die einzelnen Beitragsbescheide ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln insbesondere des SGB X. Rz. 25 Bleibt der Widerspruch erfolglos, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 536 Die Kraftfahrt Unfallversicherung, auch Insassenunfallversicherung genannt, ist eine besondere Art der allgemeinen Unfallversicherung. Es gilt daher neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften) insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191 VVG.[322]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 2. Musterklage

Rz. 589 Der Musterfall betrifft einen Todesfall. Hinweis Die Problemstellungen der Musterfälle treten bei der Kraftfahrt-Unfallversicherung, insbesondere bei der Invaliditätsbemessung, wie bei der privaten Unfallversicherung auf (Musterklagen dazu siehe Rdn 519 ff.). Der hier dargestellte Musterfall betrifft die Todesfallleistung und ist insoweit auch als Muster für die Unfall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / hh) Kosten für Kosmetische Operationen (Ziff. 2.7 AUB 2014/2020)

Rz. 450 Die Kostenerstattung für kosmetische Operationen (KOP) ist neu in den Musterbedingungen, war aber bisher in diversen Ausgestaltungen als Sonderbedingung versicherbar. Die Leistung ist nicht als reine Summenversicherung ausgestaltet, sondern auf Seite der Anspruchshöhe auf die beim VN verbliebenen tatsächlichen Kosten ausgerichtet und begrenzt auf die vertraglich verei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 571 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Schadenregulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand wird man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Rz. 572 Hinweis Checkliste: Ausgangslage im Mandatmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 5. Verjährung

Rz. 468 Für die Unfallversicherung gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften für Versicherungsverträge. Es ist also die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten, § 195 BGB. Die gilt sowohl für die Ansprüche des VN, als auch für die Fälle einer Rückzahlung von Leistungen, also für die Ansprüche des VR. Eine Besonderheit für die Verjährung von Leistungen er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 474 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Schadenregulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Rz. 475 Hinweis Checkliste: Ausgangslage im Mandatmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 390 Für die private Unfallversicherung ist zunächst das VVG als Spezialgesetz für Versicherungsverträge einschlägig, hier neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften), insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191 VVG. In der Praxis relevant sind darüber hinaus die Vorschriften des BGB, insbesondere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / d) Begrenzung der Leistung (Ausschlüsse)

aa) Überblick zu den Ausschlüssen Rz. 413 Nicht alle Unfälle oder Unfallfolgen sind versichert. Eine Risikobegrenzung wird mit den Ausschlüssen[249] vorgenommen. Von diesen Ausschlüssen gibt es teilweise Ausnahmen (Wiedereinschlüsse). Die Klauseln dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählte Ausdrucksweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / d) Begrenzung der Leistung

aa) Räumliche Begrenzung (A.4.3 AKB 2015) Rz. 553 Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union (EU), A.4.3 AKB 2015. Damit ist der Versicherungsschutz im Vergleich zu einer allgemeinen Unfallversicherung eingeschränkt, die AUB gewähren weltweiten Schutz. bb) Ausschlüsse (A.4.12 AKB 2015) Rz. 55...mehr