Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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§ 6 Personenversicherung / f) Konkreter Versicherungsumfang

Rz. 560 Dem Versicherungsschein, bzw. dem Nachtrag zum Versicherungsschein, kann man das versicherte Bedingungswerk und die vereinbarten besonderen Bedingungen (Sonderklauseln und Spezialabreden) sowie die versicherten Summen der vereinbarten Leistungsarten entnehmen. Diese beiden Unterlagen muss man stets genau prüfen, damit man den grundsätzlich vereinbarten Versicherungss...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Invaliditätsleistung (Ziff. 2.1 AUB 2014/2020)

Rz. 434 Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistungsart der AUB. Sie sichert VN/VP eine finanzielle Leistung für den Invaliditätsfall zu. Unter Invalidität versteht man eine unfallbedingte, dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, § 180 VVG. Die Regelung ist abdingbar, entspricht aber Ziff. 2.1.1.1 AUB 2014/2020, Ziff. 2.1.1.1 ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Obliegenheiten

Rz. 562 Die Obliegenheiten finden sich in E.5 AKB 2015 und sind inhaltlich mit denen der AUB vergleichbar (vgl. Rdn 460 ff.).mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 1. Sachverhalt

Rz. 121 Anton Müller hat eine Unfallversicherung beantragt. Nach Erhalt der Versicherungspolice am 1.4.2014 hält er diese Versicherung für überflüssig und widerruft den Versicherungsvertrag mit Schreiben vom 15.4.2014. Der Unfallversicherer hält den Widerruf für unwirksam, da er beim Versicherer erst am 22.4.2014 eingegangen ist.mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Hinweispflichten der VR

Rz. 568 Durch die Anwendbarkeit der §§ 178–191 VVG gelten auch die Hinweispflichten des § 186 VVG für die Invaliditätsleistung und § 188 VVG für die Neufeststellung (vgl. Rdn 507 ff.).mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Ausgangsfall

Rz. 528 Die VP trat am 1.4.2012 im Rahmen eines Fußballspiels zu einem Sprint an. Beim ersten Schritt riss die Achillessehne des linken, beim Antritt belasteten Beins. Der Schaden wurde zeitnah gemeldet und Versicherungsschutz erteilt. Die Erstbemessung durch den VR ergab eine unfallbedingte Beeinträchtigung von 1/20 Beinwert. Das vom VR eingeholte Gutachten stellt eine Schäd...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Obliegenheiten

Rz. 460 Für die vorvertraglichen Obliegenheiten und damit auch für die Anzeigepflichten bei einer Vertragsumstellung gelten für die Unfallversicherung die allgemeinen Grundsätze zur Anzeigepflicht. Wichtig sind die Angaben zu Vorerkrankungen und Gebrechen. Welche Erkrankungen waren VN bzw. VP bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung bekannt und wonach hat der VR gefragt? Die O...mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Streitfall Angaben zu Unfallereignis und Vorerkrankungen, Mitwirkung

aa) Ausgangsfall Rz. 532 Die VP stürzt am 14.1.2023 in Spanien, zwei Tage vor der geplanten Rückreise, auf die Knie. Sie wird in Spanien nur kurz ambulant untersucht und es wird keine weitere Behandlung vorgenommen, damit die Rückreise wie geplant erfolgen kann. In Deutschland wird sie dann von ihrem Orthopäden zunächst ebenfalls ambulant behandelt. Diagnostiziert werden star...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Ausgangsfall

Rz. 590 Versichert ist eine Insassenunfallversicherung nach dem Platzsystem, u.a. mit einer Todesfallleistung von 20.000 EUR. Die Ehefrau des VN ist verstorben; der VN ist Alleinerbe. Die Versicherte war alleine mit dem Auto unterwegs und kam auf gerader Strecke von der Fahrbahn ab. Der Wagen überschlug sich. Die Versicherte starb noch am Unfallort an Herzversagen. Die Versi...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / C. Die wichtigsten Versicherungszweige

Rz. 24 In den meisten Fällen dürfte es sinnvoll sein, bestehende Versicherungsverträge zunächst bis zur Beendigung der Erbengemeinschaft fortzusetzen. Etwas anderes gilt nur für diejenigen Versicherungszweige, die für die Erbengemeinschaft und die Nachlassverwaltung völlig sinnlos sind oder für solche Verträge, bei denen das versicherte Risiko mit dem Tod des Erblassers sofo...mehr

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§ 6 Personenversicherung / I. Allgemeines

1. Rechtsgrundlage a) Gesetzliche Regelungen Rz. 536 Die Kraftfahrt Unfallversicherung, auch Insassenunfallversicherung genannt, ist eine besondere Art der allgemeinen Unfallversicherung. Es gilt daher neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften) insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191 VVG.[322] b) V...mehr

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§ 6 Personenversicherung / I. Allgemeines

1. Rechtsgrundlage a) Gesetzliche Regelungen Rz. 390 Für die private Unfallversicherung ist zunächst das VVG als Spezialgesetz für Versicherungsverträge einschlägig, hier neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften), insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191 VVG. In der Praxis relevant sind darüber hin...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Invaliditätsbemessung

Rz. 490 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme (am Schadentag versicherte Invaliditätsgrundsumme) und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Es gilt eine Gliedertaxe, Ziff. 2.1.2.2.1 AUB 2020. Für Verletzungen von nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen erfolgt eine Bewertung außerhalb der Gliedertaxe, Ziff. 2.1.2.2.2 AUB 2020. Ein...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Berechnung von Zahnschäden

Rz. 511 Mit der Aufnahme der Leistungsart "Kosten für kosmetische Operationen" rückt ein Praxisproblem vom Rande der Schadenregulierung in den Fokus der Bedingungskommentierung. Bisher kaum erwähnt, wird es nun insbesondere durch die Aufnahme von Zahnschäden zu gewissen Abrechnungsschwierigkeiten führen. Eine genaue Prüfung ist hier wichtig. Bei Zahnbehandlungen kommt es viel...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 6. Abtretung

Rz. 569 Nach A.11.1 AKB 2015 darf der VN vor der endgültigen Feststellung der Leistung den Anspruch ohne ausdrückliche Genehmigung des VR weder abtreten, noch verpfänden. Der VN kann die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person entfallenden Versicherungsleistung nur mit Zustimmung der VP verlangen.mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Rechtsgrundlage

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 536 Die Kraftfahrt Unfallversicherung, auch Insassenunfallversicherung genannt, ist eine besondere Art der allgemeinen Unfallversicherung. Es gilt daher neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften) insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191 VVG.[322] b) Vertragliche Regelu...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / VIII. Mehrfachversicherung (§ 78 VVG)

Rz. 50 Eine Mehrfachversicherung besteht, wenn dieselben Gegenstände mehrfach versichert sind. Wird eine Mehrfachversicherung aus Bereicherungsabsicht abgeschlossen, ist jeder Versicherungsvertrag nichtig; die Versicherer dürfen die gezahlten Prämien behalten (§ 78 Abs. 3 VVG). Das Verbot der Mehrfachversicherung gilt für die Schadenversicherung, nicht für die Summenversiche...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Rechtsgrundlage

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 390 Für die private Unfallversicherung ist zunächst das VVG als Spezialgesetz für Versicherungsverträge einschlägig, hier neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften), insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191 VVG. In der Praxis relevant sind darüber hinaus die Vorschrift...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Versichertes Ereignis

Rz. 548 Versichert sind Unfälle, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebrauch von Fahrzeugen oder eines damit verbundenen Anhängers stehen, A.4.1.1 AKB 2015. Der Unfallbegriff in A.4.1.2 und die als Unfall geltende erhöhte Kraftanstrengung nach A.4.1.3 sind den AUB entnommen und besitzen in der Insassenunfallversicherung keine eigenständige, andere Auslegung (vgl. Rdn 4...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Ausgangsfall

Rz. 520 Die VP wird am 1.5.2014 auf dem Boden liegend aufgefunden und hat keine Erinnerung an den Hergang. Die vollstationäre Behandlung dauert vom 1. bis zum 5.5.2014. Der Entlassungsbericht gibt als Diagnose eine Synkope an. Der VN meldet dem VR einen Unfall und möchte Krankenhaustagegeld erhalten. Der VR lehnt mit Brief vom 1.6.2014 eine Leistung unter dem Hinweis ab, das...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Einordnung und Hinweise

Rz. 525 Ein Klassiker vor Gericht. War die Belehrung des VR richtig und ausreichend? Kann er sie beweisen? Reicht das Attest des VN aus, bescheinigt es den verbliebenen Dauerschaden und wurde es rechtzeitig bescheinigt? Problematisch für den Kläger ist hier auch die Höhe des verbliebenen Dauerschadens. Ohne Gutachten des VR sind die Anhaltspunkte sehr dürftig. Vielfach wird de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Personenschäden

Rz. 1023 Schädigt ein Arbeitnehmer einen Arbeitskollegen bei betrieblicher Tätigkeit, kann seine Haftung für den Personenschaden (einschließlich Schmerzensgeld) gem. § 105 Abs. 1 SGB VII ausgeschlossen sein.[2392] Dieser Haftungsausschluss kommt zum Zuge, wenn der Personenschaden auf einem Versicherungsfall (§ 7 SGB VII) beruht und der Arbeitnehmer diesen nicht vorsätzlich[2...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / III. Beteiligte

Rz. 7 Versicherer und Versicherungsnehmer sind die Vertragsparteien, es können aber auch Dritte in Rechte und Pflichten des Vertrages einbezogen werden. Bei der Versicherung für fremde Rechnung (§ 43 VVG) handelt es sich um einen Vertrag zugunsten eines Dritten ( § 328 BGB). Rz. 8 Die in den Schutzbereich des Versicherungsvertrages einbezogenen Dritten sind Versicherte, die zwa...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Klageerwiderung

Rz. 527 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.73: Klageerwiderung Invalidität dem Grunde nach An das Amtsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Frau _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor: Die vom Kläger vor...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Musterschreiben an Versicherer

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Widerruf Unfallversicherung Anton Müller, Versicherungsschein-Nr. _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Anton Müller wird von mir gemäß beigefügter Vollmacht anwaltlich vertreten. Entgegen Ihrer vermeintlichen Auffassung hat mein Mandant den Widerruf rechtzeitig erklärt.mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 579 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei Streitigkeiten zur Schadenhöhe handelt es sich häufig um medizinische Fragen. Die AKB des konkreten Vertrags sind auf die jeweiligen genauen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Diese können sehr unterschiedlich sein (zu den Leistungsarten vgl. auch Rdn 482 f.). Bei der Anspruchsprüfu...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / I. Träger des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 33 Das bis zum Inkrafttreten der "Hartz-Gesetze" in Privathaushalten alternativ für versicherungsfreie geringfügige wie auch für versicherungspflichtige Beschäftigungen Anwendung findende Haushaltsscheckverfahren ist seit dem 1.4.2003 nur noch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten anzuwenden. Es ist obligatorisch, d.h. es ist dem Arbeitgeber nunmehr verweh...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Abgrenzung zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 642 Die gesetzliche und die private Berufsunfähigkeitsvorsorge sind heute grundlegend verschieden.[358] Insbesondere besteht seit dem Jahr 2000 in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch ein ganz eingeschränkter Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich besteht über die gesetzliche Rentenversicherung nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen von Erwe...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Einordnung und Hinweise

Rz. 533 Hier handelt es sich um eine typische Fallkonstellation zur Frage der Unfallverletzung und der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen. Dies ist hier kombiniert mit Fragen zum Schadenhergang und Falschangaben in der Schadenanzeige. Der VN muss zunächst den Unfall (Sturz und die Unfallverletzung) nachweisen, zudem die Notwendigkeit der stationären Behandlung für die V...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 587 Im gerichtlichen Verfahren sind die außergerichtlich bereits erforderlichen Fragestellungen zum Vertrag, zum Schadenfall und zur Anspruchslage im Hinblick auf die jeweiligen Leistungsarten vorab zu prüfen. Bei der Summenversicherung und damit auch in der Insassenunfallversicherung ist grundsätzlich eine Leistungsklage zu erheben. Rz. 588 Mit der Klageerhebung ist der ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Attest zur Bestätigung eines Unfalltodes

Rz. 586 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.79: Attest zur Anmeldung einer Todesfallleistung Schaden-Nr.: _________________________ Unfall vom _________________________ Verletzte Person: _________________________ 1. Welche Todesart liegt vor? 2. Wie lautet die Todesursache? ______________________...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Reiserücktrittskostenversicherung

Rz. 64 Die vertragliche Absicherung besteht nur für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Die VB-Reiserücktritt sehen versicherte acht Ereignisse vor. Eins davon muss der versicherten Person oder einer Risikoperson zugestoßen sein und eine kausale Auswirkung auf die vorgesehene Reiseplanung entfalten. Der (rechtzeitige) Reiseantritt muss für die versicherte Person unzumutbar g...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Allgemeines

Rz. 486 Die meisten Streitigkeiten drehen sich um die Invaliditätsleistung. Zum einen werden bei kurzfristig fälligen Leistungsarten nur relativ geringe Zahlungen fällig und viele VR zahlen dann die Beträge lieber unter Vorbehalt oder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, als eine teure Prüfung vorzunehmen. Zum anderen wird bei der Invaliditätsleistung zur Feststellung der v...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / a) Aufbau des VVG

Rz. 12 Der Aufbau des neuen VVG weist eine ähnliche Struktur auf wie das VVG 1908:mehr

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§ 6 Personenversicherung / ee) Strahlen infolge Kernenergie, § 5 e

Rz. 620 § 5 e Muster-BU schließt eine Berufsunfähigkeit durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde, vom Versicherungsschutz aus. Durch die Voraussetzung, dass eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Be...mehr

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§ 6 Personenversicherung / VII. Änderung des Bezugsrechts

Rz. 39 In den Rahmen von Personenversicherungen sind teilweise widerrufliche Bezugsrechte vereinbart. Das widerrufliche Bezugsrecht stellt den gesetzlichen Regelfall dar. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht setzt die ausdrückliche Bestimmung voraus, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Mit dem Bezugsrecht...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 6. Beteiligte

Rz. 27 Versicherer und Versicherungsnehmer sind die Vertragsparteien, es können aber auch Dritte in Rechte und Pflichten des Vertrages einbezogen werden. Bei der Versicherung für fremde Rechnung (§ 43 VVG) handelt es sich um einen Vertrag zugunsten eines Dritten (§ 328 BGB). Der Versicherungsnehmer bleibt Vertragspartner und damit Prämienschuldner. Die in den Schutzbereich de...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / I. Allgemeines

Rz. 2 Gegenüber einem VR kann eine übliche Mandatsvollmacht genutzt werden. Wichtig ist es, auf eine genaue Bezeichnung des Mandats (Schadennummer, Vertragsnummer) und des Gegners (VR) zu achten. Hier kann eine nachlässige Angabe zu Verzögerungen in der Schadenregulierung und zu Mehraufwand bei der Mandatsbetreuung führen. Hintergrund ist die wachsende Sensibilität in Datens...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Einordnung und Hinweise

Rz. 521 Hier handelt es sich um eine typische Fallkonstellationen, die meist auf der Tatsachenebene entsprechend der Beweissituation entschieden werden muss. Der VN muss zunächst den Unfall (Sturz) nachweisen. Der VR muss, wenn der Unfall nachgewiesen ist, den Ausschlusstatbestand beweisen. Aus Kostengründen bietet es sich an, hier eine Leistungsklage auf das Krankenhaustagege...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Ausgangsfall

Rz. 524 Die VP stürzte am 1.4.2012 vom Fahrrad und brach sich das Handgelenk. Im Mai 2012 wurde der Unfall dem VR gemeldet, Versicherungsschutz anerkannt und das fällige Krankenhaustagegeld beim Erstaufenthalt im April 2012 sowie für die Materialentfernung im März 2013 gezahlt. Versichert sind die AUB 2010, mit einer Eintrittsfrist von 12 Monaten. Als Frist für die ärztliche ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Klageerwiderung

Rz. 523 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.71: Klageerwiderung Unfallereignis – Ausschlusstatbestand An das Amtsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Frau _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor: Die vom ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Fälligkeit der Leistung

Rz. 563 Zur Fälligkeit von Leistungen finden sich vier Regelungsinhalte in A.4.10 AKB 2015. Nach A.4.10.1 AKB 2015 ist der VR nach Anschluss seiner Prüfungen zum Versicherungsfall und zum Umfang seiner Leistungspflicht verpflichtet, sich zu seiner Leistungspflicht zu erklären. Der VR muss dies innerhalb eines Monats in Textform erklären, sobald ihm der Nachweis des Unfallherg...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / IV. Gefahränderung

Rz. 27 In §§ 23–25 VVG finden sich die grundlegenden Regelungen zur Gefahrerhöhung und den daraus resultierenden Folgen. Spezielle gesetzliche Regelungen (z.B. § 181 VVG für die Unfallversicherung) und Bestimmungen in den jeweilige Bedingungswerken können die allgemeinen Vorschriften ergänzen oder abändern. Die genauen Pflichten sind vertragsspezifisch zu prüfen. Gleich ist b...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / IV. Mehrfachversicherung (§ 78 VVG)

Rz. 10 Eine Mehrfachversicherung besteht, wenn dasselbe Risiko mehrfach versichert ist. Wird eine Mehrfachversicherung aus Bereicherungsabsicht abgeschlossen, ist jeder Versicherungsvertrag nichtig, die Versicherer dürfen die gezahlten Prämien behalten (§ 78 Abs. 3 VVG). Das Verbot der Mehrfachversicherung gilt für die gesamte Schadenversicherung, nicht jedoch für die Summen...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Übersicht zum Vertrag

Rz. 577 Für ein weiteres Vorgehen ist die Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen nötig. Die konkret vereinbarten Bedingungen des VR mit eventuellen Zusatzvereinbarungen müssen genau geprüft werden. Auch welche Leistungsarten mit welcher Summe versichert sind, steht im Versicherungsschein. Rz. 578 Hinweis Checkliste: Vertragliche Vereinbarungen und Leistungenmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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