Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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§ 6 Personenversicherung / bb) Einordnung und Hinweise

Rz. 529 Geht es um die Invalidität der Höhe nach, sollten beide Parteien den vertraglichen Umfang unstreitig stellen und sich ausschließlich auf die unfallbedingte Invalidität beschränken. Tückisch für den Kläger ist der Umgang mit dem Parteigutachten. Es wird vom Kläger im Hinblick auf den Mitwirkungsfaktor angegriffen, denn für diesen ist der VR beweisbelastet. Das reicht ab...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Ausgangsfall

Rz. 532 Die VP stürzt am 14.1.2023 in Spanien, zwei Tage vor der geplanten Rückreise, auf die Knie. Sie wird in Spanien nur kurz ambulant untersucht und es wird keine weitere Behandlung vorgenommen, damit die Rückreise wie geplant erfolgen kann. In Deutschland wird sie dann von ihrem Orthopäden zunächst ebenfalls ambulant behandelt. Diagnostiziert werden starke Prellungen un...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Klageerwiderung

Rz. 531 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.75: Klageerwiderung Invalidität der Höhe nach An das Amtsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Frau _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor: Die von der Klägerin...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Hinweispflichten der VR

Rz. 466 Mit § 186 VVG sind Belehrungsobliegenheiten des VR gesetzlich fixiert worden. Der VR hat den VN auf vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen in Textform hinzuweisen. Dies gilt grundsätzlich für alle Leistungsarten. Die Hinweispflicht entsteht mit der Anzeige eines Versicherungsfalls, § 186 S. 1 VVG. Für die Neufeststellung is...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Allgemeines

Rz. 584 Für die Anmeldung der Todesfallleistung sollten gedanklich zwei Schritte berücksichtigt werden. Zum einen die Frage nach dem Anspruchsberechtigten; hier sind nach den allgemeinen Regeln eine Bezugsberechtigung und ggf. die Erbfolge festzustellen. Zum anderen muss die Frage geklärt werden, ob überhaupt ein unfallbedingter Tod nachgewiesen werden kann. Es kann für den N...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Einordnung und Hinweise

Rz. 591 Eine typische Fallkonstellation, die meist auf der Tatsachenebene entsprechend der Beweissituation entschieden wird. War das Herzversagen Auslöser oder Folge des Unfalls? Es dreht sich vielfach um die Beweislast. Hier werden regelmäßig einige Indizien vorgetragen, denn wenn der Versicherte alleine im Auto fuhr, gleicht die Rekonstruktion einem Puzzlespiel. Ist ein ei...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Anmeldung einer Invalidität

Rz. 488 Für den Nachweis des eingetretenen Dauerschadens muss der VN dem VR einen ärztlichen Nachweis einreichen. Der Nachweis ist schriftlich vom behandelnden Arzt zu erbringen, andere Formvorschriften gibt es nicht. Die VR stellen dafür auf Anfrage üblicherweise Vordrucke zur Verfügung. Man kann dem VN aber auch das folgende Muster (siehe Rdn 489) überlassen. Praxistipp Str...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 391 Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) werden von den Versicherern in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausführungen angeboten. Eine genaue Einzelfallprüfung ist im konkreten Mandat daher zwingend erforderlich. Sinnvoll ist es dabei, das Bedingungswerk einem der Musterbedingungswerke des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (BaV) oder des Gesam...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Freigabe für komplette Schadenakte

Rz. 32 Gelegentlich wird erst nach der Regulierung eines Schadens- oder Leistungsfalls klar, dass bei einem anderen VR ebenfalls ein Anspruch aus einem Vertrag besteht. Dies kann z.B. bei einer Versicherung über eine Kreditkarte leicht übersehen werden oder bei Verträgen über Vereine und Arbeitgeber erst spät und eher zufällig bekannt werden. Viele VR reagieren in solchen Fä...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Wahlrecht des Arbeitgebers bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 100 Für die Besteuerung entgeltgeringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bestehen drei verschiedene Möglichkeiten:mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 3. Rechtsfolge nicht rechtzeitiger Beitragszahlung

Rz. 18 Werden fällige Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, so fallen Säumniszuschläge an. Für jeden angefangenen Monat (!) der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrages zu zahlen, wobei der rückständige Betrag auf 50 EUR nach unten abgerundet wird. Bei einem rückständigen Betrag unter 150 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser geson...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 4. Ansprüche auf Versicherungsleistungen

Rz. 83 Ansprüche des Erblassers auf Versicherungsleistungen gehören ebenfalls in die Insolvenzmasse. Solche können sich vor allem aus einer Lebens- oder Unfallversicherung ergeben. Bei einer Lebensversicherung gehören Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall, die dem Schuldner als Versicherungsnehmer oder aufgrund eines unwiderruflichen Bezugsrechts zuste...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger etwa sechs Versicherungsverträge. Die Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen eines Erblassers gehen im Wege der Universalsukzession gemäß § 1922 BGB unverändert auf den oder die Erben über. Weder im BGB noch im VVG gibt es besondere Bestimmungen über die Vererblichkeit von Versicherungsverträgen. Rz. 2 Di...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / F. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im anwaltlichen Mandat

Rz. 42 Durch die Förderung der geringfügigen Beschäftigungen in haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahre 2003 ergibt sich häufiger die Situation, dass Mandanten um Beratung ansuchen, was bei der Einstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist. Der beratende Rechtsanwalt wird typischerweise das Arbeitgeber-Mandat führen. Rz. 43 In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist insbesondere ...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / G. Anforderung behördlicher Akten

Rz. 55 Zur Feststellung eines Schadenhergangs oder leistungsrelevanter Umstände ist die Einsichtnahme in Ermittlungsakten oft unumgänglich. In Frage kommen dabei sowohl die Akten der Polizei, der Staatsanwaltschaft, aber auch des Ordnungsamts oder anderer staatlicher bzw. kommunaler Stellen. Rz. 56 Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die komplette Akte erforderlich ist, ode...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Klageerwiderung

Rz. 535 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.77: Klage Angaben zu Unfallereignis und Erkrankungen – Mitwirkung An das Amtsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Frau _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor:...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Klageschrift

Rz. 593 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.80: Klage Insassenunfallversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse) gegen die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, (Name, Adresse) – Beklagte – wegen: Leistungen au...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Durchführung der Dienstaufgaben

Rz. 732 § 5 Abs. 1 regelt das Recht und die Pflicht des Chefarztes zur Delegation [1531] der ihm nach dem Chefarztvertrag obliegenden Aufgaben, insbesondere der ärztlichen Aufgaben auf nachgeordnete ärztliche Mitarbeiter. Bei der Aufgabenübertragung hat der Chefarzt zum einen Sorge zu tragen, dass die ihm zur ärztlichen Ausbildung zugewiesenen Mitarbeiter ordnungsgemäß ausgeb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Normadressat ist der Arbeitgeber

Rz. 550 Verantwortlich für die betriebliche Gesundheitspolitik ist der Arbeitgeber. Die Mitbestimmung des Betriebsrates ändert nichts an der verwaltungsrechtlichen und privatrechtlichen alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers. Er ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, innerbetrieblich die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Le...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 6 Personenversicherung / e) Neubemessung

Rz. 507 Die Neubemessung des Invaliditätsgrads ermöglicht die zwischen Erstfeststellung und dem letzten Zeitpunkt der Geltendmachung des Neubemessungsanspruchs (drei Jahre) eingetretenen, gesundheitlichen Veränderungen zu berücksichtigen. In der Praxis wird die Neufeststellung auch als außergerichtliches Mittel der Konfliktlösung verwendet, um das Ergebnis qualitativ fragwür...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / B. Begriffsbestimmungen

Rz. 4 Gem. § 28e Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen, der sich gem. § 28d SGB IV aus den Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Im Grundsatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte dieser Beiträge. Das ergibt sich aus den auf den jeweiligen Sozialversicherungszweig bezog...mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Systematik des Sozialrechts

Rz. 1 Das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG gebietet es dem Gesetzgeber, den sozialen Rechten und Bedürfnissen der Bürger zu entsprechen. Diese Rechte sind im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und XIV kodifiziert worden. Dabei bildet das SGB I den allgemeinen Teil dieses Regelungskomplexes und legt die Grundsätze der folgenden Bücher des SGB fest. Nac...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / II. Leistungen des Versicherers

Rz. 11 Leistungen des VR werden häufig direkt auf das Konto überwiesen, von dem die Prämien per Lastschrift eingezogen werden. Ist dies gewünscht, reicht regelmäßig ein kurzes Telefonat mit dem VR. Besteht kein Lastschriftverfahren, soll das Geld auf ein anderes Konto oder gar an einen Dritten gezahlt werden, muss die Bankverbindung erfragt werden und anschließend an den VR ...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / D. Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 49 Übt ein Arbeitnehmer mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus (wie es bei Teilzeitverhältnissen auch ohne Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ohne Weiteres möglich ist), wird jedes dieser Arbeitsverhältnisse für sich nach den soeben beschriebenen Modalitäten abgerechnet. Rz. 50 Komplizierter kann es werden, wenn (sozialversicherungspflichtig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1024 Auch die Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern weist Besonderheiten im Vergleich zu den allgemeinen Grundsätzen des BGB auf.[2395] Bei Personenschäden ist der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII zu beachten.[2396] Ausgeschlossen ist danach insbesondere die Haftung des Arbeitgebers[2397] für Arbeitsunfälle, die zur Verletzung oder zum Tod des Arbei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche > Berufsständische Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Übersicht zum Vertrag

Rz. 480 Für ein genaues Vorgehen ist die Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen nötig. Die ausufernden individuellen Besonderheiten in den Bedingungen der Versicherer oder Zusatzvereinbarungen von Maklern kann man kaum noch komplett wiedergeben. Deshalb ist die genaue Prüfung im Einzelfall unumgänglich. Ob eine Verbesserung zu Basisbedingungen oder eine Leistungsvereinbar...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unfallschäden

Rz. 615 Erleidet der Arbeitnehmer im Rahmen der Berufsausübung unfreiwillig Schäden an seinem Eigentum, insbesondere bei einem Verkehrsunfall mit dem eigenen Fahrzeug, hängt die Erstattungsfähigkeit des erlittenen Schadens davon ab, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder zumindest mit dessen Billigung ein...mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Klageerwiderung

Rz. 594 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.81: Klageerwiderung Insassenunfallversicherung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Herrn _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor: I. Zum Sachverhalt...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / C. Versicherungsschutz

Rz. 30 Der Arbeitnehmer genießt auch bei Abrechnung seines Arbeitsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB IV (bisherige Gleitzone) den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz. Rz. 31 Die früheren Nachteile in der Rentenversicherung gibt es seit dem 1.7.2019 nicht mehr. Sie waren die Folge aus der verminderten Beitragsbemes...mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Umgang mit der Progressionsstaffel

Rz. 499 Progressionsstaffeln sind regelmäßig Bestandteil von Versicherungsverträgen. Bei einer Progressionsstaffel greift z.B. ab 25 % Invalidität ein Multiplikationsmechanismus, der die Leistung innerhalb der Progressionsstufen erhöht. Sinn ist die Steigerung der Leistung in Relation zur Schwere der unfallbedingten Gesundheitsschädigung. Die Ausgestaltung ist im Hinblick au...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Entsendungsvereinbarung

Rz. 645 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.48: Entsendungsvereinbarung Präambel Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zum Zweck _________________________ in (Ort, Staat) tätig werden soll. Zur Regelung dieser Auslandstätigkeit vereinbaren die Parteien als Ergänzung ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 839 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.56: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.22 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Rz. 184 § 2 Nr. 13 BetrKV Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasser sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.9 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 33, 44–48]

Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4 %ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruch sowie Beitragsanteile, die auf Wahl- oder Komfortleistungen entfallen u...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Relevante Rentenbezüge

In die Anlage R, R-AUS und R-AV/bAV sind nur die Daten zwingend einzutragen, die nicht elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden. Renten und andere Leistungen gehören zu den wiederkehrenden Bezügen. Abhängig davon, wer sie zahlt und in welcher Form sie vorliegen, erfolgt eine unterschiedliche Besteuerung. Abgrenzung der Einkunftsarten Werden Renten gezahlt, ist zu un...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: Gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fü...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.15 [Versicherungsbeiträge → Zeile 49]

Versicherungsbeiträge können nur als Betriebsausgaben den Gewinn mindern, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Das ist der Fall bei Versicherungen für betriebliche Kfz, Haftpflichtversicherungen, die das Betriebsrisiko absichern, Feuerversicherungen für das Betriebsgebäude etc. Auch die Beiträge für Versicherungen zur Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (Lebensversicherung, ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.8 [Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Risikoversicherungen → Zeilen 45–46]

In Zeile 45 erfassen Sie Beiträge zu einer freiwilligen privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (ohne Rürup-Versicherung). In die Zeile 46 gehören Beiträge zu allen Arten von privaten Unfallversicherungen (z. B. Kfz-Insassenunfallversicherung) und die Haftpflichtversicherungsbeiträge (Privathaftpflicht-, Kfz- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung). Auch Beiträg...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 6 Werbungskosten

[Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33] Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkosten zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr